Forum: Offtopic Gema-Gebühren auf alles?


von U. B. (Gast)


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Auch wenn -hoffenlich erst später- alle Sender abgeschaltet sind:
Das Aufnehmen vom UKW-Radio kostet:

http://www.t-online.de/digital/internet/id_83005036/youtube-vergibt-nutzungsrechte-fuer-rauschgeraeusche.html

von Michael B. (laberkopp)


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Noch jemand der den Vorfall nicht verstanden hat aber sich aufregen 
muss.

von S. M. (lichtmensch)


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Aufnehmen Ukw? im Bericht steht eindeutig "omczak hatte das Rauschen mit 
Hilfe einer Audio-Software erstellt "

von Paul B. (paul_baumann)


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U. B. schrieb:
> Auch wenn -hoffenlich erst später- alle Sender abgeschaltet sind:
> Das Aufnehmen vom UKW-Radio kostet:

Michael B. schrieb:
> Noch jemand der den Vorfall nicht verstanden hat aber sich aufregen
> muss.

Natürlich hat er das verstanden und er nimmt den Schwachsinn auf die 
Weise auf's Korn: Wenn es keine Sender mehr auf UKW gäbe und man dort 
das Rauschen aufzeichnete, dann würde sich auch Da noch ein Leckarsch 
finden, der seine Urheberrechte angetastet fände.



Paul

von S. M. (lichtmensch)


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Ach so war das gemeint ;) ja da stimme ich absolut zu.

von U. B. (Gast)


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> Natürlich hat er das verstanden und er nimmt den Schwachsinn auf die
> Weise auf's Korn: ...

So war's gemeint.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das sehe ich zwar auch so, das Problem liegt aber tiefer:

- entweder in der SW von Youtube,welche ein nicht vorhandenes Muster 
erkennt,

- noch wahrscheinlicher jedoch in der Verwendung des Algorithmus zur 
Herstellung des Weißen Rauschens,

 Das Resultierende File kann nämlich schon per se kein Weißes Rauschen 
darstellen. Zum einen weil ein synthetisches Rauschen mittels Zufalls 
Generatoren erzeugt ist, welche aber nur Pseudozufälligkeit generieren. 
Zum Anderen weil Andere dieselbe SW zur Bearbeitung verwenden, womit 
eine Musterübereinstimmung eben nicht unmöglich wird.

Aufgrund der Länge des Gesamt Werkes ergibt sich eine Vervielfachung 
möglicher sequentieller Übereinstimmungen.

Namaste

von Uhu U. (uhu)


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Mit Gema hat das alles ja nun überhaupt nichts zu tun...

Auf 10 Stunden weißes Rauschen Urheberrecht geltend zu machen, setzt den 
Beweis voraus, dass das "Werk" mit den n anderen zumindest in 
erheblichen Teilen identisch ist. Bei Rauschen ist das unwahrscheinlich, 
auch wenn es per "Pseudozufallsgenerator" erzeugt ist und der ordentlich 
initialisiert ist.

Sonst könnte man auch jeden "Film" als Urheberrechtsverletzung 
verfolgen, wenn man selbst mal einen gemacht hat...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Uhu U. schrieb:
> erheblichen Teilen identisch ist.

hier glaube ich irrst du, bei der Musik genügt eine Geringe Anzahl Takte 
bzw. Tonfolgen selbst wenn sie mit unterschiedlich Instrumenten und 
unterschiedlichem Timing erstellt werden, weshalb YT wahrscheinlich nach 
Mustern im erzeugten Sound sucht und nicht im Soundfile selbst.



Uhu U. schrieb:
> Sonst könnte man auch jeden "Film" als Urheberrechtsverletzung
> verfolgen, wenn man selbst mal einen gemacht hat...

Das ist der Kritikpunkt, wo die Grenze zu Ziehen ist.
Also welches Kriterium angelegt wird. Hier hat Youtub das wohl etwas 
krass ausgelegt, und einige "Schlaue" übernehmen deren Resultat 
ungeprüft und legen es zu ihren Gunsten aus. Daraus kann ein 
juristisches Versäumnis entstehen, wenn man nicht ordentlich 
widerspricht.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Wenn da also jemand mal mit einem etwas rauschenden Mikrofonverstärker 
was aufnimmt, erkennt YT eine copyright geschützte Hintergrundmusik? Das 
geht ja gar nicht. Und was ist mit Filmchen von Wasserfällen und 
Stromschnellen :-P

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Es ging in dem speziellen Fall um lange Sequenzen mittels üblicher SW 
künstlich erzeugten Rauschens. Das hat ein gewisses Potential kurze 
Sequenzen zu enthalten welche ein Muster besitzen welches auch andere 
kurze Seqenzen, mit der gleichen SW erzeugt,bestzei. Das ist reine 
Statstik.

Natürliches Rauschen weist eine wesentlich höhre Unwahrscheinlichkeit 
aufgrund bessere gleichverteilung und fehlender periodizität auf. das 
Können künstliche Rauschquellen nicht wirklich.

Die Konsequenz ist ein „behaupteter“ Regelverstoß.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Winfried J. schrieb:
> Das ist reine Statstik.

Eher ein grottenschlechter Zufallsgenerator...

10-20 aufeinanderfolgende Samples, dor irgendwo nochmal vorkommen - was 
an sich schon einemal höchst unwahrscheinlich ist, falls guter 
Pseudozufall dahinter steckt -, ergeben jedenfalls keinen 
Urheberrechtsanspruch.

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