Hallo zusammen, ich bin offensichtlich zu blöd meine Kündigungsfrist herauszufinden und bitte euch daher um kurze Hilfe. Folgende Situation: - Arbeit seit 2012 (= ca. 6 Jahre) in IG Metall Betrieb in der nähe von Stuttgart. - Im Arbeitsvertrag steht lediglich "Die Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen". Folgende Optionen gibt es: a. 3 Monate zum Quartalsende (Aussage der HR bei telefonischer Nachfrage!) b. 2 Monate zum Monatsende (M+E Manteltarifvertrag ERA Nordwürttemberg/Nordbaden) http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5206 c. 6 Wochen zum Quartalsende (M+E Manteltarifvertrag Nordwürttemberg/Nordbaden) http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html?id=5188 Für euch Experten wahrscheinlich leicht zu beantworten. Bin aber sehr durch die Aussage der HR verunsichert. Vielen Dank.
HansWurst schrieb: > Bin aber sehr durch die Aussage der HR verunsichert. Frag doch mal deinen Betriebsrat, dann hast du 4 Zahlen... ;-)
HansWurst schrieb: > - Im Arbeitsvertrag steht lediglich "Die Kündigungsfrist richtet sich > nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen". Für dich bindend ist das, was im Arbeitsvertrag steht. Also wenn das Unternehmen aktuell noch tarifgebunden ist, dann gilt die tarifliche Kündigungsfrist. Frag bei der zuständigen IGM-Geschäftsstelle nach und überprüfe die Angaben beim Personalbüro. Im deutschen Juristenwirrwarr kann man keine exakten Antworten geben. Wenn du ganz sicher sein willst, dann füge ins Kündigungsschreiben folgen Passus hinzu: >> Die Personalverantwortlichen bestätigen die Richtigkeit der Kündigungskonditionen, insb. den Kündigungstermin. << Das muß aber nicht sein. Wünsche viel Erfolg im neuen Job! Jo S.
Jo S. schrieb: > Wünsche viel Erfolg im neuen Job! Wie kommst du auf einen neuen Job? Er hat nur geschrieben, dass er kündigen möchte.
Wie gesagt, bei IGM fragen. Für das Kündigungsschreiben an sich trotzdem kein Beendigungsdatum nennen, nur die Angabe "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Jo S. schrieb: > Die Personalverantwortlichen bestätigen die Richtigkeit der > Kündigungskonditionen, insb. den Kündigungstermin. Sowas wird niemand sofort gegenzeichnen, wenn überhaupt. Nachteil: Kein schriftlicher Nachweis über den Zugangszeitpunkt der Kündigung. Aufhebungsvertrag?
Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren.
HansWurst schrieb: > Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht > möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren. Warum hat du nicht vorher Cheffe gefragt?
HansWurst schrieb: > Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht > möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren. Man schau doch ins BGB für Gesetzliches Regelungen. Zu Diplomzeiten gehörte eine Vorlesung "Gesettzliche Regelungenen für Ingenieure" noch ins Pflichtprogramm. Musste noch beim HR anfragen um zu erfahren das 1+1=2 ist? Typen schickt das Arbeitsamt.
Ing. 4.0 schrieb: > HansWurst schrieb: >> Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht >> möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren. > > Warum hat du nicht vorher Cheffe gefragt? Wer sowas dämliches nachfragen muss entwertet sein Diplom ;-)
HansWurst schrieb: > Die Kündigungsfrist war übrigens 2 Monate! Traurig, dass es nicht > möglich war das vor einreichen der Kündigung von der HR zu erfahren. Also gesetzliche Frist. Gilt wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes definiert ist. Seit wann arbeitest du nochmal?
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