Hi, wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt + Projektzulage. Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze. Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ?? Wechseln möchte ich auf keinen Fall.. Viele Grüße,
Also ich würd mal so sagen: Dadurch dass ich eine Beauftragung von 9 Monaten habe, und die Projektzulage kontinuierlich gezahlt werden muss wenn ich im Projekt bin, komme ich im Achnitt (GehaltOhneZulage*3+GehaltMitZulage*9) > Beitragsbemessungsgrenze für 2018. Aus diesem Grund liegt kein Wechselzwang bei mir vor. Zur Beitragsbemessungsgrenze angrerechnet werden dürfen alle kontinuierlich gezahlten gehälter (gerechnet auf das Jahr) dadurch dass sich die Beitragsbemessungsgrenze auch auf das Jahr bezieht mit 59400 Euronen. Kann man das so stehen lassen ??
Hast du einen gültigen AV mit deinem Arbeitgeber, oder weiß der von deiner PKV gar nichts? Sowas wird bei der Aushandlung eines AV im Vorfeld geklärt, und das liest man dann auch im AV selber so. Da wird sich die RV-Kasse Bund ja im Nachgang auch noch mal melden, solche Fragen als Angestellter ... glaube ich eher nicht. https://www.krankenversicherung.net/voraussetzungen-private-krankenversicherung Die Voraussetzungen für die Private Krankenversicherung Angestellte und Arbeitnehmer sind üblicherweise gesetzlich krankenversichert, können jedoch unter bestimmten Umständen der PKV beitreten. Entscheidend ist hierbei ihr jährliches Einkommen, das über der aktuellen Versicherungs-pflichtgrenze liegen muss. Im Jahr 2018 gilt ein Bruttojahresverdienst von über 59.400 Euro, den ein Interessent ein Jahr lang erhalten haben muss. Da war der AG sicher wieder cleverer als der AN, wie halt immer im Geschäftsleben?
Na ja mit Klever hat das wenig zu tuen. Ich habe das Thema im Vorfeld angesprochen. Momentan habe ich noch kein Projektvertrag, aber der sollte kommen. Wenn nicht ist das Gehalt so erbärmlich dass sich das Projekt für mich nicht lohnt und ich so oder so sofort die Reißleine ziehe. Wenn das mit der PVK nicht klappt, such ich mir auch direkt was neues. Also ne Loose Loose Situation ....
Du erzählst hier doch schon wieder Umstände dass sich die Balken biegen, warum soll dir oder solchen wie dir hier jemand seine Erfahrungen preisgeben? Hätte könnte wollte sollte? Der AG hat neben dir sicherlich auch noch andere Typen die das für ihn machen, die PKV ist dein Steckenpferd, nur für was? An dem misst du ob sich das für dich lohnt? Also doch kein Angestellter?
> Re: Beitragsbemessungsgrenze
Vor ein paar Jahren lag die Beitragsbemessungsgrenze bei etwa 5500,- €.
Wo die heute liegt weiß ich nicht.
Nach diesem Betrag werden Krankenbeitrag, Rentenversicherung und die
Stütze ermittelt.
Schuster schrieb: > Hi, > > wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen > Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt + > Projektzulage. > Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der > Beitragsbemessungsgrenze. Du meinst wohl die Versicherungspflichtgrenze und nicht die Beitragsbemessungsgrenze. Entscheidend ist Dein arbeitsvertragliches Bruttogehalt. Wie sich das zusammensetzt oder wie einzelne Gehaltsbestandbteile bezeichnet werden, ist dabei völlig egal. Es dürfen aber nur Gehaltsbestandteile berücksichtigt werden, die mit an Sicherheit grenzener Wahrscheinlichkeit auch gezahlt werden. Variable Gehaltsbestandsteile wie Erfolgsbeteilungen, Boni, Provisionen etc. werden nicht berücksichtigt. Die Prüfung, ob Du oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienst, obliegt Deinem Arbeitgeber.
Schuster schrieb: > Also ich würd mal so sagen: > Dadurch dass ich eine Beauftragung von 9 Monaten habe, Als Angestellter hast Du keine Beauftragung, sondern einen Arbeitsvertrag. Wenn Du den nicht hast, sondern nur eine Beauftragung, bist Du Freiberufler und kein Angestellter. Und als Freiberufler obliegt Dir die Wahl der Kranklenversicherung, egal wie viel Du verdienst.
Schuster schrieb: > Aus diesem Grund liegt kein Wechselzwang bei mir vor. Ich erzähle dir jetzt mal aus eigener Erfahrung: Wenn jemand der privatversichert ist und ab und zu mal unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht, dann braucht er nicht die Krankenkasse zu wechseln. Er muss sich aber von der Pflicht zur GKV befreien lassen. Die Befreiung von der GKV ist aber unwiderruflich, d.h. die GKV braucht dich nie wieder aufzunehmen. Das solltest du dir genau überlegen!
Schuster schrieb: > Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der > Beitragsbemessungsgrenze. Das ist schlecht, dann fliegst du raus. Entscheidend ist nämlich die Versicherungspflichtgrenze, nicht die Beitragsbemessunggrenze. Sollte man wissen, wenn man schon privat versichert ist. Die Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegt nochmal deutlich darunter. > Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ?? Er wäre ja blöd wenn er es nicht täte. Für den Arbeitsgeber kommt es vermutlich ja auch billiger als wenn du in der GKV wärst.
Claus M. schrieb: > Das ist schlecht, dann fliegst du raus. Nö, niemand fliegt irgendwo raus! Wenn du gesetzlich versichert bist und über der Grenze liegst, kannst du freiwillig in der GKV bleiben, zahlst halt den Höchstbeitrag. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Höchstbeitrages der GKV, auch dann wenn du in der PKV bist und astronomische Beiträge zahlen musst. Nochmal, Arbeitgeberzuschuss gibt es nur bis zum Höchstbeitrag in der GKV, das gilt auch später für die Deutsche Rentenversicherung.
Schuster schrieb: > Hi, > > wie ist denn das ich bin privat krankenversichert und im aktuellen > Projekt habe ich ein zusammengestztes Gehalt aus Grundgehalt + > Projektzulage. > Jetzt liege ich lediglich mit dem zusammengesetzten Gehalt über der > Beitragsbemessungsgrenze. Wie schon angesprochen: Du meinst wahrscheinlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze? Warst du in den letzten Jahren über der JAEG oder warum warst du bisher nicht gesetzlich versichert? Student? > Muss mein Arbeitgeber trotzdem meine private Versicherung annehmen ?? Dein Arbeitgeber hat nichts damit zu tun, bei wem du dich versichern darfst. Der Gesetzgeber legt im SGB V (primär in §§5-8) fest, wer wann verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern, und unter welchem Umständen man sich davon befreien lassen kann. Auf dich könnte zutreffen SGB V §8 (1) 1. Dein Arbeitgeber kommt erst dann ins Spiel, wenn geklärt ist, bei wem du versichert bist. Dann übernimmt der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Versicherung (aktuell ohne Zusatzbeitrag). Bei privater Versicherung wird die Hälfte der Beiträge übernommen, maximal aber soviel, wie der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung übernehmen würde. Gerade bei Teilzeit kann das eine böse Falle sein. > Wechseln möchte ich auf keinen Fall.. Es kann sein, dass du nach SGB V verpflichtet bist, dich gesetzlich zu versichern. MfG, Arno
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.