Forum: Offtopic Installation: Ist Leitungsschutz am Ende der Leitung zulässig?


von Bernie B. (berbeer)


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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
- vorhandene CEE 3~ 32A Steckdose.
- Das existierende Abschlußkabel, das ich nutzen möchte,
  darf aber mit 2.5mm2 aber nur 16A führen...

Ich möchte und kann nicht an der vorhandenen Installation etwas ändern.
Das Abschlußkabel wird demnächst ausgetauscht, aber bis dahin möchte ich 
schon mal bis zu 16A nutzen.

Daher möchte ich vorrübergehend einen 16A Leitungsschutzautomat an das 
Ende vom Abschlußkabel setzen.

Meiner Meinung ist damit die Überlast der Leitung sauber abgedeckt,
denn Überlast entsteht nur in der Last.
Wenn es auf der Leitung ein Problem gibt, ist das üblicherweise ein 
sauberer Kurzschluß,
das sollte mit der 32A Absicherung aber noch funktionieren.

Ist dies so zulässig?

von Walter K. (Gast)


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Bernie B. schrieb:
> Daher möchte ich vorrübergehend einen 16A Leitungsschutzautomat an das
> Ende vom Abschlußkabel setzen.

Das ist von allen denkbar blöden Ideen, ganz sicher die Blödeste!

Tausche die vorhandene 3x32A Absicherung der 32A SteckDose gegen 3x16A 
und fertig.

Grundsätzlich gilt - immer dort, wo eine 
Querschnittsänderung/-Reduzierung der Leitung erfolgt, ist abzusichern - 
womit nicht gemeint ist, dass man das am "Ende" machen soll ;-)

von Bernie B. (berbeer)


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Dein Kommentar ist prinzipiell richtig,
aber wie beschrieben, hab ich keine Möglichkeit,
an der Installation oder im Sicherungskasten etwas zu ändern
und hab auf die Schnelle auch keine Möglichkeit, das Kabel zu wechseln.

Sicherung am Ende ist das Einzige, was ich hier mit vorhandenen Mitteln 
realisieren kann.
Wie beschrieben, der Austausch der Leitung ist ja demnächst 
vorgesehen...

von Heinz R. (heijz)


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was meinst Du mit Abschlusskabel? Das Kabel zum Gerät? Dann vermutlich 
mit 16A CEE-Stecker?
Die Leitung zur 32A Steckdose ist 5x6mm²

Dann darfst Du natürlich einen Unterverteiler benutzen, ist ja auf 
Baustellen usw auch üblich, z.B. so was:
https://www.ebay.de/i/351795418943?chn=ps&dispItem=1

Achtung, 32A hat oft kein RCD, für 16A ist das vorgeschrieben, der 
Verteiler muss also einen eingebaut haben

von Clemens S. (zoggl)


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oder direkt als zwischenstecker:
https://www.amazon.de/dp/B007OV5FAI/ref=cm_sw_em_r_mt_dp_U_vLXZAbV49Z8KS 
&hvtargid=pla-404169517186&th=1&psc=1

sg

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Bernie B. schrieb:
> Ist dies so zulässig?

Nein!

 der Leitungsschutz Hat die Aufgabe die Leitung gegen Thermische Übelast 
und damit Brandgefahr zu schützen. Dies ist im Fehlerfall vor dem 
Leitungsschutz nicht möglich. Deshalb ist der Leitungsschutz immer! vor 
der abzusichernden Leitung anzuordnen.

Eine hypothetisch durch die Leitung geschraubte Rigipsschraube würde bei 
einer  2,5er Zuleitung 35 eine  vorgeschaltete 50A oder 35A nicht mehr 
sicher zum Schmelzen bringen bevor die Temperatur punktuell zu einem 
Brandereignis führen könnte! Da nütz die Sicherung am ende der Leitung 
gar nichts. Der "worst case" ist nicht abgedeckt, genau dieses Szenario 
soll der Leitungsschutz verhindern.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Edit

2,5er Zuleitung mit 35m Länge

Namaste

von Michael B. (laberkopp)


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Bernie B. schrieb:
> Ist dies so zulässig?

Nein.

Der LSS muss spätestens nach 3m in der (für die Einspeisung zu dünnen 
aber für den LSS passenden) Leitung sitzen.


Sonst würde die Leitung bei Beschädigung und Kurzschluss vor dem LSS 
eventuell nicht den 32A schmeissen, sondern schmelzen und Feuer fangen, 
insbesondere bei 35m.

von Bernie B. (berbeer)


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Michael B. schrieb:

>
> Der LSS muss spätestens nach 3m in der (für die Einspeisung zu dünnen
> aber für den LSS passenden) Leitung sitzen.
>
>


... die Info hilft mit weiter.

Mein Anschlußkabel ist < 2m, dann sollte das klappen.
(Anschlußkabel ... nicht Abschlußkabel, sorry)

(35m war das Rechenbeispiel von Winfried J.)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Der LSS muss spätestens nach 3m in der

Das ist eine sehr eufemistische  bis sehr mutige Aussage und gilt imho 
wirklich nur innerhalb von NV-Schaltanlagen und für eine 
Querschnittstufe.
Letzteres wird innerhalb von NV-Schaltanlagen gelegentlich missachtet!
Aber auch sonst sind die thermischen Bedingungen ein gern missachteter 
Aspekt.
Füllgrad Kabelschächte und Schaltschränke.

Für Installationen außerhalb von NV-Schaltanlagen und bei 
ortsveränderlichen Geräten (also nach einer Steckdose) ist es meines 
Wissens generell unzulässig!

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Winfried J. schrieb:
> Füllgrad Kabelschächte und Schaltschränke.

Bei Einfamilienhausinstallationen darf man Häufung sowieso ausser acht 
lassen, ist auch ein völlig an den Haaren herbeigezogenes "es gäbe da 
theoretisch nocht eine 0.1% Chance warum meine abstruse Meinung doch 
anwendbar sein könnte" Detail.

> Für Installationen außerhalb von NV-Schaltanlagen und bei
> ortsveränderlichen Geräten (also nach einer Steckdose) ist es meines
> Wissens generell unzulässig!

Du meinst, die 0.75mm2 Gerätezuleitung deines Radios darf nur an eine 
Steckdose die mit 6A abgesichert iit ? Mutige Theorie, aber falsch.

Beitrag #5387263 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5387324 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5387700 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Uiuiui... Ok dann von mir noch eine Dumme Frage :

Was meinst Du mit "Am Ende" ? also direkt an der Dose ?

OK, gut dass einer der Vorposter was dazu geschrieben hat, denn ich ging 
erst mit Fragezeichen davon aus, dass es OK, wäre die Dose so nah 
abzusichern, aber klar, auf der Strecke dazwischen kann ja auch 
tatsächlich ein Kurzschluss durch andere, widrige Umstände auftreten.

Wieder was gelernt, super. THX

von Stephan H. (stephan-)


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Da frage ich doch auch gleich mal, ob es überhaupt zulässig ist diese 
CEE (vom Laien bedienbar) mit 32A abzusichern ? zB. Kauft man ein 
gebrauchtes Haus und hat eine CEE. Woher will denn ein Laie wissen was 
für ein Kabel er dort verwenden MUSS ? Oder ist das verwendete 2,5mm² 
Anschlusskabel schon gar nicht zulässig ?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Nicht umsonst zählt Elektrohandwerk zu den überwachten Gewerben, was 
bedeutet das dieses Handwerk nur qualifizierten Personen ausgeübt und 
betrieben werden darf.
Namaste

von Michael B. (laberkopp)


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Stephan H. schrieb:
> Da frage ich doch auch gleich mal, ob es überhaupt zulässig ist diese
> CEE (vom Laien bedienbar) mit 32A abzusichern ?

Natürlich, es (wird ja auch) eine 32A CEE sein in die keine 16A passen.

https://de.rs-online.com/web/p/products/1465905/?grossPrice=Y&cm_mmc=DE-PLA-DS3A-_-google-_-PLA_DE_DE_Steckverbinder-_-Leistungssteckverbinder%7CLeistungssteckverbinder-_-PRODUCT+GROUP&matchtype=&gclid=EAIaIQobChMIsNuX6oy32gIVw50bCh3T8wxUEAYYAiABEgLajPD_BwE&gclsrc=aw.ds

> zB. Kauft man ein gebrauchtes Haus und hat eine CEE.
> Woher will denn ein Laie wissen was für ein Kabel er dort verwenden MUSS ?

Als Kabel am Stecker den er dort reinsteckt ?
Verlängerungskabel müssen die 32A aushalten.

Geräteanschlussleitungen müssen den Strom des Geräts aushalten und 
dürfen nicht länger als 3m sein.

Hat man das Gerät mit 16A abgesichert, reichen 2.5mm.

> Oder ist das verwendete 2,5mm² Anschlusskabel schon gar nicht zulässig ?

Da er dafür sorgt, daß nicht mehr als 16A darüber fliessen können, und 
es kürzer als 3m ist, reicht es aus.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Du meinst, die 0.75mm2 Gerätezuleitung deines Radios darf nur an eine
> Steckdose die mit 6A abgesichert iit? Mutige Theorie, aber falsch.

Die These hast Du aufgestellt, nicht ich.

Siehe Friedrich Tabellenbuch, Mindestquerschnitte und maximaler 
zulässiger Spannungsabfall.

Während die Anschlussleitung des Radios abgedeckt ist, ist ist deine 
hypothetische 3m lange 2,5mm2 Anschlussleitung für 32A eben imho nicht 
zulässig.

Ich habe das Buch leider nicht mehr hier liegen, nur die 
Hausinstallationen in einer schon älteren Ausgabe. Aber eine 
Anschlussleitung für Ortsveränderliche Geräte fällt leider nicht 
darunter. Und meines Wissens wurden die Regeln in den letzten 
Jahrzehnten nie gelockert, sondern ausschließlich enger gefasst.

Wenn Du also einen Beleg für deine steile These hast, nach der es 
zulässig sei erst 3m hinter der Querschnittreduktion eine Absicherung im 
ortsveränderlichen Kabel anzuordnen nur her damit. Mir ist eine solche 
Regel nicht bekannt. Überzeuge mich bitte anhand einer nachvollziehbaren 
Quelle.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Da er dafür sorgt, daß nicht mehr als 16A darüber fliessen können,

Genau das kann er im Kurzschlussfall nicht sicherstellen, da er die 
vorgeschaltete Absicherung nicht heruntersetzen kann und will.

Namaste

von Michael B. (laberkopp)


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Winfried J. schrieb:

> Während die Anschlussleitung des Radios abgedeckt ist, ist ist deine
> hypothetische 3m lange 2,5mm2 Anschlussleitung für 32A eben imho nicht
> zulässig.

Es geht nicht um 32A sondern 16A.

> Wenn Du also einen Beleg für deine steile These hast

DIN VDE 0100 Teil 430, 6.4.2.1

In Prosa:

Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden, 
wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das 
Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher 
verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden.

: Bearbeitet durch User
von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Michael B. schrieb:
> In Prosa:
>
> Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden,
> wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das
> Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher
> verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden.

Und hier irrt der TO:

Meiner Meinung ist damit die Überlast der Leitung sauber abgedeckt,
denn Überlast entsteht nur in der Last.

von Stephan H. (stephan-)


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Michael B. schrieb:
> Natürlich, es (wird ja auch) eine 32A CEE sein in die keine 16A passen.

Ah danke.
Hatte bisher in der Wohnung keine CEE.
Jetzt am Haus schon.

von Soul E. (Gast)


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Esmeralda P. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> In Prosa:
>>
>> Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden,
>> wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das
>> Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher
>> verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden.
>
> Und hier irrt der TO:
>
> Meiner Meinung ist damit die Überlast der Leitung sauber abgedeckt,
> denn Überlast entsteht nur in der Last.

Es war doch von einem an eine Steckdose angestöpselten Kabel die Rede? 
Das ist mit dem Auge sichtbar und mit der Hand anfassbar. Könnte daher 
auch mit einem Spaten getrennt oder von einem überrollenden Fahrzeug 
beschädigt werden. Also keineswegs "kurzschluss- und erdschlussicher 
verlegt".

Ein Drahtstück in einem Kabelkanal im Schaltschrank wäre etwas anderes.

von Stephan H. (stephan-)


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soul e. schrieb:

> Es war doch von einem an eine Steckdose angestöpselten Kabel die Rede?
> Das ist mit dem Auge sichtbar und mit der Hand anfassbar. Könnte daher
> auch mit einem Spaten getrennt oder von einem überrollenden Fahrzeug
> beschädigt werden. Also keineswegs "kurzschluss- und erdschlussicher
> verlegt".
>
> Ein Drahtstück in einem Kabelkanal im Schaltschrank wäre etwas anderes.

Es lag mir auf der Zunge.... im Finger und wollte schon schreiben.
Ich dachte auch an ein Stück Kabel zu einer 2. Dose aber da war ja noch 
das brennbare Material. Ich befürchte fast das diese Situation SOOOO 
nicht vorkommen KANN. Selbst der Stecker des Anschlußkabels würde ja 
unter Steckverbinder laufen.

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> DIN VDE 0100 Teil 430, 6.4.2.1
>
> In Prosa:
>
> Der Schutz bei Überlast darf beliebig im Leiterzug angeordnet werden,
> wenn weder Abzweige noch Steckvorrichtungen vorhanden sind und das
> Leiterstück nicht länger als 3m ist, kurzschluss- und erdschlussicher
> verlegt ist und sich in der Nähe keine brennbaren Stoffe befinden.

Danke für raussuchen und das du jetzt selbst genau die Bedingungen 
zitiert hast, welche eine ortsveränderliche Anschlussleitung per 
Definition nicht sicher gewährleisten kann.

Aber innerhalb von NV Schaltanlagen(aka Schaltschränken) zulässig

1. Steckvorrichtungen enthalten
2. lose verlegt, gewährleistet weder Kurzschlussicherheit noch 
Erdschlusssicherheit, das erforderte mindestens Verlegung im Panzerrohr. 
Und auch brennbare Stoffe lassen sich so nicht in der Umgebung der 
ortsveränderlichen unterdimensionierten Leitung ausschließen.

Ich geb dir noch einen Versuch, weil ich als Lehrling vor 40 die gleiche 
Diskussion mit deiner Position mit meinem Lehrmeister im Energiekombinat 
Berlin führte. Da musste ich dann auch einsehen das seine Argumente 
stichhaltig sind, wie heute auch noch. Später habe ich dann dort noch 
meine Prüfung für 30KV Schaltberechtigung abgelegt.
Wenn man einmal das Prinzip dieser Sicherheitsphilosophie verstanden 
hat, hört man auf auf Risiko zu gehen. Die Zeit im Kraftwerk hat mich 
das gelehrt, davon profitiere ich noch heute.

Habe mich gerade heute auch noch mal beim TÜV erkundigt wie ich welche 
Nachrüstungen an alten Fremdanlagen vornehmen muss und unter welchen 
Aspekten welche Anforderungen zu erfüllen sind, das wahr aber was mit 
mechanischer Redundanz.

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Es geht nicht um 32A sondern 16A.

Doch, denn dass ist der einzige wirksame Erd- und Kurzschlussschutz!
Und den gilt es genauso zu beachten wie den Überlastschutz.


Etwas anderes ist es eine Drehfeldüberwachung im Schaltschrank zum 
Beispiel einer Hydraulikpumpe anzuschließen. Genau für diesen Fall ist 
der von dir zitierte Passus zutreffend. Und genau so ist es in nahezu 
jedem hydraulischen Lift seit 1986 in der EU der Fall.(EN81)

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Karsten U. (herr_barium)


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Winfried J. schrieb:
> Doch, denn dass ist der einzige wirksame Erd- und Kurzschlussschutz!
> Und den gilt es genauso zu beachten wie den Überlastschutz.

Nicht, Winfried!!
Du DARFST nicht an dem zweifeln, was der Laberkopp schreibt!
Der darf Dich ungestraft beleidigen und falsche Behauptungen aufstellen, 
ist wohl so als Protegé...

Mir sind deshalb schon 2 Beiträge hier wegzensiert worden.

Muss ich nicht mehr haben.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Herr B. schrieb:
> Nicht, Winfried!! ...

genau aus diesem Grund bleibe ich sachlich und höflich und gebe keinen 
Anlass.

Und wenn so habe ich nach besten Gewissen gehandelt , wenn dass dann 
....
dann muss das jemand anders verantworten.

Außerdem erhebe ich nicht den Anspruch auf Unfehlbarkeit. Aber wer mich 
einen Dummen schimpft, der sollte sich etwas mehr Mühe geben.

Namaste

Schönes WE

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Winfried J. schrieb:
> Danke für raussuchen und das du jetzt selbst genau die Bedingungen
> zitiert hast, welche eine ortsveränderliche Anschlussleitung per
> Definition nicht sicher gewährleisten kann.

Falsch.

Solche Geräteanschlussleitungen gelten als benutzerüberwacht, daher sind 
die Bedingungen für sie erfüllt.

Interessanter ist die Erwähnung der Steckverbindung, schliesslich haben 
Geräteaanschlussleitungen i.A. einen Stecker. Aber mit etwas nachdenken 
kommt man drauf, daß verhindert werden soll, daß man etwas dazusteckt 
was mehr Leistung zieht, und das ist nicht möglich, auch wenn der 
Übergang an einem Stecker erfolgt.

Jetzt verteile noch ein -1 für eine Wahrheit die dir nicht gefällt, und 
troll dich.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Jetzt verteile noch ein -1 für eine Wahrheit die dir nicht gefällt, und
> troll dich.

Ich muss dich enttäuschen keine deiner negativen Bewertungen stammt von 
mir.

da musst du dich schon woanders beschweren.

Michael B. schrieb:
> benutzerüberwacht,

o.k. jetzt muss ich googeln den so etwas gab es zu meiner Lehrzeit nicht 
und ich muss gestehen den Begriff kenn ich noch nicht im Zusammenhang 
mit unterdimensionierten Leitungen. Das widerspricht allem was ich 
diesbezüglich bisher kenne.

Namaste

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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So ich weis nicht woher du das jetzt nimmst, aber die folgenden 
Suchbegriffe

+Dimensionierung +"elektrische Leitung" +ortsveränderlich" in 
Kombination mit +benutzerüberwacht führen zu keinem Ergebnis.

Soweit ich weiss wird dieser Begriff aber bei den Prüfungen elektrischer 
Geräte verwendet und betrifft die Sichtprüfung auf offensichtliche 
Schäden vor der Benutzung  und hat mit der Dimensionierung rein weg gar 
nichts zu tun.
Wie auch, bräuchte es dann ja gar keine Vorschrift für die 
Dimenionierung derartiger Leitungen.

Ich glaube du möchtest mich ein wenig an der Nase herumführen na gut 
dann noch einen Versuch.

Es wäre auch komisch wenn ich ein Gerät nur anschließen dürfte während 
ich eine Sichtüberwachung gewährleisten kann also bei Abwesenheit 
Stecker raus?

Namaste

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Winfried J. schrieb:
> Nicht umsonst zählt Elektrohandwerk zu den überwachten Gewerben, was
> bedeutet das dieses Handwerk nur qualifizierten Personen ausgeübt und
> betrieben werden darf.

Ja und es wäre sehr schön, wenn es auch mehr überwacht werden würde.

Was teilweise von sog. Fachkräften so alles verbrochen wird.

Ich sag es immer wieder, wenn bei Gasinstallationen so geschlampert 
werden würde, dann wären der Gaszähler und die Konzession weg.

Was man so sieht geht von unschön, über fachlich falsch bis hin zur 
fehlenden Materialkunde.

Natürlich fühlen sich immer mehr Personen dank Youtube und Co zum 
Profielektriker berufen, weil man mal gesehen hat wie es andere machen.

Mein Leitspruch ist immer, es ist wie beim Auto: Ich kann auf 100 km in 
der Stunde beschleunigen aber das nützt nichts wenn die Bremsen nicht 
gehen; Ich kann ein Licht zum leuchten bringen, das sagt nicht das die 
Installation sicher und korrekt ist.

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