Ich habe bei einem Handyladen in Deutschland Mobiltelefon gekauft. Also kein Handy, sondern eben ein Schnurlostelefon (99€). Das tolle daran ist, dass es wirklich weit geht durch 5 Km Wald und mehr. Ich war zuerst wirklich glücklich damit. Aber bin mir nicht sicher, ob das überhaupt erlaubt ist. Es hat eine Frequenz zwischen 135-237MHz. Da ist soweit ich weiß doch auch der Militärfunk mit drin, oder? Nachdem ich etwas recherchiert habe, habe ich das Telefon im Internet gefunden. Es ist ein Chinateil. Bei mir war halt nur eine kurze Antenne an der Basis. https://m.de.aliexpress.com/item/32607851252.html?pid=808_0003_0101&spm=a2g0n.search-amp.list.32607851252 Der Verkäufer hat mir jedoch dreifach versichert, dass es in Deutschland erlaubt sei und es schon mehrere Leute gekauft hätten und sich noch keiner beschwert habe. Wie seht ihr das? Doch besser in die Tonne treten? Nicht, dass am Ende das SEK kommt ;-) Was funkt eigentlich auf 135 MHz?
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Hallo, Im Bereich von 117-137 MHz liegt der Flugfunk. Ich glaube die Behörden sind relativ spaßbefreit, wenn man sich in diesem FrequenzBereich breit macht. Stefan
> Was funkt eigentlich auf 135 MHz?
Wenn du einen Kumpel hast - mit so einem Internetdings - dann sage ihm,
dass er das mal googeln soll. Dann weiß er schon Bescheid.
Hans M. schrieb: > Was funkt eigentlich auf 135 MHz? Da sitzt du mitten im Flugfunkbereich Von der Bundesnetzagentur gibt es den für Deutschland verbindlichen Frequenzplan: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Frequenzplan.pdf;jsessionid=70BDA2729E482361A7604B41859539C0?__blob=publicationFile&v=11
Hans M. schrieb: > Es hat eine Frequenz zwischen 135-237MHz Welche genau? Hans M. schrieb: > Da ist soweit ich weiß doch auch der Militärfunk mit drin, Ja, militärischer Flugfunk. Und eine Vielzahl anderer Nutzer der unschiedlichsten Funkdienste.
Wolfgang schrieb: > Da sitzt du mitten im Flugfunkbereich Na mittendrin nicht, aber das obere Ende streift er damit. Flugfunk geht von 118-137 und damit ist das Telefon auf keinen Fall erlaubt.
Teilweise auch schon Betriebsfunk oder irgendwelche Unternehmen. Hier eine etwas sehr veraltete (angeblich Stand 01.01.2018) aber für Anfänger schöne Liste: http://www.funkfrequenzen01.de/index015.htm
Hans M. schrieb: > Der Verkäufer hat mir jedoch dreifach versichert, dass es in Deutschland > erlaubt sei und es schon mehrere Leute gekauft hätten und sich noch > keiner beschwert habe. Wie seht ihr das? Verkaufen und kaufen darf man derartiges durchaus. Benutzen allerdings nicht! Wenn du damit andere Funkdienste störst (wovon auszugehen ist) wird's richtig teuer.
Leute, das Ding sieht zwar aus wie auf dem Foto, hat es aber wirklich genau dessen Frequenzbereich? Wenn er es in DE in einem Laden gekauft hat, muss er hier dessen Namen nennen!
Marc Horby schrieb: > Leute, das Ding sieht zwar aus wie auf dem Foto, hat es aber wirklich > genau dessen Frequenzbereich? Wenn man nach der Typenbezeichnung SN-6610 sucht, findet man als Frequenzbereich 135-137.5MHz; 235-237.5MHz, was für Duplexbetrieb nicht unsinnig erscheint. https://koqichina.en.made-in-china.com/product/vXDEIqwcklVe/China-Senao-Sn-6610-Long-Range-Cordless-Phone.html https://www.dhgate.com/store/product/dhl-free-senao-sn-6610-handheld-cordless/157851861.html
Hallo zuerst habe ich gedacht: Ein Troll dem ganz genau bekannt ist was, auch, bei 135 Mhz (und in AM !) weltweit für ein Funkdienst aktiv ist. Ist (wäre) ja der Teaser für "lustige" Kommentare und Aufregung in einen Funkforum. Aber tatsächlich: Das gibt es! Warum ausgerechnet dort, wo wirklich niemand etwas mit solche einen Funktelefon weltweit legal etwas anfangen kann? Selbst im Flugfunkdienst dürfte diese Funkanlage, nicht nur wegen der Duplexfrequenzen bei 235 MHz, sondern auch wegen der Modulaktionsart die obwohl nicht angegeben ganz bestimmt nicht (analoges) AM ist, nicht eingesetzt werden, ganz abgesehen von den vielen verschiedenen Zulassungen die im Flugfunk erforderlich sind. Wenn es nur um Reichweite gehen würde gäbe es auch andere Frequenzbereiche die nicht so extrem kritisch sind und die lokal eventuell sogar zugelassen sind (z.B. irgendwas bei 150MHz // 220MHz). Aber 135 MHz - irgendwie scheint der Hersteller gezielt den Frequenzbereich gewählt zu haben der garantiert, weltweit, den größten Ärger und eventuell Schaden (aber die Kanäle / Frequenzen können im Flugfunk immer gewechselt werden, es gibt sogar einige "Allgemeine" unabhängig von jeweiligen Flughafen oder Kontrollbereich - Verwirrung und Probleme sind erst mal garantiert...) verursacht, sehr seltsam und unlogisch. Ham
Beitrag #5547104 wurde vom Autor gelöscht.
Marc Horby schrieb: > Leute, das Ding sieht zwar aus wie auf dem Foto, hat es aber wirklich > genau dessen Frequenzbereich? > Wenn er es in DE in einem Laden gekauft hat, muss er hier dessen Namen > nennen! Es ist ein Türkischer Handyladen. Da stehen nur so Sachen dran, wie "Call-Shop", "Lycamobile" etc.
Hans M. schrieb: > Es ist ein Türkischer Handyladen. Na dann muß es wohl wahr sein, daß das Dingens legal ist :-) Aber mal im Ernst, ich würde mir vom Geschäftsinhaber eine Bestätigung ausstellen lassen. Wenn er das nicht macht -> Gerät zurück...
npn schrieb: > Hans M. schrieb: >> Es ist ein Türkischer Handyladen. > > Na dann muß es wohl wahr sein, daß das Dingens legal ist :-) > > Aber mal im Ernst, ich würde mir vom Geschäftsinhaber eine Bestätigung > ausstellen lassen. Wenn er das nicht macht -> Gerät zurück... Ich würde es bei der BNetzA melden und beim Verbraucherschutz. Solche Verkäufer sind gefährlich! Nicht auszudenken was passiert wenn eine Kollisionswarnung nicht durchkommt im Flugfunk...
Was bei der Nutzung von solchen Telefone noch hinzu kommt ist die Leichte Abhörbarkeit! Mit jeden Funkscanner oder RTL-SDR ist das recht einfach Empfangbar. Wo bei solche Telefone gibt es schon ewig. Damals in den 80er waren es die US Telefone die auf 46 - 49MHz in N-FM gesendet haben. Diese konnte man schon mit ein TV der keine Rauschsperre hatte und auf E2 eingestellt war mithören. Dabei war das TV Bild schwarz.
Leute, überschlagt euch mal nicht. Der Frequenzbereich 135 MHz bis 137.5 MHz gehört zwar zum Bereich des Flugfunks, aber er ist sowohl für zivil als auch für militärisch vorgesehen. Von BOS lese ich im Frequenznutzungsplan hier nichts. Die Nutzungsart ist ganz allgemein für "Übertragung von Sprach- und Datensignalen, Funkverkehr zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen" festgelegt, was ja für's Telefonieren ausreichen sollte, gelle ;-) Ganz konkret ist der nächste speziellere Bereich "123,05 - 123,15 MHz" vorgesehen für "Rettungsfunk in Luft- und Seefahrzeuge". Dort sollte man wirklich NICHT hineintrampeln, aber das tut das Telefon ja ohnehin nicht. Und bis zum Ende des Flugfunkbereiches bei 136.999 MHz ist NICHTS spezifiziert. Der tatsächlich in Frage kommende Bereich, wo es evtl. kritisch wäre, ist der Bereich "137 - 137,025 MHz", der für militärische Zwecke vorgesehen ist, aber Abstimmung mit den Agentur erfordert - WEIL er eigentlich ein ziviler Bereich ist, nämlich "Serviceverbindungen im Satellitenfunk" und Downlink von den Satelliten zur Erde. Der Rest bis 137.5 MHz ist ebenso Satellitenfunk, vornehmlich Downlink. Und der zweite Bereich 235..237.5 MHz ist allgemein als militärisch "Militärische Funkanwendungen, 235 - 272 MHz" ausgewiesen, aber ohne jegliche Spezifikation. So sieht das konkret aus. W.S.
225 - 275MHz senden eine ganze Reihe Militärstatelitten. Gleichzeitig ist der Bereich auch UHF Flugfunk.
LoL, du hast dich übern Tisch ziehen lassen. Ich habe vor 15 Jahren bei Staples ein DECT-System mit Basisstation und 2 Handgeräten für 69€ gekauft. Hatte allen Schnickschnack: Anrufbeantworter, Rufnummernanzeige, Telefonbuch, interne Anrufe zwischen Mobilteilen, Anrufweiterleitung... un trotzdem so einfach und intuitiv zu bedienen, das sogar meine Eltern damit klarkamen... Ich sehe gerade bei Amazon, dass es Gigasets schon ab 30€ gibt, von daher nur 2 von 10 Troll-Punkten.
Hans M. schrieb: > Das tolle daran > ist, dass es wirklich weit geht durch 5 Km Wald und mehr. Wer es braucht! DECT geht bei mir etwa 30m weit, da Leistung vom Gesetzgeber begrenzt..
W.S. schrieb: > Die Nutzungsart ist ganz allgemein für "Übertragung von Sprach- und > Datensignalen, Funkverkehr zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen > oder zwischen Luftfunkstellen" festgelegt, was ja für's Telefonieren > ausreichen sollte, gelle ;-) Spätestens bei der Betriebstechnik fällt ein Telefon sofort als "nicht Flugfunk" auf und mit 6 bzw 1 W Sendeleistung ist das Ding aus der Luft über 100km zu hören.
W.S. schrieb: > Leute, > > überschlagt euch mal nicht. Ich weiß nicht was dich reitet, Dummheit oder Absicht? Die Idee den Threadstarter überzeugen zu wollen, dass das Gerät problemlos benutzt werden kann ist ziemlich daneben. Die Frage lautet "Legal nutzbar?". Die korrekte Antwort lautet "Nein!".
Jack schrieb: > W.S. schrieb: >> Leute, >> >> überschlagt euch mal nicht. > > Ich weiß nicht was dich reitet, Dummheit oder Absicht? Die Idee den > Threadstarter überzeugen zu wollen, dass das Gerät problemlos benutzt > werden kann ist ziemlich daneben. Die Frage lautet "Legal nutzbar?". Die > korrekte Antwort lautet "Nein!". +1
... es ist doch ganz einfach und steht bereits oben: Bei der Bundesnetzagentur abgeben oder nachfragen. Bitte vollständige Kontaktdaten angeben und Gerätedaten. ... und NICHT drumherumreden! Da wird Ihnen geholfen! Gruß Bernd
Also, der TO fragte folgendes: Hans M. schrieb: > Was funkt eigentlich auf 135 MHz? ..und das habe ich ihm erläutert. Und irgend so einer, der sich grad überschlägt schrieb dieses: Jack schrieb: > Ich weiß nicht was dich reitet, Dummheit oder Absicht? Die Idee den > Threadstarter überzeugen zu wollen, dass das Gerät problemlos benutzt > werden kann ist ziemlich daneben. Die Frage lautet "Legal nutzbar?". Die > korrekte Antwort lautet "Nein!". Nein, du schreibst MIST! Die Frage des TO habe ich dir hier repetiert, weil du offensichtlich selbige nicht lesen konntest. Und deine Antwort "nein" ist falsch. Die korrekte Antwort lautet "der Flugfunk in Allgemeinen". So herum. Bei unsachlichen Beiträgen wie dem deinigen, wo du mir bösartigerweise unterstellen willst, ich hätte dem TO zu IRGENDETWAS geraten, kommt mir der Zorn hoch. W.S.
Jack schrieb: > Die Frage lautet "Legal nutzbar? W.S. schrieb: > Die korrekte Antwort lautet "der > Flugfunk in Allgemeinen". Prima Antwort! :-(
Ende des letzten Jahrtausends konnte man sowas auch schon in D kaufen. Dreisterweise funkten die Dinger damals im 6 m und 4 m Band. Die Reichweite war übrigens ausgezeichnet. 4 W bzw. 1 W waren auch da für mehrere Kilometer gut. Bei den damaligen Mobilfunkpreisen war das für Besitzer grösserer Ländereien schon eine nette Sache.
Frag bei der Bundesnetzagentur nach. Im Sinne von: Du hast da was gekauft, jetzt hast du aber gesehen dass der Frequenzbereich da "komisch" ist und bevor du es ausprobierst willst du sicher gehen dass es passt. Entweder sie sagen, es ist in Ordnung. Oder eben nicht. In letzterem Fall dann aber bitte auch informieren WO du es gekauft hast, sowas sollte dann wirklich keine Verbreitung finden. Es gibt alternative Frequenzen für sowas. Besonders mit dem Verkäufer habe ich da wenig Mitleid. Du hast ihn extra gefragt ob das legal ist, d.h. ihm ist somit bewusst, dass er sich mit dieser Frage beschäftigen sollte. Wenn er das nicht tut handelt er in meinen Augen vorsätzlich.
Acer Fan schrieb: > Wer es braucht! DECT geht bei mir etwa 30m weit, da Leistung vom > Gesetzgeber begrenzt.. Wenn man passende abgestimmte Antennen auf beiden seiten nutzt dann deutlich weiter!
Ach Funk.. ich nehm immer Draht, das reicht auch prima.
> Wenn man passende abgestimmte Antennen auf beiden seiten nutzt dann > deutlich weiter! Das ist verpoten!
Schicke die Geräte zurück und laß Dir Dein Geld wieder zurückgeben, oder schreibe es als gezahlten "Lehrgeld" ab. Das Gerät war ja nicht gerade für wenig Geld gekauft.
Longe Range Wireless Phone schrieb: >> Wenn man passende abgestimmte Antennen auf beiden seiten nutzt > dann >> deutlich weiter! > > Das ist verpoten! Abgestimmte Antennen sind nicht verpoten. Abgestimmte Antennen sind Stand der Technik seit man herausgefunden hat wie Funk funktioniert.
Zusatzfrage: warum muss ich als Konsument der in einem Laden mit Werbeschildern und so dran, mitten in einem Ort eines "führenden EU Landes", ein Gerät "mit Technik drin" kauft, mich um solche mir durchaus unverständlichen Details kümmern? Ottonormalkunden verstehen ja nichtmal den Unterschied von Watt zu Volt bei einem Leuchtmittel, auch die Spannungsangabe bei Weitbereichsnetzteile verwirrt schon denn aus der Steckdose kommt ja "nur 220 Voltstrom", usw. Also für das Funktelefon: Verkäufer mehrfach gefragt wg. Eingebung zu Zweifel, mehrfaches OK als Antwort erhalten + Funktion gibt kein Anlass zur Reklamation --> sorgenfrei Weiternutzen. Es könnten ja schliesslich auch einfach Schreibfehler (bei der Frequenzangabe) auf Verpackung und in Anleitung sein, das ist ja der Normalfall bei Billigprodukte. Oder wurden die tatsächlich verwendeten VHF Frequenzen Messtechnisch ermittelt, bei diesem Funktelefon? Von den BetrugsdieselfahrzeugHALTER muss ja auch keiner Busse bezahlen; die Emissionswerte kann da auch niemand daheim nachprüfen. Nein, nicht nur bei Deutschen Automarken: auch bei Französischen, Italienischen, usw.
Consumente ausserhalb der EU schrieb: > Zusatzfrage: warum muss ich als Konsument der in einem Laden mit > Werbeschildern und so dran, mitten in einem Ort eines "führenden EU > Landes", ein Gerät "mit Technik drin" kauft, mich um solche mir durchaus > unverständlichen Details kümmern? Weil du die gesetzlichen Vorgaben auch als Benutzer des Geräts einzuhalten hast. > Also für das Funktelefon: Verkäufer mehrfach gefragt wg. Eingebung zu > Zweifel, mehrfaches OK als Antwort erhalten + Funktion gibt kein Anlass > zur Reklamation --> sorgenfrei Weiternutzen. Falsch, nicht sorgenfrei. Zuerst einmal mußt du zahlen wenn dadurch ein Schaden entsteht. Du kannst zwar den Händler in Regress nehmen (bzw. dieses versuchen, wenn du ihn dann noch greifen kannst und da auch noch Geld zu holen ist), aber du hast auf jeden Fall Ärger, Arbeit und erst einmal auch kosten. > Von den BetrugsdieselfahrzeugHALTER muss ja auch keiner Busse bezahlen; Zahlen mußte man da nichts, aber durch den Hersteller nachrüsten lassen, ansonsten wurde Stilllegung des Fahrzeugs angedroht. Ja, ich habe eins der betroffenen Fahrzeuge, daher weiß ich das aus erster Hand.
Consumente ausserhalb der EU schrieb: > Ottonormalkunden verstehen ja nichtmal den Unterschied von Watt zu Volt > bei einem Leuchtmittel, auch die Spannungsangabe bei > Weitbereichsnetzteile verwirrt schon denn aus der Steckdose kommt ja > "nur 220 Voltstrom", usw. Und deshalb bei der Bundesnetzagentur melden, damit sich die Experten darum kümmern und wenn nötig dafür sorgen, dass Ottonormalkunden sich in Zukunft weniger damit beschäftigen müssen.
Ralf D. schrieb: > Zahlen mußte man da nichts, aber durch den Hersteller nachrüsten lassen, > ansonsten wurde Stilllegung des Fahrzeugs angedroht. Ja, ich habe eins > der betroffenen Fahrzeuge, daher weiß ich das aus erster Hand. ... und alles nur, weil das Kraftfahrtbundesamt eine Typgenehmigungen ausgestellt hat, obwohl die gesetzlich geforderten Umweltstandards nicht eingehalten werden ...
Ralf D. schrieb: > Weil du die gesetzlichen Vorgaben auch als Benutzer des Geräts > einzuhalten hast. Consumente hat mit seiner Argumentation vollkommen recht. Der Benutzer hat nicht die geringste Möglichkeit auch nur ansatzweise festzustellen ob irgendwelche "gesetzliche" Vorgaben eingehalten werden, er hat auch keinerlei Einfluß auf diese Betriebsparameter, mal ganz davon abgesehen daß ihm oftmals sowieso überhaupt schon die bloße Kenntnisnahme vieler dieser "gesetzlichen" Vorgaben verweigert wird, somit also für ihn gar nicht rechtlich bindend sein können, deshalb übrigens die Anführungszeichen. Es ist der exakt selbe Sachverhalt wie beim Diesel. Wer auch immer sich von den Frequenzen auf den Schlips getreten fühlt soll sich gefälligst an die Verursacher wenden, nicht an die arglosen Opfer des Betrugs. Letztere sollen stattdessen entschädigt werden. Die Kosten dafür soll der Verursacher zu tragen haben.
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Bernd K. schrieb: > Der Benutzer hat nicht die geringste Möglichkeit auch nur ansatzweise > festzustellen ob irgendwelche "gesetzliche" Vorgaben eingehalten werden, > er hat auch keinerlei Einfluß auf diese Betriebsparameter, mal ganz > davon abgesehen daß ihm oftmals sowieso überhaupt schon die bloße > Kenntnisnahme vieler dieser "gesetzlichen" Vorgaben verweigert wird, > somit also für ihn gar nicht rechtlich bindend sein können, deshalb > übrigens die Anführungszeichen. Da liegst du aber ganzschön deneben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Es gibt eine Menge Dinge die man hier kaufen kann, deren Betrieb aber verboten ist. Es wäre zu schön behaupten zu können, man wisse über die gesetzlichen Bestimmungen nichts und sei deshalb straffrei zu stellen. Ganz schön naiv gedacht.
Lothar M. schrieb: > Es gibt eine Menge Dinge die man hier kaufen kann, deren Betrieb aber > verboten ist. Gerade auf dem Gebiet "Funk" kann man sich allerhand Schweinereien, z.B. aus China, per Ebay oder ALI kommen lassen. Ich denke da nur an GSM/UMTS/LTE Jammer, vor deren Benutzung ich dringend abrate. Der Dumme ist der Anwender, nicht der Verkäufer!
Lothar M. schrieb: > Da liegst du aber ganzschön deneben. > Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Da liegst Du aber ganz schön daneben wenn Du solche pauschale Volksweisheiten zitierst. Das Thema ist weitaus komplexer, die zitierte Redewendung ist daher falsch.
Bernd K. schrieb: > die zitierte > Redewendung ist daher falsch. Die zitierte Redewendung ist sowas von richtig, genau auf die Zwölf!
Consumente ausserhalb der EU schrieb: > Zusatzfrage: warum muss ich als Konsument der in einem Laden mit > Werbeschildern und so dran, mitten in einem Ort eines "führenden EU > Landes", ein Gerät "mit Technik drin" kauft, mich um solche mir durchaus > unverständlichen Details kümmern? Man kann auch Mopeds und Motoräder und Waffen und und und ... in Läden kaufen. Und trotzdem bedarf es etwas Verantwortung, Verstand und ggf. Informationsbeschaffung über rechtliche Rahmenbedingungen, um am Erwachsenenleben teilzunehmen. :-)
Bernd K. schrieb: > Das Thema ist weitaus komplexer, die zitierte > Redewendung ist daher falsch. Man kann auch "Illegale" Sachen machen und "Damit Durch Kommen"! lächler schrieb: > Und trotzdem bedarf es etwas Verantwortung, Verstand und ggf. > Informationsbeschaffung über rechtliche Rahmenbedingungen, um am > Erwachsenenleben teilzunehmen. Eben, mir ist in den letzten Jahren zb. Kaum bzw. kein Großer Fall unter gekommen bei dem jemand der mit einem AfU Trx 11m Macht Ärger bekam, wenn er sich "Halbwegs" Benommen hat. Mir fallen da so Kleinigkeiten auf wie zb. einige der "Funker" mit Brenner (Und wir reden so über 100W-1,3KW) oder modifizierten Kisten die ALLE! einen guten LPF Nachgeschaltet haben. Beim Hub auch nicht mehr als 2,5kHz (2,7kHz~) einhalten. (Also Modifizierte 10m Kisten zb.) und auch bei 12W SSB an der Stationsantenne ohne Bescheinigung war das bisher kein problem. Es sei denn die jungs haben richtig "Dreck" in die luft gepustet! Und das hat auch (Ich komme echt super mit den anderen funkern klar! Mir lassen das viele durchgehen!) sehr viel mit Höflichkeit und benehmen zu tun! Ab und an gerät man auch mal aneinander. Aber man sollte doch immer versuchen sowas nicht persönlich zu nehmen. ;-)
Viele Autofahrer kommen auch "durch" mit deutlich erhöhter Gschwindigkeit in geschwindigkeitslimitierten Bereichen. Es ist nur ein kleiner Prozentsatz der auffliegt. Ist das aber ein Grund es genauso zu tun? Es sind bestimmt auch höfliche Fahrer/Menschen darunter, aber wird es dadurch wieder legal?
Kilo S. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> Das Thema ist weitaus komplexer, die zitierte >> Redewendung ist daher falsch. > > Man kann auch "Illegale" Sachen machen und "Damit Durch Kommen"! Darum gehts nicht. Es geht darum ob ein Kunde ein Gerät das mit allen CE und sonstigen Aufklebern versehen ist in der EU erwerben kann und sich dann aufgrund der aufgedruckten Siegel und Zeichen (und zusätzlich auch den Aussagen des Fachhändlers) darauf verlasen kann daß der Betrieb des Gerätes für Endverbraucher erlaubt ist. Lothar M. steht auf dem Standpunkt daß es dem Käufer obliegt vor dem Betrieb eines jeglichen Gegenstands unbeachtet eventuell bereits vorhandener Prüfsiegel und Konformitätserklärungen ein Prüflabor zu beauftragen um die Verträglichkeit mit allen europäischen und deutschen Bestimmungen zu klären. Und dann setzt er noch einen drauf und ist der Meinung daß wenn das Prüflabor sich irrt oder ihm was verschweigt oder ihn belügt ist er immer noch strafbar denn laut Lothar ist ausnahmslos jeder Verbotsirrtum grundsätzlich immer fahrlässig und "vermeidbar".
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Bernd K. schrieb: > Es geht darum ob ein Kunde ein Gerät das mit allen CE und sonstigen > Aufklebern versehen ist in der EU erwerben kann und sich dann aufgrund > der aufgedruckten Siegel und Zeichen (und zusätzlich auch den Aussagen > des Fachhändlers) darauf verlasen kann daß der Betrieb des Gerätes für > Endverbraucher erlaubt ist. Das erinnert mich an so eine seltsame "Kinderpuppe" bei der es den Skandal gab! Datenschutz und den kram. Also, so pauschal kann man das absolut nicht sagen. Spätestens wenn der verbraucher anfängt zu zweifeln sollte er sich mal im internet Informieren. Im zweifel (Wenn keine Konkrete antwort möglich ist) vom kauf zurücktreten und das gerät zurückbringen. Aber das machen auch nur leute die sich darüber gedanken machen. Vom Recht her sollte aber meiner meinung nach der "Händler" dafür haftbar gemacht werden können wenn dir durch den kauf eines Gerätes ein schaden entsteht. Du kannst als verbraucher eben nicht alles wissen!
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Kilo S. schrieb: > Du kannst als verbraucher eben nicht alles wissen! Eben. Deshalb gibts im deutschen Recht auch unvermeidbare Verbotsirrtümer und Lothars dümmlicher "Unwissenheit bla bla"-Spruch ist somit komplett für die Tonne. Ansonsten würden alle VW-Dieselfahrer hier wirklich kotzen wenn sie wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung und wegen Umweltverschmutzung vor dem Strafrichter stünden und der würde was von "Unwissenheit bla bla" in der Urteilsbegründung faseln. Hans M. jedoch kann diese Verteidigung nicht mehr anwenden, er hat bereits öffentlich zugegeben daß er über den wahren Sachverhalt bestens informiert ist.
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Lothar M. schrieb: > Bernd K. schrieb: >> die zitierte >> Redewendung ist daher falsch. > > Die zitierte Redewendung ist sowas von richtig, genau auf die Zwölf! Nee, Bernd hat schon völlig recht! So pauschal stimmt es NICHT! Nur "vermeidbare" Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe". Das ganze bezogen auf den "Durchschnittsbürger" und immer im Einzelfall entschieden durch richterliche Abwägung. Entschieden wird danach ob der Deliquent bei durchnittlicher Sorgfalt seinen Fehler hätte erkennen müssen. In diesem Fall, bevor der TE die Frage hier gestellt hat, könnte man die Frage ob er sorgfältig genug gehandelt hat durchaus bejahen. Er hat das Produkt in einem deutschen Geschäft gekauft und den Verkäufer auch noch explizit gefragt! Andererseits gibt es auch Argumente um die Frage nach ausreichender Sorgfalt zu verneinen! So könnte der Richter zu dem Schluss kommen das allgemein bekannt ist das Geräte die mit Funk arbeiten eine Zulassung bedürfen (im einfachsten Fall CE Zeichen) und der Käufer durch einfachste Kontrolle hätte feststellen müssen das sich nicht einmal ein CE Zeichen auf dem Karton befindet. (ist eines drauf, so fällt das Argument flach, selbst wenn es gefälscht oder (irreführend == China Export) ist.) Was man von einem "Normalbürger" jedoch nicht verlangen kann/wird, das ist das er sich genau die technischen Parameter anschaut, die Frequenzen nimmt und mit dem Frequenznutzungsplan abgelicht und dann noch bewertet ob das passen kann oder nicht... Die Frage ob man mit dem Argument der "Unwissenheit" -ohne diesen Thread zu kennen- um eine "Strafe" herumkommt herumkommt würde ich mit 50%/50% ansetzen. Mit Kenntnis dieses Threads ist es auf jeden Fall 0% ABER: Ich schreibe hier ausdrücklich nur von der STRAFE! Also von dem Bußgeld für die OWI (den Verstoss gegen das TKG) oder gar der Folgen aufgrund der Straftat "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" (Downlinkfrequenz ~136Mhz ist im zivilen Flugfunkband, Uplinkfrequenz ~236Mhz im militärischen Flugfunkband). Nur STRAFE != SCHADENSERSATZ! Neben der STRAFRECHTLICHEN Verantwortung gibt es aber noch die ZIVILRECHTLICHE Verantwortung, die in der Regel Verschuldensunabhängig ist! So wird der Betrieb mit einiger Wahrscheinlichkeit bei Feststellung einer Störung Ermittlungen zur Suche der Störquelle auslösen. (Messeinsatz der Bundenetzagentur, ggf. aufgrund des sensiblen Frequenzbereiches zusätzlich auch polizeilicher oder militärischer Einheiten mit Ortungstechnik zwecks schnellstmöglicher Behebung) Diese Suche verursacht (teilweise erhebliche) Kosten! Und für diese Kosten MUSS zu erst einmal der BETREIBER geradestehen. (Störerhaftung) Dies gilt selbst dann wenn die Störung nur aufgrund eines vom Benutzer überhaupt nicht bemerkbaren Defektes eines seit Jahren unauffällig verwendeten zugelassenen Gerätes auftritt. (Z.b. TV-Antennenverstärker der anfängt zu schwingen weil die Kondensatoren altern, oder wie schon im Flugfunkbereich vorgekommen Radiowecker dessen LO Frequenz plötzlich fröhlich abgestrahlt wird) Nach gravierender wird es wenn die Störungen tatsächliche Auswirkungen auf den Flugverkehr zeigt. Es zu gefährlichen Situationen kommt oder z.b. ein STart verschoben oder eine Landung umgeleitet wird. Es ist zwar recht unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich das es zu solchen Dingen kommt. Das kann in einem einzigen Fall die Fluggesellschaft oder den Flughafen schon zehntausende Euros kosten. Und die wollen auf den Kosten nicht sitzenbleiben, schließlich trifft sie die geringste Schuld. Also halten die sich an den Betreiber. (ist vergeleichbar mit dem Platzen eines zwei bis drei JAhre alten PKW Reifens ohne vorher erkennbare Schäden bei ordnungsgemäßen Luftdruck. Wenn dadurch ein Unfall ausgelöst wird bei dem andere Fahrzeuge beschädigt oder gar dritte Verletzt werden trifft weder dem Fahrer noch dem Halter des KFZ ein Verschulden. Vor Gericht hat er keiner Strafe wegen fahrlässiges Körperverletzung oder gar tötung zu befüchten. Jedoch muss er trotzdem vollen Schadensersatz, Schmerzensgeld und ggf. Gutachterkosten bezahlen. (In dem Fall seine Haftpflicht)) Bei den "Ermittlungskosten" der Bundesnetzagentur enthält die Regelung zur Kostenerstattung durch den Verursacher eine "kann" Regelung. Die Bundesnetzagentur kann die Kosten einfordern oder darauf verzichten. Bei Dingen wie einem nicht von Laien als defekt zu erkennenden Elektrogerät als Störquelle wird bei kooperativen Betreibern (Zugang zur Wohnung zwecks weitersuche, anstandslose Ausserbetriebsetzung nach identifizierung als Störquelle) auf die Erstattung meist verzichtet. Schließlich kann das wirklich jedem zu jederzeit passieren. Und da dann mal kurz einige tausend Euro bezahlen zu müssen fördert nicht gerade die Akzeptanz. Je vermeidbarer die Störung aber war um so unwahrscheinlicher ist der Verzicht. Bei Vorsatz (wie Senderselbstbau usw.) haben wohl nur noch Bastelfreudige Kinder/Jugendliche Rücksicht zu erwarten. Wie die Frage beim Betrieb dieser Funktelefone vom Sachbearbeiter entschieden wird ist völlig offen. Da es aber keinerlei Rechtsanspruch auf Erlassung der Kosten gibt, nicht einmal bei "nur" einem defekten Radiowecker, ist das Risiko erheblich. Und falls Fluglinien oder einem Flughafen nennenswerte Kosten entstanden sind stellt sich die Frage nach der Vermeidbarkeit fast nicht. Da ist die Geschäftsführung schon per Arbeitsvertrag verpflichtet die Eigentümer (Gesellschafter/Aktionäre) vor Schaden zu bewahren und hat daher nur einen ganz ganz kleinen Ermessensspielraum wenn es darum geht den Schadensersatz für die entstandenen Kosten vom Verursacher einzufordern. Die können nur dann Verzichten ohne selbst aus ihrem Privatvermögen Ersatzpflichtig zu werden wenn das Risiko von ANchteilen überwiegen könnte. Beispielsweise weil es zu Akzeptanzverlust der Anwohner führen würde und damit ein Anstieg rechtlicher Probleme beim sonstigen Betrieb die Folge sein würde. Bei einem defekten Radiowecker könnte man so Argumentieren, denn es kann jeden treffen der in der Nähe eines Flughafens wohnt. Ein nichtzugelassenes "Wide-Range" Telephon irgendwo mehrere zehn Kilometer entfernt ist hingegen speziell genug das alle die ein solches Ding nicht betreiben nicht das Gefühl bekommen einem finanziellen Risiko ausgesetzt zu sein nur dadurch das sie einen ganz normalen Haushalt in Flughafennähe führen... Sollten dem Betreiber diese Kosten aufgebürdet werden, so kann er zwar im Innenverhältnis versuchen diese vom Händler bzw. Hersteller erstattet zu bekommen, aber er trägt dafür seinerseits alleine das ganze Prozessrisko und die Beweislastpflicht. Er muss dann BEWEISEN das der Händler ihm die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. Wenn der Händler jedoch aussagt das er doch auf das Betriebsverbot hingewiesen hat und das der Verkauf explizit nur für den Zweck des Exports (Mitbringsel beim Verwandtenbesuch im arbabischen WeitWeitWegRaum) gedacht sei, dann muss man ihm das als Falschaussage beweisen können, sonst war es das bereits. Und selbst wenn man gewinnt: Falls dann dort finanziell (offiziell) nichts holen ist war es das ebenfalls. Den HErsteller wird man sowieso nicht belangen können, ausser er hat einen REchtsvertreter im Euroraum UND er hat falsche Angaben zur Zulässigkeit in seinen Dokumenten gemacht bzw. falsche Zulassungszeichen aufgedruckt. Hat der Händler die Ware jedoch direkt in China bestellt war es das ebenfalls. Selbst wenn man die Klage in China führrn würde und es THEORETISCH im Chinesischen Recht eine Möglichkeit auf Schadensersatz GÄBE wäre der Hersteller ja schon damit raus das er sagt das er es nicht in der EU angeboten hat sondern nur in China/andere Länder. Damit ist er nicht verantwortlich was in Drittländern in denen er nicht selbst Anbieter war damit geschieht... Gruß Carsten
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Acer Fan schrieb: > Ich denke da nur an > GSM/UMTS/LTE Jammer, vor deren Benutzung ich dringend abrate. Der Dumme > ist der Anwender, nicht der Verkäufer! Wer sich sowas für diesen Zweck kauft, war aber auch schon vorher der Dumme.
Dussel schrieb: > Wer sich sowas für diesen Zweck kauft, war aber auch schon vorher der > Dumme. Hochstens irgendwo wo ich mit IED'S zu rechnen hab! Dafür sind sie nähmlich gedacht! Militärsiche Störsender gegen Fernzünder und zur Störung Feindlicher Kommunikation! Theoretisch sind die dinger Waffen! Und auch als solche zu Behandeln! Spielzeuge sind das jedenfalls nicht!
Beitrag #5551168 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hallo Foristen, ich bin einmal mit der Suchfunktion durch diesen Thread gegangen und habe nach dem Fragesteller "Hans M." gesucht. Er hat sich ja nicht gerade oft gemeldet. Vielleicht war das eine Zündung zur "Vollbeschäftigung" von ernsthaften Helfern. Also, ich weiß gar nicht mehr, ob man auf solche Anfragen im Forum überhaupt noch antworten soll. Das kann ja schnell zur Selbstzerfleischung führen. Schließlich habe ich mir die angegebene Internetseite von oben angesehen. Ursprünglich bin ich nur von den genannten Fakten aus dem Text ausgegangen. Also, es gibt keine Hinweise auf irgend eine Zulassung auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Handbuch. Es ist schwer zu glauben, dass jemand ein technisches Produkt ohne Suche nach Prüfangaben kauft. Kinderspielzeug hat CE, Rutschen Geprüfte Sicherheit/TÜV, Radio/TV tragen CE/FCC/UL, usw. Ich glaube der TO hat erreicht, was er wollte - so oder so. Schönen Tag und Gruß Bernd
Beitrag #5552379 wurde vom Autor gelöscht.
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