Hallo, ich strebe einen eventuellen Jobwechsel an und habe bereits einen 10 tägigen Urlaub Ende August/Anfang September gebucht. Angenommen ich würde zum 01.08. wechseln. Da ich einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei meinem jetztigen Arbeitgeber habe, habe ich monatlich Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. 9 Tage habe ich bereits genommen. Das heißt ich müsste 8.5 Tage Resturlaub nehmen und hätte beim neuen Arbeitgeber, bei 30 Tagen Urlaub noch 12,5 Tage. Da würde zwar der gebuchte Urlaub reinpassen, aber zu Weihnachten wird es eng. Gibt es die Möglichkeit sich nicht genommene Urlaubstage zu bescheinigen und diese mit in den neuen Job zu nehmen?
ich hab das mal gemacht, mit 2 tagen. allerdings hatte ich das vorher mit dem neuen AG geklärt, und der fands okay. usus ist sowas wohl eher nicht.
Warum sollte der neue Arbeitgeber Dir mehr Urlaub geben als dir auf Grund deines Vertrages zusteht? Und dein alter AG wird sich freuen, wenn Du ihm ein paar Tage unbezahlte Arbeit (-> nicht genommener Resturlaub) schenkst. Das wird er dankend annehmen und Dir auch sicher bescheinigen. Aber der neue AG braucht sich da an nix zu halten. Und außerdem hast Du während der Probezeit nicht den Anspruch auf den gesamten Urlaub, der dir im laufenden Jahr zusteht, sondern nur den schon durch Arbeit "erworbenen". Also die 2,5 Tage pro Monat, die Du schon gearbeitet hast. D.h., Du kannst den Urlaub erst "hinterher" nehmen. Außer Dein neuer AG erlaubt dir was anderes. Wird er aber nicht tun, da nicht nur er in der Probezeit kurzfristig kündigen kann (ohne Angabe von Gründen) sondern auch Du. Und dann hat er Dir Urlaub bezahlt, ohne eine Gegenleistung erhalten zu haben. Aber Du kannst ja, wenn es mit der Selle ernst wird, den zukünftigen AG mal drauf ansprechen, wenn Du den Eindruck hast, er könnte drauf eingehen. Grüße
Zuerst einmal: Halbe Urlaubstage gibt es nicht. Man hat einen gesetzlichen Anspruch von Urlaub von 2 Tagen je Monat bei einer 6-Tage Woche. Auf eine 5-Tage-Woche sind es 5/6tel, also 20 Tage. Diese 20 Tage stehen einem IMMER zu, je zu 1/12 pro Monat Betriebszugehörigkeit. Der neue AG "dürfte" also nicht weniger als 5/12 von 20 Tagen, entsprechend 8,33 Tage Urlaub (= 8 Tage) geben. Ausnahme: Der Arbeitnehmer hatte bereits seinen Erhohlungsurlaub genommen und aufgebraucht. In diesem Falle ist der dem AN zustehende Anspruch verwirkt. Der neue AG hat demnach keine Pflicht mehr, dem AN im gleichen Jahr noch Urlaub zu gewähren. Interessant wird das, weil man dem 6ten Monat den vollen Urlaubsanspruch hat. Mit anderen Worten: Ab dem 01.06. steht einem der komplette vertraglich vereinbarte Jahresurlaub zu. Jetzt ist die Frage, wie das gehandhabt werden sollte. 9 Tage hast Du bereits genommen. Bleiben bei Deinen 30 Tagen Urlaub immerhin noch 21 Tage übrig bei deinem jetzigen AG. Ich würde daher erstmal deinen neuen AG angehen, und mit ihm darüber sprechen, wie er das handhaben möchte. Weiterhin musst Du auch mit Deinem alten AG darüber sprechen. U.U. hat der gar keine Lust, Dich den Urlaub auszuzahlen, und will, dass Du ihn abfeierst. Dann schaut es natürlich schlecht aus. In jedem Falle benötigst Du für den neuen AG eine Urlaubsbescheinigung, auf der zu entnehmen ist, wie viel Urlaub du Anspruch hattest, und genommen hast. Wenn der alte AG 30, und der neue AG 30 Tage bereitstellen, ist es wenig aufwand. Gibt der neue AG mehr (oder weniger), wirds richtig kompliziert. So wie ich die Aasgeier von Arbeitgebern aber kenne, wird man die gesetzliche Regelung irgnorieren, und Dich auf den Anteil verweisen. Solange der zukünftige AG dabei mitspielt, kann es Dir egal sein. Falls nicht hilft nur schlucken oder spucken.
Anders schrieb: > Urlaub Ende August/Anfang September gebucht. Verhandlungssache! Wenn sie Dich unbedingt wollen und die Auftragslage es zulässt, wird man drüber reden können. Es könnte aber auch sein, daß Du erst nach einem halben Jahr dort Urlaub machen kannst... Die Urlaubsbescheinigung des alten AG wirst Du brauchen. Sinnvoll wäre, jetzt noch ein paar Tage Urlaub zu nehmen.
Anders schrieb: > Gibt es die Möglichkeit sich nicht genommene Urlaubstage zu bescheinigen > und diese mit in den neuen Job zu nehmen? Nur die, dass man mit den betreffenden Leuten spricht. > Da würde zwar der gebuchte Urlaub reinpassen, aber zu Weihnachten wird > es eng. Und wo genau liegt jetzt das Problem? Nächstes Jahr spricht keiner mehr über diese kleine Sache... Dr. med. dent. Best schrieb: > So wie ich die Aasgeier von Arbeitgebern aber kenne Wie bei Aasgeiern üblich: wenn du dich denen nicht als Aas präsentierst, dann tun die dir nichts.
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Dr. med. dent. Best schrieb: > Erhohlungsurlaub was ist das? hohler Urlaub würde mir nicht gefallen Lothar M. schrieb: > Wie bei Aasgeiern üblich: wenn du dich denen nicht als Aas präsentierst, > dann tun die dir nichts. sehe ich auch so, man muss nur miteinander reden, dann klappt das schon. Der neue AG wollte dich ja, also wird er dir kaum Steine in den Weg legen wollen, wenn doch will man dort nicht arbeiten.
Statt Sommerurlaub hatte ich einen Herbsturlaub geplant, aber dann eher spontan die Stelle gewechselt. Beim Interview mit dem neuen Arbeitgeber habe ich das Thema direkt zur Sprache gebracht, es gibt dafür zwar ein Prozedere, aber das galt für mich nicht. Lief am Ende auf 2 Wochen unbezahlten Urlaub hinaus. Da ich beim alten Arbeitgeber den Sommerurlaub entsprechend nicht genommen hatte und - wegen Handover - bis zum letzten Tag im Büro war, wurden mir die überzähligen Urlaubstage im Folgemonat ausbezahlt. Einfach zur Sprache bringen, irgendwie löst sich das. Wenn nicht, nochmal über den Wechsel nachdenken. ;-)
Anders schrieb: > Angenommen ich würde zum 01.08. wechseln. Da ich einen Urlaubsanspruch > von 30 Tagen bei meinem jetztigen Arbeitgeber habe, habe ich monatlich > Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. Nicht unbedingt, manche Firmen berechnen den Urlaubs-Anspruch bei Kündigung auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20/24 d und nicht auf den persönlich im Anstellungsvertrag genannten. Siehe auch: https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870
Berufsrevolutionär schrieb: > Nicht unbedingt, manche Firmen berechnen den Urlaubs-Anspruch bei > Kündigung auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20/24 d und nicht auf > den persönlich im Anstellungsvertrag genannten. Du hast den Artikel nicht verstanden. Zitat: "Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage." Das heisst ich kann wenn ich nach dem 1. Juni ausscheide sogar vorher 20 Tage nehmen, auch wenn mir von der jahresanteiligen Arbeitszeit her nur 15 oder 18 zustehen würden.
Ich verstehe ohnehin nicht, wieso die Ansprüche, die Partei A(rbeitnehmer) aus einem Vertrag mit Partei (arbeit)G(eber)1 hat, irgendeinen Einfluß auf Ansprüche haben sollen, die Partei A aufgrund eines Vertrages mit Partei (arbeit)G(eber)2 hat. G1 und G2 haben doch nix miteinander zu tun? Die verrechnen ja auch nicht das Gehalt untereinander, oder sonst irgendwas. Nach meinem gesunden Menschenverstand, der vermutlich nichts mit dem Rechtsverständnis unserer Herrschenden gemein hat, sehe ich es so - ich habe aus meinem Vertrag mit G1 einen Urlaubsanspruch X. Ab ausreichend langer Betriebszugehörigkeit ab dem 1.1. des Jahres. Endet dieser Vertrag unterjährig, ist das entweder das Pech von G1, oder man muß sich einigen, so wie es auch der Fall wäre, wenn A's Gleitzeitkonto zum Vertragsende im Minus ist. Bei G2 erwächst nach meinem Verständnis ein davon unabhängiger Anspruch nach den gesetzlichen Regularien. (Anteiliger Zuwachs, wie oben schon beschrieben.) Unabhängig davon würde ich die gebuchte Reise betrachten. Arbeitgeber wissen auch, daß Arbeitnehmer ein "Vorleben" haben. Insbesondere wenn man angibt (und im Zweifelsfall auch belegen kann) daß man die Buchung der Reise deutlich früher vorgenommen hat, sollte sich immer eine Lösung finden. Ein Arbeitgeber, der darauf besteht, diese gebuchte und meist bezahlte Urlaubsreise verfallen zu lassen wäre für mich ohnehin ein recht fragwürdiger Vertragspartner. Offen ansprechen, am besten stellt es sich sogar dar, wenn die Reise gebucht wurde, bevor man sich überhaupt beworben hat, und dann klappt das schon. Schon im Kollegenkreis erlebt.
Es ist manchmal ganz hilfreich, direkt in der Buchungsabteilung des jeweiligen Unternehmens nachzufragen. Also bei den Leuten, welche die Lohn-Abrechnungen fertig machen, die Steueranteile bearbeiten wie auch die Urlaubstage u.ä.
Anders schrieb: > ich strebe einen eventuellen Jobwechsel an und habe bereits einen 10 > tägigen Urlaub Ende August/Anfang September gebucht. > > Angenommen ich würde zum 01.08. wechseln. Da ich einen Urlaubsanspruch > von 30 Tagen bei meinem jetztigen Arbeitgeber habe, habe ich monatlich > Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. 9 Tage habe ich bereits genommen. Das > heißt ich müsste 8.5 Tage Resturlaub nehmen und hätte beim neuen > Arbeitgeber, bei 30 Tagen Urlaub noch 12,5 Tage. Da würde zwar der > gebuchte Urlaub reinpassen, aber zu Weihnachten wird es eng. > > Gibt es die Möglichkeit sich nicht genommene Urlaubstage zu bescheinigen > und diese mit in den neuen Job zu nehmen? Wechselst Du (innerhalb eines Konzern oder Verbundes)? Oder beendest Du die Arbeit beim bisherigen Arbeitgeber und fängst ganz woanders neu an? Im ersten Fall: Sprich das mit bisheriger und neuer Abteilung ab im zweiten Fall: Das ist Teil Deiner Forderungen an den neuen AG. Sage was Du willst und überlege für Dich, welchen Preis Du dafür zahlen willst. Die Entscheidung liegt bei Dir, Dein alter AG hat damit nichts zu tun. Deine Möglichkeiten - nicht wechseln - auf Urlaub vorab bestehen (bestätigen lassen) - es drauf ankommen lassen - erst zu mitte September anfangen - die Buchung verfallen lassen und noch einige ungesetzlich mehr, wie krankschreiben lassen.
Anders schrieb: > Hallo, > > ich strebe einen eventuellen Jobwechsel an und habe bereits einen 10 > tägigen Urlaub Ende August/Anfang September gebucht. > > Angenommen ich würde zum 01.08. wechseln. Da ich einen Urlaubsanspruch > von 30 Tagen bei meinem jetztigen Arbeitgeber habe, habe ich monatlich > Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. Da Du nach dem Juli des Jahres wechselst, hast du sogar Anspruch auf ALLE 30 Tage, obwohl Du ihn vor Jahresende verläßt. Jedoch nur bei deinem alten Arbeitgeber. In Deinem Fall hilft Dir das allerdings nichts. > 9 Tage habe ich bereits genommen. Das > heißt ich müsste 8.5 Tage Resturlaub nehmen und solltest Du auch jetzt nehmen, da Urlaub "genommen" und nicht gegen Geld abgelöst werden darf -- einzige Ausnahme ist, wenn Du keine Chance hättest diesen Urlaub noch beim alten AG zu nehmen. Z.b weil dieser dich als unentbehrlich hält für alle Tage bis zum in Deinem Fall 30.7. > und hätte beim neuen > Arbeitgeber, bei 30 Tagen Urlaub noch 12,5 Tage. Da würde zwar der > gebuchte Urlaub reinpassen, aber zu Weihnachten wird es eng. Tja, ist leider so. > > Gibt es die Möglichkeit sich nicht genommene Urlaubstage zu bescheinigen > und diese mit in den neuen Job zu nehmen? Ist die Frage ob Dein neuer AG das mitmacht. Klappt "fast nie". In der Regel wird der neue AG Dir anbieten, das Du neu angehäufte Überzeit abgleiten kannst oder ggfs. aus wichtigem Grund unbezahlten Urlaub nimmst. Du köntest aber anbieten, schon vor Beginn der Einstellung (= vor dem 1.8) mal tageweise vorbeizukommen zwecks "einlernen") -- und das dann später frei zu bekommen. Alles eien Versuch wert. Mußt Du Dir aber selber überlegen, wie Du mit der Frage nach viel Urlaub bei Deinem neuen AG auffällst. Früher (tm) war sowas ein echter faux pas, heute spricht alle Welt von work-life-balance --- ob das dann gelbt wird, siehst Du .-))
Der Witz dabei ist: man kann so ein Haar auch komplett der Länge nach in vier Teile durchspalten, aber nächstes Jahr interessiert das keinen mehr und die ganze Erbsenzählerei war umsonst. Oder andersrum: wenn ich irgendwo hin wechsle, dann aus Gründen, für die ich ggfs. sogar auf 1 Woche Urlaub verzichten würde (natürlich nicht, ohne vorher einfach mal nachgefragt zu haben)... ;-)
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