Forum: Offtopic Was genau wird patentiert?


von Max (Gast)


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Ich habe Schwierigkeiten damit, zu beurteilen, ob ein bestimmtes Patent 
relevant ist oder nicht.

Was genau ist denn patentiert? Der Zweck (also die Wirkung, die der 
Verwender am Ende erfährt) oder das Mittel (also die technische Art und 
Weise, mit der die Problemstellung gelöst wird)?

Folgender Fall skizziert das Problem, wobei die Details frei erfunden 
sind:

Jemand meldet ein Patent an, Zweck: Ein beleuchtetes Sparschwein, dessen 
Beleuchtungsart z.B. den Kontostand des Besitzers wiedergibt.

Lösung der Aufgabe:
Patentiert wird eine Software auf einem PC oder Smartphone, die über das 
Internet z.B. den Kontostand bei der Bank des Benutzers abruft und die 
erhaltenen Daten zur Steuerung des Lichts verarbeitet, wobei z.B. 
Kontostand <0: rot und >0: grün und den Lichtbefehl zum Schwein per 
Bluetooth weiterleitet.

Man angenommen, dass Patent wurde tatsächlich so vergeben. Was ist nun 
patentiert? Also, mich interessiert, trifft das Patent noch zu, wenn die 
Kontoabfrage statt dessen direkt im Schwein sitzt und die 
Steuerungssoftware dort läuft, also (außer eventuell zur Einrichtung) 
kein Smartphone benötigt würde?

Wäre die genaue Art der Umsetzung irrelevant, würde das ja bedeuten, 
dass letztendlich doch der Zweck patentiert wäre und niemand sonst 
dürfte unlizensiert kontostandsensitive, dynamisch beleuchtete Schweine 
verkaufen.

: Verschoben durch Moderator
von c-hater (Gast)


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Max schrieb:

> Was genau ist denn patentiert? Der Zweck (also die Wirkung, die der
> Verwender am Ende erfährt) oder das Mittel (also die technische Art und
> Weise, mit der die Problemstellung gelöst wird)?

Letzteres. Auch wenn ersteres immer mal wieder versucht wird...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Max schrieb:
> Was ist nun patentiert?
Alles das, was unter "Ansprüche" im Patent steht. Das kann durchaus das 
Gesamtsystem sein, es kann aber auch die Farbkombination "rot=viel Geld 
und grün=wenig Geld" schützt sein. Es kann auch allein das zweifarbige 
Beleuchten des Sparschweins geschützt sein.

Deine und die Patentanwälte der Gegenseite fechten das dann ggfs. aus, 
wenn einer dann einfach nur eine blinkede Sparsau verkauft, deren Farben 
rein gar nichts mit dem Kontostand zu tun haben.

: Bearbeitet durch Moderator
von Georg G. (df2au)


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So allgemein kann man das nicht beantworten. Du musst das Patent lesen. 
Da steht dann ...viel Blahfasel... Apparat dadurch gekennzeichnet, dass 
...und nun kommen die entscheidenden Worte.

Im Zweifelsfall erklärt dir der gegnerische Anwalt später, wie das 
gemeint war. Und wenn er den Richter überzeugen kann, zahlst du. Die 
meisten Patentstreitigkeiten werden aber außergerichtlich beigelegt.
Alternativ kann du versuchen, das Patent als "Stand der Technik" oder 
"geringe Erfindungshöhe" gegenüber dem Patentamt zu erklären.

Patentrecht ist was tolles, hochinteressant und in diversen Ländern sehr 
unterschiedlich.

von L. H. (holzkopf)


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Max schrieb:
> Was genau ist denn patentiert? Der Zweck (also die Wirkung, die der
> Verwender am Ende erfährt) oder das Mittel (also die technische Art und
> Weise, mit der die Problemstellung gelöst wird)?

Wenn überhaupt wird immer das Mittel od. das Verfahren patentiert.
Wobei auch nicht so ohne weiteres alles patentiert wird.

Es muß nämlich auch eine sogen. "Erfindungshöhe" vorliegen. ;)
Womit gemeint ist, daß der Patentanspruch:
a) neu sein muß, sowie
b) gegenüber bereits Vorhandenem eine Verbesserung plausibel gemacht und 
auch erkannt werden kann

Hauptsächlich a) und b) werden in Patentschriften genau beschrieben.

In Deinem Fall würde ich gar keinen Patentschutz anstreben, weil ohnehin 
fraglich ist ob Dir überhaupt ein Patent erteilt wird.
Sondern eher ein Gebrauchsmuster.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster

Grüße

von Schorsch X. (bastelschorsch)


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Vor allem muss der Patentinhaber auch in der Lage sein, den ganzen 
Juristentross zu bezahlen, wenn es zum Streitfall kommt - und das dürfte 
den wenigsten möglich sein.

von Alex G. (dragongamer)


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Schorsch X. schrieb:
> Vor allem muss der Patentinhaber auch in der Lage sein, den ganzen
> Juristentross zu bezahlen, wenn es zum Streitfall kommt - und das dürfte
> den wenigsten möglich sein.
Dann ist das Patent offensichtlich auch nichts wert denn er konnte 
keinen ordentlichen Profit mit der Technologie/Idee machen...

von Percy N. (vox_bovi)


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Alex G. schrieb:
> Schorsch X. schrieb:
>> Vor allem muss der Patentinhaber auch in der Lage sein, den ganzen
>> Juristentross zu bezahlen, wenn es zum Streitfall kommt - und das dürfte
>> den wenigsten möglich sein.
> Dann ist das Patent offensichtlich auch nichts wert denn er konnte
> keinen ordentlichen Profit mit der Technologie/Idee machen...

Du würdest nicht glauben, wie viele Patente im Stahlschrank vergammeln, 
weil sie einfach nur dazu bestimmt sind, in einem bestimmten Technikfeld 
Minen auszulegen.

von Alex G. (dragongamer)


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Das ist mir bekannt, aber das sind dann grad Unternehmen die durch 
andere Quellen, genug Geld haben um die Ansprüche durch zu setzen.

: Bearbeitet durch User
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