Auch wenn -hoffenlich erst später- alle Sender abgeschaltet sind: Das Aufnehmen vom UKW-Radio kostet: http://www.t-online.de/digital/internet/id_83005036/youtube-vergibt-nutzungsrechte-fuer-rauschgeraeusche.html
Noch jemand der den Vorfall nicht verstanden hat aber sich aufregen muss.
Aufnehmen Ukw? im Bericht steht eindeutig "omczak hatte das Rauschen mit Hilfe einer Audio-Software erstellt "
U. B. schrieb: > Auch wenn -hoffenlich erst später- alle Sender abgeschaltet sind: > Das Aufnehmen vom UKW-Radio kostet: Michael B. schrieb: > Noch jemand der den Vorfall nicht verstanden hat aber sich aufregen > muss. Natürlich hat er das verstanden und er nimmt den Schwachsinn auf die Weise auf's Korn: Wenn es keine Sender mehr auf UKW gäbe und man dort das Rauschen aufzeichnete, dann würde sich auch Da noch ein Leckarsch finden, der seine Urheberrechte angetastet fände. Paul
> Natürlich hat er das verstanden und er nimmt den Schwachsinn auf die > Weise auf's Korn: ... So war's gemeint.
Das sehe ich zwar auch so, das Problem liegt aber tiefer: - entweder in der SW von Youtube,welche ein nicht vorhandenes Muster erkennt, - noch wahrscheinlicher jedoch in der Verwendung des Algorithmus zur Herstellung des Weißen Rauschens, Das Resultierende File kann nämlich schon per se kein Weißes Rauschen darstellen. Zum einen weil ein synthetisches Rauschen mittels Zufalls Generatoren erzeugt ist, welche aber nur Pseudozufälligkeit generieren. Zum Anderen weil Andere dieselbe SW zur Bearbeitung verwenden, womit eine Musterübereinstimmung eben nicht unmöglich wird. Aufgrund der Länge des Gesamt Werkes ergibt sich eine Vervielfachung möglicher sequentieller Übereinstimmungen. Namaste
Mit Gema hat das alles ja nun überhaupt nichts zu tun... Auf 10 Stunden weißes Rauschen Urheberrecht geltend zu machen, setzt den Beweis voraus, dass das "Werk" mit den n anderen zumindest in erheblichen Teilen identisch ist. Bei Rauschen ist das unwahrscheinlich, auch wenn es per "Pseudozufallsgenerator" erzeugt ist und der ordentlich initialisiert ist. Sonst könnte man auch jeden "Film" als Urheberrechtsverletzung verfolgen, wenn man selbst mal einen gemacht hat...
Uhu U. schrieb: > erheblichen Teilen identisch ist. hier glaube ich irrst du, bei der Musik genügt eine Geringe Anzahl Takte bzw. Tonfolgen selbst wenn sie mit unterschiedlich Instrumenten und unterschiedlichem Timing erstellt werden, weshalb YT wahrscheinlich nach Mustern im erzeugten Sound sucht und nicht im Soundfile selbst. Uhu U. schrieb: > Sonst könnte man auch jeden "Film" als Urheberrechtsverletzung > verfolgen, wenn man selbst mal einen gemacht hat... Das ist der Kritikpunkt, wo die Grenze zu Ziehen ist. Also welches Kriterium angelegt wird. Hier hat Youtub das wohl etwas krass ausgelegt, und einige "Schlaue" übernehmen deren Resultat ungeprüft und legen es zu ihren Gunsten aus. Daraus kann ein juristisches Versäumnis entstehen, wenn man nicht ordentlich widerspricht. Namaste
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Wenn da also jemand mal mit einem etwas rauschenden Mikrofonverstärker was aufnimmt, erkennt YT eine copyright geschützte Hintergrundmusik? Das geht ja gar nicht. Und was ist mit Filmchen von Wasserfällen und Stromschnellen :-P
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Es ging in dem speziellen Fall um lange Sequenzen mittels üblicher SW künstlich erzeugten Rauschens. Das hat ein gewisses Potential kurze Sequenzen zu enthalten welche ein Muster besitzen welches auch andere kurze Seqenzen, mit der gleichen SW erzeugt,bestzei. Das ist reine Statstik. Natürliches Rauschen weist eine wesentlich höhre Unwahrscheinlichkeit aufgrund bessere gleichverteilung und fehlender periodizität auf. das Können künstliche Rauschquellen nicht wirklich. Die Konsequenz ist ein „behaupteter“ Regelverstoß. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Das ist reine Statstik. Eher ein grottenschlechter Zufallsgenerator... 10-20 aufeinanderfolgende Samples, dor irgendwo nochmal vorkommen - was an sich schon einemal höchst unwahrscheinlich ist, falls guter Pseudozufall dahinter steckt -, ergeben jedenfalls keinen Urheberrechtsanspruch.
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