Forum: Offtopic wie den Airbag-Stecker entriegeln bzw. ausstöpseln?


von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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in meinem Opel (Corsa) ist wohl das Kabel für den Sitz-Airbag 
durchgescheuert (Kurzschluss oder offen). Ich möchte das Kabel nun "ohne 
Last" durchmessen.

Einen Stecker unter dem Fahrersitz habe ich gefunden. Er enthält 5 
Einzel-Stecker (für Airbag, 
https://www.amazon.de/Kabelbaum-Kopfairbag-Dachairbag-PBT-GF10-Opel/dp/B00XSRS1BC, 
Schloss-Schalter, und vermutlich Sitzheizung und ??). Diesen Stecker 
kann ich entriegeln.

Am Airbag selbst ist ein spezieller Stecker angesteckt, welchen ich 
nicht entriegelt bzw. rausgezuppelt bekomme.

Steckertyp:  PBT-GF10

https://www.amazon.de/Kabelbaum-Kopfairbag-Dachairbag-PBT-GF10-Opel/dp/B00XSRS1BC

https://www.amazon.de/Kabelbaum-Kopfairbag-Dachairbag-PBT-GF10-Opel/dp/B00XSS76CG


Hier auch noch ein paar Bilder von MEINEM Stecker:

irgend ein kleine (bei mir grauen) Schieber bekommt man hoch und runter 
geschoben. Ich hab aber keine Idee, ob oder wie der Stecker selbst im 
Airbag drin sitzt. Er geht wohl erwartungsgemäß etwas stramm in die 
Buchse, aber ich will da nix mit Gewalt abhebeln, wenn ich nicht weiß in 
welcher Richtung sich was bewegen soll.


-->  Weiss jemand, in welcher Richtung man schieben, drücken, ziehen 
muss, um den Stecker zu lösen?

: Verschoben durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Ich weiß nicht, ob das Herumfummeln an Kabeln, die Sprengsätze auslösen, 
wirklich die schickste Idee von allen ist.

von Da D. (dieter)


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Meine Güte, die Leute in der Werkstatt haben auch keine magischen Kräfte 
und können trotzdem am Airbag arbeiten. Ein paar einfache 
Sicherheitsregeln genügen.
Einfach die Batterie abklemmen, dann gibts auch keine Energie, die 
irgendeinen Sprengsatz auslösen könnte. Außerdem nicht versuchen an den 
Airbagkabeln zu messen, solange sie an irgendwas angeschlossen sind.

Sorry, leider kann ich zum Thema Stecker entriegeln nichts nützliches 
beitragen.

von Johannes O. (jojo_2)


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Da D. schrieb:
> Einfach die Batterie abklemmen, dann gibts auch keine Energie, die
> irgendeinen Sprengsatz auslösen könnte.

Was auch bei einem Unfall passieren könnte. Daher haben zahlreiche 
Airbag-ECUs einen richtig großen internen Kondensator... Wie lange der 
theoretisch "scharf" bleibt kann ich nicht abschätzen.
Ich gehe aber davon aus, dass sich der Threadstarter ausreichend 
informiert hat bzgl. Sicherheitsregeln beim Umgang mit Airbags.

Zur technischen Sache:
Anhand des Amazon Bilds sieht es für mich so aus, als könnte man (auf 
deinem Bild) vorne und hinten den grünen Teil zusammendrücken um es zu 
entriegeln und dann herausziehen.
Das graue Teil KÖNNTE eventuell nur für die Klemmung des Kabels selbst 
sein, ka aber ob das lösbar ist solange der Stecker steckt.

von Da D. (dieter)


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Johannes O. schrieb:
> Was auch bei einem Unfall passieren könnte. Daher haben zahlreiche
> Airbag-ECUs einen richtig großen internen Kondensator... Wie lange der
> theoretisch "scharf" bleibt kann ich nicht abschätzen

Ich habe mal in den offiziellen Reparaturunterlagen zu meinem Auto 
nachgelesen. Da steht, man soll nach dem Abklemmen der Batterie 5 
Minuten warten.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Unter dem Sitz ist ein gemeinsamer Stecker für alle Kabel, welche in den 
Sitz hinein führen.

Den kann man abstöpseln, dann ist auch nix mehr elektrisch verbunden.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Der Stecker liess sich tatsächlich mit kleinem Kraftaufwand "nach oben" 
wegziehen. Der graue Schieber dient zur Arretierung des Steckers in der 
Buchse.

Ich konnte das Kabel (da an beiden Enden stromlos) nun durchmessen. Es 
hat einen Kurzschluss auf der Strecke von "Bodenstecker" bis 
"Airbag-Stecker" (Kabel-Länge ca. 120 cm)

Die Ursache der Kabelbeschädigung:

Die Rücklehne des Sitzes ist mit Stahl-Federn an einer 
Rahmen-Konstruktion eingehangen. Das Kabel ist (direkt ab Werk!) an 
diese Feder-Geschichte mit Bündelbänder drangefixt.

2 Federn waren gebrochen, d.h. sie hängen nicht mehr am Rahmen. Im Sitz 
selbst hat man das gar nicht gemerkt als Fahrer. Wohl aber ist das Kabel 
durch die unglückliche Verlege-Position nunmehr gegen das scharfkantige 
Rahmen-Blech gescheuert. Dabei wurde es qequetscht und hat einen 
internen Kurzschluss.

Das Steuergerät erkennt Kurzschlüsse gegen Masse, sowie Kurzschlüsse der 
Kabel zueinander, und setzt einen Fehler-Merker.

Ein Kabel-Austausch-Set kostet ca. 20 EUR, das werde ich mir besorgen 
und selbst einbauen.

---

hier hatte jemand das selbe Problem beim selben Fahrzeug-Typ. Meins 
sieht nicht ganz so zerschrabbelt aus, ist aber auch hinüber.
https://www.youtube.com/watch?v=ULoDPYpJxKg

---

für die "Besorgten": Der Airbag liegt wohl aufgehoben auf dem 
Toiletten-Deckel der Gäste-Toilette, und dieser Raum  ist 
sicherheitshalber abgeschlossen, bis ich das Problem behoben habe.

Beitrag #5450239 wurde vom Autor gelöscht.
von Soul E. (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:

> Das Steuergerät erkennt Kurzschlüsse gegen Masse, sowie Kurzschlüsse der
> Kabel zueinander, und setzt einen Fehler-Merker.

Der Airbag wird in der ECU über drei in Reihe liegende Schalter 
gezündet. Einen Hauptschalter, einen Highside-Treiber (dahinter die 
Zündkapsel) und einen Lowside-Treiber. Solange eins der Kabel gegen 
Masse oder KL30 kurzgeschlossen ist passiert nichts. Nur eine gegen Plus 
und das andere gegen Masse wäre doof...


> Ein Kabel-Austausch-Set kostet ca. 20 EUR, das werde ich mir besorgen
> und selbst einbauen.

Ist aus versicherungstechnischen Gründen sinnvoller als die Leitung zu 
flicken. Aus technischer Sicht wäre ein ordentlich ausgeführter 
Crimp-Spleiss natürlich auch ok.

Das Sprengstoffgesetz sieht vor, das man zum Hantieren mit Airbags einen 
Sachkundenachweis braucht. Die KFZ-Innung bietet passende Kurse an.



> für die "Besorgten": Der Airbag liegt wohl aufgehoben auf dem
> Toiletten-Deckel der Gäste-Toilette, und dieser Raum  ist
> sicherheitshalber abgeschlossen, bis ich das Problem behoben habe.

Das ist die zweitbeste Idee. Am besten lässt Du den da wo er hingehört.

Ein Airbag besteht aus einem harten Metalteil und einem weichen 
Plastikbeutel. Wenn der losknallt dann fliegt vorne der Beutel raus und 
bläst sich auf, der hintere Teil ist mit dem Chassis verschraubt. Auf 
der Werkbank erfolgt das meist umgekehrt: der Plastiksack stützt sich 
gemütlich auf dem Tisch ab und die Hülse fliegt wie ein Schrapnell durch 
den Raum. Daher sind die Dinger am sichersten, wenn sie montiert sind.

von Matthias S. (da_user)


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soul e. schrieb:
> der Plastiksack stützt sich
> gemütlich auf dem Tisch ab und die Hülse fliegt wie ein Schrapnell durch
> den Raum.

Kommt darauf an, wierum man den Airbag hinlegt.

Ich trage den meistens in die hinterste freie Ecke in der Garage, in der 
auch kein Werkzeug gelagert ist. Meist ist der auch nur ein paar Minuten 
draußen, wenn ich ihn den überhaupt ausbauen muss.

von Matthias L. (limbachnet)


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soul e. schrieb:
> Das Sprengstoffgesetz sieht vor, das man zum Hantieren mit Airbags einen
> Sachkundenachweis braucht. Die KFZ-Innung bietet passende Kurse an.

Das liest man zwar immer wieder, aber ich finde in den gesetzlichen 
Regelungen ausschließlich Vorgaben über den GEWERBLICHEN Umgang.

Eine Fundstelle über Verbote für jemanden, der privat an seinem eigenen 
Auto schraubt, kenne ich hingegen nicht - wer weiß genaueres?

Gesunder Respekt vor dem Airbag gepaart mit entsprechender Vorsicht ist 
schon gut und richtig. Dazu gehört auch, erst Informationen einzuholen 
und dann an Steckverbindern herumzuwerkeln. Aber magische Fähigkeiten 
haben auch die Monteure mit Befähigungsnachweis nicht, insofern gibt es 
IMHO keinen technischen Grund, warum man ein Kabel nicht selbst 
austauschen könnte.

von Stefan L. (stefan_l134)


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Matthias L. schrieb:
> Eine Fundstelle über Verbote für jemanden, der privat an seinem eigenen
> Auto schraubt, kenne ich hingegen nicht - wer weiß genaueres?

Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz. Für Airbags gibt es da 
eine Art Ausnahmeregel, damit nach entsprechender Schulung auch 
Kfz-Mechaniker damit hantieren dürfen.

von Matthias L. (limbachnet)


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Stefan L. schrieb:
> Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz.

Glauben tun viele Leute so manches, das ist jetzt nicht soooo 
interessant. Meine Frage daher nochmal etwas deutlicher:

Matthias L. schrieb:
> wer  WEISS   genaueres?

Hintergrund:
Ich hab' auch mal die gebrochene Wickelfeder (=Folien-Leiter) für meinen 
damaligen Lenkrad-Airbag selbst getauscht. Batterie abgeklemmt, Bordnetz 
kurzgeschlossen, halbe Stunde gewartet, beim Abziehen des 
Lenkrad-Steckers das Gesicht schööön weit weg gehalten, bei der 
Wieder-Montage ebenso, alles gut verlaufen, alles easy, Fehlerspeicher 
glücklich, ich auch.

Das hab' ich dann in einem passenden Forum zum Besten gegeben. Hui, das 
gab ein Echo! Ich pöhser Gesetzesbrecher, ich! Ohne 
Sprengmeisterausbildung, also wirklich!

Dort habe ich dann auch mal nach dem Gesetzestext gefragt, und da kam im 
Wesentlichen: "Pfffffff...", oder was warme (nicht mal heiße) Luft sonst 
so an Geräuschen macht. Im Endeffekt blieb dann nur die weitläufige 
Auslegung der Forenregeln übrig, gut, das ist ja in Ordnung - Hausrecht 
und so. Aber was da dran gesetzwidrig sein soll, ist immer noch völlig 
offen...

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Gemäß

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5463
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11403

darfst Du als Privatperson einen Baugruppe, die einen Airbag enthält, 
demontieren, lagern, weitergeben und auch wieder einbauen. Du darfst 
jedoch nicht den Airbag ausbauen, zerlegen oder zünden.

von Matthias S. (da_user)


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Wissen tu ich jetzt nix genaueres, habe aber auf die schnelle mal was 
ergoogelt:

https://www.bad-homburg.de/vv/produkte/umgang_mit_airbag-_und_gurtstraffereinheiten___anzeige_nach___14_sprengstoffgesetz_9904626.php

Dort heißt es:
"Wer mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 - 
beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen 
einer gewerblichen Tätigkeit umgeht, ohne diese jedoch zu zünden (z.B. 
beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigt hierzu keine 
Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz."

Für mich ist das Stichwort "ohne diese jedoch zu zünden".

Ich verstehe das so, dass der Umgang mit Airbags erlaubt ist, solange 
man diese nicht zündet. Es besteht allerdings eine Meldepflicht.
Zumindest im gewerblichen.

Ich denke(!) dass man das auch gut auf den privaten Bereich übertragen 
kann.

Und wenn man solche Sachen dann nur alleine macht, ist man auch in der 
Sache "Haftung" besser gestellt. Man wird sich kaum selbst wegen 
(grober) Fahrlässigkeit anzeigen...

von Stefan L. (stefan_l134)


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Matthias L. schrieb:
>> Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz.
>
> Glauben tun viele Leute so manches, das ist jetzt nicht soooo
> interessant.

Der Hinweis hätte dich dazu befähigen sollen selbst nach den 
entsprechenden Schlagworten zu suchen. Hat anscheinend bei dir nicht 
gereicht. Matthias S. und soul e. haben es dagegen hinbekommen.

Ansonsten siehe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/BJNR027370976.html#BJNR027370976BJNG000502377

"§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang (nicht gewerblicher Bereich)

(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen (<- 
gewerblicher Bereich)
1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder
2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,
bedarf der Erlaubnis."

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Jaja. Schau doch mal ganz vorsichtig in meine Frage:

Matthias L. schrieb:
> soul e. schrieb:
>>  Das Sprengstoffgesetz  sieht vor, das man zum Hantieren mit Airbags einen
>> Sachkundenachweis braucht. Die KFZ-Innung bietet passende Kurse an.
>
> Das liest man zwar immer wieder, aber ich finde in den gesetzlichen
> Regelungen ausschließlich Vorgaben über den GEWERBLICHEN Umgang.
>
> Eine Fundstelle über Verbote für jemanden, der privat an seinem eigenen
> Auto schraubt, kenne ich hingegen nicht - wer weiß genaueres?

Und jetzt du:

Stefan L. schrieb:
> Ich glaube das fällt unter  das Sprengstoffgesetz.

Ach was, echt? Da wär ich fast nicht drauf gekommen. Fast.

Die Fundstelle von Matthias S. ist wieder eine für den gewerblichen 
Umgang und schränkt die Erlaubnisfreiheit auf geschultes Personal ein - 
diese Fachkunde ist ja aber gerade das, was der Selbstschrauber eben 
NICHT hat. Das ist also durchaus interessant, hilft hier aber leider 
auch nicht weiter.

soul e. hat hingegen einen sehr interessanten Text gefunden:

-----
"Beim Ein- und Ausbau einer Fahrzeugtürinnenverkleidung, in der eine 
Airbageinheit eingebaut ist, handelt es sich nicht um "Umgang mit 
explosionsgefährlichen Stoffen" im Sinne von § 3 Sprengstoffgesetz - 
SprengG, wenn lediglich der Verbindungsstecker vom Fahrzeug am Airbag 
abgezogen wird und die Airbageinheit in der Türinnenverkeidung 
verbleibt.
...
Allgemein: Airbag- und Gurtstraffereinheiten, die in größeren Bauteilen 
von Kraftfahrzeugen, z. B. Armaturenbrettern, Lenksäulen, Türen oder 
Sitzen eingebaut sind, fallen nicht unter die Vorschriften des 
Sprengstoffgesetzes."
-----

Inwieweit das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW allgemein 
rechtsverbindliche Auskünfte erteilen kann, ist fraglich - aber immerhin 
haben die Leute dort sich wenigstens Gedanken um die Problematik 
gemacht.

Dass dein jubelnd präsentierter § 27 Sprengstoffgesetz dem entweder 
widerspricht oder nach der von dir (zu Recht!) gelobten Fundstelle von 
soul e. hier gar nicht anwendbar ist, ist dir aber offenbar entgangen.

"Wissen" ist eben nicht nur "Googeln" und schon gar nicht "Glauben". 
Deshalb fragte ich gezielt nach ersterem...

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Matthias L. schrieb:

> "Wissen" ist eben nicht nur "Googeln" und schon gar nicht "Glauben".
> Deshalb fragte ich gezielt nach ersterem...

Letztendlich ist die Interpretation der Gesetze in diesem Land Sache der 
Gerichte. Ein Anwalt hat seine Gehilfen, die für ihn passende 
"Muster-"Urteile heraussuchen, zukünfig soll das wohl auch Software 
erledigen können. Notfalls muss es halt mal einer drauf ankommen lassen 
und so ein Urteil herbeiführen.

Das gleiche gilt ja sinngemäß auch für professionelles Feuerwerk. Für 
gewerbliche Anwender gibt es genau geregelte Prüfungen und Zulassungen, 
für Privatleute nur ein diffuses "darfst Du nicht, ist Sprengstoff".



Zum Glück hat der TO bis das geklärt ist längst sein Kabel getauscht und 
seine airbag-enthaltende Baugruppe wieder montiert ;-)

von Stefan L. (stefan_l134)


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Matthias L. schrieb:
> Die Fundstelle von Matthias S. ist wieder eine für den gewerblichen
> Umgang und schränkt die Erlaubnisfreiheit auf geschultes Personal ein -
> diese Fachkunde ist ja aber gerade das, was der Selbstschrauber eben
> NICHT hat. Das ist also durchaus interessant, hilft hier aber leider
> auch nicht weiter.

Doch, es hilft hier weiter. Da der Privatmann die Erlaubnis nach dem 
Sprengstoffgesetz nicht (ohne weiteres) bekommt, darf er nicht am Airbag 
arbeiten.


Ich fasse also noch mal zusammen, so wie ich es verstanden habe:

Privat wie gewerblich ist der Umgang mit Teilen, die Airbags enthalten 
kein Problem, solange nicht direkt am Airbag gearbeitet wird, oder 
dieser ausgebaut wird.

Der direkte Umgang mit dem Airbag im gewerblichen Umfeld fällt unter § 7 
des Sprengstoffgesetzes und erfordert demnach eine Erlaubnis die durch 
einen Fachkundenachweis erlangt werden kann.

Der direkte Umgang mit dem Airbag im privaten Umfeld fällt unter § 27 
des Sprengstoffgesetzes und erfordert demnach eine Erlaubnis, die jedoch 
für den Privatmann nicht ohne weiteres erlangbar ist.


Seht ihr das genau so?

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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soul e. schrieb:
> Gemäß
>
> https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5463
> https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11403
>
> darfst Du als Privatperson einen Baugruppe, die einen Airbag enthält,
> demontieren, lagern, weitergeben und auch wieder einbauen. Du darfst
> jedoch nicht den Airbag ausbauen, zerlegen oder zünden.

Die Patrone aus der Airbageinheit ausbauen und für andere interessante 
Tätigkeiten verwenden ist IMHO zu Recht und aus gutem Grund verboten 
bzw. an entsprechende Erlaubnisse und Fachkundenachweise gebunden. Aber 
ob die komplette KFZ-Baugruppe überhaupt unter das Sprengstoffgesetz 
fällt, ist nach dem o.a. Link zumindest fraglich.

: Bearbeitet durch User
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