Der Gedanke könnte kommen, wenn Privatunternehmen Zugang zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/kommunen-sollen-daten-der-buerger-verkaufen-15533156.html
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● J-A V. schrieb: > wenn Privatunternehmen Zugang > zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten. Haben sie schon seit zig Jahren.
Das koennte nach hinten losgehen. "Die Pfeifen haben meinen Ausweis verunstaltet" .. wirkt ein Leben lang. Nicht unbedingt positiv. Koennte allerdings zur Fake-Werbung eingesetzt werden. Werbung fuer die Konkurrenz schalten...
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Beitrag #5382970 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bernd K. schrieb: > Haben sie schon seit zig Jahren. der Witz ist ja: Man muss der Weitergabe aktiv widersprechen, sonst gilt sie als legitim...
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vor 20 Jahren verlegte ich meinen Wohnsitz ich von X nach Y. Exakt 2 Tage (!) nach der Anmeldung auf dem Rathaus bekam ich Post von der Sparkasse, an mich persönlich adressiert "Herzlich willkommen in Y, bla bla". Ich erkundigte mich was das soll und man sagte mir das Verkaufen der Meldeinformationen an die Privatwirtschaft sei seit jeher Usus und vollkommen legal. Vor 20 Jahren schon.
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● J-A V. schrieb: > Der Gedanke könnte kommen, > wenn Privatunternehmen Zugang > zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten. > > http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/k... Auch nach mehrmaligem Lesen seh ich nicht wieso irgendwer Werbung auf deinen Perso drucken sollte. Es geht um das Verkaufen der Daten der Einwohnermeldeämter. Also deine Anschrift usw. Auf deinem Perso oder auf anderen Dokumenten wird keine Werbung draufgedruckt, oder wo liest du das heraus?
Le X. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Der Gedanke könnte kommen, >> wenn Privatunternehmen Zugang >> zu Daten von z.B. Einwohnermeldeämtern bekommen sollten. >> >> http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/k... > > Auch nach mehrmaligem Lesen seh ich nicht wieso irgendwer Werbung auf > deinen Perso drucken sollte. > Es geht um das Verkaufen der Daten der Einwohnermeldeämter. > Also deine Anschrift usw. > > Auf deinem Perso oder auf anderen Dokumenten wird keine Werbung > draufgedruckt, oder wo liest du das heraus? Man könnte auf den Gedanken kommen heisst noch lange nicht, dass ich das auch so einschätze. Problem ist halt, dass man Nuancen der Sprache/Gestiken schlecht schriftlich rüberbringen kann. Das bedeutet noch lange nicht dass Du da jetzt so typisch Deutsch daherkommen musst
● J-A V. schrieb: > Das bedeutet noch lange nicht > dass Du da jetzt so typisch Deutsch daherkommen musst Aha. Du erfindest also irgendwelche Schauergeschichten, nennst deinen Thread in bester BILD-Manier "Bald Werbung auf Ausweisen und sonst. Dokumenten?" obwohl es dazu absolut keine Aussagen oder Indizien gibt. Und wenn ich da nachhake dann bin ich also "typisch deutsch"? Wenn das kritische Hinterfragen von offensichtlich erfundenen Geschichten "typisch deutsch" ist, nun dann bin ich eben "typisch deutsch".
Typisch deutsch = Oberlehrerhaft. Fehlt noch dass Du bei jedem Medienhaus anrufst und Dich beschwerst: "Sooo dürfen Sie das aber nicht schreiben"
Beim Lügen erwischt und es ist dir noch nicht mal peinlich. Ich bin hier raus.
● J-A V. schrieb: > > Man könnte auf den Gedanken kommen heisst > noch lange nicht, dass ich das auch so einschätze. > > Problem ist halt, dass man Nuancen der Sprache/Gestiken schlecht > schriftlich rüberbringen kann. Ich kaeme nicht auf die fuer mich absurde Idee Amtliche Dukomente koennten als traeger von Werbebotschaften dienen. Aber dennoch danke fuer deinen Post ;) Im Zuge anderer auf dem Amt zu erledigender Dinge geht ein Widerspruch bzgl. der Datenweitergabe durch das Einwohnermeldeamt gleich mit auf den Weg wird kein Schade sein.
Das ist mal wieder ein schönes Beispiel, wie die Leute mit Postings umgehen, Was man so hinein interpretiert. da wird aus einer ironischen Frage doch prompt eine Behauptung die ich in den Raum stelle und ebenso prompt wird man als Lügner hingestellt. Lieber "Le X." Der Lügner bist damit DU! Deswegen kursieren in der Welt soviele Gerüchte, Fake-News etc. weil zu einem initialen Post immer mehr hinzugedichtet wird. NOCHMAL IRONIE: Passt also auf. Wer dieses Jahr wieder mit dem Hund nach Dänemark fahren will. Da werden ja bekanntlich alle Hunde getötet. /Ironie genauso, mit diesem immer mehr hinzu dichten kommen solche Gerüchte zustande.
Bernd K. schrieb: > Vor 20 Jahren schon. Anfang der 90er gab meine (Studenten)-Stadt ein Buch mit allen Namen und Anschriften heraus. Weiss nicht mehr, was sonst noch drinstand, ich war jedenfalls aufgeführt. Und wer z.B. zur Gründung einer Partei der Neuwähler eine Liste aller bald erstmals Wahlberechtigten haben wollte, bekam diese auch (Geburtsjahr von .. bis). Dass die gleiche Liste auch für Versicherungsverkäufer (Berufsstart ...) interessant gewesen wäre, ... ich denke, dass wusste zum Glück keiner :-) Mein Vertreter hat meine Adresse wohl über bezahlte Klassenbuchabschreiber erhalten :-(
dass die Daten bei Banken und Sparkassen bekannt sind kenne ich auch. Da kann jeder feststellen, wie schnell ein Bankkonto deaktiviert wird, nachdem ein Angehöriger (der ein Konto führt) verstorben ist. Das Konto ist noch an dem Tage, an dem ein Arzt den Totenschein unterschreibt, inaktiv
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Christian B. schrieb: > der Witz ist ja: Man muss der Weitergabe aktiv widersprechen, sonst gilt > sie als legitim... Mit einer Ausnahme: Daten wurden trotz Widerspruch schon immer an die GEZ weitergegeben!
Le X. schrieb: > Beim Lügen erwischt und es ist dir noch nicht mal peinlich. Dem ist wirklich nix peinlich. Man höre sich nur mal diese verstrahlten Kommentare an! Typisch deutsch halt: "Recht haben - besserwissen - bevormunden" https://www.youtube.com/watch?v=ptplBg_MnZs
observer schrieb: > Mit einer Ausnahme: Daten wurden trotz Widerspruch schon immer an die > GEZ weitergegeben! ..., Schufa, GV, Zoll, Landratsamt und alle andern Sauger ;) Aber genau dafuer hat mans ja erfunden.
observer schrieb: > Le X. schrieb: >> Beim Lügen erwischt und es ist dir noch nicht mal peinlich. > > Dem ist wirklich nix peinlich. Man höre sich nur mal > diese verstrahlten Kommentare an! Typisch deutsch halt: > "Recht haben - besserwissen - bevormunden" > > https://www.youtube.com/watch?v=ptplBg_MnZs ach Kalle_S wieder, Du bist ja auch noch da :) Ich freue mich über jeden Klick, danke :)
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● J-A V. schrieb: > dass die Daten bei Banken und Sparkassen bekannt sind kenne ich auch. > > Da kann jeder feststellen, > wie schnell ein Bankkonto deaktiviert > wird, nachdem ein Angehöriger (der ein Konto führt) verstorben ist. > > Das Konto ist noch an dem Tage, > an dem ein Arzt den Totenschein unterschreibt, inaktiv Woher hast Du denn diesen bodenlosen Unsinn? :) Ein Konto verstorbener Angehöriger wird erst dann deaktiviert, wenn ein Erbe des Angehörigen das wünscht. Dazu muß er aber einen Erbschein vorlegen können, der nachweislich legitimiert, daß er überhaupt dazu berechtigt ist, (alleine) über das Konto - wie auch immer - verfügen zu können. Bei Erbengemeinschaften sind für den alleinigen Zugriff eines der Erben auf ein Konto des Verstorbenen notariell "beglaubigte" Unterschriften aller anderen Erben erforderlich, damit ein Erbe stellvertretend für alle handeln kann und darf. Oder meintest Du das "inaktiv" irgendwie anders? Z.B. bzgl. laufenden Dauerabbuchungen, gewollt vom Erblasser? Grüße
L. H. schrieb: > Woher hast Du denn diesen bodenlosen Unsinn? :) der Zweite, der Oberlehrerhaft daherkommt und alles besser weiss :) Wir reden vom Konto, wo die Rente eingezahlt wird. das hätte ich evtl noch erwähnen sollen. Wenn Deine Omma stirbt und Du gleich am nächsten Morgen Ihr Bankkonto nicht mehr bedienen kannst, wirst Du das auch merken. Das ist einer weiteren Familie, die ich kenne kürzlich ebenfalls passiert. Kaum tot, Konto dicht, Du kommst nicht mehr ran, inaktiv, gesperrt. Lauferei, Generv. Ich hatte schon viele Jahre vor dem Ableben meiner Omma eine Vollmacht über Ihre Belange. Sie wollte das so und begründete es in etwa so: "Wenn ich ablebe, zieh sofort alles ab, wer weiss was die Banken machen." Es wird einfach mal eben so getan und es zeigt, dass zumindest schon jetzt solche Daten fliessen. Ich zeige Dir gerne die Unterlagen dazu.
● J-A V. schrieb: > L. H. schrieb: >> Woher hast Du denn diesen bodenlosen Unsinn? :) > > der Zweite, der Oberlehrerhaft daherkommt > und alles besser weiss :) Ehrlich gesagt interessiert es mich herzlich wenig, ob Du Gegenargumente als "oberlehrerhaft" einzuordnen beliebst. :) Meinst Du nicht, daß es besser wäre, wenn wir hier rein sachlich etwas diskutieren, zu dem man unterschiedliche Sichtweisen/Erfahrungen haben kann? Um letztendlich auf einen "gemeinsamen Nenner" kommen zu können, der (vermutlich) richtig sein könnte. :) Ich bin kein Jurist. Habe aber während meiner Studien (an TH und Uni) genug vom BGB und öffentlichen Recht "mitbekommen", um mich einigermaßen "sicher" darin bewegen zu können. ● J-A V. schrieb: > Wir reden vom Konto, wo die Rente eingezahlt wird. > das hätte ich evtl noch erwähnen sollen. Vorausgesetzt, Deine Oma lebte in der BRD und auch Du handelst (bevollmächtigt) in ihr, ist das irrelevant. Kontoinhaberin ist bzw. war Deine Oma. > > Wenn Deine Omma stirbt und Du gleich am nächsten Morgen > Ihr Bankkonto nicht mehr bedienen kannst, wirst Du das auch merken. Glaubst Du im Ernst, daß Totenscheine der Ärzte an Banken gemeldet werden? > > Das ist einer weiteren Familie, > die ich kenne kürzlich ebenfalls passiert. > Kaum tot, Konto dicht, Du kommst nicht mehr ran, inaktiv, gesperrt. > Lauferei, Generv. Jetzt sag doch bitte mal ganz konkret, woher eine Bank überhaupt Kenntnis davon bekommen könnte, daß ein Kontoinhaber verstorben ist. "Gesperrt" werden können Konten nur von Banken (bei eklatanter Überziehung des Kreditlimits) oder vom Finanzamt (wenn Schulden gegenüber dem FA nicht oder nicht fristgerecht bezahlt wurden). Was aber keineswegs bedeutet, daß das Konto inaktiv ist. Sondern nur, daß der Kontoinhaber oder ein von ihm Bevollmächtigter darauf keinen Zugriff mehr hat. Dabei besteht dann nur Klärungsbedarf bzgl. dessen, was der Kontoinhaber evtl. "versaubeutelt" hat. :D Evtl. Renteneinzahlungen laufen aber unbeschadet dessen weiter. > > Ich hatte schon viele Jahre vor dem Ableben meiner Omma > eine Vollmacht über Ihre Belange. > Sie wollte das so und begründete es in etwa so: > > "Wenn ich ablebe, zieh sofort alles ab, > wer weiss was die Banken machen." Prinzipiell erlischt eine Vollmacht mit dem Ableben des Kontoinhabers. Weil ab dann an sich nur Erben über das Konto verfügen können. Wenn eine Bank vom Ableben keine Kenntnis hat, besteht für sie keine Veranlassung, ein Konto für Bevollmächtigte zu sperren. > Es wird einfach mal eben so getan und es zeigt, > dass zumindest schon jetzt solche Daten fliessen. > > Ich zeige Dir gerne die Unterlagen dazu. Gut, dann zeig doch hier bitte mal, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank das Konto sperrte. Grüße
L. H. schrieb: > Glaubst Du im Ernst, daß Totenscheine der Ärzte an Banken gemeldet > werden? Wahrscheinlich werden sie ans Rathaus gemeldet und führen zur sofortigen Änderung im Melderegister. Und Banken und andere die es sich leisten können haben einen live Feed von Melderegister abonniert.
Bernd K. schrieb: > L. H. schrieb: >> Glaubst Du im Ernst, daß Totenscheine der Ärzte an Banken gemeldet >> werden? > > Wahrscheinlich werden sie ans Rathaus gemeldet und führen zur sofortigen > Änderung im Melderegister. Naja, was "sofort" bedeutet, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich... Automatisch passiert da im Normalfall sehr wenig. Man ist aber als Angehöriger verpflichtet, den Todesfall mit dem Totenschein an das Standesamt zu melden, IIRC innerhalb von 3 Tagen. Daraufhin bekommt die Sterbeurkunde, die man für verschiedene weitere Angelegenheiten braucht. Und an die Rentenkasse muss man auch melden. Dazu muss man als Angehöriger aber erst mal von dem Todesfall wissen. Diese Behördenmeldungen übernimmt auch der Bestattungsunternehmer, das kostet in der Regel nur wenig oder gar nichts (dann ist diese Position eben irgendwo anders mit eingepreist - Mischkalkulation). Wenn nun der Bestatter von Amts wegen, also im Auftrag der Stadt/Gemeinde tätig wird, weil zunächst keine Angehörigen auffindbar waren, hm, vielleicht hat er dann schon mal vorsorglich die Meldungen abgegeben - aber eigentlich braucht er dafür ja auch verschiedene Papiere (Geburtsurkunde...). Und tatsächlich petzt irgendwann die Rentenkasse an die Bank, dass sie auf dieses Konto nichts mehr einzahlen wird, weil der Kontoinhaber verstorben ist, und spätestens dann verriegelt und verrammelt die Bank den Kontozugang. Naja, so ganz falsch ist das auch nicht, ein eventuelles Erbe soll ja ordentlich aufgeteilt werden und daher soll niemand vorzeitig das Konto leerräumen. Begräbniskosten dürfen trotzdem von diesem Konto bezahlt werden, aber wie man das mit der Bank geregelt bekommt, das weiß ich auch nicht.
Matthias L. schrieb: > Automatisch passiert da im Normalfall sehr wenig. Ja, so ist das zumindest bei Bankkonten, auf die neben dem Kontoinhaber auch noch andere Bevollmächtigte Zugriff haben. Vorhin rief ich bei unserer Bank an, bei der meine Frau und ich getrennte Konten haben. Seit jeher hat meine Frau auch Zugriff auf mein Konto, weil das eine erheblich höhere Kreditlinie (für den Fall der Fälle) hat als ihr Konto. Nun ist es mit den Vollmachten so, daß die unterschiedlich sein können. Erlöschend mit dem Ableben des Kontoinhabers oder auch bestehend über den Tod hinaus von ihm. Letzteres ist von uns so bei der Bank hinterlegt. In beiden Fällen ändert unsere Bank von sich aus zunächst gar nichts, ohne das abgestimmt zu haben. Sind mehrere Erben vorhanden, kann jeder von ihnen Widerspruch gegen eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht einlegen. Das bedeutet aber keinesfalls, daß dadurch die Vollmacht erlischt, sondern nur, daß der Bevollmächtigte nur noch gemeinsam mit dem Widersprechenden (könnten auch mehrere sein) weiterhin über das Konto verfügen kann. Hierbei hat die hinterlegte Willenserklärung des Kontoinhabers auch nach dessen Tod Vorrang. Ist, wie meistens bei Eheleuten, der Partner Alleinerbe, sind die Verhältnisse ohnehin relativ klar. Pflichtteile evtl. vorhandener Kinder tangieren dabei nicht von vornherein den Willen des Erblassers. @ desinfector: Danke für Deine Anregungen, so etwas auch mal zu überprüfen. :) Grüße
L. H. schrieb: > Nun ist es mit den Vollmachten so, daß die unterschiedlich sein können. > Erlöschend mit dem Ableben des Kontoinhabers oder auch bestehend über > den Tod hinaus von ihm. Ja, ich hatte in dem Todesfall, aus dem ich die o.a. Erfahrungen gesammelt ghabe, auch eine Vollmacht über den Tod hinaus. Es gab noch einen zweiten Vollmachtinhaber, wir waren uns glücklicherweise einig und alles war ganz entspannt - trotzdem war eines Tages der Online-Zugang weg. Beleghafter Zahlungsverkehr ging aber problemlos weiterhin.
Matthias L. schrieb: > trotzdem war eines Tages der Online-Zugang weg. Vermutlich weil für den Namen der bei "Kontoinhaber" steht nur die Namen lebender Personen in Frage kommen.
Nein, der Kontoinhaber war bis zur Auflösung des Kontos nach endgültiger Klärung der Erbschaft weiterhin die Verstorbene, die Post kam schon vorher c/o bei mir an, dadurch konnte ich das sehen. Es lag eher daran, dass ich gar keine eigenen Zugangsdaten hatte (die ich vorher eben wegen der weitreuchenden Vollmacht vermutlich problemlos bekommen hätte). Die Verstorbene hatte mir zu Lebzeiten ihre Zugangsdaten gegeben, damit ich mich während ihres Krankenhaus-Aufenthaltes um alles nötige kümmern konnte, und dann haben sich die Dinge leider unplanmäßig verselbständigt... Ein Online-Zugang ist aber nun mal nicht zum Weitergeben gedacht, strenggenommen war das vermutlich sogar eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Kunden - aber ich habe damit ja nix unredliches angestellt. Trotzdem haben sie den persönlichen Zugang der mittlerweile Verstorbenen dichtgemacht - IMHO völlig korrekterweise.
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