Hallo, Der "normale" Kündigungsschuz laut Arbeitsvertrag beträgt 2 Monate zum Monatsende. Ich habe nun eine Frage bzgl. des besonderen Kündigungsschutzes als Kandidat bei einer BR Wahl. Wer sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lässt, der genießt bis zu 6 Monate nach Bekanntgabe der Wahl einen besonderen Kündigungsschutz. Wenn die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nun am 30.3. liegt, kann der Arbeitgeber eine Kündigung dann zum 30.9. aussprechen, oder kann überhaupt erst ab dem 01.10. eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden, mit der Folge dass die normalen Kündigungsfristen somit eine Kündigung erst zum 31.11 ermöglichen?
Pfeifen muessen sowieso gehen. Besser schnell als spaeter. Die kosten nur viel Geld.
BR-Kandidat schrieb: > mit der Folge dass die normalen Kündigungsfristen somit eine Kündigung > erst zum 31.11 ermöglichen? Dieser Tag wird niemals kommen. Geschickt gewählt!
Ruf bei Deiner Rechtschutzversicherung an. Die beraten Dich und kennen immer die aktuelle Rechtslage. Wofür zahlst Du Deine Beiträge?
BR-Kandidat schrieb: > Wer sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lässt, .. hat im Regelfall auch einen Kontakt zur Gewerkschaft. Dort kennt man sich mit solchen Dingen gut aus.
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