Forum: www.mikrocontroller.net Was darf der angemeldete Benutzer? Und warum?


von Karl (Gast)


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Hallo liebe Moderatoren,
dieser Thread ist durchaus ernst gemeint. Es geht um die ersten paar 
Beiträge aus folgendem Thread: 
Beitrag "Layout: Welcher der Freundlichen akzeptiert dieses."

Die Beiträge gehören zum Teil zu Recht in den Müll, kein Problem.
Trotzdem Frage ich mich, warum der OT mich ungestraft mit meinem kleinen 
primären Geschlechtsmerkmal beleidigen darf. Wenn ich das richtig sehe 
ist das eine Straftat, die ich nur zur Anzeige bringen bräuchte:

§ 185 StGB Beleidigung. Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 
einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer 
Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder 
mit Geldstrafe bestraft.

In anderen Foren wird man für solche Entgleisungen gesperrt. Hier wird 
er belohnt bzw. Vor sich selbst in Schutz genommen und darf einfach 
weiter machen.

Mir geht es hier nicht um den generellen Ton im Thread. Es muss ja 
niemand Antworten, mit geht es um die vertuschte Straftat. Das finde ich 
nicht in Ordnung.

Verständnisvolle Grüße
Karl

: Gesperrt durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> Hier wird er belohnt

Der Mist wurde gelöscht; was bitte ist daran eine Belohnung?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> mit geht es um die vertuschte Straftat

Hast du jemals versucht, eine Beleidigung als Straftat durchzubekommen?

Der Tonfall hier war definitiv nicht in Ordnung, darum wurde es völlig
zurecht gelöscht, aber glaub' mir, das ist weit von dem entfernt, ab
wo ein Staatsanwalt gewillt ist, die öffentliche Ordnung gefährdet zu
sehen, um von Staats wegen da einzugreifen.

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg W. schrieb:

> Hast du jemals versucht, eine Beleidigung als Straftat durchzubekommen?
>
> Der Tonfall hier war definitiv nicht in Ordnung, darum wurde es völlig
> zurecht gelöscht,

...und ich denke, gerade in diesem Forum funktioniert die Löschung
doch recht schnell, auch auf Grund dser Meldemöglichkeit für die
angemeldeten User.

von Karl (Gast)


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Danke für die Antworten. Ich möchte sie in umgekehrter Reihenfolge 
beantworten.

Jörg W. schrieb:
> Hast du jemals versucht, eine Beleidigung als Straftat durchzubekommen?
>
Nein.
> Der Tonfall hier war definitiv nicht in Ordnung, darum wurde es völlig
> zurecht gelöscht, aber glaub' mir, das ist weit von dem entfernt, ab wo
> ein Staatsanwalt gewillt ist, die öffentliche Ordnung gefährdet zu
> sehen, um von Staats wegen da einzugreifen.
Das spielt nur eine untergeordnete Rolle. Nur weil der Staatsanwalt 
wichtigere Dinge zu tun hat, heißt das ja nicht dass alles unter dem 
Radar auf einmal OK ist, nur weil es dafür in der Regel keine Strafen 
gibt. Die Polizei muss meine Anzeige in jedem Fall aufnehmen und 
ermitteln.

Rufus Τ. F. schrieb:
> Der Mist wurde gelöscht; was bitte ist daran eine Belohnung?

Die Belohnung besteht darin, dass der rechtlich fragwürdige Teil 
verschwindet und der Urheber der Beleidigung dadurch geschützt wird. 
Ohne Konsequenzen.

von Harald W. (wilhelms)


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Karl schrieb:

> Die Belohnung besteht darin, dass der rechtlich fragwürdige Teil
> verschwindet und der Urheber der Beleidigung dadurch geschützt wird.
> Ohne Konsequenzen.

Der fragliche Beitrag verschwindet ja nicht, er ist nur für die
User nicht mehr sichtbar. Falls notwendig, kann er vom Forenbe-
treiber immer noch gelesen werden.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> Die Polizei muss meine Anzeige in jedem Fall aufnehmen und ermitteln.

Daß Du als jemand, der anonym in einem Internetforum unterwegs ist, in 
einen Thread ein "don't feed" reinrotzt, und daraufhin von jemand 
anderem eine unfreundliche Antwort erhält, diese Antwort als Beleidigung 
auffasst und mit Polizei und Staatsanwalt verfolgen lassen willst ...

Mit Realitätssinn hat das ganze irgendwie gar nichts zu tun.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> Die Polizei muss meine Anzeige in jedem Fall aufnehmen und ermitteln.

Die ermitteln nichts. Die nehmen das auf (weil sie müssen) und geben das 
an die Staatsanwaltschaft weiter, die dir daraufhin freundlich mitteilt, 
dass sie das nicht als stafwürdig befindet und dir vorschlägt, dass du 
ein Zivilverfahren anstrengen darfst.

Been there, done that.

Du solltest ruhiger werden – und wie Rufus dir schreibt, dir schon ein 
wenig überlegen, was du selbst schreibst.

von Karl (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Der fragliche Beitrag verschwindet ja nicht, er ist nur für die
> User nicht mehr sichtbar. Falls notwendig, kann er vom Forenbe-
> treiber immer noch gelesen werden.

Schon klar. Mein Punkt ist, dass sich besagter OP nach meiner Auffassung 
nicht im rechtlich einwandfreien Rahmen bewegt hat und de facto keine 
Konsequenzen bekommt.

Warum wird einfach geduldet wenn ein angemeldeter Benutzer einen Gast 
beleidigt, was schlicht und ergreifend eine Straftat ist. Der Täter wird 
noch geadelt indem ihm die unliebsamen Gäste vom Leib gehalten werden. 
Überspitzt ausgedruckt. Natürlich war ich in dem Thread auch nicht 
hilfreich, aber ich habe glaube ich niemanden beleidigt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> Warum wird einfach geduldet wenn ein angemeldeter Benutzer einen Gast
> beleidigt, was schlicht und ergreifend eine Straftat ist.

Eine Straftat ist es dann, wenn es ein Gericht als solche festgestellt 
hat.  Das ist hier nicht der Fall, und es ist stark anzuzweifeln, dass 
es jemals als solche festgestellt werden würde.

Da wir ein solches Verhalten (unabhängig von Straftat oder nicht) im 
Forum nicht haben möchten, wurde es gelöscht. Damit ist aus unserer 
Sicht die Angelegenheit erledigt.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Karl schrieb:
> aber ich habe glaube ich niemanden beleidigt.

Natürlich hast Du das, indem Du suggeriert hast, der Threadstarter wäre 
ein Troll.

von Karl (Gast)


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Ok, dann passt es ja. Danke für die Zeit.

von Karl (Gast)


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Sorry, eins noch: Völlig ausgeschlossen, dass ich den anderen Gast 
meinte. Es lohne sich nicht, auf die Anfeindungen im ersten Post 
einzugehen. Aber man kann es auch so interpretieren.
Egal.

Beitrag #5519808 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mani W. (e-doc)


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Karl schrieb:
> Trotzdem Frage ich mich, warum der OT mich ungestraft mit meinem kleinen
> primären Geschlechtsmerkmal beleidigen darf. Wenn ich das richtig sehe
> ist das eine Straftat,

Und wenn Dir in einem Lokal ein Schurke sagt, Du hättest einen
kleinen Schwanz, obwohl er Ihn noch nicht gesehen hat, dann gehst
Du zur Polizei?

Die werden sich nur abkeksen und einen Alko- und Drogentest
mit Dir machen...

Mann, wie alt bist Du?


Lächerlich!

SCNR

: Bearbeitet durch User
Beitrag #5520583 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5520637 wurde von einem Moderator gelöscht.
von A. S. (Gast)


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Ein Kollege von mir beleidgte eine älteren Dame als er ins Kaufhaus 
ging: sie rief ihr Hündchen "komm zu Mami" worauf er so mit Sex mit 
Tieren und so anfing, weil ein Hündchen ihre Tochter sei.

Als er rauskam hörten sich 2 Polizisten das an: ja, sie könnten eine 
Anzeige aufnehmen, die vom Staatsanwalt eingestellt würde und 
zivilrechtlich solle sie auf humorvolle Richter gefasst sein, ... Aber 
wenn sie ihre Tochter nicht anleine, gäbe es eine Anzeige.

von Mani W. (e-doc)


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Dazu noch etwas erheiterndes:

https://www.youtube.com/watch?v=fWpANSpqtEk

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Es ist alles geklärt. Nur noch nicht von jedem.

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