Wenn man getätigte Bahn-Fahrten nachweisen will (z.B. bei Auftraggeber/Finanzamt) hatte ich bisher ein Ticket aus Papier, dass vom Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde. Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets? Dass man eine Fahrkarte gebucht hat, kann man durch das PDF-Dokument sicherstellen. z.B. https://community.bahn.de/questions/1072966-beleg-handyticket-fur-fahrkostenabrechung Aber dass man die Fahrt tatsächlich angetreten ist? (Man könnte ja viele Fahrten irgendwo hin ganz billig als Spartickets buchen, aber das sagt ja nicht, dass man dann gefahren ist)
Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung eintrifft?
Progger schrieb: > Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde Ist ja auch kein Nachweis. Vielleicht hast du einen Kumpel bei der Bahn, der so ein Stempelgerät hat und dir das abstempelt. Als Finanzbeamter wäre ich bei dir vorsichtig.
Abgestempeltes Ticket ist auch kein sicherer Nachweis solange man sich diese im Dutzendpack aus dem Papierkorb angeln kann und fremdgehenden Ehepartner noch genügend übrig lassen ?
> Vielleicht hast du einen Kumpel bei der Bahn, der so ein Stempelgerät hat und
dir das abstempelt.
Das macht er bestimmt nicht, dass wäre Urkundenfälschung und kostet
seinen sicheren Job.
Progger schrieb: > bestimmt Bestimmt und ganz sicher macht er das nicht :-) Und so eine fadenscheinige Begründung soll ein Finanzbeamter glauben? Da kann ja jeder daher kommen...
Progger schrieb: > Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets? Nein, zu mindesten zählt sowas beim F-Amt nicht!
Bei einer Steuer-ERKLÄRUNG bürgt man ja mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit seiner Angaben. Strenggenommen könnte das Finanzamt alles was Du behauptest auch ohne wasserdichte unumstößliche Beweise Deinerseits akzeptieren denn in dem Augenblick in dem Du unterschreibst übernimmst DU die volle Verantwortung dafür daß alle Einzelbelege bereits ordnungsgemäß geprüft sind (nämlich von Dir) und nun quasi zu einem einzigen Beleg zusammengefasst sind den Du ausgestellt hast, auf dem allein Deine Unterschrift prangt und für dessen Richtigkeit allein DU haftest (und nicht mehr die Bahn oder sonstwer).
> fadenscheinige Begründung soll ein Finanzbeamter glauben? Bei mir hat das FA die (abgestempelten) Fahrkarten angefordert und anscheinend geglaubt. > solange man sich diese im Dutzendpack aus dem Papierkorb angeln kann Bestimmt nicht, wo Start- und Ziel-Ort exakt übereinstimmen. Bei den selbstausgedruckten Tickets hat man auch noch den Namen drauf, die findet man sicher nicht im Papierkorb.
Beitrag #5525135 wurde von einem Moderator gelöscht.
Progger schrieb: > Bei mir hat das FA die (abgestempelten) Fahrkarten angefordert und > anscheinend geglaubt. Hört sich an als ob du die "ausgetrickst" hättest!
Beitrag #5525152 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ich bin schon >20 Jahre im Berufsleben. In der Anfangszeit hatte ich Steuerberater, die mir das Sammeln von allen möglichen Belegen immer empfohlen hatten. Ich Ratgebern stand das auch drin, z.B. die von Franz Konz. Gebraucht habe ich die fast nie. Man könnte grundsätzlich den Sinn hinterfragen, weil sowieso alles gefälscht werden kann. Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung abgenommen hat" (§ 640 BGB )
Progger schrieb: > Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art > Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung > abgenommen hat" (§ 640 BGB ) Nein, die wollen nur die Kohle haben!
oszi40 schrieb: > Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung > eintrifft? Wenn schon, dann ein Selfie mit dir UND dem Schaffner :-)
Cora schrieb: > oszi40 schrieb: > Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung > eintrifft? > > Wenn schon, dann ein Selfie mit dir UND dem Schaffner :-) Mit aktueller Tageszeitung
fxthjcxgf schrieb: > Klaus schrieb: >> Mit aktueller Tageszeitung > > Aber eine regionale! Stimmt, eine Tageszeitung aus Kalifornien nützt nicht viel :-)
Beitrag #5526254 wurde von einem Moderator gelöscht.
Zocker_54 schrieb im Beitrag #5525135: > Du hast das Ticket bezahlt also > egal ob du nun fährst. Der TO könnte die Tickets ja weiter veräußern und so mehrfach kassieren. Beim FA erhält man ja nur den Steueranteil und nicht den vollen Ticketpreis. Progger schrieb: > Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art > Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung > abgenommen hat" (§ 640 BGB ) Müsste das nicht auf der Handyabrechnung auftauchen? Der Anscheinsbeweis sollte da reichen. Ohne Unterschrift sind solche Dokumente eh nur eingeschränkt rechtsverbindlich.
Onlinetickets sind Personengebunden und die Tickets vom Automaten wird man wohl kaum schnell los. Ich würde zumindest fragen warum da einer steht und gerade gezogene Tickets verkaufen will. Ganz davon abgesehen von der Zeit, die man dazu verschwendet. Also nein, weiterverkaufen ist kein Argument.
Progger schrieb: > Wenn man getätigte Bahn-Fahrten nachweisen will (z.B. bei > Auftraggeber/Finanzamt) hatte ich bisher ein Ticket aus Papier, dass vom > Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde. Im Rheingold und im Orientexpress war das sicher so. 100% Zugbegleiter im Regionalzugverkehr ist schon sehr sehr lange her. Im Fernverkehr kommt es auch sehr oft vor, dass die Zugbegleiter nicht durchkommen. > Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets? s.u. ansonsten Wozu? Bist du in einem Strafprozess angeklagt und braucht ein Alibi? > Dass man eine Fahrkarte gebucht hat, kann man durch das PDF-Dokument > sicherstellen. Eben, und da steht sogar dein Name oder eine andere Indentifikation drauf, die zu deiner Person führt. Warst du nun am Ziel oder nicht? > Aber dass man die Fahrt tatsächlich angetreten ist? Tja. Wenn der Zug Verspätung hat, rennen alle zum Zugbegleiter um den Stempel zu bekommen. Ausser denen mit Sparpreistickets. Das hat ja Zugbindung. Da braucht man keinen Stempel. Wenn du am Ziel warst, wie sollst du sonst dahin gekommen sein? Zu Fuss gehen? Fahrrad fahren? > (Man könnte ja viele Fahrten irgendwo hin ganz billig als Spartickets > buchen, aber das sagt ja nicht, dass man dann gefahren ist) Warum billig buchen, wenn man eh das Geld zurückfordern will? Dann buche doch Normalpreis. Aber du bekommst davon eh nur Auslagen und Erstattung der Auslagen, aber kein Einkommen. Das bekommt die DB und freut sich. Andersrum wird doch ein erschwindeltes Einkommen draus: Strecke im Eigen-KFZ abrechnen und per DB-Sparpreis reisen. War der Zug wieder mal verspätet, trotzdem Reiseabrechnung und dazu Fahrgastrechteerstattung in die eigene Börse. Wer sich wirklich langweit kauft für Hauptreisewochenenden ein paar Tickets für den ICE Basel-Kiel oder Basel-Stralsund. Die haben Verspätungsgarantie und über das Fahrgastrechteformular bekommt dann die tollen Gutscheine, die du bei eBay verkaufen kannst... / scnr
>> Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets? > s.u. ansonsten Wozu? Z.B. wenn man ein Alibi bei der Polizei braucht. Man muss kein Krimineller sein, das kann schnell passieren, dass man nachweisen muss, dass man irgendwo war, oder irgendwo nicht gewesen sein konnte zu einer bestimmten Zeit. Es ist ja üblich, dass jeder Vorgang in der digitalen Welt bestätigt wird. Homebanking z.B.: da wird bestätigt, von welcher IP aus man sich eingeloggt hat, welche TAN zu welcher Zeit verbraucht wurde, usw. (Dass man mit diesen Infos kriminelles Einloggen aufdeckt, ist ja sowie fast ausgeschlossen) Es wäre ja sehr einfach, solche Infos in das private-Bahn Portal einfliessen zu lassen: Welche digitale Fahrkarte in welchem Zug wann kontrolliert wurde. Ohne irgendwelchen nennenswerten technischen Mehraufwand. Aber die zeigen nur die gekauften Fahrkarten an.
Was ist zB mit diesem "Fairparking.de", wo man vor seinem Lieblingsbaumarkt im Auto zwingend die Parkscheibe ins Fenster legen muss, um einer Strafzahlung von 29.95€ zu entgehen. Auch hier hilft ein Kassenbon aus jenem Zeitfenster. Blöd nur, wenn man eigentlich ins Fitnessstudio wollte, aber den gleichen Parkplatz benutzt hatte. Hier muss man dann auch erst die elektronischen Daten der Zutrittskontrolle des FitneßStudios anfragen (jahreskarte) und auf Kulanz dieser dämlichen Parkraumbewirtschaftungs"firma" hoffen... (Gut . okay - am Thema vorbei - sry für OT)
Du musst die ganze Bahnfahrt filmen und dem FA dann auf analoger Laserdisk zusenden. Woanders könnten ja Computerviren drauf sein! Aber pass auf dass du beim Filmen nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt. Die Disk wird viermal gestempelt, gelocht und dann ungesehen geschreddert.
Na, fühlt man sich gut, wenn man sich über die Beiträge möglichst lustig macht, und diese ins lächerliche zieht?
Beitrag #5529409 wurde von einem Moderator gelöscht.
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