in meinem Opel (Corsa) ist wohl das Kabel für den Sitz-Airbag durchgescheuert (Kurzschluss oder offen). Ich möchte das Kabel nun "ohne Last" durchmessen. Einen Stecker unter dem Fahrersitz habe ich gefunden. Er enthält 5 Einzel-Stecker (für Airbag, https://www.amazon.de/Kabelbaum-Kopfairbag-Dachairbag-PBT-GF10-Opel/dp/B00XSRS1BC, Schloss-Schalter, und vermutlich Sitzheizung und ??). Diesen Stecker kann ich entriegeln. Am Airbag selbst ist ein spezieller Stecker angesteckt, welchen ich nicht entriegelt bzw. rausgezuppelt bekomme. Steckertyp: PBT-GF10 https://www.amazon.de/Kabelbaum-Kopfairbag-Dachairbag-PBT-GF10-Opel/dp/B00XSRS1BC https://www.amazon.de/Kabelbaum-Kopfairbag-Dachairbag-PBT-GF10-Opel/dp/B00XSS76CG Hier auch noch ein paar Bilder von MEINEM Stecker: irgend ein kleine (bei mir grauen) Schieber bekommt man hoch und runter geschoben. Ich hab aber keine Idee, ob oder wie der Stecker selbst im Airbag drin sitzt. Er geht wohl erwartungsgemäß etwas stramm in die Buchse, aber ich will da nix mit Gewalt abhebeln, wenn ich nicht weiß in welcher Richtung sich was bewegen soll. --> Weiss jemand, in welcher Richtung man schieben, drücken, ziehen muss, um den Stecker zu lösen?
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Ich weiß nicht, ob das Herumfummeln an Kabeln, die Sprengsätze auslösen, wirklich die schickste Idee von allen ist.
Meine Güte, die Leute in der Werkstatt haben auch keine magischen Kräfte und können trotzdem am Airbag arbeiten. Ein paar einfache Sicherheitsregeln genügen. Einfach die Batterie abklemmen, dann gibts auch keine Energie, die irgendeinen Sprengsatz auslösen könnte. Außerdem nicht versuchen an den Airbagkabeln zu messen, solange sie an irgendwas angeschlossen sind. Sorry, leider kann ich zum Thema Stecker entriegeln nichts nützliches beitragen.
Da D. schrieb: > Einfach die Batterie abklemmen, dann gibts auch keine Energie, die > irgendeinen Sprengsatz auslösen könnte. Was auch bei einem Unfall passieren könnte. Daher haben zahlreiche Airbag-ECUs einen richtig großen internen Kondensator... Wie lange der theoretisch "scharf" bleibt kann ich nicht abschätzen. Ich gehe aber davon aus, dass sich der Threadstarter ausreichend informiert hat bzgl. Sicherheitsregeln beim Umgang mit Airbags. Zur technischen Sache: Anhand des Amazon Bilds sieht es für mich so aus, als könnte man (auf deinem Bild) vorne und hinten den grünen Teil zusammendrücken um es zu entriegeln und dann herausziehen. Das graue Teil KÖNNTE eventuell nur für die Klemmung des Kabels selbst sein, ka aber ob das lösbar ist solange der Stecker steckt.
Johannes O. schrieb: > Was auch bei einem Unfall passieren könnte. Daher haben zahlreiche > Airbag-ECUs einen richtig großen internen Kondensator... Wie lange der > theoretisch "scharf" bleibt kann ich nicht abschätzen Ich habe mal in den offiziellen Reparaturunterlagen zu meinem Auto nachgelesen. Da steht, man soll nach dem Abklemmen der Batterie 5 Minuten warten.
Unter dem Sitz ist ein gemeinsamer Stecker für alle Kabel, welche in den Sitz hinein führen. Den kann man abstöpseln, dann ist auch nix mehr elektrisch verbunden.
Der Stecker liess sich tatsächlich mit kleinem Kraftaufwand "nach oben" wegziehen. Der graue Schieber dient zur Arretierung des Steckers in der Buchse. Ich konnte das Kabel (da an beiden Enden stromlos) nun durchmessen. Es hat einen Kurzschluss auf der Strecke von "Bodenstecker" bis "Airbag-Stecker" (Kabel-Länge ca. 120 cm) Die Ursache der Kabelbeschädigung: Die Rücklehne des Sitzes ist mit Stahl-Federn an einer Rahmen-Konstruktion eingehangen. Das Kabel ist (direkt ab Werk!) an diese Feder-Geschichte mit Bündelbänder drangefixt. 2 Federn waren gebrochen, d.h. sie hängen nicht mehr am Rahmen. Im Sitz selbst hat man das gar nicht gemerkt als Fahrer. Wohl aber ist das Kabel durch die unglückliche Verlege-Position nunmehr gegen das scharfkantige Rahmen-Blech gescheuert. Dabei wurde es qequetscht und hat einen internen Kurzschluss. Das Steuergerät erkennt Kurzschlüsse gegen Masse, sowie Kurzschlüsse der Kabel zueinander, und setzt einen Fehler-Merker. Ein Kabel-Austausch-Set kostet ca. 20 EUR, das werde ich mir besorgen und selbst einbauen. --- hier hatte jemand das selbe Problem beim selben Fahrzeug-Typ. Meins sieht nicht ganz so zerschrabbelt aus, ist aber auch hinüber. https://www.youtube.com/watch?v=ULoDPYpJxKg --- für die "Besorgten": Der Airbag liegt wohl aufgehoben auf dem Toiletten-Deckel der Gäste-Toilette, und dieser Raum ist sicherheitshalber abgeschlossen, bis ich das Problem behoben habe.
Beitrag #5450239 wurde vom Autor gelöscht.
Wegstaben V. schrieb: > Das Steuergerät erkennt Kurzschlüsse gegen Masse, sowie Kurzschlüsse der > Kabel zueinander, und setzt einen Fehler-Merker. Der Airbag wird in der ECU über drei in Reihe liegende Schalter gezündet. Einen Hauptschalter, einen Highside-Treiber (dahinter die Zündkapsel) und einen Lowside-Treiber. Solange eins der Kabel gegen Masse oder KL30 kurzgeschlossen ist passiert nichts. Nur eine gegen Plus und das andere gegen Masse wäre doof... > Ein Kabel-Austausch-Set kostet ca. 20 EUR, das werde ich mir besorgen > und selbst einbauen. Ist aus versicherungstechnischen Gründen sinnvoller als die Leitung zu flicken. Aus technischer Sicht wäre ein ordentlich ausgeführter Crimp-Spleiss natürlich auch ok. Das Sprengstoffgesetz sieht vor, das man zum Hantieren mit Airbags einen Sachkundenachweis braucht. Die KFZ-Innung bietet passende Kurse an. > für die "Besorgten": Der Airbag liegt wohl aufgehoben auf dem > Toiletten-Deckel der Gäste-Toilette, und dieser Raum ist > sicherheitshalber abgeschlossen, bis ich das Problem behoben habe. Das ist die zweitbeste Idee. Am besten lässt Du den da wo er hingehört. Ein Airbag besteht aus einem harten Metalteil und einem weichen Plastikbeutel. Wenn der losknallt dann fliegt vorne der Beutel raus und bläst sich auf, der hintere Teil ist mit dem Chassis verschraubt. Auf der Werkbank erfolgt das meist umgekehrt: der Plastiksack stützt sich gemütlich auf dem Tisch ab und die Hülse fliegt wie ein Schrapnell durch den Raum. Daher sind die Dinger am sichersten, wenn sie montiert sind.
soul e. schrieb: > der Plastiksack stützt sich > gemütlich auf dem Tisch ab und die Hülse fliegt wie ein Schrapnell durch > den Raum. Kommt darauf an, wierum man den Airbag hinlegt. Ich trage den meistens in die hinterste freie Ecke in der Garage, in der auch kein Werkzeug gelagert ist. Meist ist der auch nur ein paar Minuten draußen, wenn ich ihn den überhaupt ausbauen muss.
soul e. schrieb: > Das Sprengstoffgesetz sieht vor, das man zum Hantieren mit Airbags einen > Sachkundenachweis braucht. Die KFZ-Innung bietet passende Kurse an. Das liest man zwar immer wieder, aber ich finde in den gesetzlichen Regelungen ausschließlich Vorgaben über den GEWERBLICHEN Umgang. Eine Fundstelle über Verbote für jemanden, der privat an seinem eigenen Auto schraubt, kenne ich hingegen nicht - wer weiß genaueres? Gesunder Respekt vor dem Airbag gepaart mit entsprechender Vorsicht ist schon gut und richtig. Dazu gehört auch, erst Informationen einzuholen und dann an Steckverbindern herumzuwerkeln. Aber magische Fähigkeiten haben auch die Monteure mit Befähigungsnachweis nicht, insofern gibt es IMHO keinen technischen Grund, warum man ein Kabel nicht selbst austauschen könnte.
Matthias L. schrieb: > Eine Fundstelle über Verbote für jemanden, der privat an seinem eigenen > Auto schraubt, kenne ich hingegen nicht - wer weiß genaueres? Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz. Für Airbags gibt es da eine Art Ausnahmeregel, damit nach entsprechender Schulung auch Kfz-Mechaniker damit hantieren dürfen.
Stefan L. schrieb: > Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz. Glauben tun viele Leute so manches, das ist jetzt nicht soooo interessant. Meine Frage daher nochmal etwas deutlicher: Matthias L. schrieb: > wer WEISS genaueres? Hintergrund: Ich hab' auch mal die gebrochene Wickelfeder (=Folien-Leiter) für meinen damaligen Lenkrad-Airbag selbst getauscht. Batterie abgeklemmt, Bordnetz kurzgeschlossen, halbe Stunde gewartet, beim Abziehen des Lenkrad-Steckers das Gesicht schööön weit weg gehalten, bei der Wieder-Montage ebenso, alles gut verlaufen, alles easy, Fehlerspeicher glücklich, ich auch. Das hab' ich dann in einem passenden Forum zum Besten gegeben. Hui, das gab ein Echo! Ich pöhser Gesetzesbrecher, ich! Ohne Sprengmeisterausbildung, also wirklich! Dort habe ich dann auch mal nach dem Gesetzestext gefragt, und da kam im Wesentlichen: "Pfffffff...", oder was warme (nicht mal heiße) Luft sonst so an Geräuschen macht. Im Endeffekt blieb dann nur die weitläufige Auslegung der Forenregeln übrig, gut, das ist ja in Ordnung - Hausrecht und so. Aber was da dran gesetzwidrig sein soll, ist immer noch völlig offen...
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Gemäß https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5463 https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11403 darfst Du als Privatperson einen Baugruppe, die einen Airbag enthält, demontieren, lagern, weitergeben und auch wieder einbauen. Du darfst jedoch nicht den Airbag ausbauen, zerlegen oder zünden.
Wissen tu ich jetzt nix genaueres, habe aber auf die schnelle mal was ergoogelt: https://www.bad-homburg.de/vv/produkte/umgang_mit_airbag-_und_gurtstraffereinheiten___anzeige_nach___14_sprengstoffgesetz_9904626.php Dort heißt es: "Wer mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Unterklasse T1 - beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgeht, ohne diese jedoch zu zünden (z.B. beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigt hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz." Für mich ist das Stichwort "ohne diese jedoch zu zünden". Ich verstehe das so, dass der Umgang mit Airbags erlaubt ist, solange man diese nicht zündet. Es besteht allerdings eine Meldepflicht. Zumindest im gewerblichen. Ich denke(!) dass man das auch gut auf den privaten Bereich übertragen kann. Und wenn man solche Sachen dann nur alleine macht, ist man auch in der Sache "Haftung" besser gestellt. Man wird sich kaum selbst wegen (grober) Fahrlässigkeit anzeigen...
Matthias L. schrieb: >> Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz. > > Glauben tun viele Leute so manches, das ist jetzt nicht soooo > interessant. Der Hinweis hätte dich dazu befähigen sollen selbst nach den entsprechenden Schlagworten zu suchen. Hat anscheinend bei dir nicht gereicht. Matthias S. und soul e. haben es dagegen hinbekommen. Ansonsten siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/BJNR027370976.html#BJNR027370976BJNG000502377 "§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang (nicht gewerblicher Bereich) (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen (<- gewerblicher Bereich) 1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder 2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, bedarf der Erlaubnis."
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Jaja. Schau doch mal ganz vorsichtig in meine Frage: Matthias L. schrieb: > soul e. schrieb: >> Das Sprengstoffgesetz sieht vor, das man zum Hantieren mit Airbags einen >> Sachkundenachweis braucht. Die KFZ-Innung bietet passende Kurse an. > > Das liest man zwar immer wieder, aber ich finde in den gesetzlichen > Regelungen ausschließlich Vorgaben über den GEWERBLICHEN Umgang. > > Eine Fundstelle über Verbote für jemanden, der privat an seinem eigenen > Auto schraubt, kenne ich hingegen nicht - wer weiß genaueres? Und jetzt du: Stefan L. schrieb: > Ich glaube das fällt unter das Sprengstoffgesetz. Ach was, echt? Da wär ich fast nicht drauf gekommen. Fast. Die Fundstelle von Matthias S. ist wieder eine für den gewerblichen Umgang und schränkt die Erlaubnisfreiheit auf geschultes Personal ein - diese Fachkunde ist ja aber gerade das, was der Selbstschrauber eben NICHT hat. Das ist also durchaus interessant, hilft hier aber leider auch nicht weiter. soul e. hat hingegen einen sehr interessanten Text gefunden: ----- "Beim Ein- und Ausbau einer Fahrzeugtürinnenverkleidung, in der eine Airbageinheit eingebaut ist, handelt es sich nicht um "Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen" im Sinne von § 3 Sprengstoffgesetz - SprengG, wenn lediglich der Verbindungsstecker vom Fahrzeug am Airbag abgezogen wird und die Airbageinheit in der Türinnenverkeidung verbleibt. ... Allgemein: Airbag- und Gurtstraffereinheiten, die in größeren Bauteilen von Kraftfahrzeugen, z. B. Armaturenbrettern, Lenksäulen, Türen oder Sitzen eingebaut sind, fallen nicht unter die Vorschriften des Sprengstoffgesetzes." ----- Inwieweit das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW allgemein rechtsverbindliche Auskünfte erteilen kann, ist fraglich - aber immerhin haben die Leute dort sich wenigstens Gedanken um die Problematik gemacht. Dass dein jubelnd präsentierter § 27 Sprengstoffgesetz dem entweder widerspricht oder nach der von dir (zu Recht!) gelobten Fundstelle von soul e. hier gar nicht anwendbar ist, ist dir aber offenbar entgangen. "Wissen" ist eben nicht nur "Googeln" und schon gar nicht "Glauben". Deshalb fragte ich gezielt nach ersterem...
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Matthias L. schrieb: > "Wissen" ist eben nicht nur "Googeln" und schon gar nicht "Glauben". > Deshalb fragte ich gezielt nach ersterem... Letztendlich ist die Interpretation der Gesetze in diesem Land Sache der Gerichte. Ein Anwalt hat seine Gehilfen, die für ihn passende "Muster-"Urteile heraussuchen, zukünfig soll das wohl auch Software erledigen können. Notfalls muss es halt mal einer drauf ankommen lassen und so ein Urteil herbeiführen. Das gleiche gilt ja sinngemäß auch für professionelles Feuerwerk. Für gewerbliche Anwender gibt es genau geregelte Prüfungen und Zulassungen, für Privatleute nur ein diffuses "darfst Du nicht, ist Sprengstoff". Zum Glück hat der TO bis das geklärt ist längst sein Kabel getauscht und seine airbag-enthaltende Baugruppe wieder montiert ;-)
Matthias L. schrieb: > Die Fundstelle von Matthias S. ist wieder eine für den gewerblichen > Umgang und schränkt die Erlaubnisfreiheit auf geschultes Personal ein - > diese Fachkunde ist ja aber gerade das, was der Selbstschrauber eben > NICHT hat. Das ist also durchaus interessant, hilft hier aber leider > auch nicht weiter. Doch, es hilft hier weiter. Da der Privatmann die Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz nicht (ohne weiteres) bekommt, darf er nicht am Airbag arbeiten. Ich fasse also noch mal zusammen, so wie ich es verstanden habe: Privat wie gewerblich ist der Umgang mit Teilen, die Airbags enthalten kein Problem, solange nicht direkt am Airbag gearbeitet wird, oder dieser ausgebaut wird. Der direkte Umgang mit dem Airbag im gewerblichen Umfeld fällt unter § 7 des Sprengstoffgesetzes und erfordert demnach eine Erlaubnis die durch einen Fachkundenachweis erlangt werden kann. Der direkte Umgang mit dem Airbag im privaten Umfeld fällt unter § 27 des Sprengstoffgesetzes und erfordert demnach eine Erlaubnis, die jedoch für den Privatmann nicht ohne weiteres erlangbar ist. Seht ihr das genau so?
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soul e. schrieb: > Gemäß > > https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/5463 > https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/11403 > > darfst Du als Privatperson einen Baugruppe, die einen Airbag enthält, > demontieren, lagern, weitergeben und auch wieder einbauen. Du darfst > jedoch nicht den Airbag ausbauen, zerlegen oder zünden. Die Patrone aus der Airbageinheit ausbauen und für andere interessante Tätigkeiten verwenden ist IMHO zu Recht und aus gutem Grund verboten bzw. an entsprechende Erlaubnisse und Fachkundenachweise gebunden. Aber ob die komplette KFZ-Baugruppe überhaupt unter das Sprengstoffgesetz fällt, ist nach dem o.a. Link zumindest fraglich.
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