Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wie Jobangebote handhaben?


von Maddin (Gast)


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Kann man einen Job schon annehmen, der in 3 Monaten beginnen soll 
während der Kündigungsfrist und dann sich noch weitere Angebote ansehen?

Was wenn einem was Besseres bis dahin angeboten wird.

Wie reagiert der potentielle Arbeitgeber, dem man als erstes zugesagt 
hat?

Was ich ungerecht finde ist die sehr schwache Stellung des 
Arbeitnehmers. Der muss Zusagen einhalten, während es bei den 
Arbeitgebern hire und fire gibt.

von Cerberus (Gast)


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Maddin schrieb:
> Kann man einen Job schon annehmen, der in 3 Monaten beginnen soll
> während der Kündigungsfrist und dann sich noch weitere Angebote ansehen?

Der einzige Unterschied ist, dass noch keine Kündigungsfrist greift.
Ansonsten herrscht für Arbeitnehmer Freizügigkeit.

> Was wenn einem was Besseres bis dahin angeboten wird.

Wenn die Konditionen besser sind, hat man die freie Wahl.
Es steht dir aber frei nach zuverhandeln.

> Wie reagiert der potentielle Arbeitgeber, dem man als erstes zugesagt
> hat?

Der wird zunächst mal enttäuscht sein, aber das legt sich wieder.
Ob er später dir noch mal eine Zusage gibt, möchte ich mal bezweifeln.

> Was ich ungerecht finde ist die sehr schwache Stellung des
> Arbeitnehmers. Der muss Zusagen einhalten, während es bei den
> Arbeitgebern hire und fire gibt.

Der Arbeitnehmer muss Verträge einhalten, genauso wie der Arbeitgeber.
Ist der Betrieb groß genug, muss der Arbeitgeber sogar Kündigungsschutz 
einhalten. Der Arbeitnehmer braucht das nicht beachten und kann
kündigen, wenn ihm danach ist. Eine Kündigungsfrist müssen beide Seiten 
beachten. Einen neuen Job sollte er dann aber schon in der Tasche haben, 
sonst gibts kein Geld vom Amt. Also stehen Arbeitnehmer rechtlich doch 
nicht so schlecht dar, oder? Durch den Kündigungsschutz gibts eben kein
Hire and Fire.

von Der Andere (Gast)


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Maddin schrieb:
> Wie reagiert der potentielle Arbeitgeber, dem man als erstes zugesagt
> hat?

Der freut sich bestimmt. Auf der anderen Seite, meinst du der will 
langfristig einen AN, der eigentlich gar nicht bei ihm arbeiten will?

Maddin schrieb:
> Was ich ungerecht finde ist die sehr schwache Stellung des
> Arbeitnehmers. Der muss Zusagen einhalten, während es bei den
> Arbeitgebern hire und fire gibt.

Das ist so ja auch nicht ganz richtig.

Zum Thema, im Zweifel musst du mit deiner Frage zum Fachanwalt. Hier 
wirst du ein Haufen mehr oder weniger begründete Antworten erhalten sich 
sich z.T. heftig widersprechen.

von Zocker_54 (Gast)


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> Autor: Maddin (Gast)
> Datum: 09.10.2018 08:44

> Kann man einen Job schon annehmen, der in 3 Monaten beginnen soll
> während der Kündigungsfrist und dann sich noch weitere Angebote ansehen?

Was soll diese Frage ? bist du noch im Kindergarten ?

> Was wenn einem was Besseres bis dahin angeboten wird.

Dann hast du die Qual der WAhl !

> Wie reagiert der potentielle Arbeitgeber, dem man als erstes zugesagt
> hat?

Wie soll der reagieren ? Kommt drauf an ob du ihm eine Absage gibst oder 
zu ihm gehst.

> Was ich ungerecht finde ist die sehr schwache Stellung des Arbeitnehmers.

Die Stellung ist nicht schwach. Schwach wird die nur bei den ganze 
Weicheiern und Gutmenschen, die Angst vor ihrem eigenen Schatten haben 
und davor zurückschrecken eine eigene Meinung zu haben und zu vertreten.

> Der muss Zusagen einhalten, während es bei den Arbeitgebern hire
> und fire gibt.

Ach was, das siehst du falsch, hast nur Schiss in der Hose !

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Maddin schrieb:
> Was ich ungerecht finde ist die sehr schwache Stellung des Arbeitnehmers.
> Der muss Zusagen einhalten, während es bei den Arbeitgebern hire und fire
> gibt.
Was ist denn das für ein Gejammmer?
Jeder Vertragspartner muss Zusagen einhalten. Der Arbeitgeber noch mehr 
als der Arbeitnehmer. Du selber kannst ja auch mit den vereinbarten 
Fristen kündigen. Du kannst deinem Unternehmen sogar viel einfacher 
kündigen als das Unternehmen dir.

Ich werde diesen trolligen Thread mal im Auge behalten...

von Cerberus (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Ich werde diesen trolligen Thread mal im Auge behalten...

Wirds in deinem Auge nicht langsam eng?

von Ich (Gast)


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Maddin schrieb:
> Der muss Zusagen einhalten, während es bei den
> Arbeitgebern hire und fire gibt.

In den Verträgen steht meistens, das der Arbeitgeber nicht vor Beginn 
des Arbeitsvertrages kündigen darf.


Maddin schrieb:
> Was wenn einem was Besseres bis dahin angeboten wird.

Was heißt besser?

Gehalt, Nähe zum Arbeitsplatz, ....?

Ist wie mit einem Autokauf, was ist wenn ich diesen Porsche morgen für 
100€ weniger sehe?

That's life - shit happens.

von Cerberus (Gast)


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Ich schrieb:
> In den Verträgen steht meistens, das der Arbeitgeber nicht vor Beginn
> des Arbeitsvertrages kündigen darf.

Und was dann, wenn doch?

von Ich (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Und was dann, wenn doch?

Dann kannst du gegen den potentiellen Arbeitgeber klagen.

Der wird dich aber vorher, aus diesem Grund, nicht kündigen, sondern 
dann gesetzeskonform an deinem ersten Arbeitstag.

That's life - shit happens.

von Mampfred (Gast)


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Zocker_54 schrieb:
>> Autor: Maddin (Gast)
>> Datum: 09.10.2018 08:44
>
>> Kann man einen Job schon annehmen, der in 3 Monaten beginnen soll
>> während der Kündigungsfrist und dann sich noch weitere Angebote ansehen?
>
> Was soll diese Frage ? bist du noch im Kindergarten ?

Kannst du mal aufhören die Leute immer so anzumachen. Ist ja schlimm. 
Hat Mama dir nicht beigebracht wie man sozial auf einem angenehmen Level 
kommuniziert?

Beitrag #5582001 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5582028 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Axel Zucker (Gast)


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Maddin schrieb:
> Der muss Zusagen einhalten, während es bei den
> Arbeitgebern hire und fire gibt.

Quatsch, jedenfalls für Deutschland.

von Cerberus (Gast)


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Ich schrieb:
> Der wird dich aber vorher, aus diesem Grund, nicht kündigen, sondern
> dann gesetzeskonform an deinem ersten Arbeitstag.

Dann muss er aber für 14 Tage Lohn/Gehalt zahlen,
weil die Kündigungsfrist greift.
Was soll der gekündigte MA inzwischen machen?
Klar kann der freigestellt werden, aber das
alles kostet der Firma Geld ohne jeden Nutzen.

von Ich (Gast)


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Cerberus schrieb:
> Dann muss er aber für 14 Tage Lohn/Gehalt zahlen,
> weil die Kündigungsfrist greift.

Ja, stimmt!

Vorher kündigen geht aber nicht.

In den meisten Arbeitsverträgen wohl steht so eine Klausel, als 
Scheinsicherheit für den (potentiellen) Arbeitnehmer.

Sonst passiert folgendes:

Arbeitgeber stellt einen ein -  Anfang aufgrund Kündigungsfristen 3 
Monate
Nach 1 Woche findet er einen besseren - den stellt er auch ein.
1 Woche später den Dritten -
(...)

Etwas Risiko muss auch für den Arbeitgeber gelten.

von A. S. (Gast)


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Wenn Du einen Vertrag unterschreibst und nicht einhälst, entsteht dem AG 
erstmal ein Schaden. Dass der Schaden genauso groß wäre, wenn es Dir am 
ersten Tag nicht gefällt, ist davon erstmal unabhängig.

von Ich (Gast)


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Achim S. schrieb:
> Wenn Du einen Vertrag unterschreibst und nicht einhälst, entsteht dem AG
> erstmal ein Schaden. Dass der Schaden genauso groß wäre, wenn es Dir am
> ersten Tag nicht gefällt, ist davon erstmal unabhängig.

Ja!

von Mampfred (Gast)


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Ich schrieb:
> Achim S. schrieb:
> Wenn Du einen Vertrag unterschreibst und nicht einhälst, entsteht dem AG
> erstmal ein Schaden. Dass der Schaden genauso groß wäre, wenn es Dir am
> ersten Tag nicht gefällt, ist davon erstmal unabhängig.
>
> Ja!

Juristenschwachsinn.

von Cerberus (Gast)


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Achim S. schrieb:
> einhälst

Nur mal ein Hilfestellung: "einhältst", kommt von halten.
Das "t" geht da nehmlich nicht verloren. Hab ich auch erst
einige mal falsch geschrieben.

Mampfred schrieb:
> Juristenschwachsinn.

Nur weil man den Kontext nicht versteht, heißt das nicht,
dass das ganze juristische Hick-Hack nicht doch ausgewogen
ist.

von Arbeitsucher (Gast)


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Mampfred schrieb:
> Ich schrieb:
>> Achim S. schrieb:
>> Wenn Du einen Vertrag unterschreibst und nicht einhälst, entsteht dem AG
>> erstmal ein Schaden. Dass der Schaden genauso groß wäre, wenn es Dir am
>> ersten Tag nicht gefällt, ist davon erstmal unabhängig.
>
> Juristenschwachsinn.

Nicht wirklich. Der Unterschied ist, dass man dann einen Monat bei der 
Firma arbeiten muss und dann erst kündigen kann. Meistens nach 2 Wochen.

Ob es für die Firma besser ist, weiß ich nicht. Der Zeitpunkt der 
Information, ab der sie einen neuen suchen müssen, rückt weiter nach 
hinten, was die Angelegenheit kompliziert.

von Ich (Gast)


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Speziell ein Jobwechsel ist immer mit einem Risiko behaftet.

Wenn der neue Chef zwischen Vertragsunterzeichnung und Vertragsbeginn 
oder während der Probezeit feststellt, er kann ihn/sie/es nicht mehr 
gebrauchen, weil ... ,dann hat man Pech gehabt.

Das kann einem auch bei größeren Firmen passieren.

Ob es nun besser ist den Neuen erst am ersten Tag mitzuteilen, das er in 
der Probezeit gekündigt ist oder tatsächlich schon vorher, damit er Zeit 
hat sich schon weiter zu bewerben ist eine zweite Sache.

Lebensrisiko.

von A. S. (Gast)


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Die Lösung ist sauber und einfach, egal ob AG oder AN:

Man vereinbart ein Gespräch und lässt durchblicken, dass die Stelle 
vielleicht kurzfristig wegfällt / es ein attraktiveres Angebot gibt.

Entweder hebt man dann einvernehmlich auf (das ist das sauberste, für 
beide). Oder halt nicht.  Dann spricht man als AN notfalls mit dem neuen 
AG, der dann einen Tag freistellt, den Eintritt verschiebt oder sagt: 
"Da kümmern wir uns drum", beides schon erlebt. Nur keinesfalls 
gegenüber dem ersten AG irgendwas schriftlich fixieren, und *ganz 
wichtig* nicht den unterschriebenen Vertrag zurückgeben!

von Marx W. (Gast)


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Maddin schrieb:
> Kann man einen Job schon annehmen, der in 3 Monaten beginnen soll
> während der Kündigungsfrist und dann sich noch weitere Angebote ansehen?
Ja!
>
> Was wenn einem was Besseres bis dahin angeboten wird.
Entscheiden!
>
> Wie reagiert der potentielle Arbeitgeber, dem man als erstes zugesagt
> hat?
Macht auf beleidigte Leberwurst!
>
> Was ich ungerecht finde ist die sehr schwache Stellung des
> Arbeitnehmers. Der muss Zusagen einhalten, während es bei den
> Arbeitgebern hire und fire gibt.
Wollten die megaedlen Linken alà Gerd und Joschka halt so!

von Ich (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Wollten die megaedlen Linken alà Gerd und Joschka halt so!

Die anderen vor- und nachher - egal welche Farbe - wollten das auch.

Nur von denen hat man vorher so nicht erwartet.

von Maddin (Gast)


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Danke erstmal für die konstruktiven Antworten.

Jetzt die Frage, wie geht man damit um, bzw. wie kann man solche 
sensiblen Angelegenheiten mit den Arbeitgebern aushandeln.

Sollte man zuerst wo anders unterschreiben und und sich vom Ersten 
absetzen oder auch beim Zweiten mit offenen Karten spielen?

Gibt es Erfahrungen, ob der erste Schwierigkeiten macht mit 
Vertragsstrafen?
Wie kommt es beim Zweiten an, wenn man so eigennützig vorgeht?

von law (Gast)


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Achim S. schrieb:
> und ganz wichtig nicht den unterschriebenen Vertrag zurückgeben!

Haste auch die unterschriebene Seite zurückgegeben?

von law (Gast)


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Maddin schrieb:
> Sollte man zuerst wo anders unterschreiben und und sich vom Ersten
> absetzen oder auch beim Zweiten mit offenen Karten spielen?
>
> Gibt es Erfahrungen, ob der erste Schwierigkeiten macht mit
> Vertragsstrafen?

Heutzutage tauchen haufenweise Leute am ersten Tag gar nicht erst auf. 
Wenn keine Vertragsstrafe schriftlich festgehalten wurde, ist es für den 
Arbeitgeber extrem schwierig den entstandenen Schaden zu quantifizieren. 
Was bringt ein nicht nicht eingearbeiteter Entwickler im ersten Monat? 
Nicht viel. Darum passiert in der Regel nichts. Die Arbeitsgerichte sind 
da sehr arbeitnehmerfreundlich.

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