Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Fahrten mit DB nachweisen


von Progger (Gast)


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Wenn man getätigte Bahn-Fahrten nachweisen will (z.B. bei 
Auftraggeber/Finanzamt) hatte ich bisher ein Ticket aus Papier, dass vom 
Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde.

Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?
Dass man eine Fahrkarte gebucht hat, kann man durch das PDF-Dokument 
sicherstellen.

z.B.
https://community.bahn.de/questions/1072966-beleg-handyticket-fur-fahrkostenabrechung

Aber dass man die Fahrt tatsächlich angetreten ist?
(Man könnte ja viele Fahrten irgendwo hin ganz billig als Spartickets 
buchen, aber das sagt ja nicht, dass man dann gefahren ist)

von oszi40 (Gast)


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Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung 
eintrifft?

von Bernd K. (prof7bit)


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Beim Finanzamt nachfragen könnte auch etwas Licht ins Dunkel bringen.

von Fhhj (Gast)


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Progger schrieb:
> Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde

Ist ja auch kein Nachweis. Vielleicht hast du einen Kumpel bei der Bahn, 
der so ein Stempelgerät hat und dir das abstempelt. Als Finanzbeamter 
wäre ich bei dir vorsichtig.

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Abgestempeltes Ticket ist auch kein sicherer Nachweis solange man sich 
diese im Dutzendpack aus dem Papierkorb angeln kann und fremdgehenden 
Ehepartner noch genügend übrig lassen ?

von Progger (Gast)


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> Vielleicht hast du einen Kumpel bei der Bahn, der so ein Stempelgerät hat und 
dir das abstempelt.

Das macht er bestimmt nicht, dass wäre Urkundenfälschung und kostet 
seinen sicheren Job.

von Fhhj (Gast)


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Progger schrieb:
> bestimmt

Bestimmt und ganz sicher macht er das nicht :-) Und so eine 
fadenscheinige Begründung soll ein Finanzbeamter glauben? Da kann ja 
jeder daher kommen...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Progger schrieb:
> Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?

Nein, zu mindesten zählt sowas beim F-Amt nicht!

von Bernd K. (prof7bit)


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Bei einer Steuer-ERKLÄRUNG bürgt man ja mit seiner Unterschrift für die 
Richtigkeit seiner Angaben. Strenggenommen könnte das Finanzamt alles 
was Du behauptest auch ohne wasserdichte unumstößliche Beweise 
Deinerseits akzeptieren denn in dem Augenblick in dem Du unterschreibst 
übernimmst DU die volle Verantwortung dafür daß alle Einzelbelege 
bereits ordnungsgemäß geprüft sind (nämlich von Dir) und nun quasi zu 
einem einzigen Beleg zusammengefasst sind den Du ausgestellt hast, auf 
dem allein Deine Unterschrift prangt und für dessen Richtigkeit allein 
DU haftest (und nicht mehr die Bahn oder sonstwer).

von Progger (Gast)


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> fadenscheinige Begründung soll ein Finanzbeamter glauben?

Bei mir hat das FA die (abgestempelten) Fahrkarten angefordert und 
anscheinend geglaubt.


> solange man sich diese im Dutzendpack aus dem Papierkorb angeln kann

Bestimmt nicht, wo Start- und Ziel-Ort exakt übereinstimmen.
Bei den selbstausgedruckten Tickets hat man auch noch den Namen drauf, 
die findet man sicher nicht im Papierkorb.

Beitrag #5525135 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Progger schrieb:
> Bei mir hat das FA die (abgestempelten) Fahrkarten angefordert und
> anscheinend geglaubt.

Hört sich an als ob du die "ausgetrickst" hättest!

Beitrag #5525152 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Progger (Gast)


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Ich bin schon >20 Jahre im Berufsleben. In der Anfangszeit hatte ich 
Steuerberater, die mir das Sammeln von allen möglichen Belegen immer 
empfohlen hatten. Ich Ratgebern stand das auch drin, z.B. die von Franz 
Konz.

Gebraucht habe ich die fast nie.

Man könnte grundsätzlich den Sinn hinterfragen, weil sowieso alles 
gefälscht werden kann.

Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art 
Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung 
abgenommen hat" (§ 640 BGB )

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Progger schrieb:
> Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art
> Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung
> abgenommen hat" (§ 640 BGB )

Nein, die wollen nur die Kohle haben!

von Cora (Gast)


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oszi40 schrieb:
> Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung
> eintrifft?

Wenn schon, dann ein Selfie mit dir UND dem Schaffner :-)

von Klaus (Gast)


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Cora schrieb:
> oszi40 schrieb:
> Handy-Foto vom Schaffner mit Geo-Daten bis eine gescheitere Lösung
> eintrifft?
>
> Wenn schon, dann ein Selfie mit dir UND dem Schaffner :-)

Mit aktueller Tageszeitung

von fxthjcxgf (Gast)


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Klaus schrieb:
> Mit aktueller Tageszeitung

Aber eine regionale!

von Cora (Gast)


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fxthjcxgf schrieb:
> Klaus schrieb:
>> Mit aktueller Tageszeitung
>
> Aber eine regionale!

Stimmt, eine Tageszeitung aus Kalifornien nützt nicht viel :-)

Beitrag #5526254 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cerberus (Gast)


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Zocker_54 schrieb im Beitrag #5525135:
> Du hast das Ticket bezahlt also
> egal ob du nun fährst.

Der TO könnte die Tickets ja weiter veräußern und so mehrfach
kassieren.
Beim FA erhält man ja nur den Steueranteil und nicht den vollen
Ticketpreis.

Progger schrieb:
> Aber in diesem Thread hatte ich ja gefragt, ob die Bahn so eine Art
> Beleg für digitale Handytickets bereitstellt, dass man die "Leistung
> abgenommen hat" (§ 640 BGB )

Müsste das nicht auf der Handyabrechnung auftauchen?
Der Anscheinsbeweis sollte da reichen. Ohne Unterschrift sind
solche Dokumente eh nur eingeschränkt rechtsverbindlich.

von Dennis (Gast)


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Onlinetickets sind Personengebunden und die Tickets vom Automaten wird 
man wohl kaum schnell los. Ich würde zumindest fragen warum da einer 
steht und gerade gezogene Tickets verkaufen will. Ganz davon abgesehen 
von der Zeit, die man dazu verschwendet. Also nein, weiterverkaufen ist 
kein Argument.

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Progger schrieb:
> Wenn man getätigte Bahn-Fahrten nachweisen will (z.B. bei
> Auftraggeber/Finanzamt) hatte ich bisher ein Ticket aus Papier, dass vom
> Zugbegleiter mit Uhrzeit und Zugnummer abgestempelt wurde.

Im Rheingold und im Orientexpress war das sicher so. 100% Zugbegleiter 
im Regionalzugverkehr ist schon sehr sehr lange her. Im Fernverkehr 
kommt es auch sehr oft vor, dass die Zugbegleiter nicht durchkommen.

> Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?
s.u. ansonsten Wozu? Bist du in einem Strafprozess angeklagt und braucht 
ein Alibi?

> Dass man eine Fahrkarte gebucht hat, kann man durch das PDF-Dokument
> sicherstellen.
Eben, und da steht sogar dein Name oder eine andere Indentifikation 
drauf, die zu deiner Person führt. Warst du nun am Ziel oder nicht?

> Aber dass man die Fahrt tatsächlich angetreten ist?
Tja. Wenn der Zug Verspätung hat, rennen alle zum Zugbegleiter um den 
Stempel zu bekommen. Ausser denen mit Sparpreistickets. Das hat ja 
Zugbindung. Da braucht man keinen Stempel.

Wenn du am Ziel warst, wie sollst du sonst dahin gekommen sein? Zu Fuss 
gehen? Fahrrad fahren?

> (Man könnte ja viele Fahrten irgendwo hin ganz billig als Spartickets
> buchen, aber das sagt ja nicht, dass man dann gefahren ist)

Warum billig buchen, wenn man eh das Geld zurückfordern will? Dann buche 
doch Normalpreis. Aber du bekommst davon eh nur Auslagen und Erstattung 
der Auslagen, aber kein Einkommen. Das bekommt die DB und freut sich.

Andersrum wird doch ein erschwindeltes Einkommen draus: Strecke im 
Eigen-KFZ abrechnen und per DB-Sparpreis reisen. War der Zug wieder mal 
verspätet, trotzdem Reiseabrechnung und dazu Fahrgastrechteerstattung in 
die eigene Börse.

Wer sich wirklich langweit kauft für Hauptreisewochenenden ein paar 
Tickets für den ICE Basel-Kiel oder Basel-Stralsund. Die haben 
Verspätungsgarantie und über das Fahrgastrechteformular bekommt dann die 
tollen Gutscheine, die du bei eBay verkaufen kannst... / scnr

von Progger (Gast)


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>> Ist der Nachweis auch möglich bei Handytickets?
> s.u. ansonsten Wozu?

Z.B. wenn man ein Alibi bei der Polizei braucht.
Man muss kein Krimineller sein, das kann schnell passieren, dass man 
nachweisen muss, dass man irgendwo war, oder irgendwo nicht gewesen sein 
konnte zu einer bestimmten Zeit.

Es ist ja üblich, dass jeder Vorgang in der digitalen Welt bestätigt 
wird.
Homebanking z.B.: da wird bestätigt, von welcher IP aus man sich 
eingeloggt hat, welche TAN zu welcher Zeit verbraucht wurde, usw.
(Dass man mit diesen Infos kriminelles Einloggen aufdeckt, ist ja sowie 
fast ausgeschlossen)

Es wäre ja sehr einfach, solche Infos in das private-Bahn Portal 
einfliessen zu lassen: Welche digitale Fahrkarte in welchem Zug wann 
kontrolliert wurde.
Ohne irgendwelchen nennenswerten technischen Mehraufwand.
Aber die zeigen nur die gekauften Fahrkarten an.

von Äxl (geloescht) (Gast)


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Was ist zB mit diesem "Fairparking.de", wo man vor seinem 
Lieblingsbaumarkt im Auto zwingend die Parkscheibe ins Fenster legen 
muss, um einer Strafzahlung von 29.95€ zu entgehen. Auch hier hilft ein 
Kassenbon aus jenem Zeitfenster. Blöd nur, wenn man eigentlich ins 
Fitnessstudio wollte, aber den gleichen Parkplatz benutzt hatte. Hier 
muss man dann auch erst die elektronischen Daten der Zutrittskontrolle 
des FitneßStudios anfragen
(jahreskarte) und auf Kulanz dieser dämlichen 
Parkraumbewirtschaftungs"firma" hoffen...
(Gut . okay - am Thema vorbei - sry für OT)

von thomasthetrain (Gast)


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Du musst die ganze Bahnfahrt filmen und dem FA dann auf analoger 
Laserdisk zusenden. Woanders könnten ja Computerviren drauf sein! Aber 
pass auf dass du beim Filmen nicht gegen das Bundesdatenschutzgesetz 
verstößt. Die Disk wird viermal gestempelt, gelocht und dann ungesehen 
geschreddert.

von Progger (Gast)


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Na, fühlt man sich gut, wenn man sich über die Beiträge möglichst lustig 
macht, und diese ins lächerliche zieht?

Beitrag #5529409 wurde von einem Moderator gelöscht.
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