Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich einen Stromliefervertrag abschließe und ich dann weniger Strom verbrauche als zunächst gedacht? Kann der Lieferant dann den kWh Preis oder den Grundpreis nach oben anpassen? Hintergrund: wenn ich mein E-Auto bekomme, kann ich noch nicht genau sagen wie viel ich daheim lade und wie viel davon mit der Photovoltaik. Wenn ich jetzt einen Tarif abschließe, der erst ab 2500 kWh/a angeboten wird, könnte es sein, dass ich z.B. nur 1500 kWh beziehe. Der Anbieter ignoriert Anfragen meinerseits einfach. Vielleicht weil sie solche Kunden nicht wollen, weil sie dann nichts verdienen...
Moin, Das steht garantiert im Kleingedruckten - lesen! Gruß, Norbert
Auf die Idee kam ich auch schon, hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen... Den allgemeinen AGB kann ich nur entnehmen, dass Nutzungsänderungen mitgeteilt werden sollen und daraufhin der Anbieter die Abschläge anpasst. Den Fußnoten zum Tarif kann ich entnehmen, dass Bonuszahlungen anteilig gekürzt werden, wenn man den geplanten Verbrauch um mehr als 20% unterschreitet. Allerdings gibt es bei dem Tarif gar keine Bonuszahlung.
Dann einfach einen Anbieter wählen, der transparenter ist. Ich hatte mal zu viel verbraucht, das war jede KWh die über dem Vertrag war extrem teuer, damit haben sich die Einsparungen durch die zugesicherten KWh wieder relativiert.
Stephan S. schrieb: > Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich einen Stromliefervertrag > abschließe und ich dann weniger Strom verbrauche als zunächst gedacht? Dann bezahlst du eben nur das was du verbraucht hast. In deinem Liefervertrag ist der Grund- und Arbeitspreis festgeschrieben. Das ändert sich nicht, wenn du weniger verbrauchst. Du musst nicht ins Kleingedruckte schauen, die Preisvereinbarung muss/ist ganz klar und deutlich auf der ersten Seite deines Vertrages ausgewiesen. Preisänderungen sind nur zulässig wenn sie dir schriftlich angekündigt werden. In solch einem Fall hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Lothar M. schrieb: > Dann bezahlst du eben nur das was du verbraucht hast. Woher willst du das wissen, bei dem Informationsstand? Wenn man aber einen Vertrag mit zB einem besonders günstigen kWh-Preis abschließt, dafür aber ebenfalls die Abnahme einer Menge in einem definierten Bereich festgeschrieben ist, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass es gewisse Formen von Strafen gibt, wenn man die Mindestmengen nicht einhällt. Möglichkeiten wären: - Rückfall und Abrechnung nach dem Standardtarif des Anbieters. - Rückfall und Abrechnung nach dem Tarif mit passender Leistungsabnahme (wobei das schon sehr kulant wäre) - Berechnung der Mindestabnahmemenge unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Zusätzlich könnte es natürlich sein, dass Vertragsstrafen fällig sind. Vermute das wäre aber wirklich nur bei Großabnehmern der Fall, wo es auch dem Stromlieferant weh tut, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht abgerufen werden und durch Regeleingriffe korrigiert werden müssen.
Vlad T. schrieb: > Wenn man aber einen Vertrag mit zB einem besonders günstigen kWh-Preis > abschließt, dafür aber ebenfalls die Abnahme einer Menge in einem > definierten Bereich festgeschrieben ist, halte ich es nicht für > unwahrscheinlich, dass es gewisse Formen von Strafen gibt, wenn man die > Mindestmengen nicht einhällt. Strafen düren nur Gerichte! Mindermengenbestrafung befürchten nur Leute die sich nicht auskennen. Ein Vertrag muss klar und deutlich die Preisvereinbarung aufzeigen: Lieferbeginn Tarif Arbeitspreis Grundpreis Kündigungsfrist Alles andere muss klar und deutlich zu der Preisvereinbarung geschrieben sein. Jede Preisänderung innerhalb der vereinbarten Laufzeit muss vorher schriftlich angekündigt werden und räumt automatisch ein Sonderkündigungsrecht ein. Mahlzeit
Lothar M. schrieb: > Strafen düren nur Gerichte! Mindermengenbestrafung befürchten nur Leute > die sich nicht auskennen. Und was denkst du, pasiert, wenn du zB bei nem Chiphersteller 10000 irgendwas bestellst und wenn der Lieferwagen anrollt du nur einen nimmst (in der Hoffnung den einen trotzdem zum 10000er Staffelpreis zu bekommen)? Im besten Fall kannst du die 9999 zurückschicken und einen zum Einzelstückpreis kriegen. Oder du musst trotzdem die 10000 nehmen - Dann war der eine ganz schön teuer.
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Vlad T. schrieb: > Und was denkst du, pasiert, wenn du zB bei nem Chiphersteller 10000 > irgendwas bestellst und wenn der Lieferwagen anrollt du nur einen nimmst > (in der Hoffnung den einen trotzdem zum 10000er Staffelpreis zu > bekommen)? Mann, du holst weit aus und liegst sowas von daneben. Erste Lebensregel: Wer bestellt, der bezahlt. Zweite Lebensregel: Bezahlt wird, was bestellt wurde. Dritte Lebensregel: Rückgabe nur bei mangelhafter Ware. Vierte Lebensregel: Leg dich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn du von einem Sachverhalt keine Ahnung hast. Besonders die vierte Regel solltest du beachten.
Wir kennen leider den Vertrag nicht und genauere Infos fehlen aber ich gehe davon aus, dass du eine Photovoltaikanlage hast oder? Soviel ich weiß ist es so: Liegt man unter der Mindestabnahme dann rutscht man in einen Tarif mit Grundgebühr. Leider sind die Infos zu deinem Anbieter recht dürftig, deswegen nur vermutung! Lothar M. schrieb: > Vierte Lebensregel: Leg dich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn du von > einem Sachverhalt keine Ahnung hast. Das solltest du auch nicht tun! Deine Aussagen waren in Bezug zu Photovol.Anlage und Mindestabnahme auch nicht korrekt!!
Max B. schrieb: > Das solltest du auch nicht tun! > Deine Aussagen waren in Bezug zu Photovol.Anlage und Mindestabnahme auch > nicht korrekt!! PV oder nicht, ist völlig wurschd. Es gelten die vertraglichen Bedingungen, sprich, Preise. Sollte es Sondervereinbarungen, z.B. über Liefermengen geben, dann müssen die klar und deutlich in der Preisvereinbarung ausgewiesen werden. Eine solche Preisvereinbarung darf nicht im Kleingedruckten untergehen. Ich glaube, das habe ich aber schon so ausgedrückt.
Lothar M. schrieb: > Besonders die vierte Regel solltest du beachten. das du dir selbst widersprichst, merkst du aber, oder? Lothar M. schrieb: > Stephan S. schrieb: >> Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich einen Stromliefervertrag >> abschließe und ich dann weniger Strom verbrauche als zunächst gedacht? > > Dann bezahlst du eben nur das was du verbraucht hast. Lothar M. schrieb: > Erste Lebensregel: Wer bestellt, der bezahlt. > Zweite Lebensregel: Bezahlt wird, was bestellt wurde. Lothar M. schrieb: > Besonders die vierte Regel solltest du beachten. ah ja ^^
Nochmal für Leute die schwer von Begriff sind: Der Vertrag ist bindend. Grundlegende Vereinbarungen sind die Regelungen über den Preis. Natürlich können auch Vereinbarungen, wie ein höherer Strompreis bei Minderabnahme, dort vereinbart sein. Wiederholung: Die Vereinbarungen darüber haben klar und deutlich aus den Vertragsbedingungen hervorzugehen. Wenn der Fragesteller etwas dazu wissen will, findet er das klar und deutlich auf den Eingangsseiten seines Vertrages geschrieben Im Prinzip widerspreche ich nur der Behauptung, man müsse das Kleingedruckte lesen.
Lothar M. schrieb: > Im Prinzip widerspreche ich nur der Behauptung, man müsse das > Kleingedruckte lesen. Nö, im wesentlichen (zumindest in den vorherigen Beiträgen) widersprichst du dir selbst (siehe oben) und stellst abstruse Thesen auf, die ohne die genaue Vertragskenntnisse, nicht nur jeglicher Grundlage, sondern auch jeglicher Logik entbehren. Stephan S. schrieb: > Wenn ich jetzt einen Tarif abschließe, der erst ab 2500 kWh/a angeboten > wird, könnte es sein, dass ich z.B. nur 1500 kWh beziehe. Lothar M. schrieb: > Dann bezahlst du eben nur das was du verbraucht hast. Dem wird sicher nicht so sein, sonst würde jeder einen Vertrag mit hoher Mindestleistung abschließen, um in den Genuss günstiger kWH Preise zu kommen, wenn er am Ende doch nur den Verbrauch zahlen muss. Ich bin mir ziemlich sicher, dass im Vertrag irgendwo was davon steht - und sei es, dass von Mindestabnahmemenge oder so die Rede ist was in meiner Liste Option 3 bedeuten würde. @OP Die fehlende Komminukationsbereitschaft des Anbieters lässt aber ohnehin nix gutes ahnen. Ich hätte für mich an diesem Punkt schon beschlosse, dass dieser Anbieter definitiv nicht mein neuer Anbieter wird
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Vlad T. schrieb bla bla bla Du hast Zero Ahnung und nimmst auch keine an. Damit musst DU leben.
Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten: A) Die vereinbarte Mindestabnahme muß bezahlt werden. B) Man rutscht in eine andere Tarifklasse.
Peter D. schrieb: > Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten: > A) Die vereinbarte Mindestabnahme muß bezahlt werden. > B) Man rutscht in eine andere Tarifklasse. Korrekt! Und Möglichkeit C: man kann kündigen, ist schlichtweg falsch! Lothar M. schrieb: > Du hast Zero Ahnung und nimmst auch keine an. Damit musst DU leben. Lothar M. sollte schreiben: > ICH habe Zero Ahnung und nehme auch keine an. Damit muss ICH leben.
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Peter D. schrieb: > Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten: > A) Die vereinbarte Mindestabnahme muß bezahlt werden. > B) Man rutscht in eine andere Tarifklasse. Ich frage mich echt wer diese Aussagen bzw. Möglichkeiten hier schlecht bewertet. Oder als "nicht lesenswert" bewertet ohne ein Gegenargument zu bringen! Das sind womöglich die einzigen Möglichkeiten die es gibt bei einem Vertrag mit Mindestabnahme!
Max B. schrieb: > Peter D. schrieb: >> Es gibt ja nur 2 Möglichkeiten: >> A) Die vereinbarte Mindestabnahme muß bezahlt werden. >> B) Man rutscht in eine andere Tarifklasse. > > Ich frage mich echt wer diese Aussagen bzw. Möglichkeiten hier schlecht > bewertet. Oder als "nicht lesenswert" bewertet ohne ein Gegenargument zu > bringen! > > Das sind womöglich die einzigen Möglichkeiten die es gibt bei einem > Vertrag mit Mindestabnahme! Das Bewertungssystem kannst Du getrost ignorieren. Es funktioniert etwa auf der Basis +/- metooAOL!!!!111elf1!
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