Forum: Offtopic Onlinekauf - Händler/Hersteller Ping-Pong. Wer hat Tipps?


von Joachim D. (koalabaer)


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Hallo Gemeinde.

Vielleicht hat noch jemand einen Tipp um einem eventuellen Rechtsstreit 
zu vermeiden. Ich erzähle einfach mal meine Geschichte ...

Also ...
Ich habe mir Ende Juni bei Händler X  ein Notebook als 
Workstation-Ersatz gekauft. Neupreis 3000 EUR. Nach anfänglicher Freude 
über das Gerät ist mir schnell ein inakzeptabler Umstand aufgefallen. 
Die Lautsprecher kratzen bzw. schwingen so dermaßen im Gehäuse mit, dass 
z.B. Youtube-Videos bei der Widergabe von Sprache so klingen, als würde 
man in eine leere Colabüchse reden. Es gibt im Netz unzählige Berichte 
über selbiges Problem, aber auch genausoviele über funktionierende 
Geräte.

Ich habe zunächst Kontakt zum (Online) Händler aufgenommen. Dort wurde 
mir nach 45 Minuten Warteschlange gesagt, dass das Gerät im Zuge des 
Widerrufsrecht ausgetauscht wird, es wurde offensichtlich direkt ein 
Rückgabevorgang ausgelöst. Da ich sonst mit dem Gerät zufrieden war, vor 
allem mit den geringen Ausprägungen von Lichthöfen und Pixelfehlern, 
wollte ich das Gerät aber lieber nur da repariert haben, wo es wirklich 
kaputt ist, nämlich beim Sound.

Also entschloss ich mich auch nochmal den Hersteller zu kontaktieren, 
welcher mir eine Reparatur anbot. Wartezeit 20 Tage insgesamt. Das war 
für mich noch zu verschmerzen, wenn es denn dann wieder geht. Also ab 
zum Hersteller mit dem Gerät.

Das Gerät kam nach der Reparatur vom Hersteller wieder, es wurden viele 
Teile gewechselt, auch wegen Fehlern, die bei mir nicht vorhanden waren, 
aber wohl in der Werkstatt aufgetreten sind. Da wurden Motherboards, 
Grafikeinheiten etc. ebenso mitgetauscht wie eben Lautsprecher und 
Soundeinheiten. Es wurden laut Bericht sämtiche Funktionstests 
durchgeführt.

Mir war das alles egal, hauptsache es geht nun wieder. Ich machte mein 
Notebook also wieder an, installierte Windows erneut und wollte mich 
meines neuen Sounds erfreuen. Die Ernüchterung kam jedoch schnell. Der 
Sound klang genauso wie vorher ... Colabüchse ... scheppern ... kratzen 
... inakzeptabel, das nicht nur wegen des Preises. So darf auch kein 500 
EUR Gerät klingen.

Nun wurde mir auf erneuter Anfrage ein Techniker vom Hersteller 
nachgeschickt, der sich nochmals um das Soundproblem kümmern sollte. Der 
Techniker kam, fand den Sound ebenfalls nicht akzeptabel, tauschte den 
Lautsprecher und stellte fest, das Problem bleibt. Da alle Treiber 
installiert und sonstigen Hardwarekomponenten bereits getauscht wurden, 
verabschiedete er sich mit dem Vermerk "nicht zu reparieren" ... ich 
erhalte in den nächsten Tagen Rückmeldung vom Hersteller.

Die Rückmeldung kam. Ein Gerätetausch ist nun nicht mehr zu vermeiden, 
ich habe mich also geschlagen gegeben. Der Hersteller prüft den Umtausch 
intern noch einmal. Zwei Tage später kam die Absage vom Hersteller, dass 
das Gerät nicht getauscht werden kann, da ich es nicht direkt über den 
Hersteller bezogen habe. Ich solle mich an den Händler wenden.
Ich hab mich also an den Händler gewendet, dieser sagte mir, er tausche 
das Gerät nun nicht mehr einfach um, da ja die 14 Tage Rückgaberecht 
mittlerweile abgelaufen sind. Er würde das Gerät beim Hersteller 
einschicken und reparieren lassen (Slapstick?).

Ich schrieb dem Händler, dass das Gerät bereits beim Hersteller war und 
es nicht reparabel ist. Darauf hin meinte er, wenn ich kein Schriftstück 
dazu habe, dass das Gerät tatsächlich nicht zu reparieren ist, wird das 
Gerät einfach beim Hersteller eingeschickt, da er in der Pflicht ist, 
bis zu drei mal nachzubessern ...

Nun habe ich beim Hersteller versucht ein entsprechenden Schriftstück 
der Irreparabilität zu erwirken, aber offensichtlich gibt es sowas nicht 
bzw. wird wohl so offiziell nicht ausgestellt (vielleicht hängen hier 
auch rechtliche Dinge dran). Reparaturbericht und Emailverkehr mit dem 
Hersteller reicht dem Händler hier nicht.

Nun meine Frage:

Was kann ich noch tun um aus der Nummer irgendwie rauszukommen, wenn ich 
kein Schriftstück erhalte?

Mittlerweile ist es mir egal ob ich ein vernünftiges Gerät oder das Geld 
habe.

Langsam überlege ich mir auch, ob ich das Gerät nicht privat irgendwo 
mit entsprechenden Nachlass auf das Problem abstoße, da gerade 
PC-Technik ja nicht wertvoller wird. Ich habe das Gerät seit über 2 
Monaten noch nicht einmal produktiv nutzen können und es ist eigentlich 
nur unterwegs und verfällt an Wert. Auch wenn es nicht unterwegs ist, 
traue ich mich ehrlich gesagt nicht wirklich damit hemisch zu werden und 
in meine alltägliche Arbeit einfließen zu lassen, da ich nicht weiß, was 
damit nun passiert und was nicht. Dann hab ich alles eingerichtet und 
muss dann doch wieder zwischenzeitlich auf andere Geräte umswitchen, 
weil dieses irgendwo unterwegs ist.

Ich suche nur nach Tipps, die ausserhalb von Anwalt und Co. liegen, da 
dies immer die hässlichste Variante von allen ist.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich habe das Gefühl, sobald ich online 
Dinge anschaffe die mehr als 1000 EUR kosten, trete ich in solche 
Fettnäpfchen ... Einzelfall?

Grüße

von Claus M. (energy)


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Der Fehler war, das Ding nicht sofort umzutauschen. Die Bedenken wegen 
Pixelfehler usw. halte ich für Unsinn bei der Preisklasse. Da kann man 
ein in jeder Hinsicht einwandfreies Gerät erwarten.

Nun halt den Händler dreimal nachbessern lassen. Wenn der Fehler auf 
wundersame Weise verschwindet gut, sonst bekommst du halt dein  Geld 
zurück.

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Claus hat schon den EINZIG RICHTIGEN Tipp gegeben.

Der Händler ist, sofern die in Deutschland gekauft hast (vermutlich in 
der ganzen EU), unzweifelhaft im Recht!
Die Rückgabefrist in der eine Rückgabe ohne weiteres möglich gewesen 
wäre ist abgelaufen. Der Händler hat dir die Rücknahme ausdrücklich 
angeboten und DU hast abgelehnt.

Jetzt kannst du nur die (bis zu) drei Nachbesserungsversuche abwarten. 
Mit etwas Glück klappt es ja schon beim ersten Mal oder der Händler 
erstattet nach dem ersten erfolglosen Versuch. Aber insgesamt musst du 
ihm DREI VERSUCHE zugestehen bevor du Anspruch auf Wandlung (Rückgabe 
und Kaufpreiserstattung) hast.

Jedoch kann/könnte es für dich NOCH ÄRGER kommen.
Denn du hast gleich ZWEI Fehler gemacht.

Dein erster war das Ablehnen der Rücknahme innerhalb der ersten 14 Tage.
Der sorgt jetzt für die "nervigen" Folgen mit denen du gerade kämpfst.

Dein zweiter, viel größerer, Fehler war jedoch das du jemand anders als 
DEINEN VERTRAGSPARTNER hast Teile austauschen lassen!

Oder hat der Händler dir ausdrücklich erlaubt bzw. von sich aus aktiv 
empfohlen sich DIREKT an den HErsteller zu wenden? Wenn ja, kannst du 
das folgende Ignorieren. Dann ist das natürlich kein Problem und das 
Kontaktieren des Herstellers war KEIN Fehler.

Aber wenn nein könnte der Händler, wenn er wollte, sich auf diesen 
unauthorisierten Eingriff berufen und versuchen jegliche weiteren 
Gewährleistungsleistungen abzulehnen. Dabei spielt es (rechtlich) KEINE 
ROLLE ob es der  Hersteller oder irgendein angelernter Bastler im 
Telefonkarten/Handy/Computer Kombishop am hintersten Ende der 
Fußgängerzone war. Das Gerät ist nicht mehr in dem Zustand in dem er es 
dir überlassen hat.
Das Schlimme ist: Die Teile die du jetzt als Defekt reklamierst sind
NICHT die Teile die du vom Händler hast! Es war ein anderes Motherboard 
und andere Lautsprecher die er dir Verkauft hat... Wie willst du 
begründen das er nun Dinge reparieren soll du dir ganz woanders besorgt 
hast? Es könnte ja schließlich sein das die vorherigen Teile einen 
anderen, für den Händler selbst ganz leicht zu behebenden Defekt hatten. 
(Auch Hersteller KÖNNEN Fehler machen und was übersehen/falsch 
einschätzen)

OK, in der Realität wird natürlich bei vielen Händlern schon bewertet 
wen man ausser Ihnen an den Geräten hat fummeln lassen. Und wenn es 
(nur) der Hersteller war dem Sie selber auch nur das Gerät zusenden 
würden wird da ein seriöser Händler auch nicht versuchen sich des 
Problems auf diese Art zu entledigen. Schließlich kann er halbwegs 
sicher sein das zum einen keine Verschlimmerung eingetreten ist und was 
für ihn viel wichtiger ist, zum anderen wird der Hersteller dem Händler 
keine Probleme machen wenn der SEINERSEITS jetzt die 
Gewährleistung/Garantie beim Hersteller für die Rep. des Gerätes in 
Anspruch nimmt.

Eine andere Möglichkeit ist das der Händler, sofern es ein größerer ist, 
einfach seine Standardprozesse hat und in diesen Prozessen dieser Fall 
überhaupt nicht vor kommt. Also einfach nicht beachtet wird das da schon 
"jemand" anderes rumgeschraubt hat.

In beiden Fällen wird das aber nur so lange gut gehen wie man den 
Händler nicht zu sehr ärgert.
Im ersten Fall wird der vielleicht irgendwann vom Verhalten des Kunden 
so genervt sein das er sagt "LMAA", im zweiten Fall wird das dazu führen 
das der Fall aus dem Routineprozess herausfällt, sich jemand die 
Sachlage anschaut und dabei dann die Angabe der schon versuchten 
Reparatur durch eine Nichtvertragspartner auffällt.

Du bist jetzt (leider) in einer schwachen Position in die du dich aber 
ganz alleine gebracht hast!

Wenn du mit dem Gerät tatsächlich bis auf dem Sound zufrieden warst und 
gute Gründe hast anzunehmen das es sich bei dem Sound wirklich um einen 
Individuellen Defekt handelt und nicht um ein Verhalten der ganzen 
Modellserie wäre der richtige Weg gewesen das Gerät wie angeboten zu 
Wandeln und nach der Wandlung einfach neu zu bestellen. Dann wäre das 
"Tauschgerät" in zwei bis drei Tagen da gewesen.
(Leider haben viele Notebooks einen eher bescheidenen Sound, ab einer 
bestimmten Lautstärke klappern und rappeln da eine Menge. Wir wissen ha 
nicht wie laut du tatsächlich gestellt hast. Hängt ja vom 
Umgebungslärmpegel UND der individuellen Hörleistung ab)

Für das nächste Mal bis du aber nun vorgewarnt.

Und als vielleicht kleinen Hoffnungsschimmern:
Wenn der HErsteller die Unreparierbarkeit festgestellt hat, dann steht 
das bei ihm im System. Sobald das Gerät vom Händler bei ihm eintrifft 
wird mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar nach erfassung der 
Seriennummer entweder direkt ein Tausch durchgeführt oder der Händler 
wird informiert das eine Reparatur nicht möglich ist. Da beginnt wohl 
bei keinem Hersteller mehr alles von vorne. Diese Informationen sind im 
Normalfall ja (auch) mit der Seriennummer verknüpft.

Problematisch könnte es nur werden wenn das Gerät gar nicht zum 
Hersteller oder einem seiner Vertragspartner geht. Das könnte bei sehr 
großen Händlern vorkommen. Da ist der Vorgang mit Lieferung an den 
Händler abgeschlossen und der Hersteller übernimmt keine weitere 
Gewährleistungsarbeiten.
Die muss der Händler dann selbst organisieren. Dafür bekommt er als 
Gegenleistung entweder besonders günstige Einkaufskonditionen oder eine 
gewisse Überlieferung in Höhe der zu erwartenden Ausfälle. Alles weitere 
ist dann sein Risiko. Das könnte eine (von mehreren) möglichen 
Erklärungen dafür sein das der Hersteller nicht direkt tauschen 
möchte...

(Bei Elektrogeräten in dieser Preisklasse habe ich das aber noch nicht 
gehört, kommt eher bei geringwertigeren Artikeln vor wo der Aufwand der 
Gewährleistungsabwicklung nicht im Verhältnis zum Artikelpreis steht. 
Soll aber nicht heißen das es das nicht gibt)

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Joachim D. (koalabaer)


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Ach Herrje ... das klingt ja alles sehr kompliziert.

Mit dem Sound ist es so eine Sache ... also wie gesagt, in einer bis 500 
EUR Klasse würde manch einer sagen "naja, macht ja nix, ist halt so" 
aber nicht in diesen Preislagen. Die Serienstreuung ist nach wie vor ein 
Thema, auch bei Apple ist das wohl so, wie ich vom Bekannten erfahren 
habe deswegen war ich mir dahingehend sehr unsicher ... ich meine, dann 
bekomm ich ein Gerät, was einen Tip Top Sound hat und an den Ecken 
strahlt wie die Sau? Wie oft tauschen die Händler da um? Irgendeinen 
Wert muss man ja irgendwann akzeptieren.

Ich frage mich nur, wann dann so eine Garantie, die genau so lang wie 
die Händlergewährleistung ist, überhaupt Sinn macht? Ofensichtlich gibt 
es ja im Zweifel auch nur Scherereien.

Ich finde es ja auch Hammer, dass der Hersteller als "Fremdeingreifer" 
angesehen wird, obwohl der Händler letztendlich nichts anderes macht als 
ich.

Noch bescheuerter finde ich es, dass das Gerät erst nur umgetauscht 
werden kann obwohl ich eine Reparatur forderte, später aber kein 
Umtausch sondern nur noch die Reparatur durchgeführt werden kann. Ist 
der Händler nicht in der Pflicht auch auf Wunsch NUR reparieren zu 
lassen? Dann hätte ich den ganzen Quark beim Hersteller gar nicht erst 
gemacht.

Wie auch immer. Ich frage mich gerade nur ob der Verkauf jetzt 
sinnvoller ist, als eine weitere 2-monatige Odyssee mit anschließenden 
nicht reparierten Sound ... denn dann ist der Wert noch niedriger, unter 
anderem auch, weil der Hersteller in ein paar Wochen ein neues Modell 
der Serie rausbringt.

Grüße

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Häng doch externe Lautsprecher dran und gut ist. Kannst ja auch 
Kopfhörer benutzen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Genau wie Claus es gleich zu Anfang sagte:
Nachbesserung durch Deinen Vertragspartner und gut ist - oder eben 
nicht. Drei Versuche sind allerdings etwas viel. (Drei Reparaturversuche 
hat der Händler möglicherweise mit dem Hersteller als Voraussetzung 
einer Retoure vereinbart; das kann Dir aber herzlich egal sein. Mir 
wurde mal wegen irgend eines kaputten Kleinkrams bei Saturn erzählt, man 
könne diese Ware nicht retournieren. Meine Antwort? "Sie vielleicht 
nicht, ich schon!" Problem erledigt ...)

Leider ist das genau die Stressvariante, nämlich das, was Dir der Anwalt 
raten würde - also suche lieber einen komplizierten und unsicheren Weg. 
Und gut dokumentieren solltest Du möglichst auch nichts, denn sonst 
stehst Du plötzlich mit gerichtsfesten Beweisen zu Deinen Gunsten da, 
was unbedingt vermieden werden sollte.

von Troll A. (trollator)


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Percy N. schrieb:
> Drei Versuche sind allerdings etwas viel.

Schau mal ins BGB.

von Achim B. (bobdylan)


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Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit Woolworth. Ich hatte da ein 
5er-Bundle mit hellgrauen Socken gekauft, und beim auseinanderklamüsern 
stellte ich fest, das eine der Socken etwas dunkelgrauer war als der 
Rest der Gemeinschaft. Ich also sofort wieder hin, und umgetauscht den 
ganzen Kram. Zuhause angekommen, habe ich das neue Bundle natürlich 
gleich mal bekuckt, und Bingo - wieder eine Socke dunkler! Ich dann 
nochmal zurück zu Woolworth, aber nicht Zwecks umtauschen, sondern wegen 
Zurückhabenwollens (natürlich gegen Geldzahlung) des erstgekauften 
Bundles, denn dann hätte ich diverse gleichfarbige Socken plus einem 
Paar etwas dunkelhäutigerer gehabt.

Woolworth hat natürlich auf Stur gestellt, weil das von mir reklamierte 
Bundle angeblich auf dem Rückweg zum Hersteller wäre, und eine 
Zurückholung sehr schwiersam sei, weil der Hersteller direkt hinterm 
Mond wohnt. Man hat mir als Alternative einen Satz Unterhosen mit 
Eingriff rechts offeriert. Prima! Bloß was soll ich damit? Unterhose 
wärmen nicht den Fuß, und außerdem bin ich Linkshänder!

Was ich dir, lieber TO, damit zum Troste sagen will: nicht nur der 
Online-Kauf bereitet manchmal Probleme, Probleme kannst du auch gerne 
haben, wenn du ein Fachgeschäft bemühst. Nimms also locker.

von Peter D. (peda)


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Ich sehe es auch als großen Fehler an, den Händler zu überspringen. Im 
Nachhinein kann das nur Probleme geben, wenn man ihn dann doch wieder in 
die Pflicht nehmen will.

Der Sound ist meistens konstruktiv bedingt bei einem Gerätetyp besser, 
beim anderen schlechter und nur selten ein technischer Defekt. Ich hab 
z.B. ein Acer Aspire V3 und war recht verblüfft über den guten Sound.
Will man besseren Sound, kann man ja Kopfhörer oder einen 
BT-Lautsprecher nehmen.

Ein teures 3k€ Notebook wird sich wohl nur mit erheblichen Einbußen 
weiter verkaufen lassen (z.B. für 300€).

von Joachim D. (koalabaer)


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Jörg P. R. schrieb:
> Häng doch externe Lautsprecher dran und gut ist. Kannst ja auch
> Kopfhörer benutzen.

Hmmm, ich hoffe das ist spaßig gemeint.

"Das Fenster an meinem nigelnagelneuen Auto geht nicht runter" - "Schalt 
doch die Klimaanlage ein und gut ist"

Ne, also ehrlich, selbst wenn mich der Sound nicht jucken würde. Es ist 
der erste Punkt, den ein potentieller Käufer als Verhandlungspunkt 
angeben würde ... "Hmm der Lautsprecher kling ja ganz schön kaputt, da 
müssen wir am Preis noch was machen ..."

von Joachim D. (koalabaer)


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Peter D. schrieb:
> Der Sound ist meistens konstruktiv bedingt bei einem Gerätetyp besser,
> beim anderen schlechter und nur selten ein technischer Defekt. Ich hab
> z.B. ein Acer Aspire V3 und war recht verblüfft über den guten Sound.
> Will man besseren Sound, kann man ja Kopfhörer oder einen
> BT-Lautsprecher nehmen.

Ja, das ist mir auch klar. Ich erwarte ja auch kein multimediales Wunder 
wie eine Soundanlage in dieser Preisklasse. Aber ein 
kratzender/vibrierenden Lautsprecher ist nun mal für meinen täglichen 
Einsatz nicht wirklich zu gebrauchen. Gerade wenn ich abends in meinem 
Büro sitze möchte ich weder Kopfhörer mitschleppen noch welche 
aufsetzen. Vor allem dann nicht, wenn ich weiss, dass es nur durch einen 
Defekt des Geräts bedingt ist.
Mein 400 EUR Asus Notebook von 2009 klingt vielleicht nicht besser, aber 
scheppert halt auch nicht.

Niemand würde es einfach so akzeptieren eine extra Tastatur mitzunehmen, 
weil das nigelnagelneue Notebook klemmende Tasten hat oder einen 
externen Monitor, weil das Display flackert.

von Joachim D. (koalabaer)


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Was ich noch loswerden wollte, da viele immer darauf pochen, das man es 
ja hätte einfach umtauschen können.

Das stimmt so nicht.

Ich kann es lediglich innerhalb 14 Tage zurückgeben und anschließend neu 
kaufen. Dann gelten aber eventuell andere Konditionen, auch wenn das in 
meinem Fall vermutlich mit Kulanz des Händlers eingegangen wäre, es 
einfach "Im Zuge des Rückgaberechts umzutauschen". Verpflichtet ist er 
dazu aber nicht.

Das ist also eigentlich keinem Umtausch gleichzusetzen. Dieses Gesetz 
ist unter anderem dafür da, da man ja nicht vor Ort ist und keine 
Möglichkeit hat es vor einem Kauf irgendwie zu sehen/auszuprobieren.

Das ist also nur ein "Sonderfall" im Zuge des Fernabsatzgesetzes.


Hätte ich das Ding im Elektrofachmarkt um die Ecke gekauft, hätten die 
das so oder so eingeschickt, auch wenn ich noch am selben Tag 
hingekommen wäre.
Klar gibt es einige Märkte, die das Ding auch "ohne wenn und aber" 
umtauschen, aber verpflichtet sind die dazu nicht. Und bei einem 
Notebook in der Preisklasse dürfte die Schwelle mal schnell etwas 
umzutauschen statt einzuschicken auch etwas höher sein als vielleicht 
bei einem 20 EUR USB-Stick.

von Percy N. (vox_bovi)


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Troll A. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Drei Versuche sind allerdings etwas viel.
>
> Schau mal ins BGB.

Habe ich. Du auch?

von Maik .. (basteling)


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Lies Dir jedoch mal die Umtauschbedingungen/AGB des

"ohne wenn und aber"

Mediamarkt / Saturns durch.

Mein letzter Stand* war, das nach Öffnen der markteigenen Umreifung / 
Kartonversiegelung kein Umtausch mehr möglich ist.

Iss klar Umtausch - "ohne wenn und aber"  ;)

Da kaufe ich ohne akute Not nix - aber auch gar nix mehr.

----
* Das war vor einigen Jahren - als ich eine Fuji X10 mit 
Sensor-Serienfehler gekauft hatte. War grad reht frisch auf dem Markt. 
Der Hersteller leugnete zu dem Zeitpunkt noch den Mangel - ich hatte es 
nach dem Auspacken zuhause grade auf einer Photoseite hochkochen 
gesehen.

Nur unter verbalem bestimmten aber zulässigem Druck wurde der Apparat 
dann durch den herbeigeholten(stellvertretenden?) Filialleiter unter 
viel Murren zurückgenommen.
----

Sowas kaufe ich jetzt entweder im lokalen inhabergeführtem Fachhandel - 
oder im Internet - um das Fernabsatzgesetz wissend.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim D. schrieb:
> Was ich noch loswerden wollte, da viele immer darauf pochen, das man es
> ja hätte einfach umtauschen können.
>
> Das stimmt so nicht.
>
> Ich kann es lediglich innerhalb 14 Tage zurückgeben und anschließend neu
> kaufen. Dann gelten aber eventuell andere Konditionen, auch wenn das in
> meinem Fall vermutlich mit Kulanz des Händlers eingegangen wäre, es
> einfach "Im Zuge des Rückgaberechts umzutauschen".

Im BGB steht etwa anderes. Aber das interessiert nur Anwälte und 
Gerichte und ist daher stressig und bäh! (Ich gehe davon aus, dass Du 
Verbraucher bist)

Verpflichtet ist er
> dazu aber nicht.
>
> Das ist also eigentlich keinem Umtausch gleichzusetzen. Dieses Gesetz
> ist unter anderem dafür da, da man ja nicht vor Ort ist und keine
> Möglichkeit hat es vor einem Kauf irgendwie zu sehen/auszuprobieren.
>
Rutsch besser nicht aus, das Eis ist hier sehr dünn!

> Das ist also nur ein "Sonderfall" im Zuge des Fernabsatzgesetzes.
>
1. Dieses Gesetz gibt es schon labge nicht mehr.
2. Auch nach BGB stimmt das nicht.

> Hätte ich das Ding im Elektrofachmarkt um die Ecke gekauft, hätten die
> das so oder so eingeschickt, auch wenn ich noch am selben Tag
> hingekommen wäre.

Oder innerhalb von sechs Monaten.

> Klar gibt es einige Märkte, die das Ding auch "ohne wenn und aber"
> umtauschen, aber verpflichtet sind die dazu nicht.

So stimmt es.

> Und bei einem
> Notebook in der Preisklasse dürfte die Schwelle mal schnell etwas
> umzutauschen statt einzuschicken auch etwas höher sein als vielleicht
> bei einem 20 EUR USB-Stick.

von Peter D. (peda)


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Maik .. schrieb:
> Mein letzter Stand* war, das nach Öffnen der markteigenen Umreifung /
> Kartonversiegelung kein Umtausch mehr möglich ist.

Mein Stand ist, daß auch die Märkte den 14 Tage Umtausch gewähren.
Und natürlich muß man das Gerät zum Testen aus der Verpackung nehmen. 
Man sollte sie aber behutsam öffnen und noch die Schutzfolien drauf 
lassen.

Ich hatte mal im Saturn einen TV gekauft, der fiepte leise. Ich bin dann 
innerhalb der 14 Tage hin und hab ihn problemlos umgetauscht. Der 
Verkäufer stellte eine Rechnung über 0€ aus, damit die Lieferkosten 
nicht nochmal anfallen. Gerät kam am Samstag, defektes Gerät wurde 
mitgenommen und der neue fiepte nicht mehr.

von Percy N. (vox_bovi)


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Peter D. schrieb:
> Maik .. schrieb:
>> Mein letzter Stand* war, das nach Öffnen der markteigenen Umreifung /
>> Kartonversiegelung kein Umtausch mehr möglich ist.
>
> Mein Stand ist, daß auch die Märkte den 14 Tage Umtausch gewähren.
> Und natürlich muß man das Gerät zum Testen aus der Verpackung nehmen.
> Man sollte sie aber behutsam öffnen und noch die Schutzfolien drauf
> lassen.
>
> Ich hatte mal im Saturn einen TV gekauft, der fiepte leise. Ich bin dann
> innerhalb der 14 Tage hin und hab ihn problemlos umgetauscht. Der
> Verkäufer stellte eine Rechnung über 0€ aus, damit die Lieferkosten
> nicht nochmal anfallen. Gerät kam am Samstag, defektes Gerät wurde
> mitgenommen und der neue fiepte nicht mehr.

Was denn?  Saturn hält das BGB ein?
Sind das jetzt alles Kommunisten?
Geben die etwa beim Bezahlen auch Wechselgeld heraus?

Das Ende ist nah!

von Joachim D. (koalabaer)


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Habe heute auch noch festgestellt, dass die Webcam nun auch hinüber ist.
Es gibt rote Querstreifen, wenn die Szene etwas dunkler ist.

Ich denke, das hängt mit dem getauschten Motherboard zusammen.

Alles in allem ein richtiger Glücksgriff.

Schon faszinierend, was man für 3K heutzutage alles geboten bekommt. 
ironieoff

von Peter D. (peda)


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Joachim D. schrieb:
> Alles in allem ein richtiger Glücksgriff.

Ich würde einen Umtausch einer Reparatur immer vorziehen.
Ich hatte mal ein Notebook zur Reparatur, wo danach der Displayrahmen 
klapperte. Vermutlich wurden beim Öffnen die Hälfte der Rastnasen 
abgebrochen.

von Soul E. (Gast)


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Peter D. schrieb:

> Mein Stand ist, daß auch die Märkte den 14 Tage Umtausch gewähren.
(...)
> Ich hatte mal im Saturn einen TV gekauft, der fiepte leise. Ich bin dann
> innerhalb der 14 Tage hin und hab ihn problemlos umgetauscht.

"Umtausch" im Sinne von "die Jacke gefällt mir jetzt doch nicht" sollte 
man nicht mit Gewährleistung verwechseln. Der TV hatte einen Sachmangel, 
und für den kannst Du im Rahmen der Gewährleistung 24 Monate lang 
Abhilfe vom Händler verlangen.

Umtausch bzw Rücknahme intakter Ware ist eine freiwillige Sache und die 
Regeln dafür definiert der Händler. Augenommen natürlich Fernabsatz, da 
gibt es das 14tägige Widerrufsrecht.

von Peter D. (peda)


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soul e. schrieb:
> Der TV hatte einen Sachmangel,
> und für den kannst Du im Rahmen der Gewährleistung 24 Monate lang
> Abhilfe vom Händler verlangen.

Ich habe allerdings den Eindruck, daß bei Mängeln innerhalb 14 Tage das 
Prozedere deutlich entspannter abläuft.
Vermutlich hätte ich danach nur eine Reparatur mit langen Wartezeiten 
angeboten bekommen und dann hätte vielleicht ein Techniker mit Techno 
geschädigten Ohren behauptet, das Gerät sei doch in Ordnung.

von Percy N. (vox_bovi)


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Es ist müßig, hier irgend welche Rechtsauskünfte zu erteilen, und seien 
Sie auch noch so zutreffend und sachgerecht. Der Fragesteller hat alles, 
was mit Rechtsdurchsetzung zu tun haben könnte, explizit abgelehnt.

Vielleicht kennt jemand eine möglichst gute Fee?

von Joachim B. (jar)


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Peter D. schrieb:
> Ich würde einen Umtausch einer Reparatur immer vorziehen.

dito, ich musste mein HTC 3x einschicken, mit jeder "Reparatur" wurde es 
schlechter

1. zurück, wlan und bt ging nicht
2. zurück, die Abdeckung der Frontcam fehlte, nach dem nächsten Regen 
hatte ich Feuchtigkeit unterm Display, mit Coretest konnte ich das 
wenigstens austrocknen
3. danach fiel das touch aus, es gab das Geld zurück

neues HTC 2-maliger Ausfall vom Touch, Serienfehler bekannt im Netz, 
aber was wird bei der ersten Reparatur eingesetzt? wieder das 
Ersatztouch mit dem Serienfehler, das ist doch einfach nur grottig, wenn 
die Ersatzeile auch den Serienfehler haben.

von Joachim D. (koalabaer)


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Auch schön, dass irgendwie beide Parteien pro Tag nur ein Kontingent von 
einer einzigen Nachricht pro Kunde haben ... will man da ein 
Schriftstück erwirken, gehen schonmal 5 Tage ins Land. Servicewüste 
Deutschland? :/

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