Liebe alle, gerade halte ich die Betriebskostenabrechnung einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft in der Hand - sie endet mit einem Guthaben für mich und ich werde "gebeten" (Zitat): "Das Ergebnis der Abrechnung berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Mietzahlung für den Monat Januar 2019". Empfinde nur ich diese Satz als Frechheit? Ok, kann aus Dummheit oder Gleichgültigkeit so entstanden sein.. Aber es ist ja trotz "bitte" im Satz eher ein Imperativ nach Beamten-Gutsherren-Art? Wie lest Ihr das? Ist es für Euch das gleich, wenn der Chef zu jemandem sagt: "Sie berücksichtigen bitte die Behinderung von Hrn. X" vs. "Berücksichtigen Sie bitte die Behinderung von Hrn. X" ?
Etwas merkwürdig ist die Formulierung schon. Was mich aber viel mehr stört, ist die Unübersichtlichkeit, die sich der Gesellschaft damit ohne Not in seine Buchhaltung importiert.
Genau genommen ist "Sie berücksichtigen bitte..." ist kein Imperativ, "Berücksichtigen Sie bitte..." aber schon. Trotzdem ist ersteres deutlich unhöflicher.
Rainer U. schrieb: > Empfinde nur ich diese Satz als Frechheit? Man könnte sich drüber aufregen, wenn man sonst keine Probleme hätte. Nur wäre es dann zugleich schade um die Zeit. Und damit die Aufregung nicht wert.
Lothar M. schrieb: > Rainer U. schrieb: >> Empfinde nur ich diese Satz als Frechheit? > Man könnte sich drüber aufregen, wenn man sonst keine Probleme hätte. > Nur wäre es dann zugleich schade um die Zeit. Und damit die Aufregung > nicht wert. Beitrag gemeldet! Als Moderator steht dir eine solche Wertung nicht zu. Bei sowas ist immer ein gepflegter Shitstorm inkl. Forderung nach Entlassung des Sachbearbeiters und Beamtenbashing angezeigt!
Diese Ausdrucksweise ist eine durchaus übliche Form einer Aufforderung unter Verwendung einer Höflichkeitsform. Die Schweizer haben das zur Stilblüte getrieben, in dem sie den Befehl im passiv verpacken. Eine gängeige Form der Forderung lautet auf schwitzerdütch: "Für mi mein i, i söllt's jetzt a mal übig chkoame." Hier brennt die Hutkrempe. Namaste
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Winfried J. schrieb: > Diese Ausdrucksweise ist eine durchaus übliche Form einer Aufforderung > unter Verwendung einer Höflichkeitsform. Schade nur, dass es dadurch sehr unfreundlich klingt! Aber wenigstens empfinde ich das nicht alleine so.. Danke! Vielleicht sollte ich einen Brief zurück schreiben an die Pressestelle: "Sie bemühen sich bitte um eine höflichere Form! Sie lassen mich bitte wissen, wenn es Fortschritte in der Sache gibt! Verzeihung, wie unhöflich! Eingentlich wollte ich schreiben: Bitte bemühen Sie sich um eine höflichere Form und bitte lassen Sie mich wissen, wenn es in der Sache Fortschritte gibt!" :-)
Rainer U. schrieb: > "Sie berücksichtigen bitte die Behinderung von Hrn. X" vs. > "Berücksichtigen Sie bitte die Behinderung von Hrn. X" ? Huh, also vieleicht liegt es daran dass ich bilingual aufgewachsen bin, aber letzterer Satz klingt für mich entspannter/höflicher. Ersteres dagegen ist eine direkte Aufforderung. Klingt so als ob man keine Wahl hätte, während letzteres doch einfach nur eine Bitte ist. Am allerhöflichsten fände ich persönlich die Formulierung: "Bitte berücksichtigen Sie die Behinderung von Hrn. X" EDIT: @Rainer Wie ich sehe stimmen wir in diesem letzten Punkt überein.
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Wahrscheinlich haben die sich darüber noch gar nicht so wirklich Gedanken gemacht oder so. Schicke ihnen doch einfach mal die eine beiden Beispielsätze rüber, und frage sie, was sie höflicher finden. Wenns ersteres ist, dann frag nach, warum sie dich dann mit der unhöflicheren Variante anschreiben.
Alex G. schrieb: > Huh, also vieleicht liegt es daran dass ich bilingual aufgewachsen bin, > aber letzterer Satz klingt für mich entspannter/höflicher. Geht mir auch so. Alternative: "Wir möchten Sie bitten, ...".
Also, nett formuliert ist das nicht, keine Frage. Das ist aber wahrscheinlich auch gar nicht das Ziel dieses Satzes, der wohl wirklich eine klare Aufforderung sein soll und nur notdürftig mit einem "bitte" garniert wurde. Du sollst ja gar nicht selbst darüber befinden, ob du einer freundlichen Bitte nachkommen möchtest, sondern du sollst gefälligst (das war übrigens auch mal eine Höflickeitsfloskel) machen. Ehrlich wäre die Formulierung, wenn das "bitte" auch noch weggelassen würde, aber das haben sich die Schreiber dann doch nicht getraut... Schön ist anders, aber ungewöhnlich ist das keineswegs. Wenn du mal Post von Strafverfolgungsbehörden bekommst, und sei es nur als Zeuge, dann kannst du beobachten, dass Aufforderungen auch noch deutlich direkter formuliert werden können. Und auf Nachfrage machen die Absender dann große unschuldige Augen - die empfinden das gar nicht als unhöflich. Das ist doch nur das Formular A38, das sieht doch immer so aus...
Amtdeutsch ohne "Bitte" in typischer indirekter Formulierung: "In der Mietzahlung für den Monat Januar 2019 ist das Ergebnis der Abrechnung zu berücksichtigen". Ist das besser oder schlechter?
Rainer U. schrieb: > "Das Ergebnis der Abrechnung berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer > Mietzahlung für den Monat Januar 2019". Sportlich geschrieben. Ist auch gar nicht so unüblich und klingt irgendwie besser. So richtig heftig ist erst, Im Eiscafé als Bestellung zu sagen: "Ich bekomme einen Schwedenbecher!"
Beitrag #5657389 wurde vom Autor gelöscht.
Genau deshalb strotzen Texte oft von indirekter Formulierung, Textbausteinen und wirken floskelhaft und unpersönlich. Amtdeutsch ist so gesehen nur die Notwehr vor dem Bürger. ;-)
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Ich finde eher, daß es zeigt, daß der Schreiber den Empfänger tatsächlich als mündig versteht. Wenn er erst Kodderschnauzen-Deutsch an den Tag legen muss, damit man ihn überhaupt noch versteht, na dann war das eher ein Brief an die Bewohner des Analphabetenheims.
Uwe S. schrieb: > Ich finde eher, daß es zeigt, daß der Schreiber den Empfänger > tatsächlich als mündig versteht. Diese Mündigkeit ist hier gerade das Problem. Der Adressat interpretiert und interpretiert und schnüffelt, was er alles zwischen den Zeilen finden kann um sich ärgern zu dürfen. Statt einfach das zu tun, was da steht. Immerhin geht es wohl um eine simple und selbstverständliche Sache. Man könnte natürlich auch einrechnen, dass nicht jeder Verfasser solcher Briefe vorsorglich Germanistik studiert hat. Solche Texte sind kein Poesie, sondern transportieren Inhalt. Nicht immer perfekt und Goethe ist tot.
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Matthias L. schrieb: >> Amtdeutsch ohne "Bitte" in typischer indirekter Formulierung: "In der >> Mietzahlung für den Monat Januar 2019 ist das Ergebnis der Abrechnung zu >> berücksichtigen". Ist das besser oder schlechter? > Für meinen Geschmack: ungefähr gleichwertig... Da ist aber nun keinerlei personenbezogener Imperativ mehr enthalten. Es wird nur beschrieben, wie das Ergebnis aussehen soll. Ist also der Imperativ überhaupt nicht das Problem?
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A. K. schrieb: > Amtdeutsch ohne "Bitte" in typischer indirekter Formulierung: "In der > Mietzahlung für den Monat Januar 2019 ist das Ergebnis der Abrechnung zu > berücksichtigen". Ist das besser oder schlechter? Finde ich jetzt besser. Hier merke ich das Amtsdeutsch heraus. Das will sachlich sein, weder höflich noch unhöflich. Beim anderen hat sich irgendjemand Gedanken gemacht: 'Kann ich so "mach das gefälligst" in einem Brief schreiben?" - 'Ja, aber mach noch ein bitte mit rein.' Und erst durch dieses mit Gewalt hinzugequetschte "bitte" wirds unhöflich. A. K. schrieb: > Diese Mündigkeit ist hier gerade das Problem. Der Adressat interpretiert > und interpretiert und schnüffelt, was er alles zwischen den Zeilen > finden kann um sich ärgern zu dürfen. Also ich finde das schon interessant, wie die eine oder andere Formulierung den so ankommmt.
A. K. schrieb: > Ist also der > Imperativ überhaupt nicht das Problem? Das kann ich nicht beantworten - ich hab' mit der Formulierung ohnehin kein Problem. Sie ist nicht nett - aber auch nicht böse. A. K. schrieb: > Solche Texte sind kein > Poesie, sondern transportieren Inhalt. Richtig.
Rainer U. schrieb: > "Das Ergebnis der Abrechnung berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer > Mietzahlung für den Monat Januar 2019". 1. Stoppe deinen Dauerauftrag 2. Korrigiere den Betrag im ersten Monat um deine Gutschrift 3. Erstelle einen neuen Dauerauftrag mit dem ursprünglichen Betrag der ab dem Folgemonat gilt. Liebe Beamte ist eine Rückzahlung nicht Möglich? Welcher der zwei Wege ist einfacher? Man beachte der Beamtenstaat will doch Mittlerweile immer eine "Abbuchungsermächtigung", welches Bedeutet der Schuldner/Bürger hat keine Eingriffsmöglichkeit dies über eine einfachere Möglichkeit das Problem zu vereinfachen. Ja so kann man für Vollbeschäftigung und Zeitverschwendung sorgen.
Chris K. schrieb: > Liebe Beamte ist eine Rückzahlung nicht Möglich? Finden sich bei einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Beamte?
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Unwahrscheinlich. Auch in den Büros der verschiedenen Ämter sitzen mittlerweile überwiegend Angestellte im öffentlichen Dienst... Amtsdeutsch können die aber auch.
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Über was man sich aufregen kann... Die Formulierung ist doch Jacke wie Hose. Du hast ein Guthaben. Freue Dich darüber und ziehe es ab. Punkt. Hättest Du Nachzahlen müssen, müsstest Du bezahlen. So oder so. Höflich oder unhöflich. Diese ganzen Texte auf Abrechnungen etc. können weg. Betrag, Fristen, Konto. Der Rest ist Blabla. Manche haben ein echt dünnes Fell...
Rainer U. schrieb: > "Sie berücksichtigen bitte die Behinderung von Hrn. X" Warum wird das als unhöflich empfunden? Das "bitte" hat nur den Sinn, den recht barschen Befehlston etwas zu verschleiern, damit der Befehlsempfänger nicht gegen die schlecht verhüllte Drohung aufmuckt - wer hat das in der machtlosen Situation des Kindes nicht selbst erlebt? Man fühlt sich bedroht und verarscht…
Höflichkeit versus Freundlichkeit in der Schweiz aus berfenem Munde. https://schweizermonat.ch/6-deeskalierend-hoeflich/ Namaste
Winfried J. schrieb: > Höflichkeit versus Freundlichkeit in der Schweiz aus berfenem Munde. Mir war auch schon der Gedanke gekommen, den Text von einem Schweizer in Form bringen zu lassen. Allerdings sind sie oft zu höflich, sich ohne Not einzumischen. ;-)
Robert B. schrieb: > Beitrag gemeldet! Meldung gesehen! > Als Moderator steht dir eine solche Wertung nicht zu. Ich habe leider nur einen Account und den Post erkennbar nicht in meiner Funktion als Moderator geschrieben. Wie auch gut 99,9% meiner anderen Posts. > Bei sowas ist immer ein gepflegter Shitstorm inkl. Forderung nach > Entlassung des Sachbearbeiters und Beamtenbashing angezeigt! Jetzt habe ich aber Angst um meinen "Sachbearbeiterposten", den ich nebenbei angemerkt sowieso kostenlos und manchmal sogar ganz umsonst mache. Uhu U. schrieb: > Das "bitte" hat nur den Sinn, den recht barschen Befehlston etwas zu > verschleiern, damit der Befehlsempfänger nicht gegen die schlecht > verhüllte Drohung aufmuckt Das Ganze ist sowieso keine Bitte, wo ein Bittsteller eine Gnade erfleht, und dem "Angebittenen" die Wahl bleibt, diese Bitte zu erfüllen, sondern eine Anweisung, die ausgeführt werden muss und durch allgemein anerkannte Floskeln schmackhaft gemacht werden soll. Und Geschmäcker sind eben verschieden... Ähnlich gelagert ist das "Entschuldigen": niemand kann sich selbst "entschuldigen"! Man kann höchsten bei jemandem, in dessen Schuld man steht, um den Erlass dieser Schuld bitten. Und derjenige kann dann den Schuldigen "entschuldigen". "Herr Maier hat sich bei Frollein Müller entschuldigt" stimmt also erst, wenn Frollein Müller der Entschuldigungsbitte von Herrn Maier nachgekommen ist.
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Ichbin noch nicht sicher, wie Robert den Beitrag gemeint hat... Zuerst dachte ich auch: "So'n Blödsinn!", aber beim "Beamtenbashing" hat dann doch der Ironiedetektor angeschlagen. Wurde dein Beitrag denn wirklich gemeldet?
Rainer U. schrieb: > "Das Ergebnis der Abrechnung berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer > Mietzahlung für den Monat Januar 2019". > "Sie berücksichtigen bitte die Behinderung von Hrn. X" vs. > "Berücksichtigen Sie bitte die Behinderung von Hrn. X" ? Ersetzt man "berücksichtigen" durch ein anderes Tätigkeitswort (auch Verb genannt) kommt man der Unhöflichkeit etwas näher: "Sie zahlen bitte die Abrechnungssumme ..." "Zahlen Sie bitte die Abrechnungssumme ..." Die Unhöflichkeit des ersten Ausdrucks wurde schon wor mir von einigen postern klargestellt, trotzdem bekommt der op mal wieder negative Bewertungen. Grad so als ob manche echt nix besseres zu tun haben, als alles was ihnen nicht in den kram passt als negativ=schlecht zu bewerten. Können die mods nicht mal ne Statistik auslesen wer hier wie oft auf den Minusbutton klickt und die Spitzenreiter dann mal zur Rede stellen, muss ja nich öffentlich sein.
Chris K. schrieb: > Rainer U. schrieb: > >> "Das Ergebnis der Abrechnung berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer >> Mietzahlung für den Monat Januar 2019". > > > > 1. Stoppe deinen Dauerauftrag > 2. Korrigiere den Betrag im ersten Monat um deine Gutschrift > 3. Erstelle einen neuen Dauerauftrag mit dem ursprünglichen Betrag der > ab dem Folgemonat gilt. > > Liebe Beamte ist eine Rückzahlung nicht Möglich? > > Welcher der zwei Wege ist einfacher? > > Man beachte der Beamtenstaat will doch Mittlerweile immer eine > "Abbuchungsermächtigung", welches Bedeutet der Schuldner/Bürger hat > keine Eingriffsmöglichkeit dies über eine einfachere Möglichkeit das > Problem zu vereinfachen. > > Ja so kann man für Vollbeschäftigung und Zeitverschwendung sorgen. Auch wenn es hier nicht um Beamte geht, sehe ich das im Prinzip genau so. Mit dieser "Bitte" wird lediglich der Aufwand der Rückzahlung auf den Mieter übertragen, der damit dann gleich mehrfach Aufwand hat, sich sein eigenes Geld zurückzuholen. Der Satz selbst ist vor diesem Hintergrund fast schon wieder in Ordnung. Und die Verwaltung hat dann wieder den Spass, das alles nachzuvollziehen. Schliesslich müssen die ja auch prüfen, ob die Miete korrekt eingegangen ist. Wieso überweisen die das Geld nicht einfach ? Dann ist auch noch nächstes Jahr nachzuvollziehen, was da gewesen ist. Gruß Axel
Matthias L. schrieb: > Also, nett formuliert ist das nicht, keine Frage. Das ist aber > wahrscheinlich auch gar nicht das Ziel dieses Satzes, der wohl wirklich > eine klare Aufforderung sein soll und nur notdürftig mit einem "bitte" > garniert wurde. > > Du sollst ja gar nicht selbst darüber befinden, ob du einer freundlichen > Bitte nachkommen möchtest, sondern du sollst gefälligst (das war > übrigens auch mal eine Höflickeitsfloskel) machen. Trotzdem ist solch eine Formulierung unangemessen unter Fremden. Nichtmal als Chef würde ich gegenüber Angestellten so formulieren obwohl mir die "Befehlsgewalt" zusteht. Höchstens bei fristlosen Kündigungen mag dies noch gehen.
Mike B. schrieb: > Grad so als ob manche echt nix besseres zu tun haben, als alles was > ihnen nicht in den kram passt als negativ=schlecht zu bewerten. Ja, ich frag mich auch ob manche echt nix besseres zu tun haben als sich über jeden Satz Behördendeutsch zu echauffieren. Überall nur noch Gratler und verbitterte Querulanten unterwegs. Hauptsache irgendwo rumkeifen und den Dicken raushängen lassen. Das ist eine Standard-Floskel vom Fließband. Der Autor dieser Zeilen wollte damit niemanden angreifen, brüskieren oder beleidigen. Der schreibt solche Briefe hundert mal am Tag ohne da großartig drüber nachzudenken. Kommt mal wieder runter ihr Kindsköpf'.
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Axel L. schrieb: > Wieso überweisen die das Geld nicht einfach ? Dann ist auch noch > nächstes Jahr nachzuvollziehen, was da gewesen ist. Da die Miete scheinbar überwiesen und nicht eingezogen wird, müßten sie erst fragen wohin. Wenn dann irgendwann die Rückantworten einflattern. Und dann müssen sie die Zahlen abtippen und das erzeut auch bloss wieder Fehler. Will damit nur zum Ausdruck bringen, dass es auch nicht so ein einfacher Weg ist.
Matthias L. schrieb: > Wurde dein Beitrag denn wirklich gemeldet? Nein. Aber diese Antwort hätte ja kein in sich rundes Bild ergeben. ;-) Le X. schrieb: > Das ist eine Standard-Floskel vom Fließband. > Der Autor dieser Zeilen wollte damit niemanden angreifen, brüskieren > oder beleidigen. Der schreibt solche Briefe hundert mal am Tag ohne da > großartig drüber nachzudenken. +1 Mike B. schrieb: > Ersetzt man "berücksichtigen" durch ein anderes Tätigkeitswort (auch > Verb genannt) kommt man der Unhöflichkeit etwas näher Wenn man x-beliebige Wörter eines Satzes durch andere Wörter der selben "Art" ersetzt, kann man beliebigen Unsinn aus einem Satz machen... Denn allein schon, jemandem zur "Zahlung" aufzufordern wird sicher wieder von einigen als wesentlich unhöflicher empfunden, als jemanden zur "Begleichung" oder zum "Ausgleich" zu bitten.
Lothar M. schrieb: > Ähnlich gelagert ist das "Entschuldigen" Na ja, dieses gemurmelte "Entschuldigung" ist ja auch nur eine extreme Verkürzung von "Ich bitte um Entschuldigung". Dass daraus dann abgeleitet wird, der Bösewicht würde sich selbst entschuldigen, zeigt eigentlich nur, dass die Leute nur noch über ein ganz rudimentäres Weltbild verfügen und einfach nicht wissen, was sie so daher reden. Eine ähnlich ist die z.B. mit "nen Haus", wo es eigentlich "nem Haus" heißen müsste. Offenbar ist die deutsche Sprache einfach zu komplex für so einige angehende Inschinjöre…
Le X. schrieb: > Ja, ich frag mich auch ob manche echt nix besseres zu tun haben als sich > über jeden Satz Behördendeutsch zu echauffieren. > Überall nur noch Gratler und verbitterte Querulanten unterwegs. > Hauptsache irgendwo rumkeifen und den Dicken raushängen lassen. Das sehe ich nicht so. Es hat noch keinem geschadet, die Feinheiten der deutschen Sprache auszuloten - dabei kommen zuweilen ganz interessante Dinge zu Tage. > Das ist eine Standard-Floskel vom Fließband. Ob das wirklich Papageiensprech war? Vermutlich nicht. Es ist eher der Abdruck der Gesinnug desjenigen, der den Satz über dem Schuldner ausgeklinkt hat… > Der Autor dieser Zeilen wollte damit niemanden angreifen, brüskieren > oder beleidigen. Möglicherweise. Auf jeden Fall hat er eine eindeutige Duftmarke in der Richtung gesetzt, dass er Widerspruch nicht duldet. > Der schreibt solche Briefe hundert mal am Tag ohne da > großartig drüber nachzudenken. Das mag sein. Nur: macht das die Sache irgendwie besser? Unüberlegtes Gequatsche ist doch das Allerletzte.
Steffen R. schrieb: > Will damit nur zum Ausdruck bringen, dass es auch nicht so ein einfacher > Weg ist. Aber rein abrechungstechnisch sind solche Mischbuchungen ein Horror für jeden, der am Ende noch durchsteigen muss. Übrigens nicht nur für den Zahlungsempfänger, sondern auch den Absender.
Also, den Leute ist die "bitte" Floskel zu kuenstlich. Unpassend. Waere eine direktere Form erwuenscht : Die Miete ist hier nicht eingegangen. Rueck die Kohle raus. Aber sofort.
Matthias L. schrieb: > Du sollst ja gar nicht selbst darüber befinden, ob du einer freundlichen > Bitte nachkommen möchtest, sondern du sollst gefälligst (das war > übrigens auch mal eine Höflickeitsfloskel) machen. Das ist eine Variante der Euphemismus-Tretmühle. Egal wie man eine persönliche Aufforderung verbrämt, sie geht immer auf den Sack. Also wurde das "gefälligst" mit der Zeit von einer höflichen Abschwächung zum Gegenteil. Die Ersetzung durch eine Bitte führt mittlerweile zum gleichen Effekt. Immer wieder erhofft man sich von einer Manipulation der Sprache eine Manipulation des Denkens. Oft ist aber dann doch umgekehrt. Interpretation und Kontext formen die Bedeutung der Sprache so um, dass man bald wieder am Ausgangspunkt ankommt.
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Le X. schrieb: > Das ist eine Standard-Floskel vom Fließband. > Der Autor dieser Zeilen wollte damit niemanden angreifen, brüskieren > oder beleidigen. Der schreibt solche Briefe hundert mal am Tag ohne da > großartig drüber nachzudenken. Hunderttausende erhalten diese Briefe, und niemand denkt sich den Text jedesmal neu aus. Um so sinnvoller, genau nachzudenken (resp. wie es ankommt), was man schreibt, finde ich. Mike B. schrieb: > Die Unhöflichkeit des ersten Ausdrucks wurde schon wor mir von einigen > postern klargestellt, trotzdem bekommt der op mal wieder negative > Bewertungen. Danke für den Beistand, aber da guck ich gar nicht hin.. :-) Ich glaube, als ich mich hier angemeldet hatte, gab's das noch gar nicht.
A. K. schrieb: > Immer wieder erhofft man sich von einer Manipulation der Sprache eine > Manipulation des Denkens. Oft ist aber dann doch umgekehrt. Stimmt. Auf die Spitze getrieben bei der political correctness und gendergerechten Sprache, aber das hier zu diskutieren könnte wieder zu weit führen.
Matthias L. schrieb: > Stimmt. Auf die Spitze getrieben bei der political correctness und > gendergerechten Sprache, aber das hier zu diskutieren könnte wieder zu > weit führen. Das lässt sich alles unter dem Oberbegriff Wunschdenken zusammenfassen…
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Matthias L. schrieb: > A. K. schrieb: >> Immer wieder erhofft man sich von einer Manipulation der Sprache eine >> Manipulation des Denkens. Oft ist aber dann doch umgekehrt. > > Stimmt. Auf die Spitze getrieben bei der political correctness und > gendergerechten Sprache, aber das hier zu diskutieren könnte wieder zu > weit führen. Wieso auf die Spitze getrieben? Das soll grade dafür sorgen dass die Sprache NICHT das Denken beeinflusst, denn genau das geschieht indem bestimmte Begriffe, in Schubladen einteilen und Assoziationen wecken! Dies wenigstens in der Sprache so weit wie möglich zu vermeiden ist sehr wichtig wenn wir als Gesellschaft weiter voran kommen wollen.
Alex G. schrieb: > Das soll grade dafür sorgen dass die Sprache NICHT das Denken > beeinflusst Richtig - es SOLL. Das ist aber nicht identisch mit dem, was es MACHT. Das Ziel ist durchaus löblich, aber das verwendete Mittel funktioniert nur sehr bedingt und schießt gelegentlich kräftig über das Ziel hinaus. Wenn jemand, der in einer Runde von Bekannten herumsteht und in dieser Runde jeglicher rassistischen Denkweise völlig unverdächtig ist, auf die Frage nach Mister Miller äußert, dass Mister Miller der Schwarze wäre, der da auf der anderen Saalseite neben Herrn Schulze stünde, dann zucken erst mal Alle zusammen und fragen sich, ob man denn "der Schwarze" aktuell überhaupt sagen dürfe. Obwohl der Sprecher "sauber" ist und die Wortwahl gar nicht wertend, sondern rein beschreibend gemeint ist. Wenn hingegen ein kurzhaariger Springerstiefel-Träger breit grinsend über "stark pigmentierte Neumitbürger, höhöhö" herumfaselt, dann ist das höchstwahrscheinlich nicht nett und auch nicht politisch korrekt gemeint - auch wenn die verwendete Wortwahl eigentlich pc-gerechter ist als im Absatz darüber. Und das ist die Krux dabei. Die Betrachtung der Sprache darf IMHO nicht aus dem gedanklichen Kontext gerissen werden - was aber gelegentlich passiert: "Der hat "Neger" gesagt, der ist ein Rassist!" Nein. Wenn jemand "Neger" sagt UND Rassist ist, dann ist die Wortwahl wohl auch rassistisch beabsichtigt. Wenn jemand eine pc-Umschreibung benutzt UND Rassist ist, ja, dann ist er trotzdem Rassist. Und wenn jemand KEIN Rassist ist, aber ein falsches Wort benutzt, dann ist es grundfalsch, ihn deshalb zum Rassisten zu stempeln. Das meine ich mit "auf die Spitze getrieben".
Rainer U. schrieb: > Hunderttausende erhalten diese Briefe, und niemand denkt sich den Text > jedesmal neu aus. Um so sinnvoller, genau nachzudenken (resp. wie es > ankommt), was man schreibt, finde ich. Wenn ich Post von einer Behörde bekomme und die was von mir wollen und die im Recht sind und ich deswegen nichts dagegen machen kann und der Aufforderung nachkommen muss dann geht mir das immer auf den Sack, unabhängig davon welche nichtssagenden Floskeln der Schreiberling bemüht. Lasst die doch Schreiben was sie wollen, es kommt eh aufs selbe raus und du musst folgen.
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A. K. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Höflichkeit versus Freundlichkeit in der Schweiz aus berfenem Munde. > > Mir war auch schon der Gedanke gekommen, den Text von einem Schweizer in > Form bringen zu lassen. Allerdings sind sie oft zu höflich, sich ohne > Not einzumischen. ;-) eher zu klug, leben sie doch seit Jahrhunderten recht gut als Volk in the middle ,.. des Zwistes Europas und werden es, so wie es sich angesichts des Erstarkens des Neonationalismus auf Basis der demokratischen Schwächen Europas, auch die nächsten hundert Jahre tun, sollte es noch etwas geben, was die Herrschenden der Nationalstaaten von den eigenen und fremden Völkern stehlen können, um es dort in Sicherheit zu bringen. Namaste
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Wenn es Euch interessiert wie das bei uns formuliert wird, hier ein paar Beispiele was da so monatlich/jährlich an Rechnungen anfällt. Generell sind offizielle Briefe immer sehr neutral und höflich formuliert. Wie: ... We have reviewed the submitted data and following is our assessment of your account status. According to our records.... ...Please pay this amount. Should you already have submitted the outstanding amount, please disregard our notice... Sincerely ... Monatliche Rechnungen sind nur in Punktform: Here are your bill details at a glance: ● Bill month: December ●Account number: *****155 ●Total due, if received by December 31, 2018: $189.56 Oder: Statement Date: ... Amount now due: 1.23 Late Payment Penalty Date: Dec31, 2018 Oder: New Balance: Total payment enlosed: Oder: Property Tax: 1234.56 Payment now due: 1234.56 Payment Balance: 0.00 Bei uns in Kanada gibt es kein Beamtendeutsch. Immer nur kurz und bündig. Im Allgemeinen gibt es wenig Prosa. Nur das wesentliche. Ehrlich gesagt ist mir das lieber wie scheinheilige Geschäftsprosa.
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A. K. schrieb: > Uwe S. schrieb: >> Ich finde eher, daß es zeigt, daß der Schreiber den Empfänger >> tatsächlich als mündig versteht. > > Diese Mündigkeit ist hier gerade das Problem. Der Adressat interpretiert > und interpretiert und schnüffelt, was er alles zwischen den Zeilen > finden kann um sich ärgern zu dürfen. Statt einfach das zu tun, was da > steht. Immerhin geht es wohl um eine simple und selbstverständliche > Sache. Nun, für so selbstverständlich halte ich "die Bitte" nicht, sie verschiebt den Aufwand zum Mieter (Dauerauftrag aussetzen, einzelne Überweisung tätigen, Dauerauftrag wieder anwerfen) Meine Antwort könnte deshalb lauten: Bitte überweisen Sie mein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung bis zum xx.xx.xxxx. Eine Änderung des Mietzahlbetrages für I/2019 findet nicht statt. Ihre Bitte aus Ihrem Schreiben vom yy.yy zu diesem Sachverhalt fand bei der Entscheidung angemessene Berücksichtigung. > > Man könnte natürlich auch einrechnen, dass nicht jeder Verfasser solcher > Briefe vorsorglich Germanistik studiert hat. Solche Texte sind kein > Poesie, sondern transportieren Inhalt. Nicht immer perfekt und Goethe > ist tot. Freilich. Gruß, Holm
Lothar M. schrieb: > "Herr Maier hat sich bei Frollein Müller entschuldigt" Das heißt (hieß) Fräulein..man merkt das es unüblich geworden ist. Gruß, Holm
Mike B. schrieb: [..] > Die Unhöflichkeit des ersten Ausdrucks wurde schon wor mir von einigen > postern klargestellt, trotzdem bekommt der op mal wieder negative > Bewertungen. > Grad so als ob manche echt nix besseres zu tun haben, als alles was > ihnen nicht in den kram passt als negativ=schlecht zu bewerten. ..die Bewertungen sind Feinschnitt, die kannst Du getrost in der Pfeife rauchen. Gruß, Holm
Le X. schrieb: [..] > Das ist eine Standard-Floskel vom Fließband. > Der Autor dieser Zeilen wollte damit niemanden angreifen, brüskieren > oder beleidigen. Der schreibt solche Briefe hundert mal am Tag ohne da > großartig drüber nachzudenken. Genau das ist der Punkt der hier denen die das kritisieren Sauer aufstößt. Sie wünschen sich halt Sachbearbeiter die "großartig über Ihre Arbeit nachdenken"..denn sie arbeiten mit Menschen die freundlich behandelt werden möchten und nicht mit Schrauben oder Vieh. > > Kommt mal wieder runter ihr Kindsköpf'. Nä, dafür gibts gar keinen Grund. Gruß, Holm
Matthias L. schrieb: > Alex G. schrieb: >> Das soll grade dafür sorgen dass die Sprache NICHT das Denken >> beeinflusst > > Richtig - es SOLL. Das ist aber nicht identisch mit dem, was es MACHT. > Das Ziel ist durchaus löblich, aber das verwendete Mittel funktioniert > nur sehr bedingt und schießt gelegentlich kräftig über das Ziel hinaus. > > Wenn jemand, der in einer Runde von Bekannten herumsteht und in dieser > Runde jeglicher rassistischen Denkweise völlig unverdächtig ist, auf die > Frage nach Mister Miller äußert, dass Mister Miller der Schwarze wäre, > der da auf der anderen Saalseite neben Herrn Schulze stünde, dann zucken > erst mal Alle zusammen und fragen sich, ob man denn "der Schwarze" > aktuell überhaupt sagen dürfe. Obwohl der Sprecher "sauber" ist und die > Wortwahl gar nicht wertend, sondern rein beschreibend gemeint ist. Nein, die aktuelle Logik verlangt das man den Als "Schaumwaffel mit Migrationshintergrund" bezeichnet, das ist wohl politisch korrekt. [..] > > Und das ist die Krux dabei. Die Betrachtung der Sprache darf IMHO nicht > aus dem gedanklichen Kontext gerissen werden - was aber gelegentlich > passiert: "Der hat "Neger" gesagt, der ist ein Rassist!" Nein. Wenn > jemand "Neger" sagt UND Rassist ist, dann ist die Wortwahl wohl auch > rassistisch beabsichtigt. Wenn jemand eine pc-Umschreibung benutzt UND > Rassist ist, ja, dann ist er trotzdem Rassist. Und wenn jemand KEIN > Rassist ist, aber ein falsches Wort benutzt, dann ist es grundfalsch, > ihn deshalb zum Rassisten zu stempeln. Das meine ich mit "auf die Spitze > getrieben". Auch wenn das grundfalsch ist, ist er dann üblicherweise Rassist oder "rrächts". Logisch ist das freilich nicht, aber wir erleben das doch täglich in der Presse/Medien. Es gibt die Sorten "Flüchtling", "guter Mensch", "Rassist" und "Nazi". Leute die sich da nicht einsortieren lassen kommen nicht vor. Gruß, Holm
Hallo Holm, schon vergessen Medien sind die Waffen ideologisch motivierter Gewalt im Kampf um Köpfe. Namaste
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Hallo Holm, ih finde o.g. Brief auch eine Frechheit und teile Deine Ansicht: Holm T. schrieb: > Nun, für so selbstverständlich halte ich "die Bitte" nicht, sie > verschiebt den Aufwand zum Mieter (Dauerauftrag aussetzen, einzelne > Überweisung tätigen, Dauerauftrag wieder anwerfen) Wenn die vom Absender gewünschte Vorgehensweise nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart ist, kann er sie auch nicht zwingend vorschreiben und eine vernünftige höfliche Formulierung wäre mehr als nur angemessen. 1. Auf dem Konto ist es höllisch unübersichtlich, wenn eine periodische Zahlung plötzlich abweicht. 2. Wenn ich das verrechnen will, steht es mir als Gläubiger natürlich völlig frei, mit welcher Zahlung. Wenn es sich um einen kleineren Betrag handelt würde ich lieber bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung warten, die ist eh eine Einzelüberweisung. Als blöd an dem Dauerauftrag rumzufummeln. 3. Ist der Betrag selbstverständlich unverzüglich zurück zu gewähren. Wenn bei Zugang des Schreibens die Miete gerade gezahlt wurde entspricht die Verrechnung einem Zahlungsaufschub von einem Monat. Das ist eindeutig zu lang um einen solchen Zahlungsaufschub ohne ausdrücklich vertragliche Vereinbarung als gegeben vorauszusetzen. Mich würde das auch stinkig machen. vlg Timm
Winfried J. schrieb: > Hallo Holm, > > schon vergessen Medien sind die Waffen ideologisch motivierter Gewalt > im Kampf um Köpfe. > > Namaste Winne Du weißt doch genau das ich das nicht vergessen habe..genau so wenig wie Du :-) Gruß, Holm
Winfried J. schrieb: > Hallo Holm, > > schon vergessen Medien sind die Waffen ideologisch motivierter Gewalt > im Kampf um Köpfe. > > Namaste Hier gehts um einen harmlosen Brief von der Hausverwaltung, nicht um einen Anschlag der Gedankenpolizei auf deine geistige Freiheit. Hast du dich im Forum geirrt?
Le X. schrieb: > Hier gehts um einen harmlosen Brief von der Hausverwaltung, nicht um > einen Anschlag der Gedankenpolizei auf deine geistige Freiheit. > Hast du dich im Forum geirrt? Die beiden Wirrköpfe genießen es, jeden Thread in die Richtung "man wird doch wohl noch sagen dürfen" und "die Medien sind doch alle linkslinks!!1!" zu treiben.
vn n. schrieb: > Le X. schrieb: >> Hier gehts um einen harmlosen Brief von der Hausverwaltung, nicht um >> einen Anschlag der Gedankenpolizei auf deine geistige Freiheit. >> Hast du dich im Forum geirrt? > > Die beiden Wirrköpfe genießen es, jeden Thread in die Richtung "man wird > doch wohl noch sagen dürfen" und "die Medien sind doch alle > linkslinks!!1!" zu treiben. Das verbitte ich mir, sowohl den Wirrkopf, als auch die Unterstellung rechtslastiger Positionen. So etwas gab es von mir noch nie und wird es nicht geben. Aber es ist unschön, wie weit es schon wieder ist mit Denk- und Kommunikationsverboten, selbst wenn man jede Positionierung vermeidet und nur das Wirkprinzip hinter dem Theater welches bis in die Kommunikation über eine gewünschte Verrechnung offenbart. OMG Namaste
Le X. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Hallo Holm, >> >> schon vergessen Medien sind die Waffen ideologisch motivierter Gewalt >> im Kampf um Köpfe. >> >> Namaste > > Hier gehts um einen harmlosen Brief von der Hausverwaltung, nicht um > einen Anschlag der Gedankenpolizei auf deine geistige Freiheit. > Hast du dich im Forum geirrt? Richtig, darüber wird seid 3Tagen in 60 Beiträgen lamentiert, aber lüftet mal Einer ein wenig die Vorhänge ist er ein Wirrkopf. Namaste
Winfried J. schrieb: > als auch die Unterstellung > rechtslastiger Positionen Bitte wo? Winfried J. schrieb: > Aber es ist unschön, wie weit es schon wieder ist mit Denk- und > Kommunikationsverbote Bitte wo? Winfried J. schrieb: > selbst wenn man jede Positionierung vermeidet > und nur das Wirkprinzip hinter dem Theater welches bis in die > Kommunikation über eine gewünschte Verrechnung offenbart Nu erklär doch mal, wie man von einem Brief auf die Medien als ideologische Waffe kommt... Winfried J. schrieb: > Wirrkopf Deshalb.
Ich hatte den Thread bisher hauptsächlich als Frage zur sprachlichen Form einer Aufforderung betrachtet. Die beschriebene Art der Abwicklung der Zahlung ist zweifellos unangenehm, aber darauf schien mir die Frage des TE nicht gemünzt. Für den Thread bin ich immerhin schon froh, dass Frau Merkel bislang nicht persönlich dran Schuld zu haben scheint, obwohl die Verschwörer zur Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung sich bereits der Wohnungsbaugesellschaft bemächtigt haben.
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vn n. schrieb: > Nu erklär doch mal, wie man von einem Brief auf die Medien als > ideologische Waffe kommt... Ist das nicht offensichtlich? Immerhin ist das eine "öffentliche Wohnungsbaugesellschaft", somit in kommunalem oder staatlichem Besitz. Genauso ein Instrument der Unterdrücker wie Ampeln und Parkuhren.
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>> rechtslastiger Positionen > > Bitte wo? > > "die Medien sind doch alle linkslinks!!1!" zu treiben. Eindeutig ein von mir nie benutzt rechtslastige Formulierung welche du mir unterschiebst. >> wie weit es schon wieder ist mit Denk- und Kommunikationsverbote > Bitte wo? > > jeden Thread in die Richtung "man wird doch wohl noch sagen dürfen" und eindeutig ein implizites Denk und Kommunikationsverbot verbrämt in einer Verleumdung als Wirrkopf > Nu erklär doch mal, wie man von einem Brief auf die Medien als > ideologische Waffe kommt... > Sprache ist immer Ausdruck von Kultur und damit Spiegel der Denkweisen des sie Benutzenden. > Deshalb. A ja, mir fiele auch was ein, spar ich mir aber. Namaste
A. K. schrieb: > vn n. schrieb: >> Nu erklär doch mal, wie man von einem Brief auf die Medien als >> ideologische Waffe kommt... > > Ist das nicht offensichtlich? Immerhin ist das eine "öffentliche > Wohnungsbaugesellschaft", somit in kommunalem oder staatlichem Besitz. > Genauso ein Instrument der Unterdrücker wie Ampeln und Parkuhren. Auch wenn du es ins lächerliche ziehst, so hast du leider den Nagel am Kopf getroffen. Es gibt de Facto im öffentlichen Bereich keine Situation, welche nicht davon durchdrungen ist die Menschen zur Unterwerfung zu konditionieren. Alles was reglementiert ist und wird dient diesem einzigen Zweck. Ansonsten sind Reglements überflüssig und die Kommunikation und Verständigung könnten nicht reglementiert erfolgen, auf der Basis von Einsicht und Freiwilligkeit, was imho deutlich zivilisierter wäre. Ich weiss, das wäre ja verrückt. Ideen, eines Spinners und Wirrkopfes. Zum Glück kenne ich noch mehr Menschen, die es für verrückt halten, was alltäglich sonst so verzapft wird. Leider haben die Meisten resigniert aufgegeben. Namaste
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vn n. schrieb: > Le X. schrieb: >> Hier gehts um einen harmlosen Brief von der Hausverwaltung, nicht um >> einen Anschlag der Gedankenpolizei auf deine geistige Freiheit. >> Hast du dich im Forum geirrt? > > Die beiden Wirrköpfe genießen es, jeden Thread in die Richtung "man wird > doch wohl noch sagen dürfen" und "die Medien sind doch alle > linkslinks!!1!" zu treiben. Wirrköpfe?? Dummkopf! HTH, Holm
Winfried J. schrieb: > vn n. schrieb: >> Le X. schrieb: >>> Hier gehts um einen harmlosen Brief von der Hausverwaltung, nicht um >>> einen Anschlag der Gedankenpolizei auf deine geistige Freiheit. >>> Hast du dich im Forum geirrt? >> >> Die beiden Wirrköpfe genießen es, jeden Thread in die Richtung "man wird >> doch wohl noch sagen dürfen" und "die Medien sind doch alle >> linkslinks!!1!" zu treiben. > > Das verbitte ich mir, sowohl den Wirrkopf, als auch die Unterstellung > rechtslastiger Positionen. So etwas gab es von mir noch nie und wird es > nicht geben. Deine Reaktion, wenn dich jemand als Anti-Links kritisert gleich mit "ich bin nicht Rechts!!" zu antworten ist allerdings typisch Rechts (oder einfach nur Fan von krankhaftem Schubladendenken)! Andere Menschen verstehen dass es hierzulande zum Glück eine starke Mitte gibt. Holm T. schrieb: > ..die Bewertungen sind Feinschnitt, die kannst Du getrost in der Pfeife > rauchen. Wenn du ab und an mal positive Bewertungen bekommen würdest, würdest du wahrscheinlich was anderes behaupten ;)
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vn n. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Aber es ist unschön, wie weit es schon wieder ist mit Denk- und >> Kommunikationsverbote > > Bitte wo? Ja wo wohl…
A. K. schrieb: > Für den Thread bin ich immerhin schon froh, dass Frau Merkel bislang > nicht persönlich dran Schuld zu haben scheint, obwohl die Verschwörer > zur Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung sich bereits der > Wohnungsbaugesellschaft bemächtigt haben. Du bist wirklich stramm auf Linie… Glückwunsch!
Alex G. schrieb: > Deine Reaktion, wenn dich jemand als Anti-Links kritisert gleich mit > "ich bin nicht Rechts!!" zu antworten ist allerdings typisch Rechts > (oder einfach nur Fan von krankhaftem Schubladendenken)! Der Witz ist ja, dass das nicht mal auf ihn bezogen war, er sich den Schuh aber trotzdem gleich anziehen will.
Uhu U. schrieb: > vn n. schrieb: >> Winfried J. schrieb: >>> Aber es ist unschön, wie weit es schon wieder ist mit Denk- und >>> Kommunikationsverbote >> >> Bitte wo? > > Ja wo wohl… Hier hat niemand versucht jemandem etwas rechtlich zu verbieten. Das Recht jemandem zu sagen dass er die Klappe halten und nicht Diskusionen ad Absurdum führen soll hat jeder! Freie Meinungsäußerung gilt nur dem Staat gegenüber. Nicht Einzelpersonen/Gruppen gegenüber und auch nicht Foren. Uhu U. schrieb: > A. K. schrieb: >> Für den Thread bin ich immerhin schon froh, dass Frau Merkel bislang >> nicht persönlich dran Schuld zu haben scheint, obwohl die Verschwörer >> zur Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung sich bereits der >> Wohnungsbaugesellschaft bemächtigt haben. > > Du bist wirklich stramm auf Linie… Glückwunsch! Und du bist der Dauer-Störenfried. In Jugendsprache: "Rebell". Glückwunsch.
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Alex G. schrieb: > Freie Meinungsäußerung gilt nur dem Staat gegenüber. Nicht > Einzelpersonen/Gruppen gegenüber und auch nicht Foren. Meinungsfreiheit bedeutet, jemandem etwas sagen zu können, was der nicht hören will. George Orwell Du hast eine sehr eigenwillige Ansicht dazu.
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Uhu U. schrieb: > Alex G. schrieb: >> Freie Meinungsäußerung gilt nur dem Staat gegenüber. Nicht >> Einzelpersonen/Gruppen gegenüber und auch nicht Foren. > > Meinungsfreiheit bedeutet, jemandem etwas sagen zu können, was der > nicht hören will. > George Orwell Das ist Orwells persönliche Interpetation und Meinung. Nichts weiter. Des weiteren wurde ja oben auch nur eine Meinung gesagt... Uhu U. schrieb: > Du hast eine sehr eigenwillige Ansicht dazu. Und du misst gern mit zweierlei Maß wenn dir eine Meinung nicht gefällt.
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Art 5. (1) GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Wie du zu deiner höchst eigenwilligen Interpretation des Paragraphen kommst, ist zumindest erklärungsbedürftig…
Uhu U. schrieb: > Art 5. (1) GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und > Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein > zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und > die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden > gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. > > Wie du zu deiner höchst eigenwilligen Interpretation des Paragraphen > kommst, ist zumindest erklärungsbedürftig… Aus Wiki: "Art. 5 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in seine Freiheit, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken. Hierzu gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen." Das Stichwort hier ist Hoheitsträger! Fast alle Grundgesetze beziehen sich auf die Beziehung zwischen Bürger und Staat. Nicht zwischen Bürger und Bürger. Bzw. hast du in deiner Panik ich würde dich einschränken wollen, etwa übersehen dass ich geschrieben hab: > "Das Recht jemandem zu SAGEN dass er die Klappe halten" Ich habe nicht gesagt dass jemand das Recht hätte ihm den Mund mit Gewalt zu zu halten oder die Tastatur zu klauen. Oder willst du mir nun etwa das Recht nehmen zu schreiben was ich will? Dass Foren Meinungen einschränken dürfen ist bereits juristisch abgesichert: https://www.wbs-law.de/internetrecht/wann-duerfen-netzwerke-foren-co-kommentare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-76298/ Was anderes wäre ja auch Irrsinn. Dann könnte man nen Spam-Bot schreiben aber auch mal persönlich Spam unter dem Account posten... und dann den Forenbetreiber wegen der Löschung verklagen... Das wäre das Ende des Internets.
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Alex G. schrieb: > Aus Wiki: "Art. 5 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in seine > Freiheit, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken. Hierzu > gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur > unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen." Und daraus schließt du: Alex G. schrieb: > Freie Meinungsäußerung gilt nur dem Staat gegenüber. Nicht > Einzelpersonen/Gruppen gegenüber und auch nicht Foren. Das ist sehr gewagt… > Das Stichwort hier ist Hoheitsträger! Das bedeutet nur, dass auch die Staatsgewalt die freie Meinungsäußerung nicht unterdrücken darf. Da ausschließlich der Staat das Gewaltmonopol hat, ist es Nicht-Hoheitsträgern natürlich auch nicht erlaubt… Im Übrigen sagt Art. 1 (3) völlig unmissverständlich, wie die folgenden Grundrechtsartikel zu verstehen sind:
1 | Art 1 (3) GG: Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. |
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Uhu U. schrieb: > Du bist wirklich stramm auf Linie… Glückwunsch! Dort schreiten wir nun Seit an Seit - wenn man einem Beitrag von letzthin glauben darf. ;-)
vn n. schrieb: > Der Witz ist ja, dass das nicht mal auf ihn bezogen war, er sich den > Schuh aber trotzdem gleich anziehen will. Noch nachlesbar ist, dass ich mich mit meinem Kommentar direkt an Holm wandte worauf lex mich ansprach. Das nahmst Du zum Anlass, über Holm und mich folgende Aussage zu treffen. vn n. schrieb: > Die beiden Wirrköpfe genießen es, jeden Thread in die Richtung "man wird > doch wohl noch sagen dürfen" und "die Medien sind doch alle > linkslinks!!1!" zu treiben. Nicht nur, dass Du dich der Unsitte bedienst über uns ein undifferenziertes und nicht verifiziertes Kollektivurteil zu fällen. Nein du garnierst es auch noch mit Lügen. Lex hatte wenigstens den Anstand mich mittels Zitat persönlich anzusprechen um seine Kritik höflich vorzubringen. Aber was ihr beide verkannt hattet war mein Anliegen Holm mittels Humor, welchen er auch verstanden hat von der Palme zu holen. Du aber suchst pfeifend mit den Händen in den Taschen aufzuhetzen. Und das verbitte ich mir. Du magst ja versuchen die Unschuld zu spielen aber du heuchelst dabei der Art schlecht, dass es einfach nur peinlich ist. Also bitte lass es oder erarbeitest du in einer Behörde / Verwaltung Textbausteine. Das würde zumindest die Korrespondenz in der Qualität sowohl deines Beitrages, als auch der des durch den TO zurecht, aber unsinniger Weise, bemängelten Briefes aus dem Eingangspost erklären. Namaste
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Alex G. schrieb: > Aus Wiki: "Art. 5 GG schützt den Bürger vor Eingriffen in seine > Freiheit, an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken. Hierzu > gewährleistet die Norm eine Freiheitssphäre, in die Hoheitsträger nur > unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen dürfen." > Das Stichwort hier ist Hoheitsträger! > Fast alle Grundgesetze beziehen sich auf die Beziehung zwischen Bürger > und Staat. Nicht zwischen Bürger und Bürger. Einen Abschnitt später heißt es dort:
1 | Art. 5 GG schränkt den Kreis der Grundrechtsträger nicht ein, sodass das Grundrecht jedermann schützt |
Noch nichtmal Wp ist so verkommen, solchen Mist zu behaupten, wie du ihn hier unterstellst…
>> Meinungsfreiheit bedeutet, jemandem etwas sagen zu können, was der >> nicht hören will. >> George Orwell > Das ist Orwells persönliche Interpetation und Meinung. Nichts weiter. Nichts desto trotz trifft sie den Begriff im Kern seiner Bedeutung. Wohingegen deine Interpretation jedermanns Befugnisse über die des Gewaltmonopols des Staates stellte, wenn Jeder dürfte, was dem Staat verwehrt bliebe. Finde den Fehler! Namaste
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Inwieweit die Grundrechte Forenbetreiber oder gar Diskussionsteilnehmer binden ist doch nun schon bis zum mehrmaligen Erbrechen durchgekaut worden. Wer immer noch nicht begriffen hat, dass er mit seinem "Meinungsfreiheit!"-Schild hier an der falschen Stelle diskutiert, der WILL es schlicht nicht verstehen oder einfach nicht wahrhaben. Kurze Zusammenfassung aus fachkundieger Quelle: https://www.lexexakt.de/index.php/glossar/drittwirkung.php
Matthias L. schrieb: > Inwieweit die Grundrechte Forenbetreiber oder gar Diskussionsteilnehmer > binden ist doch nun schon bis zum mehrmaligen Erbrechen durchgekaut > worden. ... und das wohl auch in ähnlicher Zusammensetzung. Sollte man solche Sub-Diskussionen nicht endlich nummerieren, damit nicht so viel getippt werden muss?
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Ja, so wie Ephraim Kishons Sammlung von Witzen, die jeder schon kennt!
Alex G. schrieb: [..] > > Holm T. schrieb: >> ..die Bewertungen sind Feinschnitt, die kannst Du getrost in der Pfeife >> rauchen. > Wenn du ab und an mal positive Bewertungen bekommen würdest, würdest du > wahrscheinlich was anderes behaupten ;) Diese Bewertungen gibts durchaus, allerdings messe ich denen exakt die selbe Bedeutung wie den Negativen bei. Ob ein Nutzer hier meine Beiträge "lesenswert" findet oder nicht, erkenne ich an anderen Gesichtspunkten als der frei manipulierbaren "Bewertung". Also nein, ich würde nichts anderes behaupten. Gruß, Holm
Alex G. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> vn n. schrieb: >>> Winfried J. schrieb: >>>> Aber es ist unschön, wie weit es schon wieder ist mit Denk- und >>>> Kommunikationsverbote >>> >>> Bitte wo? >> >> Ja wo wohl… > > Hier hat niemand versucht jemandem etwas rechtlich zu verbieten. Das > Recht jemandem zu sagen dass er die Klappe halten und nicht Diskusionen > ad Absurdum führen soll hat jeder! > Freie Meinungsäußerung gilt nur dem Staat gegenüber. Nicht > Einzelpersonen/Gruppen gegenüber und auch nicht Foren. > Wo steht in einem Gesetz diese von Dir genannte Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung? Bist Du sicher das Du hier nicht einfach durch eine Falschbehauptung (aka FakeNews) versuchst die Wirklichkeit durch en Beugungsgitter zu betrachten (Filterblase)? > > Uhu U. schrieb: >> A. K. schrieb: >>> Für den Thread bin ich immerhin schon froh, dass Frau Merkel bislang >>> nicht persönlich dran Schuld zu haben scheint, obwohl die Verschwörer >>> zur Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung sich bereits der >>> Wohnungsbaugesellschaft bemächtigt haben. >> >> Du bist wirklich stramm auf Linie… Glückwunsch! > Und du bist der Dauer-Störenfried. In Jugendsprache: "Rebell". > Glückwunsch. Was willst Du? Es hebt ihn von der Masse postitiv ab. Er ist ein selbständig und ohne Anleitung denkender Mensch, er reiht sich also damit in die Klasse der Individuen ein, denen die Menschheit das Verlassen der Bäume und den aufrechten Gang zu verdanken hat. Gruß, Holm
Alex G. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Alex G. schrieb: >>> Freie Meinungsäußerung gilt nur dem Staat gegenüber. Nicht >>> Einzelpersonen/Gruppen gegenüber und auch nicht Foren. >> >> Meinungsfreiheit bedeutet, jemandem etwas sagen zu können, was der >> nicht hören will. >> George Orwell > Das ist Orwells persönliche Interpetation und Meinung. Nichts weiter. Wärend Deine Interpretation genau was ist? > > Des weiteren wurde ja oben auch nur eine Meinung gesagt... ..und Dur hast auch nur Deine Meinung dazu wiedergegeben. > > Uhu U. schrieb: >> Du hast eine sehr eigenwillige Ansicht dazu. > Und du misst gern mit zweierlei Maß wenn dir eine Meinung nicht gefällt. Ähh..es kommt mir aber vor das nicht der Uhu das macht sondern Du, Du möchtest im Gegenzug sogar noch einschränken wer hier wo seine Meinung zum Ausdruck bringen darf..Deine ist wohl aus Deiner Sicht legitim, während abweichende Meinungen dazu unterdrückt werden sollen. Verbrennst Du als Hobby auch Bücher? Gruß, Holm
Matthias L. schrieb: > Inwieweit die Grundrechte Forenbetreiber oder gar Diskussionsteilnehmer > binden ist doch nun schon bis zum mehrmaligen Erbrechen durchgekaut > worden. > > Wer immer noch nicht begriffen hat, dass er mit seinem > "Meinungsfreiheit!"-Schild hier an der falschen Stelle diskutiert, der > WILL es schlicht nicht verstehen oder einfach nicht wahrhaben. Da könnte was dran sein. ..und? Auch Du verfolgst hier Interessen, wessen und aus welchen Gründen sei erst einmal dahin gestellt. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > ... denen die Menschheit das > Verlassen der Bäume und den aufrechten Gang zu verdanken hat. Was DER grundlegende Fehler war!
Achim B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> ... denen die Menschheit das >> Verlassen der Bäume und den aufrechten Gang zu verdanken hat. > > Was DER grundlegende Fehler war! Du willst wieder zurück auf Deinen Baum? Haste schon mal im Zoo gefragt ob die Platz für Dich haben? https://www.youtube.com/watch?v=gNU5VR9QksU Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Du willst wieder zurück auf Deinen Baum? Der Zug ist leider abgefahren. Zurück auf die Bäume können wir nicht mehr. Die Frage ist vielmehr: Hätte die ersten Baumverweigerer nicht sofort wieder kehrt gemacht, wenn sie in die Zukunft hätten blicken können? Tja, hätte hätte Fahrradsattel... Wir werden es nicht mehr erfahren. Und du schon garnicht.
Achim B. schrieb: > Was DER grundlegende Fehler war! Was nütz es dem Gestrauchelten vor zu halten wo er falsch abbog, da er nun den richtigen Weg sucht, weil er zurück nicht kann? Er muss wissen wo er steht und sich überlegen wohin er will. Letzteres muss er selbst heraus finden, nur bei der Standortbestimmung ist Hilfe angezeigt. Und darum geht es. Nicht mehr und nicht weniger. Seinen Weg muss jeder selbst bestimmen. Wer sich über seinen QTH selbst belügt ist doof, wer aber Hilfe Suchende über deren und den eigenen Standort belügt kann und will denen selten Gutes tun. Namaste
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Achim B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Du willst wieder zurück auf Deinen Baum? > > Der Zug ist leider abgefahren. Zurück auf die Bäume können wir nicht > mehr. Die Frage ist vielmehr: Hätte die ersten Baumverweigerer nicht > sofort wieder kehrt gemacht, wenn sie in die Zukunft hätten blicken > können? > > Tja, hätte hätte Fahrradsattel... Wir werden es nicht mehr erfahren. Und > du schon garnicht. Ich möchte auch nicht über die Gesamtheit Deiner Erfahrungen informiert werden und wenn doch, würde ich wohl andere Konsequenzen ziehen als Du. Da wir nun schon wissen das Deutschland nach dem Dünkel Deiner Interessensgenossen ein "mieses Stück Scheiße" ist, wünsche ich mir wirklich nicht noch mehr von Dir zu erfahren. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > ... das Deutschland nach dem Dünkel Deiner > Interessensgenossen ein "mieses Stück Scheiße" ist ... Tja, genau gegenteilig ist meine "Denke über Deutschland". Hasts halt nicht kapiert.
Achim B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> ... denen die Menschheit das >> Verlassen der Bäume und den aufrechten Gang zu verdanken hat. > > Was DER grundlegende Fehler war! Ja, wenn unsere Altvorderen sich nicht den aufrechten Gang angewöhnt hätten, dann müssten sich gewisse Leute nicht so furchtbar plagen, ihn sich wieder abzugewöhnen um mühelos in dargebotene Ä… zu kriechen. Insofern kann ich gut nachvollziehen, dass du den aufrechten Gang für DEN grundlegende Fehler hälst.
Uhu U. schrieb: > Insofern kann ich gut nachvollziehen, dass du den aufrechten Gang für > DEN grundlegende Fehler hälst. Fast richtig, aber trotzdem falsch: Der aufrechte Gang war Fehler Nummer Zwo.
Aber die Vergangenheit der Ur-Ur…Vorfahren als Baumbewohner wird dich kaum so beim Arschkriechen behindern, wie der aufrechte Gang.
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Ist es eigentlich rechtlich zulässig, solche Diskussionen von Schauspielern nachspielen zu lassen und auf Youtube zu veröffentlichen?
Wenn du wörtlich Zitieren lassen willst benötigst du das Einverständnis der Urheber, ev. auch des Forenbetreibers. Wenn du als Forenbetreiber die AGB passend abfasst kannst du dass Ergebnis auch aufführen, da die Beitragsersteller ja der Verwertung schon mit der Erstellung ihres Beitrag zustimmten. Namaste
Winfried J. schrieb: > Wenn du wörtlich Zitieren lassen willst benötigst du das > Einverständnis > der Urheber, ev. auch des Forenbetreibers. Wenn du als Forenbetreiber > die AGB passend abfasst kannst du dass Ergebnis auch aufführen, da die > Beitragsersteller ja der Verwertung schon mit der Erstellung ihres > Beitrag zustimmten. > > Namaste Naja. Ich halte es da eher so: "It is often easier to beg for forgivness than to ask for permission".
Beitrag #5661091 wurde vom Autor gelöscht.
Ich sehe das absolut genauso. Diese Schreibweise geht so gar nicht und es fehlt ihr absolut an Anstand und Respekt. Ich lese so etwas allerdings nicht zum ersten Mal.
Achim B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> ... das Deutschland nach dem Dünkel Deiner >> Interessensgenossen ein "mieses Stück Scheiße" ist ... > > Tja, genau gegenteilig ist meine "Denke über Deutschland". Hasts halt > nicht kapiert. Das liegt vielleicht daran, dass Du zuammenhangloses Zeug faselst. @sarah: aha...oder auch nicht. Kannst Du demnächst mal bitte angeben auf was Du Dich beziehst? Gruß, Holm
Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch zur Arbeit genötigt wird. Wenn man seine Miete mit NK-Abschlag per Dauerauftrag zahlt, dann kann man wieder anfangen seinen Dauerauftrag zu unterbrechen und muss händish überweisen, weil die Hausverwaltung zu faul ist seine Arbeit zu machen. Normalerweise gehört das Guthaben zurücküberwiesen.
Holm T. schrieb: > @sarah: aha...oder auch nicht. Kannst Du demnächst mal bitte angeben auf > was Du Dich beziehst? Genau! Schon allein wegen Anstand und Respekt!
Holm T. schrieb: > Kannst Du demnächst mal bitte angeben auf > was Du Dich beziehst? Es ist zwar sehr ungewöhnlich, dass sich beim derzeitigen Stand der "Diskussion" noch jemand auf das eigentliche Thema des Threads bezieht, aber es wäre ja zumindest eine nicht auszuschließende Möglichkeit.
Holm T. schrieb: > @sarah: aha...oder auch nicht. Kannst Du demnächst mal bitte angeben auf > was Du Dich beziehst? Vermutlich geht es um die Formulierung in dem Schreiben, was im Eröffnungspost zitiert wurde und Quelle der ganzen Diskussion ist. Ich weiß, wenn zwischen den ganzen VTs, Dreckwerfen und Stammtischgebrabbel auf einmal ein Post mit Themabezug aufploppt kann das überraschend und verwirrend sein.
Sven L. schrieb: > Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch > zur Arbeit genötigt wird. Der Grund dafür ist wohl wie oben erwähnt die nicht erteilte Einzugsermächtigung. Denn mit einer Einzugsermächtigung könnte der Vermieter die Korrektur ja einfach selber vornehmen und beim nächsten Mal weniger einziehen. Aber ohne Einzugermächtigung ist das nicht möglich, dann kann ohne Rückfrage an den Mieter und eine folgende Aktion des Mieters nichts gemacht werden. > Normalerweise gehört das Guthaben zurücküberwiesen. Wohin denn? Denn es könnte ja sein, dass er die Rückzahlung nicht auf das Konto will, von dem aus er die Miete bezahlt hat. Mit Garantie gibt es genau dazu ein Gerichtsurteil, wo eine solche Rückbuchung zum Ungunsten des Vermieters ausgelegt wurde. Den Rest der persönlich gefärbten "Diskussion" hier ignoriere ich einfach mal. Ist ja nicht unbedingt neu, wie sowas läuft...
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Matthias L. schrieb: > ... sich beim derzeitigen Stand der > "Diskussion" noch jemand auf das eigentliche Thema des Threads bezieht ... Genau! Das eigentliche Thema strotzt dermaßen was von Brisanz, dass man mal den investigativen Journalismus drauf ansetzen sollte. Für eine dreiteilige Doku im ZDF könnts reichen. Oder sogar für einen Artikel in der Bäckerblume.
Le X. schrieb: > Holm T. schrieb: >> @sarah: aha...oder auch nicht. Kannst Du demnächst mal bitte angeben auf >> was Du Dich beziehst? > > Vermutlich geht es um die Formulierung in dem Schreiben, was im > Eröffnungspost zitiert wurde und Quelle der ganzen Diskussion ist. > > Ich weiß, wenn zwischen den ganzen VTs, Dreckwerfen und > Stammtischgebrabbel auf einmal ein Post mit Themabezug aufploppt kann > das überraschend und verwirrend sein. Genau vor sarahs Post ist aber ein Posting verschwunden so das es eben nicht nachvollziehbar ist ob das evtl. der Bezug war. Gruß, Holm
Lothar M. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch >> zur Arbeit genötigt wird. > Der Grund dafür ist wohl wie oben erwähnt die nicht erteilte > Einzugsermächtigung. Denn mit einer Einzugsermächtigung könnte der > Vermieter die Korrektur ja einfach selber vornehmen und beim nächsten > Mal weniger einziehen. Aber ohne Einzugermächtigung ist das nicht > möglich, dann kann ohne Rückfrage an den Mieter und eine folgende > Aktion des Mieters nichts gemacht werden. Die Einzugsermächtigung ist eine Zahlungsmöglichkeit von vielen, wie Du vielleicht weißt dürfen Kunden auf Grund der Zahlungsrt nicht benachteiligt werden. Es gibt durchaus Gründe Einzugsermächtigungen nicht zu erteilen, das wirst Du doch wohl nicht bestreiten wollen? > >> Normalerweise gehört das Guthaben zurücküberwiesen. > Wohin denn? Das ist ggf. zu erfragen. [..] > > Den Rest der persönlich gefärbten "Diskussion" hier ignoriere ich > einfach mal. Ist ja nicht unbedingt neu, wie sowas läuft... Auch die Art Deiner Kommentare zu Diskussionsverläufen und Meinungen ist keineswegs neu. Es steht Dir in Deiner Funktion als Moderator nicht zu Meinungen zu beurteilen und Deinen Senf darüber zu veröffentlichen. Wennn dem so wäre, hießest Du hier "Gott" oder "Alah" oder auch "Merkel". Du bist hier nicht als Religionswächter beschäftigt. Die Wohnungsgesellschaft zieht auf Grund einer Fehlschätzung vom Kunden zu viel Geld ein, ohne das der Kunde das gut finden muß. Er hat keine Chance sich dagegen zu wehren. Wenn sich nun die Wohnungsgesellschaft verschätzt hat, sollte das Schreiben zur Überzahlung mit einer Entschuldigung und ggf. einer Begründung dieses Vorgangs beginnen, denn es ist im weitesten Sinne Unrecht zum Vorteil der Wohnungsgesellschaft passiert. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: >>> Normalerweise gehört das Guthaben zurücküberwiesen. >> Wohin denn? > Das ist ggf. zu erfragen. Dann hat der Mieter auch Arbeit. Und die Grundlage meines Posts war die Forderung, dass dem Mieter nicht unnötig Arbeit auferlegt werden solle. Denn Sven L. schrieb: >>>> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis >>>> noch zur Arbeit genötigt wird. Holm T. schrieb: > Es steht Dir in Deiner Funktion als Moderator nicht zu Meinungen zu > beurteilen und Deinen Senf darüber zu veröffentlichen. Aber als normaler Nutzer des Forums darf ich das. Und sagen wir mal, ich bin hier jetzt ein normaler Nutzer, denn als Moderator müsste ich hier locker die Hälfte löschen, weil es Getrolle, Politik oder sonstwas ist, das mit dem Thema (das an sich auch schon recht abseits irgend eines technischen Bezugs ist) rein gar nichts zu tun hat. > Es steht Dir in Deiner Funktion als Moderator nicht zu Meinungen zu > beurteilen und Deinen Senf darüber zu veröffentlichen. Deshalb ignoriere ich das ja wie erwähnt. Es ist mir im Übrigen völlig egal, was du meinst, was mir in irgendeiner Weise oder Funktion zusteht oder nicht. Dass da aber eine ausgiebige politische Diskussion am Laufen war, das sollte mich in meiner "Funktion als Moderator" dann eigentlich doch wieder interessieren. Und zwar in der Form, dass ich sie unterbinde, weil sie nicht hierher gehört. Aber weil es sowieso immer nur die Selben sind, die sich da tummeln, ist mir das inzwischen sogar in meiner "Funktion als Moderator" egal. Und deshalb bin ich hier jetzt fertig. > Du bist hier nicht als Religionswächter beschäftigt. Ach, es geht um Glaubensfragen? BTW: Hat noch wer was zum Thema zu sagen?
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Holm T. schrieb: > Die Einzugsermächtigung ist eine Zahlungsmöglichkeit von vielen, > wie Du vielleicht weißt dürfen Kunden auf Grund der Zahlungsrt nicht > benachteiligt werden. Hier wird keiner benachteiligt. Der Mieter ohne Einzugsermächtigung bekommt genauso sein Geld zurück wie jeder andere auch, nur die Durchführung der Rückzahlung ist verfahrensbedingt geringfügig umständlicher. So ist das halt wenn man, aus welchen Gründen auch immer, das unbequemere Verfahren wählt.
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Lothar M. schrieb: > Holm T. schrieb: >>>> Normalerweise gehört das Guthaben zurücküberwiesen. >>> Wohin denn? >> Das ist ggf. zu erfragen. > Dann hat der Mieter auch Arbeit. Darum wird er nicht herum kommen, er wird einen Brief oder einer Mail verfassen müssen, richtig. Üblicherweise unterstützt das der "Schuldner" dadurch, das er einen Vordruck und einen frankierten Rückumschlag der Information bei legt. Das ist die übliche Verfahrensweise wie sie z.B. auch von Energieversorgern praktiziert wird. > Und die Grundlage meines Posts war die > Forderung, dass dem Mieter nicht unnötig Arbeit auferlegt werden solle. > Denn Sven L. schrieb: >>>>> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis >>>>> noch zur Arbeit genötigt wird. Gut, das sind wir hier einer Meinung. > > Holm T. schrieb: >> Es steht Dir in Deiner Funktion als Moderator nicht zu Meinungen zu >> beurteilen und Deinen Senf darüber zu veröffentlichen. > Aber als normaler Nutzer des Forums darf ich das. Und sagen wir mal, ich > bin hier jetzt ein normaler Nutzer, denn als Moderator müsste ich hier > locker die Hälfte löschen, weil es Getrolle, Politik oder sonstwas ist, > das mit dem Thema (das an sich auch schon recht abseits irgend eines > technischen Bezugs ist) rein gar nichts zu tun hat. Als normaler Nutzer darfst Du das, aber dann darfst Du Deinen reichlich überheblich gehaltenen Schlußsatz weg lassen. > >> Es steht Dir in Deiner Funktion als Moderator nicht zu Meinungen zu >> beurteilen und Deinen Senf darüber zu veröffentlichen. > Deshalb ignoriere ich das ja wie erwähnt. Nicht einmal ignorieren wäre der richtige Weg gewesen, laß einfach die Anspielungen weg. > Es ist mir im Übrigen völlig egal, was du meinst, was mir in irgendeiner > Weise oder Funktion zusteht oder nicht. Da kann ich Dir auch beipflichten, mir ist auch völlig egal was Du über mich für eine Meinung hast. >Dass da aber eine ausgiebige > politische Diskussion am Laufen war, das sollte mich in meiner "Funktion > als Moderator" dann eigentlich doch wieder interessieren. Du warst gerade noch "normaler Nutzer"?? > Und zwar in > der Form, dass ich sie unterbinde, weil sie nicht hierher gehört. Evtl. brauchst Du ja noch einen vorgeschobenen Grund: "fehlender Elektronikbezug" ..oder so? > Aber weil es sowieso immer nur die Selben sind, die sich da tummeln, ist > mir das inzwischen sogar in meiner "Funktion als Moderator" egal. Und > deshalb bin ich hier jetzt fertig. Schließt Dein "Fertigsein" automatisch auch das der übrigen Diskutanten mit ein? > > BTW: Hat noch wer was zum Thema zu sagen? Aber sicher doch, Holm
Le X. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Die Einzugsermächtigung ist eine Zahlungsmöglichkeit von vielen, >> wie Du vielleicht weißt dürfen Kunden auf Grund der Zahlungsrt nicht >> benachteiligt werden. > > Hier wird keiner benachteiligt. > Der Mieter ohne Einzugsermächtigung bekommt genauso sein Geld zurück wie > jeder andere auch, nur die Durchführung der Rückzahlung ist > verfahrensbedingt geringfügig umständlicher. So ist das halt wenn man, > aus welchen Gründen auch immer, das unbequemere Verfahren wählt. Es wird versucht den Aufwand auf die Seite des Kunden zu schieben, ich halte das durchaus für eine Benachteiligung. Unternehmen regeln das üblicherweise so wie in meinem Post auf Lothars folgend angegeben, das ist auch in Ordnung so. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Du warst gerade noch "normaler Nutzer"?? Wie bigott ist das denn? Du hast mich doch an meine "Funktion als Moderator" erinnert, in der mich das durchaus interessieren "sollte". Und ich habe darauf geantwortet. Das kommt mir jetzt vor wie die Szene um "Er hat Jehova gesagt!" aus "Das Leben des Brian" von den Monty Pythons. > Evtl. brauchst Du ja noch einen vorgeschobenen Grund: "fehlender > Elektronikbezug" ..oder so? Kann sein, dass das nicht mehr so geläufig ist: Beitrag "Regeln im OT-Forum, insbes. für Politik-Themen" Und dann noch die recht simplen Nutzungsbedingungen >> Und deshalb bin ich hier jetzt fertig. > Schließt Dein "Fertigsein" automatisch auch das der übrigen Diskutanten > mit ein? Ich hoffe.
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Lothar M. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch >> zur Arbeit genötigt wird. > Der Grund dafür ist wohl wie oben erwähnt die nicht erteilte > Einzugsermächtigung. Es handelt sich um eine Rückzahlung - dazu ist keine Einzugsermächtigung nötig. > Denn mit einer Einzugsermächtigung könnte der > Vermieter die Korrektur ja einfach selber vornehmen und beim nächsten > Mal weniger einziehen. Sowas macht ein ordentlicher Buchhalter nicht, weil er nicht will, dass die Geldströme, die er zu verwalten hat unübersichtlich und schwer nachvollziehbar werden. Offensichtlich ist da ganz einfach ein stinkefauler Pfuscher am Werk. > Aber ohne Einzugermächtigung ist das nicht > möglich, dann kann ohne Rückfrage an den Mieter und eine folgende > Aktion des Mieters nichts gemacht werden. Sorry, aber das ist einfach Unsinn. Ein ordentlicher Buchhalter hat zwei Möglichkeiten: 1. den Mieter fragen, wohin das Guthaben überwiesen werden soll 2. einen Blick in den Kontoauszug der Bank werfen und die IBAN suchen, von der die letzte Miete überwiesen wurde. > Mit Garantie gibt > es genau dazu ein Gerichtsurteil, wo eine solche Rückbuchung zum > Ungunsten des Vermieters ausgelegt wurde. Unter einer Rückbuchung versteht man den Vorgang, wenn eine Abbuchung vom Schuldnerkonto mangels Deckung oder durch Widerspruch scheitert und der dem Gläubiger zunächst gutgeschriebene Betrag von seinem Konto wieder auf das des Schuldners zurückgebucht wird.
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Lothar M. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Du warst gerade noch "normaler Nutzer"?? > Wie bigott ist das denn? > Du hast mich doch an meine "Funktion als Moderator" erinnert, in der > mich das durchaus interessieren "sollte". Und ich habe darauf > geantwortet. Das kommt mir jetzt vor wie die Szene um "Er hat Jehova > gesagt!" aus "Das Leben des Brian" von den Monty Pythons. Ich kenne Leute doe das auch so machen wie Du und ihr Fänchen in den Wind hängen egal woher der weht, die Laufen hier im Osten unter der Bezeichnung "Wendehälse". > >> Evtl. brauchst Du ja noch einen vorgeschobenen Grund: "fehlender >> Elektronikbezug" ..oder so? > Kann sein, dass das nicht mehr so geläufig ist: > Beitrag "Regeln im OT-Forum, insbes. für Politik-Themen" > Und dann noch die recht simplen Nutzungsbedingungen > >>> Und deshalb bin ich hier jetzt fertig. >> Schließt Dein "Fertigsein" automatisch auch das der übrigen Diskutanten >> mit ein? > Ich hoffe. Warum eigentlich machst Du hier einen Nebenschauplatz auf? Gruß, Holm
Uhu U. schrieb: > Lothar M. schrieb: >> Sven L. schrieb: >>> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch >>> zur Arbeit genötigt wird. >> Der Grund dafür ist wohl wie oben erwähnt die nicht erteilte >> Einzugsermächtigung. > > Es handelt sich um eine Rückzahlung - dazu ist keine > Einzugsermächtigung nötig. Er hat da schon Recht, bei vorhandensein einer Einzugsermächtigung wäre eine Rückzahlung nicht notwendig, es kann einfach der korrigierte Betrag eingezogen werden. > >> Denn mit einer Einzugsermächtigung könnte der >> Vermieter die Korrektur ja einfach selber vornehmen und beim nächsten >> Mal weniger einziehen. > > Sowas macht ein ordentlicher Buchhalter nicht, weil er nicht will, dass > die Geldströme, die er zu verwalten hat unübersichtlich und schwer > nachvollziehbar werden. Offensichtlich ist da ganz einfach ein > stinkefauler Pfuscher am Werk. > Eher ein BWLer, aka "Kostenoptimierer". >> Aber ohne Einzugermächtigung ist das nicht >> möglich, dann kann ohne Rückfrage an den Mieter und eine folgende >> Aktion des Mieters nichts gemacht werden. > > Sorry, aber das ist einfach Unsinn. > Ein ordentlicher Buchhalter hat zwei Möglichkeiten: > 1. den Mieter fragen, wohin das Guthaben überwiesen werden soll > 2. einen Blick in den Kontoauszug der Bank werfen und die IBAN suchen, > von der die letzte Miete überwiesen wurde. Das funktioniert nicht immer. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > > Die Wohnungsgesellschaft zieht auf Grund einer Fehlschätzung vom Kunden > zu viel Geld ein, ohne das der Kunde das gut finden muß. Er hat keine > Chance sich dagegen zu wehren. Wenn sich nun die Wohnungsgesellschaft > verschätzt hat, sollte das Schreiben zur Überzahlung mit einer > Entschuldigung und ggf. einer Begründung dieses Vorgangs beginnen, denn > es ist im weitesten Sinne Unrecht zum Vorteil der Wohnungsgesellschaft > passiert. > > > Gruß, > > Holm Warum ? Der Mieter hätte durchaus der Vorauszahlung widersprechen können. Und gerade bei den Heizkosten ist eine genaue Vorhersage unmöglich, folglich gibt es auch keinen Grund für Entschuldigungen. Aber die meisten Mieter haben überhaupt keine Lust, sich damit zu beschäftigen und jammern lieber nachher. Alternativ gibt es üble Diskussionen, wenn hohe Nachforderungen anstehen. Alles in Allem muss man bekloppt sein, wenn man heutzutage noch Wohnungen vermietet. Kann man besser leerstehen lassen, der erste Post beweist es. Gruß Axel
Axel L. schrieb: > Holm T. schrieb: >> >> Die Wohnungsgesellschaft zieht auf Grund einer Fehlschätzung vom Kunden >> zu viel Geld ein, ohne das der Kunde das gut finden muß. Er hat keine >> Chance sich dagegen zu wehren. Wenn sich nun die Wohnungsgesellschaft >> verschätzt hat, sollte das Schreiben zur Überzahlung mit einer >> Entschuldigung und ggf. einer Begründung dieses Vorgangs beginnen, denn >> es ist im weitesten Sinne Unrecht zum Vorteil der Wohnungsgesellschaft >> passiert. >> >> >> Gruß, >> >> Holm > > Warum ? Der Mieter hätte durchaus der Vorauszahlung widersprechen > können. Und gerade bei den Heizkosten ist eine genaue Vorhersage > unmöglich, folglich gibt es auch keinen Grund für Entschuldigungen. Warum nicht? Der "Vermieter" hätte sich ja gerne zu seinen Ungunsten verrechnen können und eine Nachzahlung verlagen..das ist aber irgendwie nicht so opportun... > > Aber die meisten Mieter haben überhaupt keine Lust, sich damit zu > beschäftigen und jammern lieber nachher. ..sagt wer? Harzies bei denen die Miete sowieso "an der Seite vorbei" läuft? > > Alternativ gibt es üble Diskussionen, wenn hohe Nachforderungen > anstehen. Natürlich, weil sie meist fadenscheinige Gründe haben. > > Alles in Allem muss man bekloppt sein, wenn man heutzutage noch > Wohnungen vermietet. Kann man besser leerstehen lassen, der erste Post > beweist es. > > Gruß > Axel Gute Idee. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Lothar M. schrieb: >>> Sven L. schrieb: >>>> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch >>>> zur Arbeit genötigt wird. >>> Der Grund dafür ist wohl wie oben erwähnt die nicht erteilte >>> Einzugsermächtigung. >> >> Es handelt sich um eine Rückzahlung - dazu ist keine >> Einzugsermächtigung nötig. > > Er hat da schon Recht, bei vorhandensein einer Einzugsermächtigung wäre > eine Rückzahlung nicht notwendig, es kann einfach der korrigierte Betrag > eingezogen werden. Dann wären wir wohl wieder bei der Mischbuchung weiter oben. Ich kenne es bei Kostenerstattungen so, dass zuviel gezahlte Beträge auf das Originalkonto zurücküberwiesen werden (ohne Verrechnung mit Folgebeiträgen). Da das Konto wegen der Einzugsermächtigung bereits erfasst ist, entfällt die Rückfrage beim Mieter und die fehlerträchtige Übertragung der Rückantwort. Da sich hier der Mieter aber für die Überweisung entschieden hat, kommt das hier aber nicht in Frage. Bei der gewählten Methode stört mich in den mir bekannten Fällen, dass ein fehlerhafter Betrag teilweise erst ein Jahr später auffällt.
Holm T. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Holm T. schrieb: >>> >>> Die Wohnungsgesellschaft zieht auf Grund einer Fehlschätzung vom Kunden >>> zu viel Geld ein, ohne das der Kunde das gut finden muß. Er hat keine >>> Chance sich dagegen zu wehren. Wenn sich nun die Wohnungsgesellschaft >>> verschätzt hat, sollte das Schreiben zur Überzahlung mit einer >>> Entschuldigung und ggf. einer Begründung dieses Vorgangs beginnen, denn >>> es ist im weitesten Sinne Unrecht zum Vorteil der Wohnungsgesellschaft >>> passiert. >>> >>> >>> Gruß, >>> >>> Holm >> >> Warum ? Der Mieter hätte durchaus der Vorauszahlung widersprechen >> können. Und gerade bei den Heizkosten ist eine genaue Vorhersage >> unmöglich, folglich gibt es auch keinen Grund für Entschuldigungen. > > Warum nicht? Der "Vermieter" hätte sich ja gerne zu seinen Ungunsten > verrechnen können und eine Nachzahlung verlagen..das ist aber irgendwie > nicht so opportun... Warum sollte er ? Der Mieter ist praktisch nicht zu packen, wenn er auszieht. Die Kaution darf damit nicht verrechnet werden. >> >> Aber die meisten Mieter haben überhaupt keine Lust, sich damit zu >> beschäftigen und jammern lieber nachher. > > ..sagt wer? Harzies bei denen die Miete sowieso "an der Seite vorbei" > läuft? Sage ich. Dummerweise kann ich jetzt bei meinem Schwiegervater die Wohnungen betreuen, dabei habe ich schon viel gelernt, was ich nicht für möglich gehalten hätte. >> >> Alternativ gibt es üble Diskussionen, wenn hohe Nachforderungen >> anstehen. > > > Natürlich, weil sie meist fadenscheinige Gründe haben. > Nein, sondern weil die Mieter das Geld in der Regel nicht haben. Der Vermieter muss die Abrechnung haarklein aufschlüsseln und der Mieter kann alle Rechnungen einsehen. Wo will man da "fadenscheinige Gründe" aufführen. >> >> Alles in Allem muss man bekloppt sein, wenn man heutzutage noch >> Wohnungen vermietet. Kann man besser leerstehen lassen, der erste Post >> beweist es. >> >> Gruß >> Axel > > Gute Idee. > > Gruß, > > Holm Ja, nur löst das die Problematik mit den knappen Wohnungen nicht. Gruß Axel
Axel L. schrieb: > Ja, nur löst das die Problematik mit den knappen Wohnungen nicht. Also alle Wohnungen enteignen und verstaatlichen? Oder was willst du damit sagen?
Uhu U. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Ja, nur löst das die Problematik mit den knappen Wohnungen nicht. > > Also alle Wohnungen enteignen und verstaatlichen? Oder was willst du > damit sagen? Ich will damit sagen, dass, wenn man alle Rechte den Mietern gibt und den Vermietern alle Pflichten auferlegt, es bald keine Vermieter mehr gibt. Und anders als viele glauben, wird das nicht dazu führen, dass die Mieten billiger werden. Sondern es werden einfach keine Mietwohnungen mehr angeboten, da hilft auch keine Mietpreisbremse. Gegen 50 Leute, die sich um eine Wohnung reissen, hilft die sowie nicht, der eine, der die Wohnung bekommt, bekommt sie zwar billiger, aber die anderen 49 haben immer noch keine. Und ich habe als Vermieter so gar keinen Bock, mich damit rumzuärgern, ob jemandem die Formulierung in einem Brief nicht passt. Ich handhabe das so, dass ich um die Kontonummer bitte, um das zu überweisen, wenn darauf keine Antwort kommt, gibt es halt kein Geld. Wenn andere das mit der Miete verrechnen wollen, ist das deren Sache. Dummerweise hat man ja beim derzeitigen Mietsrecht ein Problem, wenn man einfach auf das bekannte Konto überweist. Da zahlt man dann möglicherweise doppelt. Im Zweifel wird die Wohnung halt verkauft. Ob das dann für den Mieter besser ist, wird der dann sehen. Er hat ja ein Vorkaufsrecht. Gruß Axel
Axel L. schrieb: > Sage ich. Dummerweise kann ich jetzt bei meinem Schwiegervater die > Wohnungen betreuen, dabei habe ich schon viel gelernt, was ich nicht für > möglich gehalten hätte. Lass mal hören, was dir neu ist. Axel L. schrieb: > Er hat ja ein Vorkaufsrecht. Nicht unbedingt. Wenn der Mehrobjekt Kasten als ganzes verkauft wird nicht
Sarah B. schrieb: > Diese Schreibweise geht so gar nicht und > es fehlt ihr absolut an Anstand und Respekt. Das ist die übliche Performance eines sinnlosen Threads.
Abradolf L. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Sage ich. Dummerweise kann ich jetzt bei meinem Schwiegervater die >> Wohnungen betreuen, dabei habe ich schon viel gelernt, was ich nicht für >> möglich gehalten hätte. > > Lass mal hören, was dir neu ist. > Am konkreten Beispiel, dass der Vermieter die Wasserkosten zahlen muss (je nach Gericht), wenn die Toilettendichtung defekt ist, und das Wasser durch rauscht. Er kann das zwar nicht wissen, weil er in die Wohnung gar nicht rein darf, aber zahlen muss er unter Umständen doch. Gibt zwar auch andere Gerichtsurteile, aber man ist in der Hand des Gerichtes. Andererseits finde ich es überraschend, was man alles an Nebenkosten dem Mieter überhelfen kann. Gruß Axel
Axel L. schrieb: > Andererseits finde ich es überraschend, was man alles an Nebenkosten dem > Mieter überhelfen kann. Najo, wenn mans richtig regelt, so ziemlich alles was die Betriebskostenvereinbarung zulässt. Aber ich weiß was du meinst, wenn man Vollretardierte drin sitzen hat, ist das schon garnicht so lustig. Teu teu teu, da ich mittlerweile beide Rollen bekleide, sehe ich auch beide Welten.
Lothar M. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Ich empfinde es als Frechheit das der Mieter für seine Ersparnis noch >> zur Arbeit genötigt wird. > Der Grund dafür ist wohl wie oben erwähnt die nicht erteilte > Einzugsermächtigung. Denn mit einer Einzugsermächtigung könnte der > Vermieter die Korrektur ja einfach selber vornehmen und beim nächsten > Mal weniger einziehen. Aber ohne Einzugermächtigung ist das nicht > möglich, dann kann ohne Rückfrage an den Mieter und eine folgende > Aktion des Mieters nichts gemacht werden. Ich habe noch nie meine Miete per Einzugsermächtigung gezahlt. Aber sei es drum. > >> Normalerweise gehört das Guthaben zurücküberwiesen. > Wohin denn? Denn es könnte ja sein, dass er die Rückzahlung nicht auf > das Konto will, von dem aus er die Miete bezahlt hat. Mit Garantie gibt > es genau dazu ein Gerichtsurteil, wo eine solche Rückbuchung zum > Ungunsten des Vermieters ausgelegt wurde. Es gibt für alles Gerichtsurteile, wie Holm angemerkt hat, gibt es im Zweifelsfall ein Formular, in das man seine Bankdaten inkl. Kontoinhaber einträgt und unterschreibt und dann geht das Geld dort hin. Verrechnn ist immer unschön, wenn man eine Ein-Ausgabenrechnung macht und auf einem Blick erkennen mag, welcher Posten das ist und das er stabil geblieben ist. > > Den Rest der persönlich gefärbten "Diskussion" hier ignoriere ich > einfach mal. Ist ja nicht unbedingt neu, wie sowas läuft... Ist das nicht Sinn und Zweck einer Diskussion eine Meinung zu haben? Und man wird wohl ja auch sagen dürfen, wenn an etwas frech findet, so wie das die anderen mit der Formulierung auch gemacht haben...
Nein, die Moderatoren hätten gern eine Konsenzdiktatur. Das Wort Diskussion soll Offenheit nur suggieriern, inWahrheit ist sie unerwünscht wie zu allen Zeiten. Namaste
Winfried J. schrieb: > Nein, die Moderatoren hätten gern eine Konsenzdiktatur. > Das Wort Diskussion soll Offenheit nur suggieriern, inWahrheit ist sie > unerwünscht wie zu allen Zeiten Du weißt genausogut wie ich dass du hier alles diskutieren darfst was thematisch im jeweiligen Unterforum passend ist. Im Übrigen finde ich dieses Opfergehabe peinlich.
Le X. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Nein, die Moderatoren hätten gern eine Konsenzdiktatur. >> Das Wort Diskussion soll Offenheit nur suggieriern, inWahrheit ist sie >> unerwünscht wie zu allen Zeiten > > Du weißt genausogut wie ich dass du hier alles diskutieren darfst was > thematisch im jeweiligen Unterforum passend ist. Genau! Daraus folgt das man unbequemne Themen einfach thematisch nach Gusto umdefiniert, Inhalte als vorhanden oder auch nicht defniert und so wird z.B. aus Elektronik->OffTopic->null->Nirvana. Da die Einordnung eben kein demokratischer Prozeß mit einer Wahl/Abstimmung ist resultiert das genau in Willkür und Zensur. > > Im Übrigen finde ich dieses Opfergehabe peinlich. Was hast Du Ärmster denn so opfern müssen? Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Da die Einordnung eben kein demokratischer Prozeß mit einer > Wahl/Abstimmung ist resultiert das genau in Willkür und Zensur. Winfried J. schrieb: > hätten gern eine Konsenzdiktatur. Lasst mal die Kirche im Dorf. Das hier ist immer noch ein Online-Forum für Elektronikbasteleien, mehr nicht. https://www.youtube.com/watch?v=vzzevRhonjk
Holm T. schrieb: >> Im Übrigen finde ich dieses Opfergehabe peinlich. > > Was hast Du Ärmster denn so opfern müssen? Und wieder mal hat Herr Holm Tinnef nix kapiert.
Beitrag #5663096 wurde von einem Moderator gelöscht.
Le X. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Da die Einordnung eben kein demokratischer Prozeß mit einer >> Wahl/Abstimmung ist resultiert das genau in Willkür und Zensur. > > Winfried J. schrieb: >> hätten gern eine Konsenzdiktatur. > > Lasst mal die Kirche im Dorf. Warum, ist doch nicht meine Kirche. > Das hier ist immer noch ein Online-Forum für Elektronikbasteleien, mehr > nicht. > https://www.youtube.com/watch?v=vzzevRhonjk Von Dir ist bemerkenswert Weniges mit "elektronischem Inhalt" zu lesen. Gruß, Holm
Huch, was ist nur aus dem Thread geworden - da guckt man mal 3 Tage nicht hin und dann das.. Alles Wichtige zum Thema ist ja gesagt. Thread kann geschlossen werden. Ich selber kann ihn - glaube ich - nur löschen.. So viel Streit wollte ich sicher nicht auslösen, nur Eure Meinungen hören. Und wer sich streiten will macht dafür einen eigenen Thread auf und fordert seine Kontrahenten dort heraus - wie wär's? :-)
Rainer U. schrieb: > Alles Wichtige zum Thema ist ja gesagt. Ja hättest du uns das bloss früher mitgeteilt... ;-)
Le X. schrieb: > Im Übrigen finde ich dieses Opfergehabe peinlich. Hä? Hast du Halluzinationen? Dann geh zum Arzt…
Le X. schrieb: > Im Übrigen finde ich dieses Opfergehabe peinlich. Da muss ich dich enttäuschen, wenn ich hier irgendetwas persönlich nehmen würde sparte ich es mir völlig zu schreiben. Es ist mir schlicht wurscht wer hier was wie bewertet und noch mehr wurscht ist mir ob jemand meint mich anpissen zu müssen. Ich schreibe, was ich denke und lass mir nicht vorschreiben was ich denken oder sagen darf. Auf Beleidigungen werde ich nicht weniger sachlich antworten als auf Gegenargumente. Namaste
Winfried J. schrieb: > Da muss ich dich enttäuschen, wenn ich hier irgendetwas persönlich > nehmen würde sparte ich es mir völlig zu schreiben. Das ändert aber nichts daran dass du dich bei jeder Gelegenheit als Opfer einer Zensur, Moderatorenwillkür oder Meinungsdiktatur inszenierst. Das ist auch nicht beleidigend gemeint sondern einfach eine Feststellung. Und peinlich finde ich es weiterhin. Ein erwachsener, gestandener, abgebrühter Mann sollte einfach da drüber stehen, vor allem wenn er sich ständig als Freizeitphilosoph und großen Denker darstellen möchte. Was juckt es den Erleuchteten wenn in einem kleinen Bastlerforum jemand anderer Meinung ist? Winfried J. schrieb: > Ich schreibe, was ich denke und lass mir nicht vorschreiben was ich > denken oder sagen darf. Das ist dein gutes Recht. Ich denke eh, niemand will dir deine Meinung verbieten. Es ist aber auch das gute Recht der Moderation Fachfremdes zu löschen.
Le X. schrieb: > Winfried J. schrieb: >> Da muss ich dich enttäuschen, wenn ich hier irgendetwas persönlich >> nehmen würde sparte ich es mir völlig zu schreiben. > > Das ändert aber nichts daran dass du dich bei jeder Gelegenheit als > Opfer einer Zensur, Moderatorenwillkür oder Meinungsdiktatur > inszenierst. Was mir daran bekannt vorkommt ist aber Deine Gabe, Dich immer genau dann in einem Thread zu einem Kommentar herab zu lassen, wenn Du denkst eine solche Inszenierung detektieren zu wollen, die in Wirklichkeit aber gar nicht existiert. > Das ist auch nicht beleidigend gemeint sondern einfach eine > Feststellung. Dito. > Und peinlich finde ich es weiterhin. > Ein erwachsener, gestandener, abgebrühter Mann sollte einfach da drüber > stehen, vor allem wenn er sich ständig als Freizeitphilosoph und großen > Denker darstellen möchte. > Was juckt es den Erleuchteten wenn in einem kleinen Bastlerforum jemand > anderer Meinung ist? Das geht, denke ich, völlig in Ordnung, aber andere Leute hätten an meiner Stelle Bezug auf Dich bereits eine Paranoia entwickelt. > > Winfried J. schrieb: >> Ich schreibe, was ich denke und lass mir nicht vorschreiben was ich >> denken oder sagen darf. > > Das ist dein gutes Recht. Ich denke eh, niemand will dir deine Meinung > verbieten. > Es ist aber auch das gute Recht der Moderation Fachfremdes zu löschen. Meine Einlassung dazu hattest Du schon kommentiert, hier dreht sich die Sache also im Kreis. Gruß, Holm
Percy N. schrieb: > Eure Sorgen möchte ich haben! Du wirst bestimmt welche finden können, die bereit sind, deine Sorgen mit ihren zu tauschen. ;-)
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