Ein Freund von mir ist seit einiger Zeit mit seiner Ausbildung fertig und "lebt" genau wie ich es wohl tun werde, seine Arbeit. Er arbeitet in einem "kleinen" Unternehmen mit nur 150 Leuten, wo alles recht übersichtlich ist und locker gehandhabt wird. Wenn er zum Beispiel Reste von Drehrohlingen oder Metallplatten gebrauchen kann, reicht ein kurzes Melden bei der Aufsicht und fertig. Gibt dann für jedes Mal symbolisch einen Euro in die Kaffeedose und Jahresende wird davon eine Sause gemacht. Ich werde nun aber in einem Betrieb beginnen, wo 600 Mitarbeiter sind, eigener Betriebsarzt und Sicherheitsdienst mit Pforte und so. Also alles eine Nummer komplizierter. Da wollte ich mich einfach mal umhören, ob jemand aus der Community Erfahrungen mit derart großen Unternehmen hat und wie dort besagte Mitnahme gehandhabt wird. Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das?
War bei uns auch mal so ( > 1000 MA). Da konnten wir die wegen des Alters ausgemusterte Rechner, Drucker und Notebooks für eine Spende für einen gemeinnützigen Verein mitnehmen (via Schrottschein). Die Zeiten sind bei uns jedoch vorbei da des ein geldwerter Vorteil ist. Also wurde es abgeschafft und die Notebooks werden nun an einer externen Firma verkauft von der die Mitarbeiter die Notebooks zu einem "Vorzugspreis" von > 250€ (anstatt damals 10-20€ Spende) kaufen können. Metallreste aus der Fertigung sind inzwischen auch nicht mehr frei zugänglich (sind halt auch Rohstoffe die wieder gut recycelt werden können)
Naja, du machst die Entsorgung von selektierten Materialien fuer 5000 Euro pro Tonne. Dh du wirst dafuer bezahlt. Was denn sonst.
:
Bearbeitet durch User
Timmo H. schrieb: > War bei uns auch mal so ( > 1000 MA). Da konnten wir die wegen des > Alters ausgemusterte Rechner, Drucker und Notebooks für eine Spende für > einen gemeinnützigen Verein mitnehmen (via Schrottschein). Die Zeiten > sind bei uns jedoch vorbei da des ein geldwerter Vorteil ist. Also wurde > es abgeschafft und die Notebooks werden nun an einer externen Firma > verkauft von der die Mitarbeiter die Notebooks zu einem "Vorzugspreis" > von > 250€ (anstatt damals 10-20€ Spende) kaufen können. > > Metallreste aus der Fertigung sind inzwischen auch nicht mehr frei > zugänglich (sind halt auch Rohstoffe die wieder gut recycelt werden > können) Tja, irgendwie schade, wie sich das so entwickelt hat. Mir geht es dann wahrscheinlich eher um alte Anlagenteile, die vielleicht mal anfallen, wenn so ein System geändert oder ganz entsorgt wird. Wobei die auch oft bei Resellern landen.
Denke mal, funktionsfähige Geräte und Ein-Metall-Teile die man einfach wieder einschmelzen kann, sind was anderes als üblicher Schrott. Bei ersterem macht ab einer gewissen Firmengröße (und damit Materialmenge) nunmal wirtschaftlich Sinn, Recycling durch zu führen und dann wird nichts mehr verschenkt...
:
Bearbeitet durch User
Tja, heute ist nun mal Geit wieder Geil. Klar, dass man da nicht Eimerweise Zeug raus schleppt, aber bei 1 oder 2 Teilen...
Maronis D. schrieb: > Ich werde nun aber in einem Betrieb beginnen, wo 600 Mitarbeiter sind... > > Da wollte ich mich einfach mal umhören Genau das solltest du machen: höre dich da mal um. Da gibt es sicher irgendein Regulatoruim, wie das da gehandhabt wird. > Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das? Es gibt ein Formular namens "Verkauf an Mitarbeiter". Da kann man ankreuzen, ob es man ein Neuteil aus dem Lager oder irgendwas aus dem Schrottcontainer kaufen will. Und wenn dann ein Neuteil ausgelagert und verkauft wird, dann kann man den Preis leicht aus dem Einkaufspreis berechnen. Wenn Schrott verkauft wird, ist jemand da, der den Wert des Teils schätzt, und mit dem musst du verhandeln. Und bestimmter "Schrott" wie EDV-Geräte wird sowieso nicht verkauft, sondern hat einen definierten Weg. Maronis D. schrieb: > Tja, irgendwie schade, wie sich das so entwickelt hat. Das hat sich meist aus dem Grund so entwickelt, weil wie üblich ein paar über die Stränge geschlagen haben und eben nicht nur 1 oder 2 Teile mitgenommen haben. Timmo H. schrieb: > War bei uns auch mal so ( > 1000 MA). Da konnten wir die wegen des > Alters ausgemusterte Rechner, Drucker und Notebooks für eine Spende für > einen gemeinnützigen Verein mitnehmen (via Schrottschein). Die Zeiten > sind bei uns jedoch vorbei da des ein geldwerter Vorteil ist. Das mit dem geldwerten Vorteil ist nur eine Seite der Medaille. Ich kenne den Fall, dass dann ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung zur Teilzeit-Servicestelle für solche "verschrotteten" Geräte mutierte.
Jenau... Bei uns >600 <800 Leute gibt es ein Schrottabholschein das die jeweilige Fachabteilung für den MA ausfüllen und Stempeln kann.
hier gibts nur ein Argument: "Das kann man nicht verrechnen" Aber jede Seriennummer eines zu entsorgenden Gerätes kann man in eine Liste eintragen. Man kann um den Containerplatz draussen einen extra hohen Zaun ziehen, damit man jaah keiner ran kommt. Abgeschottet wie Ft. Knox. DAS jedoch KANN man verrechnen... Interessanterweise ergab dagegen die Umstellung vom vierteljährlichen Sperrmülltag für das ganze Dorf oder den Stadtteil eine gewisse Verbesserung: Früher konnte man durch die ständigen Patrouillen der Ostler irgendwie garnix interessantes mehr finden. Das lag nicht zuletzt auch daran, dass diese Sperrmülltermine im web auf den Kommunalseiten zu finden waren. Dafür hat man vor 3 Jahren auf "Sperrmüll auf Abruf" umgestellt. Da kann man heute dagegen Sonntag nachmittags 'ne Runde drehen und kommt nur an ein paar Haufen vorbei, die noch "intakt" sind ;) Das ergibt dann wohl immer so eine Müllwagenladung voll, damit man jeweils immer nur ein mal fahren muss. Jede Woche Montags werden dann die Sachen dann abgeholt.
das kommt auf den "Schrott" an: - alte sandsäcke von promotion-material: spende an feuerwehr - alte hardware: wers haben will darfs haben. abklärung mit it/gf reicht. wobei die allerdings oft schon ziemlich am ende ist. aber entsorgung gespart ist "gewinn" für die firma. - alte blumentöpfe, die im neuen büro nicht mehr platz haben: "bitte nimmt sie jemand, die sind zu schade zum entsorgen" - alte schreibtische: entsorgung zu teuer, spende an kleingemeinde für das neue schulgebäude - alte bürostühle: die sind so fertig, dass sie niemand mehr haben will. sehr kleine bude (<30 MA)
Also kurz gesagt: es gibt alle Varianten, die Du Dir vorstellen kannst. Auch innerhalb der Firma über die Jahre. Bei uns gab's sogar Mal abgeschriebene Autos nach Windhund-Prinzip. Wichtig ist nur, dass dein Vorgesetzter davon weiß und es Dir offiziell erlaubt. Er ist der erste Ansprechpartner, auch wenn Du ggf. selber mit IT, Werkschutz oder facility-manager aushandelst.
Maronis D. schrieb: > Da wollte ich mich einfach mal umhören, ob jemand aus der Community > Erfahrungen mit derart großen Unternehmen hat und wie dort besagte > Mitnahme gehandhabt wird. IGM Betrieb Schrottschein über Trenntrafo, Messgeräte, Lötkolben. Fachhochschule die wollten mir meine Dipl.Arbeit VERKAUFEN für 5000,-DM (umsonst hätte ich den genommen), da lehnte ich dankend ab; ein 1,5m³ Widerstandsofen 40kW bis 1200°C da BEZAHLTEN sie dann 2700,-DM zur Entsorgung.
> alte bürostühle: die sind so fertig, dass sie niemand mehr haben will. Weniger Bohnen, dann halten die länger. Und eine neue PC-Tastatur wird auch mal fällig, die Shift-Taste scheint defekt zu sein. > ([..]) Ne doch nicht. OSI Layer 8 Problem.
In meinem Ausbildungsbetrieb (150 Mitarbeiter) musste einfach nur ein Anschein ausgefüllt und vom Abteilungsleiter unterschrieben werden, ab und zu gab es Ausmist-Aktionen, während dieser Aktionen konnte man das betroffene Zeug einfach mitnehmen weil der Papierkram sonst zu aufwändig geworden wäre. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber (50 Mitarbeiter) darf alles aus dem Schrott was keine Kundenprototypen sind einfach mitgenommen werden, wenn wir dann mal den übriggebliebenen Schrott wegbringen wird von dem Erlös für alle Mitarbeiter Pizza bestellt.
Bei uns in der Firma steht in der Ecke ein Karton mit der Aufschrift "Defekt". Niemand kontrolliert, ob aus diesem Karton etwas verschwindet. Manche Gesetze sind so blöde und enthalten Hintertüren, dass sie hintergangen werden wollen.
● J-A V. schrieb: > Da kann man heute dagegen Sonntag nachmittags 'ne Runde drehen > und kommt nur an ein paar Haufen vorbei, die noch "intakt" sind ;) ...formal gehen diese "Haufen" mit der Bereitstellung zur Abholung in den Besitz des Abholenden über. Wird bei uns relativ stark durchgesetzt => "Anzeige wg. Diebstahls"...
● J-A V. schrieb: >> "Anzeige wg. Diebstahls"... > das war klar, dass das nicht ausbleibt. Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.
Stefanus F. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >>> "Anzeige wg. Diebstahls"... >> das war klar, dass das nicht ausbleibt. > > Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien Womit? Ich hatte lediglich auf die hiesige Praxis hingewiesen. Ob's mir gefällt oder nicht... Tatsächlich waren bis vor dieser Praxis die Kombis und Transporter in Kolonne durch's Wohnviertel gezogen - hat mich persönlich aber erst dann angefangen etwas zu stören, als geklingelt wurde zum Nachfragen, ob's nicht doch noch mehr gäbe... o_O > regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den > Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen.
Maronis D. schrieb: > Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das? Als Firma hat man drei Möglichkeiten: * man verkauft Dir die Teile. Dann ist das ein B2C-Geschäft mit Gewährleistung und Sachmängelhaftung. Ausserdem muss die Buchhaltung die Einnahme verbuchen. Will keiner. * man schenkt Dir die Teile. Dann ist das ein geldwerter Vorteil. Die Buchhaltung muss den Restwert ermitteln, die Personalabteilung muss ihn auf der Gehaltsabrechnung ausweisen. Will keiner. * man schaut weg und sagt "nimm's mit aber übertreib es nicht". Eventuell verbunden mit einer Spende in die Kaffeekasse. Juristisch gesehen Diebstahl und Steuerhinterziehung, aber in 99,9% der Fälle die praktikabelste Lösung.
Stefanus F. schrieb: > Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien > regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den > Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen. Naja, das gilt auch für Stefanus F. schrieb: > Bei uns in der Firma steht in der Ecke ein Karton mit der Aufschrift > "Defekt". Niemand kontrolliert, ob aus diesem Karton etwas verschwindet. wo plötzlich jemand fürs mitnehmen entlassen wird, weil die Kollegen vor Gericht dass dann doch nicht so uneingeschränkt bestätigen wollen.
Denke da kommt es darauf an wo diese Kiste steht. Wenn die im Gebäude steht, ist nicht davon auszugehen dass die Müllabfuhr/Stadt direkt von dort abholt. Entsprechend bleibt die Firma der Besitzer. Der theoretische Diebstahl bleibt, aber eben nur der Firma gegenüber, so dass dies intern geregelt/toleriert werden kann.
:
Bearbeitet durch User
Selbst wenn es nur ein kleines Teil ist und mein Chef sagt: 'Komm nimm einfach mit', dann lasse ich mir das trotzdem von meinem Chef auf einem Materialentnahmeschein unterschreiben (Schrottwert). Es kann nämlich sein, dass der Schrankenwärter (Werkschutz) beim Verlassen des Werksgeländes eine stichprobenartige Kontrolle durchführt. Der Wärter ist outgesourct worden und kann (darf) kein Auge zudrücken. Anders ist es natürlich wenn ich ein Teil unbedingt mit nach hause nehmen will und ich weiß ganz genau, dass mein Chef mir das niemals erlauben würde, dann verstecke ich es unterm Fahrersitz und fahre mit einem mulmigen Gefühl durch die Schranke. Das hat bisher zum Glück immer geklappt. Man spürt danach regelrecht wie die Anspannung von einem abfällt.
Stefanus F. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >>> "Anzeige wg. Diebstahls"... >> das war klar, dass das nicht ausbleibt. > > Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien > regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den > Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen. Es geht auch um die "Entnehmer", die das Zeug an der nächsten Ecke ausschlachten und die Überreste ins Gelände werfen.
Stefanus F. schrieb: > Recht hat er aber. In Düsseldorf wird durch die lokalen Medien > regelmäßig darauf hingewiesen. Denn die Stadt hat dort das Privileg, den > Sperrmüll zu sortieren und zu Geld zu machen. Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle? Nein die Frage ist nicht polemisch gemeint; mich interessiert tatsächlich die rechtliche Konstruktion. Eigentlich wird der Sperrmüll durch Dereliktion zur res nullius. Denkbar wäre, zugunsten der Müllabfuhr ein Aneignungsrecht zu etablieren, dies würde aber eben kein Eigentum begründen. Wo kein Eigentum, da kein Diebstahl. (Anders beim 'Containern'!)
Percy N. schrieb: > Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle? Davon gehe ich aus, sonst hätte diese Vorgehensweise keinen langen Bestand.
Percy N. schrieb: > Eigentlich wird der Sperrmüll durch Dereliktion zur res nullius. Denkbar > wäre, zugunsten der Müllabfuhr ein Aneignungsrecht zu etablieren, dies > würde aber eben kein Eigentum begründen. Wo kein Eigentum, da kein > Diebstahl. (Anders beim 'Containern'!) Ich kann mir vorstellen, dass diese Verordnung (gilt hier übrigens auch) darauf abzielt, dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, also auf Gemeindegrund. Denn auf meinem Grundstück kann ich erst einmal lagern, was ich möchte - und wenn es alte, kaputte Schränke und Elektroschrott sind. Daher darf bei diesen Dingen auch problemlos der Schrotti entsorgen, sofern ich ihm die Erlaubnis gebe (bspw. durch einen entsprechend angebrachten Zettel). Hintergrund ist, dass die Straßen hier so eng sind, dass der Sperrmüll gar nicht auf der Straße stehen kann, wenn man sie nicht unpassierbar gestalten möchte. Daher stehen die Sachen meist in den Garageneinfahrten, also auf eigenem Grund und Boden. Zu den Unternehmen: Zumindest hier kann mein MA natürlich an Ausrangiertem mitnehmen, was er möchte. Entsorgung wäre teurer als geldwerter Vorteil. Solche Peanuts interessieren das FA eh nicht. Dafür zahl ich meine Handykosten privat - passt scho' :-) Bei der Firma meines Metallbaurentners darf man natürlich Rohmaterial aus dem Schrott mitnehmen. Ob der Schrotti dort 5 Tonnen Ederstahl abholt oder 4,9 Tonnen interessiert niemanden, zumal die Menge bei dem Ausrangierten Material eh unbestimmt ist. Und ich und er freuen uns über das Material.
:
Bearbeitet durch Moderator
Stefanus F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Gibt es dazu auch eine Rechtsquelle? > > Davon gehe ich aus, sonst hätte diese Vorgehensweise keinen langen > Bestand. Wirklich? Zu meiner Schulzeit haben Lehrer noch körperliche Züchtigung ausgeübt. Eingestellt wurde das seitens meiner Lehrerin, weil sie "nicht in der BILD-Zeitung stehen" wollte. Soviel zur Rechtstreue im öffentlichen Dienst in Deutschland. Es wäre schön, wenn hier jemand tatsächlich die Argumentation aus Düsseldorf darlegen könnte. Ich kenne zB von der Lumpen-Mafia die Praxis, Werbezettel hinsichtlich einer demnächst durchzuführenden Altkleidersammlung zu verteilen. Neben der dreisten Lüge, man sammele zugunsten Wohltäter XYZ fand sind darauf regelmäßig die Bitte, an dem am Straßenrand abgelegten KKleiderbündel selbigen Zettel als Eigentumsnachweis zugunsten des Sammlers anzubringen. Das ist zwar nach der Formulierung ausgesprochen schräg konstruiert, aber von hinten durch die Brust ins Auge kann man hieraus tatsächlich eine wirksame Übereignung konstruieren. Wie läuft das in Düsseldorf ab?
Chris D. schrieb: Oops, da warst Du schneller! > Percy N. schrieb: >> Eigentlich wird der Sperrmüll durch Dereliktion zur res nullius. Denkbar >> wäre, zugunsten der Müllabfuhr ein Aneignungsrecht zu etablieren, dies >> würde aber eben kein Eigentum begründen. Wo kein Eigentum, da kein >> Diebstahl. (Anders beim 'Containern'!) > > Ich kann mir vorstellen, dass diese Verordnung (gilt hier übrigens auch) > darauf abzielt, dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, also > auf Gemeindegrund. > Hm ... Bundesrecht geht vor, und Eigentumsübertragung ist im BGB geregelt, Aneignungsrechte zB im BJagdG. > Denn auf meinem Grundstück kann ich erst einmal lagern, was ich möchte - > und wenn es alte, kaputte Schränke und Elektroschrott sind. > > Daher darf bei diesen Dingen auch problemlos der Schrotti entsorgen, > sofern ich ihm die Erlaubnis gebe (bspw. durch einen entsprechend > angebrachten Zettel). > Sehe ich genau so. > Hintergrund ist, dass die Straßen hier so eng sind, dass der Sperrmüll > gar nicht auf der Straße stehen kann, wenn man sie nicht unpassierbar > gestalten möchte. Daher stehen die Sachen meist in den > Garageneinfahrten, also auf eigenem Grund und Boden. > Sofern da kein Zettel daran hängt, der den Müll der Stadt real als Geschenk anbietet, hat die keinerlei Rechte an Deiner Wertstoffsammlung. Edit: hast Du vielleicht einen link zu dieser VO?
:
Bearbeitet durch User
Percy N. schrieb: > Wie läuft das in Düsseldorf ab? Inder Praxis kümmert sich in meiner Gegend niemand einen Kehrricht darum, wer wann was an die Straße Stellt oder wieder weg holt.
Chris D. schrieb: > Ich kann mir vorstellen, dass diese Verordnung (gilt hier übrigens auch) > darauf abzielt, dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, also > auf Gemeindegrund. dann soll die Gemeinde auch den Rasen an der Strasse mähen = im Amtsdeutsch das "Strassenbegleitgrün". Und Schnee räumen. Dafür ist dann plötzlich wieder der Anwohner zuständig. Verständlich wäre es also, wenn der Kram, solange es nicht abgeholt wird, noch immer der Besitz des "Ablegers" ist. Aber zurück zum Firmenschrott: es hat hier Kollegen, die einem Dinge, die nicht ins "Schrottbuch" müssen, auf den Tisch stellen. Es kommt vor, dass Montageleute Gerätschaften aus Umbauten und Rückbauten beim Kunden mitnehmen können. Diese würden dann dort auch im normalen Hausmüll landen. Es geht also "von... bis"
● J-A V. schrieb: > Verständlich wäre es also, > wenn der Kram, solange es nicht abgeholt wird, > noch immer der Besitz des "Ablegers" ist. Ja schön ware es. Der "Ableger" ist leider nicht mehr in Besitz seines Mülls, wohl aber in der Verantwortung, ihn bis zur Abholung ordnungsgemäß abzulegen und in diesem Zustand zu halten. Wie die sich das in der Praxis vorstellen, wüsste ich gerne mal. Soll ich Urlaub nehmen, um meinen Müll zu bewachen?
Stefanus F. schrieb: > Ja schön ware es. Der "Ableger" ist leider nicht mehr in Besitz seines > Mülls, wohl aber in der Verantwortung, ihn bis zur Abholung > ordnungsgemäß abzulegen und in diesem Zustand zu halten. Wie die sich > das in der Praxis vorstellen, wüsste ich gerne mal. Soll ich Urlaub > nehmen, um meinen Müll zu bewachen? Natürlich! :-) Besonders lustig wird es, wenn dann über Nacht jemand anderes noch etwas dazustellt und dieser Kram oder im schlimmsten Fall alles dann dort stehenbleibt. Ich weiss nicht, wie es woanders ist, aber hier muss man schriftlich den Sperrmüll inkl. genauer Angaben anmelden, dafür gibt es Karten, mit denen man das zweimal pro Jahr kostenlos kann. D.h. wenn so ein Mist passiert, dann sitzt man sehr lange auf dem Müll (zzgl. dem ganzen Ärger mit wegräumen etc.) Ich hab nichts dagegen, wenn die Schrottis sich Sachen (alte Europaletten etc.) rausholen - dann aber bitte alles wieder ordentlich hinterlassen!
Stefanus F. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Verständlich wäre es also, >> wenn der Kram, solange es nicht abgeholt wird, >> noch immer der Besitz des "Ablegers" ist. > > Ja schön ware es. Der "Ableger" ist leider nicht mehr in Besitz seines > Mülls, wohl aber in der Verantwortung, ihn bis zur Abholung > ordnungsgemäß abzulegen und in diesem Zustand zu halten. Das liegt schlicht daran, dass er zwar möglicherweise nicht mehr Besitzer, sehr wohl aber noch Eigentümer ist. Das reicht aus, um ihn als Zustandsstörer zu behandeln.
Chris D. schrieb: > D.h. wenn so ein Mist passiert, dann sitzt man sehr lange auf dem Müll > (zzgl. dem ganzen Ärger mit wegräumen etc.) Allerdings. Und ich bin dann der gearschte Hausmeister, vor dessen Tür die halbe Straße alles Abstellt, weil dort die dazu am besten geeignete Stelle ist.
Chris D. schrieb: > Ich hab nichts dagegen, wenn die Schrottis sich Sachen (alte > Europaletten etc.) rausholen - dann aber bitte alles wieder ordentlich > hinterlassen! genau dies ist (erklärtermaßen) der Grund, weshalb hier das Ordnungsamt aktiv geworden war und das Selbstbedienungsverbot (Grundlage hier die "städtische Abfallsatzung") durchzusetzen versucht: Die Schrottis haben regelmässig ein derartiges Chaos an der Strasse hinterlassen, dass der Stadt bzw. dem Entsorger erhebliche Aufwände beim Wiedereinsammeln/aufräumen entstanden waren. Alternative wäre sonst "Gebührenerhöhung" gewesen... Bislang wurden übrigens Bussgelder im Rahmen um 500EUR verteilt, ausschliesslich an "Profis" (Privatleute erhalten eine "Belehrung"). Scheint nicht ganz zu fruchten, es wird berichtet, dass die Spezis teilweise die Scheine bereits abgezählt aus der Tasche holen. Scheint lukrativer als gedacht zu sein. :)
Moin, Ich denke die meisten Firmen gönnen es den MA, Schrott mitzunehmen. Da gibt es allerdings ein paar Probleme, die einem das als Chef verleiden. Geldwerter Vorteil wurde ja schon erwähnt. Für die Firma mag es einfacher (und billiger) sein, das Zeug zu verschenken aber wenn es für den MA ein Vorteil ist, muß es in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Damit ist das dann gestorben, sobald das Thema aufkommt. Wie pissig das FA da inzwischen ist, sieht man den Reisekostenabrechnungen. Mittagessen im Flieger? Keine Pauschale mehr dafür. Die Chefs schütteln selbst mit dem Kopf aber das ist denen bei einer Betriebsprüfung schon um die Ohren geflogen. Jemand übertreibt es, es gibt Diskussionen wer was mitnehmmen darf bzw. was denn nun Schrott ist. Dann ist auch sofort schluss. Nicht zuletzt gibt es Waren, die nicht so einfach verschwinden dürfen. Artikel, die einem Mindestpreis beim Import in die EU unterliegen und nur deshalb billiger eingekauft werden können, weil sie nicht auf den EU-Markt kommen. Da muss der Verbleib eines jeden Einzelstücks nachgewiesen werden. Ansonsten hat Lothar es auf den Punkt gebracht. Man muss schon konkret nachfragen. Und das vielleicht nicht am zweiten Arbeitstag. Normalerweise bekommt man das mit der Zeit schon so mit und dann kann man so fragen, daß man nicht völlig daneben liegt. Gruß, Norbert
Maronis D. schrieb: > Gibt es da dann spezielle Vorgänge oder wie läuft das? Fragen kostet nix. Damals(TM) auf der Werft ging man zum Meister, bekam einen Warenbegleitschein auf die Teile. Den zeigte man an der Pforte vor und gut war. Je nachdem wie gut man mit Meister konnte, war die Stange Silberlot dann mal 0,5 m "Draht". Das alte Messgerät ging als "defekt" vom Hof. Alle waren glücklich. Meister war froh dass der Lehrling das löten zu Hause übte und die alten unkalibrierten Geräte endlich weg waren. Die Personaler kennen den aktuellen Grenzwert für "zu versteuernden geldwerten Vorteil" - (AFAIK z.Z. 44 EUR /md). Wenn die Firma geldwerte Vorteile gibt und das nicht für dich angibt, hat die Firma ein Problem. "Giftige Sachen" wie etwa die letzten 4l Epoxyfarbe im 10l Eimer waren unmöglich mitzubekommen - vgl. Abfallwirtschaftsgesetz. Das hätte für die Firma nach hinten losgehen können - Als Gewerblicher muss man teuer für Entsorgung bezahlen, was Private am "Abfallhof" gratis abladen dürfen. "Fa. XY entsorgt Dreck im Garten der Mitarbeiter" Wenn man nicht fragt und es trotzdem macht geht das auch nach hinten los. Kollege hat CU-Kabelenden und Schienen nicht in den CU-Schrott geworfen, sondern nett in 30 cm zersägt und in die Tasche gepackt und rausgeschmuggelt. Irgendwann sah sich ein Kollegenschwein neidisch. Das gab ne Abmahnung. Hätte aber auch einen Rausmiss geben können.
Jan L. schrieb: > genau dies ist (erklärtermaßen) der Grund, weshalb hier das Ordnungsamt > aktiv geworden war und das Selbstbedienungsverbot (Grundlage hier die > "städtische Abfallsatzung") durchzusetzen versucht: [...] > Bislang wurden übrigens Bussgelder im Rahmen um 500EUR verteilt, > ausschliesslich an "Profis" (Privatleute erhalten eine "Belehrung"). Das klingt schon deutlich sinnvoller als die kolportierte Strafverfolgung wegen Diebstahls. Kennt jemand tatsächlich einen solchen Fall, vielleicht sogar eine Verurteilung, oder handelt es sich mal wieder um die in jüngerer Zeit von der öffentlichen Hand gern abgesonderte Warmluft?
Percy N. schrieb: > > Das klingt schon deutlich sinnvoller als die kolportierte > Strafverfolgung wegen Diebstahls. > > Kennt jemand tatsächlich einen solchen Fall, vielleicht sogar eine > Verurteilung, oder handelt es sich mal wieder um die in jüngerer Zeit > von der öffentlichen Hand gern abgesonderte Warmluft? naja, Google liefert durchaus Treffer, z.B. aus der RP (wenn auch nicht mehr ganz taufrisch): https://rp-online.de/nrw/staedte/geldern/strafe-fuer-sperrmuellsammler_aid-11344035 Da findet sich dann aber auch Juristenvolk, das deine cool klingende "Dereliktion" für nicht wirksam erklärt, falls es sich um "Sammelaktionen bereitgestellter Sachen" handelt, z.B. "Sperrmüll"... :)
> dass der Sperrmüll auf öffentlichem Grund steht, > also auf Gemeindegrund. Hey das ist praktisch. Dann schiebe ich die abgebrannten Brennelemente aus meinem Atomkraftwerk demnächst einfach vor's Tor und schon gehört er der Gemeinde. Die wird sich sicherlich freuen! Ansonsten dürfte das eine herrliche rechtliche Grauzone sein. Der ursprüngliche Besitzer von dem Schrott hat seine Besitzrechte daran aufgegeben. Wenn nicht wäre es Diebstahl, sobald der Schrotti das einläd. Man könnte das Zeug auch wie eine Fundsache behandeln, dann müsste man es zuerst bei der Polizei abkippen und wenn nach einer bestimmten Zeit niemand dort seinen Besitz nachweist, geht es in meinen Besitz über. Viele Ländereien haben auch spezielle Gesetze was archäologische Funde angeht. Also schnell die fettige Furzmulde mit ihren 40 Jahren Nutzungsdauer zum örtlichen Museum gekarrt! Was die Sache aber grundlegend verändert ist, wenn ein Zettel "am Haufen" angebracht ist, auf dem der Veranstalter der Sperrmüll-Aktion vermerkt ist. Dann gehört es dem und man könnte sich wieder streiten, ob der Zettel für den ganzen Haufen gilt oder nur für das einzelne Brett, an dem er klebt. Naja, alles persönliche Meinung. Zum Glück bin ich kein Anwalt und gebe keine Rechtsberatung...
Norbert S. schrieb: > > Ansonsten hat Lothar es auf den Punkt gebracht. Man muss schon konkret > nachfragen. Und das vielleicht nicht am zweiten Arbeitstag. > Normalerweise bekommt man das mit der Zeit schon so mit und dann kann > man so fragen, daß man nicht völlig daneben liegt. > > Gruß, > Norbert Klar, dass man nicht am zweiten tag damit ankommt, aber wenn man teilweise sieht, was da so in die Tonnen wandert... Ne hast aber Recht, der Moment und auch wie gut man sich dort anstellt müssen passen. Erst mal dort einleben, mit den Leuten warm werden, sich einfügen und so weiter und in der Kaffeepause kann man dann mal die Frage, was so mit noch brauchbaren Altteilen passiert, ganz beiläufig einstreuen. Die geben dem Typen, der immer da ist, alle Aufgaben super ableistet und auch sonst gern gesehen ist, wohl eher die Sachen mit, als irgendeinem Laffel, der nur Fehler macht und durch Zuspätkommerei "glänzt". Und die Häufigkeit und Menge wird wohl auch eine Rolle spielen. Wenn man da im Monat mal 1 oder 2 Teile nimmt, ist das wohl unproblematischer als da jeden Tag mit irgend etwas rauszustiefeln. Aber Geldwerter Vorteil kannte ich bisher gar nicht.
Jan L. schrieb: > Percy N. schrieb: >> >> Das klingt schon deutlich sinnvoller als die kolportierte >> Strafverfolgung wegen Diebstahls. >> >> Kennt jemand tatsächlich einen solchen Fall, vielleicht sogar eine >> Verurteilung, oder handelt es sich mal wieder um die in jüngerer Zeit >> von der öffentlichen Hand gern abgesonderte Warmluft? > > naja, Google liefert durchaus Treffer, z.B. aus der RP (wenn auch nicht > mehr ganz taufrisch): > https://rp-online.de/nrw/staedte/geldern/strafe-fuer-sperrmuellsammler_aid-11344035 > Da findet sich genau das, was ich gemutmaßt hatte, nämlich die Verhängung von Bußgeldern wegen einer OWi. Dazu die nicht näher begründete Überzeugung des Prokuristen einer Müllkutscherei. Ich sollte mal meinen Taxifahrer fragen, ob das so auch stimmt ..m > Da findet sich dann aber auch Juristenvolk, das deine cool klingende Falls das dazu führt, dass jemand nachliest was das bedeutet und nebenbei erfährt, dass Besitz und Eigentum unterschiedliche Rechtdinstitute sind, dann ist ja gut ... > "Dereliktion" für nicht wirksam erklärt, falls es sich um > "Sammelaktionen bereitgestellter Sachen" handelt, z.B. "Sperrmüll"... :) Dann freilich gehört der Müll noch dem bisherigen Eigentümer. Solange der Täter davon ausgeht, dass dieser den Krempel egsl wie loswerden will, fehlt ihm zumindest die Absicht der rechtswidrigen Zueignung => nix mit Diebstahl. Dito für Unterschlagung bei wirksamer Dereliktion. Im Übrigen: Ohne Erwerbsakt der Gemeinde wird nichts aus dem Eigentumsübergang. Wäre es anders, könnte Stefanus diese einfach auffordern, endlich ihr Gerümpel abzuholen.
Ben B. schrieb: > Ansonsten dürfte das eine herrliche rechtliche Grauzone sein. Der > ursprüngliche Besitzer von dem Schrott hat seine Besitzrechte daran Meinst Du vielleicht doch eher "Eigentum"? > aufgegeben. Wenn nicht wäre es Diebstahl, sobald der Schrotti das > einläd. Man könnte das Zeug auch wie eine Fundsache behandeln, dann Das würde einen unfreiwilligen Besitzverlust voraussetzen. > müsste man es zuerst bei der Polizei abkippen und wenn nach einer > bestimmten Zeit niemand dort seinen Besitz nachweist, geht es in meinen > Besitz S. O. > über. Viele Ländereien haben auch spezielle Gesetze was > archäologische Funde angeht. Ganz so lange wird hier hoffentlich nichts liegenbleiben. > Was die Sache aber grundlegend verändert ist, wenn ein Zettel "am > Haufen" angebracht ist, auf dem der Veranstalter der Sperrmüll-Aktion > vermerkt ist. Richtig! > Dann gehört es dem Nein, aber er hat ein Aneignungsrecht. Deine vorerwähnten Brennstäbe wird er ebenso zurücklassen wie Deine Sammlung gebrauchter Katzenstreusedimente. > und man könnte sich wieder streiten, ob > der Zettel für den ganzen Haufen gilt oder nur für das einzelne Brett, > an dem er klebt. > Ja, eine Kennzeichnung kann sinnvoll sein.
Ben B. schrieb: > Hey das ist praktisch. Dann schiebe ich die abgebrannten Brennelemente > aus meinem Atomkraftwerk demnächst einfach vor's Tor und schon gehört er > der Gemeinde. da wäre wohl nichts gegen einzuwenden, sofern eure Gemeinde einen Nuklearmüllabholservice im Müllkalender stehen hat, und du zeitnah vorher deine Brennstäbe rausstellst. Sollten aber abgeklungen sein... Beim "Sperrmüll" ist immerhin auch definiert, was rein darf, und was nicht - und (zumindest bei uns) dass wenn du zum Termin was vor's Tor stellst, das dann eine "Abtretung" an die Müllwerker ist...
Percy N. schrieb: > Dann freilich gehört der Müll noch dem bisherigen Eigentümer. Solange > der Täter davon ausgeht, dass dieser den Krempel egsl wie loswerden > will, fehlt ihm zumindest die Absicht der rechtswidrigen Zueignung => > nix mit Diebstahl. Dito für Unterschlagung bei wirksamer Dereliktion. > Im Übrigen: Ohne Erwerbsakt der Gemeinde wird nichts aus dem > Eigentumsübergang. Wäre es anders, könnte Stefanus diese einfach > auffordern, endlich ihr Gerümpel abzuholen. Kollege Solmecke sieht das wohl anders: Anders sieht es dagegen bei für Sammelaktionen bereitgestellten Sachen aus. Bei diesen soll gerade nicht das Eigentum aufgegeben werden. Vielmehr wird es gerade zu einem bestimmten Zweck und entsprechend an eine bestimmte Person oder Organisation weitergegeben. In diesem Fall liegt ein Übereignungswille vor, der die Sachen gerade nicht herrenlos macht. Solange die Sachen noch nicht abgeholt wurden, verbleiben sie also im Eigentum des bisherigen Besitzers. Mit der Abholung findet eine Übereignung statt, durch die das Eigentum auf den Abholenden übergeht. Wer sich solche Sachen einfach nimmt, der begeht einen Diebstahl bzw. eine Unterschlagung nach den §§ 242, 246 StGB, was zu nicht unerheblichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe führen kann.
Jan L. schrieb: > Beim "Sperrmüll" ist immerhin auch definiert, was rein darf, und was > nicht - und (zumindest bei uns) dass wenn du zum Termin was vor's Tor > stellst, das dann eine "Abtretung" an die Müllwerker ist... Nett gedacht, funktioniert aber so nicht: Abtreten kann man Forderungen, nicht aber Sachen.
Jan L. schrieb: > Kollege Solmecke sieht das wohl anders: > > Anders sieht es dagegen bei für Sammelaktionen bereitgestellten Sachen > aus. Bei diesen soll gerade nicht das Eigentum aufgegeben werden. > Vielmehr wird es gerade zu einem bestimmten Zweck und entsprechend an > eine bestimmte Person oder Organisation weitergegeben. In diesem Fall > liegt ein Übereignungswille vor, der die Sachen gerade nicht herrenlos > macht. Solange die Sachen noch nicht abgeholt wurden, verbleiben sie > also im Eigentum des bisherigen Besitzers. Mit der Abholung findet eine > Übereignung statt, durch die das Eigentum auf den Abholenden übergeht. > > Wer sich solche Sachen einfach nimmt, der begeht einen Diebstahl bzw. > eine Unterschlagung nach den §§ 242, 246 StGB, was zu nicht > unerheblichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe führen kann. Das trifft auf die von mir oben erwähnten Altkleidersammlungen mit entsprechend gekennzeichneten Gebinden sicherlich zu; ich habe auch nichts anderes behauptet. Nur hat das sehr wenig mit Sperrmüll zu tun. Dort dürfte regelmäßig von einer Dereliktion auszugehen sein.
:
Bearbeitet durch User
Maronis D. schrieb: > Die geben dem Typen, der immer da ist, alle Aufgaben super ableistet und > auch sonst gern gesehen ist, wohl eher die Sachen mit, als irgendeinem > Laffel, der nur Fehler macht und durch Zuspätkommerei "glänzt". Nein, genau das funktioniert nicht. Ich gehöre eher zum Inventar der Firma aber würde sowas nie ausnutzen. Entweder jeder kann was mitnehmen frei nach Schnauze und halbwegs nach Augenmaß oder es wird streng geregelt. Das wird sonst schnell unfair und die Privilegierten machen sich angreifbar. Wenn der Praktikant schneller an der freigegebenen Schrottkiste war, habe ich eben Pech gehabt. Auch wenn ich dort angefangen habe, als er gerade eingeschult wurde. So läuft das zumindest bei uns. Aber sieh' Dir das erstmal genau an. Wenn da Privilegien ausgenutzt werden dürfte das auch in anderen Bereichen nicht immer fair zugehen. Gruß, Norbert
Norbert S. schrieb: > Maronis D. schrieb: >> Die geben dem Typen, der immer da ist, alle Aufgaben super ableistet und >> auch sonst gern gesehen ist, wohl eher die Sachen mit, als irgendeinem >> Laffel, der nur Fehler macht und durch Zuspätkommerei "glänzt". > > Nein, genau das funktioniert nicht. Ich gehöre eher zum Inventar der > Firma aber würde sowas nie ausnutzen. Entweder jeder kann was mitnehmen > frei nach Schnauze und halbwegs nach Augenmaß oder es wird streng > geregelt. > Das wird sonst schnell unfair und die Privilegierten machen sich > angreifbar. > Wenn der Praktikant schneller an der freigegebenen Schrottkiste war, > habe ich eben Pech gehabt. Auch wenn ich dort angefangen habe, als er > gerade eingeschult wurde. So läuft das zumindest bei uns. > > Aber sieh' Dir das erstmal genau an. Wenn da Privilegien ausgenutzt > werden dürfte das auch in anderen Bereichen nicht immer fair zugehen. > > Gruß, > Norbert Also im Großunternehmen (600MA Tendenz steigend) wo mein Freund aus Schultagen unterkam, ist das schon manchmal so. Er geht in seinem Job in der Instandhaltung super auf und hat dann entweder die Möglichkeit sich was vom Rundmaterial für Privat abzulängen (Da wird dann einfach 300 mm Alu Reststück auf den Schrottschein getippt) oder hat freie Hand sich selber was zu drehen oder fräsen. Und da ist er so ziemlich der Einzige in der Abteilung, weil der Vorgesetzte ihn einfach mehr schätzt als andere. Hat er mir so offen und ehrlich gesagt. Scheint es also durchaus zu geben. Ob erlaubt oder nicht scheint da viele nicht zu jucken. Genau wie die Vorurteile gegenüber Chantal und Kevin.
Jede Kommune hat ihre eigen Abfallsatzung. Für Düsseldorf (siehe §8(5) und §19). https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt19/umweltamt/download/abfall/abfallentsorgungssatzung.pdf Arno
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.