Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag


von Cora E. (Firma: unwichtig) (cora)


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Ich  bin beeindruckt, was man hier lesen darf. Eine mündliche Zusage 
eines Arbeitsvertrages (wenn man es nachweisen kann) ist 
rechtsverbindlich.
Es ist traurig zu erkennen, wie sich Arbeitgeber aufführen und es 
passiert nichts. Auch ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und 
meinen alten Job gekündigt. Nun ruft der neue Arbeitgeber an und meint, 
er könne mich nun doch nicht einstellen.
Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft geben kann, welche 
Schäden man geltend machen kann und in welcher Höhe? Danke Cora

von Ordner (Gast)


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Cora E. schrieb:
> Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft geben kann,

Nein!

von Anonym (Gast)


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2 Wochen Gehalt? So lang ist i.d.R. die Kündigungsfrist in der Probezeit

von Helmut K. (hk_book)


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Pacta sunt servanda

Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, alles andere ist 
Kaffeesatzleserei.

von Antworter (Gast)


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Im BGB §622 kannst du nachlesen, dass die Kündigungsfrist 2wochen in der 
Probezeit beträgt. Dies ist die gesetzliche Regelung und kann ggf. durch 
den Arbeitsvertrag oder tarifregelungen abweichen. Aktuell geht man auch 
davon aus, dass man vor Arbeitsbeginn kündigen darf, falls das im Tarif 
oder Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Sollte sich der AG 
vertragskoform verhalten, darf er in der Probezeit ohne Angaben von 
Gründen kündigen und die mit der oben genannten Frist. Sollte der 
Vertrag rag schon zur Anwesenheitspflichtzeit bestehen, dann ist diese 
zu Entlohnung und für den Arbeitnehmer natürlich auch Arbeitspflicht

von Hans Dampf (Gast)


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Cora E. schrieb:
> Auch ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und
> meinen alten Job gekündigt. Nun ruft der neue Arbeitgeber an und meint,
> er könne mich nun doch nicht einstellen.

War im Vertrag die Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen? Zu 
meiner Zeit hatte das jeder Arbeitgeber (aus eigenem Interesse) 
reingesetzt inkl. Konventionalstrafe. Man könnte sich ja weiterbewerben 
und auf einen besseren Zug aufspringen...

Einziger Tipp: Kündigung erfordert i.d.R. Schriftform. So gewinnst du 
zumindest 14 Tage wenn du am ersten Tag auf der Matte stehst

> Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft

Nein. Sicher nicht. Das ist nicht die Anwaltshotline hier.

von Cerberus (Gast)


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Helmut K. schrieb:
> Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, alles andere ist
> Kaffeesatzleserei.

Aber nur um sich beraten zu lassen. Bloß nicht um sich vertreten
zu lassen, denn so wie die einen manipulieren, wird das ganze für
den Mandanten materiell riskant. Der Anwalt kassiert immer, bei Null-
Risiko. Wer Rechtsschutz hat, kann das Risiko wohl tragen.

von M.B. (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Der Anwalt kassiert immer, bei Null-Risiko.

Ganz genau! Man sollte auch wissen, dass in Deutschland ein
gewaltiger Überschuss an Rechtsanwälten herrscht. Viele nagen
am Hungertuch und betreiben deshalb lediglich eine "Wohnzimmer-
kanzlei".

Ich würde den AG auf Zahlung des Lohns verklagen. Schliesslich
liegt hier ein rechtsverbindlicher Arbeitsvertrag vor. Es ist
durchaus üblich, dass ein AN vor dem Arbeitsgericht ohne anwalt-
liche Vertretung auftritt. Bei der ersten Güteverhandlung
entstehen ihm dann lediglich Gerichtskosten im überschaubaren
zweistelligen Bereich.

von Rick M. (rick-nrw)


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Cora E. schrieb:
> Eine mündliche Zusage
> eines Arbeitsvertrages (wenn man es nachweisen kann) ist
> rechtsverbindlich.

Stimmt! WENN man es nachweisen kann!
Ansonsten sind mündliche Vereinbarungen nicht das Papier wert, auf dem 
sie geschrieben sind!

Anonym schrieb:
> 2 Wochen Gehalt? So lang ist i.d.R. die Kündigungsfrist in der Probezeit

Lohnt das einen Rechtsanwalt?

Cora E. schrieb:
> Gibt es hier jemand, der rechtsverbindliche Auskunft geben kann, welche
> Schäden man geltend machen kann und in welcher Höhe?

Das können nur Anwälte gegen Honorar (Gebührenordnung).


Um was geht es eigentlich genau?

von Rudi Radlos (Gast)


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1.Falls Du arbeitslos wirst, solltest Du Dich rechtzeitig beim Amt 
melden. Ohne Meldung keine Kohle! Ob Du eine Sperre bekommtst, wäre noch 
zu klären.

2.Sonst wäre ich frech lt. Vertag am 1. Arbeitstag dort. Vertrag in der 
Hand! Vertrag ist Vertrag. Der Rest ist zu verhandeln. Manche 
Einstellung erfordert etwas Überzeugungsarbeit. :-) Deine Gerwerkschaft 
weiß auch Rat.

von abc (Gast)


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Mündlich ausgesprochene, wirksame Kündigungen des Arbeitsvertrages gibt 
es nicht. Eventuell hat der AG jedoch der Höflichkeit halber angerufen 
und die schriftliche Zustellung erfolgt noch.

von Mentor (Gast)


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Darum würde ich sehr genau mir überlegen, ob ich eine sichere Stelle 
kündige nur wegen einigen Hunderter mehr Gehalt pro Monat.

Das ist riskant wie eine Wette auf die Zukunft.

von Manfred (Gast)


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Mentor schrieb:
> Darum würde ich sehr genau mir überlegen, ob ich eine sichere Stelle
> kündige nur wegen einigen Hunderter mehr Gehalt pro Monat.

Klugscheißer!

Mit einem neuen Vertrag in der Hand zu kündigen ist ziemlich optimal und 
ganz sicher ein üblicher Fall.

von Oliver S. (oliverso)


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Cora E. schrieb:
> Auch ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben und
> meinen alten Job gekündigt.

Wurde der Vertrag denn auch vom neuen Arbeitgeber unterschrieben?

Oliver

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