Wir brauchten in der Firma einen Rotationslaser, mal schnell geschaut was es so gibt, Bosch Professional scheint ok zu sein, soll es mal auf 100€ nicht ankommen, kurzerhand den Bosch GLR 300 HGV bestellt. Erst mal waren alle zufrieden, bis dann plötzlich auf einer Baustelle vom Sicherheitsbeauftragten das Thema aufkam: Aha, grüner Bosch Laser, ist Laser Klasse 3R, da braucht es einen Laserschutzbeauftragten, mit Kurs usw., habt ihr einen ? Wie seht ihr das? Ist das wirklich so? Dann sollte Bosch wenigstens darauf hinweisen? Fände es komisch wenn so was einfach so verkauft wird, und dann nachher das große Theater ist? Viele Grüße Heinz
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Heinz schrieb: > Wie seht ihr das? Ist das wirklich so? Dann sollte Bosch wenigstens > darauf hinweisen? Fände es komisch wenn so was einfach so verkauft wird, > und dann nachher das große Theater ist? Wikipedia sagt, ja. Wenn du ein auto kaufst, wirst du drauf hingewiesen, dass du einen Führerschein brauchst, um es zu nutzen?
Das ist der kleine Unterschied. Ein "Professional" muß sich mit der Benutzung seiner Geräte selbst auskennen.
Heinz schrieb: > Dann sollte Bosch wenigstens > darauf hinweisen? Es stehen doch einige Hinweise auf Seite 9 der Bedienungsanleitung: Beachten Sie bei der Benutzung eines Messwerkzeugs mit Laserklasse 3R mögliche nationale Vorschriften. Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verletzungen führen. Das Messwerkzeug sollte nur von Personen bedient werden, die im Umgang mit Lasergeräten vertraut sind. Laut EN 60825-1 gehört dazu u.a. die Kenntnis über die biologische Wirkung des Lasers auf das Auge und die Haut sowie die richtige Anwendung des Laserschutzes zur Abwendung von Gefahren. EN 60825-1: Laserklasse 3R Die Klasse 3R liegt in einem Wellenlängenbereich zwischen 302,5 nm und 700 µm und hat eine Leistung von 1 bis zu 5 Milliwatt. Die Laserstrahlung ist potenziell gefährlich für das Auge. Für den Betrieb müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden.
Kann mir bitte jemand in dem Zusammenhang erklären, warum ich bei einem Rotationslaser eine Schutzbrille tragen muss? Eine Laserschutzbrille ist doch dazu da, den Laserstrahl zu absorbieren, damit er nicht ins Auge trifft. Der Laserstrahl kann also mit dieser Schutzbrille nicht gesehen werden. Der Sinn eines Rotationslaser ist aber doch gerade, dass man ihn sieht. Wenn ich eine Schutzbrille aufsetze, die diese Laserwellenlänge absorbiert, ist das doch völlig sinnlos. Das wäre ungefähr so, wie wenn ich eine Baustellenbeleuchtung installieren und dann als Schutz vor dem Scheinwerferlicht dunkle Schweißerbrillen tragen würde.
dunno.. schrieb: > Wenn du ein auto kaufst, wirst du drauf hingewiesen, dass du einen > Führerschein brauchst, um es zu nutzen? sorry, das ist quatsch Es gibt hundrte Rotaionslaser am Markt, finde es total daneben wenn ich dann erst irgendwo das Benutzerhandbuch herunterladen muss, nach nationalen Vorschriften schauen usw Das ist für mich mehr wie Du kaufst ein Auto, Vollausstattung, und entdeckst dann irgendwann im klein gedruckten auf Seite 170 das Du einen LKW-Führerschein brauchst Ich finde das echt frech von Bosch
Du hast nichts verstanden, Andreas!
>Du hast nichts verstanden, Andreas!
Dann antworte mir auf meine Frage und mach es mir verständlicher,
anstatt hier nur herumzupöbeln.
Heinz schrieb: > Ich finde das echt frech von Bosch Es ist allgemein bekannt, dass Laser gefährlich sind. Wenn du ein Messer kaufst, machst du doch auch nicht so einen Aufstand.
Frank G. schrieb: > 1 bis zu 5 Milliwatt. Die > Laserstrahlung ist potenziell gefährlich für das Auge. Für den Betrieb > müssen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden, unter Anderem ist > eine Schutzbrille zu tragen, ein Laserschutzbeauftragter muss gestellt > und der Einsatz dieser Geräte gemeldet werden. Und ich dachte bisher, Schonsteinfeger wären die größten Geschwüre der Neuzeit! Vermutlich hat der Laserschutzbeauftragte passende Vorhänge dabei, damit man den Raum verdunkeln kann. Sonst sieht man den rotierenden Laser nämlich gar nicht...
Ma W. schrieb: > Wenn du ein Messer kaufst, machst du doch auch nicht so einen Aufstand. Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw. Und ich dann noch weiss, hätte ich das Brotmesser für 8 € statt dem für 10 € gekauft hätte ich diesen ganzen Firlefanz nicht
Heinz schrieb: > Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu > dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden > muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw. Du solltest mal ergooglen, wie viele Gesetze es zu Messern gibt, gegen die auch du ständig verstößt.
Weiss über die Gesetzte mit den Messern Dumm ist halt nur, das wir den Laser eigentlich auf einer Baustelle einsetzen wollten, wo auch andere Firmen zu Gange sind, jetzt grätscht der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator dazwischen
Heinz schrieb: > jetzt grätscht > der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator dazwischen Tja. So ist das halt. Das ist doch aber nun kein unlösbares Problem. Sprich halt mit ihm über die möglichen Lösungen. Mir ist nicht klar, was das Forum hier beitragen kann.
Ja, neuererdings braucht es schon ab >= 1mW Laserleistung einen Laserschutzbeauftragten. Allerdings gibt es da Zusatzregelungen ähnlich der 3,5t zgg Regel für Anhänger :) Ein punktförmiger 3R laser kann durch entsprechende Aufweitung zu 2M werden. KANN. Wenn Bosch aber Klasse III auf dem gelben Warnschild angibt, braucht's halt den Kurs. Bedankt euch bei der TÜV Lobby!
Ma W. schrieb: > Mir ist nicht klar, was das Forum hier beitragen kann. Das Forum hätte sagen können, Du irrst, gemäß Paragraph bla bla darfst Du den sehr wohl einsetzen Werde Ma W. schrieb: > Sprich halt mit ihm über die möglichen Lösungen Die Lösung würde sein, Arbeiter auf den Kurs zu schicken, mehrere, weil nicht immer alle gleichzeitig auf der Baustelle sind. Werde jetzt wohl mal Bosch kontakteren, sie sollen den Dreck austauschen ( ist schon mehrere Monate alt) bevor ich mir diesen ganzen Wahnsinn mit Anmeldung, Kurs usw antue fliegt das Ding ( sind sogar 2) lieber auf den Müll...
Heinz schrieb: > Werde jetzt wohl mal Bosch kontakteren, sie sollen den Dreck austauschen Austauschen gegen was? Hast du ein Problem mit deiner Emotionslage? Brauchst du Urlaub?
Kauf Dir ne Schlauchwaage für 15€, die tuts genauso, ist aber weniger High Tech... Hoffentlich kommt dann nicht ein Wasserschutzbeauftragter.....
> Austauschen gegen was?
Bei Bosch gibt es ein ähnliches Teil mit Laserschutzklasse 2. Da hat der
Laser nur 1mW.
Frank G. schrieb: > EN 60825-1: > […] unter Anderem ist > eine Schutzbrille zu tragen, […] Das kann ich so nicht in der Norm finden. Könntest du mir da auf die Sprünge helfen und sagen in welchem Abschnitt dies steht? Im Übrigen beschränkt sich die Klasse 3R dort auch nicht auf den 300-700 nm Bereich.
Ach - mach Dir doch mal den Spaß bei der BG nachzufragen oder in derem Internetsystem nachzusehen, WANN sie mal wieder einen der für Euch verpflichtenden Kurse kostenlos anbietet. Du wirst mit etwas Pech feststellen, dass der nächste kostenlose, auf eine Woche aufgeblasene Kurs bis auf Jahresfrist ausgebucht ist.... (Ist-Stand LSB - BGETEM vor 2 Wochen) Bei Fremdanbietern (deren Qualifikation aber nicht vorgeschrieben ist - kann auch die Frikadellenverkäuferin ;) ) kannst du schnell gegen etwas Bares einen Kurs machen. Auch z.B. am Laserzentrum Hannover... oder subventioniert beim Showlaserhesteller als Nachmittgskurs... Ich kann den ganzen Tag nur den "von Berlichingen" zitieren. Anstatt dass die ********.. von den BGs vernünftige Unterlagen zum Selbststudium herausgeben und meinetwegen einen Onlinetest anbieten adressieren die denkende Menschen wie lernbehinderte Kinder einer Hilfsschule... Demnächst braucht man obendrein noch Kurse zur Fachkunde um sich den Hosenschlitz am Blaumann zumachen zu dürfen - man könnte sich damit natürlich gefährlich nach dem Pinkeln verletzen. Altenativ nur nocht Nackt zur Arbeit in der durch Überregulierung geschaffenen Steinzeithöhle gehen. Ernstgemeiter Nachsatz: Gegen soviel Irrsinn hilft nur noch angewandter Populismus.
Ma W. schrieb: > Austauschen gegen was? austauschen gegen das nächst kleinere / billigere Modell z.B. der GLR 400 H hat Klasse 2 Ma W. schrieb: > Hast du ein Problem mit deiner Emotionslage? > Brauchst du Urlaub? Ma W. schrieb: > Hast du ein Problem mit deiner Emotionslage? > Brauchst du Urlaub? Nicht wirklich, alles gut Mich ärgert es nur dermassen, das hier was verkauft wird ohne auf die Konsequenzen hinzuweisen Hier https://www.bosch-professional.com/de/de/rotationslaser-150138-ocs-c/ sind alle schön aufgelistet, hätte man auf die 3R-Problematik hingewiesen hätte ich mir das Teil nie gekauft
Hauke Haien schrieb: > Ja, neuererdings braucht es schon ab >= 1mW Laserleistung einen > Laserschutzbeauftragten. Wobei "neuererdings" irgendwas um die 20 Jahre sein muss, dass hatten wir schon im Studium. Da waren nur die Laserklassen noch etwas anders benamst, aber ab 1mW war schon damals so. Heinz schrieb: > Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu > dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden > muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw. Zumindest machst Du Dich schon des unerlaubten Führens strafbar, wenn Du das Messer im Supermarkt kaufst und in der Einkaufskiste neben Dir auf den Beifahrersitz stellst. Packst Du es dagegen in den Kofferraum, ist das ok. Ich hoffe, Du bist darauf von der Kassiererin hingewiesen worden.
StrengGeheim schrieb: > Du wirst mit etwas Pech feststellen, dass der nächste kostenlose, auf > eine Woche aufgeblasene Kurs bis auf Jahresfrist ausgebucht ist.... genau das kenne ich auch, und kostenlos ist es ja auch nur auf dem Papier, immerhin, die Arbeiter freuen sich über eine Woche BG-Urlaub StrengGeheim schrieb: > Ich kann den ganzen Tag nur den "von Berlichingen" zitieren. So denke ich eigentlich auch, nur leider wimmelt es auf größeren Baustellen mittlerweile nur noch so von sogenannten Sicherheitsbeauftragten mit Minderwertigkeitskomplexen, die nen 3-wöchigen Kurs gemacht haben, und jetzt endlich auch mal was sind im Leben und andere ärgern können konkretes Beispiel: Eine Schraube ist nicht zum Abhängen von Lasten geeignet, da sie keine WLL-Bezeichnung eingegossen hat... Man kann sich echt nur noch an den Kopf fassen
Jemand schrieb: > Das kann ich so nicht in der Norm finden. Könntest du mir da auf die > Sprünge helfen und sagen in welchem Abschnitt dies steht? Nicht direkt aus der Norm, das hatte ich hier gelesen: http://www.hedue.de/wiki/laserklassen-nach-din-en-60825-1/de Hintergrund war, dass ich bei mir Innenausbau mache und für den Zweck einen 360° Laser zugelegt habe. Vorher hatte ich mich nach den Laserklassen erkundigt. Aus diesem Grund habe ich mir einen Klasse 2 Laser mit grünem Licht zugelegt. Vollkommen ausreichend. Für diese Klasse reicht der Lidreflex als Schutz aus. Falls ich im Außenbereich und bei Tageslicht mal was messen möchte, gibt es dafür die Reflektorkarte.
Heinz schrieb: > konkretes Beispiel: Eine Schraube ist nicht zum Abhängen von Lasten > geeignet, da sie keine WLL-Bezeichnung eingegossen hat... Und die Schraube ich auch ohne Bezeichnung für die Last geeignet, weil...
Ma W. schrieb: > Und die Schraube ich auch ohne Bezeichnung für die Last geeignet, > weil... Weil auf der Schachtel "MaWin" steht :-) Hast Du jemals eine Schraube selbst in den Händen gehabt mit WLL-Angabe?
Heinz schrieb: > Hast Du jemals eine Schraube selbst in den Händen gehabt mit WLL-Angabe? Nein. Aber mit Hersteller und Festigkeitsklassenangabe. Das ist gleichwertig. Eine Schraube ohne Angaben für Lasten zu verwenden ist fahrlässig.
Diese selbsternannten Wichtigtuer interessiert aber keine Festigkeitsklasse, sie wissen nicht mal was das ist, aber sie haben halt in ihrem 3-Wochen-Kurs gelernt "da muss wll drauf stehen, alles andere ist schlecht" Egal, was mache ich jetzt mit meinem Rotationslaser?
Heinz schrieb: > Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu > dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden > muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw. Wenn Du das Brot zu geschäftlichen Zwecken schneidest, musst Du sicherlich ein aktuelles Gesundheitszeugnis und einen Fachkundenachweis besitzen. Dabei gibt es sicherlich auch noch gewaltige Unterschiede zwischen handwerklichem und industriellem Brotschneiden, da ggf. jeweils eine andere BG zuständig ist. Und die Bestimmungen der IHK und Handwerkskammern unterscheiden sich mit Sicherheit auch noch. Möglicherweise machst Du Dich sogar schon strafbar, wenn Du für die Frühstücks- oder Mittagspause ein paar Brötchen kaufst und sie nicht nur für Deinen Eigenbedarf, sondern auch noch für Deine Kollegen aufschneidest.
@ Heinz Verbuche das unter Lehrgeld, kann passieren eigene Schuld Hättest Du das Gerät beim Fachhändler gekauft und danach gefragt dann hättest du die Informationen bekommen.
StrengGeheim schrieb: > kann auch die Frikadellenverkäuferin ;) Oha, neben den allgemeinen Hygiene- und Gesundheitsvorschriften kommt da zusätzlich auch noch die Hackfleischverordnung ins Spiel. Wer es schafft, völlig rechtskonform eine Frikadelle in den Verkehr zu bringen, muss schon ziemlich qualifiziert sein, d.h. neben der Fleischereikunde auch mindestens ein erfolgreich absolviertes Jurastudium absolviert haben. > Demnächst braucht man obendrein noch Kurse zur Fachkunde um sich den > Hosenschlitz am Blaumann zumachen zu dürfen - man könnte sich damit > natürlich gefährlich nach dem Pinkeln verletzen. Da muss ich sofort an "Verrückt nach Mary" denken: https://www.youtube.com/watch?v=vzRuKnb2uuY Allerdings werden auch an deutschen Gerichten Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse auf Grund eingeklemmter Pimmel geführt: https://www.advopedia.de/news/kurios/verstuemmelter-ponis-durch-reissverschluss (Im Link "ponis" durch "p*nis" mit "e" ersetzen) Es gab sogar einen Medizinerkongress in San Diego, der sich mit diesem Thema befasste: http://news.doccheck.com/de/blog/post/3871-autsch/
Nachtrag: https://www.gesetze-im-internet.de/ostrv/BJNR096010010.html § 5 Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber ... Das entscheidene Wort ist (2) Vor ... Das heißt, Einschalten ohne Laserschutzbeauftragte/-en ist nicht gut. Holger (Laserschutzbeauftragter)
Naja - was Du mit Deinen Rotationslasern machst ist so eine Sache. Gegen Gewerbenachweis verkaufen - höhöhöhö (da ist wegschmeißen wahrscheinlich billiger als die Haftung beim Verkauf an Privatnutzer) Alternativ: Das System das solche Vorschriften-, Beamten-, Arbeitsbeschaffungs- und Anschwärzersanatorien mit immer weitergehenden Rechten und Befugnissen ausstattet -> eindampfen. Ganz offiziell - mit Menschenverstand. Auf dem parlamentarischen Weg. Wir nehmen auch Spenden und haben bestimmt auch bald mal wieder eine Informationsveranstaltung in Deiner Nähe. Du kennst uns aus Funk und Fernsehen...
Hauke Haien schrieb: > Bedankt euch bei der TÜV Lobby! Das ist doch Quatsch. Zwei Augen, zwei Versuche oder was? Beschäftige Dich mal mit der Optik des menschlichen Auges. Denke auch an Unbeteiligte. Holger
Karl schrieb: > Wobei "neuererdings" irgendwas um die 20 Jahre sein muss, dass hatten > wir schon im Studium. Da waren nur die Laserklassen noch etwas anders > benamst, aber ab 1mW war schon damals so. Seit 2010- Holger
Ich muss schon sagen, dass ich es schwach finde, dass ein Hersteller wie Bosch mit keinem Wort auf die ganzen Probleme mit der Laserschutzklasse 3R hinweist. Du solltest mal bei denen anfragen wie man damit auf einer Baustelle vorschriftsmäßig arbeiten soll. Die Antwort würde mich auch interessieren. Ich frage mich wie das überhaupt auf einer Baustelle funktionieren soll, weil mit Schutzbrille für grünes Licht kann man doch nicht den ganzen Tag arbeiten. Vielleicht reicht es ja auch, wenn der Laserbeauftragte dafür sorgt, dass der Laser nur auf diffuse Flächen trifft und ein Warnschild anbringt. Alle Mitarbeiter die dem Laser ausgesetzt sind müssten einmal pro Jahr eine Belehrung zum Thema Laserschutz bekommen und unterschreiben, dass sie teiigenommen haben. https://www2.mps.mpg.de/homes/schuehle/documents/Lasersicherheit/LaserschutzunterweisungMPS_US.pdf
Holger D. schrieb: > Das entscheidene Wort ist (2) Vor ... > > Das heißt, Einschalten ohne Laserschutzbeauftragte/-en ist nicht gut. > > Holger (Laserschutzbeauftragter) Ich bekenne mich schuldig, in allen Punkten der Anklage Holger D. schrieb: > Das ist doch Quatsch. Zwei Augen, zwei Versuche oder was? Beschäftige > Dich mal mit der Optik des menschlichen Auges. Denke auch an > Unbeteiligte. > > Holger damit will ich mich eigentlich gar nicht beschäftigen, es interessiert mich überhaupt nicht, Ich will meine Baustelle fertig bekommen, dazu möchte ich in den nächsten Laden gehen, und darauf vertrauen dass ich das was ich dort kaufe auch einsetzen darf , noch dazu, wenn es (zumindest das Logo) von einem deutschen Hersteller kommt.
Heinz schrieb: > Wie seht ihr das? Ist das wirklich so? Dann sollte Bosch wenigstens > darauf hinweisen? Fände es komisch wenn so was einfach so verkauft wird, > und dann nachher das große Theater ist? Die US-amerkanische Firma Smith & Wesson agiert in dieser Hinsicht geradezu vorbildlich! Hier kann man sich ausführliche Hinweise herunterladen, die u.a. auf Personschäden hinweisen, die beim unsachgemässen Gebrauch ihrer Qualitätsprodukte entstehen können: https://www.smith-wesson.com/customer-service/owners-manuals
Holger D. schrieb: > (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, > 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die > erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten > schriftlich zu bestellen. Holger D. schrieb: > Das entscheidene Wort ist (2) Vor ... Holger D. schrieb: > Holger (Laserschutzbeauftragter) Hallo Holger, könnten wir Dich evtl. buchen? Wäre vielleicht billger als die Laser wegzuwerfen? Ich würde es mir so vorstellen: Die Arbeiter arbeiten im Dreck, Staub, schwere Lsten usw, Du bekommst einen Liegestuhl, schaust dem ganzen zu, wenn mal was nivelliert und der Laser gebraucht wird wirst Du vorher um Erlaubnis gefragt, sonst wird Dich keiner stören Wären 800€ Tagessatz + Hotel + Spesen angemessen? Viele Grüße Heinz
Bagger fahren, Gabelstapler benutzen und verschiedene ändere Tätigkeiten darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum!
> Wären 800€ Tagessatz + Hotel + Spesen angemessen?
Dafür kann man gleich den Laser Klasse 2 kaufen. Dann spart man ab de
2.Tag viel Geld.
> Bagger fahren, und verschiedene ändere Tätigkeiten > darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum! Echte Männer dürfen das sehr wohl! Also nix für Weicheier und Warmduscher. http://www.maennerspielplatz.de/bagger-fahren-bzw-selber-baggern.html
Put put put schrieb: > Bagger fahren, Gabelstapler benutzen und verschiedene ändere Tätigkeiten > darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum! Brauch ich auch nicht, weil ich darf ja im ALdi ne Kettensäge für 80€ kaufen :-)
Und auch die darfst du nur in den Schrank legen, gewerblich darfst du damit nicht sägen ohne Befähigungsnachweis.
Heinz schrieb: > Hallo Holger, > > könnten wir Dich evtl. buchen? Nein, der LSB sollte schon zum Unternehmen gehören. Holger
Heinz schrieb: > Ich will meine Baustelle fertig bekommen, dazu möchte ich in den > nächsten Laden gehen, und darauf vertrauen dass ich das was ich dort > kaufe auch einsetzen darf Du kannst auch in jedem Baumarkt eine Motorsäge kaufen. Da fragt Dich auch keiner nach Deinen Kenntnissen. Bestenfalls versuchen sie Dir noch einen Helm und eine Schnittschutzhose zu verkaufen. Trotzdem darfst Du diese Motorsäge nicht ohne Fachkundenachweis gewerblich einsetzen. DU hast die Pflicht, Dich über die Betriebsbedingungen Deiner Werkzeuge zu informieren.
Sockenpuppe_Nr_2 schrieb: > Das System das solche Vorschriften-, Beamten-, > Arbeitsbeschaffungs- und Anschwärzersanatorien mit immer weitergehenden > Rechten und Befugnissen ausstattet -> eindampfen. Ja geil, das hab ich in Indien gesehen: Schuko-Verlängerung ohne anschlossenen Schutzleiter, der Maler arbeitet mit der Sprühpistole ohne Maske, geschweisst wird ohne Schutzbrille, und rate mal wie viele Personen man auf ein Moped bekommt. Will ich unbedingt hier auch haben. Nicht.
Karl schrieb: > Will ich unbedingt hier auch haben. Nicht. Doch, du wärst einer der Ersten, die genau das bestellen würden. Und zwar durch die Beauftragung des günstigsten Handwerkers, der neuerdings nur noch 1/10 kosten würde! Plötzlich wäre dir reichlich egal, ob er seinen Laserschutzbeauftragten dabei hat...
Ist doch alles kein Problem. Profi Heinz verpfändet Haus&Hof um für eventuelle Schäden einstehen zu können. Denn das wichtigste ist für ihn, die Baustelle pünktlich fertig zu haben.
Fast vergessen: er will auch nicht von seiner BU-Versicherung, wenn er sich selbst verblitzt haben sollte.
Der Dreckige Dan schrieb: > Doch, du wärst einer der Ersten, die genau das bestellen würden. Ach, kennen wir uns? Nicht dass ich wüßte.
@ Holger Muß der LSB auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Ich vermute ja. Dann greifen noch andere Diverse Hürden.
Karl schrieb: > Ach, kennen wir uns? Brauchen wir nicht, es genügt einfachste Menschenkenntnis. Und da schneidest du als für mich Fremder doch noch sehr gut ab.
Heinz schrieb: > Hier > https://www.bosch-professional.com/de/de/rotationslaser-150138-ocs-c/ > sind alle schön aufgelistet, hätte man auf die 3R-Problematik > hingewiesen hätte ich mir das Teil nie gekauft https://www.bosch-professional.com/at/de/products/grl-300-hvg-0601061700 Bitteschön, Laserklasse steht groß drauf.
https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/100x100/o212761v16_Self_levelling_8_Prozent.jpg und hier: https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/100x100/o212777v16_Arbeitsbereich_GRL_300_HVG_100m.jpg Wie genau ist denn die Waagerechte bei sooo riesengrossen Toleranzen? Da ist meine Schlauchwasserwaage ja um Zehnerpotenzen besser!
Er kann die Versicherungsbedingungen ja nicht mehr lesen...
Ohne auf die bisherigen Posts näher einzugehen, möchte ich auf einen Sachverhalt hinweisen, der scheinbar nicht, oder nicht richtig verstanden wird: Es ist nicht so, dass nur ein Laserbeauftragter den Laser bedienen darf. Es braucht nur EINEN Laserbeauftragten in einem Arbeitsbereich. Dieser LBA muss dafür sorgen, dass nur in die Bedienung des Lasers eingewiesene Personen das Gerät bedienen. Er darf diese Untereinweisungen selbst vornehmen. In der Praxis: Eine Person wird zum LBA bestimmt und zu einem Kurs geschickt. Die Person kommt nun als LBA in die Firma und gibt seine Einweisungen zur Bedienung des Lasers an Personen weiter, die mit dem Laser arbeiten sollen. Die eingewiesenen Personen müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie eingewiesen wurden. Damit hält sich der Aufwand in Grenzen.
Esmeralda P. schrieb: > Wie genau ist denn die Waagerechte bei sooo riesengrossen Toleranzen? Das ist nicht der Fehler, das ist der Bereich, in dem die Mechanik sich selbst einregeln kann. Du darfst den Laser mit maximal +/-8% Neigung aufstellen und er wird sich selbst nivellieren.
Heinz schrieb: > Wie seht ihr das? Das ist Wurscht - die Frage ist, wie sieht die BG das: http://www.bgbau.de/asd_der_bgbau/kompetenzzentrum/kompetenz/laserstrahlen
Habe Bosch Montag angeschrieben - die haben sich bislang nicht gemeldet, wohl ein größeres Problem, bin gespannt ob noch was kommt Aber finmde es erstaunlich was hier manche für einen Dreck schreiben - bin es eigentlich gewohnt das Forumsteilnehmer aus gemeinsamen Interessen zueinander finden und dann zumindest im Groben auch zusammen halten, aber manche hier sind wohl wirklich nur auf Krawall und Widerspruch gebürstet .....
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Heinz schrieb: > Habe Bosch Montag angeschrieben - die haben sich bislang nicht gemeldet, Na ja, Bedienungsanleitung https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/full/o221675v21_160992A273_201601.pdf S. 9 links unten, vorletzter Punkt. Ist aber nicht gerade schön, dass so etwas nicht deutlicher erwähnt wird - das würde dann wohl die Verkaufszahlen nicht gerade positiv beeinflussen. Ein guter Fachhandel sollte auf darauf aufmerksam machen (denke ich).
Dieter F. schrieb: > Ist aber nicht gerade schön, dass so etwas nicht deutlicher erwähnt wird > - das würde dann wohl die Verkaufszahlen nicht gerade positiv > beeinflussen. Würde das bei den sog. "Gartenlasern" klargemacht, bzw. durchgesetzt, dann würde da gar nichts verkauft. Jeder Häuslebesitzer der so eine Lichtschleuder im Garten stecken hat, müsste dann seinen Laserschutzbeauftragten stellen. Wobei das Boschteil im Vergleich von der Ausgangsleistung eher harmlos erscheint. Es gibt eine deutliche Diskrepanz zwischen Vorschrift und Durchsetzung derselben, einerseits die Einfachheit des Erwerbs und der Benutzung, andererseits die Zuweisung der Haftung wenn doch was passiert. Quasi eine breite Duldung, wobei der schwarze Peter im Schadenfall dem Betreiber zugeschoben wird.
Heinz schrieb: > Aber finmde es erstaunlich was hier manche für einen Dreck schreiben Finde es erstaunlich, dass Du immer noch nicht kapiert hast: Du bist für den sicheren Betrieb Deines Werkzeuges verantwortlich. Ist bei jeder Motorsäge auch so. Dieter F. schrieb: > Ist aber nicht gerade schön, dass so etwas nicht deutlicher erwähnt wird Also sorry, da steht ja wohl ganz fett Laser Klasse 3R drauf. MWS schrieb: > Würde das bei den sog. "Gartenlasern" klargemacht, bzw. durchgesetzt, > dann würde da gar nichts verkauft. Jeder Häuslebesitzer der so eine > Lichtschleuder im Garten stecken hat, müsste dann seinen > Laserschutzbeauftragten stellen. Nicht solange Privatgrund und er sein eigenes Haus anleuchtet. Was ihn nicht davor bewahrt haftbar zu sein, wenn einem Besucher etwas passiert. Den Nivellierlaser kannst Du auch privat einsetzen wie Du lustig bist. Aber halt nicht auf einer Baustelle, auf der Du damit andere gefährden kannst. Ist wie mit anderen Maschinen auch. Die Alternative wäre der von der Pilotenlobby regelmäßig geforderte Waffenschein für Laser. Da kannste Dich aber freuen, wenn Du für den Nivellierlaser erstmal ein Führungszeugnis und einen Waffenschein brauchst.
Ma W. schrieb: > Heinz schrieb: >> Doch, würde ich machen, wenn ich, um damit mein Brot schneiden zu >> dürfen, hinterher erfahre, das ich es beim Amt für Brotschnitt anmelden >> muss, einen 2 tägigen Brotschneidelehrgang besuchen usw. > > Du solltest mal ergooglen, wie viele Gesetze es zu Messern gibt, gegen > die auch du ständig verstößt. Jau! Daumen hoch.
Heinz schrieb: > Die Lösung würde sein, Arbeiter auf den Kurs zu schicken, mehrere, weil > nicht immer alle gleichzeitig auf der Baustelle sind. Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Bauarbeiter da den Schein dafür hat. Firmen die einen Schweißfachingenieur haben, die beschäftigen hunderte ungelernte, aber angelernte Kräfte, die für diese spezielle Tätigkeit angelernt würden. Das beste daran, ich kenn das von einem Bekannten der den Schein gemacht hat, der Schweißfachingenieur muss nicht mal schweißen können. Dieser Bekannte hat noch nie im Leben geschweißt. Vielleicht ist es beim Laserbeauftragtem genauso?
F. F. schrieb: > Kann mir nicht vorstellen, dass jeder Bauarbeiter da den Schein dafür > hat. ist ja auch nicht so! Wurde übrigens hier im Thread schon erläutert: Lothar M. schrieb: > In der Praxis: Eine Person wird zum LBA bestimmt und zu einem Kurs > geschickt. > Die Person kommt nun als LBA in die Firma und gibt seine Einweisungen > zur Bedienung des Lasers an Personen weiter, die mit dem Laser arbeiten > sollen. > Die eingewiesenen Personen müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie > eingewiesen wurden. > > Damit hält sich der Aufwand in Grenzen. wir stellen Laser der Klasse 1 her und haben im ganzen Betrieb nur einen Laserschutzbeauftragten, welcher jährlich alle Mitarbeiter, welche mit Lasern arbeiten, unterrichtet.
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Ach herrje... Sehr geehrter TO, Du hast ein Gerät mit einem Kreuzlaser gekauft. JEDER weiß, dass Laser ein hochsensibles Thema ist, das seit Aufkommen der Laserpointer bei so ziemlich jedem irgendwo angekommen sein sollte. Laser sind gefährlich - und das ist wahrlich kein Geheimnis. Und jeder weiß eigentlich, dass er einen Laserschutzbeauftragen braucht. Die Laserklasse steht in der Beschreibung - diese zu VORHER zu lesen, und zu gucken, was die Klasse 3R eigentlich aussagt - gehört eigentlich zu jedem Einkaufsprozess dazu. Nur DU bist dafür verantwortlich, wenn Du hier nachlässig warst. Jeder beschwert sich über bevormundung, aber scheinbar muss man heutzutage auf jedes Produkt ähnlich der Zigarettenpackung eine 2/3-große Warnung aufbringen, da selbstbestimmtes Handeln und Denken heute immer weniger möglich ist. Und jetzt soll Bosch daran schuld sein? Die haben die Laserklasse als fünften Punkt angegeben. Und dann das Gefluche auf die Vorschriften... Ich bin froh, dass es sie gibt. Denn Laser sind - im Gegensatz zu vielen anderen überreglementierten Dingen - halt einfach tatsächlich gefährlich. Und sie sind hinterfotzig, weil der Schaden erstmal unbemerkt bleibt bei geringen Leistungen. Es sind genug Unfälle passiert, sodass es durchaus gerechtfertigt ist, dass man gewisse Anforderungen zum Betrieb solcher Geräte erfüllen muss. Jedes Jahr schneiden sich duzende Menschen Körperteile an Kreissägen ab - obwohl man dieses Teil nicht ohne umfassende Sicherheitsunterweisung bedienen darf. Und wer zahlt dann die Zeche? Richtig - niemand! Es sei denn, der Mitarbeiter hatte die notwendige Sachkunde; nachweislich. Dann springt die BG ein, die WIR ALLE finanzieren! Es besteht ein großes allgemeines Interesse, Unfälle und Schäden durch den Einsatz solcher Geräte niedrig zu halten. Mit der Leck-mich-am-Arsch-Einstellung erreicht man höchstens davon das Gegenteil. Also: Runterschlucken, Lehrgeld bezahlen, und kleineren Laser kaufen, oder die paar Euro für einen Kurs in die Hand nehmen, und selbst den Beauftragten machen. Bei gewerblichen Nutzern sind das ohnehin nur Nebenkosten im Promillebereich ;-)
Heinz schrieb: > Hier > https://www.bosch-professional.com/de/de/rotationslaser-150138-ocs-c/ > sind alle schön aufgelistet, hätte man auf die 3R-Problematik > hingewiesen hätte ich mir das Teil nie gekauft Werden Handwerker mittlerweile schon so schlecht ausgebildet? Scheint so. Bei so viel Unprofessionalität möchte ich nicht wissen, wie ihr diverse Installationen ausführt...
Die entscheidende Frage ist nunmal : wie stark ÜBERREGLEMENTIERT man den Sachkundenachweis. Und da haben heimische Behörden und Berufsgenossenschaften scheinbar weltweit die Nase vorn. Ich als Populist fordere: zurück zum GESUNDEN MENSCHENVERSTAND. Aber zurück zum Thema: kennt jemand Fälle, bei denen die BG aufgrund eines formal fehlenden Sackundenachweises, ->aber korrekter arbeitsschutzrechtlicher Ausführung <-, die Regulierung verweigert hat? Das Lustige ist ja nach wie vor, dass man in teils dubiosen Seminaren von oft unzertifizierten Anbietern in besseren Werbeveranstaltungen zum Sachkundigen wird. Aber durch Selbstlernen mit seriöser Literatur darf man es nicht (insbesondere wenn man die Fähigkeit zum eigenständigen Erarbeiten durch ein erfolgreich abgeschlossenes technisches Studium nachgewiesen hat) vg Maik
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Heinz schrieb: > finde es total daneben wenn ich > dann erst irgendwo das Benutzerhandbuch herunterladen muss Wird das nicht gedruckt mitgeliefert? Aber so ein Benutzerhandbuch hat halt doch einen Sinn und ist auch lesenwert. > Das ist für mich mehr wie Du kaufst ein Auto, Vollausstattung, und > entdeckst dann irgendwann im klein gedruckten auf Seite 170 das Du einen > LKW-Führerschein brauchst Die Regeln ab wann man LKW-Führerschein braucht sind aber auch sehr einfach und werden in der Fahrschule gelehrt, sind also quasi Allgemeinbildung.
> Wird das nicht gedruckt mitgeliefert? Aber so ein Benutzerhandbuch hat > halt doch einen Sinn und ist auch lesenwert. Natürlich wird es mitgeliefert, aber in dem Moment habe ich das Gerät ja schon gekauft?
Nö, wie b.l... bist Du eigentlich? Diese Informationen sind vor dem Erwerb allgemein zugänglich. Kannst du lesen? Du Kannst dir den Text auch vorlesen lassen. Hier: https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/full/o221675v21_160992A273_201601.pdf
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Heinz schrieb: > Habe Bosch Montag angeschrieben - die haben sich bislang nicht gemeldet, > wohl ein größeres Problem, Nein, die sind nur noch nicht mit dem Kopfschütteln fertig. > bin gespannt ob noch was kommt Wäre ich Bosch würde ich das Ausdrucken und zur Belustigung an die Wand hängen. > Aber finmde es erstaunlich was hier manche für einen Dreck schreiben - > bin es eigentlich gewohnt das Forumsteilnehmer aus gemeinsamen > Interessen zueinander finden und dann zumindest im Groben auch zusammen > halten, aber manche hier sind wohl wirklich nur auf Krawall und > Widerspruch gebürstet ..... Aaaaaaaalter - du Bist vom Bau. Ihr vom Bau macht immer als ob ihr die härtesten Jungs sein, also mach hier nicht so ein Mimimi und bürste dir den Sand aus dem Schritt. DU hast einen Fehler gemacht. Was sollen wir dir jetzt? Als hervorragend ausgebildete Fachkraft bist du dafür verantwortlich die aktuellen Regelungen in deinem Fachgebiet zu kennen. Wenn du es nach Beendigung deiner Ausbildung (1970?) erfolgreich vermieden hast was dazu zu lernen, dann können wir nichts dafür. Mach dir mal bewusst, was du eigentlich forderst, nämlich mehr Bürokratie beim Kauf von Werkzeugen. Du wärst doch der erste, der sich furchtbar drüber aufregen würde, wenn beim Kauf eines Werkzeuges erst ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden muss, der in einem bürokratischen Prozess zwei Monate lang geprüft wird.
Put put put schrieb: > Muß der LSB auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Ich vermute ja. Sorry, war länger nicht hier ... die Inbetriebnahme von Lasern zumindest 3B mussten wir der zuständigen Behörde anzeigen. Holger
Hallo, hätte mir auch fast mal so ein Gerät gekauft, war mir aber dann für meinen Bedarf zu teuer. Ich finde es auch etwas komisch, dass in der Bedienungsanleitung zwar die Gefahren des Batterieladers ausführlich durch eine Alterbegrenzung des Benuzers auf 8 Jahre herausgestellt werden. Die Anforderungen durch den Laser aber nur durch den Verweis auf eine Norm, (Ironie "die sicher jeder auswendig kennt") und irgend eine Laserklasse beschreibt. Anscheinend ist die Batterie das Gefährlichste an diesem Gerät. Muss sich jetzt jeder potenzielle und etwas unbedarfte Käufer selbst alle Fallstricke abschneiden oder wäre es nicht doch besser, wenn der Hersteller, der etwas mehr Zeit und und Wissen in seinem Spezielgebiet hat, einige NÜTZLICHE und WICHTIGE Hinweise für seinen Kunden bereitstellt. Ich möchte nicht wissen, wie viele dieser Laser ohne "Sachkundigen" betrieben werden.In der Bedienungsanleitung steht auch nur das man mit dem Umgang vertraut sein sollte. Viele Grüße und Verständnis für Heinz Jürgen
Arme Sau vom Bau schrieb: > Muss sich jetzt jeder potenzielle und etwas unbedarfte Käufer selbst > alle Fallstricke abschneiden oder wäre es nicht doch besser, wenn der > Hersteller, der etwas mehr Zeit und und Wissen in seinem Spezielgebiet > hat, einige NÜTZLICHE und WICHTIGE Hinweise für seinen Kunden > bereitstellt. Nö - genau DIE Aufklärungsarbeit erwarte ich vom Fachhandel. Sonst kann ich auch im Internet kaufen und später große, runde Augen machen.
Nur noch Irre hier unterwegs? Hier: Bosch Power Tools Deutsch Sicherheitshinweise ... Beachten Sie bei der Benutzung eines Messwerkzeugs mit Laserklasse 3R mögliche nationale Vorschriften. Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verlet- zungen führen ... Das alles steht hier frei im internet zu diesem besagten Modell dieser Firma.
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Dieter F. schrieb: > Nö - genau DIE Aufklärungsarbeit erwarte ich vom Fachhandel. Sonst kann > ich auch im Internet kaufen und später große, runde Augen machen. Heinz schrieb: > mal schnell geschaut > was es so gibt, ... kurzerhand den Bosch GLR 300 HGV bestellt. Möööp! Er hat anscheinend im Internet gekauft. Immerhin hat er vorher "mal schnell geschaut". Also sich die Kommies bei Amazon durchgelesen.
Dieter F. schrieb: > Esmeralda P. schrieb: >> Bosch Power Tools Deutsch > > Link? https://www.bosch-professional.com/binary/ocsmedia/optimized/full/o221675v21_160992A273_201601.pdf Seite 8 oder 9
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> Möööp! Er hat anscheinend im Internet gekauft. Immerhin hat er vorher
"mal schnell geschaut". Also sich die Kommies bei Amazon durchgelesen.
Nein, noch nicht mal das
Der alte war defekt / verschwunden, auf die Schnelle wird ein Neuer
gebraucht:
Kurz überlegt, was kaufen?, haben viele Werkzeuge von Bosch, also warum
nicht auch den Laser bei denen kaufen.
Kurz auf der Internetseite geschaut, aha, 5 verschiedene Modelle, mehr
oder weniger Zubehör, der eine rot, der andere grün,ok, der eine sieht
gut aus, also Mail an den Einkauf, bitte bestellen...
Für manche mag es eine Anschaffung fürs Leben sein, wo man sich
Testgeräte liefern lässt, 3 Stunden mit dem Vertreter redet, sich bei 3
Fachhändlern beraten lässt, alle Anleitungen herunterlädt, schaut was
welche Laserklasse bedeutet, zum Anwalt geht und Bedienungsanleitung und
Kaufvertrag prüfen lässt, ich habe leider keinen Nerv für so was....
Grüße
Heinz
Heinz schrieb: > sich bei 3 > Fachhändlern beraten lässt, Nö - bei einem des Vertrauens - ansonsten zahlt man halt Lehrgeld und muss sich mancher Häme aussetzen (wenn man das öffentlich macht). Dann würde ich aber auch nicht hier rumnölen ... Heinz schrieb: > ich habe leider keinen Nerv für so was.... Dann nerv hier auch nicht rum und lass irgendeinen Mitarbeiter schulen.
Herrje, die Dinger werden sowohl an Privatleute als auch an Profis verkauft. Offensichtlich. Für den Verkauf an Endverbraucher ist eine Bedienungsanleitung vorgeschrieben und zur rechtlichen Absicherung warnt der Hersteller da vor jeglichem Blödsinn, deshalb lesen sich diese Warnungen etwas albern. Der Privatmann braucht aber keinen LSB, deshalb steht das auch nirgends. Dass Laser gefährlich sind und man mit dem verbleibenden Auge nicht in den Strahl schauen soll, das gilt für alle und steht ja auch deutlich drin. Beim gewerblichen Käufer darf der Hersteller IMHO schon voraussetzen, dass dieser die Vorschriften für den Betrieb seines Unternehmens kennt. Im vorliegenden Fall hat Bosch die Angaben zur Laserklasse ja nicht arglistig verschwiegen, im Gegenteil. Ich kann verstehen, dass der OP sich ärgert, aber der Adressat des Ärgers ist IMHO der falsche.
Arme Sau vom Bau schrieb: > Muss sich jetzt jeder potenzielle und etwas unbedarfte Käufer selbst > alle Fallstricke abschneiden oder wäre es nicht doch besser, wenn der > Hersteller, der etwas mehr Zeit und und Wissen in seinem Spezielgebiet > hat, einige NÜTZLICHE und WICHTIGE Hinweise für seinen Kunden > bereitstellt. > Nö - genau DIE Aufklärungsarbeit erwarte ich vom Fachhandel. Sonst kann > ich auch im Internet kaufen und später große, runde Augen machen. und wo soll der Fachhandel die Informationen hernehmen. Der Verweis auf Nationale und Intrnational Normen ist immer "sehr hilfreich". 1 Hersteller -> einmal das wesentlich für dieses eine Produkt herausarbeiten erspart 1000enden Kunden mühsame und fehlerbehaftete Rescherschen. Kann volkswirtschaftlich durchaus Sinnvoll sein da bei den Kunden Arbeitszeit für produktive Tätigkeit frei wird. Bei meinem "Fachhändler" steht auch nichts im Verkaufsprospekt zum Thema. Ich erledige den mit Abstand größten Teil meiner Einkäufe (auch im Fachhandel) online und informiere mich in den Herstellerunterlagen. Wenn diese allerdings (bewust) nur sparsame und unübersichtliche Informationen enthalten, was soll ich dann noch machen. Viele Grüße Jürgen
Dieter F. schrieb: > Dann nerv hier auch nicht rum Hallo Dieter, nerv ich Dich? Das freut mich :-) Kann ich sonst noch was für Dich tun? Dieter F. schrieb: > und lass irgendeinen Mitarbeiter schulen. So einfach ist das mit dem LSB auch wieder nicht, wir haben sogar welche, aber es ist ja nicht damit getan den Schein in der Tasche zu haben, sondern der LSB muss dann auch sagen kannst unter folgenden Voraussetzungen bedenkenlos einsetzen. Leider aber - Aussage- in öffentlich frequentierten Bereichen ist das so nicht möglich, Du müsstest den Einsatzbereich absperren, alle sich innerhalb der gesperrten Zone befindlichen Personen unterweisen - wie soll so was auf einer Großbaustelle funktionieren? Matthias L. schrieb: > Ich kann verstehen, dass der OP sich ärgert, aber der Adressat des > Ärgers ist IMHO der falsche. Hallo Matthias, Du meinst das ich als Adressat das Mikrocontroller-Forum gewählt habe? Hatte die insgeheime Hoffnung das hier jemand sagt "das hast Du falsch verstanden, kannst sehr wohl bedenkenlos einsetzen" - aber ist wohl ein ganz großes Thema Grüße Heinz
Heinz schrieb: > Leider aber - Aussage- in öffentlich frequentierten Bereichen ist das so > nicht möglich, Du müsstest den Einsatzbereich absperren, alle sich > innerhalb der gesperrten Zone befindlichen Personen unterweisen - wie > soll so was auf einer Großbaustelle funktionieren? Ja. Ist so. Wenn der Elektriker an der Elektrik rumfummelt und den Schaltschrank abgeschrankt hat, hat da auch kein anderer was zu suchen. Wenn da geschweisst wird hat da auch keiner reinzugucken. Laserstrahlen hören nur bei StarWars nach einem Meter auf*. Du willst wirklich riskieren, dass da einer die Treppe hochkommt und rückwärts wieder runterfällt, weil er auf Augenhöhe mit Deinem Laser war? Oder dass draußen einer vom Gerüst fällt, weil Dein Laser beim Meterriss auch durch die Fensteröffnungen leuchtet? Natürlich musst Du den Arbeitsbereich entsprechend absichern. Es ist Dein Werkzeug. Du bist verantwortlich, dass dadurch niemand zu Schaden kommt. Kauf halt einen Laser mit geringerer Laserklasse. Da kannst Du dann rumjammern, dass man den nicht sehen kann. *) Jaja, "Plasma". Schon klar.
Heinz schrieb: > So einfach ist das mit dem LSB auch wieder nicht, wir haben sogar > welche, aber es ist ja nicht damit getan den Schein in der Tasche zu > haben, sondern der LSB muss dann auch sagen kannst unter folgenden > Voraussetzungen bedenkenlos einsetzen. > Leider aber - Aussage- in öffentlich frequentierten Bereichen ist das so > nicht möglich, Du müsstest den Einsatzbereich absperren, alle sich > innerhalb der gesperrten Zone befindlichen Personen unterweisen - wie > soll so was auf einer Großbaustelle funktionieren? Quackes - die weisen die Mitarbeiter vor Ort oder in der Firma ein und gut iss! Es sind keine 74.589 Sicherheitsvorkehrungen zu treffen - nur die Schulungen der Lobbyyisten-Vereine müssen besucht und bestätigt werden.
Karl schrieb: > Kauf halt einen Laser mit geringerer Laserklasse. Da kannst Du dann > rumjammern, dass man den nicht sehen kann habe ich heute gemacht
Esmeralda P. schrieb im Beitrag #5298942: > Martin S. schrieb: >> Naja, die BG verweigert die Leistung nie, denn sie ist ja für den >> verletzten Arbeitnehmer verantwortlich. > > Das ist definitiv eine Falschaussage. > > Die BG zahlt NUR!!! wenn sie den die Schädigung als Berufsunfall > anerkannt hat. und das sehr ungern, so verweigerte sie bei einem Freund mit sehr merkwürdiger Auffassung. "Sehnen reissen nicht einfach, also müssen sie vorgeschädigt sein, kein Arbeitswegeunfall"
Jack schrieb: > Mach dir mal bewusst, was du eigentlich forderst, nämlich mehr > Bürokratie beim Kauf von Werkzeugen. Du wärst doch der erste, der sich > furchtbar drüber aufregen würde, wenn beim Kauf eines Werkzeuges erst > ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden muss, der in einem > bürokratischen Prozess zwei Monate lang geprüft wird Nein, es geht darum das jeder Quatsch eine Sicherheitsunterweisung oder sogar Aufsichtspersonal braucht, die natürlich hochamtlich bestätigt sein müssen. Kommt man nicht drum rum. Allerdings handele ich immer nach dem Motto, halte dich an so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Wenn das Ding ne deutsche Anleitung hat können da auch die deutschen Vorschriften angemerkt werden, mit Hinweis den aktuellen Stand zu überprüfen. Nix mit mehr Bürokratie, sondern ehrliche Angaben. Mit den Angaben würden sie aber wohl weniger von den Dingern verkaufen, und das liegt ehrlich nicht im Interesse des Herstellers. Wir beraten so lange wie es dem Verkauf dienlich oder vorgeschrieben ist, das war's...
Wenn ich sehe wo die Rotationslaser auf Baustellen überall hinleuchten, dann haben die Bediener nicht mal eine Ahnung davon, dass diese Teile gefährlich sind.
Heinz schrieb: > Du meinst das ich als Adressat das Mikrocontroller-Forum gewählt habe? Nee, ich meine, dass du dich zu einem ordentlichen Anteil schlicht üer dich selbst ärgern müsstest, was zugegebenerweise besonders ärgerlich ist... Wie schon verschiedene Leute geschrieben haben: Du kannst als Privatmann einen Laser kaufen und benutzen, interessiert keine Sau - als Gewerblicher musst du andere Regeln beachten. Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, ist ärgerlich, ist aber so. Du kannst als Privatmann eine Motorsäge kaufen und benutzen, interessiert keine Sau - als Gewerblicher musst du andere Regeln beachten. Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, ist ärgerlich, ist aber so. Du kannst als Privatmann ein Luftgewehr kaufen und zu Hause benutzen, interessiert keine Sau - im öffentlichen Raum musst du andere Regeln beachten. Das steht nicht in der Bedienungsanleitung, ist ärgerlich, ist aber so. Du kannst ein beliebiges Fahrzeug kaufen und als Halter auch problemlos zulassen, welchen Führerschein du zum Fahren brauchst, steht in keiner Bedienungsanleitung. Und so weiter. Ich denke, du hast dich in deinem (nachvollziehbaren) Ärger etwas vergallopiert. Ja, Bosch hätte einen Hinweis hinschreiben KÖNNEN - aber MÜSSEN? Nee, eher nicht. Die Angaben zum Produkt sind ja da, einschließlich der Laserklasse.
> Ja, Bosch hätte einen Hinweis hinschreiben KÖNNEN - aber MÜSSEN? Nee, eher
nicht.
Das sehe ich ganz anders. Bosch zeigt hier einfach gar kein Interesse
die Käufer auf diesen Riesenaufwand wegen der Laserklasse 3R
hinzuweisen. Bosch will hier einfach nur verkaufen. Den möglichen
Ärger/Aufwand wälzen sie hier komplett auf den unwissenden Käufer ab.
Die würden nur einen Bruchteil dieser Teile verkaufen, wenn jeder
Käufer wüsste was er da alles machen muss um diese Geräte auf einer
Baustelle zu betreiben. Die Kunden dieser Geräte sind keine Physiker
sondern Handwerker. Für diese ist der Laser einfach so etwas wie eine
Wasserwaage plus Lineal und Bleistift mit dem Vorteil, dass so ein Laser
viel praktischer ist.
Helmut S. schrieb: > Den möglichen > Ärger/Aufwand wälzen sie hier komplett auf den unwissenden Käufer ab. § 5 OStrV "(2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber[…] einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen." Entweder der Käufer ist Privatanwender. Dann ist er zwar unwissend, muss aber auch den ganzen Aufwand nicht machen. Oder der Käufer ist Profi, dann ist er nicht unwissend und wenn doch, ist er an den Folgen selber schuld und es ist sein Problem. Dein Beschuldigung gegen Bosch funktioniert also nicht.
Wenn so ein Profi was kauft, dann muß es eben "Professional" sein. Auch wenn eigentlich das Amateurgerät gut genug wäre. Man kauft kein Grün, wenn es auch Blau gibt. Und dann losheulen, wenn man vom Lieferant auch wie ein Profi behandelt wird. Da gehört mehr dazu, als "keine MWSt zahlen".
Put put put schrieb: > Bagger fahren, Gabelstapler benutzen und verschiedene ändere Tätigkeiten > darfst du auch nicht... Flenn hier nicht rum! Staplerfahrer Klaus – Der erste Arbeitstag
Die Probleme gab es erst seit dem die blauen immer lauter deregulieren geschrien haben. Und das auf allen Ebenen. Meisterzwang, Innung, HW Kammer alles ist überflüssig...
Frank G. schrieb: > mögliche nationale Vorschriften. > Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verletzungen > führen. Alter Schwede, was mag das für eine Jurisdiktion sein in der das Nichteinhalten von Vorschriften mit Verletzungen geahndet wird?
Wahn schrieb: > Wenn das Ding ne deutsche Anleitung hat können da auch die deutschen > Vorschriften angemerkt werden, mit Hinweis den aktuellen Stand zu > überprüfen. Nix mit mehr Bürokratie, sondern ehrliche Angaben. Mit den > Angaben würden sie aber wohl weniger von den Dingern verkaufen, und das > liegt ehrlich nicht im Interesse des Herstellers. Wir beraten so lange > wie es dem Verkauf dienlich oder vorgeschrieben ist, das war's... Die BA ist in geschätzt 100 Sprachen mit dabei, da es weltweit verkauft wird. Das Heftchen vielleicht 1 cm dick. Das Gesetz in deutscher Sprache gefühlt 1000 Seiten. Willst du wirklich das Gesetzbuch mit dran Pappen??? Das ändert sich schneller als du kucken kannst bei den Chaoten in der EU!
Heinz schrieb: > Nein, noch nicht mal das > Der alte war defekt / verschwunden, auf die Schnelle wird ein Neuer > gebraucht: Das heißt, wir haben keinen Erstbenutzer, sonder jemand der schon länger mit Geräten dieser Art hantiert, aber dem Sicherheitskenntnisse über sie fehlen. Na Mahlzeit :( "Dat ham'wa schon emmer so jemacht, dat machen wa weiter su, es is noch emmer juut jegange." Eigentlich solltest du dem Sicherheitsbeauftragten dankbar sein, der euch auf der Baustelle gestoppt hat. Sieh es als Anstoß dich zu informieren und weiterzubilden. > Kurz auf der Internetseite geschaut, aha, 5 verschiedene Modelle, mehr > oder weniger Zubehör, der eine rot, der andere grün,ok, der eine sieht > gut aus, also Mail an den Einkauf, bitte bestellen... Was interessiert der Ablauf des Kaufs? Du hattest schon zu Beginn des Kaufs nicht die notwendige Fachkenntnis einen informierten Kauf zu tätigen. Das jetzt auf andere schieben zu wollen "Aber Bosch hätte ..." ist peinlich. > Für manche mag es eine Anschaffung fürs Leben sein, wo man sich > Testgeräte liefern lässt, 3 Stunden mit dem Vertreter redet, sich bei 3 > Fachhändlern beraten lässt, alle Anleitungen herunterlädt, schaut was > welche Laserklasse bedeutet, zum Anwalt geht und Bedienungsanleitung und > Kaufvertrag prüfen lässt, ich habe leider keinen Nerv für so was.... Noch mal, nicht der Ablauf des Kaufs ist dein Problem, sondern das dir notwendige Kenntnisse fehlen.
Heinz schrieb: > Für manche mag es eine Anschaffung fürs Leben sein, wo man sich > Testgeräte liefern lässt, 3 Stunden mit dem Vertreter redet, sich bei 3 > Fachhändlern beraten lässt, alle Anleitungen herunterlädt, schaut was > welche Laserklasse bedeutet, zum Anwalt geht und Bedienungsanleitung und > Kaufvertrag prüfen lässt, ich habe leider keinen Nerv für so was.... Nochmal: die Laserklasse steht gut sichtbar auf der Bosch-Seite. Ohne Handbuch runterladen, ohne Testgerät, ohne Vertreter, ohne Anwalt. F. F. schrieb: > Wenn ich sehe wo die Rotationslaser auf Baustellen überall hinleuchten, > dann haben die Bediener nicht mal eine Ahnung davon, dass diese Teile > gefährlich sind. Die meisten haben auch niedrigere Laserklassen, die darf dann jeder dressierte Affe bedienen. Wahn schrieb: > Nein, es geht darum das jeder Quatsch eine Sicherheitsunterweisung oder > sogar Aufsichtspersonal braucht, die natürlich hochamtlich bestätigt > sein müssen. Kompletter Blödsinn, es gibt einen ganzen Haufen Baustellenlaser die jeder bedienen darf, wenn man sich einen in potentiell augenschädigender LAserklasse kauft, muss man halt damit rechnen, dass man dafür ein gewisses Maß an Sachkunde benötigt. Helmut S. schrieb: > Das sehe ich ganz anders. Bosch zeigt hier einfach gar kein Interesse > die Käufer auf diesen Riesenaufwand wegen der Laserklasse 3R > hinzuweisen. Natürlich, Bosch weist auf die Laserklasse hin. Helmut S. schrieb: > Die würden nur einen Bruchteil dieser Teile verkaufen, wenn jeder > Käufer wüsste was er da alles machen muss um diese Geräte auf einer > Baustelle zu betreiben. Die Kunden dieser Geräte sind keine Physiker > sondern Handwerker. Für diese ist der Laser einfach so etwas wie eine > Wasserwaage plus Lineal und Bleistift mit dem Vorteil, dass so ein Laser > viel praktischer ist. Die meisten greifen halt einfach zu dem Laser, den sie auch verwenden dürfen. Put put put schrieb: > Willst du wirklich das Gesetzbuch mit dran Pappen??? Das ändert sich > schneller als du kucken kannst bei den Chaoten in der EU! Jaja solche Chaoten in der EU, nicht mal das Augenlicht darf man sich noch in Ruhe nehmen.
Oh, ihr rotiert hier ja immer noch. Was für ein erschöpfendes Thema... @TO Wer viel fragt, erhält viel Antwort. Ob er nachher klüger ist als zuvor, ist nicht garantiert. MfG Paul
>Wer viel fragt, erhält viel Antwort. Ob er nachher klüger ist als zuvor, >ist nicht garantiert. Da hast leider Recht, ich gebe jetzt auch auf, zu viel Schwachsinn der hier geschrieben wird, ohne das Thema zu verstehen um was es mir anfangs ging, Wobei auch einige sehr gute Kommentare dabei waren
Das Ding rotiert doch mit hoher Geschwindigkeit, also ist der Strahl zumindest in einer Dimension als aufgweitet zu betrachten, bringt also nur unbedeutende Bruchteile der Energie ins Auge die ein ruhender Strahl hätte. Geht diese Tatsache in die Beurteilung der hochgelobten Gefährlichkeit im Vergleich zu stationären Lasern identischer Klasse durch euch Sesselexperten mit ein?
Bernd K. schrieb: > Geht diese Tatsache in die Beurteilung der hochgelobten Gefährlichkeit > im Vergleich zu stationären Lasern identischer Klasse durch euch > Sesselexperten mit ein? Die Gefährlichkeit wird nicht durch das Forum, sondern nach DIN EN 60825-1 beurteilt, und ja, dort wird die Tatsache, dass der Strahl aufgeweitet ist, bereits berücksichtigt. https://de.wikipedia.org/wiki/Laser#Klassifizierung_nach_DIN_EN_60825-1 ("Anmerkung zur Leistung:") Faszinierend, wie sich manche für klüger als der Rest der Welt halten, ohne sich auch nur annähernd informiert zu haben...
Bernd K. schrieb: > Geht diese Tatsache in die Beurteilung der hochgelobten Gefährlichkeit > im Vergleich zu stationären Lasern identischer Klasse durch euch > Sesselexperten mit ein? Solch ein Laser muss nicht unbedingt eine permanente Gefahr darstellen, es genügt, wenn dies unter ganz bestimmten Umständen gegeben ist. Damit das aber bei der Arbeit mit solch einem Gerät berücksichtigt wird, muss es einen in der Firma geben, der darüber Bescheid weiss. Dieser Jemand wird zum Laserbeauftragten bestimmt und hat sich diesbezüglich kundig zu machen und dafür zu sorgen, dass die Vorsichtsmassnahmen zur Anwendung kommen. Das kann er dadurch festmachen, dass er alle mit dem Laser arbeitenden Personen in den richtigen Umgang mit selbigem unterrichtet und sich die Unterrichtung per Unterschrift bestätigen lässt. Der Laserbeauftragte muss auch nicht bei der Anwendung des Lasers zugegen sein, der kann auch in Urlaub fahren.
vn n. schrieb: > Die Gefährlichkeit wird nicht durch das Forum, sondern nach DIN EN > 60825-1 beurteilt, Nein, das ist ein weit verbreitetes Mißverständnis. Die EU und ihre Institutionen vergeben Nummern, Klassen und Berge von Papier, konkrete Sachverhalte zu beurteilen ist jedoch nicht deren Aufgabe. Die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von etwas kann man also von so etwas keineswegs ableiten, das kann nur ein Fachmann leisten der sich davon persönlich überzeugt hat. Aber das hält die Forumnutzer natürlich nicht davon ab in blinder Obrigkeitsergebenheit von Aufklebern mit EU-Klassifizierungen auf Sachverhalte in der realen Welt zu schließen, solange bis sie von einem als CE und TÜV/GS gekennzeichneten Rasenmäher dahingerafft werden und nicht wissen wie ihnen geschieht.
Bernd K. schrieb: > Aber das hält die Forumnutzer natürlich nicht davon ab in blinder > Obrigkeitsergebenheit von Aufklebern mit EU-Klassifizierungen auf > Sachverhalte in der realen Welt zu schließen, solange bis sie von einem > als CE und TÜV/GS gekennzeichneten Rasenmäher dahingerafft werden und > nicht wissen wie ihnen geschieht. Nein das kann nur passieren, wenn da ein Chinese gefälschte Aufkleber daraufgemacht hat.
Jack schrieb: > Was interessiert der Ablauf des Kaufs? Du hattest schon zu Beginn des > Kaufs nicht die notwendige Fachkenntnis einen informierten Kauf zu > tätigen. Das jetzt auf andere schieben zu wollen "Aber Bosch hätte ..." > ist peinlich. Lustiger Thread Jack, was ist bitte ein informierter Kauf? Redest Du so auch mit Deiner Frau / Deinen Kumpels? Aber bei Deinen und einigen anderen Kommentaren hier verstehe ich endlich warum bei McDonald's mittlerweile sogar Displays hängen die die Inhalte und Zusatzstoffe anzeigen. Jeder Kauf will wohl überlegt sein...
Ich verstehe den Ärger des TO durchaus. Was wäre denn dabei gewesen, wenn Bosch gleich darauf hinweist: Zum Betrieb dieses Meßgerätes benötigen sie einen Laserschutzbeauftragten und es dürfen sich keine Personen auf der Baustelle befinden? Die mittlerweilen meist externen Sicherheitsbeauftragten auf den Baustellen lauern auf solche Gelegenheiten. Neulich: "Die Aluklappleiter hat keinen Prüfaufkleber". Gute Frau, die ist erst 4 Tage alt, mein Prüfingenieur kommt einmal im Jahr, wo soll der Aufkleber herkommen? Wurde mit Zähneknirschen akzeptiert. Gerade mal nachgeschaut: Mein neuer Kreuzlaser von Bosch (blau) hat Laserklasse 2, da bin ich aber froh. Auf der Baustelle gibt es 1000 andere Probleme, die Normgerecht gelöst werden müssen. Ich finde dies Mentalität: "Das hätten sie wissen können" schon sehr frech. Ich habe an meinem Auto keinen Anhänger mit 1000 kg Vorschriften. Grüße Bernd
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lustig, jetzt wurde der Thread Kommentarlos verschoben :-) Aber finde es toll wie viele hier zu so einem Thema antworten
Ein haufen Text in kurzer Zeit. Ich muss gestehen, ich habe nicht alles gelesen. ABER ich stimme zumindest in einem Punkt mit dem Themenstarter überein.: Bosch hätte durchaus einen Hinweis auf die Laserklasse und die damit verbundenen Auflagen liefern können. Sicher muss der Anwender sich auch selbst informieren, dazu muss er aber auch erkennen können, dass es einen Punkt gibt wo er 3 Stunden seines Lebens dafür opfern muss sich zu Informieren. Da sehe ich auch eindeutig Bosch in der Pflicht. Jaaaaa, das Autobeispiel, Führerschein, aber das fällt eher unter Allgemeinwissen. Spezielle Kenntnisse über Laserschutzklassen von einen Bauhandwerker zu erwarten, naja ich hab da so meine Bedenken. LG
Bernd F. schrieb: > Was wäre denn dabei gewesen, > wenn Bosch gleich darauf hinweist: Zum Betrieb dieses Meßgerätes > benötigen sie einen Laserschutzbeauftragten und es dürfen sich > keine Personen auf der Baustelle befinden? Besser, ja, sogar viel besser wäre doch: "Der zum Betrieb erforderliche Laserschutzexperte befindet sich in der separaten Verpackungseinheit 2 und ist mit 2 ebenfallls im Lieferumfang befindlichen 12V/44Ah Bleiakkus ausgerüstet. Zu deren Inbetriebnahme bedarf es jedoch eines Akkubevollmächtigten der Schwefelsäure-resistent ausgerüstet sein muß. Dieser kann gegen geringes Entgelt tageweise im unserem Depot entliehen werden und ist stehend zu lagern." gez. -Paul- Qualitätsbeautragter für Expertenwesen.
Hi, Fred F. schrieb: > ABER ich stimme zumindest in einem Punkt mit dem Themenstarter > überein.: Bosch hätte durchaus einen Hinweis auf die Laserklasse und die > damit verbundenen Auflagen liefern können. > Sicher muss der Anwender sich auch selbst informieren, dazu muss er aber > auch erkennen können, dass es einen Punkt gibt wo er 3 Stunden seines > Lebens dafür opfern muss sich zu Informieren. > Da sehe ich auch eindeutig Bosch in der Pflicht. Also die Laserklasse hat Bosch ja deutlich angegeben. Wobei man die vielleicht besser auch noch mit auf die Übersichtsseite mit den verschiedenen Modellen gepackt hätte. Aber in der Beschreibung gibt es ein doch sehr deutliches Pictogramm mit dem Gefahrzeichen Laser und angabe der Laserklasse. Schön im schrillen Gelb. Und da muss ich sagen: Wenn ich soetwas sehe und nicht kenne, dann gebe frage ich doch nach oder mache mich zumindest schlau. Wie oben schon mehrfach geschrieben: Das betrifft jha ausschließlich gewerbliche Anwendung und als gewerblicher Betreiber BIN ICH ALLEINE in der Pflicht sicherzustellen das die Vorschriften eingehalten werden. Und mal ehrlich: DAs bei Lasern besondere Vorgaben gelten wissen sogar Laien die noch nie etwas beruflich damit zu tun hatten. Die wissen zwar nicht WAS gilt, aber zumindest genug um zumindest auf die Idee zu kommen Informationen einzuholen. Und zu der Sache "der Hersteller könnte darauf hinweisen". Ist einfach gesagt: Aber für welchen speziellen Zweck in welchem Staat soll er darauf hinweisen? Soll er die Rechtslage für Deutschland in die BA schreiben? Oder doch eher für Österreich? Vielleicht besser die SChweiz? Oder Russland? oder USA? Und für welche Anwendergruppe? Privatleute? Gewerbliche Kleinkrämer? Industrie? Nur die gesetzlichen Vorgaben oder ggf. -soweit vorhanden- auch noch die Vorgaben verschiedener BG. Und natürlich die Fragen zur Haftpflichversicherung und auch der privaten Unfallversicherungen (nichtgewerblicher Bereich) nicht zu vergessen. Und wenn er etwas in die Bedienungsanleitung schreibt dann ist das verbindlich! Viel Spass dabei das für über 100 Staaten mit teilweise verschiedenen Regelungen für diverse Benutzergruppen aktuell zu halten. Und wenn sich die Vorgaben ändern, dann darf man bei allen Geräten auf LAger die Bedienungsanleitungen tauschen und seinen Lagerbestand an Drucksachen vernichten. Zudem steht in der Bedienungsanleitung ja schon ausdrücklich: > Das Messwerkzeug sollte nur von Personen bedient werden, die im Umgang > mit Lasergeräten vertraut sind. > Laut EN 60825-1 gehört dazu u. a. die Kenntnis über die biologische > Wirkung des Lasers auf das Auge und die Haut sowie die richtige > Anwendung des Laserschutzes zur Abwendung von Gefahren. SOWIE > Beachten Sie bei der Benutzung eines Messwerkzeugs mit Laserklasse 3R > mögliche nationale Vorschriften. Eine Nichteinhaltung dieser Vorschriften > kann zu Verletzungen führen. Es sind also durchaus ausreichend Hinweise dafür vorhanden das es da schon um etwas mehr geht als einfach "Anstellen und los". Gerade der Hinweis mit den Vorschriften sagt ja DAS ES DA SPEZIELLE VORGABEN GIBT. Und da ist dann wirklich jeder selbst für Verantwortlich das herauszusuchen was für seinen Spezialfall gilt. Aber viel Bemerkenswerter als die Frage ob Bosch vielleicht etwas deutlicher hätte schreiben können oder der TE vielleicht hätte etwas mehr REcherchieren sollen finde ich folgendes: Heinz schrieb: > Dieter F. schrieb: >> und lass irgendeinen Mitarbeiter schulen. > > So einfach ist das mit dem LSB auch wieder nicht, wir haben sogar > welche, aber es ist ja nicht damit getan den Schein in der Tasche zu > haben, sondern der LSB muss dann auch sagen kannst unter folgenden > Voraussetzungen bedenkenlos einsetzen. Merkwürdig nur das dies noch keiner Angesprochen hat: Es gibt also sogar SACHKUNDIGE Personen in der Eigenen Firma. Ja sogar mehrere. Personen die zumindest genau wissen bei welchen Geräten man einfach drauflos arbeiten kann und wo man erhöhte Vorsicht walten lassen muss. WARUM ZUM TEUFEL LÄSST MAN DIE DAS ZEUG NICHT BESCHAFFEN? (zumindest Auswählen) Oder Fragt die zumindest? Das wäre ein einziger Anruf gewesen und der TE hätte gewusst das für seine Zwecke nur Kl 2 in Frage kommt. Aber nein, da wird dann einfach beschafft weil es ja so schön einfach ist und der Kollege vom Fach wird erst mit einbezogen wenn es dann gekracht hat. Dann kann er aber auch nur noch sagen: Tja dumm gelaufen - Neubeschaffen. (wobei ich denke solche Situationen kennt fast jeder der länger im Beruf ist) Mal ganz abgesehen davon das der TE ja sogar wusste das es in der Fa. Laserschutzbeauftrage gibt, er also hätte wissen müssen das es da wohl irgendwelche Vorschriften gibt die soetwas fordern. Aber das die Vorschrift zur Stellung von Laserbeauftragten etwas mit den Betrieb Lasern zu tun haben könnten, darauf kommt man nicht? Ganz ehrlich: Ich bin absolut kein Freund vom Regulierungswahn und dem Versuch alles und jedem gesetzlich zu "Pampern". Und bisher war ich der Meinung das man von erwachsenen Berufstätigen für ihren Bereich eine gewisse Verantwortung zutrauen kann ohne gleich alles mit Zwang zu lösen. Aber wenn ich diesen Thread hier so lese wird mir klar warum immer mehr Verantwortliche meinen den Bürger immer weiter mit Gesetzen vor Dummheiten bewahren zu müssen. Gruß Carsten P.S.: Was ich aber DEFINITV für völlig Blödsinnig halte ist die Forderung im Gesetz das der Laserbeauftrage einen vorgeschriebenen formalen Lehrgang besucht haben muss. Es ist also nicht das WISSEN das Entscheidungskriterium sondern das Absitzen des Lehrgangs! (Gut, es gibt hinterher eine des "Abschlussprüfung" des gerade durchgekauten) Für andere Gefahrgeneigte Dinge ist das schlicht dadurch gelöst das ein formaler SACHKUNDENACHWEIS gefordert ist. Dieser Sachkundenachweis wird einzig und alleine DURCH EINE ERFOLGREICH ABGELEGTE PRÜFUNG erworben. Diese Prüfung kann natürlich im Anschluss an einen Kurs erfolgen, aber die Vorbereitung kann man auch alleine durchführen. Oder man hat das Wissen wie auch immer schon anderweitig erworben... Erfolgreiche Sachkundeprüfung ist als vorraussetzung absolut OK, aber der verpflichtende Lehrgangsbesuch ist es IMHO nicht! Zumindest nicht für so alltägliche Dinge wie Laser & Co. (Sprengstoffe, Schusswaffen usw. wo man sich rein praktisch nicht legal selbst auf die Praxis vorbereiten kann ist natürlich etwas anderes)
Carsten S. schrieb: > P.S.: Was ich aber DEFINITV für völlig Blödsinnig halte ist die > Forderung im Gesetz das der Laserbeauftrage einen vorgeschriebenen > formalen Lehrgang besucht haben muss. Es ist also nicht das WISSEN das > Entscheidungskriterium sondern das Absitzen des Lehrgangs! (Gut, es gibt > hinterher eine des "Abschlussprüfung" des gerade durchgekauten) Wer den Führerschein macht, muss auch einen Erste-Hilfe-Kurs durchlaufen und eine Bescheinigung darüber bringen, sonst gibt es keinen Führerschein. Sinnvoll oder nicht, will ich garnicht diskutieren, das wurde so festgelegt, basta.
Ich hab da mal eine Frage: es gibt doch solche Laser auch von anderen Firmen - ist bei denen ein Hinweis auf einen Laserschutzbeauftragten dabei? Walta
Lothar M. schrieb: > Carsten S. schrieb: >> P.S.: Was ich aber DEFINITV für völlig Blödsinnig halte ist die >> Forderung im Gesetz das der Laserbeauftrage einen vorgeschriebenen >> formalen Lehrgang besucht haben muss. Es ist also nicht das WISSEN das >> Entscheidungskriterium sondern das Absitzen des Lehrgangs! (Gut, es gibt >> hinterher eine des "Abschlussprüfung" des gerade durchgekauten) > > Wer den Führerschein macht, muss auch einen Erste-Hilfe-Kurs durchlaufen NÖ! > und eine Bescheinigung darüber bringen, sonst gibt es keinen > Führerschein. Eine Bescheinigung JA! Aber die für den ersten Hilfe Kurs ist nur eine VON VIELEN Möglichen Optionen. Es ist also gerade NICHT so das es nur eine Möglichkeit des Wissensnachweises gibt. Und zumindest bei den Zahlreichen unter Absatz 3, Satz 2 des §19 FeV aufgeführten Möglichkeiten gibt es auch einige wo man theoretisch nach einigen Jahren als angelernte Kraft mit einer reinen Externenprüfung zur der Bescheinigung kommen kann! Es ist also davon auszugehen das es eine ganze Reihe von Fahrerlaubnisinhabern gibt die nie die Sofortmaßnahmen am Unfallort durchgenommen habe und auch nicht den "normalen" erste Hilfe Schein gemacht haben. Die aber dennoch zumindest einmal die notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese vermutlich weit besser abrufen können als die absolute Mehrheit derjenigen die nur diese 8 (bzw. seit 2015 9x) 45Minuten gemacht haben. Und für die Absolventen des "großen" erste Hilfe Kurses mit 8 x 90min bzw. 16 x 45min wird es nur deshalb etwas besser aussehen weil dieser für die Angehörigen sämtlicher Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (praktisch alles mit Blaulicht auf den Dach, ausser BAG und Stadtwerke) das absolute Minimum an Rettungsausbildung darstellt. Da hst du für deine Gegenrede also ein ganz schlechtes Beispiel gewählt, denn da ist nahezu das gegeben was ich oben geschrieben habe: Es gibt alternative Wege. Dennoch halte ich die Formulierung im Absatz 1 des §19 FEV für Grundverkehrt! Denn dort ist der Besuch (Anwesenheit) bei einem solchen Kurs als Minimum gefordert. Ein solcher Kurs schließt in der Regel NICHT mit einer Prüfung ab. Auch ist der Kursleiter nicht verpflichtet einem unfähigen Teilnehmer die Bescheinigung zu verweigern. (Fraglich ob er das überhaupt dürfte wenn er wollte) Somit ist es im bei dem "normalen" Weg problemlos möglich die Fahrerlaubnis zu erhalten ohne am Prüfungstag (FE Prüfung) auch nur das Geringste an Rettungsmaßnahmen zu beherrschen und jemals beherrscht zu haben. Dagewesen zu sein reicht... Und aus meiner eigenen Erfahrung im damaligen Bekanntenkreis weis ich das dies gar nicht mal so selten vorkommt! Während bei den Ausnahmeregelungen zumindest von einem sicheren Grundlagenwissen auszugehen ist da dieses durch PRÜFUNG erfolgreich nachgewiesen wurde. Und dieser Zustand ist für mich Grundverkehrt. Würde man auch als regelnachweis nicht den Kursbesuch sondern eine erfolgreich abgelegte Prüfung in den relevanten Wissensbereichen (Theorie und Praxis) für alle die nicht bereits eine höherwertigere Prüfung in diesem Bereich gemacht vorschreiben wäre das Fähigkeitsniveau der Fahranfänger im Schnitt sicher deutlich höher! > Sinnvoll oder nicht, will ich garnicht diskutieren, das wurde so > festgelegt, basta. Tolle Einstellung. Bist ein braver Bürger und bekommst jetzt bestimmt ein Fleisskärtchen von deinem zuständigen Blockwart ;-) Die Part... ÄÄh der Staat hat immer Recht! Aber nur um das nochmals klarzustellen: Das für bestimmte Dinge ein bestimmtes Wissen erforderlich um entweder die Sachlage sicher zu beurteilen oder als potentieller Gefahrenverursacher die Auswirkungen vor und nach einem Zwischenfall möglichst gering zu halten ist definitiv richtig. Über die Notwendigkeit des vorhandenen "Wissens" gibt es wirklich nichts zu Diskutieren. Ebensowenig das ein Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen nötig ist. Zumindest so lange wir nicht in einer Idealen Welt leben in der jeder immer die Wahrheit sagen würde... Aber wenn man das NÖTIGE WISSEN HAT und das auch durch eine ERFOLGREICH ABGELEGTE PRÜFUNG beweisen kann, dann sollte es keine Rolle spielen WIE man das Wissen erworben hat. Einzige Ausnahme ist bei Dingen wo einerseits ein sehr hoher Anteil an praktischen Fähigkeiten notwendig ist, andererseits schon bei kleinen Fehlern der praktischen Ausführung enorme Gefahr droht. Wenn gleichzeitig der Umfang des Notwendigen Wissens und Übung aber so Komplex ist das es nicht durch eine Prüfung in zumutbarer Zeitspanne abgefragt werden könnte, bzw. die Prüfung selbst anderweitig schon ein erhebliches Risiko darstellen würde. Beispielsweise Sprengstoffe, Waffen, aber auch praktischer Teil des Führerscheins - Da macht die zwingende praktische Ausbildung Sinn. (Wobei für die FE auch vor der Theoretischen Prüfung eine Mindeststundenzahl nachgewiesen werden muss. Das fände ich die Alternative einer (verschärften) Prüfung ohne Stundennachweis wieder in Ordnung... ) Gruß Carsten
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Holger D. schrieb: > Put put put schrieb: >> Muß der LSB auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden? Ich vermute ja. > > Sorry, war länger nicht hier ... die Inbetriebnahme von Lasern zumindest > 3B mussten wir der zuständigen Behörde anzeigen. Was ist in dem Bereich die zuständige Behörde?
Reinhard S. schrieb: > Was ist in dem Bereich die zuständige Behörde? https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Branchen/Bauwirtschaft/Baustellenverordnung/pdf/Arbeitsschutzbehoerden.pdf?__blob=publicationFile
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