Hallo, ich bin seit wenigen Monaten in einer Firma in NRW angestellt und befinde mich noch in der Probezeit. Mein AG hat mir vor wenigen Wochen eine Weiterbildung bezahlt, die vermutlich mehrere k€ kostet. Nun fühle ich mich nicht so wohl und habe ein Angebot einer anderen Firma erhalten. Kann ich trotz Weiterbildung einfach kündigen, da in der Probezeit? Muss ich die Weiterbildungskosten übernehmen? Gibt es da Regelungen bzw. schon Urteile drüber?
NRW schrieb: > Muss ich die Weiterbildungskosten übernehmen? janeinvielleicht https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/fortbildungskosten-rueckzahlungsklausel-bei-kuendigung.php
Allenfalls mal das Gespraech suchen ? -Weshalb du dich nicht mehr wohl fuehlst. -was kann dagegen gemacht werden Denn die Firma haette nicht investiert, wenn sie dich nich haben moechte. Jetzt muessen sie eben noch etwas drauflegen, sonst bist du weg.
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Justus S. schrieb: > janeinvielleicht > > https://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/fortbildungskosten-rueckzahlungsklausel-bei-kuendigung.php Aus dem Link lese ich raus, dass die Übernahme der kosten nur dann erfolgt, wenn vorher eine Regelung getroffen wurde. Da keine Regelung im Vertrag steht und auch keine Regelung vereinbart wurde, kann ich davon ausgehen, dass ich keine Kosten übernehmen muss. Oder?!
Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den Arbeitsvertrag aufkündigen.
Dirk schrieb: > Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den > Arbeitsvertrag aufkündigen. Was eine Forderung bezüglich Weiterbildungskosten aber erstmal nicht ausschließt. Natürlich nur wenn vereinbart. Allerdings ist ein AG selbst Schuld wenn er solche kostspieligen Weiterbildungen in der Probezeit durchführt. Da hat wohl jemand vergessen dass hier beide Seiten auf Probe sind, und nicht nur der AN.
Cyblord -. schrieb: > Dirk schrieb: >> Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den >> Arbeitsvertrag aufkündigen. > > Was eine Forderung bezüglich Weiterbildungskosten aber erstmal nicht > ausschließt. > Natürlich nur wenn vereinbart. > > Allerdings ist ein AG selbst Schuld wenn er solche kostspieligen > Weiterbildungen in der Probezeit durchführt. Da hat wohl jemand > vergessen dass hier beide Seiten auf Probe sind, und nicht nur der AN. Bin mal gespannt wie der AG das im Arbeitszeugniss vermerkt. "Für die Einarbeitung des Mitarbeiters waren erhebliche Resourcen nötig die nicht durch entsprechende Arbeitsleistung ausgeglichen worden" So ein Arbeitszeugniss/Lebenslauf könnte noch reichlich hinderlich werden.
Dirk schrieb: > Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den > Arbeitsvertrag aufkündigen. Quatsch. Das gilt nur für den AG wenn der einem AN kündigen will. Der AN darf IMMER fristgerecht, ohne Gründe zu nennen, kündigen. Da unterscheidet sich nur die Kündigungsfrist. Zwei Wochen in der PZ, vier Wochen danach. Das dieses Ammenmärchen mit der PZ einfach nicht tot zu kriegen ist.
Fpga K. schrieb: > Bin mal gespannt wie der AG das im Arbeitszeugniss vermerkt. > "Für die Einarbeitung des Mitarbeiters waren erhebliche Resourcen nötig > die nicht durch entsprechende Arbeitsleistung ausgeglichen worden" > > So ein Arbeitszeugniss/Lebenslauf könnte noch reichlich hinderlich > werden. Das Arbeitszeugnis ist natürlich wurst, wenn man schon ne Anschlussanstellung hat. Noch dazu würde man so eine Klausel vermutlich rausgeklagt kriegen, da nicht wohlwollend. Und darüberhinaus ist die Klausel ein Schuss ins eigene Knie, da sie nur zeigt, dass die Firma weder vernünftig planen noch geplante Leute bei sich halten kann.
Cerberus schrieb: > Dirk schrieb: >> Innerhalb der Probezeit dürfen beide Parteien ohne Begründung den >> Arbeitsvertrag aufkündigen. > > Quatsch. Das gilt nur für den AG wenn der einem AN kündigen will. > Der AN darf IMMER fristgerecht, ohne Gründe zu nennen, kündigen. > Da unterscheidet sich nur die Kündigungsfrist. > Zwei Wochen in der PZ, vier Wochen danach. > Das dieses Ammenmärchen mit der PZ einfach nicht tot zu kriegen ist. Welches Ammenmärchen? Niemand glaubt dass ein AN nicht fristgerecht kündigen dürfte. Das interpretierst du nur in solche Sätze rein. Wahrscheinlich weil du von deiner Doofheit auf Andere schließt. Das obige Zitat ist völlig korrekt. Und es impliziert eben NICHT dass ein AN außerhalb der Probezeit nicht fristgerecht kündigen darf.
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Wenn Dir wg. der Weiterbildung im Fall der Kündigung Kosten entstehen, muss Dir das vor der Weiterbildung unmissverständlich und schriftlich klar gemacht werden, sonst kommt da garnichts nach. Ein AG der so früh schon in Deine Fortbildung investiert ist aber nicht so häufig zu finden. Vielleicht schaust Du Dir doch noch mal an ob Du mit dem Laden nicht warm wirst. Aller Anfang ist schwer, nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.
Cyblord -. schrieb: > Welches Ammenmärchen? Es geht wohl nur um >> Zwei Wochen in der PZ, vier Wochen danach. >> Das dieses Ammenmärchen mit der PZ einfach nicht tot zu kriegen ist. die 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit (PZ)
NRW schrieb: > Da keine Regelung im > Vertrag steht und auch keine Regelung vereinbart wurde, kann ich davon > ausgehen, dass ich keine Kosten übernehmen muss. Oder?! Ganz genau.
NRW schrieb: > Kann ich trotz Weiterbildung einfach kündigen, da in der Probezeit? Ja, > Muss ich die Weiterbildungskosten übernehmen? Unter Umständen! > Gibt es da Regelungen Schau in deinen Arbeitsvertrag > bzw. schon Urteile drüber? Ja!
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