Hallo, ich komme nicht aus der Ecke Installationstechnik sondern eher aus dem Bereich Software, daher hoffe ich auf euer Wissen. Aus gegebenem Anlass frage ich mich ob es eine DIN-Norm oder ähnliches gibt, die besagt, dass ein Verteilerschrank/Unterverteiler in einer Wohnung "zugänglich" sein muss. Also ob eine Türe abgeschlossen werden darf oder ob z.B. ein Schrank vor dem Verteilerschrank/Unterverteiler stehen darf. Danke und Grüße Mani
Hi, mal abgesehen vn irgendwelchen DIN-Normen fände ich es mehr als bescheuert, zB einen Kleiderschrank (oder sonst irgendeinen Schrank) vor eine Verteilung zu stellen. Ich stelle mir gerade vor, wie man im stockdunkeln mit einer Kerze als Lichtquelle den Kleiderschrank abbaut.... Manometer Peter
Es gibt sogar Vorschriften, in welcher Höhe, an welchen Orten und mit wieviel Platz davor der Schrank hängen muss, Bestandsschutz gibt es für ältere. Er muss nicht mit Schlüssel verschlossen sein aber an die elektrischen Leitungen darf man nur mit Werkzeug kommen, z.B. Schraubendreher, und der Bereich vor dem Zähler ist verplombt.
Mani schrieb: .... > Aus gegebenem Anlass frage ich mich ob es eine DIN-Norm oder ähnliches > gibt, die besagt, dass ein Verteilerschrank/Unterverteiler in einer > Wohnung "zugänglich" sein muss. Menschen dürfen sich ihre Wohnung frei einrichten. Die eigene Unterverteilung darf man verbarrikadieren wie man will. Du darfst einen Kleiderschrank vorstellen. Der Tischler sollte aber wissen, dass er den Schrank nicht anschrauben darf. Nix nagelfestes also. Tür abschliessen darf man auch. Ob das Sinnvoll ist? Tja, wenn der Vermieter den Elektriker schickt darf er verlangen, dass der Mieter 1m Arbeitsraum vor der Unterverteilung freiräumt und freien Zugang dorthin verschafft. Die eigene Unterverteilung würde ich nienicht verbarrikadieren. Das Abreissen der Barrikaden im Dunkeln kan zu müssig sein. Ausserdem bedarf eine Unterverteilung (genauer der FI) Wartungsarbeiten. Welche und wie oft, steht in der Wartungsanweisung des Herstellers, oft ist dort "1* jährlich Testknopf" genannt. Wenn die Unterverteilung ausserhalb der Wohnung (Abschnitt) hängt, muss sie für den Nutzer des Abschnittes jederzeit zugänglich sein. Zugänglich heisst auch, hinter verschlossener Tür, zu der nur der Hausmeister einen Schlüssel hat und der Hausmeister tanzt Sonntag morgen 3:00 an.
> Unterverteilung
Definiert erst mal wer/was an der Unterverteilung hängt. Wenn der
Nachbar oder das Treppenlicht daran hängt, kann das im Störfall viel
Spaß bereiten.
Noch mehr Spaß bereitet ein ZU frei zugänglicher Kasten, wenn z.B. aus
Spaß der Kühlschrank abtaut im Urlaub....
Manometer Peter schrieb: > mal abgesehen vn irgendwelchen DIN-Normen fände ich es mehr als > bescheuert, zB einen Kleiderschrank (oder sonst irgendeinen Schrank) vor > eine Verteilung zu stellen. Genau darum geht es mir. Ich möchte auch nicht im Dunkeln wenn die Sicherung für das Licht gefallen ist erst mal alle Dosen aus dem Vorrats-Regal ausräumen um an die Sicherung zu kommen. MaWin schrieb: > Es gibt sogar Vorschriften, in welcher Höhe, an welchen Orten und mit > wieviel Platz davor der Schrank hängen muss, Bestandsschutz gibt es für > ältere. Er muss nicht mit Schlüssel verschlossen sein aber an die > elektrischen Leitungen darf man nur mit Werkzeug kommen, z.B. > Schraubendreher, und der Bereich vor dem Zähler ist verplombt. Bei mir ist es ein Neubau. Der Elektriker will mir einen Schwachsinn aufdrängen. Jetzt suche ich einen Grund warum das so nicht geht und dass er das Ändern muss. "In den besprochenen Plänen steht es so" ist mir zu wenig. Ich möchte am liebsten eine Vorschrift oder ein Gesetz haben. Sebastian L. schrieb: > Menschen dürfen sich ihre Wohnung frei einrichten. Die eigene > Unterverteilung darf man verbarrikadieren wie man will. Das kann schon sein, es gibt aber auch Regeln die es einzuhalten gilt. Und genau so eine suche ich. DIN XYZ. Sebastian L. schrieb: > Ausserdem bedarf > eine Unterverteilung (genauer der FI) Wartungsarbeiten. Welche und wie > oft, steht in der Wartungsanweisung des Herstellers, oft ist dort "1* > jährlich Testknopf" genannt. Das ist schon mal ein sehr guter Punkt. Daran hatte ich gar nicht gedacht. Dass man natürlich nicht nur im Fehlerfall an den UV muss. Danke dafür, guter Punkt. Sebastian L. schrieb: > Wenn die Unterverteilung ausserhalb der Wohnung (Abschnitt) hängt, muss > sie für den Nutzer des Abschnittes jederzeit zugänglich sein. Der UV hängt in meiner zukünftigen Wohnung. Es ist soweit zugänglich. Hintergrund ist, dass mir der Elektriker den Schrank an eine Stelle hindichtet wo ich ihn nicht haben will. Kabel sind aber schon abgeschnitten. Meiner Meinung nach muss er nun eine Dose setzen, alle Kabel verlängern und den UV an der geplanten und sinnvollen Stelle setzen. Fällt jemand noch eine Vorschrift ein oder hat noch einen guten Punkt anzumerken? Danke und Grüße Mani
Du kommst mit deiner Frage zu spät, wenn schon Vorleistungen dazu erbracht wurden wirst du Pech haben, oder zahlen müssen. Solche Verteiler dürfen nicht in Naßbereichen Treppenaufgängen u.ä. Bereichen installiert werden, davor muß mindestens 1 mtr. Platz sein. Also beschreibe mal wo der nun geplant war und wo du den hinhaben willst, auf die Rückseite der Wand wäre am Einfachsten. Wird das ein AP- oder UP-VT, und in welchen Bereich sollte der ursprünglich kommen? Denn so viele Ausschlußplätze willl hier keiner aufzählen.
Mit irgendjemand (Elektriker oder Architekt) hast du doch die Elektroinstallation besprochen....
Mani schrieb: > Hintergrund ist, dass mir der Elektriker den Schrank an eine Stelle > hindichtet wo ich ihn nicht haben will. Kabel sind aber schon > abgeschnitten. Meiner Meinung nach muss er nun eine Dose setzen, alle > Kabel verlängern und den UV an der geplanten und sinnvollen Stelle > setzen. Wenn die UV an einer anderen Stelle geplant war, dann hast du ja gute Karten. Mani schrieb: > Der Elektriker will mir einen Schwachsinn aufdrängen. Jetzt suche ich > einen Grund warum das so nicht geht und dass er das Ändern muss. "In den > besprochenen Plänen steht es so" ist mir zu wenig. Ich möchte am > liebsten eine Vorschrift oder ein Gesetz haben. Ups, also war die jetzige Stelle geplant und nicht deine Wunschstelle? Schlechte Karten. Und eine Vorschrift oder ein Gesetz wirst du auch schwer finden, denn das Gegenargument wird einfach sein: Mani schrieb: > Ich möchte auch nicht im Dunkeln wenn die Sicherung für das Licht > gefallen ist erst mal alle Dosen aus dem Vorrats-Regal ausräumen um an > die Sicherung zu kommen. Dann musst du dein Vorratsregal eben woanders hinstellen.
Jan H. schrieb: > Dann musst du dein Vorratsregal eben woanders hinstellen. Auf einem FI stand: "Monatlich testen". Mach Rollen unter den Schrank :-)
michael_ schrieb: > Man kann auch ein Loch in die Rückwand machen. Und Hinweispfeile am Schrank anbringen, weil oft nicht jeder in der Familie weis, wo... ;-)
Jemand schrieb: > Du kommst mit deiner Frage zu spät, wenn schon Vorleistungen dazu > erbracht wurden wirst du Pech haben, oder zahlen müssen. Oder ich weise darauf hin, dass nicht nach freigegebenen Plan umgesetzt wurde. Es handelt sich also um einen Fehler des Elektrikers. Nicht von mir. Jemand schrieb: > Solche Verteiler dürfen nicht in Naßbereichen Treppenaufgängen u.ä. > Bereichen installiert werden, davor muß mindestens 1 mtr. Von so einem Bereich reden wir nicht. Die eigentliche geplante Position ist möglich. Jemand schrieb: > Also beschreibe mal wo der nun geplant war und wo du den hinhaben > willst, auf die Rückseite der Wand wäre am Einfachsten. Die Rückseite der Wand geht nicht. Das wäre das Treppenhaus. Er soll nur aus meinem geplanten ein eingezeichneten Regal raus. Neue Position ist mir fast egal soweit sinnvoll. Jemand schrieb: > Wird das ein AP- oder UP-VT Mir auch egal. Beides möglich. Jemand schrieb: > Denn so viele Ausschlußplätze willl hier keiner aufzählen. Das möchte ich auch nicht. Ich habe gefragt ob mir jemand eine DIN Norm zu besagtem Problem nennen kann. Ich habe nicht nach Anschlussplätzen gefragt.
Jan H. schrieb: > Wenn die UV an einer anderen Stelle geplant war, dann hast du ja gute > Karten. Er ist in den Plänen an meiner Wunschstelle geplant. Aber falsch ausgeführt worden an einer anderen Stelle. Jan H. schrieb: > Ups, also war die jetzige Stelle geplant und nicht deine Wunschstelle? > Schlechte Karten. Und eine Vorschrift oder ein Gesetz wirst du auch > schwer finden, denn das Gegenargument wird einfach sein: Nein, das ist nicht der Fall. Da habe ich mich anschreiben missverständlich ausgedrückt. Plan ist richtig. Ausführung ist falsch. Jan H. schrieb: > Dann musst du dein Vorratsregal eben woanders hinstellen. Dieser Punkt ist inakzeptabel. Ich suche nach einer Lösung. Ich plane ja nicht alles durch damit ich später Kompromisse machen muss. Ein Regal auf der Decke kommt nicht in Frage :-)
Susi Sorglos schrieb: > Auf einem FI stand: "Monatlich testen". Mach Rollen unter den Schrank > :-) Ein 4 Meter langes Regal. Sportlich :-) Und kein Platz es irgendwo hin zu schieben.
michael_ schrieb: > Man kann auch ein Loch in die Rückwand machen Es ist ein Fest installiertes Regal ohne Rückwand.
Es ist zwar nett gemeint von manchen Personen, aber ich suche keine Einrichtungs- (Regal umstellen) oder Handwerker-Tipps (Löcher in Regal sägen). Wie gesagt ich suche ein Argument, am besten eine DIN Norm wieso ein Unterverteiler/Verteiler zugänglich sein muss. Es wurde nicht nach Plan gearbeitet. Das reicht eigentlich als Argument. Ich suche aber noch nach weiteren Argumenten. Vielen Dank für die rege Beteiligung.
Sag ihm, dass du das nicht bezahlen wirst, wenn es nicht dem Plan entspricht
N. M. schrieb: > Es wurde nicht nach Plan gearbeitet. Das reicht eigentlich als Argument. So ist es.
N. M. schrieb: > Wie gesagt ich suche ein Argument, am besten eine DIN Norm wieso ein > Unterverteiler/Verteiler zugänglich sein muss. https://www.enwor.de/de/Netze/Stromnetz1/Netzanschluss-Anschlussnutzung/STROM-02-TAB-2007.pdf sagt aber nur über den HAK was, der wäre nur im EFH dein Sicherungskasten, es sei denn, bei dir ist der Zähler drin. > Es wurde nicht nach Plan gearbeitet. Das reicht eigentlich als Argument. Der Ele soll den Kasten dort hin machen, wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der TAB.
N. M. schrieb: > Ich habe gefragt ob mir jemand eine DIN Norm > zu besagtem Problem nennen kann. Relevant sind wohl DIN 18015 und RAL RG 678. Aber ich fürchte du wirst da kein Argument zu deinen Gunsten finden.
MaWin schrieb: >> Es wurde nicht nach Plan gearbeitet. und jetzt möchte der E-Fuzzie ohne eigene Kosten rauskommen, erinnert mich irgendwie an die Autobauer ...
MaWin schrieb: >> Es wurde nicht nach Plan gearbeitet. > > Das reicht eigentlich als Argument. Der Ele soll den Kasten dort hin > machen, wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der > TAB. ACK.
MaWin schrieb: > Das reicht eigentlich als Argument. Der Ele soll den Kasten dort hin > machen, wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der > TAB. Woher soll der Kunde als Eigentümer und AG wissen was laut TAB zulässig wäre, dafür gibt es ja den Fach-Planer oder Eli. Wenn der gegen seine eigenen Fach-Vorschriften Pläne macht hat er Pech gehabt.
Ähnlichen Fall hatte ich mit meinem Küchenfenster. "Machen Sie den Kasten bitte DORT hin wo er im Plan eingezeichnet wurde! Sonst keine Kohle!" Punkt.
MaWin schrieb: > wo er laut Plan hinsollte, es sei denn, der Ort widerspricht der TAB Genau so ist es. Wenn der Kunde dem Elektriker nicht glaubt muss er selbst in der örtlich gültigen TAB nachsehen oder jemand fachkundigen nachsehen lassen. Gibt's oft online als PDF.
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Susi Sorglos schrieb: > Auf einem FI stand: "Monatlich testen". Mach Rollen unter den Schrank > :-) In der Bedienungs- und Montageanleitung zu meinen Fahrradpedalen steht, dass sie vor und nach jeder Fahrt sowie bei längeren Fahrten nach jeweils 100km mit dem Originalwerkzeug zu zerlegen und dem Originalöl einzuölen seien. Welch ein Unsinn... Ich bezweifele sogar recht stark, dass ein Richter solche Anforderungen an die Wartung als verhältnismäßig ansehen würde.
Wer ist der Bauherr, Du oder der Strippenzieher? Hat der sich nicht an den Plan gehalten oder hast Du den kurzfristig geändert? Sorry, aber beim Bauen solltest Du Dir Eier zulegen sonst führt Dich bei jedem Gewerk der Handwerker am Nasenring durch die Arena und saugt Dir das Portemonnaie trocken. Gewerk weicht vom Plan ab oder hat Mängel? -> Mangel festhalten mit Bild, anmahnen und durchsetzen entweder Minderung oder Änderung. Man muss nicht jeden Krümel suchen, manchmal ist es auch gut auf den Fachmann zu hören, wenns aber nicht passt, dann wie beschrieben. Und ganz wichtig Präsenz, Präsenz und noch mehr Präsenz auf der Baustelle. Jede freie Minute. Die Bauzeit geht vorbei, den Murks hast Du dann die nächsten 50 Jahre
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Weingut P. schrieb: > Die Bauzeit geht vorbei, den Murks hast Du dann die nächsten 50 Jahre Stimmt! Allerdings Geldhahn zudrehen ist immer die zweitbeste Variante. Besser ist ein Gespräch mit Nachbesserung (oder Kuhhandel).
Jo, wie einige der anderen auch schon sagten : Wenn der nicht nach Plan gearbeitet hat, lass das nicht zu Deinem Problem werden. Also, wäre ja noch schöner, wenn man den Handwerkern jeden Mumpitz (habe extra nicht Murks geschrieben) im Nachgang legitimieren soll. Hab auch schon genug durch, Höflich bleiben solange es geht, aber jeden Dummfug, den man durchgehen lässt bezahlt man später teuer. Nacharbeiten zu Planungs- und Umsetzungfehlern von vor 5 Jahren hängen mir jetzt nach und haben ganze Gewerke verzögert und verkompliziert. Neeeneee, lass Dir nix gefallen und besteh auf den Plan. Und wenn der net erfüllt wird, dann gibts halt keine Kohle .. fettich. Gruß
Alles nur Spekulationen, was zum Besten gegeben wird. Wäre einmal interessant, den Handwerker in diese Runde mit einzubeziehen und seinen Standpunkt wie Vorgespräche und Arbeitsabwicklung anzuhören. Geiz ist geil im wahrsten Sinne des Wortes! Beim Elektriker wird hinten und vorne eingespart, dagegen hat ein Installateur bei Bäder/Duschen... fast freie Hand - Der Handwerker wird im Preis doch gedrückt, daß es nicht mehr feierlich ist. Arbeiten werden wie besprochen ausgeführt. Bauherr kennt Hinz und Kunz, die ihm im Nachhienein noch weise Ratschläge geben, die dem Handwerksbetrieb dann unter die Nase gerieben werden. Fazit: Ohne Einsichtnahme in das LV/Angebot wie Gespräche, Gesprächsnotizen ... beider Seiten, ist das alles ein Blick in die Glaskugel. MfG Eppelein
Eppelein V. schrieb: > Geiz ist geil im wahrsten Sinne des Wortes! > Beim Elektriker wird hinten und vorne eingespart, dagegen hat ein > Installateur bei Bäder/Duschen... fast freie Hand - > > Der Handwerker wird im Preis doch gedrückt, daß es nicht mehr feierlich > ist. Oh, ein Jammerlappen. Jeder Handwerker verdient sich derzeit eine goldene Nase. Vor 15 Jahren sah das anders aus, aber wer heute jammert, ist wohl seit 15 Jahren arbeitslos.
Eppelein V. schrieb: > Wäre einmal interessant, den Handwerker in diese Runde mit einzubeziehen > und seinen Standpunkt wie Vorgespräche und Arbeitsabwicklung anzuhören. Muss man gar nicht. Wenn die Sache so klar wäre, dann müsste der Bauherr wohl kaum nach Normen oder anderen Strohhalmen suchen. > Der Handwerker wird im Preis doch gedrückt, daß es nicht mehr feierlich > ist. Wie oben schon geschrieben: so war es vielleicht vor 15 Jahren. Heute kann man froh sein, wenn sich ein Handwerker überhaupt herbemüht. Wenn du da harte Preisverhandlungen startest geht der halt stattdessen zum nächsten Kunden.
Habe vor einigen Jahren neue Geschäftsräume bezogen und die umbauen lassen. Der Trockenbauer hat die erste Wandhälfte sage und schreibe 1m (=100cm) falsch gesetzt und wollte mir noch erzählen, dass die 3m im Bauplan in Wirklichkeit 2m wären. Habe bei einem anderen Unternehmen angefragt, was eine Versetzung (Abriss plus Neubau) einer 5m langen Wand um 1m etwa kosten würde und habe dem Trockenbauer einen Brief per Boten (=Zeuge) geschickt: entweder Wand binnen 48 Stunden (=Samstag Mittag) versetzen, da ja am Montag der Elektriker und Installateur anrücken wollten oder ich beauftrage auf seine Kosten jemanden anderen plus Mehrkosten für Elektriker und Installateur. Samstag um 13 Uhr war die Wandhälfte fertig. NUR SO GEHT DAS!
P.S. und nochmal (stand schon oben): JEDEN Tag, ggf. mehrfach, auf der Baustelle nachsehen und wirklich ALLES mit dem Meter nachmessen.
N. M. schrieb: > Er ist in den Plänen an meiner Wunschstelle geplant. Aber falsch > ausgeführt worden an einer anderen Stelle. Anspruch auf Nacherfüllung.
Handwerker kann man nicht alleine arbeiten lassen. Und dann kann man es auch genausogut selbst machen.
Andreas B. schrieb: > ... Und dann kann > man es > auch genausogut selbst machen. Wenn man die Expertise und Zugang zum Material hat, ja. Andernfalls wird es schwierig. Ich halte mich, wenn Handwerker im Haus sind, eher zurück. Ab und an eine Lebendkontrolle, ansonsten lasse ich sie ihren Job machen. Bis dato bin ich damit gut gefahren. Ich glaube, Handwerker, denen der Kunde permanent über die Schulter sieht arbeiten nicht effizient.
Christian B. schrieb: > Ich glaube, Handwerker, denen der Kunde permanent über die Schulter > sieht arbeiten nicht effizient. Bis jetzt haben die jedesmal Mist gebaut, wenn ich nicht dabei war. Ob der Mist jetzt effizient ist oder nicht ist mir dann auch egal.
Mani schrieb: > Ich möchte am liebsten eine Vorschrift oder ein Gesetz haben. Kein Problem. Da der Verteilerschrank in 99% der Fälle den Stromzähler. Damit nutzt der VNB sein Mitspracherecht und schreibt in seine Vorgaben: Muß immer frei zugänglich sein, etc. Nach VDE 0603 Teil 1 müssen Zählerschränke schutzisoliert (Schutzklasse II) ausgeführt werden. Je Wohnung ist mindestens ein Zählerplatz erforderlich. ... Bei der Anordnung der Zähler ist Folgendes zu beachten: Gut zugängliche Räume oder Stellen im Gebäude wählen, die das Ablesen oder Überprüfen ohne besondere Hilfsmittel ermöglichen, z.B. im Treppenhaus (dort aber auf keinen Fall über Treppenstufen), im Hausanschlussraum oder bei größeren Anlagen in besonderen Zählerräumen Anbringungshöhe mind. 1,10 m bis max. 1,85 m Umgebungstemperatur zwischen 0 und 40 Grad C Bedienungs- und Arbeitsfläche vor dem Zähler sollte mind. 1,20 m tief sein Verdrahtung mit flexiblen Aderleitungen HO7V-K, mit Querschnitt 10 mm² Cu Nach TAB (Technische Anschlussbedingungen) dürfen Zähler an folgenden Orten nicht angebracht werden: innerhalb der Wohnungen von Mehrfamilienhäusern über Treppenstufen in Wohnräumen, Küchen, Toiletten, Bade- und Waschräumen in Speichern in feuchten Räumen, Garagen, Öllagern an Stellen mit erhöhter Umgebungstemperatur feuer- und explosionsgefährdete Stellen Zählerschränke können nach DIN 18013 Nischen für Zählerplätze (Zählerschränke) für Elektrizitätszähler in Treppenräumen von Wohngebäuden folgender Maßen angeordnet werden: auf Putz unter Putz oder teilversenkt in Nischen In Einfamilienhäusern wird der Stromkreisverteiler häufig mit in den Zählerschrank integriert. Dafür muss seitlich neben den Zählerplatzflächen mindestens ein weiteres 250 mm breites Feld vorhanden sein. In Mehrfamilienhäusern werden Zähler zentral oder dezentral angeordnet. Beide Möglichkeiten haben Vorteile und Nachteile: Zentrale Zähleranordnung Z.B. im Hausanschlussraum oder einem besonderen Zählerraum, erleichtert das Ablesen und hat den Vorteil, dass die Hauptleitungen relativ kurz bleiben. Dafür werden die Verbindungsleitungen zu den Stromkreisverteilern oft recht lang. Hier auf den Spannungsfall achten! Damit der Spannungsfall nicht zu groß wird, muss bei längeren Leitungen statt des üblichen Mindestquerschnitts von 10 mm² Cu ggf. ein Querschnitt von 16 mm² Cu gewählt werden. Dezentrale Zähleranordnung Z.B. im Treppenhaus auf der jeweiligen Etage, erfordert nur kurze Verbindungsleitungen zu den Stromkreisverteilern in den Wohnungen, aber relativ lange Hauptleitungen, für die ein Spannungsfall von 0,5 % einzuhalten ist. usf. Findet man an vielen webseites, hier z.B. https://www.baunetzwissen.de/elektro/fachwissen/grundinstallationen/zaehleranlage-152998
Andreas B. schrieb: > Mist gebaut, wenn ich nicht dabei war. Das kommt öfter vor. Mein Nachbar hatte nur Sand statt Estrich im Fußboden weil die Mischung nicht reichte. Wer ein 10k€ Auto kauft, fragt 100x was optimal ist und wer ein 500k€-Haus kauft, unterschreibt NUR ein Papier und GLAUBT, daß dann alles richtig ist??? Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
oszi40 schrieb: > Das kommt öfter vor. Mein Nachbar hatte nur Sand statt Estrich im > Fußboden weil die Mischung nicht reichte. Da beginnt der Fehler aber bei der Auswahl des Handwerkers. Ich nutze nur welche, die mir durch Mundpropaganda empfohlen werden. Wie gesagt, bis dato bin ich damit gut gefahren.
Da muß man aber schon die Leute aussuchen, die diese Mundpropaganda verbreiten. Das Problem ist, daß die meisten Leute wenig Ahnung haben und das für gegeben halten was die Handwerker da so fabrizieren.
Auswahl von Handwerkern ist Vertrauenssache. Und wenn keine Vertrauen da ist, dann hilft nur Kontrolle und Druck. Bei allem Gedöns um die Handwerkerschaft, ob gut ob schlecht, ob Profi oder Woschti zählt ganz zum Schluss nur eins : -> ICH <- (also nochmal fett und unterstrichen !!!) muss für meine Brötchen malochen gehen und Geld, Zeit und Nerven dafür aufwenden dass jemand, der eine Gewerk zu beherschen scheint MEINE Probleme löst. Und das Geld das ich für die Lösung meiner Probleme einsetze, soll nicht sinnlos verbrannt, sondern im Rahmen des gesetzlich und physikalisch möglichen umgesetzt werden. So funktioniert der Markt, so funktioniert die Welt. Ich bin kein gnädiger Almosengeber für bedürftige Bastler, sondern ich kaufe mit meinem hart erabeiteten Geld eine Leistung ein, zu der ich selbst nicht befähigt bin und daher einen Profi engagiere. Wenn ich einen Plan und eine Vorstellung davon habe, wie ich mein Gewerk, mein Zuhause etc. gestalten möchte, soll der Profi mir dabei helfen und mich ggf. korrigieren, wenn er ernsthafte Umsetzungprobleme sieht, klar. Aber letztendlich bezahle ich die Musik und bestimme wo´s lang geht. Wenn der Profi dann aus Unwillen, Faulheit o.ä. nicht spurt oder gar versucht mich übers Ohr zu hauen, dann darf es KEINE (wieder Fett und Unterstrichen) Gnade geben. In einem Dienstverhältnis gelten die Gesetze des Marktes, fertig. Ich hab das alles in verschiedenen Nuancen durch, auch mit Leuten, die Jahrelang mein vollstes Vertraeun genossen haben. Nun steh ich da und hab mit Bausünden zu tun, die auf Faulheiten und Unwilligkeiten basieren, die mittlerweile ein paar Jahre alt sind. Damals war ich da noch eingeschüchterter und zurückhaltender und hab mich belabern lassen. Never, ever. Beispielsweise habe ich erst mit dem 4. Elektriker in Zusammenarbeit die Fehler seiner Vorgänger ausgemerzt, mehr Zeit für den Rückbau von Vollrotze aufgewendet, als ursprünglich aufgewendet wurde (OK, dafür wars billg : wieder was gelernt) Jetzt reisse ich grad wieder in der fast fertigen Küche Wandteile auf und brösele alles voll, weil ein vorhergehendes Gewerk meine Anforderungen von damals schlichtweg ignoriert hat. Gruß
Christian B. schrieb: > Da beginnt der Fehler aber bei der Auswahl des Handwerkers. Ich nutze > nur welche, die mir durch Mundpropaganda empfohlen werden. Wie gesagt, > bis dato bin ich damit gut gefahren. So ist es! Meist oder oft sind Handwerksbetriebe dem "Kunden" zu teuer. Da wird um jeden Pfennig geknapst! Fazit: Billig/stheimer können den Mitarbeitern keinen anständigen Lohn bezahlen. Dementsprechend ist auch das Personal vorhanden. Guten Mitarbeitern muß man etwas bieten, daß ist nun mal das A+O in jedem Geschäft. MfG Eppelein
Jörch B. schrieb: > ......................... > Jetzt reisse ich grad wieder in der fast fertigen Küche Wandteile auf > und brösele alles voll, weil ein vorhergehendes Gewerk meine > Anforderungen von damals schlichtweg ignoriert hat. > > Gruß Genau daß ist das, was dabei herauskommt, wenn man alles selbst in die Hand zu nehmen wagt, weil man einen Architekten ... einzusparen versucht. Geiz ist eben geil, wie schon geschrieben! Natürlich ist man gewillt Kosten so gut wie möglich einzusparen. Hat man jedoch nicht viel bis gar keine Ahnung vom Bauwesen und nimmt alles als Regisseur selbst in die Hand, zahlt man halt sein Lehrgeld. MfG Eppelein
Eppelein V. schrieb: > Meist oder oft sind Handwerksbetriebe dem "Kunden" zu teuer Meist oder oft verarschen die Handwerker die Privatkunden, und nehmen exorbitante Materialpreise und Stundensätze. Bei Vermietungsgesellschaften können sie sich das nicht leisten, diese Gesellschaften wissen genau was Material im Grosshandel kostet und haben eine Liste mit den Stundensätzen je nach Gewerk. Würde der Handwerker dem Privatkunden dasselbe in Rechnung stellen, würde niemand über Handwerker meckern. Aber die Abzocke, die merkt jeder. Klar war dann der eine Auftrag auch der letzte Auftrag.
Eppelein V. schrieb: > > Genau daß ist das, was dabei herauskommt, wenn man alles selbst in die > Hand zu nehmen wagt, weil man einen Architekten ... einzusparen > versucht. > Geiz ist eben geil, wie schon geschrieben! > Natürlich ist man gewillt Kosten so gut wie möglich einzusparen. Hat man > jedoch nicht viel bis gar keine Ahnung vom Bauwesen und nimmt alles als > Regisseur selbst in die Hand, zahlt man halt sein Lehrgeld. Ach wie schön, dass Du die Gegebenheiten so genau kennst .. ich hatte auch Profi-Planer mit im Boot, soviel dazu. Statt stumpf Dinge über andere Forenteilnehmer zu behaupten, könntest Du ja auch was zum Thema beitragen. Selber Architekt oder Bau-Ing ? Na dann : Besser machen. Ich habe mich darüber beschwert, dass ich mich aus eigener Unkenntnis an Profis wenden muss. Und es ist mir schweißegal, ob das dann einigen der Zunft sauer aufstößt, wenn man die 1 bis 33% Pfuscher anprangert. Mit fortschreitender Zeit hab ich mittlerweile genug Wissen und vertrauenswürdige Profis um mich gesammelt, um qualifiziert über der Pfusch von damals urteilen zu können. Das ist ein Entwicklungs- und Lernprozess, der mit Geld, Schmerz, Schweiß, Tränen, verlorener Lebenszeit usw. einhergeht. Von daher finde ich das pauschale "Blök bloss die gute deutsche Handwerkerschaft nicht an" einfach nur dumm. Saudumm. Genausowenig wie man Pauschal alle Handwerker verdammen sollte, kann man auch nicht sagen, dass da immer alles gut ist. Und ja, ich behaupte stolz, ich verputze besser als die ersten Verputzer die ich im Haus hatte, ich ziehe bessere und sauberere Strippen als manch Strippenzieher, die ich im Haus hatte ... Aber nur weil ichs lernen MUSSTE. Und trotzdem den vollen Preis bezahlt hab, nix schwarz oder so. Hätt man sich sparen können. Zurück zum Thema : Ja, lieber jetzt mit dem Elektriker klar Schiff gemacht, als nachher nur noch zu Kotzen. Und das mit angepassten Eskalationsstufen. Anekdote dazu am Rande : Die meisten Handwerker haben in dem Moment aufgegeben Widerstand zu leisten, wenn ich mit dem Argument kam, die Bauherrin würde sich das aber so sehr wünschen ;-) Das wirkt Wunder, kann ich nur empfehlen :-)
Jörch B. schrieb:
Um Deine Umschreibung geht es doch nicht bei meiner Einlassung!
Fakt ist doch: Daß Du Kosten einsparen wolltest, indem Du selbst Regie
als "Unwissender" bei Deinem BV geführt hast.
Und nun das Dilemma ansteht/anstandt.
MfG
Eppelein
Bei mir traten die Probleme immer dann auf, wenn ich eben nicht Regie geführt habe.
Jörch B. schrieb: > Die meisten Handwerker haben in dem Moment aufgegeben Widerstand zu > leisten, wenn ich mit dem Argument kam, die Bauherrin würde sich das > aber so sehr wünschen ;-) > Das wirkt Wunder, kann ich nur empfehlen :-) das funktioniert nur bei verheirateten oder geschiedenen Handwerkern. Ledige können sich die möglichen Konsequenzen auch nicht ansatzweise vorstellen.
MaWin schrieb: > Meist oder oft verarschen die Handwerker die Privatkunden, und nehmen > exorbitante Materialpreise und Stundensätze. ...also ich frage "die Handwerker" eigentlich immer vorher, was dies oder jenes kosten wird, und kann dann immer noch überlegen, ob es (mir) das wert ist (oder woanders anders kostet)...
Geil : Zufällig lief zu dem Thema eben in meinem Autoradio der Track 8 von der ersten CD der Känguruh-Apokryphen ... Hörts euch an, wer kann , sehr geil. Gruß
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