Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Besonderer Kündigungsschutz


von BR-Kandidat (Gast)


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Hallo,

Der "normale" Kündigungsschuz laut Arbeitsvertrag beträgt 2 Monate zum 
Monatsende.

Ich habe nun eine Frage bzgl. des besonderen Kündigungsschutzes als 
Kandidat bei einer BR Wahl.

Wer sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lässt, der genießt bis 
zu 6 Monate nach Bekanntgabe der Wahl einen besonderen Kündigungsschutz.

Wenn die Bekanntgabe des Wahlergebnisses nun am 30.3. liegt, kann der 
Arbeitgeber eine Kündigung dann zum 30.9. aussprechen, oder kann 
überhaupt erst ab dem 01.10. eine ordentliche Kündigung ausgesprochen 
werden, mit der Folge dass die normalen Kündigungsfristen somit eine 
Kündigung erst zum 31.11 ermöglichen?

von Achim B. (bobdylan)


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Besser wäre, du fragst diesbezüglich den Betriebsrat.

von Eine einfache Frage (Gast)


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Fristlos kann man dir übrigens genauso kündigen.

von Nebeltroll (Gast)


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Pfeifen muessen sowieso gehen. Besser schnell als spaeter. Die kosten 
nur viel Geld.

von Qwertz (Gast)


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BR-Kandidat schrieb:
> mit der Folge dass die normalen Kündigungsfristen somit eine Kündigung
> erst zum 31.11 ermöglichen?

Dieser Tag wird niemals kommen. Geschickt gewählt!

von Normal (Gast)


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Ruf bei Deiner Rechtschutzversicherung an. Die beraten Dich und kennen 
immer die aktuelle Rechtslage. Wofür zahlst Du Deine Beiträge?

von DGB (Gast)


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BR-Kandidat schrieb:
> Wer sich zur Wahl in den Betriebsrat aufstellen lässt,

.. hat im Regelfall auch einen Kontakt zur Gewerkschaft. Dort kennt man 
sich mit solchen Dingen gut aus.

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