Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Vorstellungsgespräch Öffentlicher Dienst: Angestrebte Nebentätigkeit ankündigen?


von SeppAusOberbayern (Gast)


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Hallo, Leute.

Ich habe ein Vorstellungsgespräch an einer Hochschule für eine 
Teilzeitstelle als WiMi. Ich habe vor, neben dieses Jobs freiberuflich 
bzw. gewerbetreibend tätig zu werden (in Gefilden, die nichts mit dem 
Job zu tun haben).

Hört der Arbeitgeber soetwas gerne oder nicht gerne im 
Vorstellungsgespräch?
Werden evtl. Leute bevorzugt eingestellt, die z.B. familiäre Gründe 
angeben für eine Teilzeitstelle?

Danke für hilfreiche Antworten.

von 2⁵ (Gast)


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Promotion? Stell' dich mal darauf ein, dass dein Prof dich deutlich 
länger sehen will, als es im TZ Vertrag steht.

Zur eigentlichen Frage: Würde ich beim VS nicht angeben, es sei denn, du 
wirst danach gefragt, und dann würde ich im Konjunktiv bleiben. Aber 
wenn die Stelle eh als TZ ausgeschrieben ist, dürften die Uni eigentlich 
nichts dagegen haben, es sei denn, wie gesagt, Promotion...

von Martin L. (Gast)


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Hallo,

schau doch einfach in den Tarifvertrag wie das geregelt ist. Wenn Du 
Glück hast gibt es nur eine Anzeige- keine Genehmigungspflicht.

Viele Grüße,
 Martin Laabs

von Marx Wolfgang (Gast)


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SeppAusOberbayern schrieb:
> Hallo, Leute.
>
> Ich habe ein Vorstellungsgespräch an einer Hochschule für eine
> Teilzeitstelle als WiMi. Ich habe vor, neben dieses Jobs freiberuflich
> bzw. gewerbetreibend tätig zu werden (in Gefilden, die nichts mit dem
> Job zu tun haben).
Lass es weg!
Wenn du teilzeit machst, kann niemand dir vorschreiben noch eine zweit 
Teilzeittätigkeit auszuüben.
Es muß halt in dem gesetzlichen Rahmen passen, max 48h/w Durchschnitt in 
6 Monaten.

Beitrag #5527308 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5527323 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5527343 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Werner S. (wernertrp)


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In diesem Forum sind wirklich sehr deutsche Deutsch-Juristen-Kinder 
Arbeitssuchend.

von старший мудрый троль (Gast)


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Eigentlich sollten nur Highperformer eine Promotion in Betracht ziehen. 
Da brauchen wir keinen Minimalisten. Mit Stunden zaehlen ist da nichts.

Beitrag #5527573 wurde von einem Moderator gelöscht.
von 2⁵ (Gast)


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Dennis schrieb im Beitrag #5527308:
> Wieso sollte der Prof einen länger sehen wollen. Man hat eine
> Stundenzahl vertraglich vereinbart.

Früher (tm) war das durchaus üblich... 50% TZ Stelle aber 100% 
Anwesenheit.
Wenn sich das geändert hat, wäre es ja gut. Allerdings bist du bei einer 
Promotion in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Doktorvater, das über das 
übliche Maß eines Angestellten zum Chef deutlich hinausgeht. Ich könnte 
mir gut vorstellen, dass jemand, der als WiMi mit Promotionsabsichten 
nur nach Stechuhr arbeitet, Schwierigkeiten bekommt. Bei so einer TZ 
Stelle an einer Uni sollte man vorher mal genau mit dem Prof über die 
Arbeitszeit reden, also ob nur bestimmte Tage dafür dann aber 8h oder 
jeden Tag, dafür nur 4 h usw.

von Gordon (Gast)


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2⁵ schrieb:
> ja g

2⁵ schrieb:
> Dennis schrieb:
>> Wieso sollte der Prof einen länger sehen wollen. Man hat eine
>> Stundenzahl vertraglich vereinbart.
>
> Früher (tm) war das durchaus üblich... 50% TZ Stelle aber 100%
> Anwesenheit.
> Wenn sich das geändert hat, wäre es ja gut. Allerdings bist du bei einer
> Promotion in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Doktorvater, das über das
> übliche Maß eines Angestellten zum Chef deutlich hinausgeht. Ich könnte
> mir gut vorstellen, dass jemand, der als WiMi mit Promotionsabsichten
> nur nach Stechuhr arbeitet, Schwierigkeiten bekommt. Bei so einer TZ
> Stelle an einer Uni sollte man vorher mal genau mit dem Prof über die
> Arbeitszeit reden, also ob nur bestimmte Tage dafür dann aber 8h oder
> jeden Tag, dafür nur 4 h usw.

Man ist in der Hinsicht in einem Abhängigkeitsverhältnis, in der einem 
der Prof bezüglich seiner Promotion diese einfach vermiesen kann und das 
ganze nicht bewertet. Man muss da aber auch Stärke zeigen und sich nicht 
alles gefallen lassen, denn es ist immer noch ein Arbeitsverhältnis und 
hier gilt das Arbeitsrecht. Mitarbeiter können hier durchaus mal Stärke 
beweisen, denn die Personalräte an der Uni sind ziemlich mächtig.

Beitrag #5528034 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Volker S. (vloki)


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Zocker_54 schrieb im Beitrag #5528034:
> So wird das nichts ! Reichlich verworren !

Mich verwirrt eigentlich nur, woher Ihr alle wisst, dass es um eine 
Promotion und dann auch noch an einer Uni geht ;-)

Beitrag #5528041 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Werner S. (wernertrp)


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Volker S. schrieb:
> Zocker_54 schrieb im Beitrag #5528034:
>> So wird das nichts ! Reichlich verworren !
>
> Mich verwirrt eigentlich nur, woher Ihr alle wisst, dass es um eine
> Promotion und dann auch noch an einer Uni geht ;-)

... manche vermischen die Antworten in dem Thread zu neuen Fragen die 
nie gefragt worden sind. Manche ziehen aus einer Antwort neue Fragen.
Irgendwo schreibt einer der antwortet etwa die Vermutung Promotion und 
andere fahren darauf ab.
Wie im richtigen Leben in einer Sitzung in der Firma.
Ich glaube Trump macht es auch so.

Beitrag #5528062 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5528171 wurde von einem Moderator gelöscht.
von baldBeamter (Gast)


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SeppAusOberbayern schrieb:
> Hört der Arbeitgeber soetwas gerne oder nicht gerne im
> Vorstellungsgespräch?
Wenn die Stelle explizit (mit Prozentsatz) als TZ-Stelle ausgeschrieben 
ist, dann darfst du entweder für jemanden anders den Lückenfüller 
spielen oder es ist schlicht nicht genug Geld für dich da. Solange dein 
Arbeitgeber bekommt was er will sind ihm deine Interessen völlig egal.

Wenn die Stelle nicht explizit als TZ-Stelle ausgeschrieben ist 
(irgendein Satz wie "Der rechtlichen Daumenschrauben wegen ist eine 
Tätigkeit grundsätzlich auch in Teilzeit möglich", dann kannst du deine 
Tz-Träume gleich beerdigen.

> Werden evtl. Leute bevorzugt eingestellt, die z.B. familiäre Gründe
> angeben für eine Teilzeitstelle?
Es werden bevorzugt Leute eingestellt, die
- jung, gesund und formbar sind
- die gesuchte Erfahrung mitbringen
- nicht schwanger werden können
- nicht in Elternzeit gehen können

von xxx (Gast)


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baldBeamter schrieb:
> - nicht in Elternzeit gehen können

Na das letzte kann man ja wohl streichen, es sei denn es werden nur 
sterile Menschen eingestellt...

Beitrag #5528421 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5529401 wurde von einem Moderator gelöscht.
von SeppAusOberbayern (Gast)


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Danke für eure Hinweise.
Es geht NICHT um eine Promotion, sondern um eine gewöhnliche 
Teilzeit-Stelle als WiMi an einer Hochschule.

Da meines Wissens die Verwaltung (einschließlich Frauenbeauftragte) 
einer Einstellung zustimmen muss, könnte ich mir vorstellen, dass der 
Prof. Rapport über das Vorstellungsgespräch ableisten muss. Die 
Verwaltung hört dann sicher "familiäre Gründe" lieber als alles andere.

von Volker S. (vloki)


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SeppAusOberbayern schrieb:
> Es geht NICHT um eine Promotion, sondern um eine gewöhnliche
> Teilzeit-Stelle als WiMi an einer Hochschule.

Frag am Besten gleich Mal nach der Einstufung und was dabei als Netto 
raus kommt.
Dann wird vermutlich schnell klar, dass nicht viele Interessenten übrig 
bleiben und ein weiteres Einkommen fast schon erforderlich ist ;-)

von TMP (Gast)


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Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sind anzeigepflichtig. Ob das 
den Auswahlprozess beeinflusst, wird dir niemand beantworten können.

von Mad (Gast)


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SeppAusOberbayern schrieb:
> Hört der Arbeitgeber soetwas gerne oder nicht gerne im
> Vorstellungsgespräch?
> Werden evtl. Leute bevorzugt eingestellt, die z.B. familiäre Gründe
> angeben für eine Teilzeitstelle?

Also bitte. Du arbeitest doch nicht bei einem Unternehmen, dass durch 
deine Nebentätigkeit eine Konkurrenz sieht.

Da du ja auch schriebst, dass sich beide Tätigkeiten inhaltlich 
unterscheiden. Es liegt somit üblicherweise kein Konflikt vor, es sei 
denn du kannst du deine Nebentätigkeit deinen Hauptjob nicht mehr 
ausüben...

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Gib das erst an, wenn Du in Lohn und Brot bist. Das reicht völlig. Die 
Genehmigung hängt eh nur davon ab, ob die Nebentätigkeit in inhaltlicher 
Konkurrenz zu deiner Haupttätigkeit steht und ob evtl. deine Arbeitszeit 
davon berührt wird.
Gerade bei einer TZ-Beschäftigung geht das den Arbeitgeber erstmal gar 
nichts an, womit Du sonst deine Brötchen verdienst, abgesehen von den 
o.g. Punkten.
Gruß

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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TMP schrieb:
> Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sind anzeigepflichtig.

Jop, aber nicht während des Bewerbungsgesprächs

von vs_vertraulich (Gast)


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>> Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst sind anzeigepflichtig.

... sollten aber unbedingt verschwiegen werden, wenn man zum
Beispiel interne Informationen an einen (ausländischen) Nach-
richtendienst verkauft. :-D

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Mach Dich locker, wie gesagt, beim Bewerbungsgespräch musst Du sowas 
nicht angeben und mit der reinen Anzeigepflicht ist es getan. Selbst 
wenn Du´s erzählts, wird da auf die Auswahl zumindest keinen fördernden 
Einfluss haben, negativen aber auch nur dann, wenn jemand aus der Runde 
Zweifel bekommt, Du könntest den Uni-Job nicht gescheit ausfüllen. Sowas 
kann immer mal vorkommen, in einer Uni findest Du nicht immer nur Profis 
in solchen Runden, die das richtig beurteilen können ;-)

Meine Expertise dazu : Bin seit langer Zeit selbst Uni-Mitarbeiter und 
schon in verschiedenen Postitionen auch auf Arbeitgeberseite gesessen. 
Überfordere dein Gegenüber nicht mit überflüssigem Wissen ;-)

Achso, wenn deine Nebentätigkeit eh im CV steht und die Frage darauf 
kommt, ob Du das noch aktiv machst, dann ist das was anderes, klar.

Gruß

Beitrag #5531028 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5531182 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5531229 wurde von einem Moderator gelöscht.
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