Forum: Markt Warum antworten Händler nicht auf einfache Fragen?


von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Ich frage Hersteller X, ob er Produkt Y herstellen kann. Er antwortet 
mit "Wir stellen Produkt Z her. Ich hänge Ihnen einen Katalog an. Finden 
Sie uns auch auf der Messe B, wo wir Produkt Z ausstellen."

Was geht in diesen Leuten vor? Was interessiert mich, ob sie Z anbieten 
wenn ich Y will?

von Oliver S. (oliverso)


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Wenn einer von hundert Kunden dann auch Interesse an Z hat, hat es sich 
für den Händler schon gelohnt.

Oliver

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhart K. schrieb:
> Was geht in diesen Leuten vor?

Grundregel: positiv antworten, hammwanich kommt nicht so gut.

> Was interessiert mich, ob sie Z anbieten wenn ich Y will?

Woher sollen die denn wissen, dass du nicht auch Interesse an Z hast?

: Bearbeitet durch User
von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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https://www.absolit.de/b2b/bgh-auch-einmalige-b2b-werbung-per-e-mail-ist-rechtswidrig:

Schon die erstmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige 
Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den 
Gewerbetrieb des Empfängers dar.“ Es mache keinen Unterschied, ob es 
sich um die erste E-Mail des Versenders handele oder bereits eine 
Vielzahl von Werbemails versandt wurde.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Wenn ein potentieller Kunde eine Anfrage stellt, stellt dies auch eine 
Einwilligung für den Erhalt einer Antwort dar, auch wenn dem Kunden 
diese Antwort nicht passt.

Problematisch wird es jedoch dann, wenn der Adressat die Anfrage 
ausnutzt, den Kunden über die Antwort hinaus vollzuspammen, so wie es 
heutzutage leider eher die Regel als die Ausnahme ist.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Reinhart K. schrieb:
> Schon die erstmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige
> Einwilligung des Adressaten stellt einen unmittelbaren Eingriff in den
> Gewerbetrieb des Empfängers dar.“ Es mache keinen Unterschied, ob es
> sich um die erste E-Mail des Versenders handele oder bereits eine
> Vielzahl von Werbemails versandt wurde.

Du hast aber Deine Einwilligung gegeben, denn Du erwartest eine Antwort.

Und wie A.K. schon schrieb: die Chance ist grundsätzlich nicht klein, 
dass Du in ihrem Angebot etwas Ähnliches findest.

Ein klares "Haben wir nicht, aber vielleicht passt ja etwas anderes aus 
unserem Hause" wäre zwar besser gewesen, aber das ist wirklich kein 
Drama.

Immerhin haben sie überhaupt geantwortet - ist ja heute nicht mehr die 
Regel.

von Udo S. (urschmitt)


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Es stellt sich auch die Frage wie präzise der TO seine Frage formuliert 
hat.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Der Horizont vieler einfacher Vertriebler und 
Vertriebshilfsassistengehilfen endet aber oft auf der letzten 
Katalogseite. Sonderanfertigungen werden dann pauschal abgelehnt. Das 
ist dann der Punkt, an dem es nichts bringt, mit solchen Leuten darüber 
zu diskutieren, sondern das ist ein Thema, das man mit deren 
Vorgesetzten bespricht.

Wichtig ist dabei, schon bei der Anfrage entsprechend professionell 
aufzutreten. Ich habe es selbst auch schon erlebt, dass die nervigsten 
Leute teils die krudesten Sonderwünsche haben, aber natürlich nicht 
bereit sind, hierfür auch nur einen Cent mehr auf den Tisch zu legen als 
für das billigste Standardprodukt, das in ihren Augen immer noch viel zu 
teuer ist. Stattdessen erwarten sie, dass man ihre "hochqualifizierten 
Anregungen" honoriert.

: Bearbeitet durch User
von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Andreas S. schrieb:
> Wenn ein potentieller Kunde eine Anfrage stellt, stellt dies auch
> eine
> Einwilligung für den Erhalt einer Antwort dar, auch wenn dem Kunden
> diese Antwort nicht passt.
Du hast von Recht keine Ahnung.

von Reinhart K. (Firma: Kampmann) (dsf_s)


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Chris D. schrieb:
> Immerhin haben sie überhaupt geantwortet - ist ja heute nicht mehr die
> Regel.

Mir ist es lieber, wenn sie nicht antworten statt mich mit Werbung zu 
belästigen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Reinhart K. schrieb:
> Du hast von Recht keine Ahnung.

Dann verklage doch einfach Unternehmen X. Und bis Du das rechtskräftige 
Urteil in der Hand hast, hältst Du hier einfach die Klappe. Was willst 
Du überhaupt von uns?

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Reinhart K. schrieb:
> Mir ist es lieber, wenn sie nicht antworten statt mich mit Werbung zu
> belästigen.

Hast Du diesen Wunsch ausdrücklich bei Deiner Anfrage formuliert? Nein?

von Geert H. (geerth)


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: Bearbeitet durch User
von Max S. (maximus-minimus)


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"Du hast von Recht keine Ahnung."
Da hast Du Deinen Grund. bevor man mit solchen Kunden nur Ärger hat, 
fertigt man sie mit solchen Antworten ab...so machen wir das hier auch.
Andernfalls hat man nur Ärger mit denen, da sie immer alles besser 
wissen

: Bearbeitet durch User
von Zeitjäger  . (forgoden)


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Dann muss du dem Hersteller überzeugen, dass Produkt Y interessanter und 
besser ist als Produkt Z und dass die meisten anderen auch so wie du 
Produkt Y kaufen werden.

Industrie 4.0 ist noch nicht angekommen.

von Boris O. (bohnsorg) Benutzerseite


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Ich habe sogar schon bei Händlern/ Betrieben angerufen und gefragt. Wir 
traten in Dialog und am Ende fand ich beim 3. Betrieb das passende Ding. 
Unterwegs notierte ich mir aber noch jemanden, der Bleche schneidet und 
jemanden, der ausschließlich Stahl verarbeitet. Das schöne am Dialog 
ist, nicht einmal du weißt, was du willst, bevor du es nicht 
ausgesprochen hast und ein Anderer fragt, ob du das ernst meinst.

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