Forum: Offtopic Bedenklichkeit Laser im Alltag


von Martin (Gast)


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Hallo Leute!

Ich möchte hier über Laser im Alltag sprechen, so wie sie z.B. an 
Supermarktkassen zu finden sind. Mir geht es darum, zu erfahren, ob 
diese bei ungünstigen Bedingungen Augenschäden hervorrufen können?

In manchen Supermärkten wird man im Kassenbereich immer wieder von 
Lasern angestrahlt, die von der eigenen Kasse oder auch von benachbarten 
Kassen anscheinend über Spiegeln abgelenkt werden. Ich bin ca. 1,85m 
groß und glaube nicht, dass ich der Einzige bin, dem dies passiert.
Zudem gehen manche Kassiererinnen sehr sorglos mit ihren zusätzlichen 
Handscannern um und lassen diese oft in irgendeiner Position liegen, 
sodass sie ihr Licht in eine Richtung ausstrahlen können.

Vor Kurzem war ich in einem Geschäft, um ein Paket abzuholen. Die 
Angestellte hatte ein Handbedientgerät in der Hand, mit welchem sie den 
Strichcode der Pakete lesen konnte. Als sie dieses Bedienteil hochhob, 
leuchtete sie mir zufällig, während des Hochhebens, Sekundenbruchteile 
ins Auge.

Aber ich würde gerne von euch wissen. Ist das wirklich alles so 
ungefährlich oder nicht?
Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

: Verschoben durch User
von Philip S. (Firma: ueberblick industries) (ueberblick)


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Barcodescanner sind heutzutage fast ausschließlich Kameras mit LED 
Beleuchtung. Das Geblinke ist störend aber ungefährlich.

von Stefan F. (Gast)


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Selbst die Geräte mit Laser sind ungefährlich. Unter anderem Deswegen, 
weil der Strahl fortlaufend in eine andere Richtung abgelenkt wird.

von Jemin K. (jkam)


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Alle Geräte verwenden Laser mit einer Leistung die zu klein ist, Schäden 
hervorzurufen. Eine Lichtquelle kann extrem blenden lange bevor sie 
wirklich gefährlich ist.

von Stevie (Gast)


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Hallo

alles hochgefährlich!

Hast du noch nichts von den tausenden Fällen von erblindeten und 
teilweise sogar die Gliedmaßen abgetrennten Kassiererinnen und Kunden 
gehört?

Ist doch ganz großes Thema in allen Nachrichten.

"Aldi und Lidl" haben in einer ersten Reaktion schon Schutzbrillen an 
Kunden und Mitarbeiter ausgegeben und dort wo keine mehr verfügbar sind 
dürfen klar erkennbare Nutzer des mikrocontroller.net Forums mittels des 
Passwortes "Paranoia" was sie dann in Form eines Ausdruckstanzes bei 
einer der wenigen noch nicht blinden Kassiererinnen vor tanzen müssen 
den Einkauf kostenlos mitnehmen um jegliche Gefährdungen durch die 
Scanner aus zu schließen.

Die Boulevardmedien machen schon mit den Schlagwort von den 
"Jedi-Kassen" groß auf.

Nur Trump äußerte sich begeistert davon das Deutschland mit recht 
bescheidenen Budget es geschafft hat ein  "Krieg der Sterne" 
Waffenprojekt zu entwickeln und hat sich wohl dermaßen geäußert das er 
sich eine Zusammenarbeit wünschte um endlich die Idee des SDI vom 
ehemaligen und so kläglich von der Weltgemeinschaft unterschätzten 
"Großen Vorsitzenden" Ronald Reagan Realität werden zu lassen.

Die Aussage "Make Amerika and Germany great agaian together we will be 
the fourth Reich" löste allerdings nur Kopfschütteln aus.

Stevie

Achtung:
Der vorhergehende Text kann eventuell Spuren von Ironie und Fake News 
beinhalten.
Das Produkt ist für Ironieallergiker und Paranoid Veranlagte nicht 
geeignet.

von Daniel V. (danvet)


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Martin schrieb:
> Vor Kurzem war ich in einem Geschäft, um ein Paket abzuholen. Die
> Angestellte hatte ein Handbedientgerät in der Hand, mit welchem sie den
> Strichcode der Pakete lesen konnte. Als sie dieses Bedienteil hochhob,
> leuchtete sie mir zufällig, während des Hochhebens, Sekundenbruchteile
> ins Auge.
>
> Aber ich würde gerne von euch wissen. Ist das wirklich alles so
> ungefährlich oder nicht?

Immer wieder hilfreich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Laser#Laser-Klassen

Ich gehe davon aus, dass bei öffentlichen Einrichtungen entsprechende 
Schutzeinrichtungen vorhanden sind. Z.B. Laserklasse 1.

Im allgemeinen gilt, dass die Laserleistung unter 1mW (ja, ein 
Milliwatt!) bleiben soll, damit keine Gefärdung der Augen stattfinden 
kann. Alles darüber braucht besondere Sicherungsmassnahmen.

Laserpointer bei ebay mit 150mW oder so, sind nicht zur Benutzung in der 
Öffentlichkeit erlaubt und gefährden die Augen extrem!
Das heimtückische ist, dass ein Augendefekt durch einen Laser nicht weh 
tut und zunächst auch nicht bemerkt wird. Man hat nur einen punktuellen 
Ausfall der nur situationsweise bemerkt wird, im Prinzip ein weiterer 
blinder Fleck, der vom zweiten Auge zunächst kompensiert wird.
https://de.wikipedia.org/wiki/Blinder_Fleck_(Auge)

Aber ehrlich gesagt wird mir auch immer unwohl, wenn die Kassierer/innen 
mit ihrer Pistole rumfuhrwerken.

von Chris J. (Gast)


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Daniel V. schrieb:
> Laserpointer bei ebay mit 150mW oder so, sind nicht zur Benutzung in der
> Öffentlichkeit erlaubt und gefährden die Augen extrem!

Ich habe einen blauen 4 Watt Laser beim Zoll abgeholt, den sie mir erst 
nicht aushändigen wollten. Da ich das aber vermutet hatte, habe ich die 
entsprechenden Passagen des EU Blue Book und des 
Produktsicherheitsgesetzes ausgedruckt und mein Zertifikat als gepr. 
Sicherheitsbeauftragter meines Unternehmens. Das Geräte- und 
Produktsicherheitsgesetz stellt hier keine allgemeinen Hürden auf, 
solange Privatleute jene Gegenstände nicht veräußern (§ 1 GPSG). Du 
darfst Laser jeder Klasse besitzen, solange Du damit keine 
Körperverletzung begehst.

von Daniel V. (danvet)


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Chris J. schrieb:
> Du
> darfst Laser jeder Klasse besitzen, solange Du damit keine
> Körperverletzung begehst.

Ich habe von LaserPOINTERn gesprochen. Dein 4Watt Laser wird wohl kaum 
ein Pointer sein. Und was du damit in deinem Keller verbrutzelst 
interresiert keinen, richtig. Pass auf deine Augen auf :-)

von Chris J. (Gast)


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Jetzt warst du schneller, der Edit ging nicht mehr. Hier die 
Vorschriften:

Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit
der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
(künstliche optische Strahlung)
(19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der

Ich benutze den nur für Foto Effekte und da ist das Tragen einer roten 
Brille eh pflicht. Da reicht 1ms einer Reflexion und du kannst die dir 
schwarzen 3 Punkte auf gelbem Grund auf den Ärmel neähen.

von Harald W. (wilhelms)


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Daniel V. schrieb:

>> Du
>> darfst Laser jeder Klasse besitzen, solange Du damit keine
>> Körperverletzung begehst.
>
> Ich habe von LaserPOINTERn gesprochen. Dein 4Watt Laser wird wohl kaum
> ein Pointer sein.

Für mich sind auch 150mW-Laser keine Laserpointer mehr.
Zum Zeigen einer Position auf Leinwänden reicht die
tzpische Leistung von 1mW normalerweise aus. Alles, was
leistungsmäßig darüber liegt, sins für mich Industrielaser.

von Matthias L. (limbachnet)


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So gut wie überall auf der Welt sind die Leistungs-Grenzwerte für 
Laserpointer auf 1mW oder 5mW festgelegt. Alles mit höherer Leistung ist 
kein Laserpointer mehr.

Industrielaser passt als Bezeichnung aber auch nicht recht, denn was man 
so im Versandhandel mit deutlich höherer Leistung erwerben kann, hat oft 
genug die äußere Form einer Taschenlampe oder eben auch eines vielleicht 
etwas groß geratenen, naja, Laserpointers...

Die Dinger sind also per Definition keine Pointer, aber sie sehen so aus 
- tja, wie bezeichnet man sowas richtig?

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

> Industrielaser passt als Bezeichnung aber auch nicht recht, denn was man
> so im Versandhandel mit deutlich höherer Leistung erwerben kann, hat oft
> genug die äußere Form einer Taschenlampe oder eben auch eines vielleicht
> etwas groß geratenen, naja, Laserpointers...
>
> Die Dinger sind also per Definition keine Pointer, aber sie sehen so aus
> - tja, wie bezeichnet man sowas richtig?

M.W. dürfen Gegenstände, die wie eine (Schuss-)Waffe aussehen, nicht
so ohne weiteres in D verkauft werden. Vielleicht sollte man ähnliche
Regelungen auch für die Laser-"Pointer" einführen. Ein erster Schritt
wäre es m.E. wenn in der Presse nicht regelmäßig von Piloten berichtet
würde, die angeblich von Laserpointern geblendet wurden. Ein "echter"
Laserpointer ist m.W. viel zu schwach um Entfernungen von >50m zu
überbrücken.

von Matthias L. (limbachnet)


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Harald W. schrieb:
> Ein "echter"
> Laserpointer ist m.W. viel zu schwach um Entfernungen von >50m zu
> überbrücken.

Der Laser überbrückt die Entfernung schon, aber zum einen wird der 
Lichtpunkt dann auch aufgeweitet und das eine Milliwatt verteilt sich 
auf eine größere Fläche und zum zweiten ist der Punkt trotzdem zu klein 
und der Strahl zu schwach um damit zielen zu können. Und so ein Flugzeug 
im Anflug ist auch wenn es nah erscheint immer noch ziemlich weit weg, 
immer noch ziemlich schnell und die Cockpitscheibe ist verdammt klein.

Wie man mit einem "echten" Laserpointer einen Piloten blenden können 
soll, ist mir daher auch ein Rätsel. Wozu man dies wollen sollte, ist 
mir zwar ebenso rätselhaft, aber das ist ein anderes Thema...

von Harald W. (wilhelms)


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Matthias L. schrieb:

>  Wozu man dies wollen sollte, ist
> mir zwar ebenso rätselhaft, aber das ist ein anderes Thema...

ACK!

von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:

> Ein "echter"
> Laserpointer ist m.W. viel zu schwach um Entfernungen von >50m zu
> überbrücken.

Frag doch bei Heckler&Koch nach, die können Dir sicherlich auch etwas 
zur Fokussierung bzw Strahlaufweitung sagen.

von Mike R. (thesealion)


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Der letzten grüne Laserpointer, den ich für 5€ in China bestellt habe 
(laut Typenschild <5mW) hat real gemessene 80mW.

von Percy N. (vox_bovi)


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Matthias L. schrieb:

> Der Laser überbrückt die Entfernung schon, aber zum einen wird der
> Lichtpunkt dann auch aufgeweitet und das eine Milliwatt verteilt sich
> auf eine größere Fläche

Damit wären also Laser-Wasserwaagen sinnlos.

> Wie man mit einem "echten" Laserpointer einen Piloten blenden können
> soll, ist mir daher auch ein Rätsel.

Das war der einzige mir bekannte Fall, in dem ein Polizist im 
Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Ärger mit einem Gericht bekommen hat. 
Nicht wegen Polizeigewalt, sondern wegen einer völlig unglaubhaften 
Zeugenaussage.

> Wozu man dies wollen sollte, ist
> mir zwar ebenso rätselhaft, aber das ist ein anderes Thema...

Das hätte Dir möglicherweise der Angeklagte im eben erwähnten Prozess 
sagen können. Vermutlich störte ihn der Polizei-Helikopter vor dem 
Küchenfenster.

von Sven B. (scummos)


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Ein grundlegendes Missverständnis ist bei dieser Laser-Panik immer, dass 
vom Funktionsprinzip "CW-Laser" an sich keine besondere Gefährdung 
ausgeht. Das sind einfach nur helle Lampen. Ein Flutlichtscheinwerfer 
ist beim reinschauen unangenehmer als der Barcode-Scanner, und vor dem 
hast du auch keine Angst, oder? Wenn du nicht intuitiv die Augen 
schließt und wegschaust, weil es viel zu hell ist, gibt es definitiv 
keine Gefährdung.

Dazu bedenke man: aus einem dunklen Gang in's Freie laufen und 
versehentlich in die Sonne schauen ist ungefähr wie in einen 50 mW Laser 
zu gucken. Das ist zwar unangenehm, verursacht ja aber auch keine 
bleibenden Schäden. Von den vmtl. 1 bis 5 mW in so einem Scanner geht 
keinerlei Gefahr für bleibende Schäden aus.

: Bearbeitet durch User
von Matthias L. (limbachnet)


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Percy N. schrieb:
> Damit wären also Laser-Wasserwaagen sinnlos

Für Distanzen von mehreren hundert Metern schon, ja.

von Daniel V. (danvet)


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Sven B. schrieb:
> Dazu bedenke man: aus einem dunklen Gang in's Freie laufen und
> versehentlich in die Sonne schauen ist ungefähr wie in einen 50 mW Laser
> zu gucken. Das ist zwar unangenehm, verursacht ja aber auch keine
> bleibenden Schäden. Von den vmtl. 1 bis 5 mW in so einem Scanner geht
> keinerlei Gefahr für bleibende Schäden aus.

Leider spricht hier ein Laie. Deine Argumentation mag aus dem Bauch 
heraus stimmen, rein rechnerisch ist das aber fatal.

Erstens dauert der Lidschlussreflex etwa 250ms, zweitens wird bei einem 
Laser dieser Reflex nur bei etwa 20% der Testpersonen ausgelöst (im 
Gegensatz zu Sonnenlicht).
siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Laser#Klassifizierung_nach_DIN_EN_60825-1
unter Anmerkungen

In diesen 250ms, oder eben auch mehr, hast du dir mit 50mW schon ein 
feines Loch in die Netzhaut gebrannt (und merkst es noch nicht mal).

Auch wenn es immer wieder geleugnet wird: Ab einer Laserstärke über 1mW 
braucht es besondere Schutzmassnahmen. Z.B. pulsierende oder rotierende 
Laser. Oder eben Schutzbrillen.
Die BarCode-Scanner bewegen sich ja auch, bzw. der Laser darin.

: Bearbeitet durch User
von Sven B. (scummos)


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Daniel V. schrieb:
> Sven B. schrieb:
>> Dazu bedenke man: aus einem dunklen Gang in's Freie laufen und
>> versehentlich in die Sonne schauen ist ungefähr wie in einen 50 mW Laser
>> zu gucken. Das ist zwar unangenehm, verursacht ja aber auch keine
>> bleibenden Schäden. Von den vmtl. 1 bis 5 mW in so einem Scanner geht
>> keinerlei Gefahr für bleibende Schäden aus.
>
> Leider spricht hier ein Laie. Deine Argumentation mag aus dem Bauch
> heraus stimmen, rein rechnerisch ist das aber fatal.

Die Argumentation ist doch rechnerisch. Sie vergleicht die Leistung der 
Sonne mit der eines Lasers.

> Erstens dauert der Lidschlussreflex etwa 250ms, zweitens wird bei einem
> Laser dieser Reflex nur bei etwa 20% der Testpersonen ausgelöst (im
> Gegensatz zu Sonnenlicht).

Ersteres hat mit meinem Argument überhaupt nichts zu tun. Zweiteres ist 
ganz interessant, aber ich finde zunächst fraglich, was hier genau 
studiert wurde; aus dem PDF geht das nicht hervor. Zählt "Lidschluss 
nach 270ms" hier auch als "Lidschluss nicht vorhanden"? So allgemeiner 
Konsens scheint die Erkenntnis ja nicht unbedingt zu sein, denn die Norm 
regelt das immer noch anders.

> In diesen 250ms, oder eben auch mehr, hast du dir mit 50mW schon ein
> feines Loch in die Netzhaut gebrannt (und merkst es noch nicht mal).

Oder eben auch nicht, weil es bei der Sonne ja auch nicht passiert ...?

Kann sein dass ich irgendwo einen Denkfehler habe, z.B. in verschiedenen 
Strahldivergenzen, aber deine Argumentation zeigt den jedenfalls nicht 
für mich sichtbar auf.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Sven B. schrieb:

> Oder eben auch nicht, weil es bei der Sonne ja auch nicht passiert ...?
>
Dann versuche doch bitte mal, 250 ms ddie helle Mittagssonne 
anzustarren.

> Kann sein dass ich irgendwo einen Denkfehler habe, z.B. in verschiedenen
> Strahldivergenzen, aber deine Argumentation zeigt den jedenfalls nicht
> für mich sichtbar auf.

Durch den höheren Gesamteintrag von Energie wird der Lidschlussreflex 
eher und sicher ausgelöst.  Bisher war rs evolutionär nicht von Vorteil, 
bei Bestrahlung mit Laserpointern möglichst schnell die Augen zu 
schließen.  Ich halte es nicht für tunlich, darauf zu warten, dass sich 
das zurechtmendelt.

von Sven B. (scummos)


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Percy N. schrieb:
>> Kann sein dass ich irgendwo einen Denkfehler habe, z.B. in verschiedenen
>> Strahldivergenzen, aber deine Argumentation zeigt den jedenfalls nicht
>> für mich sichtbar auf.
>
> Durch den höheren Gesamteintrag von Energie wird der Lidschlussreflex
> eher und sicher ausgelöst.  Bisher war rs evolutionär nicht von Vorteil,
> bei Bestrahlung mit Laserpointern möglichst schnell die Augen zu
> schließen.  Ich halte es nicht für tunlich, darauf zu warten, dass sich
> das zurechtmendelt.

Der Gesamteintrag von Energie ist nicht höher, das habe ich ja gerade so 
abgeschätzt dass der gleich ist.

Man könnte sich allerdings überlegen, ob die Größe des entstehenden 
Bilds einen Unterschied macht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Sven B. schrieb:

> Der Gesamteintrag von Energie ist nicht höher, das habe ich ja gerade so
> abgeschätzt dass der gleich ist.
>
Dann wäre es also noch weniger gefährlich, in die Sonne zu starren? 
Entschuldige bitte, jetzt wird es richtig abenteuerlich!

> Man könnte sich allerdings überlegen, ob die Größe des entstehenden
> Bilds einen Unterschied macht.

Das sollte man, allerdings im Hinblick auf das vergleichsweise winzige 
Bild des Lasers.

von Sven B. (scummos)


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Percy N. schrieb:
> Sven B. schrieb:
>
>> Der Gesamteintrag von Energie ist nicht höher, das habe ich ja gerade so
>> abgeschätzt dass der gleich ist.
>>
> Dann wäre es also noch weniger gefährlich, in die Sonne zu starren?
> Entschuldige bitte, jetzt wird es richtig abenteuerlich!

Hä, habe ich das tatsächlich so schlecht formuliert, dass man es nicht 
verstehen kann? Die Aussage war ganz einfach: "Die Gesamtleistung, die 
in das Auge fällt, wenn man aus einem dunklen Gang tritt und 
versehentlich in die Sonne schaut ist ungefähr gleich groß wie die eines 
50 mW Lasers, der auf das Auge trifft."
Zugrunde liegt dem einen Pupillenöffnung von 7 mm, wie sie immer 
angenommen wird, und die Solarkonstante.

Die Abbildungsqualität ist tatsächlich auch nicht so verschieden, außer 
man hat wirklich hochwertige Laserstrahlen (Single-Mode-Laser, ...). Für 
die typische rote Laserdiode ist 5-10 mrad Strahldivergenz nicht so 
falsch, und ungefähr dasselbe hat "Sonne mit Blende davor" auch (5 mrad 
sind 0.29 Grad, die Sonne ist 0.5 Grad groß).

Wie gesagt, kann sein dass hier irgendwo ein Denkfehler ist, aber ein 
greifbares Gegenargument für diese Betrachtung wäre schon nötig damit 
ich den erkenne ...

: Bearbeitet durch User
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Angst vor nem 1mW-Laserpointer, aber mutwillig in eine 10W-LED gucken, 
weil die so schön hell ist. Genau mein Humor!

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