Ich habe Schwierigkeiten damit, zu beurteilen, ob ein bestimmtes Patent relevant ist oder nicht. Was genau ist denn patentiert? Der Zweck (also die Wirkung, die der Verwender am Ende erfährt) oder das Mittel (also die technische Art und Weise, mit der die Problemstellung gelöst wird)? Folgender Fall skizziert das Problem, wobei die Details frei erfunden sind: Jemand meldet ein Patent an, Zweck: Ein beleuchtetes Sparschwein, dessen Beleuchtungsart z.B. den Kontostand des Besitzers wiedergibt. Lösung der Aufgabe: Patentiert wird eine Software auf einem PC oder Smartphone, die über das Internet z.B. den Kontostand bei der Bank des Benutzers abruft und die erhaltenen Daten zur Steuerung des Lichts verarbeitet, wobei z.B. Kontostand <0: rot und >0: grün und den Lichtbefehl zum Schwein per Bluetooth weiterleitet. Man angenommen, dass Patent wurde tatsächlich so vergeben. Was ist nun patentiert? Also, mich interessiert, trifft das Patent noch zu, wenn die Kontoabfrage statt dessen direkt im Schwein sitzt und die Steuerungssoftware dort läuft, also (außer eventuell zur Einrichtung) kein Smartphone benötigt würde? Wäre die genaue Art der Umsetzung irrelevant, würde das ja bedeuten, dass letztendlich doch der Zweck patentiert wäre und niemand sonst dürfte unlizensiert kontostandsensitive, dynamisch beleuchtete Schweine verkaufen.
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Max schrieb: > Was genau ist denn patentiert? Der Zweck (also die Wirkung, die der > Verwender am Ende erfährt) oder das Mittel (also die technische Art und > Weise, mit der die Problemstellung gelöst wird)? Letzteres. Auch wenn ersteres immer mal wieder versucht wird...
Max schrieb: > Was ist nun patentiert? Alles das, was unter "Ansprüche" im Patent steht. Das kann durchaus das Gesamtsystem sein, es kann aber auch die Farbkombination "rot=viel Geld und grün=wenig Geld" schützt sein. Es kann auch allein das zweifarbige Beleuchten des Sparschweins geschützt sein. Deine und die Patentanwälte der Gegenseite fechten das dann ggfs. aus, wenn einer dann einfach nur eine blinkede Sparsau verkauft, deren Farben rein gar nichts mit dem Kontostand zu tun haben.
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So allgemein kann man das nicht beantworten. Du musst das Patent lesen. Da steht dann ...viel Blahfasel... Apparat dadurch gekennzeichnet, dass ...und nun kommen die entscheidenden Worte. Im Zweifelsfall erklärt dir der gegnerische Anwalt später, wie das gemeint war. Und wenn er den Richter überzeugen kann, zahlst du. Die meisten Patentstreitigkeiten werden aber außergerichtlich beigelegt. Alternativ kann du versuchen, das Patent als "Stand der Technik" oder "geringe Erfindungshöhe" gegenüber dem Patentamt zu erklären. Patentrecht ist was tolles, hochinteressant und in diversen Ländern sehr unterschiedlich.
Max schrieb: > Was genau ist denn patentiert? Der Zweck (also die Wirkung, die der > Verwender am Ende erfährt) oder das Mittel (also die technische Art und > Weise, mit der die Problemstellung gelöst wird)? Wenn überhaupt wird immer das Mittel od. das Verfahren patentiert. Wobei auch nicht so ohne weiteres alles patentiert wird. Es muß nämlich auch eine sogen. "Erfindungshöhe" vorliegen. ;) Womit gemeint ist, daß der Patentanspruch: a) neu sein muß, sowie b) gegenüber bereits Vorhandenem eine Verbesserung plausibel gemacht und auch erkannt werden kann Hauptsächlich a) und b) werden in Patentschriften genau beschrieben. In Deinem Fall würde ich gar keinen Patentschutz anstreben, weil ohnehin fraglich ist ob Dir überhaupt ein Patent erteilt wird. Sondern eher ein Gebrauchsmuster. https://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster Grüße
Vor allem muss der Patentinhaber auch in der Lage sein, den ganzen Juristentross zu bezahlen, wenn es zum Streitfall kommt - und das dürfte den wenigsten möglich sein.
Schorsch X. schrieb: > Vor allem muss der Patentinhaber auch in der Lage sein, den ganzen > Juristentross zu bezahlen, wenn es zum Streitfall kommt - und das dürfte > den wenigsten möglich sein. Dann ist das Patent offensichtlich auch nichts wert denn er konnte keinen ordentlichen Profit mit der Technologie/Idee machen...
Alex G. schrieb: > Schorsch X. schrieb: >> Vor allem muss der Patentinhaber auch in der Lage sein, den ganzen >> Juristentross zu bezahlen, wenn es zum Streitfall kommt - und das dürfte >> den wenigsten möglich sein. > Dann ist das Patent offensichtlich auch nichts wert denn er konnte > keinen ordentlichen Profit mit der Technologie/Idee machen... Du würdest nicht glauben, wie viele Patente im Stahlschrank vergammeln, weil sie einfach nur dazu bestimmt sind, in einem bestimmten Technikfeld Minen auszulegen.
Das ist mir bekannt, aber das sind dann grad Unternehmen die durch andere Quellen, genug Geld haben um die Ansprüche durch zu setzen.
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