Hallo Ich weiß nicht recht in welches Forum ich es einordnen sollte. Also ich habe für mich eine Staubabsuagung und Abstandhalter für meinen Winkelschleifer gezeichnet und via 3D Drucker gedruckt. Das teil ist dazu da um schlitze für Leitungen in Wände zu machen. Kann man kaufen kostet ~30€ aber es war Sonntag ich habs selebr gemacht. Nun findet ein bekannter das teil ziemlich toll und würde auch gerne eins haben. darf ich ihm eins schenken? Meine Bedenken dabei. Das ist Billiges PLA und eine Flex mit hoher Drehzahl fliegenden Dreck und Hitze. Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt und ihn oder andere verletzt? Liebe grüße
Erkläre ihm halt, das deins nur ein provisorium ist und ein kaufteil haltbarer, und damit die bessere investition ist. Schließlich ist der drucker auch nicht für lau damit durch.
Heiner schrieb: > darf ich ihm eins schenken? Verboten ist das nicht - aber wenn jemand dadurch geschädigt wird, haftest du natürlich. Nicht wie ein Gewerbetreibender, ev. ist Fahrlässigkeit Voraussetzung, aber wenn das Teil beim Arbeiten auseinanderfliegt, dann IST das fahrlässig. Georg
Heiner schrieb: > darf ich ihm eins schenken? Natürlich. Alle Regelungen (wie CE und Maschinenrichtlinie und Produkthaftungsgesetz) gelten nur für GEWERBLICH handelnde. Verschenkst du eine Pistole an jemanden, der offiziell keine haben darf, kannst du aber ein Problem bekommen, du kannst sogar ein Problem bekommen wenn er sie dir klaut.
Michael B. schrieb: > gelten nur für GEWERBLICH handelnde. Und wenn ich als Gewerblicher einem Privaten als Privater etwas schenke, wird doch der Staatsanwalt anfragen, wenn dieser der Ansicht ist, daß ich es wissen müsste...
Beitrag #5264852 wurde von einem Moderator gelöscht.
Heiner schrieb im Beitrag #5264852: > Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt und ihn oder andere > verletzt? Wenn das Teil nicht gewerblich herstellt wurde, muss es auch nicht den Vorschriften entsprechen. Also gibts dafür auch keine Produkthaftung. Der Einsatz erfolgt dann auf eigenes Risiko des Verwenders. Ich bin zwar kein Jurist, aber so würde ich das interpretieren. Ansonsten bleibt einem nur, einen Anwalt zu fragen, die aber oft auch nicht richtig liegen. Vielleicht fährt man besser, wenn die eigene Privathaftpflicht das Haftungsrisko abdeckt, aber dann muss man seine Versicherung fragen.
Heiner schrieb im Beitrag #5264852:
> Das war die Frage! Bis jetzt nur Müll Antworten.
Du solltest bei einer Frage gleich dazu schreiben, was du als Antwort
hören willst - dann kann man den Thread gleich wieder schliessen, bevor
du anfängst rumzupöbeln. Oder war das der eigentliche Zweck?
Georg
Einfach mal ins BGB schauen! (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG) (1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. (2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn ..... er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat. Also immer schön locker bleiben.
Lass es vor seine Füße fallen, welchen gefundenen "Müll" er verwendet ist ja nicht dein Problem.... XD
georg schrieb: > Verboten ist das nicht - aber wenn jemand dadurch geschädigt wird, > haftest du natürlich. WTF? Warum soll er haften, auf welcher Rechtsgrundlage? Das wäre vollkommen unlogisch. Warum soll immer ein anderer haften wenn jemand selber Mist baut? Ist das irgendso ein massenpsychotischer Verantwortung-Ablehnungs- und Schuldprojektions-Komplex in unserer heutigen Gesellschaft oder wie kommen solche verqueren Ideen überhaupt zustande?
:
Bearbeitet durch User
Bernd K. schrieb: > Warum soll immer ein anderer haften wenn jemand > selber Mist baut? Weil sich hier ganz einfach die Frage stellt, wer zur Rechenschaft gezogen werden wird, wenn mit dem gebauten Mist Mist gebaut wird. Mal anders: Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto, weiß aber ganz genau, dass an der Karre die Bremsen nicht funktionieren. Ich weise meinen Nachbarn ausdrücklich und aufs Schärfste (ohne Zeugen) darauf hin; er will die Karre trotzdem benutzen, und ich lasse mich breitschlagen. Nun verunfallt er natürlich (12 Tote, keine Verletzten) - dann komme mit Sicherheit ICH in den Knast, und er darf sich Zuhause weiterhin die Eier schaukeln. Okay, etwas weit hergeholt, aber so ähnlich wird es sich Threadbezüglich im Schadensfall auch einstellen. Glaube ich.
Achim B. schrieb: > dann komme mit Sicherheit ICH in den Knast, Halter- und Fahrerhaftung sind aber ein unterschiedliches Paar Schuhe.
Achim B. schrieb: > Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto... Da sind die Straßenverkehrszulassungsordnung bzw die Straßenverkehrsordnung anzuwenden.
Heiner schrieb: > Was wenn das Ding bei ihm Zersplittert oder Brennt > und ihn oder andere verletzt? #1 Gegen Verletzungen solls ja irgendwo Schutzkleidung geben, aber bei den Geizgeiern greift dieses Argument nicht, also zu #2 #2 Que sera sera. Was ist, ist und was nicht ist, ist (noch) nicht. Frag ihn doch ob er krank oder krankenversichert ist - wenns Blut fließt muß eben der Arzt her, oder nicht?
:
Bearbeitet durch User
Leih ihm doch den Drucker. Was er damit - unter Deiner Anleitung und Aufsicht - herstellt, ist seine Sache. Ebenso, was er mit den Produkten anstellt
Achim B. schrieb: > Mal anders: Angenommen, ich leihe meinem Nachbarn mein Auto Vor Fahrantritt hat sich der Fahrer zu versichern, dass das Auto funktionstüchtig ist. Da gibts bestimmt mehr als eine Theoriefrage zu dem Thema.
Beitrag #5267320 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.