Folg. Situation. AÜG-Mitarbeiter (Mehrzahl) sind frustriert, weil der Kunde Ihnen nicht sagen will, ob es nach dem 01.10.2018 für Sie beim Kunden weitergeht. Bekanntlich beginnt dann (falls keine Sonderregelung zw. Kunde u. Gewerkschaft vereinbart) die Pflicht das AÜG-Verhältnis drei Monate und 1 Tag pausieren zu lassen. Mein Standpunkt ist folgender: Zw. dem Kunden XYZ und dem AÜG-MA besteht gar kein direktes Vertragsverhältnis, insofern darf der eigentlich gar nix zum Thema sagen. Das muss die Leihbude bzw. das verleihende Unternehmen machen. Diesen liegt ja die Kündigung (bzw. Aussetzung) des Leihvertrags schriftlich vor.
Danilo schrieb: > Zw. dem Kunden XYZ und dem AÜG-MA besteht gar kein direktes > Vertragsverhältnis, insofern darf der eigentlich gar nix zum Thema > sagen. Der Kunde DARF sagen was er will und zu wem er will, solange er keinen Vertrag geschlossen hat der ihm dies verbietet. Rechtlich gesehen sind solche Ankündigung gegenüber Dritten aber ohne Bedeutung. > Das muss die Leihbude bzw. das verleihende Unternehmen machen. Diesen > liegt ja die Kündigung (bzw. Aussetzung) des Leihvertrags schriftlich > vor. Sofern die AÜG-MA einen unbefristeten Vertrag haben, ja. Allerdings muss die Leihbude hierfür nur die Fristen achten, im Worst-Case für den AÜG-MA wird er am letzten Tag informiert.
Danilo schrieb: > AÜG-Mitarbeiter (Mehrzahl) sind frustriert, weil der Kunde Ihnen nicht > sagen will, ob es nach dem 01.10.2018 für Sie beim Kunden weitergeht. Zum 1.10. müsste der Kunde Dich/Euch übernehmen? Falls er Dich/Euch übernehmen würde wollen, gäbe es eine 4 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten. Es könnte darauf verzichtet werden, wenn AÜG-MA und Leihbude damit einverstanden sind. Da er, der Kunde, nichts sagt, dürfte die Lage klar sein. Resturlaub nehmen und auf einen neuen Auftrag warten bzw. auf einen Aufhebungsverrag. RudiRudimentär schrieb: > im Worst-Case für den AÜG-MA wird er am letzten Tag informiert. Ist leider so, gute Kunden-Firmen geben aber mind. 4 Wochen vorher bekannt, was Sache ist. Danilo schrieb: > Zw. dem Kunden XYZ und dem AÜG-MA besteht gar kein direktes > Vertragsverhältnis, insofern darf der eigentlich gar nix zum Thema > sagen. Er (der Kunde) DARF was sagen - er MUSS es nicht.
> Da er, der Kunde, nichts sagt, dürfte die Lage klar sein. > Resturlaub nehmen und auf einen neuen Auftrag warten bzw. auf einen > Aufhebungsverrag. Wozu Urlaub nehmen? Die Leihbude hat die Leute wahrscheinlich schon längst neu verplant. Und wenn nicht ist es ihr Risiko sie kurzfristig unterzubringen.
g457 schrieb: > Und wenn nicht ist es ihr Risiko sie kurzfristig > unterzubringen. Theoretisch richtig! Beim neuen Kunden kommt es selten gut, wenn man dann zu Anfang des Auftrages Urlaub nimmt.
Danilo schrieb: > AÜG-Mitarbeiter (Mehrzahl) sind frustriert, weil der Kunde Ihnen nicht > sagen will, ob es nach dem 01.10.2018 für Sie beim Kunden weitergeht. Na und? Wenn die Firma die Leiher halten wollte, würde die was sagen! Es gilt immer noch: "Keine Antwort, ist auch eine Antwort!"
Es ist fast ueblich nichts zu sagen, um die Leute nicht zu demotivieren. Dass fertig ist.
g457 schrieb: >> Da er, der Kunde, nichts sagt, dürfte die Lage klar sein. >> Resturlaub nehmen und auf einen neuen Auftrag warten bzw. auf einen >> Aufhebungsverrag. U.U.! > Wozu Urlaub nehmen? Z.B. um die Rahmenfrist für ALGI zuerreichen! > Die Leihbude hat die Leute wahrscheinlich schon > längst neu verplant. Eher nicht! > Und wenn nicht ist es ihr Risiko sie kurzfristig > unterzubringen. Das Risiko trägt der Leiher, wenn die nix gleich finden muß der sein Ü-Stunden-Konto auf "0" abfeiern!
Jetzt ist G. schrieb: > Es ist fast ueblich nichts zu sagen, um die Leute nicht zu demotivieren. > Dass fertig ist. Eher wird gelogen, dass es weiter geht! Wenn dann der Leiher die Wahrheit zu "Gesicht" bekommt, hat er den Tritt "hinten rein" schon gespürt!
Jetzt ist G. schrieb: > Es ist fast ueblich nichts zu sagen, um die Leute nicht zu > demotivieren. > Dass fertig ist. Stimmt soweit. Da der Braten gerochen wurde von den AÜG'lern haben viele aber höchstens noch Dienst nach Vorschrift gemacht. Einige haben sich aber auf Kundenstellen (zeitlich befristet auf 2 oder 4 Jahre) beworben. Das taten aber kaum die AÜG'ler die bereits einen Festvertrag bei einer Nichtleihbude hatten. Dafür sollte aber die letzten zwei Jahre bisschen Performance gezeigt worden sen.
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> Autor: Dennis (Gast) > Datum: 31.08.2018 17:46 > > Zocker_54 schrieb: > > Der Mitarbeiter muss nichts wissen, sondern machen. > Ach sei doch still du endlosband voll Blödsinn. Mann muss es dir dreckig gehen. Jetzt antwortest du schon auf deinen eigenen Blödsinn. Geh mal Kacken, da geht es dir gleich besser ! Mensch bist du ein armes Schwein !
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