Forum: HF, Funk und Felder Funktelefon legal nutzbar? (135MHz-235MHz)


von Hans M. (stormhans)


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Ich habe bei einem Handyladen in Deutschland Mobiltelefon gekauft. Also 
kein Handy, sondern eben ein Schnurlostelefon (99€). Das tolle daran 
ist, dass es wirklich weit geht durch 5 Km Wald und mehr. Ich war zuerst 
wirklich glücklich damit. Aber bin mir nicht sicher, ob das überhaupt 
erlaubt ist. Es hat eine Frequenz zwischen 135-237MHz. Da ist soweit ich 
weiß doch auch der Militärfunk mit drin, oder?
Nachdem ich etwas recherchiert habe, habe ich das Telefon im Internet 
gefunden. Es ist ein Chinateil. Bei mir war halt nur eine kurze Antenne 
an der Basis.
https://m.de.aliexpress.com/item/32607851252.html?pid=808_0003_0101&spm=a2g0n.search-amp.list.32607851252

Der Verkäufer hat mir jedoch dreifach versichert, dass es in Deutschland 
erlaubt sei und es schon mehrere Leute gekauft hätten und sich noch 
keiner beschwert habe. Wie seht ihr das?
Doch besser in die Tonne treten?
Nicht, dass am Ende das SEK kommt ;-)
Was funkt eigentlich auf 135 MHz?

: Bearbeitet durch User
von Cheeco (Gast)


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Hallo,

Im Bereich von 117-137 MHz liegt der Flugfunk. Ich glaube die Behörden 
sind relativ spaßbefreit, wenn man sich in diesem FrequenzBereich breit 
macht.

Stefan

von Jemand (Gast)


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Hans M. schrieb:
> Was funkt eigentlich auf 135 MHz?

Der Luftverkehr, da hast du nichts verloren.

von Benni (Gast)


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> Was funkt eigentlich auf 135 MHz?

Wenn du einen Kumpel hast - mit so einem Internetdings - dann sage ihm, 
dass er das mal googeln soll. Dann weiß er schon Bescheid.

von Wolfgang (Gast)


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Hans M. schrieb:
> Was funkt eigentlich auf 135 MHz?

Da sitzt du mitten im Flugfunkbereich

Von der Bundesnetzagentur gibt es den für Deutschland verbindlichen 
Frequenzplan:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenzplan.pdf;jsessionid=70BDA2729E482361A7604B41859539C0?__blob=publicationFile&v=11

von Lauscher (Gast)


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Hans M. schrieb:
> Es hat eine Frequenz zwischen 135-237MHz

Welche genau?

Hans M. schrieb:
> Da ist soweit ich weiß doch auch der Militärfunk mit drin,

Ja, militärischer Flugfunk. Und eine Vielzahl anderer Nutzer
der unschiedlichsten Funkdienste.

von npn (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Da sitzt du mitten im Flugfunkbereich

Na mittendrin nicht, aber das obere Ende streift er damit.
Flugfunk geht von 118-137 und damit ist das Telefon auf keinen Fall 
erlaubt.

von Justus der Lustige (Gast)


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Teilweise auch schon Betriebsfunk oder irgendwelche Unternehmen. Hier 
eine etwas sehr veraltete (angeblich Stand 01.01.2018) aber für Anfänger 
schöne Liste:

http://www.funkfrequenzen01.de/index015.htm

von China Man (Gast)


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Hans M. schrieb:
> Der Verkäufer hat mir jedoch dreifach versichert, dass es in Deutschland
> erlaubt sei und es schon mehrere Leute gekauft hätten und sich noch
> keiner beschwert habe. Wie seht ihr das?

Verkaufen und kaufen darf man derartiges durchaus. Benutzen allerdings 
nicht! Wenn du damit andere Funkdienste störst (wovon auszugehen ist) 
wird's richtig teuer.

von Marc Horby (Gast)


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Leute, das Ding sieht zwar aus wie auf dem Foto, hat es aber wirklich 
genau dessen Frequenzbereich?

Wenn er es in DE in einem Laden gekauft hat, muss er hier dessen Namen 
nennen!

von Wolfgang (Gast)


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Marc Horby schrieb:
> Leute, das Ding sieht zwar aus wie auf dem Foto, hat es aber wirklich
> genau dessen Frequenzbereich?

Wenn man nach der Typenbezeichnung SN-6610 sucht, findet man als 
Frequenzbereich 135-137.5MHz; 235-237.5MHz, was für Duplexbetrieb nicht 
unsinnig erscheint.
https://koqichina.en.made-in-china.com/product/vXDEIqwcklVe/China-Senao-Sn-6610-Long-Range-Cordless-Phone.html
https://www.dhgate.com/store/product/dhl-free-senao-sn-6610-handheld-cordless/157851861.html

von Ham (Gast)


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Hallo

zuerst habe ich gedacht: Ein Troll dem ganz genau bekannt ist was, auch, 
bei 135 Mhz (und in AM !) weltweit für ein Funkdienst aktiv ist.
Ist (wäre) ja der Teaser für "lustige" Kommentare und Aufregung in einen 
Funkforum.

Aber tatsächlich: Das gibt es!

Warum ausgerechnet dort, wo wirklich niemand etwas mit solche einen 
Funktelefon weltweit legal etwas anfangen kann?
Selbst im Flugfunkdienst dürfte diese Funkanlage, nicht nur wegen der 
Duplexfrequenzen bei 235 MHz, sondern auch wegen der Modulaktionsart die 
obwohl nicht angegeben ganz bestimmt nicht (analoges) AM ist, nicht 
eingesetzt werden, ganz abgesehen von den vielen verschiedenen 
Zulassungen die im Flugfunk erforderlich sind.

Wenn es nur um Reichweite gehen würde gäbe es auch andere 
Frequenzbereiche die nicht so extrem kritisch sind und die lokal 
eventuell sogar zugelassen sind (z.B. irgendwas bei 150MHz // 220MHz).
Aber 135 MHz - irgendwie scheint der Hersteller gezielt den 
Frequenzbereich gewählt zu haben der garantiert, weltweit, den größten 
Ärger und eventuell Schaden (aber die Kanäle / Frequenzen können im 
Flugfunk immer gewechselt werden, es gibt sogar einige "Allgemeine" 
unabhängig von jeweiligen Flughafen oder Kontrollbereich -  Verwirrung 
und Probleme sind erst mal garantiert...) verursacht, sehr seltsam und 
unlogisch.

Ham

Beitrag #5547104 wurde vom Autor gelöscht.
von Hans M. (stormhans)


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Marc Horby schrieb:
> Leute, das Ding sieht zwar aus wie auf dem Foto, hat es aber wirklich
> genau dessen Frequenzbereich?
> Wenn er es in DE in einem Laden gekauft hat, muss er hier dessen Namen
> nennen!

Es ist ein Türkischer Handyladen.
Da stehen nur so Sachen dran, wie "Call-Shop", "Lycamobile" etc.

von npn (Gast)


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Hans M. schrieb:
> Es ist ein Türkischer Handyladen.

Na dann muß es wohl wahr sein, daß das Dingens legal ist :-)

Aber mal im Ernst, ich würde mir vom Geschäftsinhaber eine Bestätigung 
ausstellen lassen. Wenn er das nicht macht -> Gerät zurück...

von Marc Horby (Gast)


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npn schrieb:
> Hans M. schrieb:
>> Es ist ein Türkischer Handyladen.
>
> Na dann muß es wohl wahr sein, daß das Dingens legal ist :-)
>
> Aber mal im Ernst, ich würde mir vom Geschäftsinhaber eine Bestätigung
> ausstellen lassen. Wenn er das nicht macht -> Gerät zurück...

Ich würde es bei der BNetzA melden und beim Verbraucherschutz. Solche 
Verkäufer sind gefährlich! Nicht auszudenken was passiert wenn eine 
Kollisionswarnung nicht durchkommt im Flugfunk...

von Michael M. (do7tla)


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Was bei der Nutzung von solchen Telefone noch hinzu kommt ist die 
Leichte Abhörbarkeit!
Mit jeden Funkscanner oder RTL-SDR ist das recht einfach Empfangbar.

Wo bei solche Telefone gibt es schon ewig.
Damals in den 80er waren es die US Telefone die auf 46 - 49MHz in N-FM 
gesendet haben.
Diese konnte man schon mit ein TV der keine Rauschsperre hatte und auf 
E2 eingestellt war mithören.
Dabei war das TV Bild schwarz.

von W.S. (Gast)


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Leute,

überschlagt euch mal nicht.

Der Frequenzbereich 135 MHz bis 137.5 MHz gehört zwar zum Bereich des 
Flugfunks, aber er ist sowohl für zivil als auch für militärisch 
vorgesehen. Von BOS lese ich im Frequenznutzungsplan hier nichts.

Die Nutzungsart ist ganz allgemein für "Übertragung von Sprach- und 
Datensignalen, Funkverkehr zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen 
oder zwischen Luftfunkstellen" festgelegt, was ja für's Telefonieren 
ausreichen sollte, gelle ;-)

Ganz konkret ist der nächste speziellere Bereich "123,05 - 123,15 MHz" 
vorgesehen für "Rettungsfunk in Luft- und Seefahrzeuge". Dort sollte man 
wirklich NICHT hineintrampeln, aber das tut das Telefon ja ohnehin 
nicht. Und bis zum Ende des Flugfunkbereiches bei 136.999 MHz ist NICHTS 
spezifiziert.

Der tatsächlich in Frage kommende Bereich, wo es evtl. kritisch wäre, 
ist der Bereich "137 - 137,025 MHz", der für militärische Zwecke 
vorgesehen ist, aber  Abstimmung mit den Agentur erfordert - WEIL er 
eigentlich ein ziviler Bereich ist, nämlich "Serviceverbindungen im 
Satellitenfunk" und Downlink von den Satelliten zur Erde.

Der Rest bis 137.5 MHz ist ebenso Satellitenfunk, vornehmlich Downlink.

Und der zweite Bereich 235..237.5 MHz ist allgemein als militärisch 
"Militärische Funkanwendungen, 235 - 272 MHz" ausgewiesen, aber ohne 
jegliche Spezifikation.

So sieht das konkret aus.

W.S.

von Michael M. (do7tla)


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225 - 275MHz senden eine ganze Reihe Militärstatelitten.
Gleichzeitig ist der Bereich auch UHF Flugfunk.

von John Trafolta (Gast)


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LoL, du hast dich übern Tisch ziehen lassen.
Ich habe vor 15 Jahren bei Staples ein DECT-System mit Basisstation und 
2 Handgeräten für 69€ gekauft.
Hatte allen Schnickschnack: Anrufbeantworter, Rufnummernanzeige, 
Telefonbuch, interne Anrufe zwischen Mobilteilen, Anrufweiterleitung... 
un trotzdem so einfach und intuitiv zu bedienen, das sogar meine Eltern 
damit klarkamen...

Ich sehe gerade bei Amazon, dass es Gigasets schon ab 30€ gibt, von 
daher nur 2 von 10 Troll-Punkten.

von Acer Fan (Gast)


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Hans M. schrieb:
> Das tolle daran
> ist, dass es wirklich weit geht durch 5 Km Wald und mehr.

Wer es braucht! DECT geht bei mir etwa 30m weit, da Leistung vom 
Gesetzgeber begrenzt..

von Wolfgang (Gast)


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W.S. schrieb:
> Die Nutzungsart ist ganz allgemein für "Übertragung von Sprach- und
> Datensignalen, Funkverkehr zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen
> oder zwischen Luftfunkstellen" festgelegt, was ja für's Telefonieren
> ausreichen sollte, gelle ;-)

Spätestens bei der Betriebstechnik fällt ein Telefon sofort als "nicht 
Flugfunk" auf und mit 6 bzw 1 W Sendeleistung ist das Ding aus der Luft 
über 100km zu hören.

von W.S. (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Spätestens

reagierst du nur auf bunte Smilies?

W.S.

von Jack (Gast)


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W.S. schrieb:
> Leute,
>
> überschlagt euch mal nicht.

Ich weiß nicht was dich reitet, Dummheit oder Absicht? Die Idee den 
Threadstarter überzeugen zu wollen, dass das Gerät problemlos benutzt 
werden kann ist ziemlich daneben. Die Frage lautet "Legal nutzbar?". Die 
korrekte Antwort lautet "Nein!".

von So isses (Gast)


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Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

von npn (Gast)


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Jack schrieb:
> W.S. schrieb:
>> Leute,
>>
>> überschlagt euch mal nicht.
>
> Ich weiß nicht was dich reitet, Dummheit oder Absicht? Die Idee den
> Threadstarter überzeugen zu wollen, dass das Gerät problemlos benutzt
> werden kann ist ziemlich daneben. Die Frage lautet "Legal nutzbar?". Die
> korrekte Antwort lautet "Nein!".

+1

von Bernd B. (microwave-designer)


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... es ist doch ganz einfach und steht bereits oben:

Bei der Bundesnetzagentur abgeben oder nachfragen. Bitte vollständige 
Kontaktdaten angeben und Gerätedaten. ... und NICHT drumherumreden!

Da wird Ihnen geholfen!

Gruß

Bernd

von W.S. (Gast)


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Also, der TO fragte folgendes:

Hans M. schrieb:
> Was funkt eigentlich auf 135 MHz?

..und das habe ich ihm erläutert.


Und irgend so einer, der sich grad überschlägt schrieb dieses:

Jack schrieb:
> Ich weiß nicht was dich reitet, Dummheit oder Absicht? Die Idee den
> Threadstarter überzeugen zu wollen, dass das Gerät problemlos benutzt
> werden kann ist ziemlich daneben. Die Frage lautet "Legal nutzbar?". Die
> korrekte Antwort lautet "Nein!".

Nein, du schreibst MIST!
Die Frage des TO habe ich dir hier repetiert, weil du offensichtlich 
selbige nicht lesen konntest.

Und deine Antwort "nein" ist falsch. Die korrekte Antwort lautet "der 
Flugfunk in Allgemeinen".

So herum.

Bei unsachlichen Beiträgen wie dem deinigen, wo du mir bösartigerweise 
unterstellen willst, ich hätte dem TO zu IRGENDETWAS geraten, kommt mir 
der Zorn hoch.

W.S.

von npn (Gast)


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Jack schrieb:
> Die Frage lautet "Legal nutzbar?

W.S. schrieb:
> Die korrekte Antwort lautet "der
> Flugfunk in Allgemeinen".

Prima Antwort! :-(

von Longe Range Wireless Phone (Gast)


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Ende des letzten Jahrtausends konnte man sowas auch schon
in D kaufen.
Dreisterweise funkten die Dinger damals im 6 m und 4 m Band.

Die Reichweite war übrigens ausgezeichnet.
4 W bzw. 1 W waren auch da für mehrere Kilometer gut.

Bei den damaligen Mobilfunkpreisen war das für Besitzer
grösserer Ländereien schon eine nette Sache.

von meckerziege (Gast)


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Frag bei der Bundesnetzagentur nach. Im Sinne von: Du hast da was 
gekauft, jetzt hast du aber gesehen dass der Frequenzbereich da 
"komisch" ist und bevor du es ausprobierst willst du sicher gehen dass 
es passt. Entweder sie sagen, es ist in Ordnung. Oder eben nicht. In 
letzterem Fall dann aber bitte auch informieren WO du es gekauft hast, 
sowas sollte dann wirklich keine Verbreitung finden. Es gibt alternative 
Frequenzen für sowas.
Besonders mit dem Verkäufer habe ich da wenig Mitleid. Du hast ihn extra 
gefragt ob das legal ist, d.h. ihm ist somit bewusst, dass er sich mit 
dieser Frage beschäftigen sollte. Wenn er das nicht tut handelt er in 
meinen Augen vorsätzlich.

von Michael M. (do7tla)


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Acer Fan schrieb:
> Wer es braucht! DECT geht bei mir etwa 30m weit, da Leistung vom
> Gesetzgeber begrenzt..

Wenn man passende abgestimmte Antennen auf beiden seiten nutzt dann 
deutlich weiter!

von Subraumtelefonist (Gast)


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Ach Funk.. ich nehm immer Draht, das reicht auch prima.

von Longe Range Wireless Phone (Gast)


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> Wenn man passende abgestimmte Antennen auf beiden seiten nutzt dann
> deutlich weiter!

Das ist verpoten!

von Dieter (Gast)


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Schicke die Geräte zurück und laß Dir Dein Geld wieder zurückgeben, oder 
schreibe es als gezahlten "Lehrgeld" ab. Das Gerät war ja nicht gerade 
für wenig Geld gekauft.

von Bernd K. (prof7bit)


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Longe Range Wireless Phone schrieb:
>> Wenn man passende abgestimmte Antennen auf beiden seiten nutzt
> dann
>> deutlich weiter!
>
> Das ist verpoten!

Abgestimmte Antennen sind nicht verpoten. Abgestimmte Antennen sind 
Stand der Technik seit man herausgefunden hat wie Funk funktioniert.

von Consumente ausserhalb der EU (Gast)


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Zusatzfrage: warum muss ich als Konsument der in einem Laden mit 
Werbeschildern und so dran, mitten in einem Ort eines "führenden EU 
Landes", ein Gerät "mit Technik drin" kauft, mich um solche mir durchaus 
unverständlichen Details kümmern?
Ottonormalkunden verstehen ja nichtmal den Unterschied von Watt zu Volt 
bei einem Leuchtmittel, auch die Spannungsangabe bei 
Weitbereichsnetzteile verwirrt schon denn aus der Steckdose kommt ja 
"nur 220 Voltstrom", usw.

Also für das Funktelefon: Verkäufer mehrfach gefragt wg. Eingebung zu 
Zweifel, mehrfaches OK als Antwort erhalten + Funktion gibt kein Anlass 
zur Reklamation --> sorgenfrei Weiternutzen.

Es könnten ja schliesslich auch einfach Schreibfehler (bei der 
Frequenzangabe) auf Verpackung und in Anleitung sein, das ist ja der 
Normalfall bei Billigprodukte.

Oder wurden die tatsächlich verwendeten VHF Frequenzen  Messtechnisch 
ermittelt, bei diesem Funktelefon?

Von den BetrugsdieselfahrzeugHALTER muss ja auch keiner Busse bezahlen; 
die Emissionswerte kann da auch niemand daheim nachprüfen. Nein, nicht 
nur bei Deutschen Automarken: auch bei Französischen, Italienischen, 
usw.

von Ralf D. (doeblitz)


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Consumente ausserhalb der EU schrieb:
> Zusatzfrage: warum muss ich als Konsument der in einem Laden mit
> Werbeschildern und so dran, mitten in einem Ort eines "führenden EU
> Landes", ein Gerät "mit Technik drin" kauft, mich um solche mir durchaus
> unverständlichen Details kümmern?

Weil du die gesetzlichen Vorgaben auch als Benutzer des Geräts 
einzuhalten hast.

> Also für das Funktelefon: Verkäufer mehrfach gefragt wg. Eingebung zu
> Zweifel, mehrfaches OK als Antwort erhalten + Funktion gibt kein Anlass
> zur Reklamation --> sorgenfrei Weiternutzen.

Falsch, nicht sorgenfrei. Zuerst einmal mußt du zahlen wenn dadurch ein 
Schaden entsteht. Du kannst zwar den Händler in Regress nehmen (bzw. 
dieses versuchen, wenn du ihn dann noch greifen kannst und da auch noch 
Geld zu holen ist), aber du hast auf jeden Fall Ärger, Arbeit und erst 
einmal auch kosten.

> Von den BetrugsdieselfahrzeugHALTER muss ja auch keiner Busse bezahlen;

Zahlen mußte man da nichts, aber durch den Hersteller nachrüsten lassen, 
ansonsten wurde Stilllegung des Fahrzeugs angedroht. Ja, ich habe eins 
der betroffenen Fahrzeuge, daher weiß ich das aus erster Hand.

von Dussel (Gast)


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Consumente ausserhalb der EU schrieb:
> Ottonormalkunden verstehen ja nichtmal den Unterschied von Watt zu Volt
> bei einem Leuchtmittel, auch die Spannungsangabe bei
> Weitbereichsnetzteile verwirrt schon denn aus der Steckdose kommt ja
> "nur 220 Voltstrom", usw.
Und deshalb bei der Bundesnetzagentur melden, damit sich die Experten 
darum kümmern und wenn nötig dafür sorgen, dass Ottonormalkunden sich in 
Zukunft weniger damit beschäftigen müssen.

von Wolfgang (Gast)


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Ralf D. schrieb:
> Zahlen mußte man da nichts, aber durch den Hersteller nachrüsten lassen,
> ansonsten wurde Stilllegung des Fahrzeugs angedroht. Ja, ich habe eins
> der betroffenen Fahrzeuge, daher weiß ich das aus erster Hand.

... und alles nur, weil das Kraftfahrtbundesamt eine Typgenehmigungen 
ausgestellt hat, obwohl die gesetzlich geforderten Umweltstandards nicht 
eingehalten werden ...

von Bernd K. (prof7bit)


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Ralf D. schrieb:
> Weil du die gesetzlichen Vorgaben auch als Benutzer des Geräts
> einzuhalten hast.

Consumente hat mit seiner Argumentation vollkommen recht.

Der Benutzer hat nicht die geringste Möglichkeit auch nur ansatzweise 
festzustellen ob irgendwelche "gesetzliche" Vorgaben eingehalten werden, 
er hat auch keinerlei Einfluß auf diese Betriebsparameter, mal ganz 
davon abgesehen daß ihm oftmals sowieso überhaupt schon die bloße 
Kenntnisnahme vieler dieser "gesetzlichen" Vorgaben verweigert wird, 
somit also für ihn gar nicht rechtlich bindend sein können, deshalb 
übrigens die Anführungszeichen.

Es ist der exakt selbe Sachverhalt wie beim Diesel.

Wer auch immer sich von den Frequenzen auf den Schlips getreten fühlt 
soll sich gefälligst an die Verursacher wenden, nicht an die arglosen 
Opfer des Betrugs. Letztere sollen stattdessen entschädigt werden. Die 
Kosten dafür soll der Verursacher zu tragen haben.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> Der Benutzer hat nicht die geringste Möglichkeit auch nur ansatzweise
> festzustellen ob irgendwelche "gesetzliche" Vorgaben eingehalten werden,
> er hat auch keinerlei Einfluß auf diese Betriebsparameter, mal ganz
> davon abgesehen daß ihm oftmals sowieso überhaupt schon die bloße
> Kenntnisnahme vieler dieser "gesetzlichen" Vorgaben verweigert wird,
> somit also für ihn gar nicht rechtlich bindend sein können, deshalb
> übrigens die Anführungszeichen.

Da liegst du aber ganzschön deneben.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Es gibt eine Menge Dinge die man hier kaufen kann, deren Betrieb aber 
verboten ist.
Es wäre zu schön behaupten zu können, man wisse über die gesetzlichen 
Bestimmungen nichts und sei deshalb straffrei zu stellen.

Ganz schön naiv gedacht.

von Acer Fan (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Es gibt eine Menge Dinge die man hier kaufen kann, deren Betrieb aber
> verboten ist.

Gerade auf dem Gebiet "Funk" kann man sich allerhand Schweinereien, z.B. 
aus China, per Ebay oder ALI kommen lassen. Ich denke da nur an 
GSM/UMTS/LTE Jammer, vor deren Benutzung ich dringend abrate. Der Dumme 
ist der Anwender, nicht der Verkäufer!

von Bernd K. (prof7bit)


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Lothar M. schrieb:
> Da liegst du aber ganzschön deneben.
> Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Da liegst Du aber ganz schön daneben wenn Du solche pauschale 
Volksweisheiten zitierst. Das Thema ist weitaus komplexer, die zitierte 
Redewendung ist daher falsch.

von Lothar M. (Gast)


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Bernd K. schrieb:
> die zitierte
> Redewendung ist daher falsch.

Die zitierte Redewendung ist sowas von richtig, genau auf die Zwölf!

von lächler (Gast)


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Consumente ausserhalb der EU schrieb:
> Zusatzfrage: warum muss ich als Konsument der in einem Laden mit
> Werbeschildern und so dran, mitten in einem Ort eines "führenden EU
> Landes", ein Gerät "mit Technik drin" kauft, mich um solche mir durchaus
> unverständlichen Details kümmern?

Man kann auch Mopeds und Motoräder und Waffen und und und ... in Läden 
kaufen. Und trotzdem bedarf es etwas Verantwortung, Verstand und ggf. 
Informationsbeschaffung über rechtliche Rahmenbedingungen, um am 
Erwachsenenleben teilzunehmen.

:-)

von Kilo S. (kilo_s)


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Bernd K. schrieb:
> Das Thema ist weitaus komplexer, die zitierte
> Redewendung ist daher falsch.

Man kann auch "Illegale" Sachen machen und "Damit Durch Kommen"!

lächler schrieb:
> Und trotzdem bedarf es etwas Verantwortung, Verstand und ggf.
> Informationsbeschaffung über rechtliche Rahmenbedingungen, um am
> Erwachsenenleben teilzunehmen.

Eben, mir ist in den letzten Jahren zb. Kaum bzw. kein Großer Fall unter 
gekommen bei dem jemand der mit einem AfU Trx 11m Macht Ärger bekam, 
wenn er sich "Halbwegs" Benommen hat.

Mir fallen da so Kleinigkeiten auf wie zb. einige der "Funker" mit 
Brenner (Und wir reden so über 100W-1,3KW)  oder modifizierten Kisten 
die ALLE! einen guten LPF Nachgeschaltet haben. Beim Hub auch nicht mehr 
als 2,5kHz (2,7kHz~) einhalten. (Also Modifizierte 10m Kisten zb.) und 
auch bei 12W SSB an der Stationsantenne ohne Bescheinigung war das 
bisher kein problem. Es sei denn die jungs haben richtig "Dreck" in die 
luft gepustet!

Und das hat auch (Ich komme echt super mit den anderen funkern klar! Mir 
lassen das viele durchgehen!) sehr viel mit Höflichkeit und benehmen zu 
tun!

Ab und an gerät man auch mal aneinander.
Aber man sollte doch immer versuchen sowas nicht persönlich zu nehmen. 
;-)

von Lothar M. (Gast)


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Viele Autofahrer kommen auch "durch" mit deutlich erhöhter 
Gschwindigkeit in geschwindigkeitslimitierten Bereichen.

Es ist nur ein kleiner Prozentsatz der auffliegt.

Ist das aber ein Grund es genauso zu tun?
Es sind bestimmt auch höfliche Fahrer/Menschen darunter, aber wird es 
dadurch wieder legal?

von Bernd K. (prof7bit)


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Kilo S. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> Das Thema ist weitaus komplexer, die zitierte
>> Redewendung ist daher falsch.
>
> Man kann auch "Illegale" Sachen machen und "Damit Durch Kommen"!

Darum gehts nicht.

Es geht darum ob ein Kunde ein Gerät das mit allen CE und sonstigen 
Aufklebern versehen ist in der EU erwerben kann und sich dann aufgrund 
der aufgedruckten Siegel und Zeichen (und zusätzlich auch den Aussagen 
des Fachhändlers) darauf verlasen kann daß der Betrieb des Gerätes für 
Endverbraucher erlaubt ist.

Lothar M. steht auf dem Standpunkt daß es dem Käufer obliegt vor dem 
Betrieb eines jeglichen Gegenstands unbeachtet eventuell bereits 
vorhandener Prüfsiegel und Konformitätserklärungen ein Prüflabor zu 
beauftragen um die Verträglichkeit mit allen europäischen und deutschen 
Bestimmungen zu klären.

Und dann setzt er noch einen drauf und ist der Meinung daß wenn das 
Prüflabor sich irrt oder ihm was verschweigt oder ihn belügt ist er 
immer noch strafbar denn laut Lothar ist ausnahmslos jeder Verbotsirrtum 
grundsätzlich immer fahrlässig und "vermeidbar".

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Bernd K. schrieb:
> Es geht darum ob ein Kunde ein Gerät das mit allen CE und sonstigen
> Aufklebern versehen ist in der EU erwerben kann und sich dann aufgrund
> der aufgedruckten Siegel und Zeichen (und zusätzlich auch den Aussagen
> des Fachhändlers) darauf verlasen kann daß der Betrieb des Gerätes für
> Endverbraucher erlaubt ist.

Das erinnert mich an so eine seltsame "Kinderpuppe" bei der es den 
Skandal gab! Datenschutz und den kram.

Also, so pauschal kann man das absolut nicht sagen. Spätestens wenn der 
verbraucher anfängt zu zweifeln sollte er sich mal im internet 
Informieren. Im zweifel (Wenn keine Konkrete antwort möglich ist) vom 
kauf zurücktreten und das gerät zurückbringen.

Aber das machen auch nur leute die sich darüber gedanken machen.

Vom Recht her sollte aber meiner meinung nach der "Händler" dafür 
haftbar gemacht werden können wenn dir durch den kauf eines Gerätes ein 
schaden entsteht. Du kannst als verbraucher eben nicht alles wissen!

: Bearbeitet durch User
von Bernd K. (prof7bit)


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Kilo S. schrieb:
> Du kannst als verbraucher eben nicht alles wissen!

Eben. Deshalb gibts im deutschen Recht auch unvermeidbare 
Verbotsirrtümer und Lothars dümmlicher "Unwissenheit bla bla"-Spruch ist 
somit komplett für die Tonne. Ansonsten würden alle VW-Dieselfahrer hier 
wirklich kotzen wenn sie wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis, 
Steuerhinterziehung und wegen Umweltverschmutzung vor dem Strafrichter 
stünden und der würde was von "Unwissenheit bla bla" in der 
Urteilsbegründung faseln.

Hans M. jedoch kann diese Verteidigung nicht mehr anwenden, er hat 
bereits öffentlich zugegeben daß er über den wahren Sachverhalt bestens 
informiert ist.

: Bearbeitet durch User
von Carsten S. (dg3ycs)


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Lothar M. schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> die zitierte
>> Redewendung ist daher falsch.
>
> Die zitierte Redewendung ist sowas von richtig, genau auf die Zwölf!

Nee,
Bernd hat schon völlig recht!
So pauschal stimmt es NICHT!
Nur "vermeidbare" Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe".
Das ganze bezogen auf den "Durchschnittsbürger" und immer im Einzelfall 
entschieden durch richterliche Abwägung.
Entschieden wird danach ob der Deliquent bei durchnittlicher Sorgfalt 
seinen Fehler hätte erkennen müssen.

In diesem Fall, bevor der TE die Frage hier gestellt hat, könnte man die 
Frage ob er sorgfältig genug gehandelt hat durchaus bejahen. Er hat das 
Produkt in einem deutschen Geschäft gekauft und den Verkäufer auch noch 
explizit gefragt!
Andererseits gibt es auch Argumente um die Frage nach ausreichender 
Sorgfalt zu verneinen! So könnte der Richter zu dem Schluss kommen das 
allgemein bekannt ist das Geräte die mit Funk arbeiten eine Zulassung 
bedürfen (im einfachsten Fall CE Zeichen) und der Käufer durch 
einfachste Kontrolle hätte feststellen müssen das sich nicht einmal ein 
CE Zeichen auf dem Karton befindet. (ist eines drauf, so fällt das 
Argument flach, selbst wenn es gefälscht oder (irreführend == China 
Export) ist.)
Was man von einem "Normalbürger" jedoch nicht verlangen kann/wird, das 
ist das er sich genau die technischen Parameter anschaut, die Frequenzen 
nimmt und mit dem Frequenznutzungsplan abgelicht und dann noch bewertet 
ob das passen kann oder nicht...

Die Frage ob man mit dem Argument der "Unwissenheit" -ohne diesen Thread 
zu kennen- um eine "Strafe" herumkommt herumkommt würde ich mit 50%/50% 
ansetzen. Mit Kenntnis dieses Threads ist es auf jeden Fall 0%
ABER: Ich schreibe hier ausdrücklich nur von der STRAFE!
Also von dem Bußgeld für die OWI (den Verstoss gegen das TKG) oder gar 
der Folgen aufgrund der Straftat "gefährlicher Eingriff in den 
Luftverkehr" (Downlinkfrequenz ~136Mhz ist im zivilen Flugfunkband, 
Uplinkfrequenz ~236Mhz im militärischen Flugfunkband).
Nur STRAFE != SCHADENSERSATZ!

Neben der STRAFRECHTLICHEN Verantwortung gibt es aber noch die 
ZIVILRECHTLICHE Verantwortung, die in der Regel Verschuldensunabhängig 
ist!
So wird der Betrieb mit einiger Wahrscheinlichkeit bei Feststellung 
einer Störung Ermittlungen zur Suche der Störquelle auslösen. 
(Messeinsatz der Bundenetzagentur, ggf. aufgrund des sensiblen 
Frequenzbereiches zusätzlich auch polizeilicher oder militärischer 
Einheiten mit Ortungstechnik zwecks schnellstmöglicher Behebung)

Diese Suche verursacht (teilweise erhebliche) Kosten! Und für diese 
Kosten MUSS zu erst einmal der BETREIBER geradestehen. (Störerhaftung)
Dies gilt selbst dann wenn die Störung nur aufgrund eines vom Benutzer 
überhaupt nicht bemerkbaren Defektes eines seit Jahren unauffällig 
verwendeten zugelassenen Gerätes auftritt. (Z.b. TV-Antennenverstärker 
der anfängt zu schwingen weil die Kondensatoren altern, oder wie schon 
im Flugfunkbereich vorgekommen Radiowecker dessen LO Frequenz plötzlich 
fröhlich abgestrahlt wird)

Nach gravierender wird es wenn die Störungen tatsächliche Auswirkungen 
auf den Flugverkehr zeigt. Es zu gefährlichen Situationen kommt oder 
z.b. ein STart verschoben oder eine Landung umgeleitet wird.
Es ist zwar recht unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich das es zu 
solchen Dingen kommt. Das kann in einem einzigen Fall die 
Fluggesellschaft oder den Flughafen schon zehntausende Euros kosten. Und 
die wollen auf den Kosten nicht sitzenbleiben, schließlich trifft sie 
die geringste Schuld. Also halten die sich an den Betreiber.

(ist vergeleichbar mit dem Platzen eines zwei bis drei JAhre alten PKW 
Reifens ohne vorher erkennbare Schäden bei ordnungsgemäßen Luftdruck. 
Wenn dadurch ein Unfall ausgelöst wird bei dem andere Fahrzeuge 
beschädigt oder gar dritte Verletzt werden trifft weder dem Fahrer noch 
dem Halter des KFZ ein Verschulden. Vor Gericht hat er keiner Strafe 
wegen fahrlässiges Körperverletzung oder gar tötung zu befüchten. Jedoch 
muss er trotzdem vollen Schadensersatz, Schmerzensgeld und ggf. 
Gutachterkosten bezahlen. (In dem Fall seine Haftpflicht))


Bei den "Ermittlungskosten" der Bundesnetzagentur enthält die Regelung 
zur Kostenerstattung durch den Verursacher eine "kann" Regelung. Die 
Bundesnetzagentur kann die Kosten einfordern oder darauf verzichten.
Bei Dingen wie einem nicht von Laien als defekt zu erkennenden 
Elektrogerät als Störquelle wird bei kooperativen Betreibern (Zugang zur 
Wohnung zwecks weitersuche, anstandslose Ausserbetriebsetzung nach 
identifizierung als Störquelle) auf die Erstattung meist verzichtet. 
Schließlich kann das wirklich jedem zu jederzeit passieren. Und da dann 
mal kurz einige tausend Euro bezahlen zu müssen fördert nicht gerade die 
Akzeptanz.

Je vermeidbarer die Störung aber war um so unwahrscheinlicher ist der 
Verzicht. Bei Vorsatz (wie Senderselbstbau usw.) haben wohl nur noch 
Bastelfreudige Kinder/Jugendliche Rücksicht zu erwarten.
Wie die Frage beim Betrieb dieser Funktelefone vom Sachbearbeiter 
entschieden wird ist völlig offen. Da es aber keinerlei Rechtsanspruch 
auf Erlassung der Kosten gibt, nicht einmal bei "nur" einem defekten 
Radiowecker, ist das Risiko erheblich.

Und falls Fluglinien oder einem Flughafen nennenswerte Kosten entstanden 
sind stellt sich die Frage nach der Vermeidbarkeit fast nicht. Da ist 
die Geschäftsführung schon per Arbeitsvertrag verpflichtet die 
Eigentümer (Gesellschafter/Aktionäre) vor Schaden zu bewahren und hat 
daher nur einen ganz ganz kleinen Ermessensspielraum wenn es darum geht 
den Schadensersatz für die entstandenen Kosten vom Verursacher 
einzufordern.
Die können nur dann Verzichten ohne selbst aus ihrem Privatvermögen 
Ersatzpflichtig zu werden wenn das Risiko von ANchteilen überwiegen 
könnte. Beispielsweise weil es zu Akzeptanzverlust der Anwohner führen 
würde und damit ein Anstieg rechtlicher Probleme beim sonstigen Betrieb 
die Folge sein würde.
Bei einem defekten Radiowecker könnte man so Argumentieren, denn es kann 
jeden treffen der in der Nähe eines Flughafens wohnt. Ein 
nichtzugelassenes "Wide-Range" Telephon irgendwo mehrere zehn Kilometer 
entfernt ist hingegen speziell genug das alle die ein solches Ding nicht 
betreiben nicht das Gefühl bekommen einem finanziellen Risiko ausgesetzt 
zu sein nur dadurch das sie einen ganz normalen Haushalt in 
Flughafennähe führen...

Sollten dem Betreiber diese Kosten aufgebürdet werden, so kann er zwar 
im Innenverhältnis versuchen diese vom Händler bzw. Hersteller erstattet 
zu bekommen, aber er trägt dafür seinerseits alleine das ganze 
Prozessrisko und die Beweislastpflicht.
Er muss dann BEWEISEN das der Händler ihm die Unbedenklichkeit 
bescheinigt hat. Wenn der Händler jedoch aussagt das er doch auf das 
Betriebsverbot hingewiesen hat und das der Verkauf explizit nur für den 
Zweck des Exports (Mitbringsel beim Verwandtenbesuch im arbabischen 
WeitWeitWegRaum) gedacht sei, dann muss man ihm das als Falschaussage 
beweisen können, sonst war es das bereits. Und selbst wenn man gewinnt: 
Falls dann dort finanziell (offiziell) nichts holen ist war es das 
ebenfalls.

Den HErsteller wird man sowieso nicht belangen können, ausser er hat 
einen REchtsvertreter im Euroraum UND er hat falsche Angaben zur 
Zulässigkeit in seinen Dokumenten gemacht bzw. falsche Zulassungszeichen 
aufgedruckt.
Hat der Händler die Ware jedoch direkt in China bestellt war es das 
ebenfalls.
Selbst wenn man die Klage in China führrn würde und es THEORETISCH im 
Chinesischen Recht eine Möglichkeit auf Schadensersatz GÄBE wäre der 
Hersteller ja schon damit raus das er sagt das er es nicht in der EU 
angeboten hat sondern nur in China/andere Länder. Damit ist er nicht 
verantwortlich was in Drittländern in denen er nicht selbst Anbieter war 
damit geschieht...

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Dussel (Gast)


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Acer Fan schrieb:
> Ich denke da nur an
> GSM/UMTS/LTE Jammer, vor deren Benutzung ich dringend abrate. Der Dumme
> ist der Anwender, nicht der Verkäufer!
Wer sich sowas für diesen Zweck kauft, war aber auch schon vorher der 
Dumme.

von Kilo S. (kilo_s)


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Dussel schrieb:
> Wer sich sowas für diesen Zweck kauft, war aber auch schon vorher der
> Dumme.

Hochstens irgendwo wo ich mit IED'S zu rechnen hab! Dafür sind sie 
nähmlich gedacht! Militärsiche Störsender gegen Fernzünder und zur 
Störung Feindlicher Kommunikation!

Theoretisch sind die dinger Waffen! Und auch als solche zu Behandeln!

Spielzeuge sind das jedenfalls nicht!

Beitrag #5551168 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bernd B. (microwave-designer)


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Hallo Foristen,

ich bin einmal mit der Suchfunktion durch diesen Thread gegangen und 
habe nach dem Fragesteller "Hans M." gesucht. Er hat sich ja nicht 
gerade oft gemeldet. Vielleicht war das eine Zündung zur 
"Vollbeschäftigung" von ernsthaften Helfern.

Also, ich weiß gar nicht mehr, ob man auf solche Anfragen im Forum 
überhaupt noch antworten soll. Das kann ja schnell zur 
Selbstzerfleischung führen.

Schließlich habe ich mir die angegebene Internetseite von oben 
angesehen. Ursprünglich bin ich nur von den genannten Fakten aus dem 
Text ausgegangen. Also, es gibt keine Hinweise auf irgend eine Zulassung 
auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Handbuch. Es ist schwer zu 
glauben, dass jemand ein technisches Produkt ohne Suche nach Prüfangaben 
kauft. Kinderspielzeug hat CE, Rutschen Geprüfte Sicherheit/TÜV, 
Radio/TV tragen CE/FCC/UL, usw.

Ich glaube der TO hat erreicht, was er wollte - so oder so.

Schönen Tag und Gruß

Bernd

Beitrag #5552379 wurde vom Autor gelöscht.
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