Ich bin arbeitsmäßig die Woche über entfernt von meinem Hauptwohnsitz und bekomme dafür Auslöse von der Firma. Da ich quasi immer in der gleichen Gegend bin überlege ich mir, eine Zweitwohnung dort zuzulegen, was sowohl für die Arbeit als auch für Privat Vorteile bringen würde. Mir stellt sich jetzt aber die Frage: Bekomme ich dann noch Auslöse, weil ich es ja nun nicht mehr so weit zu meiner (Zweit-)Wohnung habe? Oder zählt die Entfernung vom Hauptwohnsitz?
Auslöse ist so ein Deutsch das zuerst in den Leihfirmen aufkam. In ihren schriftlichen Verträgen nennen sie es Auslösung. Die Auslösung sollte die vollen Kosten decken. Nicht dass man es irgendwie wieder provisorisch kitten muss...
robocash schrieb: > Auslöse ist so ein Deutsch das zuerst in den Leihfirmen aufkam. Ich kenns aus dem Handwerk, lange bevor es Zeitarbeit gab.
Montageur schrieb: > Ich bin arbeitsmäßig die Woche über entfernt von meinem Hauptwohnsitz > und bekomme dafür Auslöse von der Firma. Wichtig ist dein erste Einsatzstätte, das ist i.a. dein Einstellungsort. Montageur schrieb: > Mir stellt sich jetzt aber die Frage: Bekomme ich dann noch Auslöse, > weil ich es ja nun nicht mehr so weit zu meiner (Zweit-)Wohnung habe? > Oder zählt die Entfernung vom Hauptwohnsitz? Die Entfernung Erstwohnsitz erste Einsatzstätte kannst du normal von der Steuer absetzen. Wenn du anstatt zu pendeln, die eine Zweitwohnung nimmst, weil es sonst zu weit ist, sollte das kein Problem mit der Auslösung geben. Es sei denn die Auslösung übersteigt deine Kosten für Zweitwohnung + Wochenendheimfahrten zu deinem Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt. Du musst bei der Steuererklärung angeben, was du an steuerfreier Auslösung bekommst und was du für Kosten (Zweitwohnung etc.)hast.
Ich schrieb: > Die Entfernung Erstwohnsitz erste Einsatzstätte kannst du normal von der > Steuer absetzen. Du spielst auf die Pendlerpauschale an? Die ist mir recht egal, da Firmenauto. > Du musst bei der Steuererklärung angeben, was du an steuerfreier > Auslösung bekommst und was du für Kosten (Zweitwohnung etc.)hast. Ich sehe das Problem nicht bei der Steuererklärung, sondern bei der Firma, da die eben mehr Auslöse zahlt, wenn man weit weg ist von zu Hause und weniger, wenn man nach Hause fährt. Die Frage ist für mich jetzt: Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht?
Montageur schrieb: > sondern bei der > Firma, da die eben mehr Auslöse zahlt, wenn man weit weg ist von zu > Hause und weniger, wenn man nach Hause fährt. Die Frage ist für mich > jetzt: Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht? Warum fragst du nicht nach? Wie bist du auf die Idee gekommen, das könne hier einer im Forum für deine Firma beantworten?
Ma W. schrieb: > die Zweitwohnung Könnte auch eine testweise eine Ferienwohnung sein? Frage ist eher, ob Zweitwohnungssteuer anfällt und alle Vorteile auffrist.
Oh man oh man, wenn ich mich bei der Arbeit auch so unklar anstellen würde... was dann? Das rechnet man sich aus, und schaut in seinem AV, was da bzgl. der Auslösung drin steht. Wirst ja wohl sicher nich allein auf Montage sein und bisher auch kein Einzelquartier gehabt haben, und was sagen deine Kollegen zu dem Thema? So was kann man auch im Team besprechen, weil es sich ja dann sowieso rumsprechen wird? Was dann wohl die anderen Kollegen so, und erst die Firma dazu sagen werden? Entweder man ist Mans genug selber Nägel mit Köpfen zu machen und das richtig zu planen und zu lenken, oder man muß dan ebend "Mutti / Papa" fragen was die dazu sagen! Der steuerliche Aspeket ist dir ja dabei auch schnurz, ist ja nicht dein Geld, gelle? Wie Manche dabei so ihre Kohle "verdienen"?
Montageur schrieb: > Zählt die Zweitwohnung in dem Fall als "Zuhause" oder nicht? "Zuhause" ist da eher ein steuerrechtliche Sache. Zuhause ist dein Erstwohnsitz und dein Lebensmittelpunkt. Wenn die Zweitwohnung eine gewisse Größe oder Preis überschreitet könnte das Finanzamt Zweifel dran haben und dir Probleme machen. Aber da fragst du besser in deiner Firma nach oder beim Finanzamt, was die akzeptieren.
Beitrag #5281010 wurde vom Autor gelöscht.
Ma W. schrieb: > Wie bist du auf die Idee gekommen, das könne hier einer im Forum für > deine Firma beantworten? Weil ich davon ausging, das es hierfür Vorschriften und/oder Erfahrungen aus anderen Betrieben gibt.
Mit Vorschriften erstreitet man sich was, mit Erfahrungen geht nur unter gleichen Verhältnissen, wenn ich dir sage, dass man mir pro Nacht mit ca. 5,- Euro Auslösung den Brei schmackhaft machen wollte, aber das Quartier hat halt die Firma gestellt, aber leider auch mit und für alle Kollegen, was hilft dir das weiter? Die gesetzlichen und steuerlichen Bedingungen kann man nachlesen, daraus macht man sich dann einen Plan, denn nicht die wirkliche Realität, sondern die ausgeknobelte zählt ... für dich und die Firma .. und dann für das FA!
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