Hallo zusammen, ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei einer anderen Firma und bereit mich gerade darauf ein wenig vor. Ich arbeite seit 2.5 Jahren in meinem aktuellen Unternehmen. Das Unternehmen unterliegt dem Tarifvertrag der IG Metall Baden Württemberg. Jetzt würde mich interessieren wie lange die Kündigungsfrist im Falle meiner Kündigung wäre. Im Internet finde ich hierzu teils widersprüchliche Aussagen: Auf manchen Seiten ist von 2 Monaten die Rede, wenn man wie ich mehr als 3 Monate bei der Firma beschäftigt ist: siehe hier: https://www.felser.de/arbeitsvertragkuendigungde/kndigungsfrist-nach-dem-entgelt-rahmenabkommen-era/ Auf anderen Seiten steht wiederum, dass die Kündigungsfrist von Seiten des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber gegenüber 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats beträgt. siehe hier: http://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files//ARTID_10564_hWRJUz?name=MTV_Metallbau_2014_mit_Erg_Vereinb_2017.pdf Welche der beiden Aussagen ist denn nun die Richtige? Bzw. wie lange wäre die Kündigungsfrist in meinem konkreten Fall? Viele Grüße Lars
Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Es kann dort für beide Seiten eine längere Kündigungsfrist, als gesetzlich vorgegeben, vereinbart werden. Es darf aber für den Arbeitgeber nie eine kürzere Kündigungsfrist geben, als für den Arbeitnehmer. Ein Bekannter hat eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Quartals, seit seiner Probezeit. Legal, aber störend, wenn man wechseln möchte.
Rick M. schrieb: > Was steht in deinem Arbeitsvertrag? In meinem Arbeitsvertrag steht wortwörtlich "Es gilt die tariflich vereinbarte Kündigungsfrist". Viele Grüße Lars
Hier in Bayern gilt dies: Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt während der ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen zum 15. oder Schluß eines Kalendermonats, danach 4 Wochen zum 15. oder Schluß eines Kalendermonats, ab dem 2. Jahr der Betriebs- oder Unternehmenszugehörigkeit 1 Monat zum Schluß eines Kalendermonats. Dürfte in BaWü gleich sein. Länge Fristen gibt es nur für den AG, aber nicht AN
Hab das für NordBaWü gefunden: 4.5 Kündigungsfristen 4.5.1 Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt 4.5.1.1 innerhalb der ersten drei Monate Betriebszugehörigkeit einen Monat zum Monatsende; 4.5.1.2 nach Ablauf der ersten drei Monate zwei Monate zum Monatsende. 4.5.2 Die Kündigungsfrist des Arbeitgebers beträgt gegenüber dem Beschäftigten nach einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren mindestens 3 Monate 8 Jahren mindestens 4 Monate 10 Jahren mindestens 5 Monate 12 Jahren mindestens 6 Monate jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres. 4.5.3 Bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit gemäß § 4.5.2 werden Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, nicht berücksichtigt. 4.6 Für fristlose Kündigungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Metaller schrieb: > Frag beim Betriebsrat nach. Das halte ich vor der Jobwechsel sicher feststeht für keine so gute Idee. Ich muss halt damit rechnen, dass ich im Vorstellungsgespräch gefragt werde, wann mein frühester Eintrittstermin wäre. Deswegen ist es für mich wichtig zu wissen wie lange meine Kündigungsfrist ist. Dr. Seltsam schrieb: > ab dem 2. Jahr der Betriebs- oder > Unternehmenszugehörigkeit 1 Monat zum Schluß eines Kalendermonats. > > Dürfte in BaWü gleich sein. > > Länge Fristen gibt es nur für den AG, aber nicht AN Würde also bedeuten 1 Monat bis zum Monatsende. Dr. Seltsam schrieb: > Hab das für NordBaWü gefunden: > 4.5 Kündigungsfristen > 4.5.1 Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt > 4.5.1.1 innerhalb der ersten drei Monate Betriebszugehörigkeit einen > Monat zum > Monatsende; > 4.5.1.2 nach Ablauf der ersten drei Monate zwei Monate zum Monatsende. Würde bedeuten 2 Monate bis zum Monatsende. Gegoogelt habe ich selber auch schon (siehe mein erster Beitrag). Irgendwie werde ich aber da auch nicht schlau. Kann mir denn niemand (idealerweise noch jemand von einer IGM-tarifgebundenen Firma in BaWü) sagen wie lange die Kündigungsfrist in meinem Fall ist? Viele Grüße Lars
Lars schrieb: > Kann mir denn niemand (idealerweise noch jemand von einer > IGM-tarifgebundenen Firma in BaWü) sagen wie lange die Kündigungsfrist > in meinem Fall ist? Ja, Dein Betriebsrat. kjgblcfxy
Betriebsrat ist mit Vorsicht zu genießen. Bei mir wusste 1/2 Stunde nach der Nachfrage beim Betriebsrat die ganze Firma bescheid. Da blieb mir dann wirklich nix anderes mehr übrig als zu kündigen.
Lars schrieb: > Jetzt würde mich interessieren wie lange die Kündigungsfrist im Falle > meiner Kündigung wäre. Frag das doch beim Bewerbungsgespräch. Ein guter Personaler gibt dir bereitwillig Auskunft!
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