Hier gibt es einen hochinteressanten Beitrag zum Radfahren aus Berlin... https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/kapitel7.html
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Viel Animation, wenig Information. Aber Radfahrer sind echt lustig. Auf der Straße rumheulen wennse mit weniger als 1,5m überholt werden, aber dann auf dem Gehweg die Fußgänger auf wenige cm Abstand bedrängen/überholen.
ROFL Du meinst die Smombies, die mit Ohrhöhrer auf dem Radweg laufen? Oder meinst du, die Radfahrer sind Schuld, das der Radweg auf dem Gehweg verläuft? Bezeichnend finde ich auch die Doppelmoral: Radfahrer sollen sich an die Regeln halten (rote Ampel zB) - aber selbst den vorgeschiebenen Überholabstand einhalten...Fehlanzeige Naja, kein Wunder, dass Fahrspuren zur Radspur umgewidmet werden... Jetzt aber mal nicht rumheulen ;-) Komischerweise sind viele Radfahrer ebenso Autofahrer...das merkt man auch, weil sich viele Autofahrer durchaus tolerant/respektvoll/regelkonform verhalten. Dafür will ich hier mal Danke sagen! Dem kleinen Rest gehört der FS entzogen. Hauptsache DU heulst nicht rum, wenn es dich trifft :-P Sorgt ja auch für weniger Autoverkehr...
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Wenn ein Abstand von unter 1,5 Meter "zu eng" ist, dann frage ich mich wie breit wohl die Strassen sind bzw. wie dick die Radfahrer sind... Und die Radfahrerfraktionen der Regierungen in vielen Ländern hätten es wohl gerne, dass Radfahrer dann sinuskurvenähnliche Verläufe nehmen, wobei ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern als tolerant gelten mag... ;-) PS: Viel Spaß auf Nebenstraßen mitten durch das Gemüse... Muss dann der Autofahrer mit zwei Rädern im Acker fahren?
Jaaa, Fahrspuren werden dem Autoverkehr entzogen fürn Radweg. Ist grade in unserer Straße geschehen. Was passiert? Die Radfahrer fahren immernoch auf dem Gehweg und die Straßenbahn steht jetzt im Ampelrückstau, weil weniger Fahrzeuge pro Ampelphase rüberkommen. Dadurch hab ich jetzt schon mehr als 1mal meine SBahn als Anschluss verpasst. Ich werd mir also wohl doch maln Auto kaufen müssen fürn Arbeitsweg. Bei dem neuen Vorzeigeradweg in der Holzmarkstraße heulen die Radfahrer übrigens immernoch rum facepalm. Ron L. schrieb: > Du meinst die Smombies, die mit Ohrhöhrer auf dem Radweg laufen? > Oder meinst du, die Radfahrer sind Schuld, das der Radweg auf dem Gehweg > verläuft? Erstere sind nu wirklich zum Abschuss freigegeben ;) Ich rede auch nicht von den Gemeinschaftswegen wo Radfahren auf dem Fußweg freigegeben ist. Aber selbst auf denen ist laut STVO mit Abstand und langsam zu überholen und nicht mir 20kmh+ auf wenige cm. Selbst der ADFC hat dazu ne Infobroschüre: https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Recht/Downloads/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer_Stand_12.2016.pdf Bei uns in der Siedlung sind die Fußwege mit 1,5m recht schmal und dann sind tlw. auchnoch Bäume drauf. Da meinen dann die Radfahrer unbedingt drauf fahren zu müssen und auf wenige cm zu überholen und das nicht grade langsam. Ums mal ins Verhältnis zu setzen: Von rechtsabbiegern, die mich als Fußgänger durchlassen müssen, werd ich maximal 2 mal im Jahr bedrängt. Das Ding mit den Radfahrern aufm Fußweg hab ich bei 15min laufen täglich mindestens 2 mal! Das k*tzt einen irgendwann wirklich einfach nurnoch an. Zudem: Ich bin kein Auofahrer, ich hab nichtmal eines. Nur wenns wirklich mal dringend gebraucht wird gibts eines zur Miete. Sonst nutz ich den ÖPNV. Der Autoverkehr gehört nun wirklich mal eingeschränkt, da sollte allerdings der ÖPNV ausgebaut werden und nicht irgendwelche Fahrspuren zu Radwegen. Der Autoverkehr wird sich ohne ALternative nicht in Luft auflösen und radfahren im Winter ist keine ALternative. zB Die Straßenbahn hier mal alle 10min statt 20 fahren zu lassen wär nen guter Anfang ;)
Weshalb sind 1.5m an der unteren Grenze ? Es braucht fuer den Radfahrer einen Sicherheitsabstand gegen Rechts wenn - dort ein Randstein ist - der Rand nicht gerade, heisst ausgefranst ist - fuer Bodenablaeufe - fuer Wasserlachen Der Sicherheitstabstand des Radfahrers gegen Rechts muss etwas groesser sein wenn er - grad am Telephonieren ist - am SMS schreiben ist - das Navi bedienen muss
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In der Studie wird leider nicht die Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs gemessen und ausgewertet. Wenn ich als Radfahrer im stockenden Innenstadtverkehr mit max. ca. 25 km/h überholt werde, empfinde ich 0,5 m Abstand als ausreichend. Bei fließendem Verkehr (50 km/h) ist für mich 1 m mehr als ausreichend. 1 m sind für mich auch auf der Landstraße gerade noch in Ordnung. Ausnahme: Wenn ich von einem Fahrzeug mit miserabler Aerodynamik und Überhöhe (LKW, Bus, Lieferwagen, SUV u.ä.) mit mehr als 80 km/h überholt werde, wünsche ich mir wegen der starken Sogwirkung dieser Fahrzeuge schon die in der Rechtsprechung geforderten 1,5 m. Ich erwarte aber nicht, dass andere Radfahrer ebenfalls dieser Meinung sind und halte deswegen als Autofahrer deutlich größere Abstände als die oben genannten ein, erst recht bei Radfahrern mit erkennbar instabiler Fahrweise.
Mani W. schrieb: > Muss dann der Autofahrer mit zwei Rädern im Acker fahren? Natürlich nicht. Du darfst auch hinter dem Radfahrer herfahren.
> Der Sicherheitstabstand des Radfahrers gegen Rechts muss etwas groesser > sein wenn er > - grad am Telephonieren ist > - am SMS schreiben ist > - das Navi bedienen muss Gerne. Ein Schritt in diese für mich als Fahrradfahrer richtige Richtung wäre schon, wenn wenigstens 1 Meter -weit öfter als derzeit- nicht unterschritten würde! Auch von jenen Autofahrern, die > "grad am Telephonieren" etc. sind.
Mw E. schrieb: > Auf der Straße rumheulen wennse mit weniger als 1,5m überholt werden, > aber dann auf dem Gehweg die Fußgänger auf wenige cm Abstand > bedrängen/überholen. Also auf dem Gehweg haben die Radfahrer gar nichts zu suchen. Auf den "gemischten" Wegen habe ich aber auch schon lange aufgegeben. Weil Fußgänger relativ langsam unterwegs sind, laufen die oft recht planlos auf dem Weg rum. (nicht nur die Smombies) Kann ja nichts passieren, wenn alle so langsam unterwegs sind. Radfahrer sind aber oft um den Faktor 10 schneller. Tendenziell orientieren sich Fußgänger auch leider eher an der Mitte und verteilen sich gleichmäßig über die ganze Breite. :-( Klingeln hilft meist auch wenig, weil die Reaktion natürlich auch langsam kommt und die Ausweichbewegung eines Fußgängers meiner Erfahrung nach nicht vorhersagbar ist. -> Radfahrer im Zweifelsfall auf die Fahrbahn und nicht auf einen Rad-und-Gehweg.
Fakt ist doch nun mal, daß der durchschnittliche Radfahrer (hier beliebiges Verbalinjurium einfügen) ist. Der durchschnittliche Radfahrer hält sich für was besseres und meint, sobald er sein Fahrrad (ab einem Wert von etwa 500€ *1) besteigt, gehören ihm die Wege, welche er nutzt vom linken bis zum rechten Rand. *2 Sie fahren mit einer Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone, für die jeder Autofahrer in der Stadt schon ein Knöllchen bekommt, fahren statt auf dem Radweg auf der Straße, weil sie meinen, daß die Radwege ja ach so schlecht sind, achten auf keine Ampel und nehmen nur dann Rücksicht auf Fußgänger, wenn es für sie nicht von Nachteil (in Form von einem Zeitverlust über 0,25 Sekunden) ist. Sie fahren entweder unbeleuchtet nachts im Winter mitten auf der Straße oder haben als Beleuchtung hinten blinkende Weihnachtsbaumlichter und vorne Flakscheinwerfer vom Typ Varta Volkssturm. Und wenn sie (was erstaunlicherweise relativ selten vorkommt) so dicht an parkenden Autos vorbei fahren, daß sie eine Schneise der Zerstörung (in Form von abgefahrenen Seitenspiegeln und verkratzen Seiten) verursachen, halten sie es nicht einmal für nötig, den verursachten Schaden zu begleichen. Das Beste wäre es doch, überall Radwege zu bauen und im Gegenzug dazu alle Wege, die NICHT für Radfahrer gedacht sind (Ja, so etwas gibt es tatsächlich, nennt man Fußwege und Straßen neben Fahrradwegen) mit schönen Längsrillen verziert, welche die Fahrradterroristen auf die Radwege zwingen. *1 Ausnahme hiervon sind erstaunlicherweise Pedelecfahrer im fortgeschrittenen Alter *2 Zugegeben, das gilt auch für den durchschnittlichen Autofahrer. Aber der muss sich vorsichtiger verhalten, was das Überschreiten der Verkehrsregeln betrifft, da er durch sein Kennzeichen identifizierbar ist.
Frank B. schrieb: > Fakt ist doch nun mal, daß der durchschnittliche Radfahrer (hier > beliebiges Verbalinjurium einfügen) ist. Schöne Einleitung für eine niveauvolle Diskussion, offenbar zumindest in deiner Welt. Frank B. schrieb: > Der durchschnittliche Radfahrer hält sich für was besseres Wie viele Autofahrer werden eigentlich durch Radfahrer getötet? Frank B. schrieb: > fahren statt > auf dem Radweg auf der Straße, weil sie meinen, daß die Radwege ja ach > so schlecht sind, Es wird dich jetzt furchtbar schockieren, aber eine generelle Radwegsbenutzungspflicht gibt es nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radverkehrsanlagen_ohne_Benutzungspflicht Um auf deinem Niveau zu diskutieren: Mich juckt es immer in den Füßen, Autos, die auf Radwegen parken, einfach im Vorbeifahren mal den Spiegel abzutreten. Ich fahre übrigens bei Wind und Wetter -außer bei Glätte- mit dem Rad: Fahrleistung ca. 6.000km pro Jahr.
Frank B. schrieb: > Zugegeben, das gilt auch für den durchschnittlichen Autofahrer. Aber > der muss sich vorsichtiger verhalten, Ich glaub du bist noch nie Rad gefahren, sonst müsstest du wissen, wie verdammt vorsichtig man da sein muss, wenn man an seinem Leben hängt. Hirnlose Verkehrsteilnehmer gibt es in allen Gruppen, aber wenn der durchschnittliche Radfahrer sich so verhalten würde, wie es manch Kraftfahrer "fühlt", dann wäre er schon ausgestorben ;-)
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Volker S. schrieb: > > -> Radfahrer im Zweifelsfall auf die Fahrbahn und nicht auf einen > Rad-und-Gehweg. Genau das. Immer wieder lesenswert, "Das Prinzip Radweg". Radwege sind "Verkehrswege 2. Wahl" und sie werden als solche behandelt. Fast alles, was mit Radwegen geschieht und wie mit ihnen umgegangen wird, ist auf einer Fahrbahn undenkbar oder zumindest würde es heftigen Protest hervorrufen. Dieses Prinzip steckt in den Köpfen der Menschen und es ist dort auch nicht herauszubekommen, indem man einen "guten Radweg" erfindet." Quelle: http://www.bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html Im übrigen halte ich die Fokussierung auf einen fixen Überholabstand von 1,50 m, unabhängig von den Umständen, genau so für eine Schnapsidee wie das besagte Prinzip Radweg. Es liefert eine untaugliche, ja sogar gefährliche "Lösung" für ein schlecht verstandenes Problem, das man nicht versteht, weil man es nicht verstehen will.
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Das eigentlich Thema war ja "überholen". Vom Abstand her finde auch ich das jetzt als Radfahrer im Alltag nicht so dramatisch und die Fixierung auf 1,5m nicht immer nötig. Gerade bergauf winke ich dann doch mal ein Auto vorbei, auch wenn da eigentlich höchstens ein halber Meter oder weniger Platz ist. Wenn ich selber langsam unterwegs bin und weiß, dass ich vorsichtig überholt werde finde ich das OK. Die Beobachtung im"hochinteressanten Beitrag", dass schneller fahrende Radler mit größerem Abstand überholt werden, kann ich nicht bestätigen. Vielmehr wird es da öfter mal eng, weil der Kraftfahrer die Geschwindigkeit des Radlers unterschätzt und nicht rechtzeitig vor dem Gegenverkehr vorbei ist. Etwas kurzsichtig und oft unnötig sind auch Überholmanöver beispielsweise in Zone 30 mit vielen Engstellen. Kaum ist das Kraftfahrzeug vorbei, muss es wieder an der nächsten engen Stelle warten und blockiert den Radler. Aber kann ja gar nicht sein, dass ein Radfahrer schneller ist ;-)
Kara B. schrieb: > Wie viele Autofahrer werden eigentlich durch Radfahrer getötet? Das ist Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Frage müsste lauten: Wie viele Autofahrer würden durch Radfahrer getötet werden, wenn ein Rad genauso viel wiegen würde, wie ein Auto? Dann wäre das Verhältnis schon ein ganz anderes. Kara B. schrieb: > Es wird dich jetzt furchtbar schockieren, aber eine generelle > Radwegsbenutzungspflicht gibt es nicht: Ja, weiß ich. Und das ist ein großer Fehler in der StVo. Wenn dann bitte gleiches Recht für Alle. Kara B. schrieb: > Mich juckt es immer in den Füßen, > Autos, die auf Radwegen parken, einfach im Vorbeifahren mal den Spiegel > abzutreten. Machen Fahrradfahrer doch. Und das nicht nur bei Autos die auf Radwegen Parken. Ein Auto ordnungsgemäß auf einem ausgewiesenen Parkstreifen, der sich neben einem Radweg befindet abzustellen reicht dazu schon aus. Volker S. schrieb: >> Zugegeben, das gilt auch für den durchschnittlichen Autofahrer. Aber >> der muss sich vorsichtiger verhalten, > > Ich glaub du bist noch nie Rad gefahren, sonst müsstest du wissen, wie > verdammt vorsichtig man da sein muss, wenn man an seinem Leben hängt. Schön aus dem Zusammenhang gerissen das Zitat.
Kara B. schrieb: > Es wird dich jetzt furchtbar schockieren, aber eine generelle > Radwegsbenutzungspflicht gibt es nicht: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Radverkehrsanlagen_ohne_Benutzungspflicht Danke, ich wollte mich schon länger informieren, wie das eigentlich mit den Schutzstreifen ist ;-) >„Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien > markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. > Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ Bisher kommt es mir eher so vor als wären das Parkstreifen für Kraftfahrzeuge. Auf älteren Straßen sind die nachträglich angelegten Schutzstreifen auch nicht immer sehr angenehm zu befahren, weil die Fahrbahn am Rand oft in viel schlechterem Zustand ist. Bei höheren Geschwindigkeiten wird man da ganz schön durch geschüttelt.
Früher mal war mal eine Statistik auffindbar, lt. der bei Verkehrsunfällen zwischen Autos und Fahrrädern in 2/3 der Fälle der Autofahrer Schuld war. Wie hat sich das 'verbessert' (oder auch nicht)? Wo findet man eine Statistik, wieviele mehr Fahrradfahrer in Deutschland direkt durch Autos ums Leben kommen, als in den Niederlanden oder Dänemark? Wie viel niedriger sind die Strafen für z.B. (öfters verkehrsgefärdendes) Falschparken auf Bürgersteigen, Fahrradwegen bei uns als anderswo?
Frank B. schrieb: > Schön aus dem Zusammenhang gerissen das Zitat. Nicht ganz. Ich wollte darauf hinaus wie lächerlich die Angst vor Strafe im Verhältnis zur Angst um Leib und Leben ist.
Frank B. schrieb: > Wie viele > Autofahrer würden durch Radfahrer getötet werden, wenn ein Rad genauso > viel wiegen würde, wie ein Auto? > Dann wäre das Verhältnis schon ein ganz anderes. Man kann natürlich alles mit allem solange ins Verhältnis setzen, bis es einem in den eigenen Kram passt. Wie viele tote Autofahrer würdest du nach deiner kruden Theorie auf das Konto von panzerfahrenden Radfahrern buchen? Frank B. schrieb: > Wenn dann bitte gleiches Recht für Alle. Möchtest du jetzt, daß Autos auch auf Fußwegen fahren sollen? Oder auf Radwegen? Fragen über Fragen. Frank B. schrieb: > Machen Fahrradfahrer doch. Siehst du, es gibt auch Radfahrer, dies sich auf deinem Niveau bewegen.
Volker S. schrieb: > Tendenziell orientieren sich Fußgänger auch leider eher an der Mitte und > verteilen sich gleichmäßig über die ganze Breite. :-( > Selbstverständlich, das ist eine Statusfrage: Wer hinten geht, ist das Hühnchen! > Klingeln hilft meist auch wenig, weil die Reaktion natürlich auch > langsam kommt und die Ausweichbewegung eines Fußgängers meiner Erfahrung > nach nicht vorhersagbar ist. > Doch, manchmal schon. Wenn Dir zB vier Fußgänger nebeneinander, die Breite des Weges ausfüllend, entgegenkommen, kannst Du davon ausgehen, dass die beiden äußeren die Positionen tauschen werden, ebenso die beiden inneren. Da der erfahrene Radler bei dieser Lage bereits einige Meter bevor es eigentlich erforderlich wäre klingelt, kann er dann beobachten, wie auf beiden Flügeln die innere und die äußere Position getauscht werden. Außer bei Menschen aus Kulturkreisen, in denen sich das Wegerecht nach der Kopfstärke der Gruppe bemisst. Die reagieren bestenfalls überhaupt nicht, was der Gesundheit des Radlers zumindest nicht unmittelbar abträglich ist.
Percy N. schrieb: > kannst Du davon ausgehen, > dass die beiden äußeren die Positionen tauschen werden, ebenso die > beiden inneren. Ich habe oft genug die Hühnerhaufen-Methode erlebt. Unkontrolliertes Laufen in alle möglichen Richtungen.
Kara B. schrieb: > Ich habe oft genug die Hühnerhaufen-Methode erlebt. Unkontrolliertes > Laufen in alle möglichen Richtungen. Ja, das geht auch. Wichtig dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt die lichte Weite zwischen irgend zwei Personen mehr als sechzig Zentimeter beträgt!
Percy N. schrieb: > Die reagieren bestenfalls überhaupt > nicht, was der Gesundheit des Radlers zumindest nicht unmittelbar > abträglich ist. Der erfahrene Radfahrer ist auf fast alles vorbereitet und kann entsprechend reagieren. Man sollte nur nicht erwarten, dass er in diesem Fall sein Rad im größten möglichem Abstand, langsam vorbei schiebt. Percy N. schrieb: > Wichtig dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt die > lichte Weite zwischen irgend zwei Personen mehr als sechzig Zentimeter > beträgt! Genau so ist es - Peinlicher Weise auch möglich, wenn man selber mal in einer Gruppe Fußgänger unterwegs ist ;-)
Percy N. schrieb: > Kara B. schrieb: > >> Ich habe oft genug die Hühnerhaufen-Methode erlebt. Unkontrolliertes >> Laufen in alle möglichen Richtungen. > > Ja, das geht auch. Wichtig dabei ist, dass zu keinem Zeitpunkt die > lichte Weite zwischen irgend zwei Personen mehr als sechzig Zentimeter > beträgt! Um genau zu sein: zwischen irgend zwei benachbarten Personen. Sonst wäre die Bedingung kaum erfüllbar ...
Volker S. schrieb: > Man sollte nur nicht erwarten, dass er in diesem > Fall sein Rad im größten möglichem Abstand, langsam vorbei schiebt. Hast du schon mal einen Autofahrer gesehen, der seine Karre vorsichtig an einem Pulk Radler oder Fußgänger vorbei geschoben hat?
Uhu U. schrieb: > Volker S. schrieb: >> Man sollte nur nicht erwarten, dass er in diesem >> Fall sein Rad im größten möglichem Abstand, langsam vorbei schiebt. > > Hast du schon mal einen Autofahrer gesehen, der seine Karre vorsichtig > an einem Pulk Radler oder Fußgänger vorbei geschoben hat? Geschoben nicht, aber mit weniger als Schritttempo. gefahren. Hast Du noch nie ein Auto in einer Menschenmenge gesehen, zB Demo?
Und wieso soll dann der Radfahrer sein Gefährt im größten möglichem Abstand langsam vorbei schieben? Mit angepasster Geschwindigkeit vorbeizufahren tuts auch…
Uhu U. schrieb: > Mit angepasster Geschwindigkeit vorbeizufahren tuts auch… Wenn ich daran denke, wie blechern derartige Aktionen gelegentlich geklungen haben (übrigens auch am stehenden Fahrzeug), würde ich davon lieber Abstand nehmen wollen; ansonsten gerät es zum vermeidbaren Balanceakt. Ja, nur die Harten usw ... Und?
Uhu U. schrieb: > Mit angepasster Geschwindigkeit vorbeizufahren tuts auch… Über "die" angepasste Geschwindigkeit werden Fußgänger und Radfahrer systembedingt völlig unterschiedlicher Auffassung sein. Wen ein schneller Radfahrer seine Geschwindigkeit auf ein für ihn sicheres Maß verringert, kann das für einen Fußgänger immer noch "erschreckend" schnell sein. Angepasste Fußgänger, die auf gemischten Wegen etwas Rücksicht auf andere nehmen würden und den vorhandenen Platz nicht in kleinst mögliche Stücke unterteilen, wären theoretisch nicht schlecht. Da dies aber wohl nicht mit Absicht geschieht, sondern ein natürliches Verhalten zu sein scheint, kann man das praktisch wohl vergessen.
ich mach ja beides (Auto und Radfahren, und manchmal auch zu fuß gehen) sollte jeder Autofahrer mal machen, mit dem Rad durch die Stadt.. (und es sollte auch jeder mal mit einem LKW fahre, aber das ist jetzt ein anderes Thema..) Solange sich PKW/Rad und Fußgänger den Platz teilen müssen, wird das zu Konflikten kommen .. Wobei der (anonyme) Autofahrer da natürlich leichtes Spiel hat.. (der ist ja sofort wieder weg, und muss sich normalerweise auch nicht rechtfertigen, wird also die "zweite Meinung" im seltensten Fall mitbekommen) (vorallem aber auf Landstraßen, wo man mit > 100 überholt wird,.. eigentlich viel gefährlicher, aber in der Stadt fahren halt mehr Menschen Rad..) da verstehe ich dass der (wesentlich) schwächere Verkehrsteilnehmern natürlich geschützt gehört.. was ich allerdings nicht versteht, warum man sich dann mit auf einen vollkommen bescheuerten "1,5 Meter linkem Sicherheitsabstand" eingeschossen hat.. das "Argument" ist doch viel zu angreifbar.. da wird jeder Autofahrer sagen: was für Blödsinn... würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten, müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben...
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Robert L. schrieb: > würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten, > müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben... Kann es sein, dass Du die Sogwirkung geparkter Fahrzeuge überschätzst?
Robert L. schrieb: > was ich allerdings nicht versteht, warum man sich dann mit auf einen > vollkommen bescheuerten "1,5 Meter linkem Sicherheitsabstand" > eingeschossen hat.. das "Argument" ist doch viel zu angreifbar.. da wird > jeder Autofahrer sagen: was für Blödsinn... Naja, viele sagen von den Regeln, die sie in ihrem Fortkommen behindern: "Was für ein Blödsinn!" ;-) Das kann also kein Kriterium sein. > würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten, > müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben... Ich halte die 1,5m Minimalabstand für richtig (bei Radfahrern, die ein Kind transportieren, sind es übrigens 2m). Denn bei höheren Geschwindigkeiten bzw. großen LKW hat man wirklich eine enorme Sogwirkung. Wie sollte man das also regeln? LKW müssen mehr Abstand halten, Auto auch, aber nur, wenn sie mit der und der Geschwindigkeit fahren? Da blickt dann kaum jemand durch. Mit der 1,5m-Regelung ist klar: ich kann einen Radfahrer nur dann überholen, wenn ich den Fahrstreifen komplett verlasse. Hier in der Eifel sind außerhalb aber sowieso die Motorradfahrer das größere Problem. Insbesondere die "fliegenden Holländer" sind hier jedem ein Begriff. Diverse kurvige Straßen muss man am Wochenende schlicht meiden, weil das für Radfahrer wirklich lebensgefährlich wird. Es wird einfach davon ausgegangen, dass sich hinter der nächsten Kurve nichts Langsames auf der Fahrbahn befinden kann. "Et is schon immer jot jegange" - nee, isses nicht, wie die vielen Kreuze hier am Fahrbahnrand bezeugen. Übrigens muss man sich als Radfahrer auch nicht rechts an den Rand quetschen. 60-80cm Abstand zum Bordstein/Gehweg bzw. Fahrbahnbegrenzung sind vollkommen in Ordnung. Und das gilt für die äußerste Stelle des Rades (meist also den Lenker). Die Räder befinden sich dann also eher 1,10m vom Rand entfernt. Bei parkenden Autos oder anderen Gefahrenquellen am Rand sind 1,10-1,30m absolut im Rahmen. Und ja: das heisst, dass man dann fast in der Mitte des Fahrstreifens fährt. Außerdem ist man auch nicht gezwungen, auf dem Standstreifen zu fahren. Dieser gehört nicht zur Fahrbahn. Wir machen das natürlich, aber auch nur, wenn er wirklich sauber ist. Oft liegen ja doch Steinchen und Scherben auf dem Standstreifen. Je nach Region ist es auch kein Problem, einfach mal hinter einem Rad zu bleiben. In den Niederlanden ist man da deutlich entspannter, ebenso in Ostfriedland. Dort passiert auch viel weniger, einfach weil der Autofahrer weiss, dass er mit ziemlicher Sicherheit Radverkehr hat. Da wird weder gehupt noch gedrängelt. Radfahrer sind dort gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und jeder Autofahrer dort fährt vermutlich in wenigen Stunden selbst auch Rad. Außerdem scheinen die Autofahrer dort verstanden zu haben, dass jeder Radfahrer ja ein Mensch weniger ist, der sich vor ihm mit dem Auto in den Stau einreiht und ihm so hilft, schneller ans Ziel zu gelangen.
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Ich bin viele Jahre in Tübingen Auto gefahren. Täglich. Ich habe in dieser Zeit exakt 0,0 Fahrradfahrer gesehen die an einer roten Ampel angehalten hätten. Die Mehrheit fährt einfach durch, eine Minderheit wechselt auf den Gehweg, bedrängt dort die Fußgänger weil die Geschwindigkeit auf keinen Fall reduziert werden darf, und fährt dann 2 Meter nach der Ampel wieder auf die Straße. Ganz abgesehen von einer Million anderen komplett Wahnsinnigen Aktionen bei 100%iger Mißachtung der StVo. Aber das ist dort schon alles völlig normal. Bevor ich mir also von einem Radfahrer jemals IRGENDWAS über Verkehssicherheit sagen lasse, müsste vorher die Hölle zufrieren. Dieser Tag müsste erstmal gebacken werden.
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man lockt die Radfahrer auf die Strasse und will so einen Absatzmarkt für "Radfahrerassistenten" oder Abbiegeassistenten für LKW produzieren. woher da wohl der Wind weht...
Percy N. schrieb: > Robert L. schrieb: > >> würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten, >> müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben... > > Kann es sein, dass Du die Sogwirkung geparkter Fahrzeuge überschätzst? naja, Türen die aufgehen, Kinder die einen Schritt heraus gehen.. warum soll man mit dem Rad mit 30km/h nicht nach rechts 1,5m Abstand halten.. ? anders herum aber schon? Sogwirkung in der Stadt? wenn man von Auto überholt wird? wohl kaum.. @Chris D >Und ja: das heisst, dass man dann fast in der Mitte des Fahrstreifens >fährt. was auch bedeutet, dass laut STVO ein Fahrrad mehr platz braucht als ein Auto ;-) das in der Mitte der Fahrbahn fahren, mache ich z.B. im Kreisverkehr oder wenn ich bald mal vor habe links abzubiegen
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Volker S. schrieb: > Wen ein schneller Radfahrer seine Geschwindigkeit auf ein für ihn > sicheres Maß verringert, kann das für einen Fußgänger immer noch > "erschreckend" schnell sein. Das zu vermeiden, gibts am Fahrrad eine Klingel… Und die kann man auch präventiv einsetzen.
Cyblord -. schrieb: > Ich bin viele Jahre in Tübingen Auto gefahren. Täglich. Ich habe in > dieser Zeit exakt 0,0 Fahrradfahrer gesehen die an einer roten Ampel > angehalten hätten. Völlig unglaubwürdig… Mindestens einer wird sich gefunden haben - jeden Tag, an dem du nüchtern und klaren Blicks unterwegs warst…
Uhu U. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Ich bin viele Jahre in Tübingen Auto gefahren. Täglich. Ich habe in >> dieser Zeit exakt 0,0 Fahrradfahrer gesehen die an einer roten Ampel >> angehalten hätten. > > Völlig unglaubwürdig… Mindestens einer wird sich gefunden haben - jeden > Tag, an dem du nüchtern und klaren Blicks unterwegs warst… Tja sollte man meinen. Aber ich fürchte du kennst die Zustände dort nicht.
Cyblord -. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> woher da wohl der Wind weht... > > Von der Abbiegeassistenzsytem-Mafia? -1
● J-A V. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> ● J-A V. schrieb: >>> woher da wohl der Wind weht... >> >> Von der Abbiegeassistenzsytem-Mafia? > > -1 Sorry ich versuche nur auf deine Verschwörungstheorien einzusteigen. Es ist aber nicht ganz so leicht. Also sag mal, woher weht der Wind? Chemtrails? Also wegen dem "Wind" zwinker. Oder aus der Hohlwelt?
● J-A V. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Chemtrails? > > soll ich auf sowas wirklich antworten? Nein, sonst wissen "DIE" ja auch woher der Wind weht. Also pssst. Nicht antworten. Verhalte dich normal und unaufällig.
Blinder Aktionismus ohne Nachzudenken! geht auch schon wieder in die Richtung Nachhaltigkeit. man lasse die Radfahrer auf den Radwegen, erst recht wen schon welche vorhanden sind. Kennst Mein Video??? dann braucht man auch keine Abbiegesysteme. Man bringe den Bikern nur bei, nicht nehmen LKW anzuhalten, Wenn de ran einer Ampel wartet. Oder eben noch schnell durchzuschlängeln. Rest = deren Problem. nein eher noch des Zuschauers Problem, wenn ein abgerissener Kopf zwischen den Zwillingsreifen flattert. Chemtrails - mach Dich nicht lächerlich!
Uhu U. schrieb: > Volker S. schrieb: >> Wen ein schneller Radfahrer seine Geschwindigkeit auf ein für ihn >> sicheres Maß verringert, kann das für einen Fußgänger immer noch >> "erschreckend" schnell sein. > > Das zu vermeiden, gibts am Fahrrad eine Klingel… Und die kann man auch > präventiv einsetzen. Ich kann mich bzgl der letzten Jahre an genau einen Fall erinnern, in dem ein Fußgänger das Klingeln nicht als Aggression aufgefasst hat. Die Leute hier scheinen zu glauben, man fordere ein unbedingtes Wegerecht ein. Ein freundlich intoniertes, aber hinreichend lautes "Vorsicht, bitte!" hat sich hingegen bewährt.
Robert L. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Robert L. schrieb: >> >>> würde ein Fahrradfahrer die 1,5 Meter (auf BEIDEN SEITEN) einhalten, >>> müsste er das fahren sein lassen, und den ganze Weg schieben... >> >> Kann es sein, dass Du die Sogwirkung geparkter Fahrzeuge überschätzst? > > naja, Türen die aufgehen, Kinder die einen Schritt heraus gehen.. > > warum soll man mit dem Rad mit 30km/h nicht nach rechts 1,5m Abstand > halten.. > ? > Ich räume ein, meine Ironie ist nicht immer leicht durchschaubar. > anders herum aber schon? > > Sogwirkung in der Stadt? wenn man von Auto überholt wird? wohl kaum.. > Ich erinnere mich noch gut an den Bus, der mich mit gefühlt 15 cm Abstand überholt hat... > @Chris D >>Und ja: das heisst, dass man dann fast in der Mitte des Fahrstreifens >>fährt. > > was auch bedeutet, dass laut STVO ein Fahrrad mehr platz braucht als ein > Auto ;-) > Jein. In Wohnstraßen fahre ich mit dem Auto nach Möglichkeit mittig, um die Überlebenschance derjenigen Kinder zu erhöhen, die plötzlich zwischen geparkten Fahrzeugen hervorstürmen. Das ist jedenfalls meine Auslegung von "möglichst weit rechts".
Percy N. schrieb: > Ich kann mich bzgl der letzten Jahre an genau einen Fall erinnern, in > dem ein Fußgänger das Klingeln nicht als Aggression aufgefasst hat. Ich klingle schon auf 80-50 m Entfernung, wenn ein Konflikt mit einer Gruppe Fußgänger oder einem Hundeführer bevorstehen könnte. Das hat mehrere Vorteile: ich erschrecke niemanden damit und es wird nicht als aggressives Verhalten mißinterpretiert, die Leute haben Zeit, sich darauf einzustellen und ich sehe, ob sie überhaupt hören und wenn ja, wie sie reagieren. Besonders Leute mit Hunden reagieren in aller Regel freundlich darauf. Es gibt natürlich auch Ausnahmen, dennen es schlicht wurscht ist, was ihr Köter treibt, aber das sehe ich dann frühzeitig.
Uhu U. schrieb: > Besonders Leute mit Hunden reagieren in aller Regel freundlich darauf. > Es gibt natürlich auch Ausnahmen, dennen es schlicht wurscht ist, was > ihr Köter treibt, aber das sehe ich dann frühzeitig. Ja, Hunde! Männer mit Kindern werten alles, ob Klingeln oder Rufen, als körperlichen Angriff, Frauen neigen dazu, ihr Territorium zu verteidigen; manche sind aber auch einsichtig. Spitzenreiter bisher: Oma lüftet ihren etwa dreijährigen Bankert mitten auf dem zwei Meter breiten Weg. Klingel. Keine Reaktion. Klingeln. Sorgenvoller Blick. Beherztes Klingeln. "Hast Du gehört, Mäuschen? Der Mann hat pling-pling gemacht!"
Percy N. schrieb: > Oma lüftet ihren etwa dreijährigen Bankert mitten > auf dem zwei Meter breiten Weg. Klingel. Keine Reaktion. Klingeln. > Sorgenvoller Blick. Beherztes Klingeln. "Hast Du gehört, Mäuschen? Der > Mann hat pling-pling gemacht!" Ja mein Gott dann musst du halt bremsen. Wie schlimm. Ich kann auch nicht bei jedem Radfahrer der mir die Straße blockert einfach Hupen und drauf los fahren. Manchmal ist ein Weg halt blockiert. Kommt vor. Deal with it! Es muss nicht jeder mit Mann und Maus zur Seite stürzen nur weil du angefahren kommst. Deshalb kann euch auch niemand leiden.
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● J-A V. schrieb: > Man bringe den Bikern nur bei, nicht nehmen LKW anzuhalten, > Wenn de ran einer Ampel wartet. > Oder eben noch schnell durchzuschlängeln. Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel gibt, ist auch nicht neu. Die Radfahrer sollten auch mal an den armen LKW-Fahrer denken, wenn der einen Schock kriegt und womöglich lebenslang berufsunfähig wird. Nur weil sich ein Radfahrer unbedingt drunter legen mußte. Ich sehe das als Fußgänger täglich hier in Berlin, wie sich manche Radfahrer wie Selbstmörder benehmen. 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Und nicht "einseitige Rücksicht"
Peter D. schrieb: > Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte > der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch > nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel > gibt, ist auch nicht neu. Ja, das sollte man schon als Selbstschutz tun. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Radfahrer bei Rot an der Kreuzung bis ganz nach vorne fahren und sich dann vor den LKW setzen können. In Holland gibt es diese Flächen vor der Haltelinie für Kfz. Keine Ahnung, wie die im Amtsdeutsch heißen :-} > Die Radfahrer sollten auch mal an den armen LKW-Fahrer denken, wenn der > einen Schock kriegt und womöglich lebenslang berufsunfähig wird. Nur > weil sich ein Radfahrer unbedingt drunter legen mußte. > Ich sehe das als Fußgänger täglich hier in Berlin, wie sich manche > Radfahrer wie Selbstmörder benehmen. > 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und > gegenseitige Rücksicht. > > Und nicht "einseitige Rücksicht" Jepp. Allerdings kann es in der heutigen Zeit eigentlich auch nicht mehr sein, dass es bei LKW überhaupt einen toten Winkel gibt. Kameramodule liegen im Cent-Bereich, jedes poplige Smartphone hat eine. Man wird förmlich zugeschmissen mit Kameras. Und da sollte es nicht möglich sein, einen LKW für 100€ entsprechend nachzurüsten? Zumal die meisten eh schon Rückfahrkameras etc. und damit einen Bildschirm haben.
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Chris D. schrieb: > Eine andere Möglichkeit wäre, dass Radfahrer bei Rot an der Kreuzung bis > ganz nach vorne fahren und sich dann vor den LKW setzen können. In > Holland gibt es diese Flächen vor der Haltelinie für Kfz. Keine Ahnung, > wie die im Amtsdeutsch heißen :-} Die gibts in Karlsruhe auch. Besonders rücksichtslose - gerne Taxi- - Fahrer fahren trotzdem bis zur Radfahrer-Haltelinie vor und das natürlich ganz knapp am rechten Straßenrand, weil dort ein Radfahrer-Schutzstreifen aufgezeichnet ist, den man bei der Gelegenheit ja auch gleich noch blockieren kann… Dann gibt es Verkehrsinseln als künstliche Engpässe, die den Verkehrsfluss bremsen sollen. An so einem Ding hat mich mal ein PKW gestreift, der meinte, er müsste sich noch schnell durchquetschen. Solche Rabauken sind allerdings die absolute Ausnahme. Die Regel ist eher, dass die Autofahrer übervorsichtig sind und einen dann schon mal als schneller Radfahrer mit ihrem zögerlichen Gefahre ausbremsen. Die Geschwindigkeit schneller Radfahrer wird relativ häufig unterschätzt. Und nicht zu vergessen natürlich die Zeitgenossen, die Radwege oder Schutzstreifen für Parkplätze halten.
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Uhu U. schrieb: > Besonders Leute mit Hunden reagieren in aller Regel freundlich darauf. > Es gibt natürlich auch Ausnahmen, dennen es schlicht wurscht ist, was > ihr Köter treibt, aber das sehe ich dann frühzeitig. Für diese Ausnahmen gibt es ja zum Glück die so genannten Dackelschneider ;-)
Peter D. schrieb: > Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte > der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. stattdessen wird eher noch vom Eingriff in die persönliche Entfaltung lamentiert, wenn man Leuten was vorschreiben will. zeigt sich bestens bei der Helmpflicht-Frage. auch anno 75 bei der Gurtpflicht. Der Deutsche hat nicht mehr alle Tassen im Schrank!
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Cyblord -. schrieb: > Manchmal ist ein Weg halt blockiert. Kommt vor. Deal with it! Wenn die Verkehrslage das erfordert, was ausgesprochen selten der Fall ist, ist das auch in Ordnung. > Es muss nicht jeder mit Mann und Maus zur Seite stürzen nur weil du > angefahren kommst. Verdrehe nicht den Sachverhalt. Ich sprach davon, dass zwei Personen mutwillig einen öffentlichen Weg blockieren. Und ja, die haben Platz zu machen, jedem. Ein Blick in die StVO hilft zur Erkenntnis. Zunächst reicht § 1. Du scheinst den aber nicht zu kennen. > Deshalb kann euch auch niemand leiden. Rechtstreue Zeitgenossen schon. Falks Du nicht dazugehören solltest, könnte darin der Grund zu suchen sein, falls Dich mal jemand für asozial halten sollte.
Peter D. schrieb: > Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte > der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch > nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel > gibt, ist auch nicht neu. Peter, wann warst du zuletzt auf der Straße? Blinkende Fahrzeuge, tststs. Uhu U. schrieb: > Dann gibt es Verkehrsinseln als künstliche Engpässe, die den > Verkehrsfluss bremsen sollen. An so einem Ding hat mich mal ein PKW > gestreift, der meinte, er müsste sich noch schnell durchquetschen. Zu weit rechts gefahren, passiert mir auch immer mal wieder. Besser fährt man so, dass trotz Hupe keiner vorbeikommt.
Chris D. schrieb: > Ich halte die 1,5m Minimalabstand für richtig Ich wie gesagt nicht. Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand beim Hintereinanderfahren. Tatsächlich kommt es darauf an, mit was für Fahrzeugen und bei welchen Geschwindigkeiten und unter welchen sonstigen Umständen - Wind, Wetter - überholt wird. Und dann gibt es auch noch den Aspekt, daß bei gegenseitiger Abstimmung und Kooperation geringere Seitenabstände gehen als wenn wie auf Schienen gefahren wird. Schneller Fahrzeugverkehr basiert auf wenigen elementaren Regeln, die pauschal und unterschiedslos von allen eingehalten werden müssen, Vorfahrtsregeln, rechts vor links, Rechtsverkehr, Sequentialisierung (rechts fahren, links überholen, erst einordnen, dann überholen), aber auch auf Kooperation im Rahmen dieser Regeln. Wo es Mindest- oder Höchstangaben gibt, so sind diese als als Eckwerte, Intervallgrenzen zu verstehen, nicht als typische oder empfohlene Richtwerte. Für Radfahrer und nur für Radfahrer hier quasi eine weitere Sonderregel in Form eines fixen Seitenabstandes zu etablieren, wird wie bei den anderen Sonderregeln - meist Radwege betreffend - auch schon passiert, zu ungunsten der Radfahrer ausgehen. >(bei Radfahrern, die ein > Kind transportieren, sind es übrigens 2m). Eben. Die einfache Regel ist eine bloße Fiktion. Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und Kinderanhänger vorbei und bläst damit den Radfahrer fast von der Straße, während der Rennradfahrer, bergauf auf der etwas schmal geratenen Landstraße, den hinterherzockelnden Pkw mit noch so viel Signalen einfach nicht dazu bewegen kann, zu überholen. Sie haben es ja in der Bäckerzeitung gelesen: 1,50 m ist Pflicht! Und die Verkehrsplaner haben mit den pauschalen 1,50 m Mindestabstand einen weiteren Hebel bekommen, um Radfahrer von Straßen zu verbannen, die angeblich "zu schmal für Mischverkehr" sind. Dieses Geschenk ist ein Danaergeschenk. Aber mit Radfahrern kann man es ja machen. > > Denn bei höheren Geschwindigkeiten bzw. großen LKW hat man wirklich eine > enorme Sogwirkung. Wie sollte man das also regeln? Warum sollte man das denn so regeln? Es gibt auch für den Sicherheitsabstand nach vorne nur Faustregeln, die eben nicht einen fixen Wert für alles festlegen, sondern mindestens durch die Geschwindigkeit parametrisiert sind. >LKW müssen mehr > Abstand halten, Auto auch, aber nur, wenn sie mit der und der > Geschwindigkeit fahren? Da blickt dann kaum jemand durch. Wer da nicht durchblickt, sollte seinen Führerschein abgeben und nicht mehr autofahren. Er oder sie wird nämlich dann am noch variableren Sicherheitsabstand nach vorne erst recht scheitern. > > Mit der 1,5m-Regelung ist klar: ich kann einen Radfahrer nur dann > überholen, wenn ich den Fahrstreifen komplett verlasse. Klar ist gar nichts, nein. Das ist so nicht durchzuhalten. Erstens machen viele Radfahrer den Fehler, unter allen Umständen viel zu eng am Straßenrand zu kleben, zweitens sind viele Fahrstreifen recht breit. Und dann gibt es natürlich die Erwartungshaltung, daß sich der störende Radfahrer gefälligst nah genug an den Straßenrand quetschen möge, um ein Überholen mit 1,50 m Seitenabstand zu ermöglichen. Notfalls wird mit etwas dichterem Auffahren nachgeholfen. Es kommt auf die Umstände an - Fahrtempo des Kfz, Fahrzeugart, Fahrtempo des Radfahrers, Dichte des Gegenverkehrs, ob Überholen innerhalb des Fahrsteifens oder Wechsel des Fahrstreifens angesagt ist. I.d.R. funktioniert das auch gut, wenn man sich von dieser Prinzpienreiterrei verabschiedet. Ein Radfahrer kann, anders als ein mehrspuriges Kfz, durch Positionierung innerhalb des Fahrstreifens recht gut signalisieren, wo und wie er überholt werden möchte. Beispielsweise wird man als erfahrener Radfahrer vor einer schlecht einsehbaren Kurve - natürlich mit aller gebotenen Vorsicht - die Spur beanspruchen, um nicht ausgerechnet bei schlechten Sichtverhältnissen und plötzlich auftauchendem Gegenverkehr abrupt an den im Kurvenbereich häufig noch verschmutzteren Straßenrand flüchten zu müssen - und nutzt dann die Gerade dazu, nachfolgendem Verkehr das Überholen zu erleichtern, indem man sich näher zum Straßenrand hin orientiert. Selbstverständlich wird man auch das, wie weit man sich an den Rand herantraut, davon abhängig machen, wie sauber und übersichtlich der ist. Man soll auch die andere Seite sehen. Aus der Perspektive von hinter der Windschutzscheibe sehe ich es so: Viele Autofahrer haben offenbar zwar große Schwierigkeiten, beim Fahren einen angemessenen Sicherheitsabstand nach vorne einzuhalten, schaffen es aber problemlos, beim Rangieren Seitenabstände im Zentimeterbereich abzuschätzen, sogar an Stellen, die sie gar nicht einsehen können. Man könnte zu begründen versuchen, warum das so ist, aber das würde hier zu weit führen. Mir kann keiner erzählen, daß das Gefühl für die Ausmaße des eigenen Fahrzeugs und damit für den Abstand auf Nahdistanz, um den es hier geht, der beim Vorbeifahren an einem geparkten oder auf der Nachbarspur fahrenden Fahrzeug so gut funktioniert, bei einem Radfahrer urplötzlich verloren geht. Man hat als Autofahrer, wenn man nicht gerade erst den Führerschein erworben hat, ein Gefühl für angemessene seitliche Abstände. Eine Regel "halte von Radfahrern mindestens 50 cm mehr Abstand, als unter vergleichbaren Umständen von einem Pkw" hielte ich für angemessen, als Faustregel. Aber nicht "1,50 m", wenn es 1 m getan hätten, oder wenn 2 m nötig gewesen wären, aber gerade kein Pflichtkind zur Hand war.
Peter D. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> Man bringe den Bikern nur bei, nicht nehmen LKW anzuhalten, >> Wenn de ran einer Ampel wartet. >> Oder eben noch schnell durchzuschlängeln. > > Ich frage mich ernsthaft, warum man es denen beibringen muß. Da sollte > der gesunde Menschenverstand doch völlig ausreichen. So ein LKW ist doch > nicht zu übersehen, wenn er rechts blinkt. Und daß es einen toten Winkel > gibt, ist auch nicht neu. Seltsam. Wurden Radwege und Radstreifen nicht als Mittel verkauft, um Radfahren sicherer zu machen? Insbesondere auch sicherer für radfahrende Verkehrsteilnehmer, die noch unbeholfen und zu unerfahren sind (Kinder) oder schon zu alt und tatterig, um unerwartete Gefahren vorhersehen und sicher einschätzen zu können? > Die Radfahrer sollten auch mal an den armen LKW-Fahrer denken, wenn der > einen Schock kriegt und womöglich lebenslang berufsunfähig wird. Nur > weil sich ein Radfahrer unbedingt drunter legen mußte. > Ich sehe das als Fußgänger täglich hier in Berlin, wie sich manche > Radfahrer wie Selbstmörder benehmen. Klar doch. Peter Dannegger hält, obwohl die Ampel grün zeigt, obwohl er Vorfahrt hat, obwohl von rechts niemand kommt, mit dem Pkw an jeder Kreuzung und Einmündung vorsorglich an. Denn Peter Danneger ist ja kein Selbstmörder. > > 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und > gegenseitige Rücksicht. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert zunächst mal Kenntnis und das Einhalten der allgemeinen Verkehrsregeln. Zu denen gehört hierzulande auch, daß Radwege und -streifen als Teil der Straße an deren Vorfahrtsregeln teilnehmen. > > Und nicht "einseitige Rücksicht" Wenn Kfzbenutzer damit überfordert sind, die Vorfahrts- und Vorrangregeln einzuhalten, sollte man sie nachschulen. Denen, die dies als Forderung nach "einseitiger Rücksichtnahme" mißverstehen, entzieht man üblicherweise gleich die Fahrerlaubnis, wg. "unbelehrbar". Von Berufskraftfahren, wozu man wohl die meisten Lkwfahrer zählen kann, wird man Kenntnis der elementaren Verkehrsregeln erwarten dürfen.
Uhu U. schrieb: > Und nicht zu vergessen natürlich die Zeitgenossen, die Radwege oder > Schutzstreifen für Parkplätze halten. Bei denen bedankt man sich mit den beliebten kleinen Grußkärtchen. Nein, nicht die mit dem herb/klebrigen Imperativ, sondern mit diesen freundlichen Kärtchen hier: http://bernd.sluka.de/Radfahren/vgr.html "Hallo Partner, danke schön!" SCNR
Wolfgang S. schrieb: > Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der > Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m > Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und > Kinderanhänger vorbei Nix Mittelachse - die 1,5 m gelten vom linken Rand des Fahrrads oder des Anhängers, wenn einer gezogen wird. Und wenn es ein Kinderanhänger ist ist der Mindestabstand 2 m. Das ist die Regel für das Überholen von Fahrrädern und wer dazu zu doof ist, dem gehört schlicht der Führerschain abgenommen. Es wäre besser gewesen, wenn du statt so einen Haufen Geschwurbel abzusondern, ganz einfach die Regel 100 mal abgeschrieben und auf diese Weise gelernt hättest.
Wolfgang S. schrieb: > daß Radwege und -streifen als Teil der Straße an deren > Vorfahrtsregeln teilnehmen. Dagegen helfen Schilder! Hier in der Gegend gibt es einen ca. 5km langen Radweg an einer Landstraße zwischen 2 Orten. Er ist ca. 5m neben der Fahrbahn geführt und kreuzt dabei einige Feldwege, die zum Teil auch als Zufahrt zu einem Aussiedlerhof dienen. Die Feldwege haben an der Einmündung auf die Fahrbahn wie üblich das Zeichen Vorfahrt achten. An der separaten Kreuzung Feldweg - Radweg sieht das dagegen etwas anders aus. Hier erblickt der Traktorist ein Schild Vorfahrt und der Radler ein STOP-Schild.
Dieter W. schrieb: > Hier erblickt der Traktorist ein Schild Vorfahrt und der Radler ein > STOP-Schild. Super… Sowas habe ich noch nicht gesehen. Hat die Gemeinde etwa einen FDP-Bürgermeister?
Wolfgang S. schrieb: > Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der > Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m > Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und > Kinderanhänger vorbei und bläst damit den Radfahrer fast von der Straße, Dann hat er die wesentliche Semantik von "Mindestabstand" nicht erfasst. Lass uns hoffen, dass Du ihm mental überlegen bist!
> Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim >Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist >ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand >beim Hintereinanderfahren. deshalb heißt es ja MINDEST-abstand der Abstand ist genauso wenig pauschal wie eine Maximalgeschwindigkeit die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, und bei welchen Randbedingungen) es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a schönes chaos im Morgenverkehr...
Wolfgang S. schrieb: > Peter D. schrieb: >> >> 1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und >> gegenseitige Rücksicht. > > Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert zunächst mal Kenntnis und das > Einhalten der allgemeinen Verkehrsregeln. Du irrst! §§ 2 ff StVO sind, abgesehen von Dezisionen wie etwa dem Rechtsverkehr, nichts anderes als Konkretionen der Generalklausel des § 1. Leider hat Peter davon abgesehen, dessen Satz 2 auch zu zitieren, der jahrzehntelang Satz 1 gewesen war, bis ihm der jetzige Satz 1 vorangestellt wurde, weil der deutsche Verkehrsteilnehmer schlicht zu dämlich ist, Situationen auf ihre Gefahren hin zu beurteilen. Verbessert hat sich dadurch leider nichts. Btw: Welchen Teil von "insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern" in § 5 IV Satz 2 StVO hast Du nicht verstanden?
Robert L. schrieb: >> Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim >>Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist >>ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand >>beim Hintereinanderfahren. > > deshalb heißt es ja MINDEST-abstand Exakt :-) > der Abstand ist genauso wenig pauschal > wie eine Maximalgeschwindigkeit > die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, > und bei welchen Randbedingungen) Richtig - in einer entsprechenden Straße im Wohngebiet können die 30 noch viel zu schnell sein. > es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, > alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a > schönes chaos im Morgenverkehr... Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln gebrochen werden. Ich überlege immer, was hier in der Stadt wohl los wäre, wenn der berüchtigte Mann mit dem Handwagen aus den Fragebögen meiner Fahrschulzeit hier in den engen Straßen unterwegs wäre ;-)
Chris D. schrieb: > Robert L. schrieb: >> der Abstand ist genauso wenig pauschal >> wie eine Maximalgeschwindigkeit >> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, >> und bei welchen Randbedingungen) > > Richtig - in einer entsprechenden Straße im Wohngebiet können die 30 > noch viel zu schnell sein. > Vorsicht! Im Wohngebiet wird daher ein Zonenverbot die Maximalgeschwindigkeit begrenzen, typischerweise auf 30 km/hh. Wie Du richtig darstellst, kann auch diese Geschwindigkeit zu hoch sein. Deshalb sind sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen stets Werte, die auch unter optimalen Bedingungen grundsätzlich nicht überschritten werden dürfen. Wann suboptimal anfängt und inwieweit das Tempo angepasst werden sollte, bleibt der Vernunft des Verkehrsteilnehmers überlassen. Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Daher werden Straßen gerne so gebaut, dass sie auch bei suboptimalen Verhältnissen noch 50 km/h zulassen. Der Automobilist kommt hier gern auf die Idee, diese Straße müsste doch für Tempo 80 gut sein (was manchmal sogar stimmt), und dann wird es so richtig gefährlich. >> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, >> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a >> schönes chaos im Morgenverkehr... > Das ließe sich durch Beachtung der §§ 1 II, 11 StVO recht zuverlässig vermeiden. > Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge > werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln > gebrochen werden. > Das stimmt vermutlich insoweit, als hierdurch ein anderer Normverstoß kompensiert wird. > Ich überlege immer, was hier in der Stadt wohl los wäre, wenn der > berüchtigte Mann mit dem Handwagen aus den Fragebögen meiner > Fahrschulzeit hier in den engen Straßen unterwegs wäre ;-) Den habe ich noch erlebt, und zwar ordentlich beleuchtet.
Chris D. schrieb: > Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge > werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln > gebrochen werden. Die hätten dann aber den Vorteil der Vernetzung und werden dann nicht sinnlos losrasen, um vor der nächsten Ampel zu stehen. Der Vorteil wäre wesentlich flüssigerer Verkehr und weniger Gefahrensituationen durch unberechenbare Testosteronsklaven. Dadurch wird - gemäß einschlägigen Simulationen - auch der manuelle Verkehr mit diszipliniert.
Percy N. schrieb: >>> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, >>> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a >>> schönes chaos im Morgenverkehr... >> > Das ließe sich durch Beachtung der §§ 1 II, 11 StVO recht zuverlässig > vermeiden. nein, genau das Gegenteil ist der Fall.. viele Kreuzungen funktionieren in der Rush-Hour nur deshalb, weil man aus "Erfahrung" weiß, dass man in die Kreuzung einfahren kann, (z.b. zum links abbiegen) dann mal ewig mitten in der Kreuzung stehen bleibt.. solange bis wieder ROT ist, und DANN erst die Keuzung verlassen kann.. würde man nur einfahren wenn man 100% sicher ist, die Kreuzung wieder verlassen zu können, würde man ewig stehen.. (wenn dann NOCH mehr verkehr ist, funktioniert es u.U: aber nicht mehr, dann kommen die Oberlehrer und regen sich gaaaanz fürchterlich auf.. :-)
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Percy N. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Robert L. schrieb: >>> der Abstand ist genauso wenig pauschal >>> wie eine Maximalgeschwindigkeit >>> die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, >>> und bei welchen Randbedingungen) >> >> Richtig - in einer entsprechenden Straße im Wohngebiet können die 30 >> noch viel zu schnell sein. >> > Vorsicht! Im Wohngebiet wird daher ein Zonenverbot die > Maximalgeschwindigkeit begrenzen, typischerweise auf 30 km/hh. Das sollten meine 30 km/h implizieren :-) >> Ja - übrigens wird das ein erhebliches Problem für autonome Fahrzeuge >> werden. Vielfach fliesst der Verkehr überhaupt nur deswegen, weil Regeln >> gebrochen werden. >> > Das stimmt vermutlich insoweit, als hierdurch ein anderer Normverstoß > kompensiert wird. Manchmal, aber nicht immer. Besonders merkt man das, wenn man einen großen LKW fährt. Es ist da oft schlicht nicht möglich, entsprechende Begrenzungslinien nicht zu überfahren. Wird übrigens auch in der Prüfung geduldet - es geht schlicht nicht anders. Es gibt aber auch für PKW viele Situationen, in denen eine Übertretung sinnvoll ist. Beliebtes Beispiel ist hier in der Nähe eine Postfiliale mit kleinem Parkplatz. Dank der Filialschließungen anderswo möchten nun mehr und mehr Autos auf eben diesen Parkplatz. Die Straße davor ist einspurig und hat an der Einfahrt zum Parkplatz mittig eine durchgezogene Linie und diese flachen "Steinhindernisse", um die Gegenseite vom Abbiegen auf diesen Parkplatz abzuhalten. Dort kommt es regelmäßig zum Rückstau, weil Autos auf den Parkplatz möchten. Damit es dann dort hinter den Abbiegenden keine Riesenschlange gibt, fährt man dann - natürlich - links vorbei, über die durchgezogene Linie und auch über diese flachen "Bordsteine". Mit der Lösung fliesst der Verkehr dann halbwegs passabel. Selbst unsere Freude und Helfer scheren dort aus ;-) >> Ich überlege immer, was hier in der Stadt wohl los wäre, wenn der >> berüchtigte Mann mit dem Handwagen aus den Fragebögen meiner >> Fahrschulzeit hier in den engen Straßen unterwegs wäre ;-) > > Den habe ich noch erlebt, und zwar ordentlich beleuchtet. Ich glaube, heute würde der von den Nachfolgenden weggetragen ;-)
Robert L. schrieb: > Percy N. schrieb: >>>> es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, >>>> alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a >>>> schönes chaos im Morgenverkehr... >>> >> Das ließe sich durch Beachtung der §§ 1 II, 11 StVO recht zuverlässig >> vermeiden. > > nein, genau das Gegenteil ist der Fall.. > viele Kreuzungen funktionieren in der Rush-Hour nur deshalb, weil man > aus "Erfahrung" weiß, dass man in die Kreuzung einfahren kann, (z.b. zum > links abbiegen) dann mal ewig mitten in der Kreuzung stehen bleibt.. > solange bis wieder ROT ist, und DANN erst die Keuzung verlassen kann.. Bis dahin entspricht das § 9 StVO, für § 11 ist da zunächst kein Anwendungsfeld. > würde man nur einfahren wenn man 100% sicher ist, die Kreuzung wieder > verlassen zu können, würde man ewig stehen.. > Fas kann eigentlich nur passieren, wenn viele in die gleiche Richtung wollen, in Deinem Beispiel also der Gegenverkehr nach rechts, von ihm aus gesehen. Dann aber ist die Strecke ohnehin zu. > (wenn dann NOCH mehr verkehr ist, funktioniert es u.U: aber nicht mehr, und genau das will/soll § 11 verhindern. > dann kommen die Oberlehrer und regen sich gaaaanz fürchterlich auf.. > :-) ... oder sie zücken ganz entspannt den Knollenblock. Es simd Verkehrsteilnehmer mit Deiner Einstellung, die das Vertrauen des Verordnungsgebers in die Vernunft der Bürger widerlegen.
>Fas kann eigentlich nur passieren, wenn viele in die gleiche Richtung >wollen, in Deinem Beispiel also der Gegenverkehr nach rechts, von ihm >aus gesehen. Dann aber ist die Strecke ohnehin zu. warum rechts, der Gegenverkehr fährt einfach geradeaus.. egal.. halte du dich an die stvo, ich werde es nur fast immer machen..
Percy N. schrieb: > ... oder sie zücken ganz entspannt den Knollenblock. lol, die haben wichtigeres zu tun.. und halten sich selber nicht an die stvo (sieht man regelmäßig auf der Autobahn..)
>Bis dahin entspricht das § 9 StVO, für § 11 ist da zunächst kein >Anwendungsfeld. wie das mitten in der Kreuzung sind keine Bodenmarkierungen..
Robert L. schrieb: > Percy N. schrieb: >> ... oder sie zücken ganz entspannt den Knollenblock. > > lol, die haben wichtigeres zu tun.. > und halten sich selber nicht an die stvo (sieht man regelmäßig auf der > Autobahn..) Literaturtipp: § 35 I StVO ... und den legen die Blauen gern sehr weit aus. ;-)))
Robert L. schrieb: >>Bis dahin entspricht das § 9 StVO, für § 11 ist da zunächst kein >>Anwendungsfeld. > > wie das > mitten in der Kreuzung sind keine Bodenmarkierungen.. Ich hoffe, wenigstens Du weißt, was Du meinst. Ich verstehe es nämlich derzeit nicht. Um es zu präzisieren: ich meinte speziell § 9 IV.
Uhu U. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: >> Und was erleben wir dann in der Praxis: da düst neuerdings der >> Klamottenkutscher im Siebentonner bei Tempo 100 mit exakt 1,50 m >> Seitenabstand von der Mittelachse des Gespanns aus Radfahrer und >> Kinderanhänger vorbei > > Nix Mittelachse - die 1,5 m gelten vom linken Rand des Fahrrads oder des > Anhängers, wenn einer gezogen wird. Und wenn es ein Kinderanhänger ist > ist der Mindestabstand 2 m. Und das steht genau wo? Aber egal. Wenn nicht mal die Hersteller und Aufsteller von entsprechenden Verkehrsschildern oder die Apologeten dieser Regelung das zuverlässig auf die Reihe kriegen (zwei adhhoc herausgefischtes Beispiele http://www.radfahren-in-koeln.de/wp-content/uploads/2009/06/je-depasse-284x300.jpg aus http://www.radfahren-in-koeln.de/2009/06/30/einsfuffzich-bitte/ und https://ilovecycling.de/wp-content/uploads/2016/03/Abstand.jpg), woher kommt der naive Glaube, daß das in der Praxis so ankommt? > > Das ist die Regel für das Überholen von Fahrrädern und wer dazu zu doof > ist, dem gehört schlicht der Führerschain abgenommen. Das ist lächerlich. In der Praxis passieren auf den Straßen noch ganz andere Sachen, als daß deswegen irgendwem der Führerschein abgenommen würde. Ich für meinen Teil sehe in einer solchen "Regelung" für Radfahrer überwiegend Nachteile, aber keine faktischen Vorteile. Diese "Regelung" ist keine, weil sie mangels Messbarkeit nicht umsetzbar ist und auch gar keine Intention erkennbar ist, sie anders als durch Verdrängung von Radfahrern auf Dreckwege jenseits der Fahrbahn umzusetzen - wo sie dann pikanterweise nicht mehr gilt. > > Es wäre besser gewesen, wenn du statt so einen Haufen Geschwurbel > abzusondern, ganz einfach die Regel 100 mal abgeschrieben und auf diese > Weise gelernt hättest. Es wäre besser gewesen, wenn Du, statt sie auf diese Weise zu verinnerlichen, mal über ihre Randbedingungen und Konsequenzen nachgedacht hättest.
Robert L. schrieb: >> Ein pauschaler seitlicher Minimalabstand beim >>Vorbeifahren und beim Überholen, unabhängig von den Umständen ist >>ähnlich sinnlos und kontraproduktiv wie ein pauschaler Minmialabstand >>beim Hintereinanderfahren. > > deshalb heißt es ja MINDEST-abstand Welchen Teil von "pauschaler seitlicher Minimalabstand" hat Du nicht verstanden, Robert? > > der Abstand ist genauso wenig pauschal > wie eine Maximalgeschwindigkeit Danke für den Hinweis. Und nun überlege mal, warum zulässige Höchstgeschwindigkeiten nicht pauschal, sondern umständebedingt gelten und häufig sogar nur für kurze Streckenabschnitte ausgeschildert werden. > die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, > und bei welchen Randbedingungen) Sag bloß. Außerdem stimmt es so pauschal nicht. :-} > > > es wäre aber mal wirklich interessant, wenn sich an einem ganzen Tag, > alle Verkehrsteilnehmer 100% an die STVO halten würde.. da gäbs a > schönes chaos im Morgenverkehr... Und was hat das mit der Frage zu tun, ob pauschale 1,50 m ein sinnvoll unter allen Umständen einzuhaltender Mindestabstand beim Überholen oder beim Vorbeifahren an Radfahrern ist?
Wolfgang S. schrieb: > Und das steht genau wo? Überleg mal scharf: wie ist der Abstand zwischen zwei unregelmäßig geformten Gegenständen definiert?
Wolfgang S. schrieb: > Außerdem stimmt es so pauschal nicht. Ach ja. Magst du mir die Ausnahme mal zeigen? https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit Ich kann dazu in der Stvo nichts finden.
Dieter W. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: >> daß Radwege und -streifen als Teil der Straße an deren >> Vorfahrtsregeln teilnehmen. > > Dagegen helfen Schilder! D.h. das Versprechen und der Glaube, das Radfahren würde durch die Verlagerung des Radverkehrs neben die Straße sicherer und bequemer, ist eine Illusion. Tatsächlich macht diese Verdrängung das Fahren konfliktträchtiger und unsicherer, weil der Radfahrer auf dem Radweg nun mit Vorfahrsverstößen durhc Fahrzeuge auf der Fahrbahn rechnen muß. Dein Vorschlag, dem Radfahrer die Vorfahrt zu nehmen und ihn quasi vom Opfer zum Täter zu machen, wenn er auf dem Radweg von einem Rechtsabbieger umgenietet wird, ist gewissermaßen das Eingeständnis, daß diese These zutrifft. Neben grundsätzlichen Problem ist auch folgender Umstand zu berücksichtigen: es funktioniert meistens nicht. Torkelradler halten an solchen Stellen eh an - und kommen dann trotzdem gelegentlich unter die Räder, während kompetente Radfahrer, die so radfahren, wie sie auch Auto oder Motorrad fahren, auf der Fahrbahn in jeder Hinsicht besser aufgehoben sind. > > Hier in der Gegend gibt es einen ca. 5km langen Radweg an einer > Landstraße zwischen 2 Orten. Er ist ca. 5m neben der Fahrbahn geführt > und kreuzt dabei einige Feldwege, die zum Teil auch als Zufahrt zu einem > Aussiedlerhof dienen. Ja, ich kenne solche mäandernden Radwege und meide sie. Wo man mit einem vernünftigen Fahrrad eine solche Route auf der Fahrbahn mühelos in unter zehn Minuten zurücklegt, ist die selbe Strecke auf dem Radweg ein gefährlicher Hindernisparcour, auf dem man wie ein Schießhund aufpassen muß. Schlechtere Sichtbeziehungen, ab und zu wird die Straßenseite gewechselt, Sichthindernisse generell, schlechtere Beläge, mehr Verschmutzungen, Beschädigungen, unübersichtliche Trassierung, fehlende Markierungen usw. usf. sind selbst durch noch so viel Aufmerksamkeit auf Dauer nicht kompensierbar. > Die Feldwege haben an der Einmündung auf die Fahrbahn wie üblich das > Zeichen Vorfahrt achten. An der separaten Kreuzung Feldweg - Radweg > sieht das dagegen etwas anders aus. Hier erblickt der Traktorist ein > Schild Vorfahrt und der Radler ein STOP-Schild. Das klingt nun aber nicht wie ein straßenbegleitender und deshalb benutzungspflichtiger Radweg und ist daher ein anderes Thema als das, was Du oben kommentierst. Da das aber meist und auch hier ziemlich durcheinandergeworfen wird, trotzdem folgende Frage: Der Umstand, daß man an einzelnen Konfliktstellen per Beschilderung die Vorfahrt genommen bekommt, hilft einem als Radfahrer jetzt exakt wie? Meine Erfahrung ist, daß eine solche Beschilderung sich lediglich dahingehend auswirkt, daß außenorts nun noch schneller und rücksichtsloser über Radwege und in Einmündungen abgebogen wird.
Uhu U. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: >> Und das steht genau wo? > > Überleg mal scharf: wie ist der Abstand zwischen zwei unregelmäßig > geformten Gegenständen definiert? Das ist keine Antwort, nicht mal der Versuch einer solchen. Aber mal eine Gegenfrage: wie ist denn z.B. die Breite eines Radweges definiert? Wenn Du glaubst, daß Du Dich dem in der obigen Weise annähern kannst, bist Du noch naiver, als es den Anschein hat.
Kara B. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: > >> Außerdem stimmt es so pauschal nicht. > > Ach ja. Magst du mir die Ausnahme mal zeigen? > > https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit > > Ich kann dazu in der Stvo nichts finden. Welches der beiden Substantive in § 3 (3) 1. muß ich Dir wohl unterstreichen? Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten. :-)
Wolfgang S. schrieb: > Wenn Du glaubst, daß Du Dich dem in der obigen Weise annähern > kannst, bist Du noch naiver, als es den Anschein hat. Wo hast du den Löffel her, mit dem man so viel Weisheit fressen kann?
Wolfgang S. schrieb: > Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten. Ich möchte nicht raten, sondern von dir lernen. Also klär mich bitte auf.
Wolfgang S. schrieb: > Kara B. schrieb: >> Wolfgang S. schrieb: >> >>> Außerdem stimmt es so pauschal nicht. >> >> Ach ja. Magst du mir die Ausnahme mal zeigen? >> >> https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit >> >> Ich kann dazu in der Stvo nichts finden. > > Welches der beiden Substantive in § 3 (3) 1. muß ich Dir wohl > unterstreichen? > > Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten. :-) Genau genommen sind es ja vier Substantiva, von denen jedoch keines eine Überschreitung zulässt. Und nu?
Kara B. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: >> Du hast nun eine 50%ige Chance, richtig zu raten. > > > Ich möchte nicht raten, sondern von dir lernen. Also klär mich bitte > auf. Gerne. Zunächst mal, mein Hinweis, das stimme so pauschal nicht, war eine Retourkutsche zu dem unangebracht schulmeisternden Absatz > die 50km/h im Ort sind maximal 50km/h (egal wie schön das Wetter ist, > und bei welchen Randbedingungen) Dein Link auf die StVO zeigt § 3 StVO, in dem Du keine Ausnahme gefunden haben willst. § 3 führt nun unter "3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen" gleich im ersten Punkt auf "1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge, 50 km/h". die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. Wenn man beim Thema "Sonderbare rechtliche Randbedingungen beim Radfahren" ohne Bezug zum konkret diskutierten Sachverhalt schulmeistern möchte, wirkt ein solcher Schnitzer etwas peinlich. So etwas kennt jeder, der nicht nur in die Kneipe radfährt und sich aus Interesse oder Notwendigkeit schon mal mit den z.T. ziemlich bizarren Sonderregeln der StVO für den Radverkehr beschäftigt hat.
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Uhu U. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Eine andere Möglichkeit wäre, dass Radfahrer bei Rot an der Kreuzung bis >> ganz nach vorne fahren und sich dann vor den LKW setzen können. In >> Holland gibt es diese Flächen vor der Haltelinie für Kfz. Keine Ahnung, >> wie die im Amtsdeutsch heißen :-} > > Die gibts in Karlsruhe auch. Besonders rücksichtslose - gerne Taxi- - > Fahrer fahren trotzdem bis zur Radfahrer-Haltelinie vor und das > natürlich ganz knapp am rechten Straßenrand, weil dort ein > Radfahrer-Schutzstreifen aufgezeichnet ist, den man bei der Gelegenheit > ja auch gleich noch blockieren kann… Tschulliung ich mache es vor Ampeln und Bahnübergängen Radfahrern prinzipiell unmöglich "sich rechts noch vorbei zu quetschen" und zwar wegen der schönen Streifen und Dellen die mir ein eiernder Radfahrer mal in beide linken Türen organisiert hatte. "Entschuldigung" hab ich noch gehört, aber er hat zugesehen das er verschwindet..der Schaden war meiner. Diese Schutzstreifen sind für Autofahrer übrigens ganz normale Straße so lange kein Radfahrer zu sehen ist, es gibt keinen Grund diese Streifen nicht zu befahren oder gar frei halten zu müssen. Der Radfahrer ist ja auch nicht gezwungen diese zu nutzen... > > Dann gibt es Verkehrsinseln als künstliche Engpässe, die den > Verkehrsfluss bremsen sollen. An so einem Ding hat mich mal ein PKW > gestreift, der meinte, er müsste sich noch schnell durchquetschen. Das kommt ja bei Radfahrern wohl nicht vor, s.o.... > > Solche Rabauken sind allerdings die absolute Ausnahme. Bei Radlern eher nicht. >Die Regel ist > eher, dass die Autofahrer übervorsichtig sind und einen dann schon mal > als schneller Radfahrer mit ihrem zögerlichen Gefahre ausbremsen. Übervorsichtige Radfahrer hat man eher selten. > > Die Geschwindigkeit schneller Radfahrer wird relativ häufig > unterschätzt. Nein, mit Nichten. Meist kann man recht gut abschätzen das in einer abschüssigen 30er Zone da rund 60 anliegen. > > Und nicht zu vergessen natürlich die Zeitgenossen, die Radwege oder > Schutzstreifen für Parkplätze halten. Gute Idee. Du magst Dich ja vernünftig verhalten, viele Autofahrer sicher auch, das gibt Dir also nicht das Recht über Autofahrer prinzipiell zu schimpfen so lange nicht alle Radfahrer ne weiße Weste haben. Gruß, Holm
Wolfgang S. schrieb: > die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht > für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. echt? in Österreich ist das anders.. siehe 2. Absatz: https://www.vcoe.at/files/vcoe/uploads/Infocorner/Fragen%20und%20Antworten/Gesetzliche%20Regelungen%20fuer%20das%20Radfahren.pdf
Holm T. schrieb: > Diese Schutzstreifen sind für Autofahrer übrigens ganz normale Straße > so lange kein Radfahrer zu sehen ist, es gibt keinen Grund diese > Streifen nicht zu befahren oder gar frei halten zu müssen. Durchgezogene Linien sind ein ganz eindeutiges Signal, dass auf der betreffenden Schutzstreifen kein Fahrstreifen für Autos ist und schon gar kein Parkplatz. > Der Radfahrer ist ja auch nicht gezwungen diese zu nutzen... Wenn das blaue Fahrradweg-Schild drauf prangt, ist er verpflichtet… Es handelt sich dann um einen Radweg. Diese Radfahrestreifen gibts hier mit un ohne. > Tschulliung ich mache es vor Ampeln und Bahnübergängen Radfahrern > prinzipiell unmöglich "sich rechts noch vorbei zu quetschen" Ich weiß mir da durchaus zu helfen, wenn irgend so ein Möchtegernrambo den Schutzstrefen blockiert, damit man nicht vor kommt: ich überhol ihn eben links und stell mich dann einfach vor ihn. Zum Glück sind solche Galgenstricke hier zimlich selten geworden. > Das kommt ja bei Radfahrern wohl nicht vor, s.o.... … > Bei Radlern eher nicht. … > Übervorsichtige Radfahrer hat man eher selten. … > Nein, mit Nichten. Meist kann man recht gut abschätzen das in einer > abschüssigen 30er Zone da rund 60 anliegen. … > das gibt Dir also nicht das Recht über Autofahrer prinzipiell zu > schimpfen so lange nicht alle Radfahrer ne weiße Weste haben. Haste mal wieder schlechte Laune? Gibt es eigentlich Zeiten, zu denen das anders ist?
Uhu U. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Diese Schutzstreifen sind für Autofahrer übrigens ganz normale Straße >> so lange kein Radfahrer zu sehen ist, es gibt keinen Grund diese >> Streifen nicht zu befahren oder gar frei halten zu müssen. > > Durchgezogene Linien sind ein ganz eindeutiges Signal, dass auf der > betreffenden Schutzstreifen kein Fahrstreifen für Autos ist und schon > gar kein Parkplatz. Das ist eine Wunschvorstellung von Dir. Ich habe mich, als vor ca. 1 Jahr hier in FG fast jede Straße mit diesem Unfug ausgerüstet wurde bei einem Polizisten erkundigt, seine Meinung entspricht dem was ich oben schrieb und die Linien sind auch nicht durchgezogen sondern "gestrichelt". > >> Der Radfahrer ist ja auch nicht gezwungen diese zu nutzen... > > Wenn das blaue Fahrradweg-Schild drauf prangt, ist er verpflichtet… Es > handelt sich dann um einen Radweg. Diese Radfahrestreifen gibts hier mit > un ohne. Tut es i.A. nicht. Und Radfahrer die Radwege nicht nutzen weil sie deren Geschmack nicht entsprechen sehe ich täglich, dabei ist es ihnen auch völlig Wurscht ob sich hinter Ihnen eine Autoschlange bildet. > >> Tschulliung ich mache es vor Ampeln und Bahnübergängen Radfahrern >> prinzipiell unmöglich "sich rechts noch vorbei zu quetschen" > > Ich weiß mir da durchaus zu helfen, wenn irgend so ein Möchtegernrambo > den Schutzstrefen blockiert, damit man nicht vor kommt: ich überhol ihn > eben links und stell mich dann einfach vor ihn. Zum Glück sind solche > Galgenstricke hier zimlich selten geworden. Ach was, ich mache dann schon Eindruck, verlaß Dich drauf. [..] > Haste mal wieder schlechte Laune? Gibt es eigentlich Zeiten, zu denen > das anders ist? Nein und ja. 1. bin ich aufs Auto angewiesen und 2. bist u.A. Du es hier, der über andere Verkehrsteilnehmer aus Sicht eines Radfahrers her ziehst. Warum wohl? Hast Du schlechte Laune? Ich habe nur geschrieben warum ich Radfahrer am rechts vorbeifahren hindere: reiner Selbstschutz. Eine Wertung war das aber im selben Sinne wie Deine über Autofahrer, also ziehe Dir den Schuh bitte selbst an. Gruß, Holm
Robert L. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: >> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht >> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. > > echt? Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. Das entbindet den Radfahrer allerdings nicht von §1 StVO.
Uhu U. schrieb: > Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass > es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. Eine Pflicht zur Sehkraft scheint es auch nicht zu geben. Ampeln scheinen nicht sichtbar zur Fahrradfahrer.
Holm T. schrieb: > Das ist eine Wunschvorstellung von Dir. Holm, auf der Ebene brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich weiß ganz gut, was es hier für Schutzstreifen/Radwege gibt. Tob deine miese Laune sonstwo aus…
Uhu U. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Das ist eine Wunschvorstellung von Dir. > > Holm, auf der Ebene brauchen wir nicht zu diskutieren. Ich weiß ganz > gut, was es hier für Schutzstreifen/Radwege gibt. > > Tob deine miese Laune sonstwo aus… Ich habe keine miese Laune, aber offenbar hast Du zu "Schutzstreifen" eine andere Auffassung als ich. Ich meine die einfach auf die rechte Seite der Fahrbahn aufgebrachten Linien die einen Bereich für Radfahrer reservieren sollen, diese Linien sind nicht durchgezogen. Damit haben die vor ca. 1 Jahr die halbe Stadt beglückt. https://verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php
1 | Der auch als Angebotsstreifen oder sogar als Suggestivstreifen bezeichnete Schutzstreifen für Radfahrer wurde 1977 bei Zeichen 340 (Leitlinie) in § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO eingeführt: |
2 | |
3 | "Wird am rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen für Radfahrer so markiert, dann dürfen andere Fahrzeug die Markierung bei Bedarf überfahren; eine Gefährdung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. Der Schutzstreifen kann mit Fahrbahnmarkierungen (Sinnbild "Radfahrer§, § 39 Abs. 3) gekennzeichnet sein." |
Was genau suggerierst Du das es Dir nicht gefällt? Gruß, Holm
also bei uns gibt es diese, in der Stadt, nachträglich am rechten Straßenrand angebrachten "Rad-streifen" (aber ohne blaue Rad-Weg-Tafel) auch: nur symbolisch sind Fahrräder aufgemalt die Straßenbreite wird dadurch nicht geändert, d.h. ein Auto hat bei Gegenverkehr gar keine Möglichkeit wo anders zu fahren, es hat auch sonst für Fahrradfahrer keinen Vorteil (ganz im Gegenteil) das ist nur für Bürgermeister(innen) die behaupten wool, "was für die Radfaherer zu tun" durchgängig sind die Linien auch, nur nicht lange, weil man sie nach ein paar Wochen kaum noch sieht.. Uhu U. schrieb: > Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass > es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. wie du es schaffst, die Geschwindigkeit einzuhalten, bleibt ja dir überlassen..
Uhu U. schrieb: > Robert L. schrieb: >> Wolfgang S. schrieb: >>> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht >>> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. >> >> echt? > > Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass > es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. Interessant ist, dass die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50 bzw. 100km/h) nicht für Radfahrer gelten, konkrete aber durchaus. Das Tachoargument zieht da offenbar nicht: auch ohne Tacho sollte ein Radfahrer in der Lage sein, seine Geschwindigkeit zumindest grob einzuschätzen. Üblicherweise ist das ja auch kein Problem. > Das entbindet den Radfahrer allerdings nicht von §1 StVO. Ja. Jeder macht Fehler und ich war auch als Autofahrer schon mehrmals dankbar, dass andere für mich mit aufgepasst haben. Es ist sehr schade, dass es in Holland zwischen Auto- und Radfahrern richtig gut funktioniert und hier in DE nur regionenabhängig. Aber dort ist die Infrastruktur für Radler auch eine andere und eben auch jeder Autofahrer gleichzeitig Radfahrer, meist schon Minuten/Stunden später. Das fördert sicherlich die Rücksichtnahme.
Cyblord -. schrieb: > Eine Pflicht zur Sehkraft scheint es auch nicht zu geben. Das mag beim Jungvolk durchaus so sein. Wenn die Kerle aber mal ordentlich auf die Schnauze geflogen sind, legt sich das i.A. Blinden Radfahrern bin ich allerdings noch nicht begegnet. > Ampeln scheinen nicht sichtbar zur Fahrradfahrer. Sagen wir so: es gibt welche, die die Farben und oben/unten verwechseln, wobei die Fähigkeit, Farben korrekt zu erkennen vom Verkehrsaufkommen abhängt. Das ist aber eine winzige Minderheit (die natürlich auffällt). Bei Radfahrern regen mich andere Sachen auf: * Auf dem Radweg ist es nur sehr schwer vorhersagbar, in welche Richtung ausgewichen wird, wenn man überholen will. * Gruppen ab 2 Radfahrern sind unberechenbar, vor allem, wenn es sich um Frauen handelt; und das sogar, wenn sie einem entgegen kommen. (Das gilt für Fußgänger genauso.) * Radfahrer, die sich die hellste Lampe am Markt anschaffen müssen, aber zu dämlich sind, das Ding so einzustellen, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Chris D. schrieb: > Es ist sehr schade, dass es in Holland zwischen Auto- und Radfahrern > richtig gut funktioniert und hier in DE nur regionenabhängig. Hier wurde die Infrastruktur für Radfahrer in den vergangenen 15 Jahren auf einen halbwegs akzeptablen Stand gebracht - für meine Begriffe haben sie es sogar an manchen Stellen etwas übertrieben. Der Effekt ist jedenfalls, dass die Autofahrer gegenüber Radfahrern deutlich rücksichtsvoller geworden sind, zuweilen auch das übertrieben: man erhält z.B. bei rechts vor links per Handzeichen Vorfahrt eingeräumt nachdem man schon steht - das ist gut gemeint, aber sinnlos. Man kann aber einen deutlichen Unterschied zwischen Einheimischen und Fahrern aus dem Umland feststellen: letztere wissen z.T. offenbar nicht einmal, was ein Radweg ist und bei doppelten Haltelinien sind sie dann schon völlig überfordert. > Aber dort ist die Infrastruktur für Radler auch eine andere und eben > auch jeder Autofahrer gleichzeitig Radfahrer, meist schon > Minuten/Stunden später. Das fördert sicherlich die Rücksichtnahme. Ich vermute mal, dass die übertriebene Rücksichtnahme von Autofahrern kommt, die noch nichtmal Gelegenheitsradler sind.
da man in Städten mit "alle-paar-Meter-'ne-Ampel" eh kaum schneller als 20Kmh im Durchschnitt ist, könnte man in Städten das Tempolimit auf ebendiese 20Kmh reduzieren und die Radfahrer sind genauso schnell. Man kann dann auf Ampeln verzichten und die Aufmerksamkeit ist da.
Robert L. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass >> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. > > wie du es schaffst, die Geschwindigkeit einzuhalten, bleibt ja dir > überlassen.. Selbst für geübte Radfahrer ist es nicht leicht, die Geschwindigkeit so zu überschreiten, dass es jutiziabel wird. Und bergrunter wird halt sehr schnell sehr gefährlich. Gegen potentielle Selbstmörder ist aber sowieso kein Kraut gewachsen…
● J-A V. schrieb: > da man in Städten mit "alle-paar-Meter-'ne-Ampel" > eh kaum schneller als 20Kmh im Durchschnitt ist, > könnte man in Städten das Tempolimit auf ebendiese 20Kmh > reduzieren und die Radfahrer sind genauso schnell. > Man kann dann auf Ampeln verzichten und die Aufmerksamkeit ist da. Du weißt schon das Autos um die 50km/h am effizientesten arbeiten und durch Geschwindigkeitsbegrenzung die Umweltbelastung stark ansteigt? Gruß, Holm
Robert L. schrieb: > sollte jeder Autofahrer mal machen, mit dem Rad durch die Stadt.. > (und es sollte auch jeder mal mit einem LKW fahre, aber das ist jetzt > ein anderes Thema..) Ist wirklich so! Als ich das erste mal mit dem Rad zur Arbeit fahren konnte aufgrund der Entfernung hatte ich richtige Angst wie fast alle Autos gefühlt ohne Abstand an mir vorbei rasen, seitdem fahre ich nurnoch Umwege mit dem Rad. Ron schrieb: > https://interaktiv.tagesspiegel.de/ra 56% aller Überholvorgänge unter 150cm. Wäre jeder zweite. 18% aller Überholvorgänge unter 100cm. Wäre ca. jeder Fünfte! Furchtbar wie Eile wichtiger ist als Sicherheit.
Holm T. schrieb: > Du weißt schon das Autos um die 50km/h am effizientesten arbeiten und > durch Geschwindigkeitsbegrenzung die Umweltbelastung stark ansteigt? die Umwelt ist doch egal, das merkt man an allen ecken und enden.
Ron schrieb: > https://interaktiv.tagesspiegel.de/radmesser/kapitel7.html Da fällt mir gerade ein. Es wird von Mitte des Rad bis zum Autorand gemessen. Und nicht vom Rand zu Rand(siehe Grafik,Bild 12)
laut https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-02/ueberholen-fahrrad-autofahrer-verkehrsrecht so klar geregelt, wie hier einige tun, ist das wohl nicht. die 1,5m kommen aus Gerichtsurteilen die Messmethode obliegt dann wohl auch dem Richter
Robert L. schrieb: > laut > https://www.zeit.de/mobilitaet/2016-02/ueberholen-fahrrad-autofahrer-verkehrsrecht > > so klar geregelt, wie hier einige tun, ist das wohl nicht. > > die 1,5m kommen aus Gerichtsurteilen Und nachfolgende Urteile beziehen sich eben sehr oft auf solche vorausgehenden "Referenzurteile". Das ist in der Rechtsprechung immer so. Im Artikel sind allerdings auch noch deutlich größere Abstände erwähnt worden, bspw. bei Radfahrern, die links abbiegen möchten, sogar 2,80m. > die Messmethode obliegt dann wohl auch dem Richter Da es dazu schon einige Urteile gibt, wird dieser sich darauf beziehen. Generell gilt aber bei zu geringem Abstand: "Kommt es deshalb zu einem Unfall, haftet der Kfz-Halter alleine".
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Chris D. schrieb: > Und nachfolgende Urteile beziehen sich eben sehr oft auf solche > vorausgehenden "Referenzurteile". Das ist in der Rechtsprechung immer > so. Im angelsächischen Rechtssystem (Common Law) ist das vielleicht "immer so". In unserem "Civil Law" sicher nicht. Präzendenzfälle gibts in UK und USA. Nicht bei uns. Bei uns kannst du bei 3 Richtern 3 verschiedene Urteile im praktisch gleichen Sachverhalt haben. Und es gibt quasi keine Urteile die sich auf ähnliche Urtile in anderer Sache stützen in der Begründung. Ausnahmen bilden hier nur Urteile des BGH dessen Rechtsaufassung von allen anderen Gerichten übernommen werden muss.
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Cyblord -. schrieb: > Präzendenzfälle gibts in UK und USA. Nicht bei uns. Woher weißt du das? Im Deutschen gibt es den Begriff "Grundsatzurteil". Solche Urteile stammen in aller Regel vom Bundesgerichtshof oder einem Oberlandesgericht. Sie präzisieren, wie Rechtsvorschriften auszulegen sind. Es muss sich zwar kein Richter daran halten, aber er produziert mit einem konträren Urteil einen Revisionsgrund. Das Revisionsgericht überprüft dann das Urteil und kassiert es, wenn die Abweichung von der herrschenden Rechtsmeinung nicht gut begründet ist.
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Uhu U. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Präzendenzfälle gibts in UK und USA. Nicht bei uns. > > Woher weißt du das? Nennt sich Bildung. Probier mal. > > Im Deutschen gibt es den Begriff "Grundsatzurteil". Solche Urteile > stammen in aller Regel vom Bundesgerichtshof oder einem > Oberlandesgericht. Sie präzisieren, wie Rechtsvorschriften auszulegen > sind. BGH hatte ich oben schon erwähnt. Das sind aber keine Präzedenzfälle sonder eben explizite Rechtaufassungen spezieller Gerichte. Präzedenzfälle sind beliebige einfache Urteile die bei allen weiteren Urteilen herangezogen werden können. > Es muss sich zwar kein Richter daran halten, Bei BGH Urteilen muss er eigentlich schon. > aber er produziert mit > einem konträren Urteil einen Revisionsgrund. Das Revisionsgericht > überprüft dann das Urteil und kassiert es, wenn die Abweichung von der > herrschenden Rechtsmeinung nicht gut begründet ist. Da gehts aber eben nur um gesetzte Rechtaufassungen durch den BGH. Nicht um X-beliebige Urteile anderer Gerichte.
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Cyblord -. schrieb: > Ausnahmen bilden hier nur Urteile des BGH dessen Rechtsaufassung von > allen anderen Gerichten übernommen werden muss. Jein. Es gibt in der Revision die Zurückverweisung zur Neuentscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH. Das ist aber dann nicht allgemeinverbindlich. Ob "Berücksichtigung" zwangsläufig auch Anwendung bedeutet, ist die nächste Frage ...
Percy N. schrieb: > Jein. Du hast in so weit recht dass ein Gericht auch BGH Entscheidungen nicht berücksichtigen MUSS. Faktisch folgen die Fachgerichte aber grundsätzlich der BGH Rechtsaufassung. Nicht nur im konkreten Revisionsfall. Nur hat das alles nichts mit Präzedenzfällen zu tun. So was gibts bei uns immer noch nicht.
Uhu U. schrieb: > Robert L. schrieb: >> Wolfgang S. schrieb: >>> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht >>> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. >> >> echt? > > Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass > es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. Nein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Anders als das pauschale innerörtliche Limit gelten explizit ausgeschilderte 50 km/h lt. deutscher StVO auch für Radfahrer. Wer es nicht genau genug abschätzen kann und keinen Tacho hat, muß halt ausreichend viel langsamer fahren, um sicher unter dem Limit zu bleiben. > > Das entbindet den Radfahrer allerdings nicht von §1 StVO. Natürlich nicht. Wobei der nicht konditionale Teil von § 1 (2) mit dem Fahrrad - excuse the pun - leichter einzuhalten ist als mit einem Kfz.
Wolfgang S. schrieb: > die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht > für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. Wolfgang S. schrieb: > Nein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Anders als das > pauschale innerörtliche Limit gelten explizit ausgeschilderte 50 km/h > lt. deutscher StVO auch für Radfahrer. Respekt, eine 180°-Wendung in 48h. Hast du dazugelernt oder einfach nur den Überblick über dein Geschreibe verloren?
● J-A V. schrieb: > da man in Städten mit "alle-paar-Meter-'ne-Ampel" > eh kaum schneller als 20Kmh im Durchschnitt ist, > könnte man in Städten das Tempolimit auf ebendiese 20Kmh > reduzieren und die Radfahrer sind genauso schnell. Torkelradler auf dem Weg in die Kneipe oder bei langsamen Spazierfahrten vielleicht. Ich bin jahrzehntelang mit dem Rad zur Arbeit gefahren, 25 km Roundtrip und ungefähr 200 Höhenmeter über alles. Im Sommer mit dem Rennrad habe ich da gelegentlich einen Schnitt von 25 km/h geschafft, trotz Verkehrsgewühl*). Um dies zu erreichen, muß man allerdings die freien Stücke eher mit ca 35 km/h fahren können. > Man kann dann auf Ampeln verzichten und die Aufmerksamkeit ist da. Man könnte auch einfach darauf verzichten, den Radverkehr von den Fahrbahnen und auf Schmutzstreifen, Fußwege oder in Radwege umgetaufte Fußwege zu verdrängen. *) Und um den hier vorhersehbaren Einwand vorwegzunehmen, auf der Fahrbahn, ohne Rotlichtverstöße oder andere vermeitliche Beschleunigungsmaßnahmen.
Wolfgang S. schrieb: > Um dies zu erreichen, muß man allerdings die freien > Stücke eher mit ca 35 km/h fahren können. > Und um den hier vorhersehbaren Einwand vorwegzunehmen, auf der > Fahrbahn, ohne Rotlichtverstöße oder andere vermeitliche > Beschleunigungsmaßnahmen. Boa, bist du ein toller Hirsch…
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Cyblord -. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer steht schon im Wege, dass >> es keine Tachometerpflicht für Fahrräder gibt. > > Eine Pflicht zur Sehkraft scheint es auch nicht zu geben. Ampeln > scheinen nicht sichtbar zur Fahrradfahrer. Tatsächlich ist wissenschaftlich belegt, daß Radfahrer bezüglich ihrer Regelverstöße nicht schlechter dastehen als Autofahrer, die BASt hat dazu mal eine Studio gemacht. Unterschiede gibt es aber an zwei Stellen: die Verstöße sind andere und die Folgen der Verstöße von Radfahrern sind weit weniger gravierend. Dass der Stammtischspruch tortzdem so verbreitet ist, hat einige recht interessante Ursachen. Generell ist zu bemerken, daß Gruppen von Verkehrsteilnehmer dazu tendieren, ihre eigenen Verstöße zu übersehen und bei anderen Gruppen Verstöße zu sehen, die gar keine sind. Auch bei Radfahrern gibt es das, jedoch ist das Gruppendenken bei Autofahrern ausgeprägter. Interessanter sind aber zwei Gründe für einen Bias in der Wahrnehmung, die weniger psychologischer als technischer Natur sind. Grund 1 hat, natürlich, etwas mit Radwegen zu tun, genauer gesagt, mit separat beampelten Radwegen. Die kleinen Schildchen an Ampelpfosten, die Fußgänger auffordern, weiterzugehen, auch wenn Rot aufleuchtet, müsste eigentlich jeder kennen und wissen, daß Fußgängerampeln - und viele Radfahrerampeln - anteilig viel länger Rot zeigen als Fahrbahn und manchmal nur kurzzeitig einem wartenden Pulk zum Losfahren oder Loslaufen Grün geben. Trotzdem ist folgendes Szenario leider eher die Regel als die Ausnahme: Autofahrer überfährt beim Abbiegen nach links fast einen Radfahrer auf dem linken, benutzungspflichtigen Radweg, nachdem er oder sie gesehen hat, daß die Fußgängerampel rot zeigt, oder schaut nachher auf diese Ampel, sieht Rot und sieht das Vorurteil bestätigt: "die fahren doch immer bei Rot". Dito beim Rechtsabbiegen. Grund 2 besteht darin, daß Radfahrer viel mehr Gelegenheit für Rotlichtverstöße haben als Autofahrer. Von zehn Autos, die hintereinander an einer Ampel warten und bei der Phase durchkommen, kann immer nur einer einen Rotlichtverstoß begehen, der überwiegende Teil fährt gewissermaßen ganz unfreiwillig bei Grün. Radfahrer brauchen nicht so viel Platz und können sich auf der Fläche, die ein Pkw belegt, zu mehreren neben und auch hintereinander aufstellen. Besonders reizvoll - oder, angesichts der i.d.R. benachteiligenden Ampelphasen ärgerlich - ist das auf Sonderwegen, siehe oben. Aber auch auf der Fahrbahn stellen sich Radfahrer an Ampeln, Aufstellstreifen hin oder her, oft nebeneinander auf, wobei dann die antrittsstärksten zuerst aus dem Kreuzungsbereich verschwinden. Gelegenheit für einen Rotlichtverstoß haben jedoch alle. Nimmt man also vergleichbare Regeleinhaltung und sogar eine etwas größere Frustrationstoleranz an, so ergeben sich trotzdem bei mehr Gelegenheit auch mehr Verstöße. N.B. es gibt das komplementäre, moralisierende Argument, Radfahrer würden Tempolimits doch nur deswegen einhalten, weil sie gar nicht anders können. Stimmt! Sie tun es zwar manchmal auch, weil es überwiegend um ihre eigene Haut geht, weil sie ihre eigene Kraft einsetzen und damit haushalten, statt fossile Treibstoffe zu verschwenden, aber wenn's nur darum geht, was statistisch, unter dem Strich, rauskommt, stimmt es: meist fehlt die Gelegenheit. Und, ist das etwas Schlechtes? Ist es schlecht, wenn rücksichtsvolles Verhalten auch rational begründbar ist?
Kara B. schrieb: > Wolfgang S. schrieb: >> die maximal 50 km/h gelten innerorts zwar bei jedem Wetter, aber nicht >> für alle Fahrzeuge, insbesondere nicht für Fahrräder. > > > Wolfgang S. schrieb: >> Nein. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind einzuhalten. Anders als das >> pauschale innerörtliche Limit gelten explizit ausgeschilderte 50 km/h >> lt. deutscher StVO auch für Radfahrer. > > > Respekt, eine 180°-Wendung in 48h. Hast du dazugelernt oder einfach nur > den Überblick über dein Geschreibe verloren? Respekt! Du hast es tatsächlich geschafft, nicht zu kapieren, was Wolfgang meinte. Weiter so!
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Jein. > > Du hast in so weit recht dass ein Gericht auch BGH Entscheidungen nicht > berücksichtigen MUSS. > Faktisch folgen die Fachgerichte aber grundsätzlich der BGH > Rechtsaufassung. Nicht nur im konkreten Revisionsfall. > > Nur hat das alles nichts mit Präzedenzfällen zu tun. So was gibts bei > uns immer noch nicht. Wozu auch? So etwas ist doch nur in einem kasuistischen Rechtssystem sinnvoll. Aber hier waren vermutlich ohnehin keine Präzedenzfälle gemeint, sondern eher leading cases. Auffällig ist immerhin Folgendes: Es hat den Anschein, als sollte man sich besser nicht in den OLG-Bezirken Hamm oder Celle aufhalten. Die Kriminalität, insbesondere im Straßenverkehr, scheint dort besonders verbreitet zu sein.
Derzeit ist in Bremen angeblich vorgesehen, bestimmte kopfsteingespflasterte Straßen mit einem Radweg zu versehen. Dieser soll zwar ebenfalls gepflastert sein, aber griffiger und plan und eben, dazu relativ schmal. Und damit alle etwas davon haben: schön in der Mitte der Fahrbahn!
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