Hallo zusammen, ich habe noch folgende Anfängerfragen: Wenn ein Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, wird dann auch in diesem Unternehmen nach Tarifvertrag entlohnt, genauer, nach dem IG-Metalltarif? Oder gehören beide Begriffe nicht zwingend zueinander? Grüße und Dank Fabian Alberts
Die gehören nicht nur zwingend nicht zueinander, die sind auch was völlig verschiedenes :) Der Betriebsrat kümmert sich erst mal um die Belange der Angestellten (in der Theorie *). Er muss zum Beispiel Entlassungen absegnen, sonst ist die Kündigung unwirksam. Auch ist er der Ansprechpartner für Probleme mit dem Chef. Der Tarifvertrag wird mit der Gewerkschaft ausgehandelt. Da darfst du noch mal extra Beitrag zahlen und wenn du der einzige in der Firma bist, heist es Pech gehabt.
:
Bearbeitet durch User
Keiner N. schrieb: > Die gehören nicht nur zwingend nicht zueinander, die sind auch was > völlig verschiedenes :) > > > Der Betriebsrat kümmert sich erst mal um die Belange der Angestellten > (in der Theorie *). Er muss zum Beispiel Entlassungen absegnen, sonst > ist die Kündigung unwirksam. Auch ist er der Ansprechpartner für > Probleme mit dem Chef. Es gibt verschiedene Mitspracherechte des Betriebsrates. Weitgehend im Betriebsverfassungsgesetz rgeregelt. > Der Tarifvertrag wird mit der Gewerkschaft ausgehandelt. Da darfst du > noch mal extra Beitrag zahlen und wenn du der einzige in der Firma bist, > heist es Pech gehabt. Die individuelle Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist keine Voraussetzung dafür, dass ein Tarifvertrag für dich gilt. Das ärgert die Gewerkschaften seit ewigen Zeiten, ist aber so.
Jack schrieb: > Die individuelle Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ist keine > Voraussetzung dafür, dass ein Tarifvertrag für dich gilt. Das ärgert die > Gewerkschaften seit ewigen Zeiten, ist aber so. Naja eine Firma könnte das aber genau so regeln. Nur damit würden die sich selber ins Knie schießen und der Gewerkschaft helfen.
Fabian Alberts schrieb: > nicht zwingend Verhandlung Tarifvertag ist Gewerkschaftssache. Zu Betriebsrat lies: https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html
Ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht hat erstmal nichts mit einer Gewerkschaft zu tun. Natürlich kann der Betriebsrat sich aber für eine tarifliche bezahlung stark machen.
Hallo Brieffreund. Brieffreund schrieb: > Ob es einen Betriebsrat gibt oder nicht hat erstmal nichts mit einer > Gewerkschaft zu tun. Richtig. > Natürlich kann der Betriebsrat sich aber für eine tarifliche bezahlung > stark machen. Und oft muss der Betriebsrat umgekehrt der Belegschaft vermitteln, dass es der Firma schlecht geht, und man darum weiterhin unter Tarif bleibt, um nicht Pleite zu gehen. Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic http://www.l02.de
Bernd W. schrieb: >> Natürlich kann der Betriebsrat sich aber für eine tarifliche bezahlung >> stark machen. > > Und oft muss der Betriebsrat umgekehrt der Belegschaft vermitteln, dass > es der Firma schlecht geht, und man darum weiterhin unter Tarif bleibt, > um nicht Pleite zu gehen. Wenn die Firma in der Tarifbindung ist, ist und bleibt es der Gewerkschaft vorbehalten, Abweichungen zu verhandeln und abzuschließen. Die Gewerkschaft ruft dazu Mitgliederversammlungen des Betriebes ein, informiert und stimmt ab. Ich kenne es aus eigener Erfahrung, bin genau von sowas betroffen. Per Gesetz ist der BR von der Gewerkschaft unabhängig, in der Realität werden die BR-Mitglieder meist durch die Gewerkschaft geschult. Es ist auch nicht verboten, dass diese gleichzeitig als Vertrauensleute der Gewerkschaft aktiv sind oder gar der Tarifkommission angehören.
Du solltest nach den Betriebsvereinbarungen fragen, welche zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat abgeschlossen wurde.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.