Hallo Gemeinde. Vielleicht hat noch jemand einen Tipp um einem eventuellen Rechtsstreit zu vermeiden. Ich erzähle einfach mal meine Geschichte ... Also ... Ich habe mir Ende Juni bei Händler X ein Notebook als Workstation-Ersatz gekauft. Neupreis 3000 EUR. Nach anfänglicher Freude über das Gerät ist mir schnell ein inakzeptabler Umstand aufgefallen. Die Lautsprecher kratzen bzw. schwingen so dermaßen im Gehäuse mit, dass z.B. Youtube-Videos bei der Widergabe von Sprache so klingen, als würde man in eine leere Colabüchse reden. Es gibt im Netz unzählige Berichte über selbiges Problem, aber auch genausoviele über funktionierende Geräte. Ich habe zunächst Kontakt zum (Online) Händler aufgenommen. Dort wurde mir nach 45 Minuten Warteschlange gesagt, dass das Gerät im Zuge des Widerrufsrecht ausgetauscht wird, es wurde offensichtlich direkt ein Rückgabevorgang ausgelöst. Da ich sonst mit dem Gerät zufrieden war, vor allem mit den geringen Ausprägungen von Lichthöfen und Pixelfehlern, wollte ich das Gerät aber lieber nur da repariert haben, wo es wirklich kaputt ist, nämlich beim Sound. Also entschloss ich mich auch nochmal den Hersteller zu kontaktieren, welcher mir eine Reparatur anbot. Wartezeit 20 Tage insgesamt. Das war für mich noch zu verschmerzen, wenn es denn dann wieder geht. Also ab zum Hersteller mit dem Gerät. Das Gerät kam nach der Reparatur vom Hersteller wieder, es wurden viele Teile gewechselt, auch wegen Fehlern, die bei mir nicht vorhanden waren, aber wohl in der Werkstatt aufgetreten sind. Da wurden Motherboards, Grafikeinheiten etc. ebenso mitgetauscht wie eben Lautsprecher und Soundeinheiten. Es wurden laut Bericht sämtiche Funktionstests durchgeführt. Mir war das alles egal, hauptsache es geht nun wieder. Ich machte mein Notebook also wieder an, installierte Windows erneut und wollte mich meines neuen Sounds erfreuen. Die Ernüchterung kam jedoch schnell. Der Sound klang genauso wie vorher ... Colabüchse ... scheppern ... kratzen ... inakzeptabel, das nicht nur wegen des Preises. So darf auch kein 500 EUR Gerät klingen. Nun wurde mir auf erneuter Anfrage ein Techniker vom Hersteller nachgeschickt, der sich nochmals um das Soundproblem kümmern sollte. Der Techniker kam, fand den Sound ebenfalls nicht akzeptabel, tauschte den Lautsprecher und stellte fest, das Problem bleibt. Da alle Treiber installiert und sonstigen Hardwarekomponenten bereits getauscht wurden, verabschiedete er sich mit dem Vermerk "nicht zu reparieren" ... ich erhalte in den nächsten Tagen Rückmeldung vom Hersteller. Die Rückmeldung kam. Ein Gerätetausch ist nun nicht mehr zu vermeiden, ich habe mich also geschlagen gegeben. Der Hersteller prüft den Umtausch intern noch einmal. Zwei Tage später kam die Absage vom Hersteller, dass das Gerät nicht getauscht werden kann, da ich es nicht direkt über den Hersteller bezogen habe. Ich solle mich an den Händler wenden. Ich hab mich also an den Händler gewendet, dieser sagte mir, er tausche das Gerät nun nicht mehr einfach um, da ja die 14 Tage Rückgaberecht mittlerweile abgelaufen sind. Er würde das Gerät beim Hersteller einschicken und reparieren lassen (Slapstick?). Ich schrieb dem Händler, dass das Gerät bereits beim Hersteller war und es nicht reparabel ist. Darauf hin meinte er, wenn ich kein Schriftstück dazu habe, dass das Gerät tatsächlich nicht zu reparieren ist, wird das Gerät einfach beim Hersteller eingeschickt, da er in der Pflicht ist, bis zu drei mal nachzubessern ... Nun habe ich beim Hersteller versucht ein entsprechenden Schriftstück der Irreparabilität zu erwirken, aber offensichtlich gibt es sowas nicht bzw. wird wohl so offiziell nicht ausgestellt (vielleicht hängen hier auch rechtliche Dinge dran). Reparaturbericht und Emailverkehr mit dem Hersteller reicht dem Händler hier nicht. Nun meine Frage: Was kann ich noch tun um aus der Nummer irgendwie rauszukommen, wenn ich kein Schriftstück erhalte? Mittlerweile ist es mir egal ob ich ein vernünftiges Gerät oder das Geld habe. Langsam überlege ich mir auch, ob ich das Gerät nicht privat irgendwo mit entsprechenden Nachlass auf das Problem abstoße, da gerade PC-Technik ja nicht wertvoller wird. Ich habe das Gerät seit über 2 Monaten noch nicht einmal produktiv nutzen können und es ist eigentlich nur unterwegs und verfällt an Wert. Auch wenn es nicht unterwegs ist, traue ich mich ehrlich gesagt nicht wirklich damit hemisch zu werden und in meine alltägliche Arbeit einfließen zu lassen, da ich nicht weiß, was damit nun passiert und was nicht. Dann hab ich alles eingerichtet und muss dann doch wieder zwischenzeitlich auf andere Geräte umswitchen, weil dieses irgendwo unterwegs ist. Ich suche nur nach Tipps, die ausserhalb von Anwalt und Co. liegen, da dies immer die hässlichste Variante von allen ist. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich habe das Gefühl, sobald ich online Dinge anschaffe die mehr als 1000 EUR kosten, trete ich in solche Fettnäpfchen ... Einzelfall? Grüße
Der Fehler war, das Ding nicht sofort umzutauschen. Die Bedenken wegen Pixelfehler usw. halte ich für Unsinn bei der Preisklasse. Da kann man ein in jeder Hinsicht einwandfreies Gerät erwarten. Nun halt den Händler dreimal nachbessern lassen. Wenn der Fehler auf wundersame Weise verschwindet gut, sonst bekommst du halt dein Geld zurück.
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Hi, Claus hat schon den EINZIG RICHTIGEN Tipp gegeben. Der Händler ist, sofern die in Deutschland gekauft hast (vermutlich in der ganzen EU), unzweifelhaft im Recht! Die Rückgabefrist in der eine Rückgabe ohne weiteres möglich gewesen wäre ist abgelaufen. Der Händler hat dir die Rücknahme ausdrücklich angeboten und DU hast abgelehnt. Jetzt kannst du nur die (bis zu) drei Nachbesserungsversuche abwarten. Mit etwas Glück klappt es ja schon beim ersten Mal oder der Händler erstattet nach dem ersten erfolglosen Versuch. Aber insgesamt musst du ihm DREI VERSUCHE zugestehen bevor du Anspruch auf Wandlung (Rückgabe und Kaufpreiserstattung) hast. Jedoch kann/könnte es für dich NOCH ÄRGER kommen. Denn du hast gleich ZWEI Fehler gemacht. Dein erster war das Ablehnen der Rücknahme innerhalb der ersten 14 Tage. Der sorgt jetzt für die "nervigen" Folgen mit denen du gerade kämpfst. Dein zweiter, viel größerer, Fehler war jedoch das du jemand anders als DEINEN VERTRAGSPARTNER hast Teile austauschen lassen! Oder hat der Händler dir ausdrücklich erlaubt bzw. von sich aus aktiv empfohlen sich DIREKT an den HErsteller zu wenden? Wenn ja, kannst du das folgende Ignorieren. Dann ist das natürlich kein Problem und das Kontaktieren des Herstellers war KEIN Fehler. Aber wenn nein könnte der Händler, wenn er wollte, sich auf diesen unauthorisierten Eingriff berufen und versuchen jegliche weiteren Gewährleistungsleistungen abzulehnen. Dabei spielt es (rechtlich) KEINE ROLLE ob es der Hersteller oder irgendein angelernter Bastler im Telefonkarten/Handy/Computer Kombishop am hintersten Ende der Fußgängerzone war. Das Gerät ist nicht mehr in dem Zustand in dem er es dir überlassen hat. Das Schlimme ist: Die Teile die du jetzt als Defekt reklamierst sind NICHT die Teile die du vom Händler hast! Es war ein anderes Motherboard und andere Lautsprecher die er dir Verkauft hat... Wie willst du begründen das er nun Dinge reparieren soll du dir ganz woanders besorgt hast? Es könnte ja schließlich sein das die vorherigen Teile einen anderen, für den Händler selbst ganz leicht zu behebenden Defekt hatten. (Auch Hersteller KÖNNEN Fehler machen und was übersehen/falsch einschätzen) OK, in der Realität wird natürlich bei vielen Händlern schon bewertet wen man ausser Ihnen an den Geräten hat fummeln lassen. Und wenn es (nur) der Hersteller war dem Sie selber auch nur das Gerät zusenden würden wird da ein seriöser Händler auch nicht versuchen sich des Problems auf diese Art zu entledigen. Schließlich kann er halbwegs sicher sein das zum einen keine Verschlimmerung eingetreten ist und was für ihn viel wichtiger ist, zum anderen wird der Hersteller dem Händler keine Probleme machen wenn der SEINERSEITS jetzt die Gewährleistung/Garantie beim Hersteller für die Rep. des Gerätes in Anspruch nimmt. Eine andere Möglichkeit ist das der Händler, sofern es ein größerer ist, einfach seine Standardprozesse hat und in diesen Prozessen dieser Fall überhaupt nicht vor kommt. Also einfach nicht beachtet wird das da schon "jemand" anderes rumgeschraubt hat. In beiden Fällen wird das aber nur so lange gut gehen wie man den Händler nicht zu sehr ärgert. Im ersten Fall wird der vielleicht irgendwann vom Verhalten des Kunden so genervt sein das er sagt "LMAA", im zweiten Fall wird das dazu führen das der Fall aus dem Routineprozess herausfällt, sich jemand die Sachlage anschaut und dabei dann die Angabe der schon versuchten Reparatur durch eine Nichtvertragspartner auffällt. Du bist jetzt (leider) in einer schwachen Position in die du dich aber ganz alleine gebracht hast! Wenn du mit dem Gerät tatsächlich bis auf dem Sound zufrieden warst und gute Gründe hast anzunehmen das es sich bei dem Sound wirklich um einen Individuellen Defekt handelt und nicht um ein Verhalten der ganzen Modellserie wäre der richtige Weg gewesen das Gerät wie angeboten zu Wandeln und nach der Wandlung einfach neu zu bestellen. Dann wäre das "Tauschgerät" in zwei bis drei Tagen da gewesen. (Leider haben viele Notebooks einen eher bescheidenen Sound, ab einer bestimmten Lautstärke klappern und rappeln da eine Menge. Wir wissen ha nicht wie laut du tatsächlich gestellt hast. Hängt ja vom Umgebungslärmpegel UND der individuellen Hörleistung ab) Für das nächste Mal bis du aber nun vorgewarnt. Und als vielleicht kleinen Hoffnungsschimmern: Wenn der HErsteller die Unreparierbarkeit festgestellt hat, dann steht das bei ihm im System. Sobald das Gerät vom Händler bei ihm eintrifft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar nach erfassung der Seriennummer entweder direkt ein Tausch durchgeführt oder der Händler wird informiert das eine Reparatur nicht möglich ist. Da beginnt wohl bei keinem Hersteller mehr alles von vorne. Diese Informationen sind im Normalfall ja (auch) mit der Seriennummer verknüpft. Problematisch könnte es nur werden wenn das Gerät gar nicht zum Hersteller oder einem seiner Vertragspartner geht. Das könnte bei sehr großen Händlern vorkommen. Da ist der Vorgang mit Lieferung an den Händler abgeschlossen und der Hersteller übernimmt keine weitere Gewährleistungsarbeiten. Die muss der Händler dann selbst organisieren. Dafür bekommt er als Gegenleistung entweder besonders günstige Einkaufskonditionen oder eine gewisse Überlieferung in Höhe der zu erwartenden Ausfälle. Alles weitere ist dann sein Risiko. Das könnte eine (von mehreren) möglichen Erklärungen dafür sein das der Hersteller nicht direkt tauschen möchte... (Bei Elektrogeräten in dieser Preisklasse habe ich das aber noch nicht gehört, kommt eher bei geringwertigeren Artikeln vor wo der Aufwand der Gewährleistungsabwicklung nicht im Verhältnis zum Artikelpreis steht. Soll aber nicht heißen das es das nicht gibt) Gruß Carsten
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Ach Herrje ... das klingt ja alles sehr kompliziert. Mit dem Sound ist es so eine Sache ... also wie gesagt, in einer bis 500 EUR Klasse würde manch einer sagen "naja, macht ja nix, ist halt so" aber nicht in diesen Preislagen. Die Serienstreuung ist nach wie vor ein Thema, auch bei Apple ist das wohl so, wie ich vom Bekannten erfahren habe deswegen war ich mir dahingehend sehr unsicher ... ich meine, dann bekomm ich ein Gerät, was einen Tip Top Sound hat und an den Ecken strahlt wie die Sau? Wie oft tauschen die Händler da um? Irgendeinen Wert muss man ja irgendwann akzeptieren. Ich frage mich nur, wann dann so eine Garantie, die genau so lang wie die Händlergewährleistung ist, überhaupt Sinn macht? Ofensichtlich gibt es ja im Zweifel auch nur Scherereien. Ich finde es ja auch Hammer, dass der Hersteller als "Fremdeingreifer" angesehen wird, obwohl der Händler letztendlich nichts anderes macht als ich. Noch bescheuerter finde ich es, dass das Gerät erst nur umgetauscht werden kann obwohl ich eine Reparatur forderte, später aber kein Umtausch sondern nur noch die Reparatur durchgeführt werden kann. Ist der Händler nicht in der Pflicht auch auf Wunsch NUR reparieren zu lassen? Dann hätte ich den ganzen Quark beim Hersteller gar nicht erst gemacht. Wie auch immer. Ich frage mich gerade nur ob der Verkauf jetzt sinnvoller ist, als eine weitere 2-monatige Odyssee mit anschließenden nicht reparierten Sound ... denn dann ist der Wert noch niedriger, unter anderem auch, weil der Hersteller in ein paar Wochen ein neues Modell der Serie rausbringt. Grüße
Häng doch externe Lautsprecher dran und gut ist. Kannst ja auch Kopfhörer benutzen.
Genau wie Claus es gleich zu Anfang sagte: Nachbesserung durch Deinen Vertragspartner und gut ist - oder eben nicht. Drei Versuche sind allerdings etwas viel. (Drei Reparaturversuche hat der Händler möglicherweise mit dem Hersteller als Voraussetzung einer Retoure vereinbart; das kann Dir aber herzlich egal sein. Mir wurde mal wegen irgend eines kaputten Kleinkrams bei Saturn erzählt, man könne diese Ware nicht retournieren. Meine Antwort? "Sie vielleicht nicht, ich schon!" Problem erledigt ...) Leider ist das genau die Stressvariante, nämlich das, was Dir der Anwalt raten würde - also suche lieber einen komplizierten und unsicheren Weg. Und gut dokumentieren solltest Du möglichst auch nichts, denn sonst stehst Du plötzlich mit gerichtsfesten Beweisen zu Deinen Gunsten da, was unbedingt vermieden werden sollte.
Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit Woolworth. Ich hatte da ein 5er-Bundle mit hellgrauen Socken gekauft, und beim auseinanderklamüsern stellte ich fest, das eine der Socken etwas dunkelgrauer war als der Rest der Gemeinschaft. Ich also sofort wieder hin, und umgetauscht den ganzen Kram. Zuhause angekommen, habe ich das neue Bundle natürlich gleich mal bekuckt, und Bingo - wieder eine Socke dunkler! Ich dann nochmal zurück zu Woolworth, aber nicht Zwecks umtauschen, sondern wegen Zurückhabenwollens (natürlich gegen Geldzahlung) des erstgekauften Bundles, denn dann hätte ich diverse gleichfarbige Socken plus einem Paar etwas dunkelhäutigerer gehabt. Woolworth hat natürlich auf Stur gestellt, weil das von mir reklamierte Bundle angeblich auf dem Rückweg zum Hersteller wäre, und eine Zurückholung sehr schwiersam sei, weil der Hersteller direkt hinterm Mond wohnt. Man hat mir als Alternative einen Satz Unterhosen mit Eingriff rechts offeriert. Prima! Bloß was soll ich damit? Unterhose wärmen nicht den Fuß, und außerdem bin ich Linkshänder! Was ich dir, lieber TO, damit zum Troste sagen will: nicht nur der Online-Kauf bereitet manchmal Probleme, Probleme kannst du auch gerne haben, wenn du ein Fachgeschäft bemühst. Nimms also locker.
Ich sehe es auch als großen Fehler an, den Händler zu überspringen. Im Nachhinein kann das nur Probleme geben, wenn man ihn dann doch wieder in die Pflicht nehmen will. Der Sound ist meistens konstruktiv bedingt bei einem Gerätetyp besser, beim anderen schlechter und nur selten ein technischer Defekt. Ich hab z.B. ein Acer Aspire V3 und war recht verblüfft über den guten Sound. Will man besseren Sound, kann man ja Kopfhörer oder einen BT-Lautsprecher nehmen. Ein teures 3k€ Notebook wird sich wohl nur mit erheblichen Einbußen weiter verkaufen lassen (z.B. für 300€).
Jörg P. R. schrieb: > Häng doch externe Lautsprecher dran und gut ist. Kannst ja auch > Kopfhörer benutzen. Hmmm, ich hoffe das ist spaßig gemeint. "Das Fenster an meinem nigelnagelneuen Auto geht nicht runter" - "Schalt doch die Klimaanlage ein und gut ist" Ne, also ehrlich, selbst wenn mich der Sound nicht jucken würde. Es ist der erste Punkt, den ein potentieller Käufer als Verhandlungspunkt angeben würde ... "Hmm der Lautsprecher kling ja ganz schön kaputt, da müssen wir am Preis noch was machen ..."
Peter D. schrieb: > Der Sound ist meistens konstruktiv bedingt bei einem Gerätetyp besser, > beim anderen schlechter und nur selten ein technischer Defekt. Ich hab > z.B. ein Acer Aspire V3 und war recht verblüfft über den guten Sound. > Will man besseren Sound, kann man ja Kopfhörer oder einen > BT-Lautsprecher nehmen. Ja, das ist mir auch klar. Ich erwarte ja auch kein multimediales Wunder wie eine Soundanlage in dieser Preisklasse. Aber ein kratzender/vibrierenden Lautsprecher ist nun mal für meinen täglichen Einsatz nicht wirklich zu gebrauchen. Gerade wenn ich abends in meinem Büro sitze möchte ich weder Kopfhörer mitschleppen noch welche aufsetzen. Vor allem dann nicht, wenn ich weiss, dass es nur durch einen Defekt des Geräts bedingt ist. Mein 400 EUR Asus Notebook von 2009 klingt vielleicht nicht besser, aber scheppert halt auch nicht. Niemand würde es einfach so akzeptieren eine extra Tastatur mitzunehmen, weil das nigelnagelneue Notebook klemmende Tasten hat oder einen externen Monitor, weil das Display flackert.
Was ich noch loswerden wollte, da viele immer darauf pochen, das man es ja hätte einfach umtauschen können. Das stimmt so nicht. Ich kann es lediglich innerhalb 14 Tage zurückgeben und anschließend neu kaufen. Dann gelten aber eventuell andere Konditionen, auch wenn das in meinem Fall vermutlich mit Kulanz des Händlers eingegangen wäre, es einfach "Im Zuge des Rückgaberechts umzutauschen". Verpflichtet ist er dazu aber nicht. Das ist also eigentlich keinem Umtausch gleichzusetzen. Dieses Gesetz ist unter anderem dafür da, da man ja nicht vor Ort ist und keine Möglichkeit hat es vor einem Kauf irgendwie zu sehen/auszuprobieren. Das ist also nur ein "Sonderfall" im Zuge des Fernabsatzgesetzes. Hätte ich das Ding im Elektrofachmarkt um die Ecke gekauft, hätten die das so oder so eingeschickt, auch wenn ich noch am selben Tag hingekommen wäre. Klar gibt es einige Märkte, die das Ding auch "ohne wenn und aber" umtauschen, aber verpflichtet sind die dazu nicht. Und bei einem Notebook in der Preisklasse dürfte die Schwelle mal schnell etwas umzutauschen statt einzuschicken auch etwas höher sein als vielleicht bei einem 20 EUR USB-Stick.
Troll A. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Drei Versuche sind allerdings etwas viel. > > Schau mal ins BGB. Habe ich. Du auch?
Lies Dir jedoch mal die Umtauschbedingungen/AGB des "ohne wenn und aber" Mediamarkt / Saturns durch. Mein letzter Stand* war, das nach Öffnen der markteigenen Umreifung / Kartonversiegelung kein Umtausch mehr möglich ist. Iss klar Umtausch - "ohne wenn und aber" ;) Da kaufe ich ohne akute Not nix - aber auch gar nix mehr. ---- * Das war vor einigen Jahren - als ich eine Fuji X10 mit Sensor-Serienfehler gekauft hatte. War grad reht frisch auf dem Markt. Der Hersteller leugnete zu dem Zeitpunkt noch den Mangel - ich hatte es nach dem Auspacken zuhause grade auf einer Photoseite hochkochen gesehen. Nur unter verbalem bestimmten aber zulässigem Druck wurde der Apparat dann durch den herbeigeholten(stellvertretenden?) Filialleiter unter viel Murren zurückgenommen. ---- Sowas kaufe ich jetzt entweder im lokalen inhabergeführtem Fachhandel - oder im Internet - um das Fernabsatzgesetz wissend.
Joachim D. schrieb: > Was ich noch loswerden wollte, da viele immer darauf pochen, das man es > ja hätte einfach umtauschen können. > > Das stimmt so nicht. > > Ich kann es lediglich innerhalb 14 Tage zurückgeben und anschließend neu > kaufen. Dann gelten aber eventuell andere Konditionen, auch wenn das in > meinem Fall vermutlich mit Kulanz des Händlers eingegangen wäre, es > einfach "Im Zuge des Rückgaberechts umzutauschen". Im BGB steht etwa anderes. Aber das interessiert nur Anwälte und Gerichte und ist daher stressig und bäh! (Ich gehe davon aus, dass Du Verbraucher bist) Verpflichtet ist er > dazu aber nicht. > > Das ist also eigentlich keinem Umtausch gleichzusetzen. Dieses Gesetz > ist unter anderem dafür da, da man ja nicht vor Ort ist und keine > Möglichkeit hat es vor einem Kauf irgendwie zu sehen/auszuprobieren. > Rutsch besser nicht aus, das Eis ist hier sehr dünn! > Das ist also nur ein "Sonderfall" im Zuge des Fernabsatzgesetzes. > 1. Dieses Gesetz gibt es schon labge nicht mehr. 2. Auch nach BGB stimmt das nicht. > Hätte ich das Ding im Elektrofachmarkt um die Ecke gekauft, hätten die > das so oder so eingeschickt, auch wenn ich noch am selben Tag > hingekommen wäre. Oder innerhalb von sechs Monaten. > Klar gibt es einige Märkte, die das Ding auch "ohne wenn und aber" > umtauschen, aber verpflichtet sind die dazu nicht. So stimmt es. > Und bei einem > Notebook in der Preisklasse dürfte die Schwelle mal schnell etwas > umzutauschen statt einzuschicken auch etwas höher sein als vielleicht > bei einem 20 EUR USB-Stick.
Maik .. schrieb: > Mein letzter Stand* war, das nach Öffnen der markteigenen Umreifung / > Kartonversiegelung kein Umtausch mehr möglich ist. Mein Stand ist, daß auch die Märkte den 14 Tage Umtausch gewähren. Und natürlich muß man das Gerät zum Testen aus der Verpackung nehmen. Man sollte sie aber behutsam öffnen und noch die Schutzfolien drauf lassen. Ich hatte mal im Saturn einen TV gekauft, der fiepte leise. Ich bin dann innerhalb der 14 Tage hin und hab ihn problemlos umgetauscht. Der Verkäufer stellte eine Rechnung über 0€ aus, damit die Lieferkosten nicht nochmal anfallen. Gerät kam am Samstag, defektes Gerät wurde mitgenommen und der neue fiepte nicht mehr.
Peter D. schrieb: > Maik .. schrieb: >> Mein letzter Stand* war, das nach Öffnen der markteigenen Umreifung / >> Kartonversiegelung kein Umtausch mehr möglich ist. > > Mein Stand ist, daß auch die Märkte den 14 Tage Umtausch gewähren. > Und natürlich muß man das Gerät zum Testen aus der Verpackung nehmen. > Man sollte sie aber behutsam öffnen und noch die Schutzfolien drauf > lassen. > > Ich hatte mal im Saturn einen TV gekauft, der fiepte leise. Ich bin dann > innerhalb der 14 Tage hin und hab ihn problemlos umgetauscht. Der > Verkäufer stellte eine Rechnung über 0€ aus, damit die Lieferkosten > nicht nochmal anfallen. Gerät kam am Samstag, defektes Gerät wurde > mitgenommen und der neue fiepte nicht mehr. Was denn? Saturn hält das BGB ein? Sind das jetzt alles Kommunisten? Geben die etwa beim Bezahlen auch Wechselgeld heraus? Das Ende ist nah!
Habe heute auch noch festgestellt, dass die Webcam nun auch hinüber ist. Es gibt rote Querstreifen, wenn die Szene etwas dunkler ist. Ich denke, das hängt mit dem getauschten Motherboard zusammen. Alles in allem ein richtiger Glücksgriff. Schon faszinierend, was man für 3K heutzutage alles geboten bekommt. ironieoff
Joachim D. schrieb: > Alles in allem ein richtiger Glücksgriff. Ich würde einen Umtausch einer Reparatur immer vorziehen. Ich hatte mal ein Notebook zur Reparatur, wo danach der Displayrahmen klapperte. Vermutlich wurden beim Öffnen die Hälfte der Rastnasen abgebrochen.
Peter D. schrieb: > Mein Stand ist, daß auch die Märkte den 14 Tage Umtausch gewähren. (...) > Ich hatte mal im Saturn einen TV gekauft, der fiepte leise. Ich bin dann > innerhalb der 14 Tage hin und hab ihn problemlos umgetauscht. "Umtausch" im Sinne von "die Jacke gefällt mir jetzt doch nicht" sollte man nicht mit Gewährleistung verwechseln. Der TV hatte einen Sachmangel, und für den kannst Du im Rahmen der Gewährleistung 24 Monate lang Abhilfe vom Händler verlangen. Umtausch bzw Rücknahme intakter Ware ist eine freiwillige Sache und die Regeln dafür definiert der Händler. Augenommen natürlich Fernabsatz, da gibt es das 14tägige Widerrufsrecht.
soul e. schrieb: > Der TV hatte einen Sachmangel, > und für den kannst Du im Rahmen der Gewährleistung 24 Monate lang > Abhilfe vom Händler verlangen. Ich habe allerdings den Eindruck, daß bei Mängeln innerhalb 14 Tage das Prozedere deutlich entspannter abläuft. Vermutlich hätte ich danach nur eine Reparatur mit langen Wartezeiten angeboten bekommen und dann hätte vielleicht ein Techniker mit Techno geschädigten Ohren behauptet, das Gerät sei doch in Ordnung.
Es ist müßig, hier irgend welche Rechtsauskünfte zu erteilen, und seien Sie auch noch so zutreffend und sachgerecht. Der Fragesteller hat alles, was mit Rechtsdurchsetzung zu tun haben könnte, explizit abgelehnt. Vielleicht kennt jemand eine möglichst gute Fee?
Peter D. schrieb: > Ich würde einen Umtausch einer Reparatur immer vorziehen. dito, ich musste mein HTC 3x einschicken, mit jeder "Reparatur" wurde es schlechter 1. zurück, wlan und bt ging nicht 2. zurück, die Abdeckung der Frontcam fehlte, nach dem nächsten Regen hatte ich Feuchtigkeit unterm Display, mit Coretest konnte ich das wenigstens austrocknen 3. danach fiel das touch aus, es gab das Geld zurück neues HTC 2-maliger Ausfall vom Touch, Serienfehler bekannt im Netz, aber was wird bei der ersten Reparatur eingesetzt? wieder das Ersatztouch mit dem Serienfehler, das ist doch einfach nur grottig, wenn die Ersatzeile auch den Serienfehler haben.
Auch schön, dass irgendwie beide Parteien pro Tag nur ein Kontingent von einer einzigen Nachricht pro Kunde haben ... will man da ein Schriftstück erwirken, gehen schonmal 5 Tage ins Land. Servicewüste Deutschland? :/
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