Kaum ein Arbeitgeber will ein halbes Jahr auf jemandem warten. Wie wäre dann eine richtige Strategie hier?
Brot schrieb: > Kaum ein Arbeitgeber will ein halbes Jahr auf jemandem warten. Sagt wer? > Wie wäre dann eine richtige Strategie hier? Zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.
Warum nicht? Wenn es der richtige ist (gleiche Branche), kein Problem, auch länger. Ansonsten einfach dabei schreiben, dann werden sie selber entscheiden können. Manchmal trägt die neue Firma auch die Konsequenzen, wenn man am nächsten Tag einfach geht. D.h. i.d.R. Vergleich vorm Arbeitsgericht, die paar Dinge noch zuende zu bringen, also 1-2 Wochen oder auch nur 2 Tage. Hilfreich ist ein Streit mit dem Vorgesetzten oder Personaler, der dann wutentbrannt irgendsowas sagt wie: "wenn es ihnen nicht passt, dann suchen sie sich was neues".
Wer nicht warten will hat Pech gehabt. Keinesfalls vorauseilend selber kündigen und hoffen, dass man in den nächsten 6 Monaten zufällig eine neue Stelle findet.
Brot schrieb: > Wie wäre dann eine richtige Strategie hier? Theoretisch hast du gar keine Kündigungsfrist, da dich niemand dazu zwingen kann, dort arbeiten zu gehen. Was dein Arbeitgeber lediglich hat, ist die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Je nach Job ist das mal mehr mal weniger möglich. Fristlose Kündigung zum Zeitpunkt "jetzt" wäre also möglich. Das musst du aber mit juristischem Beistand machen. Gerade größere Unternehmen lassen sich auf Auflösungsverträge ein, sodass man ein paar Wochen früher rauskommt. Bei kleinen Unternehmen hingegen kommt oft die beleidigte Leberwurst zum Einsatz, sodass jede Sekunde abgearbeitet werden muss.
djm schrieb: > > Theoretisch hast du gar keine Kündigungsfrist, da dich niemand dazu > zwingen kann, dort arbeiten zu gehen. Blödsinn! Nicht theoretisch, sondern ganz praktisch hat man die Frist, die man im (gegenseitigen) Vertrag verbindlich beschlossen hat. Und ja, man hat auch vertraglich vereinbart, dass man zur Arbeit erscheint! Krankheit usw. ausgenommen. Will man früher raus, muss man das (wie auch immer) vereinbaren. Das kann auch ein Aufhebungsvertrag sein. Old-Papa
Brot schrieb: > Kaum ein Arbeitgeber will ein halbes Jahr auf jemandem warten. > Wie wäre dann eine richtige Strategie hier? Wie manche schon geschrieben haben: Einfach bei einem Arbeitgeber bewerben, schreiben dass du ungekündigt bist. Alles andere wird sich finden.
Old P. schrieb: > Blödsinn! Nö, Fakt. Es kann dich niemand zwingen, dort zu arbeiten. Es gibt zwar ne Schulpflicht, die per Polizei erzwungen werden kann, die Polizei wird dich aber nie abholen und zum Arbeitgeber schleifen, weil es dafür einfach keine rechtliche Grundlage gibt (Sklaverei wurde glücklicherweise mittlerweile abgeschafft). Dein Arbeitgeber kann verlangen wie er will, dass du auftauchst, das einzige was er rechtlich durchdrücken könnte, wäre Schadenersatz. Im besten Fall ist das die Rückzahlung des Gehalts, im schlechtesten Fall ne hübsche Summe.
Brot schrieb: > Kaum ein Arbeitgeber will ein halbes Jahr auf jemandem warten. > Wie wäre dann eine richtige Strategie hier? Base64 U. schrieb: > einvernehmlich lösen? Du willst da weg, du hast sicher gute Gründe. Reisende soll man nicht aufhalten! Es bringt deinem Arbeitgeber und dir nichts, wenn du ein halbes Jahr unmotiviert deine Arbeit machst. Sprich mit deinem Chef, versuche die laufenden Projekte, Meilensteine, ... sauber abzuschließen, bleibe für kurze (!) Rückfragen weiterhin erreichbar.
djm schrieb: > Nö, Fakt. Es kann dich niemand zwingen, dort zu arbeiten. Es gibt zwar > ne Schulpflicht, die per Polizei erzwungen werden kann, die Polizei wird > dich aber nie abholen und zum Arbeitgeber schleifen, weil es dafür > einfach keine rechtliche Grundlage gibt (Sklaverei wurde > glücklicherweise mittlerweile abgeschafft). Nun, das wohl nicht, doch wenn man nich völlig doof ist, erspart man sich derlei Mätzchen. > Dein Arbeitgeber kann verlangen wie er will, dass du auftauchst, das > einzige was er rechtlich durchdrücken könnte, wäre Schadenersatz. Im > besten Fall ist das die Rückzahlung des Gehalts, im schlechtesten Fall > ne hübsche Summe. Davon kann man wohl ausgehen. Ok, wenn der neue Job mehr als diese Verluste wett macht.... Aber auch da würde der alte AG wohl gerichtlich gegen die Arbeitsaufnahme beim neuen AG vorgehen und diese verhindern wollen (ich denke auch können) Old-Papa
Old P. schrieb: > Davon kann man wohl ausgehen. Ok, wenn der neue Job mehr als diese > Verluste wett macht.... Aber auch da würde der alte AG wohl gerichtlich > gegen die Arbeitsaufnahme beim neuen AG vorgehen und diese verhindern > wollen (ich denke auch können) Es kommt halt immer drauf an. Wenn ich jetzt Entwickler in einem größeren Team bin, kann das Unternehmen kaum auf großen Schadenersatz pochen. Bin ich jetzt der Chefplaner von nem Multi-Mio-Projekt, das dadurch ins Stocken gerät, sieht es anders aus. Ich rate ja auch niemandem dazu. Es ist nur ein Option falls man wo unbedingt weg will. Und wie schon geschrieben, v.a. nur mit juristischer Beratung.
Brot schrieb: > Kaum ein Arbeitgeber will ein halbes Jahr auf jemandem warten. > Wie wäre dann eine richtige Strategie hier? Manche warten 30 Jahre lang auf den richtigen. ;)
Wie bereits angemerkt ist eine pauschale Aussage in diesem Fall sehr schwierig. Einfach zu Hause bleiben geht immer; auch wenn es nicht die feine Art ist. Ob und in welcher Höhe ein Schadenersatz gerechtfertigt ist, sollte Dir jeder Anwalt sagen können. Alles andere bringt Dich nicht weiter, da jeder Fall ein wenig anders gelagert ist. Ps: bin in einer ähnlichen Situation und bei mir wären laut Anwalt keine derartigen Ansprüche rechtens.
Und wo wäre jetzt das Problem mit "einfach kündigen"? Wir sind ja hier im Kreis der erlauchten absoluten Top Elite, da wird sich zum Vertragsende schon etwas finden lassen.
Die 6 Monate Kundigungsfrist bedeuten, dass man den Arbeitgeber informiert, dass er einen Ersatz suchen kann. Dann gibt es eine Uebergangszeit, wo das Wissen transferiert wird. Es bedeutet nicht, dass man auf den Tag genau in 6 Monaten weg ist. Wie lange die Uebergangszeit dauert, ist dann auch Verhandlungssasche
Und überhaupt, der Schadensersatz: Nehmen wir mal an, ein Ing-Gehalt liegt bei 7.000 Euro Brutto. Der Arbeitgeber klagt, dass ihm durch das plötzliche Verschwinden des Ings ein Schaden von 500.000 Euro entstanden ist. Wenn er die 6 Monate gearbeitet hätte, hätte ihm der AG also 42.000 Euro Brutto gezahlt. Dann müsste er jetzt vor dem Arbeitsgericht offenlegen, dass ihm der Ing in den 6 Monaten einen Vorteil von 500.000 Euro erbracht hätte, wofür der Ing bloss 42.000 Euro, also nicht einmal ein Zehntel, bekommen hätte. Solche Ings mag es durchaus geben, man nennt sie Nice Guys. Aber in diesem System hat jeder das Recht, durch Veränderungen auf allen Ebenen die eigene Situation zu verbessern -> Nice Guy in Recovery.
Old P. schrieb: > Nun, das wohl nicht, doch wenn man nich völlig doof ist, erspart man > sich derlei Mätzchen. Hat mir mein Anwalt aber auch als mögliche Option vorgeschlagen.
Die 6 Monate Kündigungsfrist sind Abeitnehmerschutz und bedeuten, dass du 6 Monate weiter beschäftigt (oder bezahlt) werden musst, wenn du gekündigt wirst. Wenn Du als Arbeitnehmer kündigst, hast IMMER die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen! § 622 BGB zum 1. oder 15. des Monats...
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Kris M. schrieb: > Die 6 Monate Kündigungsfrist sind Abeitnehmerschutz und bedeuten, > dass du 6 Monate weiter beschäftigt (oder bezahlt) werden musst, wenn du > gekündigt wirst. > > Wenn Du als Arbeitnehmer kündigst, hast IMMER die gesetzliche > Kündigungsfrist von 4 Wochen! § 622 BGB zum 1. oder 15. des Monats... Woot? Das kann ich kaum glauben. Dann würde jeder nach 4 Wochen abhauen ohne Übergabe?
Peter schrieb: > Dann würde jeder nach 4 Wochen abhauen ohne Übergabe? Auch dann würden viele keine verbrannte Erde hinterlassen. Der Abteilungsleiter folgt letztlich nur seinem Bereichsleiter und hat viele Entscheidungen nicht verursacht, muss sie aber an die Basis bringen. Auch die direkten Kollegen können nichts dafür, wenn ein Mitarbeiter schlecht bezahlt wird. Meines Wissens gelten die gesetzlichen Fristen nur dann, wenn nicht vertraglich eine längere Zeit festgelegt wurde.
Kris M. schrieb: > Die 6 Monate Kündigungsfrist sind Abeitnehmerschutz und bedeuten, dass > du 6 Monate weiter beschäftigt (oder bezahlt) werden musst, wenn du > gekündigt wirst. > > Wenn Du als Arbeitnehmer kündigst, hast IMMER die gesetzliche > Kündigungsfrist von 4 Wochen! > § 622 BGB zum 1. oder 15. des Monats... Das ist falsch. Man kann abweichende Regelungen haben die auch gültig sind, das einzige was zu beachten ist, dass der AN nicht schlechter gestellt sein darf als der AG in Bezug auf die Kündigungsfrist. Ahnungslose Frischlinge werden von Sklavenhaltern gern mal die berühmten "6 Monate zum Quartalsende" für beide Seiten zugeschoben, wohlwissend, dass man zum Wechsel erstmal ne Firma finden muss die im Zweifel 9 Monate auf einen wartet.
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Kris M. schrieb: > Wenn Du als Arbeitnehmer kündigst, hast IMMER die gesetzliche > Kündigungsfrist von 4 Wochen! > § 622 BGB zum 1. oder 15. des Monats... Nein, das stimmt nicht. Im Vertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein, z.B. zwei Monate zum Monatsende, drei Monate zum Monatsende, ...
Kris M. schrieb: > Die 6 Monate Kündigungsfrist sind Abeitnehmerschutz und bedeuten, dass > du 6 Monate weiter beschäftigt (oder bezahlt) werden musst, wenn du > gekündigt wirst. > > Wenn Du als Arbeitnehmer kündigst, hast IMMER die gesetzliche > Kündigungsfrist von 4 Wochen! > § 622 BGB zum 1. oder 15. des Monats... ... kann.... darüber hinnaus gelten tarifvertragliche Bedingungen oder die einer eventuellen Betriebsvereinbarung. Wer einen solchen Arbeitsvertrag unterzeichnet, hat sich an den Vertrag zu halten. Natürlich kann man krank werden ;-) oder anderweitig nicht zur Arbeit erscheinen, doch inzwischen einen neuen Job annehmen geht eben nicht. Old-Papa
Mark B. schrieb: > Nein, das stimmt nicht. Im Vertrag kann eine längere Kündigungsfrist > vereinbart sein, z.B. zwei Monate zum Monatsende, drei Monate zum > Monatsende, ... Das kann ich im BGB so nicht lesen, in Satz 4 ist von Tarifvertrag die Rede: (4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist. In Satz 5 ist die Rede von kürzere : (5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, ... Wenn Brot (Gast) nicht dumm wie selbiges ist, holt er sich Rechtsberatung ein, am besten nicht_in_diesem_Forum !
Peter schrieb: > Dann würde jeder nach 4 Wochen abhauen ohne Übergabe? Genau das habe ich neulich getan, es ist nicht mein Problem, wenn das Firmenumfeld unerträglich wird.
Also ich hatte den Fall das ich studieren wollte und auch 6 Monate Kündigungsfrist hatte. Allerdings hatte ich erst 2 Monate vor dem Studienbeginn meine Fachhochschulreife erreicht und konnte mich erst dann einschreiben. Dann hab ich das erwähnt und ich wollte nicht kündigen bevor ich die Zusage vom Studium habe. Musste dann etwas unterschreiben das meine Kündigungsfrist auf 4 wochen geht, mit der Begründung wegen Studium usw.
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