Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigung nach Weiterbildung


von NRW (Gast)


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Hallo,

ich bin seit wenigen Monaten in einer Firma in NRW angestellt und 
befinde mich noch in der Probezeit.

Mein AG hat mir vor wenigen Wochen eine Weiterbildung bezahlt, die 
vermutlich mehrere k€ kostet. Nun fühle ich mich nicht so wohl und habe 
ein Angebot einer anderen Firma erhalten.

Kann ich trotz Weiterbildung einfach kündigen, da in der Probezeit?
Muss ich die Weiterbildungskosten übernehmen?
Gibt es da Regelungen bzw. schon Urteile drüber?

von Justus S. (jussa)


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von Purzel H. (hacky)


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Allenfalls mal das Gespraech suchen ?
-Weshalb du dich nicht mehr wohl fuehlst.
-was kann dagegen gemacht werden

Denn die Firma haette nicht investiert, wenn sie dich nich haben 
moechte. Jetzt muessen sie eben noch etwas drauflegen, sonst bist du 
weg.

: Bearbeitet durch User
von NRW (Gast)


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Justus S. schrieb:
> janeinvielleicht
>
> 
https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/fortbildungskosten-rueckzahlungsklausel-bei-kuendigung.php

Aus dem Link lese ich raus, dass die Übernahme der kosten nur dann 
erfolgt, wenn vorher eine Regelung getroffen wurde. Da keine Regelung im 
Vertrag steht und auch keine Regelung vereinbart wurde, kann ich davon 
ausgehen, dass ich keine Kosten übernehmen muss. Oder?!

von Dirk (Gast)


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Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den 
Arbeitsvertrag aufkündigen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Dirk schrieb:
> Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den
> Arbeitsvertrag aufkündigen.

Was eine Forderung bezüglich Weiterbildungskosten aber erstmal nicht 
ausschließt.
Natürlich nur wenn vereinbart.

Allerdings ist ein AG selbst Schuld wenn er solche kostspieligen 
Weiterbildungen in der Probezeit durchführt. Da hat wohl jemand 
vergessen dass hier beide Seiten auf Probe sind, und nicht nur der AN.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Dirk schrieb:
>> Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den
>> Arbeitsvertrag aufkündigen.
>
> Was eine Forderung bezüglich Weiterbildungskosten aber erstmal nicht
> ausschließt.
> Natürlich nur wenn vereinbart.
>
> Allerdings ist ein AG selbst Schuld wenn er solche kostspieligen
> Weiterbildungen in der Probezeit durchführt. Da hat wohl jemand
> vergessen dass hier beide Seiten auf Probe sind, und nicht nur der AN.

Bin mal gespannt wie der AG das im Arbeitszeugniss vermerkt.
"Für die Einarbeitung des Mitarbeiters waren erhebliche Resourcen nötig 
die nicht durch entsprechende Arbeitsleistung ausgeglichen worden"

So ein Arbeitszeugniss/Lebenslauf könnte noch reichlich hinderlich 
werden.

von Cerberus (Gast)


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Dirk schrieb:
> Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den
> Arbeitsvertrag aufkündigen.

Quatsch. Das gilt nur für den AG wenn der einem AN kündigen will.
Der AN darf IMMER fristgerecht, ohne Gründe zu nennen, kündigen.
Da unterscheidet sich nur die Kündigungsfrist.
Zwei Wochen in der PZ, vier Wochen danach.
Das dieses Ammenmärchen mit der PZ einfach nicht tot zu kriegen ist.

von Cyblord -. (Gast)


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Fpga K. schrieb:
> Bin mal gespannt wie der AG das im Arbeitszeugniss vermerkt.
> "Für die Einarbeitung des Mitarbeiters waren erhebliche Resourcen nötig
> die nicht durch entsprechende Arbeitsleistung ausgeglichen worden"
>
> So ein Arbeitszeugniss/Lebenslauf könnte noch reichlich hinderlich
> werden.

Das Arbeitszeugnis ist natürlich wurst, wenn man schon ne 
Anschlussanstellung hat. Noch dazu würde man so eine Klausel vermutlich 
rausgeklagt kriegen, da nicht wohlwollend. Und darüberhinaus ist die 
Klausel ein Schuss ins eigene Knie, da sie nur zeigt, dass die Firma 
weder vernünftig planen noch geplante Leute bei sich halten kann.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cerberus schrieb:
> Dirk schrieb:
>> Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den
>> Arbeitsvertrag aufkündigen.
>
> Quatsch. Das gilt nur für den AG wenn der einem AN kündigen will.
> Der AN darf IMMER fristgerecht, ohne Gründe zu nennen, kündigen.
> Da unterscheidet sich nur die Kündigungsfrist.
> Zwei Wochen in der PZ, vier Wochen danach.


> Das dieses Ammenmärchen mit der PZ einfach nicht tot zu kriegen ist.

Welches Ammenmärchen? Niemand glaubt dass ein AN nicht fristgerecht 
kündigen dürfte. Das interpretierst du nur in solche Sätze rein. 
Wahrscheinlich weil du von deiner Doofheit auf Andere schließt.

Das obige Zitat ist völlig korrekt. Und es impliziert eben NICHT dass 
ein AN außerhalb der Probezeit nicht fristgerecht kündigen darf.

: Bearbeitet durch User
von Michael K. (Gast)


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Wenn Dir wg. der Weiterbildung im Fall der Kündigung Kosten entstehen, 
muss Dir das vor der Weiterbildung unmissverständlich und schriftlich 
klar gemacht werden, sonst kommt da garnichts nach.

Ein AG der so früh schon in Deine Fortbildung investiert ist aber nicht 
so häufig zu finden. Vielleicht schaust Du Dir doch noch mal an ob Du 
mit dem Laden nicht warm wirst.
Aller Anfang ist schwer, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.

von A. S. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Welches Ammenmärchen?

Es geht wohl nur um

>> Zwei Wochen in der PZ, vier Wochen danach.

>> Das dieses Ammenmärchen mit der PZ einfach nicht tot zu kriegen ist.

die 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit (PZ)

von Ing (Gast)


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NRW schrieb:
> Da keine Regelung im
> Vertrag steht und auch keine Regelung vereinbart wurde, kann ich davon
> ausgehen, dass ich keine Kosten übernehmen muss. Oder?!

Ganz genau.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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NRW schrieb:
> Kann ich trotz Weiterbildung einfach kündigen, da in der Probezeit?
Ja,
> Muss ich die Weiterbildungskosten übernehmen?
Unter Umständen!
> Gibt es da Regelungen
Schau in deinen Arbeitsvertrag
> bzw. schon Urteile drüber?
Ja!

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