Hallo . Ich wollte gerne bei meinem kfz die Rückfahrscheinwerferbirnen gegen LED-Birnen tauschen. Das geht auch gut und funktioniert auch super, aber das Auto hat ein check-Impuls, der alle 30sec. die Birne überprüft, aber dabei kommt es immer zum Aufblitzen der led´s. Jetzt habe ich halt schon einen Widerstand angebracht, der 1ko hat, aber leider hatte ich noch keinen Erfolg. Die Originalbirne ist eine 12V mit 18W. Hab mir auch eine passene LED organisiert, ohne CAN-Error. Diese funktioniert auch. Würde es etwas bringen, wenn ich einen Kondensator mit dem Widerstand zusammenbringen, sodass das Aufblitzen aufhört und das System denkt, dass alle Birnen ganz sind? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Falls dieses Thema schon bekannt ist, könnt ihr mich gerne weiter verlinken. Hab schon im Forum gesucht, habe aber nichts richtig dazu gefunden. Danke euch im Voraus. MFG Nico
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Nimm ne Birne mit E-Zulassung, da passiert das nicht.
Auch mit E-Prüfzeichen hat man das selbe Problem. Das einzige was ich noch gelesen habe ist von einem,der verkauft das unter dem Namen Check Terminator (v...)Irgend was und verlangt pro Seite gute 16€ plus Versand. Und ich möchte es lieber selber rausbekommen und basteln bevor Ich es mir kaufen soll.
nf320vr schrieb: > selber rausbekommen Eine Halogenbirne hat einen bis zu 16-fachen Einschaltstrom im Kaltzustand und Deine LED ...?
oszi40 schrieb: > nf320vr schrieb: >> selber rausbekommen > > Eine Halogenbirne hat einen bis zu 16-fachen Einschaltstrom im > Kaltzustand > und Deine LED ...? Das weiß er selber. Und doch gibt es LED-Leuchtmittel, die diesen Blink-Effekt nicht zeigen. Genau das will er ja wissen. Wie wird das bei denen vermieden?
oszi40 schrieb: > nf320vr schrieb: > selber rausbekommen > > Eine Halogenbirne hat einen bis zu 16-fachen Einschaltstrom im > Kaltzustand > und Deine LED ...? Die led hat beim kaltStart 11,43v laut Multimeter . Wenn es dir weiter hilft ist ein a6 4f.
Wenn es unbedingt eine Bastellösung ohne E-Zulassung werden soll, dann wäre ein 120 Ohm Widerstand ein Versuch wert. Der heizt gleich ein bißchen bei Frost, was bei LED-Leuchten durchaus nützlich sein könnte gegen Kondenswasser.
Man kann ja durch das basteln und probieren nur schlauer werden. Und ich bin halt ein Bastler. Aber ein großen Dank an Euch!!!! Werde euch auf dem laufenden halten ob es funktioniert. Danke noch mal.
Da hilft ein Interface und das Programmieren des Lichsteuermodules. Kalt/ Warmabfrage der Lampe ausschalten.
Aber nur wenn Dir das Auto nicht mehr Beschid geben soll, das da eine Lampe defekt ist. Mich stört das nicht, ist ja nur kurz nach dem Analssen (die Kaltabfrage).
Das ist die Abfrage ob die Lampen ganz sind oder Defekt wenn die Zündung eingeschaltet ist und während der Fahrt. Das macht das CAN System alles 30 sec . Nicht nur die kaltAbfrage. Das ist permanent. Und während der Fahrt das dass auf blitzt ist für den dahinter fahrenden etwas irritiert!
nf320vr schrieb: > Nicht nur die kaltAbfrage. Das ist permanent. Und während der > Fahrt das dass auf blitzt ist für den dahinter fahrenden etwas > irritiert! Deswegen sollte das auscodiert werden alles andere ist und bleibt Pfusch. Oder man läßt es eben original mit Glühobst. Diese Lampe ist ja doch wichtig im Verkehr. Bei Kennzeichen und Angel Eyes ist das was anderes.
Stephan schrieb: > Diese Lampe ist ja > doch wichtig im Verkehr Rückfahrscheinwerfer? Wieso das? Einen erheblichen Anteil an Rückwärtsfahren gibt es nur nachts bei Taxifahrern, sonst lohnt sich das doch garnicht. Georg
@Stephan Genau wenn man es nicht ausprogrammiert ist es Pfusch. Aber es ist natürlich kein Pfusch eine LED Lampe in ein dafür nicht zugelassenes Scheinwerfergehäuse einzubauen oder ?
Nico F. schrieb: > Ich wollte gerne bei meinem kfz die Rückfahrscheinwerferbirnen gegen > LED-Birnen tauschen. Finde ich alles andere als sinnvoll. Die Energieeinsparung ist sehr gering. Wieviele Sekunden im Leben eines Autos fährt dieses denn rückwärts?
guter Rat schrieb: > Finde ich alles andere als sinnvoll. Die Energieeinsparung ist sehr > gering. Wieviele Sekunden im Leben eines Autos fährt dieses denn > rückwärts? Ich denke, es geht hierbei nicht um das Einsparen von Energie, eher um sowas wie: je greller, desto heller... ;-)
Michael W. schrieb: > Ich denke, es geht hierbei nicht um das Einsparen von Energie, eher um > sowas wie: je greller, desto heller... ;-) Wenn er schon die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ignoriert, kann er auch gleich XENON Scheinwerfer als Rückfahrlicht installieren. Damit ist er der King auf Deutschlands Strassen! Dass es in Deutschland eine Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge gibt, hat sich wohl auch noch nicht herumgesprochen.
Junge Junge . Es gibts schon bei VW Audi und BMW und weis der Geier wo noch bei den neuen Autos, die led verbaut haben mit tüv Zulassung. Und ich wollte nur wissen warum das aufblitzt und wie man das löst.
nf320vr schrieb: > die led verbaut haben mit tüv Zulassung. Ja, die sind auch fest verbaut und entsprechend geprüft. Ich habe noch keine KFZ-"Retrofit"-LEDs mit einer Zulassung gesehen.
nf320vr schrieb: > Und > ich wollte nur wissen warum das aufblitzt und wie man das löst. Der Check nutzt die Eigenart, das eine Glühlampe ein wenig Zeit braucht, bis sie anfängt, sichtbar zu leuchten. Eine LED hingegen hat so gut wie keine Verzögerung, deswegen sieht mans blitzen. Ich sehe nur recht komplizierte Methoden, sowohl das Blitzen zu unterdrücken, als auch den Lampen-Check zufrieden zu stellen. So kompliziert zumindest, das sich das für einen Rückfahrlicht nicht lohnt. Man könnte die Nummer über einen RC Tiefpass probieren, aber ich befürchte, das man damit nicht das erreicht, was man sich von LED verspricht - mal abgesehen von der Inkompatibilität bei Rückbau auf Glühlampe.
nf320vr schrieb: > Es gibts schon bei VW Audi und BMW und weis der Geier wo > noch bei den neuen Autos, die led verbaut haben mit tüv Zulassung Mit den kleinen, aber feinen Unterschied, dass die LEDs auf das System abgestimmt sind, und eben auch eine Zulassung haben. Dein Bastlergedöns ist halt meilenweit entfernt von Fahrzeugen mit Werksseitig integrierten LED Lichtern...
Das muss ich leider auch bestätigen, alle Lichter sind mit einem bestimmten Leuchtmittel ausgestattet und nur damit gilt deren Prüfprotokoll. Überspitzt ausgesagt aber eigentlich korrekt: Mit dem Einbau nicht zulässiger Leuchtmittel erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Dies nur als Hinweis, denn so lange die Lautstärke nur bei 50 km/h in der Vorbeifahrt ermittelt wird und es Fahrzeuge mit werksseitigem Klappenauspuff gibt kann ich persönlich den Gesetzgeber sowieso nicht für zurechnungsfähig erachten und dennoch muss ich mich an seine Vorgaben halten.
Das war eine normale Frage. Ich wollte nur wissen ob es funktioniert oder nicht. Und wenn es nicht funktioniert dann ist es auch in Ordnung und dann soll es so sein! Ich brauche es nicht,ich wollte es lediglich testen bzw. wissen .
nf320vr schrieb: > Das war eine normale Frage. Ich wollte nur wissen ob es funktioniert > oder nicht. Es funktioniert nicht und es ist nicht zulässig! Damit sollte dieses Thema erledigt sein. Such dir ein anderes Aufgabengebiet. Wie wäre es mit einer LED-basierten Unterbodenbeleuchtung? Das ist zwar auch Schwachsinn, aber wohl rechtlich erlaubt!
Das Thema kann geschlossen werden. Ich habe auch keine lust mehr auf die LED‘s . Danke für die ganzen mehr oder weniger hilfreichen Infos.
M. W. ist es leicht möglich und auch zulässig, als Innenbeleuchtung, Kofferraumlicht usw. LED zu verbauen, wie das Herz begehrt. In meiner alten Koreamöhre hatte ich z.B. die unsägliche Sofitte für den Kofferraum durch LED ersetzt und bin danach noch ein paar mal beim TÜV gewesen.
Matthias S. schrieb: > M. W. ist es leicht möglich und auch zulässig, Ja. Solange das Licht nicht nach Außen gelangt und den Fahrer nicht ablenkt, darf nach belieben LED-Licht im Innenraum verwendet werden. Im Falle eines Unfalls könnte es aber passieren, dass die Gegenpartei behaupten wird, dass die Selbstbau-Innenbeleuchtung den Fahrer abgelenkt hat.
Mit Jura brauchen wir hier nicht anfangen bitte !!!
Ich hatte auch Mal mit helleren Rückfahrscheinwerfern geliebäugelt. Allerdings war die 100% Lösung dann folgende: 2 Zusatzscheinwerfer mit richtig Dampf in die Heckstoßstange eingebaut. Schalter ans Amaturenbrett. Gilt dann als Arbeitsscheinwerfer und ist nicht Tüv-Relevant. Braucht also auch keine E-Nummer. Wenn man das Licht wirklich braucht, und sicher ist, niemanden zu Blenden ist es auf Knopfdruck hell (2x 8W bringen schon was...) Alles andere bringt auf Dauer nur Frust.
Wenn ich sehe wie viele alte Möhren mit LED Kennzeichenbeleuchtung herum fahren, weil das Obst gegen LED getauscht wurde, frage ich mich was der TÜV und die Rennleitung überhaupt den ganzen Tag lang machen.... scheinen schon länger mit den Dieseln ausgelastet zu sein :-)
Ich habe den TÜV erheblich toleranter erlebt, als hier oft geschrieben wird. Nach meiner Erfahrung arbeiten die nicht stur nach Vorschrift, sondern setzen den gesunden Menschenverstand ein. Da kann durchaus mal die eine oder andere Bastelei Ok sein. Im Zweifelsfall fahre ich einfach hin und sage "guck mal, ist das so Ok?" Das kostet 5 Euro für die Kaffee oder 15 Euro mit Rechnung, dafür spart man sich später Stress bei der offiziellen Kontrolle. Und wenn man sehr freundlich ist, bekommt man auch einen fachkundigen Ratschlag. Die Mitarbeiter vom TÜV sind auch nur Menschen wie du und ich. Die haben keinen Grund, ihre eigenen Kunden in die Pfanne zu hauen.
Nico F. schrieb: > einen Widerstand angebracht, der 1ko hat, aber leider hatte ich noch Die "üblichen" Ersatzwiderstand bei Umrüstung auf LED haben so 10..12 Ohm, z.B. https://www.ebay.de/i/282780472384?chn=ps D.h. mit 1 Kohm bist Du WESENTLICH zu hochohmig.
Andrew T. schrieb: > Die "üblichen" Ersatzwiderstand bei Umrüstung auf LED haben so 10..12 > Ohm, Der Parallelwiderstand wird zwar den Lampencheck zufriedenstellen, das Blitzen aber nicht verhindern, denn er sorgt ja nur für höheren Strom, aber nicht für ein langsameres Ansprechen der LED. Das wird also nur funktionieren, wenn der Lampencheck mit sehr viel geringerem Strom als der Betrieb erfolgt. Denkbar wäre evtl. sowas:
1 | + R1 |
2 | +--+---|===|---+--------+ |
3 | | 10-22 |+ | |
4 | - ---C1 --- |
5 | | |Rp --- \ / LED |
6 | | | | --- |
7 | - | | |
8 | | | | |
9 | ---+-----------+--------+ |
10 | GND |
wobei Rp der Parallelwiderstand ist und R1 und C1 zusammen einen Tiefpass zum langsameren Ansprechen der LED darstellen. C1 muss man testen - so gross wie nötig, so klein wie möglich.
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Ist es denn erlaubt, den Lampencheck auf diese Art unwirksam zu machen?
den Lampencheck interessiert ja nur das Auto selber um es Dir im Tacho anzuzeigen das Du nach den Lampen schauen sollt. Du hast die ordnungsgemäße Funktion zu prüfen VOR Fahrtantritt ! Wann hast Du das letztmalig getan ? :-oo
Wie wir vom TE wissen, läuft der Lampencheck ja sowieso ohne Probleme durch, der kleine Strom durch die LED scheint die Kiste zufriedenzustellen. Er wird also evtl. den Parallelwiderstand gar nicht brauchen, höchstens dann, wenn der Tiefpass den Check unwirksam macht. Oder wie es so schön heisst: Gott schütze mich vor Schnee und Wind und Autos, die voll Elektronik sind.
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Das ist so ne Sache. Das Steuergerät ist ja für den Lampentyp (Stromaufnahme) programmiert. Wenn die jetzt deutlich kleiner ist, wird der R benötigt. Meiner meckert sonst definitiv ! ( Abbildung ähnlich, Quelle: http://www.bimmerfest.com/forums/showthread.php?t=536513 )
nf320vr schrieb: > Junge Junge . Es gibts schon bei VW Audi und BMW und weis der Geier wo > noch bei den neuen Autos, die led verbaut haben mit tüv Zulassung. Und > ich wollte nur wissen warum das aufblitzt und wie man das löst. Es ist kein stichhaltiges Argument, daß es nun schon serienmäßig verbaute LED gibt. Du irrst Dich auch mit der TÜV-Zulassung. Mit den TYP-Prüfungen beim KBA, die auch Gegenstand der Erteilung der ABE sind, wurden auch diese LED mit erfasst. Deine ABE enthält aber keine LED; d.h. wenn Du LED einbaust, erlischt dadurch "automatisch" Deine ABE. Leider ist das so, und man darf das auch nicht unterschätzen. Denn wenn es im evtl. Schadensfall "hart auf hart" geht, suchen v.a. Versicherungen danach, ob am KFZ Veränderungen vorgenommen wurden, die es ihnen erlauben, Schadenssummen auf ihre Kunden "abwälzen" zu können. Du kannst das schon machen. Besprich das aber am besten vorher mit einem TÜV, der abnahmeberechtigt ist und die Änderung auch eintragen kann. So lange die Änderung nicht eingetragen ist, Du aber mit LED herumfährst, fährst Du mit erloschener ABE herum. Deshalb auch das vorherige Gespräch mit einem TÜV, weil dann diese Interimszeit rechtlich "abgedeckt" ist. Der TÜV kennt Dein Vorhaben und Du mußt ja schließlich das Fahrzeug auch umbauen, damit der TÜV die Änderung abnehmen und auch eintragen kann. Läuft übrigens auch z.B. bei Motorumbauten analog. Da muß der Motor ja auch erst mal drin sein, damit Leistungsmessungen gemacht werden können, die dann vom TÜV zur Kenntnis genommen werden. Und Grundlage der Änderungs-Eintragungen sind. Grüße
L. H. schrieb: > So lange die Änderung nicht eingetragen ist, Du aber mit LED > herumfährst, fährst Du mit erloschener ABE herum. Vollkommen klar. Aber so ein Risiko, wegen einer Kleinigkeit ruiniert zu sein, weil man Unfallfolgen selbst zahlen muss, macht doch das Leben erst interessant. No Risc no Fun. Ob das für den Unfall ursächlich war, ist völlig unwichtig, ohne Betriebserlaubnis zahlt die Versicherung nicht, Punkt. Die lachen sich krank über solche naiven Idioten, die wegen ein paar Euro oder dem Nervenkitzel den Versicherungsschutz mutwillig aufs Spiel setzen. Georg
georg schrieb: > L. H. schrieb: >> So lange die Änderung nicht eingetragen ist, Du aber mit LED >> herumfährst, fährst Du mit erloschener ABE herum. > > Vollkommen klar. Aber so ein Risiko, wegen einer Kleinigkeit ruiniert zu > sein, weil man Unfallfolgen selbst zahlen muss, macht doch das Leben > erst interessant. No Risc no Fun. > > Ob das für den Unfall ursächlich war, ist völlig unwichtig, ohne > Betriebserlaubnis zahlt die Versicherung nicht, Punkt. Die lachen sich > krank über solche naiven Idioten, die wegen ein paar Euro oder dem > Nervenkitzel den Versicherungsschutz mutwillig aufs Spiel setzen. Das stimmt nur für die Kaskoversicherung, die ggf. eigene Schäden bezahlt (oder eben nicht). Die Haftpflichtversicherung, die Fremdschäden bezahlt, muss zahlen. Kann allerdings bis zu 5000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer fordern. Eventuell swiw auch mehrfach, wenn mehrfach gegen Bedingungen verstoßen wurde (z.B. mit kaputtgetunten Bremsen und alkoholisiert einen Unfall gebaut => 2x Regress) Da sind die Kosten der Unfallfolgen also deutlich begrenzt (Wert des eigenen Autos plus Ladung plus 5000 Euro). MfG, Arno
Stephan schrieb: > Wenn ich sehe wie viele alte Möhren mit LED Kennzeichenbeleuchtung herum > fahren, Wenn es denn überhaupt LEDs sind. Gibt ja auch genug Birnchen, die blau angemalt sind, damit's so aussieht, als wären es schlechte kaltweiße LEDs.
Die Haftpflichtversicherung muß jedenfalls einen Geschädigten schadlos halten, weil das ja schließlich der Sinn von ihr ist. Und sicher wird auch bzgl. evtl. erloschener ABE danach unterschieden, wie gravierend der Zusammenhang zur Unfall-Verursachung sein kann. Tatsache ist aber auch jedenfalls, daß selbst die läppischsten An- oder Umbauten, wie z.B. LED-Taglicht-Zusatzstrahler eine ABE haben müssen. Es geht ja hier auch nicht darum, dem TE etwas zu "vermiesen", sondern nur darauf aufmerksam zu machen, was er dabei evtl. gar nicht bedacht hat. Der TÜV ist i.d.R. "weit offen", was Umbauten anbelangt. So lange sie ordentlich ausgeführt sind und v.a. die Sicherheit eines KFZ dadurch nicht beeinträchtigt wird. Arno schrieb: > Da sind die Kosten der Unfallfolgen also deutlich begrenzt (Wert des > eigenen Autos plus Ladung plus 5000 Euro). Denke, da kann man sich leicht täuschen. Setzen wir mal den Fall: Du baust in ein Auto einen wesentlich stärkeren Motor ein, rüstest aber gleichzeitig damit NICHT auch die Bremsen nach. An Abstimmung mit dem TÜV über Dein Vorhaben dachtest Du nicht. Und nun baust Du einen Unfall, der trotz des stärkeren Motors durch entspr. bessere Bremsen hätte verhindert werden können. Der Personenschaden des Geschädigten ist so gravierend, daß er nach dem Unfall den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen muß und nicht mehr richtig arbeiten kann. Dann hast zweifellos Du grob fahrlässig gehandelt. Und was glaubst Du, wer dem Geschädigten danach lebenslang eine Erwerbsminderungs-Rente o.ä. (im Endeffekt) zu bezahlen hat? Die Versicherung oder Du? Gut - wir reden hier nur von "lächerlichen" LED im Rückfahr-Scheinwerfer. Wenngleich das technisch sicher irgendwie machbar ist, sollte man selbst dabei das Vorgehen mit dem TÜV abstimmen. Im Eigeninteresse und auch deshalb, weil der TÜV sofort sagen kann, ob das Vorhaben Chancen hat, auch "abgenommen" werden zu können. Bzw. was dabei zu beachten ist, daß es auch abgenommen werden kann. Grüße
L. H. schrieb: > Arno schrieb: >> Da sind die Kosten der Unfallfolgen also deutlich begrenzt (Wert des >> eigenen Autos plus Ladung plus 5000 Euro). > > Denke, da kann man sich leicht täuschen. > Setzen wir mal den Fall: > Du baust in ein Auto einen wesentlich stärkeren Motor ein, rüstest aber > gleichzeitig damit NICHT auch die Bremsen nach. > An Abstimmung mit dem TÜV über Dein Vorhaben dachtest Du nicht. > > Und nun baust Du einen Unfall, der trotz des stärkeren Motors durch > entspr. bessere Bremsen hätte verhindert werden können. > > Der Personenschaden des Geschädigten ist so gravierend, daß er nach dem > Unfall den Rest seines Lebens im Rollstuhl verbringen muß und nicht mehr > richtig arbeiten kann. > > Dann hast zweifellos Du grob fahrlässig gehandelt. > Und was glaubst Du, wer dem Geschädigten danach lebenslang eine > Erwerbsminderungs-Rente o.ä. (im Endeffekt) zu bezahlen hat? > Die Versicherung oder Du? In diesem theoretischen Fall: Meine Haftpflichtversicherung tut das. Sie kann bis zu 5000 Euro Regress von mir bekommen - mehr darf sie nicht. Das steht in den Bedingungen, die ich beim Abschluss des Versicherungsvertrags tatsächlich gelesen habe - und die gesetzlich so stark reguliert sind, dass sie sich an solchen wesentlichen Stellen von Versicherer zu Versicherer kaum unterscheiden (bei einigen allerdings fällt die Deckungssumme auf die gesetzliche Mindestdeckung, was u.U. tatsächlich dazu führt, dass ich den darüber hinaus gehenden Betrag zahlen müsste). Frag google nach AKB KFZ Haftpflicht und du wirst genau das ebenfalls herausfinden, typischerweise im Abschnitt D. MfG, Arno
So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra die haben beide die led RückfahrtLeuchte abgesegnete, da die led‘s nicht über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen haben, Man muss sie nur eintragen lassen und schon ist man Komplet auf der sicheren Seite! Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB oder VW . Dann hat man es leichter mit der Eintragung. So wurde es mir heute erklärt vom Dekra Mann so wie vom tüv Mann. So war das auch mit den Kennzeichen Beleuchtung die sehr viel dann verbaut hatten wo das raus kam . Z.B. man hat einen Audi a6 bj 2010 der kann die Kennzeichen Beleuchtung vom Audi A8 nehmen die led hat. So hofe ich könnte etwas Licht ins dunkle bringen.
Michael W. schrieb: > Ich denke, es geht hierbei nicht um das Einsparen von Energie, eher um > sowas wie: je greller, desto heller... ;-) Man kann den Scheinwerfer auch zusätzlich manuell einschalten. Bei einem Bekannten hat sich dieses nette Feature schon oft in der Praxis bewährt (hier jedoch ein Halogen-Fernlicht): Wenn beispielsweise nachts auf der Autobahn wieder mal einer zu dicht auffährt und aggressiv die Lichthupe betätigt.
Fahrer schrieb: > Man kann den Scheinwerfer auch zusätzlich manuell einschalten. > Bei einem Bekannten hat sich dieses nette Feature schon oft in > der Praxis bewährt (hier jedoch ein Halogen-Fernlicht): Wenn > beispielsweise nachts auf der Autobahn wieder mal einer zu dicht > auffährt und aggressiv die Lichthupe betätigt. Jau - DAS kenne ich auch noch! Ich hatte damals(tm) einen Nebelscheinwerfer (mittels Relais) mit an die serienmäßigen Rückfahrleuchten gehäkelt - da konnte man dann beim Rückwärtsfahren wenigstens die Fahrbahn respektive das rückwärtige Gelände auch sehen :-) (was bei den heutigen Fahrzeugen weiß Gott nicht immer der Fall ist) und als Schmankerl der 'Schalter zur Maßregelung allzu aufdringlicher Verkehrsteilnehmer' - ein kurzes, freundliches 'AN-AUS' wurde eigentlich fast immer verstanden... ;-)
nf320vr schrieb: > So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra... >... So hofe ich könnte etwas > Licht ins dunkle bringen. Klingt gut und erfreulich. Und ja, Du hast etwas dazu beigetragen, die Dinge zu erhellen. Mit richtiger Vorgehensweise. Interesseshalber: Wurde der Helligkeitspegel irgendwie gemessen/kontrolliert? Arno schrieb: > In diesem theoretischen Fall: Meine Haftpflichtversicherung tut das. Sie > kann bis zu 5000 Euro Regress von mir bekommen - mehr darf sie nicht. Das wage ich zu bezweifeln, wenn grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Was sind da schon 5000 Euro Regress im Verhältnis zu einer lebenslangen Rente? Arno schrieb: > Frag google nach AKB KFZ Haftpflicht und du wirst genau > das ebenfalls herausfinden, typischerweise im Abschnitt D. Das brauche ich nicht zu tun, weil die Zeiten, in denen ich - wie so viele - mit erloschener ABE herumfuhren, längst vorbei sind. Vor ca. 50 Jahren frisierten nahezu alle ihre Autos. In jugendlichem Leichtsinn scherten sie sich dabei "den Teufel dabei" darum, was das für (evtl.) Folgen haben könnte. "Glück gehabt" - mehr braucht man dazu eigentlich nicht zu sagen. Zumal seinerzeit mit dem Frisieren keineswegs zimperlich vorgegangen wurde. 100% Leistungssteigerung waren da "schon drin". V.a. bei Fiats, weil Abarth ein "großes Herz" für "Frisierer" hatte. Lieferte Auspuff-Anlagen und auch "scharfe" Nockenwellen mit ABE. Äußerlich waren nur geänderte Auspuff-Anlagen erkennbar. Leistungssteigerung war innerhalb der zulässigen 10%. Ließ man auch eintragen. Innerlich wurden dann aber scharfe Nockenwellen und ganz andere Motoren "verschwiegen". Konnten nur "Insider" auseinander halten. Der TÜV schaute seinerzeit auch gar nicht so genau hin. Naja, Glück gehabt, daß nichts Ernsthaftes passierte. :) Grüße
L. H. schrieb: > Arno schrieb: >> In diesem theoretischen Fall: Meine Haftpflichtversicherung tut das. Sie >> kann bis zu 5000 Euro Regress von mir bekommen - mehr darf sie nicht. > > Das wage ich zu bezweifeln, wenn grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Du darfst gern zweifeln, solange du willst - das ändert nichts an der Gesetzeslage, die sich in den AKB der KFZ-Versicherer widerspiegelt. Und wenn du diese nicht nachlesen möchtest, könntest du zumindest aufhören, FUD zu verbreiten. > Arno schrieb: >> Frag google nach AKB KFZ Haftpflicht und du wirst genau >> das ebenfalls herausfinden, typischerweise im Abschnitt D. > > Das brauche ich nicht zu tun, weil die Zeiten, in denen ich - wie so > viele - mit erloschener ABE herumfuhren, längst vorbei sind. Unabhängig davon, dass ich (soweit ich weiß) noch nie mit erloschener ABE herumgefahren bin, kenne ich trotzdem die Bedingungen meiner Versicherungsverträge... MfG, Arno
Ruf mal bei Briechle Elektronik e.K. an. Die haben gegen dieses Blitzen ein Teil - das nennt sich Flash Prevent. Kostet so 30 Euro. War nach 1 Tag da. Haben das Ding an einem T5 verbaut - funktioniert super! Für den Preis lohnt der Selbstbau nicht.
Waaas? „Lohnt der Selbstbau nicht“ ?! Was soll denn da drin sein was 30€ Wert ist? Höchstens die Entwicklungskosten. Oder ist da ein Kleincomputer verbaut? Also bei dem Preis hätte ich das Teil sofort zerlegt und versucht es für ein 30tel der Anschaffungskosten für die restlichen Lampen nachzubauen.
nf320vr schrieb: > Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB > oder VW . Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs. adshvccgh
adshvccgh schrieb: > nf320vr schrieb: >> Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB >> oder VW . > > Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel > verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs. Soweit ich das verstanden habe, meint er nicht das einzelne Leuchtmittel, sondern die ganze Einheit. Wenn es die vom Fahrzeughersteller auch in einer LED-Variante gibt, die ins Auto passt, kann man die nehmen.
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Olli Z. schrieb: > Waaas? „Lohnt der Selbstbau nicht“ ?! Was soll denn da drin sein was 30€ > Wert ist? Höchstens die Entwicklungskosten. Oder ist da ein > Kleincomputer verbaut? > Also bei dem Preis hätte ich das Teil sofort zerlegt und versucht es für > ein 30tel der Anschaffungskosten für die restlichen Lampen nachzubauen. Für 30 Euro bekommt man etwas, das auch verwendet werden darf. Und Du bekommst einen Hersteller, der dann dafür haftet, wenn ein Gutachter feststellt, dass der Umbau Auslöser eines Unfalls war! Die Materialkosten sind schom IMMER der kleineste Anteil der Produktkosten gewesen ;-)
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Hallo "nf320vr" > So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra > die haben beide die led RückfahrtLeuchte abgesegnete, da die led‘s nicht > über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen > haben, Man muss sie nur eintragen lassen und schon ist man Komplet auf > der sicheren Seite! Das glaube ich erst, wenn du uns hier die Eintragung gezeigt hast. Es mag (Zusatz)-Leuchten als Rückfahrscheinwerfer mit LED geben, die ein E-Prüfzeuchen haben. Aber ganz sicher keine Leuchtmittel zum Einbau in vorhandene Leuchten. Im Übrigen kann der TÜV noch so offen sein, Änderungen an der Beleuchtung sind nur auf zwei Wegen möglich: Entweder die Leuchte hat ein für die jeweilige Funktion gültiges E-Zeichen, oder man benötigt ein lichttechnisches Gutachten. Das ist so teuer, dass das niemand für einen einzelnen Umbau machen wird. > Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB > oder VW . Dann hat man es leichter mit der Eintragung. Das ist eine andere Nummer, weil da die ganze leuchte getaucht wird, und nicht nur das Leuchtmittel. Und die Leuchte hat ein E-Zeichen. Eine Eintragung ist dann auch nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Rolf M. schrieb: > adshvccgh schrieb: > nf320vr schrieb: > Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB > oder VW . > > Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel > verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs. > Das stimmt so nicht mit fest verbauten LEDs . Sondern du kannst dir die LEDs bei MB oder VW kaufen einzeln da sie das Patent auf die LEDs haben für ihre Sockel mit LEDs. Da sie ja die Entwicklungs kosten reinholen wollen.In der heutigen Zeit werden immer die schnelle Lösung verkauft und hoch angepriesen das ist leicht und schneller aber teurer ist! Die meisten wollen sich doch heut zu Tage nicht mehre die Finger schmutzige machen,sie wollen eine schnelle und einfache Lösung! Und das kann es nicht sein,einfach mal die grauen Zellen benutzen.
Worum gehts hier eigentlich? [ ] Scheinwerfer [ ] Leuchtmittel [ ] wer weiß
nf320vr schrieb: > Rolf M. schrieb: >> adshvccgh schrieb: >> nf320vr schrieb: >> Man muss nur ein Bau geleiche led verbauen wie zb MB >> oder VW . >> >> Und genau DAS kannst Du nicht, weil die keine LEDs mit Sockel >> verwenden, sondern nur komplette Leuchten mit fest eingebauten LEDs. >> > > Das stimmt so nicht mit fest verbauten LEDs . Bitte das mit dem Zitieren nochmal üben. Ich hab das nicht geschrieben.
Es geht eigentlich um die Rückfahrscheinwerfer. Wenn man eine led Birne ein baut kommt ein blitzen auf wenn man nicht den Rückwärtsgang drin hat,und ob man das verhindern kann ohne das dass Auto mäckert das eine Birne defekt ist. Um mehre geht es eigentlich nicht. Aber man muss ja auch andere Blickwinkel in Betracht ziehen ;-) .
Sorry hatte das zuschell mit dem handy gemacht. Sorry noch mal Rolf .
Aber aus welchem Grund willst du das Lämpchen im Rückfahrscheinwerfer gegen eine LED tauschen? Rücklicht könnte ich ja noch verstehen.
L. H. schrieb: > ... TYP-Prüfungen beim KBA, die auch Gegenstand der Erteilung der > ABE sind, ... sind echt der Witz! - kleinste Bremsleuchten - Blinker im(!) Scheinwerfer - funzelige Rückfahrlichter - Lauflicht"blinker"
Also Fazit, man darf jetzt alle Birnen im Auto rausschrauben und durch LEDs ersetzen, wenn diese (1) nicht zu hell (zu dunkel is egal?) und (2) eine E-Nummer drauf haben?
batman schrieb: > Also Fazit, man darf jetzt alle Birnen im Auto rausschrauben und > durch > LEDs ersetzen, wenn diese (1) nicht zu hell (zu dunkel is egal?) und (2) > eine E-Nummer drauf haben? Nein, LEDs haben nämlich keine E-Nummern. Es gibt aber (externe) Hersteller, die komplette Rücklichter mit LEDs anbieten und dafür eine E-Nummer haben. Die darf man verwenden. mfg
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Habe ich den Satz dann falsch verstanden? nf320vr schrieb: > da die led‘s nicht > über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen > haben,
nf320vr schrieb: > So nun mal was erfreuliches. Ich war heute beim tüv und bei der Dekra > die haben beide die led RückfahrtLeuchte abgesegnete, da die led‘s nicht > über den erlaubten helllichkeits Pegel kommen und ein e-Prüfzeichen > haben, Man muss sie nur eintragen lassen und schon ist man Komplet auf > der sicheren Seite! Frage 1: Was kostet eine Eintragung, falls überhaupt möglich? Frage 2: Was sagen TÜV und Dekra dazu, wenn der Supa Dupa Rückfahrscheinwerfer beim Vorwärtsfahren ständig aufblitzt? Frage 3: Wann beendet endlich ein Moderator diesen sinnlosen Thread?
nf320vr schrieb: > Es geht eigentlich um die Rückfahrscheinwerfer. Wenn man eine led Birne > ein baut kommt ein blitzen auf wenn man nicht den Rückwärtsgang drin > hat,und ob man das verhindern kann ohne das dass Auto mäckert das eine > Birne defekt ist. Um mehre geht es eigentlich nicht. Aber man muss ja > auch andere Blickwinkel in Betracht ziehen ;-) . Daher mein Tipp. Über das für und wieder kann man streiten. Vor mir ist neulich ein blitzender BMW gefahren. War kurz davor, ihn anzuzeigen, weil die Dinger so dermaßen hell geblitzt haben (nachts)... Aber - Leben und Leben lassen.
> Wann beendet endlich ein Moderator diesen sinnlosen Thread?
Für mich ist das Thema erst beendet, wenn der TO seine Leuchten montiert
hat und der TÜV zufrieden ist. Ob es dazu kommt, und ob bis dorthin
eventuell weitere Schwierigkeiten zu überwinden sind, möchte ich schon
gerne erfahren.
Denn bisher haben wir überwiegen gut gemeinte und 100x wiederholte
Bedenken. Es wäre schade, wenn dieser Thread mit Bedenken ohne Ergebnis
endet.
Na jetzt mal davon abgesehen ob rechtens oder nicht... Warum Rückfahrscheinwerfer???? Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert!
batman schrieb: > Kann man verstehen, muß man aber nicht. Nur gut, daß wir in Deutschland keine anderen Probleme haben!
Dominik schrieb: > Warum Rückfahrscheinwerfer???? Weil das Teil genau so heißt! Und weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im Dunklen das Schlüsselloch findet. > Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung > Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert! Wieso ist das bescheuert?
Martin S. schrieb: > Dominik schrieb: >> Warum Rückfahrscheinwerfer???? > > Weil das Teil genau so heißt! Und weil eine total hinrissige Norm aus > einer grauen Vorzeit der Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, > mit der man nichtmal im Dunklen das Schlüsselloch findet. > >> Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung >> Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert! > > Wieso ist das bescheuert? Hä? Wieso?? RÜCKFAHRSCHEINWERFER!! Der geht an wenn man den Rückwärtsgang einlegt!! Und der TO hat auch bestätigt, dass es sich um den RÜCKFAHRSCHEINWERFER handelt. Aus welchem Grund baut man dort eine LED ein? Fährt man den ganzen Tag nur Rückwärts? ich habe nicht gefragt warum der so heißt, sondern warum man dort eine LED verbauen will! Ich tausche doch auch nicht meine Lampe im Kühlschrank gegen eine LED. Aus welchem Grund auch?
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Dominik K. schrieb: > Fährt man den ganzen Tag nur Rückwärts? Nein, natürlich nur den halben Tag. Man will ja schließlich auch wieder pünktlich zu Hause sein.
Feldkurat K. schrieb: > Dominik K. schrieb: >> Fährt man den ganzen Tag nur Rückwärts? > > Nein, natürlich nur den halben Tag. Man will ja schließlich auch wieder > pünktlich zu Hause sein. Es sei denn du fährst im Kreis! :)
Dominik K. schrieb: > Ich tausche doch auch nicht meine Lampe im Kühlschrank gegen eine LED. > Aus welchem Grund auch? Weil du dann sicher bist, dass der Stromverbrauch auch bei geschlossener Tür niedrig ist... Georg
georg schrieb: > Weil du dann sicher bist, dass der Stromverbrauch auch bei geschlossener > Tür niedrig ist... Verstehe ich nicht. Meine Lampe im Kühlschrank leuchtet immer wenn ich ihn öffne und nachgucke! ;)))
Dominik K. schrieb: > Martin S. schrieb: >> Dominik schrieb: >>> Warum Rückfahrscheinwerfer???? >> >> Weil das Teil genau so heißt! Und weil eine total hinrissige Norm aus >> einer grauen Vorzeit der Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, >> mit der man nichtmal im Dunklen das Schlüsselloch findet. >> >>> Dort ne LED einzubauen und sich tagelang über eine Anti-Blitz-Schaltung >>> Gedanken zu machen halte ich für total bescheuert! >> >> Wieso ist das bescheuert? > > Hä? Wieso?? > > RÜCKFAHRSCHEINWERFER!! Der geht an wenn man den Rückwärtsgang einlegt!! > Und der TO hat auch bestätigt, dass es sich um den RÜCKFAHRSCHEINWERFER > handelt. Wenn Du Deine Inkompetenz noch lauter in die Welt brüllst, machst Du Dich halt nur noch mehr zum Affen ;-) Das Teil heißt nunmal so, auch wenn das nur ein Lämpchen in einer Rückleuchtenkombination ist. Aber wenn man von Fahrzeugtechnik keinerlei Ahnung hat (wie auch Dein folgender Text beteuert), sollte man halt etwas zurückfahren und leisere Töne anschlagen ;-) > Aus welchem Grund baut man dort eine LED ein? > Fährt man den ganzen Tag nur Rückwärts? Nein, natürlich nicht herrgott nochmal! Les, was ich oben geschrieben hab! Und wenn Du wüsstest, wie eine Ausfallerkennung mit Impulsen funktioniert (übrigens ein von Hella entwickeltes Patent), dann wüsstest Du, warum er gegen das Blitzen eine Lösung braucht!
Martin S. schrieb: > Das Teil heißt nunmal so, auch wenn das nur ein Lämpchen in einer > Rückleuchtenkombination ist. das teil heißt so, weil: (StVZO) § 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“ Und jetzt frage ich dich nochmal: Warum tauscht man die Glühlampe im Rückfahrlicht, welches nur leuchtet wenn man rückwärts fährt, gegen eine LED? Wo ist der Sinn? Erkläre es mir doch mal bitte mit deiner Kompetenz in der Fahrzeugtechnik, bitte! Nochmal: Rücklicht, Glühlampe gegen LED, kann ich verstehen! Rückfahrscheinwerfer, Glühlampe gegen LED, versteh ich nicht!
Lieber Martin Schwaikert du solltest aufhören Stuss zu erzählen zeig mal ein Foto von deinem Ach so legalen Anti Blitz Gerät für 30 € was für Nachrüst-LEDs die benötigten Genehmigungen besitzt bevor du hier andere angehst.. Erst dann bist du berechtigt über die Ahnungslosigkeit von anderen dich zu echauffieren. P.S. Gerne auch Quellen zu der Legalität der LEDs in nichtLED Scheinwerfern nf320vr gilt für deinen Besuch beim TÜV auch da hätte ich gerne einen Beweis...
Troll schrieb: > nf320vr gilt für deinen Besuch beim TÜV auch da hätte ich gerne einen > Beweis... Nur 3 Trollfragen in einem Post, das rechtfertigt den Namen aber noch nicht. Warum fragst du nicht nach der Erklärung der Menschenrechte und den ersten 100 Paragraphen der deutschen Verfassung? Als Troll musst du noch viel lernen. Z.B. könntest du dir das Abiturszeugnis von jedem Poster hier vorlegen lassen. Georg
Kühlschrank, Menschenrechte, Abitur.. Worum gehts hier eigentlich?
Lieber Troll ich bin dir keinen Beweis Schuldig !!! Wenn dann mach dich selber auf dem Weg zum tüv oder Dekra!!!! Wollte nur hilfsbereit sein aber man merkt es ja das so was mit Füßen getreten wird!!! Habe auch keine Lust mehr auf Kommentar zu antworten die kein Nutzen haben für das eigentliche Problem !!!
> Worum gehts hier eigentlich?
Ums Recht haben. Das ist manchen Leuten wichtiger, als etwas zu Essen -
ein klassisches Luxus-Problem.
Dominik K. schrieb: > Wo ist der Sinn? Martin S. schrieb: > weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der > Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im > Dunklen das Schlüsselloch findet. > weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der > Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im > Dunklen das Schlüsselloch findet. > weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der > Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im > Dunklen das Schlüsselloch findet. Hab es jetzt sogar drei mal kopiert unter der Hoffnung, dass mindestens 33 1/3 % ankommen.
Martin S. schrieb: > Martin S. schrieb: >> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der >> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im >> Dunklen das Schlüsselloch findet. > >> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der >> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im >> Dunklen das Schlüsselloch findet. > >> weil eine total hinrissige Norm aus einer grauen Vorzeit der >> Carbid-Lampen eine Maximalleistung vorsieht, mit der man nichtmal im >> Dunklen das Schlüsselloch findet. > > Hab es jetzt sogar drei mal kopiert unter der Hoffnung, dass mindestens > 33 1/3 % ankommen. Beantwortet immer noch nicht meine Frage! Warum will man die Glühlampe im Rückfahrscheinwerfer gegen eine LED tauschen? Weil eine Norm aus der Zeit von gaslampen (Karpid) eine Maximalleistung vorsieht! Was'n das für eine Antwort? Also ich tausche jetzt die Glühlampe meiner Leseleuchte im Auto gegen eine LED, weil eine Norm aus der Zeit von Gaslampen eine Maximalleistung vorsieht? Ok, danke...
Nunja, im Wesentlichen ist ja der Lichtstrom (die Helligkeit) vorgeschrieben. Daran ändert das Leuchtmittel erstmal nichts.
Dominik K. schrieb: > Beantwortet immer noch nicht meine Frage! Vermutlich will er damit zum Ausdruck bringen, daß ihm die herkömmliche Glühlampe nicht hell genug leuchtet. Beweggründe dafür gibt es viele, keine Lust, die coole Sonnenbrille abzusetzen, eine dunkelschwarz gestrichene Garage, ...
Rufus Τ. F. schrieb: > Vermutlich will er damit zum Ausdruck bringen, daß ihm die herkömmliche > Glühlampe nicht hell genug leuchtet. > Beweggründe dafür gibt es viele, keine Lust, die coole Sonnenbrille > abzusetzen, eine dunkelschwarz gestrichene Garage Lach... ja das kann sein. Beim rückwärtsfahren muss man ja auch was sehen können. Vlt gibts ja bald adaptives Kurvenrückfahrlicht
Hey Georg, du könntest recht haben ein vorgelegtes Abiturzeugnis , Mittlere Reife, oder Hauptschulabschluss könnten von Vorteil sein. Komisch ist nur dass du nur auf den letzteren Teil den ich wohl eher Trollteil bezeichnen würde antwortest. Fällt dir kein AntiTroll Argument gegen meine erste Aussage ein ? Frage an den TE Hast du jetzt eigentlich noch das Problem das die LED Lampe blinkt wenn die Prüfung kommt ? Zu dem Flash Prevent: meint sirnails vermutlich das hier: https://www.briechle.de/Leuchtdioden-Anpassung/Anhaenger/FP-12-2.html sehe hier aber eher die Anwendung in Richtung LED Beleuchtung für Anhänger und nicht für PKWs mit LED Lampen in normalen Scheinwerfern.
Troll schrieb: > sehe hier aber eher die Anwendung in Richtung LED Beleuchtung für > Anhänger und nicht für PKWs mit LED Lampen in normalen Scheinwerfern. Martin S. schrieb: > Haben das Ding an einem T5 verbaut - funktioniert super! Anhänger und sein T5 :) Alles andere ist nicht erlaubt :)
Ich finde: Es wird überhaupt viel zu sorglos mit den Lampen und Leuchten an Fahrzeugen umgegangen! Ich fordere darum: Bei Temperaturen um bzw. unterhalb des Gefrierpunktes sind Rundumleuchten mit Pudelmützen gegen Zugluft zu schützen. Darum sollten sich die Überwachungs- und Genehmigungsstellen kümmern, nicht um belanglose Dinge.
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Mein "Rückfahrscheinwerfer" war ne 10W Funzel und brachte nichts. Das Leuchtmittel gegen China LED getauscht und man kann auch in tiefer Nacht nach hinten fahren. ;-) Das Ding blendet nicht, der CAN hat nichts gemerkt. Damit gings schon 2mal problemlos durch den TÜV.
Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen und schauen ob die Lichter funktionieren. Heutzutage reicht bei den meisten Autos ein Blick ins Kombiinstrument. Das mit dem im Thread erwähnten "zu Hell" gilt wohl nicht für alle Autohersteller. Ich könnte heute noch kotzen wenn ich hinter einem Mercedes der Baureihe 212 vormopf herfahre. Die haben mehr Bremslicht als manche an Scheinwerferlicht verbaut haben... MfG
npn schrieb: > Armin X. schrieb: >> vormopf > > Wer oder was ist "vormopf"? http://bfy.tw/H2K2 https://de.wikipedia.org/wiki/Mopf
Martin H. schrieb: > npn schrieb: >> Armin X. schrieb: >>> vormopf >> >> Wer oder was ist "vormopf"? > > http://bfy.tw/H2K2 > https://de.wikipedia.org/wiki/Mopf ...noch niemals im Leben gehört! Danke für die Aufklärung :-)
Armin X. schrieb: > Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen > und schauen ob die Lichter funktionieren. Wenn ich mir ansehe, dass aktuell jedes 10te Auto mit Standlicht oder komplett dunkel einseitig fährt, dann sollte der TÜV eher auf alle 6 Monate ausgeweitet werden! Scheinbar ist jeder 10te zu dumm dafür, ein Mindestmaß von Verantwortung zu zeigen!
> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen > und schauen ob die Lichter funktionieren. Weil man das in der Fahrschule so lernt, und so ist es auch sinnvoll. Bei Sicherheit genügt es nicht, alleine der Technik zu vertrauen.
Die Technik funktioniert. Es sind die Autofahrer, die die Meldung ignorieren. Ignoranz ist ohnehin die wichtigste Eigenschaft, die ein deutscher auf der Straße mitbringt.
Martin S. schrieb: > Armin X. schrieb: >> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen >> und schauen ob die Lichter funktionieren. > > Wenn ich mir ansehe, dass aktuell jedes 10te Auto mit Standlicht oder > komplett dunkel einseitig fährt, dann sollte der TÜV eher auf alle 6 > Monate ausgeweitet werden! Scheinbar ist jeder 10te zu dumm dafür, ein > Mindestmaß von Verantwortung zu zeigen! Ich hab letztens abends im Dunkeln ein Auto gesehen, wo das ganz extrem war. Der Nebelscheinwerfer wurde als Behelfslicht missbraucht, war aber auch schon nicht mehr vollständig funktionsfähig. Auf einer Seite war das normale Licht komplett(!) ausgefallen, also nicht mal Standlicht. Auf der anderen Seite ging immerhin noch das Standlicht. Auf der komplett ausgefallenen Seite war dann der Nebelscheinwerfer an, aber nur auf der Seite. Das heißt, das Auto ist mit Standlicht only auf der einen und mit Nebelscheinwerfer only auf der anderen Seite unterwegs gewesen. (Und nein, der Nebelscheinwerfer war hier nicht als Abbiegelicht aktiv - es war auf gerader Strecke).
Martin S. schrieb: > Armin X. schrieb: >> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen >> und schauen ob die Lichter funktionieren. > > Wenn ich mir ansehe, dass aktuell jedes 10te Auto mit Standlicht oder > komplett dunkel einseitig fährt, dann sollte der TÜV eher auf alle 6 > Monate ausgeweitet werden! Scheinbar ist jeder 10te zu dumm dafür, ein > Mindestmaß von Verantwortung zu zeigen! 100% Zustimmung
Erhellter schrieb: > Und was stand auf dem Kennzeichen? Weiß nicht. Das vordere Kennzeichen ist eher selten beleuchtet. Stefan U. schrieb: >> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen >> und schauen ob die Lichter funktionieren. > > Weil man das in der Fahrschule so lernt, und so ist es auch sinnvoll. > Bei Sicherheit genügt es nicht, alleine der Technik zu vertrauen. Eigentlich müsste man vor jeder Fahrt einen kurzen Check der wichtigsten Komponenten machen, ähnlich wie in der Fliegerei (auch bei Sportflugzeugen) üblich. Macht beim Auto nur keiner.
Macht doch bald alles der Computer. Nur noch reinsetzen und Ziel sagen, wie beim Taxi. Hach du schöne perfekte Zukunft. :)
batman schrieb: > Macht doch bald alles der Computer. Nur noch reinsetzen und Ziel sagen, > wie beim Taxi Wer kriegt dann eigentlich das Knöllchen, wenn das Rücklicht nicht leuchtet? Da kommen noch interessante juristische Fragen auf uns zu. Georg
Na die Haftung liegt immer beim Betreiber des Gerätes, wie schon immer. Ob die Versicherungen das dann für die Halter übernehmen, und/oder auch den Hersteller haftbar machen wer weiß. Bei Fahrlässigkeit des Betreibers/Halters/Herstellers gibts ja auch noch den Tatbestand der fahrlässigen Tötung, Körperverletzung etc.
Armin X. schrieb: > Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen > und schauen ob die Lichter funktionieren. > Heutzutage reicht bei den meisten Autos ein Blick ins Kombiinstrument. Zum einen haben die normalerweise Spiegel, so dass sie vom Fahrersitz aus alle Leuchten sehen können, zum anderen zeigt der Computer nur an, dass ein Widerstand an der Leitung hängt. Wenn da eine Kupferlitze oder nasser Dreck im Scheinwerfer hängt, aber die Lampe defekt ist, merkt der Computer das nicht. MfG, Arno
Arno schrieb: > Armin X. schrieb: >> Ich Frage mich eh warum die Onkels immer um die ganze Karre schleichen >> und schauen ob die Lichter funktionieren. >> Heutzutage reicht bei den meisten Autos ein Blick ins Kombiinstrument. > > Zum einen haben die normalerweise Spiegel, so dass sie vom Fahrersitz > aus alle Leuchten sehen können, zum anderen zeigt der Computer nur an, > dass ein Widerstand an der Leitung hängt. Bei klassischem Leuchtobst ja. Aber das ist am aussterben. Bei LEDs funktioniert das etwas anders.
zum Thema, dass Steuergerät prüft die Lampen mit einem Mindeststrom. Wenn der nicht da ist, ist sie defekt. Der einzigste Unterschied der Glühbirne zur LED ist bei dir der Stromfluss. Der Widerstand parallel zur LED muss den Prüfstrom der einer Glühlampe zulassen. Damit sollte sich das Steuergerät zufrieden zeigen.
Veit D. schrieb: > Damit sollte > sich das Steuergerät zufrieden zeigen. Nur funktioniert dabei die vorgeschriebene Ausfallerkennung nicht mehr. Klar ... wen interessierts... Aber lass mal den Blinker verrecken. Der Fahrer wird das vermutlich monatelang nicht merken. Wenn es deshalb noch einen Unfall gibt (Hintermann knallt drauf - Blinker tut nichts (die überleben dankbarerweise Unfälle ziemlich gut, sodass ein Ausfall vor Ort schnell geprüft wird (wird nebenbei auch gemacht - ich spreche da aus Erfahrnung!)), dann sieht es mit der Schuldfrage schnell nicht mehr 100:0 sondern 50:50 oder gar 70:30 aus. Den wirtschaftlichen Schaden sollte man sich bei den gesparten 30 Euro natürlich auch vor Augen führen.
Ausfallerkennung sollte bei LEDs genauso überflüssig sein wie bei jedem anderen Leistungshalbleiter. Man muß die ja nicht unbedingt parallel oder sonstwie doof verschalten oder überlasten. Zwecks Blitzerunterdrückung müßte dann eine simple 50ms Ein- bzw. Umschaltverzögerung reichen. Im Startzustand ist ein kleiner (für 50ms Beheizung mit 10W ausreichend) Lastwiderstand (und/oder Elko) parallel geschaltet. Nach den 50ms wird der Widerstand getrennt und die LED eingeschaltet und alle sind zufrieden.
batman schrieb: > Ausfallerkennung sollte bei LEDs genauso überflüssig sein wie bei jedem > anderen Leistungshalbleiter. Man muß die ja nicht unbedingt parallel > oder sonstwie doof verschalten oder überlasten. Hätte hätte Kanzlerkette. Die Realität ist kein Wunschkonzert, sondern das Abbild mangelnder Fertigung, Planung, Konzeption, unberücksichtigter Umwelteinflüsse, Störparameter u.v.m. Keine LED hält die versprochenen 1.000.000h. Erst recht nicht, wenn sie in einem Auto verbaut ist. 700 Euro Ersatzteilpreis sind viel zu verlockend für den Hersteller. > Zwecks Blitzerunterdrückung müßte dann eine simple 50ms Ein- bzw. > Umschaltverzögerung reichen. Im Startzustand ist ein kleiner (für 50ms > Beheizung mit 10W ausreichend) Lastwiderstand (und/oder Elko) parallel > geschaltet. Nach den 50ms wird der Widerstand getrennt und die LED > eingeschaltet und alle sind zufrieden. Genau so macht man das. Man kann sich jetzt natürlich hinsetzen, und etwas heraustüfteln, oder man kauft es fertig.
Da hast Du absolut recht, man wendet sich mit einem Problem an ein Forum in der Hoffnung möglichst qualifizierte Hilfe zu bekommen, aber statt, dass der ein oder andere sich raus hält, oder wenigstens sagt sorry, auch keine Ahnung, wenn er sich unbedingt zu der Thematik äußern möchte, gibt es leider immer wieder diese Schlaumeier, die auch keine Ahnung haben, aber meinen die fragenden, wegen ihrer Ahnungs- und/oder Hilfslosigkeit als blöde Trottel darstellen und eigentlich für gegenseitige Hilfe gedachten Foren, mit ihren unnötigen und teils dummen Kommentaren vollmüllen zu müssen.
led freak schrieb: > statt, dass der ein oder andere sich raus hält Dein Wort in dein Ohr led freak schrieb: > immer wieder diese Schlaumeier ... die 2 1/2 Jahre alte Threads aus dem Kölner Stadtarchiv herausfischen, und entgegen jedem noch so roten, fett gedruckten Hinweis irgendwas belangloses hineinstopfen.
led freak schrieb: > aber statt, dass der ein oder andere sich raus hält, ...muss er noch nach zweieihalb Jahren trollen.
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