Hi, eigenartige Frage, und es ist nicht Freitag, sorry. Ich hab das Problem das mein KFZ die HU wegen einer nicht funktionierenden Nebelschlussleuchte an der Steckdose der AHK nicht besteht. Alles Überprüft, Problem ist vermutlich nur, dass das Motorsteuergerät (Austauschteil) nicht zum Steuergerät für die AHK codiert ist. Habe keinen Zugang zu VCDS und das ganze beim Händler "eincodieren" zu lassen ist mir zu riskant, könnte ja auch was anderes den Fehler verursachen. Und mir läuft die Zeit davon, sonst bin ich wieder 110€ los. Was muss alles abgebaut werden, damit die Prüfung der Steckdose nicht mehr HU-Pflicht ist? Reicht es aus den Haken ab zu schrauben und die Steckdose zu entfernen, oder muss der komplette Metallträger an der Hinterachse ab (der, der den Haken hält)? Letzteres ist vom Aufwand etwas blöd. Zum Anhänger ziehen nutze ich das KFZ eh nie. Prüfer anrufen klappt nicht, ist nie erreichbar und ich hab ja auch noch nen Job (man mag es kaum glauben). Wäre super, wenn jemand eine Antwort auf diese (spezielle) Frage hätte. Danke!
IncreasingVoltage .. schrieb: > Was muss alles abgebaut werden, damit die Prüfung der Steckdose nicht > mehr HU-Pflicht ist? Ich denke mal, alles! Mein Heckscheibenwischer war und ist immer noch defekt, weil eingerostet, und der hat mir auch die gemeinsame Sicherung für den vorderen Wischer geschmissen... Für das Pickerl ist der Heckscheibenwischer kein "Muss", aber wenn er nicht funktioniert, dann darf er auch nicht vorhanden sein (auch abgeschlossen) gilt nicht, er muss ausgebaut... Ansonsten wäre das wieder ein "schwerer Mangel", denn vorhandenes muss auch funktionsfähig sein und so bleiben... Und um die Diskussion nicht ins Nirvana abgleiten zu lassen: Gilt natürlich nicht für lebensnotwendige Teile des Fahrzeuges, wie Scheinwerfer, Rücklichter, Bremslichter und Bremsen, etc... ;-)
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Danke für die Info! Da wird mein Schlagschrauber am Wochenende wieder glühen... Und meine Freude über abgerissene Schrauben und ein halb zerlegtes Auto, auf das ich angewiesen bin, auch. Bestimmt muss dafür das ganze Fahrwerk hinten raus. Naja. Evtl wäre noch die Möglichkeit drin, den KOMPLETTEN Innenraum zu zerlegen (Plastikbomber, Touran 1T1), um an den Kabelbaum zu kommen und alles ohne Steuergerät manuell zu versorgen. Mittels Steckdose mit integriertem Schalter,... Oder ich pfusche kurzzeitig irgendwas zusammen, was die Nebelschlussleuchte am KFZ ausschaltet, während ein Anhänger angeschlossen ist. Dafür wird dann nur die Nebelschlussleuchte am Anhänger angesteuert. Fast so, wie es eigentlich gedacht ist... VW mit ihren behinderten "Lösungen" für Probleme, die es nie gab... Steuergerät fürn Anhänger, was haben die denn geraucht?! Die 110€ muss ich wohl abschreiben, denn rechtzeitig was funktionierendes zu basteln wird schwer.
Ich hatte mal das gleiche Problem mit dem Heckscheibenwischer. Hab den Arm dann einfach abgeschraubt. Bei einem Nebelscheinwerfer reicht abkleben. Bei der AHK wird es bestimmt reichen wenn du den Kopf abnimmst. Zur Not die Dose irgendwo verstauen. Habe es aber noch nie erlebt das die Dose getestet wurde.
Thomas O. schrieb: > Habe es aber noch nie erlebt das die Dose getestet wurde. Ich auch nicht. Viele Kollegen/Freunde meinten das selbe. Aber der Prüfer sieht nach "Frisch aus dem Studium" aus. Evtl. noch keine Praxis in dem Beruf. Aber keine Frage, wenns nicht funktioniert und wichtig ist, dann ist die HU Geschichte. Andererseits würds mich auch nicht sooo extrem stören, wenn er das mit der Nebelschlussleuchte "übersieht". Andererseits mach das mit "was drin ist muss auch funktionieren" sinn: Man kauft sich ne alte 500€ Gurke und guckt in den Motorraum: Da ist ja ein ABS Block drin. Also hat die Karre ABS. Nächsten Winter hängt die Karre irgendwo im Graben, weil der ABS Block nicht angeschlossen war. Egal, Freitag fahre ich die 150km mal zum Prüfer und frage nach. Richtig schön im Ferienstau auf der A2. (Doppelleben, 2 Ehefrauen) Ich lasse Euch das Ende natürlich wissen!
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Thomas O. schrieb: > Ich hatte mal das gleiche Problem mit dem Heckscheibenwischer. Hab den > Arm dann einfach abgeschraubt. Das galt auch nicht, weil der Stummel der Motorwelle noch sichtbar war! Folglich wäre das ein schwerer Mangel - also Totalausbau und Tattoo übers Loch... Thomas O. schrieb: > Habe es aber noch nie erlebt das die Dose getestet wurde. Ich auch nicht, aber wenn Er mit einem Hänger dort war? ;-)
Nebelschlussleuchte. OMG, wie es einen aber auch anscheißen kann. Ich habe das Ding in den 25 Lebensjahren bei meiner Möhre noch nie eingeschaltet...
Ein Steuergerät für die AHK haben viele Fahrzeughersteller. Die AHK muss komplett ab. Ist aber kein Hexenwerk. Stoßfänger runter und du solltest an die Schrauben dran kommen. Du kannst aber auch einfach einen Kabel von der Nebelschlußleuchte/PKW zu der 13 Poligen Dose legen. Müsste Pol 2 sein.
IncreasingVoltage .. schrieb: > Aber der Prüfer sieht nach "Frisch aus dem Studium" aus. Such dir doch eine andere Prüfstelle, wenn die 110 € eh wieder fällig sind.
IncreasingVoltage .. schrieb: > > Was muss alles abgebaut werden, damit die Prüfung der Steckdose nicht > mehr HU-Pflicht ist? Reicht es aus den Haken ab zu schrauben und die > Steckdose zu entfernen, oder muss der komplette Metallträger an der > Hinterachse ab (der, der den Haken hält)? Letzteres ist vom Aufwand > etwas blöd. Ganz schlechte Karten! Wenn die AHK in der Zulassung eingetragen ist, dann muss auch das Abmontieren wieder vom TÜV begutachtet und in die Papiere eingetragen werden. Genau das hatte ich an einem meiner Dienstfahrzeuge durch. Fehlt die AHK einfach so, obwohl sie in den Papieren steht, ist auch das wieder ein (schwerer?) Mangel. Ich würde einfach eine Leitung von der Nebelschlussleuchte des KFZ zur Steckdose ziehen ;-) Pinbelegung findet man im Netz. Old-Papa
Old P. schrieb: > Ich würde einfach eine Leitung von der Nebelschlussleuchte des KFZ zur > Steckdose ziehen... Muß die Nebelschlussleuchte des KFZ im Anhängerbetrieb nicht abschalten? Ich weiß es nicht, vielleicht weiß es ja jemand hier.
Wenn du es eh nicht schaffst bis du erneut die kompletten Kosten tragen musst fahr doch einfach zu einer anderen Prüfstelle! Wenn du tatsächlich keinen Anhänger ziehst (und selbst wenn, die NSL braucht man im Innland in den seltensten Fällen, kommt aber natürlich auf deine Wohngegend an) würde ich das Wagnis eingehen. Üblicherweise wird das nicht getestet. Ich hab das nach dem Selbsteinbau beim nächsten Tüv mal explizit verlangt, normalerweise interessiert die das aber nicht. Da wurden die Gurtschlösser schon häufiger getestet. Die NSL am Zugfahrzeug muss ausgehen, wenn ein Anhänger dran hängt, denn sonst blendet man sich permanent selbst und sieht nach hinten gar nix mehr (wenn wirklich dichter Nebel ist) Old P. schrieb: > Wenn die AHK in der Zulassung eingetragen ist, dann muss auch das > Abmontieren wieder vom TÜV begutachtet und in die Papiere eingetragen > werden. Genau das hatte ich an einem meiner Dienstfahrzeuge durch. Fehlt > die AHK einfach so, obwohl sie in den Papieren steht, ist auch das > wieder ein (schwerer?) Mangel. hmm, das muss aber schon ne Weile her sein, denn Anhängerkupplungen stehen schon seit einiger Zeit nicht mehr in den Papieren. Ich hab die nach einem Selbsteinbau auch abnehmen / eintragen lassen wollen: Der Dekra Prüfer meinte: Die hat eine Typzulassung, das ist so in Ordnung. Ob die mitgelieferten Schrauben verwendet wurden und ob die Richtig angezogen waren interessierte den überhaupt nicht. Wie gesagt, selbst die Steckdose wollte er nicht zwingend prüfen.
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warum muss eigentlich die Nebelleuchte aus gehen, wenn das normale Rücklicht an bleibt? Und Blinker und Rückfahrlicht etcpp Ausgerechnet DAS Lichtlein, das man am wenigsten braucht...
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Bernd G. schrieb: > Ich habe das Ding in den 25 Lebensjahren bei meiner Möhre noch nie > eingeschaltet... Dafür andere um so öfters. Gerne in der Stadt oder bei 180 km/h auf der Autobahn, dafür aber nie bei Nebel.
Old P. schrieb: > Ganz schlechte Karten! > Wenn die AHK in der Zulassung eingetragen ist, dann muss auch das > Abmontieren wieder vom TÜV begutachtet und in die Papiere eingetragen > werden. Genau das hatte ich an einem meiner Dienstfahrzeuge durch. Fehlt > die AHK einfach so, obwohl sie in den Papieren steht, ist auch das > wieder ein (schwerer?) Mangel. Theoretisch kann das so sein, aber ich glaube Dir kein Wort, zeig mir doch bitte mal wie so ein Eintrag für eine Anhängekupplung in der "Zulassung" deines Dienstwagens aussehen soll. Jedes halbwegs in Serie gebaute Fahrzeug und in der EU verkaufte Fahrzeug der letzten 30 Jahre, für das eine AHK ab Werk verfügbar wäre (also Ferrari F40, Morgan Coupe, ect nehmen wir mal aus), hat ab Auslieferung im Fahrzuegschein unter Nummer 28 und 29 Werte für die Anhängelasten eingetragen. Ob eine AHK dran ist oder nicht steht nirgendwo in den Pappieren die man selbst zu dem Fahrzeug besitzt. Das ist über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugtypen geregelt, die der Hersteller des KFZ beim vom Kraftfahrtbundesamt zur Tyoengenemigung des KFZ erhalten hat. Und da ist dann pauschal mal alles aufgelistet was irgendwie in dem Modell reingezimmert werden konnte. KONNTE. Also nicht dran sein muss. Also gleiches Fahrzeug mit/ohne Dachreling, mit/ohne werksmässigen Radlaufverbreiterungen, mit/ohne Blinkern in den Außenspiegeln usw. Auch nachgerüstete Anhängekupplungen müssen in aller Regel nicht eingetragen werden, da im prinzip alles gängige eine Zulassung nach ECE 55 hat. Selbstbau für den F40 natürlich nicht.
IncreasingVoltage .. schrieb: > > Die 110€ muss ich wohl abschreiben, denn rechtzeitig was > funktionierendes zu basteln wird schwer. Leg doch einfach ein Stück Draht von der Nebelschlußleuchte zu dem Pin an der Dose. Fertig.
IncreasingVoltage .. schrieb: > Alles Überprüft, Problem ist vermutlich nur, dass das Motorsteuergerät > (Austauschteil) nicht zum Steuergerät für die AHK codiert ist. Wer hat denn das Motorsteuergerät ausgetauscht? Der muss das Teil natürlich auch ordnungsgemäß anmelden. Auch die Anhängersteckdose. Ich würde zu dem Händler gehen , der dir das Steuergerät getauscht hat. Ralph Berres
Du kannst von der Lampe im PKW das Signal abgreifen und zur Dose ziehen (Pin 2). In Reihe schaltest du einen 2 Ohm Widerstand. Parallel zum Widerstand ein 3V Relais. Mit Hilfe des Relais kannst du die Lampe im KFZ abschalten. Wenn kein Anhänger angeschlossen fließt kein Strom durch den Schunt, das Relais bleibt aus und die Lampe im KFZ brennt. Wenn ein Anhänger angeschlossen, dann fallen circa 3V an dem Shunt ab und das Relais zieht an und unterbricht den Stromfluss der Lampe im KFZ. Ist sehr einfach, man hat dann aber nur circa 10V am Anhänger wodurch die Lampe etwas dunkler leucbhtet wird. Das wäre eine sehr simple Lösung. Kann man natürlich auch beliebig komplexer (und besser) gestalten. Wenn ich mit Anhänger fahre und blinke, dann blinkt bei mir eine zusätzliche Lampe im Amaturenbrett zur Kontrolle. Blinkt diese bei dir auch? Ist diese auch TÜV-Relevant? Wenn der Anhänger nur im Motorsteuergerät freigeschalten werden muss warum machst du das dann nicht? Schau mal in diversten VAG Foren, dort haben viele User einen Programmieradapter und für 10€ macht das bestimmt jemand wenn er in deiner Nähe wohnt.
Dirk J. schrieb: > Muß die Nebelschlussleuchte des KFZ im Anhängerbetrieb nicht abschalten? > Ich weiß es nicht, vielleicht weiß es ja jemand hier. Ja! Ganz ehrlich, wenn das Problem nach Austausch des msg auftrat, kann das tatsächlich mit der Codierung zusammen hängen. Die Händler haben ein Tool un die erforderliche Codierung abhängig vom Bauzustand zu ermitteln. Das ist wahrscheinlich am einfachsten, geht am schnellsten und nachher hast du sogar noch eine funktionsfähige ahk. Alternativ würde ich in einem AUTO Forum wie Motor Talk oder so anfragen, ob das jemand in der nähe deines Wohnortes machen kann, wenn du keine Lust hast da Geld beim Händler für auszugeben.
Gtx F. schrieb: > Theoretisch kann das so sein, aber ich glaube Dir kein Wort, zeig mir > doch bitte mal wie so ein Eintrag für eine Anhängekupplung in der > "Zulassung" deines Dienstwagens aussehen soll. Das Kollege Ungläubig, geht nun nicht mehr, die Zeit der Dienstwagen habe ich hinter mir gelassen. Ich bekomme jetzt Geld fürs Nichtstun. ;-) > Jedes halbwegs in Serie gebaute Fahrzeug und in der EU verkaufte > Fahrzeug der letzten 30 Jahre, für das eine AHK ab Werk verfügbar wäre > (also Ferrari F40, Morgan Coupe, ect nehmen wir mal aus), hat ab > Auslieferung im Fahrzuegschein unter Nummer 28 und 29 Werte für die > Anhängelasten eingetragen. Ob eine AHK dran ist oder nicht steht > nirgendwo in den Pappieren die man selbst zu dem Fahrzeug besitzt. Na dann schau aufs Foto. Das ist mein derzeitiges Fahrzeug und Baujahr 2015. Und da es meins ist, besitze ich auch Papiere dazu... ;-) Unter K findest Du die Nummer der EG-Typenzulassung oder ABE-Nummer der AHK. Unter 6 das Datum dieser EG-Typenzulassung und unten dann neben ein paar Sternchen weitere Angaben dazu. Einfach mal in eine Zulassung schauen, bevor man zur Tastatur greift. > Das > ist über die Betriebserlaubnis des Fahrzeugtypen geregelt, die der > Hersteller des KFZ beim vom Kraftfahrtbundesamt zur Tyoengenemigung des > KFZ erhalten hat. > Und da ist dann pauschal mal alles aufgelistet was irgendwie in dem > Modell reingezimmert werden konnte. KONNTE. Also nicht dran sein muss. Nö, da die Rennleitung bei Kontrollen auf der Autostrada nicht für alle Fahrzeuge dieser Welt Daten in der Umhängetasche hat, und diese AHK ja auch nachgerüstet sein kann (meine ist original von Ford mitgeordert), hat man entwerder die ABE-Papiere (oder EG-Papiere oder...) im Handschuhfach oder lässt das in die Zulassung eintragen. Die AHK meines Ex-Dienstwagens war Zubehöhr mit einem Stapel Papier und diese hatte der Vorbesitzer (ja, Dienstwagen sind nicht immer neu) eintragen lassen (muss so 2007 gewesen sein). Nach einem Auffahrunfall haben wir die einfach abbauen lassen und bekamen Ärger beim TÜV. Soweit dazu... ;-) > Also gleiches Fahrzeug mit/ohne Dachreling, mit/ohne werksmässigen > Radlaufverbreiterungen, mit/ohne Blinkern in den Außenspiegeln usw. Das sind serienmäßige Ausstattungen auf Kundenwunsch, eine AHK ist Sonderwunsch. > Auch nachgerüstete Anhängekupplungen müssen in aller Regel nicht > eingetragen werden, da im prinzip alles gängige eine Zulassung nach ECE > 55 hat. Selbstbau für den F40 natürlich nicht. Klar doch, und die Papiere dazu sind mitzuführen. Oder man lässt... (wiederhole mich) Du glaubst übgigens nicht, was der Zubehöhrmarkt alles so anbietet. Kaufen kannst Du das Gekröse ganz legal, nur in D (bzw. EU) eben nicht verwenden. Lampen, Spoiler, Prollbügel, auch AHKs und und und Old-Papa
Dirk J. schrieb: > Muß die Nebelschlussleuchte des KFZ im Anhängerbetrieb nicht abschalten? > Ich weiß es nicht, vielleicht weiß es ja jemand hier. Ich bin nicht sicher, in den letzten Jahren habe ich nie eine NSL angemacht. Zumindest werden ja Brems-, Blink- und Rücklicht auch nicht abgeschaltet. Ich könnte nachsehen, doch nach Monaten regnet es endlich mal wieder ;-) Old-Papa
Old P. schrieb: > Na dann schau aufs Foto. Das ist mein derzeitiges Fahrzeug und Baujahr > 2015. Und da es meins ist, besitze ich auch Papiere dazu... ;-) > Unter K findest Du die Nummer der EG-Typenzulassung oder ABE-Nummer der > AHK. Unter 6 das Datum dieser EG-Typenzulassung und unten dann neben ein > paar Sternchen weitere Angaben dazu. > Einfach mal in eine Zulassung schauen, bevor man zur Tastatur greift. Lies nochmal auf der Rückseite die Erklärung zu Feld K. Da geht es um die Typgenehmigung das Fahrzeugs. Die Felder K, 6 und 17 sind bei mir auch ausgefüllt. Und ich habe keine AHK, noch nie gehabt. Zu der Angabe ww. AHK lt. EGTG habe ich das hier gefunden: "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung Das Fahrzeug kann mit einer AHK ausgerüstet sein und wenn diese AHK über eine EU-Zulassung für dieses Fahrzeug verfügt, dann ist diese abnahme- und eintragungsfrei." Kann mich aber bei meinem alten PKW entsinnen, dass da in den Ergänzungen was zur nachgerüsteten AHK stand. Da ich das ww. AHK nich drin stehen habe, müsste ich jetzt eine neue wohl auch eintragen lassen.
Christian S. schrieb: > Lies nochmal auf der Rückseite die Erklärung zu Feld K. Da geht es um > die Typgenehmigung das Fahrzeugs. Die Felder K, 6 und 17 sind bei mir > auch ausgefüllt. Und ich habe keine AHK, noch nie gehabt. Ok, das habe ich dann wohl falsch interpretiert. Weil was von ABE in der Erklärung steht, hatte ich das so verhirnt ;-) > Zu der Angabe ww. AHK lt. EGTG habe ich das hier gefunden: > "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung > Das Fahrzeug kann mit einer AHK ausgerüstet sein und wenn diese AHK über > eine EU-Zulassung für dieses Fahrzeug verfügt, dann ist diese abnahme- > und eintragungsfrei." Kannte ich so noch nicht, man lernt ja nicht aus. Doch woraus ersieht die Rennleitung ob diese EG-Teilegenehmigung vorliegt? Irgendeine eingestempelte Nummer bekommt ja jeder polnische Schlosser hin ;-) Darum musste man ja immer das Papierzeugs im Handschuhfach haben. > Kann mich aber bei meinem alten PKW entsinnen, dass da in den > Ergänzungen was zur nachgerüsteten AHK stand. Richtig, war bei mir (auch meine alten Privatfahrzeuge hatten AHK) auch immer so. > Da ich das ww. AHK nich drin stehen habe, müsste ich jetzt eine neue > wohl auch eintragen lassen. Keine Ahnung... ;-) Um zum Ausgangspost zurück zu kommen: Er könnte die AHK also doch abbauen. Was TÜV und Rennleitung dazu sagen bliebe abzuwarten. Ich würde allerdings einfach die Leitung zur NSL legen (notfalls Schalter zwischen ;-)) Old-Papa
Christian S. schrieb: > Old P. schrieb: >> Na dann schau aufs Foto. Das ist mein derzeitiges Fahrzeug und Baujahr >> 2015. Und da es meins ist, besitze ich auch Papiere dazu... ;-) >> Unter K findest Du die Nummer der EG-Typenzulassung oder ABE-Nummer der >> AHK. Unter 6 das Datum dieser EG-Typenzulassung und unten dann neben ein >> paar Sternchen weitere Angaben dazu. >> Einfach mal in eine Zulassung schauen, bevor man zur Tastatur greift. > > Lies nochmal auf der Rückseite die Erklärung zu Feld K. Da geht es um > die Typgenehmigung das Fahrzeugs. Die Felder K, 6 und 17 sind bei mir > auch ausgefüllt. Und ich habe keine AHK, noch nie gehabt. > > Zu der Angabe ww. AHK lt. EGTG habe ich das hier gefunden: > "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung > Das Fahrzeug kann mit einer AHK ausgerüstet sein und wenn diese AHK über > eine EU-Zulassung für dieses Fahrzeug verfügt, dann ist diese abnahme- > und eintragungsfrei." > > Kann mich aber bei meinem alten PKW entsinnen, dass da in den > Ergänzungen was zur nachgerüsteten AHK stand. > Da ich das ww. AHK nich drin stehen habe, müsste ich jetzt eine neue > wohl auch eintragen lassen. Das scheint aber auch nicht Standart zu sein, mein BMW hatte eine originale AHK ab Werk und keinerlei Eintragung in den Papieren. Und um die Verwirrung komplett zu machen: Meines Wissens muss eine HK nicht eingetragen werden, wenn sie von einer Fachwerkstatt eingebaut wird, wenn man sie selbst einbaut aber durchaus. Gruss Axel
hi hi, ich habe vor 2 oder 3 Jahren eine AHK für mein Boot verbaut. Bin bis Heute nicht dazu gekommen die Kabel zu beschalten. Dose ist dran aber die Kabel liegen unter dem Reserverad. Hat bisher Niemanden interessiert beim TÜV. Allerdings sieht man so nur die Abdeckung in der Stoßstange, der Haken ist ja nicht drin.
bis vor ca. 20 Jahren mussten Anhängerkupplungen eingetragen werden, heute nicht mehr. Es gibt keine explizite Vorschrift, ab wie vielen demontierten Teilen eine Anhängerkupplung als nicht vorhanden gilt, das liegt im Ermessen des Prüfers. Du brauchst aber hinten auf jeden Fall eine Abschleppeinrichtung. Wenn also die originale Abschleppöse durch die Anhängerkupplung nicht mehr benutzbar ist, die Anhängerkupplung aber auch nicht, dann kann das ein Problem werden. Die Nebelschlussleuchte wird normalerweise über einen Kontakt in der Anhängersteckdose abgeschaltet, nur bei fahrenden Computern wird das wohl über das Steuergerät gemacht
wenns wirklich an der Codierung liegt: auf motor-talk einen VCDS user in der nähe suchen.. 10€ Trinkgeld geben ?
● J-A V. schrieb: > warum muss eigentlich die Nebelleuchte aus gehen, > wenn das normale Rücklicht an bleibt? 21 W vs. 5W. Mit dem Hänger als Reflektor hinter Dir meinst Du, Du wärst im Puff und nicht auf der Autobahn.
Old P. schrieb: >> Theoretisch kann das so sein, aber ich glaube Dir kein Wort, zeig mir >> doch bitte mal wie so ein Eintrag für eine Anhängekupplung in der >> "Zulassung" deines Dienstwagens aussehen soll. > > Das Kollege Ungläubig, geht nun nicht mehr, die Zeit der Dienstwagen > habe ich hinter mir gelassen. Ich bekomme jetzt Geld fürs Nichtstun. ;-) Schau dir dein Bild mal an. das steht "ww". das bedeutet WahlWeise. Also kann dran sein.... Darf dran sein.... Nicht das immer dran sein muss. Das man in diesem Fall durch eine fehlende AHK beim der HU durchfallen kann ist nur Aberglaube.
Gtx F. schrieb: > Schau dir dein Bild mal an. das steht "ww". das bedeutet WahlWeise. > Also kann dran sein.... > Darf dran sein.... Nö, wenn , dann steht das ww für die dahinter aufgeführte Gesamtmasse ;-) > Nicht das immer dran sein muss. Das man in diesem Fall durch eine > fehlende AHK beim der HU durchfallen kann ist nur Aberglaube. Noch mal nö, wir hatten das durch. Ob zu Recht sei dahin gestellt, will man sich ernsthaft mit den Prüfgöttern streiten? Man braucht das Fahrzeug und zwar bald ;-) Vielleicht finde ich noch ein Foto der Dienstwagenzulassung, das hatte ich mal an eine Werkstatt geschickt wegen Euro-4-Nachrüstung. Roland L. schrieb: > Die Nebelschlussleuchte wird normalerweise über einen Kontakt in der > Anhängersteckdose abgeschaltet, nur bei fahrenden Computern wird das > wohl über das Steuergerät gemacht Bei der 7poligen Dose ja (auch nur eine kurze Zeit lang, davor war das Dauerplus) bei der 13poligen ist der Schaltkontakt weg, macht eines der Steuergeräte über Stromerkennung. Old-Papa
IncreasingVoltage .. schrieb: > Ich hab das Problem das mein KFZ die HU wegen einer nicht > funktionierenden Nebelschlussleuchte an der Steckdose der AHK nicht > besteht. Schleunigst den Prüfer, Prüfstelle oder die Prüforganisation wechseln. Bei der örtlichen DEKRA will niemand was von der Dose, schon seit Jahren nicht.
soul e. schrieb: > ● J-A V. schrieb: > >> warum muss eigentlich die Nebelleuchte aus gehen, >> wenn das normale Rücklicht an bleibt? > > 21 W vs. 5W. Mit dem Hänger als Reflektor hinter Dir meinst Du, Du wärst > im Puff und nicht auf der Autobahn. dann würde es vielen Leuten wenigstens mal auffallen, dass man was vergessen hat
Da ist es doch wohl einfacher, die Nebelschlussleuchte richtig umzuschalten durch Einbau eines Relais.
Die NS wird in der AHK Dose mit einem Schaltkontakt abgeschaltet. Das ist Vorschrift. Spätestens wenn der TÜVer den TÜV verweigert, weil die NS nicht geht, sollte man mal schauen oder der Adapter noch in der AHK Dose steckt !!! Das habe ich life erlebt ! :-)))
Old P. schrieb: >> Schau dir dein Bild mal an. das steht "ww". das bedeutet WahlWeise. >> Also kann dran sein.... >> Darf dran sein.... > > Nö, wenn , dann steht das ww für die dahinter aufgeführte Gesamtmasse > ;-) Och Junge, nur weil Du auf etwas bestehst wir des dadurch nicht richtiger: *ww. AHK lt. EGTG* Die Gesamtmasse steht hinter der Trennung durch * und hat damit keinen Bezug auf das was vor der Trennung (*) steht, sonst wäre da ein Leereichen oder ein Koma und eben KEINE Trennung.
Gtx F. schrieb: > Och Junge, nur weil Du auf etwas bestehst wir des dadurch nicht > richtiger: > *ww. AHK lt. EGTG* > Die Gesamtmasse steht hinter der Trennung durch * und hat damit > keinen Bezug auf das was vor der Trennung (*) steht, sonst wäre da > ein Leereichen oder ein Koma und eben KEINE Trennung. Nu is ja jut... ;-) Ist mir inzwischen auch wurscht. "Junge" hat mich alten Sack ja ooch lange keener mehr jenannt ;-) Old-Papa Update: Da lag ich wohl richtig falsch :-( Ich habe jetzt das alte Foto (aus etwa 2008) gefunden. Und nun fällt es mir auch wieder ein: Die AHK war zwar beim Unfall zerstört, doch vorne war ja noch dieser dämliche Schutzbügel (Prollbügel), der war auch hin und um diesen ging es wohl bei der TÜV-Verweigerung bzw bei der Eintragung. Wie gesagt, war nicht mein Auto.
Stephan H. schrieb: > ich habe vor 2 oder 3 Jahren eine AHK für mein Boot verbaut. Was macht denn mit einer AHK an einem Boot?
Cyblord -. schrieb: > Stephan H. schrieb: >> ich habe vor 2 oder 3 Jahren eine AHK für mein Boot verbaut. > > Was macht denn mit einer AHK an einem Boot? Na irgendwie musst Du ja das Auto hinterher schleppen ;-) Old-Papa
Rufus Τ. F. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Was macht denn mit einer AHK an einem Boot? > > Für. Nicht An. Achso. Solche feinsinnigen Unterscheidungen gibts hier im schwäbischen gar nicht.
IncreasingVoltage .. schrieb: > Und mir läuft die Zeit davon, sonst bin ich wieder 110€ los. Ich würde die 110€ nochmal wo anders ausgeben (solange dies noch möglich ist) und die AHK dranlassen. M.W. will man diesen "Neustart" abstellen, oder ist es schon abgestellt?
Gustav K. schrieb: > Ich würde die 110€ nochmal wo anders ausgeben (solange dies noch möglich > ist) Wenn man reich ist, kann man das sicherlich machen. Und was ist, wenn der nächste Prüfer dann noch mal 5 andere Probleme findet? Das Auto ist ja auch nicht mehr so jung. Und was meinst Du mit "Neustart"? Ich war übrigens gerade beim Prüfer, er meinte zu mir, dass es reichen würde, wenn ich die Steckodse runter nehme und den Haken mit der Kugel. Der Träger, an dem der Haken dran geschraubt wird, kann bleiben. Damit wäre die AHK seines Erachtens außer Betrieb gesetzt. BITTE BEACHTEN Nur weil es meinem Prüfer dann reicht, heißt es nicht, dass es immer und überall so geht. Und ob es laut STVO so richtig ist, was ich dann für die Plakette mache, ist mir mangels Informationen nicht bekannt. Meinem Prüfer reicht es so, mir auch. Und es geht hier um eine Anhängerkupplung, nicht darum, ob eine Bremsleitung zu marode ist oder nicht.
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Axel L. schrieb: > Und um die Verwirrung komplett zu machen: Meines Wissens muss eine HK > nicht eingetragen werden, wenn sie von einer Fachwerkstatt eingebaut > wird, wenn man sie selbst einbaut aber durchaus. Nö. Du darfst sie auch selbst anbauen. Bist dann auch selbst in der Haftung wenn du es nicht korrekt machst. Allerdings hast du dann wieder das Problem mit dem neuen Steuergerät. Das will erst mal in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Erst wenn das Hauptmodul "Guten Tag, du bist dabei" gesagt hat ,funktioniert auch die Beleuchtung. Bevor nun einer "Alles Blödsinn" ruft, ich baue in der Woche mind. zwei Anhängerkupplungen ein, melde sie an und spiele die Software drauf. Diese müssen NICHT eingetragen werden und können auch Sang und Klanglos wieder verschwinden.
Cyblord -. schrieb: > Achso. Solche feinsinnigen Unterscheidungen gibts hier im schwäbischen > gar nicht. Stimmt nicht. Ihr seid die einzigen, die (völlig zu Recht) "auf" der Bahn fahren. Alle anderen versuchen es "mit".
IncreasingVoltage .. schrieb: > Und es geht hier um eine Anhängerkupplung, nicht darum, ob eine > Bremsleitung zu marode ist oder nicht. Die Anhängerkupplung ist nicht minder kritisch, als eine Bremsleitung, zumindest, wenn ein Anhänger damit gezogen wird.
Beitrag #5486506 wurde vom Autor gelöscht.
Uhu U. schrieb: > IncreasingVoltage .. schrieb: >> Und es geht hier um eine Anhängerkupplung, nicht darum, ob eine >> Bremsleitung zu marode ist oder nicht. > > Die Anhängerkupplung ist nicht minder kritisch, als eine Bremsleitung, > zumindest, wenn ein Anhänger damit gezogen wird. Dafür gibt es so etwas wie im Anhang für das Heck des Zugfahrzeuges: https://kennzeichencenter.de/shop/die-frechen-sprueche/wenn-sie-das-hier-lesen-koennen-habe-ich-meinen-anhaenger-verloren/ MfG Paul
Paul B. schrieb: >> Die Anhängerkupplung ist nicht minder kritisch, als eine Bremsleitung, >> zumindest, wenn ein Anhänger damit gezogen wird. > > Dafür gibt es so etwas wie im Anhang für das Heck des Zugfahrzeuges: Das passiert eben, wenn man den Anhänger an die Bremsleitung hängt.
Percy N. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > >> Achso. Solche feinsinnigen Unterscheidungen gibts hier im schwäbischen >> gar nicht. > > Stimmt nicht. Ihr seid die einzigen, die (völlig zu Recht) "auf" der > Bahn fahren. Alle anderen versuchen es "mit". Also ich habe hier noch nie jemanden gesehen der "mit" der "Auto"-Bahn fährt... Auch hier in NRW wird "auf" der Bahn gefahren bzw. oft auch nur gestanden ;-) Wenn du mit Bahn die Eisenbahn meinst... Ich kann "auf" der Eisenbahn (== Schienenweg) "mit" der "Deutschen Bahn" (Unternehmen) in dem "Eisenbahnwagen" fahren. (Oder auch nicht wenn die Verbindung mal wieder ausfällt) Je nach regionalen Streckenbetreiber ist "mit der Bahn" somit korrekt und auch hinreichend bestimmt, während "auf" der Bahn zwar korrekt sein KANN, aber ohne Zusatzinformation viel zu unbestimmt ist. ;-) Gruß Carsten
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Carsten S. schrieb: > Also i hend hir no nie jemande gsehe dr "mid" dr "Audo"-Bahn > fährd... Auch hir in NRW wird "auf" dr Bahn fahre bzw. ofd au nur > geschdande ;-) > Wenn du mid Bahn d Eisenbahn moisch... > Ich kann "auf" dr Eisenbahn (== Schienenweg) "mid" dr "Deidsche Bahn" > (Undernehme) in dem "Eisenbahnwagen" fahre. (Odr au nedd wenn d > Verbindung mol wiedr ausfälld) > Je no regionale Schdreggenbedreibr isch "mid dr Bahn" somid korrekd > und au hinreichend beschdimmd, während "auf" dr Bahn zwar korrekd soi > KANN, abr ohne Zusadzinformazion vil z unbeschdimmd isch. ;-) Gemeint ist natürlich "Auf de schwäbsche Eisebahne": https://de.wikibooks.org/wiki/Liederbuch/_Auf_der_schwäbschen_Eisenbahne (Dank an https://www.fh-wedel.de/~si/zettelkasten/etc/schwob.html)
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A. K. schrieb: > Gemeint ist natürlich "Auf de schwäbsche Eisebahne": > https://de.wikibooks.org/wiki/Liederbuch/_Auf_der_schwäbschen_Eisenbahne Oha, jetzt sind wa aber völlig OT, gelle? Old-Papa
Old P. schrieb: > Oha, jetzt sind wa aber völlig OT, gelle? Gibts da etwa keine Anhängerkupplung? ;-)
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