Hallo, ich habe folgendes Problem: - vorhandene CEE 3~ 32A Steckdose. - Das existierende Abschlußkabel, das ich nutzen möchte, darf aber mit 2.5mm2 aber nur 16A führen... Ich möchte und kann nicht an der vorhandenen Installation etwas ändern. Das Abschlußkabel wird demnächst ausgetauscht, aber bis dahin möchte ich schon mal bis zu 16A nutzen. Daher möchte ich vorrübergehend einen 16A Leitungsschutzautomat an das Ende vom Abschlußkabel setzen. Meiner Meinung ist damit die Überlast der Leitung sauber abgedeckt, denn Überlast entsteht nur in der Last. Wenn es auf der Leitung ein Problem gibt, ist das üblicherweise ein sauberer Kurzschluß, das sollte mit der 32A Absicherung aber noch funktionieren. Ist dies so zulässig?
Bernie B. schrieb: > Daher möchte ich vorrübergehend einen 16A Leitungsschutzautomat an das > Ende vom Abschlußkabel setzen. Das ist von allen denkbar blöden Ideen, ganz sicher die Blödeste! Tausche die vorhandene 3x32A Absicherung der 32A SteckDose gegen 3x16A und fertig. Grundsätzlich gilt - immer dort, wo eine Querschnittsänderung/-Reduzierung der Leitung erfolgt, ist abzusichern - womit nicht gemeint ist, dass man das am "Ende" machen soll ;-)
Dein Kommentar ist prinzipiell richtig, aber wie beschrieben, hab ich keine Möglichkeit, an der Installation oder im Sicherungskasten etwas zu ändern und hab auf die Schnelle auch keine Möglichkeit, das Kabel zu wechseln. Sicherung am Ende ist das Einzige, was ich hier mit vorhandenen Mitteln realisieren kann. Wie beschrieben, der Austausch der Leitung ist ja demnächst vorgesehen...
was meinst Du mit Abschlusskabel? Das Kabel zum Gerät? Dann vermutlich mit 16A CEE-Stecker? Die Leitung zur 32A Steckdose ist 5x6mm² Dann darfst Du natürlich einen Unterverteiler benutzen, ist ja auf Baustellen usw auch üblich, z.B. so was: https://www.ebay.de/i/351795418943?chn=ps&dispItem=1 Achtung, 32A hat oft kein RCD, für 16A ist das vorgeschrieben, der Verteiler muss also einen eingebaut haben
oder direkt als zwischenstecker: https://www.amazon.de/dp/B007OV5FAI/ref=cm_sw_em_r_mt_dp_U_vLXZAbV49Z8KS &hvtargid=pla-404169517186&th=1&psc=1 sg
Bernie B. schrieb: > Ist dies so zulässig? Nein! der Leitungsschutz Hat die Aufgabe die Leitung gegen Thermische Übelast und damit Brandgefahr zu schützen. Dies ist im Fehlerfall vor dem Leitungsschutz nicht möglich. Deshalb ist der Leitungsschutz immer! vor der abzusichernden Leitung anzuordnen. Eine hypothetisch durch die Leitung geschraubte Rigipsschraube würde bei einer 2,5er Zuleitung 35 eine vorgeschaltete 50A oder 35A nicht mehr sicher zum Schmelzen bringen bevor die Temperatur punktuell zu einem Brandereignis führen könnte! Da nütz die Sicherung am ende der Leitung gar nichts. Der "worst case" ist nicht abgedeckt, genau dieses Szenario soll der Leitungsschutz verhindern. Namaste
Edit 2,5er Zuleitung mit 35m Länge Namaste
Bernie B. schrieb: > Ist dies so zulässig? Nein. Der LSS muss spätestens nach 3m in der (für die Einspeisung zu dünnen aber für den LSS passenden) Leitung sitzen. Sonst würde die Leitung bei Beschädigung und Kurzschluss vor dem LSS eventuell nicht den 32A schmeissen, sondern schmelzen und Feuer fangen, insbesondere bei 35m.
Michael B. schrieb: > > Der LSS muss spätestens nach 3m in der (für die Einspeisung zu dünnen > aber für den LSS passenden) Leitung sitzen. > > ... die Info hilft mit weiter. Mein Anschlußkabel ist < 2m, dann sollte das klappen. (Anschlußkabel ... nicht Abschlußkabel, sorry) (35m war das Rechenbeispiel von Winfried J.)
Michael B. schrieb: > Der LSS muss spätestens nach 3m in der Das ist eine sehr eufemistische bis sehr mutige Aussage und gilt imho wirklich nur innerhalb von NV-Schaltanlagen und für eine Querschnittstufe. Letzteres wird innerhalb von NV-Schaltanlagen gelegentlich missachtet! Aber auch sonst sind die thermischen Bedingungen ein gern missachteter Aspekt. Füllgrad Kabelschächte und Schaltschränke. Für Installationen außerhalb von NV-Schaltanlagen und bei ortsveränderlichen Geräten (also nach einer Steckdose) ist es meines Wissens generell unzulässig! Namaste
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Winfried J. schrieb: > Füllgrad Kabelschächte und Schaltschränke. Bei Einfamilienhausinstallationen darf man Häufung sowieso ausser acht lassen, ist auch ein völlig an den Haaren herbeigezogenes "es gäbe da theoretisch nocht eine 0.1% Chance warum meine abstruse Meinung doch anwendbar sein könnte" Detail. > Für Installationen außerhalb von NV-Schaltanlagen und bei > ortsveränderlichen Geräten (also nach einer Steckdose) ist es meines > Wissens generell unzulässig! Du meinst, die 0.75mm2 Gerätezuleitung deines Radios darf nur an eine Steckdose die mit 6A abgesichert iit ? Mutige Theorie, aber falsch.
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Uiuiui... Ok dann von mir noch eine Dumme Frage : Was meinst Du mit "Am Ende" ? also direkt an der Dose ? OK, gut dass einer der Vorposter was dazu geschrieben hat, denn ich ging erst mit Fragezeichen davon aus, dass es OK, wäre die Dose so nah abzusichern, aber klar, auf der Strecke dazwischen kann ja auch tatsächlich ein Kurzschluss durch andere, widrige Umstände auftreten. Wieder was gelernt, super. THX
Da frage ich doch auch gleich mal, ob es überhaupt zulässig ist diese CEE (vom Laien bedienbar) mit 32A abzusichern ? zB. Kauft man ein gebrauchtes Haus und hat eine CEE. Woher will denn ein Laie wissen was für ein Kabel er dort verwenden MUSS ? Oder ist das verwendete 2,5mm² Anschlusskabel schon gar nicht zulässig ?
Nicht umsonst zählt Elektrohandwerk zu den überwachten Gewerben, was bedeutet das dieses Handwerk nur qualifizierten Personen ausgeübt und betrieben werden darf. Namaste
Stephan H. schrieb: > Da frage ich doch auch gleich mal, ob es überhaupt zulässig ist diese > CEE (vom Laien bedienbar) mit 32A abzusichern ? Natürlich, es (wird ja auch) eine 32A CEE sein in die keine 16A passen. https://de.rs-online.com/web/p/products/1465905/?grossPrice=Y&cm_mmc=DE-PLA-DS3A-_-google-_-PLA_DE_DE_Steckverbinder-_-Leistungssteckverbinder%7CLeistungssteckverbinder-_-PRODUCT+GROUP&matchtype=&gclid=EAIaIQobChMIsNuX6oy32gIVw50bCh3T8wxUEAYYAiABEgLajPD_BwE&gclsrc=aw.ds > zB. Kauft man ein gebrauchtes Haus und hat eine CEE. > Woher will denn ein Laie wissen was für ein Kabel er dort verwenden MUSS ? Als Kabel am Stecker den er dort reinsteckt ? Verlängerungskabel müssen die 32A aushalten. Geräteanschlussleitungen müssen den Strom des Geräts aushalten und dürfen nicht länger als 3m sein. Hat man das Gerät mit 16A abgesichert, reichen 2.5mm. > Oder ist das verwendete 2,5mm² Anschlusskabel schon gar nicht zulässig ? Da er dafür sorgt, daß nicht mehr als 16A darüber fliessen können, und es kürzer als 3m ist, reicht es aus.
Michael B. schrieb: > Du meinst, die 0.75mm2 Gerätezuleitung deines Radios darf nur an eine > Steckdose die mit 6A abgesichert iit? Mutige Theorie, aber falsch. Die These hast Du aufgestellt, nicht ich. Siehe Friedrich Tabellenbuch, Mindestquerschnitte und maximaler zulässiger Spannungsabfall. Während die Anschlussleitung des Radios abgedeckt ist, ist ist deine hypothetische 3m lange 2,5mm2 Anschlussleitung für 32A eben imho nicht zulässig. Ich habe das Buch leider nicht mehr hier liegen, nur die Hausinstallationen in einer schon älteren Ausgabe. Aber eine Anschlussleitung für Ortsveränderliche Geräte fällt leider nicht darunter. Und meines Wissens wurden die Regeln in den letzten Jahrzehnten nie gelockert, sondern ausschließlich enger gefasst. Wenn Du also einen Beleg für deine steile These hast, nach der es zulässig sei erst 3m hinter der Querschnittreduktion eine Absicherung im ortsveränderlichen Kabel anzuordnen nur her damit. Mir ist eine solche Regel nicht bekannt. Überzeuge mich bitte anhand einer nachvollziehbaren Quelle. Namaste
Michael B. schrieb: > Da er dafür sorgt, daß nicht mehr als 16A darüber fliessen können, Genau das kann er im Kurzschlussfall nicht sicherstellen, da er die vorgeschaltete Absicherung nicht heruntersetzen kann und will. Namaste
Winfried J. schrieb: > Während die Anschlussleitung des Radios abgedeckt ist, ist ist deine > hypothetische 3m lange 2,5mm2 Anschlussleitung für 32A eben imho nicht > zulässig. Es geht nicht um 32A sondern 16A. > Wenn Du also einen Beleg für deine steile These hast DIN VDE 0100 Teil 430, 6.4.2.1 In Prosa: Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden, wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden.
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Michael B. schrieb: > In Prosa: > > Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden, > wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das > Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher > verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. Und hier irrt der TO: Meiner Meinung ist damit die Überlast der Leitung sauber abgedeckt, denn Überlast entsteht nur in der Last.
Michael B. schrieb: > Natürlich, es (wird ja auch) eine 32A CEE sein in die keine 16A passen. Ah danke. Hatte bisher in der Wohnung keine CEE. Jetzt am Haus schon.
Esmeralda P. schrieb: > Michael B. schrieb: >> In Prosa: >> >> Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden, >> wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das >> Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher >> verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. > > Und hier irrt der TO: > > Meiner Meinung ist damit die Überlast der Leitung sauber abgedeckt, > denn Überlast entsteht nur in der Last. Es war doch von einem an eine Steckdose angestöpselten Kabel die Rede? Das ist mit dem Auge sichtbar und mit der Hand anfassbar. Könnte daher auch mit einem Spaten getrennt oder von einem überrollenden Fahrzeug beschädigt werden. Also keineswegs "kurzschluss- und erdschlussicher verlegt". Ein Drahtstück in einem Kabelkanal im Schaltschrank wäre etwas anderes.
soul e. schrieb: > Es war doch von einem an eine Steckdose angestöpselten Kabel die Rede? > Das ist mit dem Auge sichtbar und mit der Hand anfassbar. Könnte daher > auch mit einem Spaten getrennt oder von einem überrollenden Fahrzeug > beschädigt werden. Also keineswegs "kurzschluss- und erdschlussicher > verlegt". > > Ein Drahtstück in einem Kabelkanal im Schaltschrank wäre etwas anderes. Es lag mir auf der Zunge.... im Finger und wollte schon schreiben. Ich dachte auch an ein Stück Kabel zu einer 2. Dose aber da war ja noch das brennbare Material. Ich befürchte fast das diese Situation SOOOO nicht vorkommen KANN. Selbst der Stecker des Anschlußkabels würde ja unter Steckverbinder laufen.
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Michael B. schrieb: > DIN VDE 0100 Teil 430, 6.4.2.1 > > In Prosa: > > Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden, > wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das > Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher > verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden. Danke für raussuchen und das du jetzt selbst genau die Bedingungen zitiert hast, welche eine ortsveränderliche Anschlussleitung per Definition nicht sicher gewährleisten kann. Aber innerhalb von NV Schaltanlagen(aka Schaltschränken) zulässig 1. Steckvorrichtungen enthalten 2. lose verlegt, gewährleistet weder Kurzschlussicherheit noch Erdschlusssicherheit, das erforderte mindestens Verlegung im Panzerrohr. Und auch brennbare Stoffe lassen sich so nicht in der Umgebung der ortsveränderlichen unterdimensionierten Leitung ausschließen. Ich geb dir noch einen Versuch, weil ich als Lehrling vor 40 die gleiche Diskussion mit deiner Position mit meinem Lehrmeister im Energiekombinat Berlin führte. Da musste ich dann auch einsehen das seine Argumente stichhaltig sind, wie heute auch noch. Später habe ich dann dort noch meine Prüfung für 30KV Schaltberechtigung abgelegt. Wenn man einmal das Prinzip dieser Sicherheitsphilosophie verstanden hat, hört man auf auf Risiko zu gehen. Die Zeit im Kraftwerk hat mich das gelehrt, davon profitiere ich noch heute. Habe mich gerade heute auch noch mal beim TÜV erkundigt wie ich welche Nachrüstungen an alten Fremdanlagen vornehmen muss und unter welchen Aspekten welche Anforderungen zu erfüllen sind, das wahr aber was mit mechanischer Redundanz. Namaste
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Michael B. schrieb: > Es geht nicht um 32A sondern 16A. Doch, denn dass ist der einzige wirksame Erd- und Kurzschlussschutz! Und den gilt es genauso zu beachten wie den Überlastschutz. Etwas anderes ist es eine Drehfeldüberwachung im Schaltschrank zum Beispiel einer Hydraulikpumpe anzuschließen. Genau für diesen Fall ist der von dir zitierte Passus zutreffend. Und genau so ist es in nahezu jedem hydraulischen Lift seit 1986 in der EU der Fall.(EN81) Namaste
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Winfried J. schrieb: > Doch, denn dass ist der einzige wirksame Erd- und Kurzschlussschutz! > Und den gilt es genauso zu beachten wie den Überlastschutz. Nicht, Winfried!! Du DARFST nicht an dem zweifeln, was der Laberkopp schreibt! Der darf Dich ungestraft beleidigen und falsche Behauptungen aufstellen, ist wohl so als Protegé... Mir sind deshalb schon 2 Beiträge hier wegzensiert worden. Muss ich nicht mehr haben.
Herr B. schrieb: > Nicht, Winfried!! ... genau aus diesem Grund bleibe ich sachlich und höflich und gebe keinen Anlass. Und wenn so habe ich nach besten Gewissen gehandelt , wenn dass dann .... dann muss das jemand anders verantworten. Außerdem erhebe ich nicht den Anspruch auf Unfehlbarkeit. Aber wer mich einen Dummen schimpft, der sollte sich etwas mehr Mühe geben. Namaste Schönes WE
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Winfried J. schrieb: > Danke für raussuchen und das du jetzt selbst genau die Bedingungen > zitiert hast, welche eine ortsveränderliche Anschlussleitung per > Definition nicht sicher gewährleisten kann. Falsch. Solche Geräteanschlussleitungen gelten als benutzerüberwacht, daher sind die Bedingungen für sie erfüllt. Interessanter ist die Erwähnung der Steckverbindung, schliesslich haben Geräteaanschlussleitungen i.A. einen Stecker. Aber mit etwas nachdenken kommt man drauf, daß verhindert werden soll, daß man etwas dazusteckt was mehr Leistung zieht, und das ist nicht möglich, auch wenn der Übergang an einem Stecker erfolgt. Jetzt verteile noch ein -1 für eine Wahrheit die dir nicht gefällt, und troll dich.
Michael B. schrieb: > Jetzt verteile noch ein -1 für eine Wahrheit die dir nicht gefällt, und > troll dich. Ich muss dich enttäuschen keine deiner negativen Bewertungen stammt von mir. da musst du dich schon woanders beschweren. Michael B. schrieb: > benutzerüberwacht, o.k. jetzt muss ich googeln den so etwas gab es zu meiner Lehrzeit nicht und ich muss gestehen den Begriff kenn ich noch nicht im Zusammenhang mit unterdimensionierten Leitungen. Das widerspricht allem was ich diesbezüglich bisher kenne. Namaste
So ich weis nicht woher du das jetzt nimmst, aber die folgenden Suchbegriffe +Dimensionierung +"elektrische Leitung" +ortsveränderlich" in Kombination mit +benutzerüberwacht führen zu keinem Ergebnis. Soweit ich weiss wird dieser Begriff aber bei den Prüfungen elektrischer Geräte verwendet und betrifft die Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden vor der Benutzung und hat mit der Dimensionierung rein weg gar nichts zu tun. Wie auch, bräuchte es dann ja gar keine Vorschrift für die Dimenionierung derartiger Leitungen. Ich glaube du möchtest mich ein wenig an der Nase herumführen na gut dann noch einen Versuch. Es wäre auch komisch wenn ich ein Gerät nur anschließen dürfte während ich eine Sichtüberwachung gewährleisten kann also bei Abwesenheit Stecker raus? Namaste
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Winfried J. schrieb: > Nicht umsonst zählt Elektrohandwerk zu den überwachten Gewerben, was > bedeutet das dieses Handwerk nur qualifizierten Personen ausgeübt und > betrieben werden darf. Ja und es wäre sehr schön, wenn es auch mehr überwacht werden würde. Was teilweise von sog. Fachkräften so alles verbrochen wird. Ich sag es immer wieder, wenn bei Gasinstallationen so geschlampert werden würde, dann wären der Gaszähler und die Konzession weg. Was man so sieht geht von unschön, über fachlich falsch bis hin zur fehlenden Materialkunde. Natürlich fühlen sich immer mehr Personen dank Youtube und Co zum Profielektriker berufen, weil man mal gesehen hat wie es andere machen. Mein Leitspruch ist immer, es ist wie beim Auto: Ich kann auf 100 km in der Stunde beschleunigen aber das nützt nichts wenn die Bremsen nicht gehen; Ich kann ein Licht zum leuchten bringen, das sagt nicht das die Installation sicher und korrekt ist.
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