Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Quarz einfach tauschen?


von Max M. (instandhalterx)


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Hallo, ich habe folgendes Problem:

Die digitale "Stempeluhr" in unserer Firma ist etwa 20 Jahre alt und 
geht mittlerweile alle zwei Wochen um 10 Minuten nach, was für die 
Lohnverrechnung ein erhebliches Problem darstellt. Die Ursache scheint 
der Schwingquarz zu sein.

Da die Zeitsynchronisation nur durch die Hersteller Firma vorgenommen 
werden kann und eine neue "Stempeluhr" nur mit einem neuen 
Zeiterfassungssystem erhältlich wäre und mehrere tausend Euro kosten 
würde, habe ich mir gedacht, einfach den Schwingquarz zu erneurn.

Jetzt würde ich aber gerne wissen, ob man da einfach einen baugleichen 
Quarz einlöten kann, oder muss der dann mit Kondensatoren wieder auf die 
genaue Sollfrequenz eingestellt werden?

Als einfacher Instandhalter besteht mein "elektronik Labor" leider nur 
aus einem Handmultimeter und einer Strommeszange...
mfg

von Peter (Gast)


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Max M. schrieb:
> Als einfacher Instandhalter besteht mein "elektronik Labor" leider nur
> aus einem Handmultimeter und einer Strommeszange...

Kein Lötkolben, also kein Quarz tauschen. Fertig.

von Kilo S. (kilo_s)


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Max M. schrieb:
> Die Ursache scheint der Schwingquarz zu sein.

Wie hast du den fehler eingegrenzt?

Könnte auch an was anderem liegen.
(Hat das teil ein RTC Modul? Stützbatterie? Kondensatoren trocken? Oder 
wird die zeit gar aus der Netzfrequenz abgeleitet?)

Peter schrieb:
> Kein Lötkolben, also kein Quarz tauschen.

Muss der Chef eben mal bissl geld in die hand nehmen und einen kaufen. 
Ziemlich "Kurzsichtig" gedacht.

von Holm T. (Gast)


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Ein Quarz altert nicht derart. Quarze gehen mal kaputt, aber die driften 
nicht so. Die Ursache dürfte bei anderen Bauelementen im Zeigeber-Kreis 
liegen, Trimkondensatoren mit weggegammelter Silberschicht z.B., nicht 
mehr der Spezifikation entsprechende, evtl. verbrummte Betriebsspannung, 
o.Ä.

Ich prophezeihe das die Uhr nach Tausch des Quarzes ohne Ablgeich noch 
falscher geht.

Gruß,

Holm

von Max M. (instandhalterx)


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Danke für die raschen antworten.
Besonderen Dank an Holm, deiner Antwort entnehme ich, dass man einen 
Quarz nicht einfach austauschen kann, ohne ihn anschließend 
abzugleichen.
Damit ist meine eigentliche Frage beantwortet.

von Max M. (instandhalterx)


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@ kilo_s
> Wie hast du den fehler eingegrenzt?
Den Fehler hat der Hersteller eingegrenzt und möchte uns schon seit 
geraumer Zeit, sein neues Zeiterfassungssystem "aufzwingen"...

> (Hat das teil ein RTC Modul? Stützbatterie? Kondensatoren trocken? Oder
> wird die zeit gar aus der Netzfrequenz abgeleitet?)
Es handelt sich hierbei nicht um eine einfache Stempeluhr, sondern um 
ein MC-gesteuertes Zeiterfassungsterminal(...war für meine Frage nicht 
relevant)
Die Stützbatterie bzw. der Akku wurde erneuert.
RTC ist in den MC integriert, nehme ich an.
Nein, die Taktfrequenz wird nicht vom Netz abgeleitet.

Das Terminal ist in unser LAN eingebunden und wir vermuten mittlerweile, 
dass der Hersteller die Option zur automatischen Zeitsynchronisation 
über die Firmware abgedreht hat...

@Holm
Es ist leider kein Trimmkondensator vorhanden. Aber das Terminal 
befindet sich im Eingangsbereich und ist starken bzw. schnellen 
Temperaturschwankungen ausgesetzt, vor allem im Winter, wenn jemand die 
Tür offen lässt. ;)

von Das ist leider mittlerweile Standard! (Gast)


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Die Konzerne betrügen mit Hilfe des Internets so das heimlich mit 
updates (Softwarekonzern) oder online die Geräte zerstört werden! So 
meine Meinung. Ja das Gerät ist soooo alt reparieren können wir es nicht 
mehr. Kauft was neues.

von georg (Gast)


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Max M. schrieb:
> RTC ist in den MC integriert, nehme ich an.

Bei einem 20 Jahre alten System? Es gibt nicht so viele Controller mit 
integrierter RTC, und die betreiben die interne RTC soweit ich sie kenne 
nicht mit dem Quarz des Controllers (wegen des Stromverbrauchs) - bei 
meiner Karte z.B. hat der Controller mit RTC dafür einen 2. Quarz mit 32 
kHz. Ich vermute also dass da irgenwo ein RTC-Chip verbaut ist. Und den 
falschen Quarz austauschen würde nichts bewirken.

Ich würde es aber lassen wegen der ungenügenden Ausstattung: schnell 
abgleichen geht nur mit einem präzisen Frequenzzähler. Man kann ohne 
sowas auch z.B. einen Trimmkondensator verstellen und dann eine Woche 
warten, wie sich das auswirkt, ab du kannst ja nicht den Betrieb 
lahmlegen. Sinnvoll wäre es nur, wenn ein RTC verbaut ist, den man schon 
genau abgeglichen bekommt.

Georg

von Holm T. (Gast)


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Max M. schrieb:
> @ kilo_s
>> Wie hast du den fehler eingegrenzt?
> Den Fehler hat der Hersteller eingegrenzt und möchte uns schon seit
> geraumer Zeit, sein neues Zeiterfassungssystem "aufzwingen"...
>

Nunja. Ist der Fehler schleichend aufgetreten oder trat der mal nach 
einer "Wartung" plötzlich auf?

(es ist relativ einfach den im Quarzoszillator zu Abgleichzwecken 
befindlichen Trimmer mal kurz neu zu "justieren" so das danach die 
Nachfrage nach einer neuen Uhr deutlich ansteigt...)

[..]
>
> @Holm
> Es ist leider kein Trimmkondensator vorhanden. Aber das Terminal
> befindet sich im Eingangsbereich und ist starken bzw. schnellen
> Temperaturschwankungen ausgesetzt, vor allem im Winter, wenn jemand die
> Tür offen lässt. ;)

Das was Du schreibst ist bei Quarzuhren die monatelang hintereinander 
weg genau laufen müssen eher sehr unwahrscheinlich. Es ist nicht möglich 
Quarze bzw. diese enthaltende Oszillatorschaltungen in Serie so zu 
produzieren das ein genauer Gang garantiert ist, es gibt immer eine 
Abgleichmöglichkeit. Ob das im konkreten Falle eine Spule, ein Trimm-C 
oder aber eine Anzahl Kondensatoren ist die den Optimalwert durch 
Parallelschaltung angenähert werden, ist egal. Auch Kapazitätsdioden mit 
Poti oder aber auch analog-Ausgang eines Prozessors abgeglichener 
Steuerspannung sind möglich. Genauso eine rein digitale Korrektur der 
falschen Oszillatorfrequenz durch Aufaddieren eines Korrekturwertes zum 
Abgleich. Abgeglichen werden muß aber in jedem Falle für eine Uhr die 
Abrechnungszwecken von Arbeitszeiten dient.

Gruß,

Holm

von Manfred (Gast)


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Max M. schrieb:
> Das Terminal ist in unser LAN eingebunden und wir vermuten mittlerweile,
> dass der Hersteller die Option zur automatischen Zeitsynchronisation
> über die Firmware abgedreht hat...

Autsch, dann den Quarz tauschen wollen? Finger weg, es kann nur 
schlimmer werden!

Wenn das Gerät sich gegen einen Zeitserver synchronisiert, ich kenne 
solche Strukturen, musst Du Dir den zuständigen IT-Kollegen ins Boot 
holen. Der könnte irgendwo seine Firewall befingert / getauscht oder 
einen Router gewechselt habe, so dass die Zeiterfassung den NTP-Server 
nicht mehr erreicht. Vielleicht wurde auch der Zeitserver-PC getauscht 
und beantwortet Anfragen nach 'alten' Schema nicht mehr.

Der IT-Mann wäre auch zu befragen, ob er protokollieren kann, in mir 
vertrauten Routern könnte ich protokollieren und sehen, wann und wer 
eine Zeitanfrage macht.

von Jens G. (jensig)


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Holm T. (holm) schrieb:

>[..]
>>
>> @Holm
>> Es ist leider kein Trimmkondensator vorhanden. Aber das Terminal
>> befindet sich im Eingangsbereich und ist starken bzw. schnellen
>> Temperaturschwankungen ausgesetzt, vor allem im Winter, wenn jemand die
>> Tür offen lässt. ;)

>Das was Du schreibst ist bei Quarzuhren die monatelang hintereinander
>weg genau laufen müssen eher sehr unwahrscheinlich. Es ist nicht möglich
>Quarze bzw. diese enthaltende Oszillatorschaltungen in Serie so zu
>produzieren das ein genauer Gang garantiert ist, es gibt immer eine

Also wenn das Ding alle zwei Wochen um 10 Minuten nachgeht, dann sind 
das ein paar 100ppm. Die Chance, daß irgendein neuer dahergelaufener 
Quarz bessere Ergebnisse bringt, betrachte ich da als sehr hoch 
(vorausgesetzt, die Abweichung wird wirklich durch den Originalquarz 
verursacht).
Da fürchte ich eher, daß der Temperaturkoeefizient der Quarze eine 
größere Rolle spielt, wenn der TO es wirklich mit rel. großen 
Temperaturschwankungen zu tun hat. Vielleicht hat sich also die letzten 
Jahre was am Durchschnittsklima um das Gerät herum kräftig geändert?

von Holm T. (Gast)


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Jens G. schrieb:
> Holm T. (holm) schrieb:
>
>>[..]
>>>
>>> @Holm
>>> Es ist leider kein Trimmkondensator vorhanden. Aber das Terminal
>>> befindet sich im Eingangsbereich und ist starken bzw. schnellen
>>> Temperaturschwankungen ausgesetzt, vor allem im Winter, wenn jemand die
>>> Tür offen lässt. ;)
>
>>Das was Du schreibst ist bei Quarzuhren die monatelang hintereinander
>>weg genau laufen müssen eher sehr unwahrscheinlich. Es ist nicht möglich
>>Quarze bzw. diese enthaltende Oszillatorschaltungen in Serie so zu
>>produzieren das ein genauer Gang garantiert ist, es gibt immer eine
>
> Also wenn das Ding alle zwei Wochen um 10 Minuten nachgeht, dann sind
> das ein paar 100ppm. Die Chance, daß irgendein neuer dahergelaufener
> Quarz bessere Ergebnisse bringt, betrachte ich da als sehr hoch
> (vorausgesetzt, die Abweichung wird wirklich durch den Originalquarz
> verursacht).

Reality Check: Ein dahergelaufern Quarz mit unbekannten Parametern statt 
dem Originalteil? Mit nicht passenden Lastkapazitäten? Really?

> Da fürchte ich eher, daß der Temperaturkoeefizient der Quarze eine
> größere Rolle spielt, wenn der TO es wirklich mit rel. großen
> Temperaturschwankungen zu tun hat. Vielleicht hat sich also die letzten
> Jahre was am Durchschnittsklima um das Gerät herum kräftig geändert?

Nö.

Gruß,

Holm

von MaWin (Gast)


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Max M. schrieb:
> oder muss der dann mit Kondensatoren wieder auf die genaue Sollfrequenz
> eingestellt werden?

Natürlich.
Das geht ggf. auch mit dem alten.
Ermittle die Quartzfrequenz mit einem GENAUEN Frequenzzähler (GPS 
disciplined oder Rubidium) und gleiche auf Sollfrequenz ab.

Max M. schrieb:
> Es ist leider kein Trimmkondensator vorhanden

Hmm, wie soll denn da der Hersteller auf Uhrengenauigkeit abgeglichen 
haben.

Falls der Quartz eine handelsübliche Frequenz hat, könnte man ihn durch 
einen TXCO oder OXCO ersetzen.

von Wasfürnefirma (Gast)


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Man ist von ner 20 Jahre alten Zeiterfassung für elementare 
Unternehmensführung abhängig und investiert nicht?

Ich würd mich mal nach anderen Arbeitgebern umsehen..

Aus Bastelinteresse:

Um welche Zeiterfassung welchen Herstellers handelt es sich?

Ich kenne mich da „ein wenig“ aus ;-)

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Jens G. schrieb:
> Also wenn das Ding alle zwei Wochen um 10 Minuten nachgeht, dann sind
> das ein paar 100ppm.
Oder ein Programmierfehler, der mit dem letzten Update den Weg in die 
Uhr gefunden hat.

Max M. schrieb:
> Da die Zeitsynchronisation nur durch die Hersteller Firma vorgenommen
> werden kann
Wie machen die das? Kommt einer vorbei und drückt auf Knöpfe? Oder loggt 
der sich ein und "biegt" die Zeiger zurecht?

Max M. schrieb:
> Das Terminal ist in unser LAN eingebunden und wir vermuten mittlerweile,
> dass der Hersteller die Option zur automatischen Zeitsynchronisation
> über die Firmware abgedreht hat...
Oder eure IT hat die Firewall so umgestellt, dass die Uhr nicht mehr auf 
den Zeitserver kommt. Oder der Zeitserver ist anderweitig nicht mher 
erreichbar.

: Bearbeitet durch Moderator
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Lothar M. schrieb:
> Oder eure IT hat die Firewall so umgestellt, dass die Uhr nicht mehr auf
> den Zeitserver kommt. Oder der Zeitserver ist anderweitig nicht mher
> erreichbar.

Man könnte ja mit Wireshark o.ä. den Netzwerkverkehr des Dings 
analysieren und sehen, ob da irgendwelche (S)NTP-Anfragen abgesendet 
werden und gegebenenfalls versanden.

von Pirat (Gast)


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wieso nennt er nicht den Hersteller und den Typ des Geräts?
Ist das hier eine Ratespiel?

Wie hieß das , Dingsda oder Montagsmaler???

von Rolf M. (rmagnus)


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Wasfürnefirma schrieb:
> Man ist von ner 20 Jahre alten Zeiterfassung für elementare
> Unternehmensführung abhängig und investiert nicht?
>
> Ich würd mich mal nach anderen Arbeitgebern umsehen..

Ich hätt's ja so formuliert:

Der Hersteller bietet nach 20 Jahren nicht mal mehr eine Wartung seines 
Zeiterfassungssystems an und will dich stattdessen dazu nötigen, das 
komplett wegzuwerfen und durch ein neues System zu ersetzen? Ich würd 
mich mal nach nem neuen Lieferanten für das Zeiterfassungssystem 
umsehen.

von Holm T. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Wasfürnefirma schrieb:
>> Man ist von ner 20 Jahre alten Zeiterfassung für elementare
>> Unternehmensführung abhängig und investiert nicht?
>>
>> Ich würd mich mal nach anderen Arbeitgebern umsehen..
>
> Ich hätt's ja so formuliert:
>
> Der Hersteller bietet nach 20 Jahren nicht mal mehr eine Wartung seines
> Zeiterfassungssystems an und will dich stattdessen dazu nötigen, das
> komplett wegzuwerfen und durch ein neues System zu ersetzen? Ich würd
> mich mal nach nem neuen Lieferanten für das Zeiterfassungssystem
> umsehen.

..kann man eigentlich nicht anders/besser sagen.

Gruß,
Holm

von Manfred (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Oder eure IT hat die Firewall so umgestellt,

Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem :
Manfred schrieb:
> musst Du Dir den zuständigen IT-Kollegen ins Boot
> holen. Der könnte irgendwo seine Firewall befingert ...

von Marek N. (Gast)


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Sind die 10 Minuten zu euren Lasten oder zum Nachteil des AG?
Wenn ersteres, was sagt der Betriebsrat dazu.
P.S. sind Stempeluhren nicht eigentlich eichpflichtig?

von Huh (Gast)


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Ist schon jemandem aufgefallen, daß der TO sich seit gestern morgen 
nicht mehr gemeldet hat?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Marek N. schrieb:
> Sind die 10 Minuten zu euren Lasten oder zum Nachteil des AG?
Die Uhr geht doch den ganzen Tag 10 Minuten nach...
Wenn es pro 2 Wochen 10 Minuten sind, dann sind es pro Tag 50 Sekunden 
und in 8 Stunden (Arbeitszeit) somit gerade mal 15 Sekunden, um die 
jemand "betrogen" wird. Ich denke, es ist eben verwirrend, wenn man auf 
die eigene Uhr schaut und die sagt 16:00 und man kommt dann zur 
Stempeluhr und die sagt 15:51 oder 16:09.

Manfred schrieb:
> Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem
Ständige Wiederholung macht das nicht besser. Zudem habe ich eigentlich 
tatsächlich noch mehr gesagt...  ;-)

Huh schrieb:
> Ist schon jemandem aufgefallen, daß der TO sich seit gestern morgen
> nicht mehr gemeldet hat?
Er wird wohl noch an der Stempeluhr stehen und warten, bis Feierabend 
ist.

: Bearbeitet durch Moderator
von georg (Gast)


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Max M. schrieb:
> geht mittlerweile alle zwei Wochen um 10 Minuten nach

Lothar M. schrieb:
> gerade mal 15 Sekunden, um die
> jemand "betrogen" wird

Also sind es im Monat doch mehrere Minuten. Da sind die 
Anführungszeichen um "betrogen" doch schon rotzfrech. Wir haben keine 
Sklavenhaltung mehr und leben auch nicht im Frühkapitalismus, da sind 
auch 5 Minuten Arbeitszeit eines Arbeitnehmers etwas wert. Selbst für 
den sich allmächtig fühlenden Moderator Lothar, der wohl nur seine 
eigene Arbeit für wertvoll hält. Und der wahrscheinlich umgehend diesen 
Post löscht.

Georg

von Rolf M. (rmagnus)


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georg schrieb:
> Max M. schrieb:
>> geht mittlerweile alle zwei Wochen um 10 Minuten nach
>
> Lothar M. schrieb:
>> gerade mal 15 Sekunden, um die
>> jemand "betrogen" wird
>
> Also sind es im Monat doch mehrere Minuten.

Oder anders: 0,05%, die man zuwenig bekommt. Eine Verschiebung des 
Terminals auf die andere Seite könnte mehr Effekt haben.

> Da sind die Anführungszeichen um "betrogen" doch schon rotzfrech. Wir
> haben keine Sklavenhaltung mehr und leben auch nicht im Frühkapitalismus,
> da sind auch 5 Minuten Arbeitszeit eines Arbeitnehmers etwas wert. Selbst
> für den sich allmächtig fühlenden Moderator Lothar, der wohl nur seine
> eigene Arbeit für wertvoll hält. Und der wahrscheinlich umgehend diesen
> Post löscht.

Ich hoffe, du stempelst auch immer brav aus, wenn du auf die Toilette 
gehst und achtest auch darauf, dass du die Mittagspause keine Sekunde zu 
lang machst und dass du während der Arbeitszeit bloß kein einziges Wort 
mit Kollegen über irgendwas privates sprichst, denn sonst betrügst du 
deinen Arbeitgeber ja genauso (hier jetzt auf deinen Wunsch hin ohne 
Anführungszeichen).

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> georg schrieb:
>> Max M. schrieb:
>>> geht mittlerweile alle zwei Wochen um 10 Minuten nach
>>
>> Lothar M. schrieb:
>>> gerade mal 15 Sekunden, um die
>>> jemand "betrogen" wird
>>
>> Also sind es im Monat doch mehrere Minuten.
>
> Oder anders: 0,05%, die man zuwenig bekommt. Eine Verschiebung des
> Terminals auf die andere Seite könnte mehr Effekt haben.
>
>> Da sind die Anführungszeichen um "betrogen" doch schon rotzfrech. Wir
>> haben keine Sklavenhaltung mehr und leben auch nicht im Frühkapitalismus,
>> da sind auch 5 Minuten Arbeitszeit eines Arbeitnehmers etwas wert. Selbst
>> für den sich allmächtig fühlenden Moderator Lothar, der wohl nur seine
>> eigene Arbeit für wertvoll hält. Und der wahrscheinlich umgehend diesen
>> Post löscht.
>
> Ich hoffe, du stempelst auch immer brav aus, wenn du auf die Toilette
> gehst und achtest auch darauf, dass du die Mittagspause keine Sekunde zu
> lang machst und dass du während der Arbeitszeit bloß kein einziges Wort
> mit Kollegen über irgendwas privates sprichst, denn sonst betrügst du
> deinen Arbeitgeber ja genauso (hier jetzt auf deinen Wunsch hin ohne
> Anführungszeichen).

Na ich weiß nicht, aber einen  AG der mir ernsthaft den Gang zur 
Toilette von der Arbeitszeit abziehen wollen würde, würde ich so schnell 
wie möglich verlassen.

I.A. ist es doch eher so das ich mich jeweils deutlich länger bei meinen 
bisherigen Arbeitgebern aufgehalten hatte, als es nach AV notwendig 
gewesen wäre, allerdings gab es da auch keine Stechuhren. Leistung 
zählte, nicht die Zeit.

Wenn schon eine Stechuhr da ist, hat die auch richtig zu gehen.

Gruß,

Holm

von Rolf M. (rmagnus)


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Holm T. schrieb:
> Na ich weiß nicht, aber einen  AG der mir ernsthaft den Gang zur
> Toilette von der Arbeitszeit abziehen wollen würde, würde ich so schnell
> wie möglich verlassen.

Es gab den Fall wohl mal, aber gängig ist wohl, dass es nicht von der 
Arbeitszeit abgezogen wird.

> I.A. ist es doch eher so das ich mich jeweils deutlich länger bei meinen
> bisherigen Arbeitgebern aufgehalten hatte, als es nach AV notwendig
> gewesen wäre, allerdings gab es da auch keine Stechuhren. Leistung
> zählte, nicht die Zeit.

Das kenne ich auch. Nannte sich "Vertrauensarbeitszeit". Als das bei uns 
umgestellt wurde, staunte der Arbeitgeber nicht schlecht, wie schnell 
sich die Überstundenkonten füllten, weil jetzt registriert wurde, 
wieviel mehr die Mitarbeiter tatsächlich arbeiteten.

> Wenn schon eine Stechuhr da ist, hat die auch richtig zu gehen.

Ja, wobei ich jetzt eine kaputte Uhr, durch die 0,05% der Zeit verloren 
geht, nicht als Betrug bezeichnen würde, es sei denn, der Arbeitgeber 
hat bewusst die Uhr verlangsamt, um sich mit Dutzenden von Euros, die er 
dadurch spart, zu bereichern.

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Na ich weiß nicht, aber einen  AG der mir ernsthaft den Gang zur
>> Toilette von der Arbeitszeit abziehen wollen würde, würde ich so schnell
>> wie möglich verlassen.
>
> Es gab den Fall wohl mal, aber gängig ist wohl, dass es nicht von der
> Arbeitszeit abgezogen wird.

Unter derartigen Verhältnissen würde ich nicht arbeiten wollen. Der AG 
muß sich dann im Gegenzug nicht wundern wenn die AN keinen nicht 
detailliert vorgeschriebenen Handschlag mehr machen. Ich denke das ist 
für den Ertrag im Endeffekt kontraproduktiv.
>
>> I.A. ist es doch eher so das ich mich jeweils deutlich länger bei meinen
>> bisherigen Arbeitgebern aufgehalten hatte, als es nach AV notwendig
>> gewesen wäre, allerdings gab es da auch keine Stechuhren. Leistung
>> zählte, nicht die Zeit.
>
> Das kenne ich auch. Nannte sich "Vertrauensarbeitszeit". Als das bei uns
> umgestellt wurde, staunte der Arbeitgeber nicht schlecht, wie schnell
> sich die Überstundenkonten füllten, weil jetzt registriert wurde,
> wieviel mehr die Mitarbeiter tatsächlich arbeiteten.

...da klappt die Kinnlade auf den Tisch :-)

>
>> Wenn schon eine Stechuhr da ist, hat die auch richtig zu gehen.
>
> Ja, wobei ich jetzt eine kaputte Uhr, durch die 0,05% der Zeit verloren
> geht, nicht als Betrug bezeichnen würde, es sei denn, der Arbeitgeber
> hat bewusst die Uhr verlangsamt, um sich mit Dutzenden von Euros, die er
> dadurch spart, zu bereichern.

Ist egal, eine Uhr zu Abrechnungszwecken hat zu funktionieren, das ist 
wie eine falsch anzeigende Waage beim Händler oder halt eine falsch 
gehende Tanksäule. IMHO unterliegt all das der Kalibrierpflicht.

Gruß,

Holm

von Rolf M. (rmagnus)


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Holm T. schrieb:
>> Es gab den Fall wohl mal, aber gängig ist wohl, dass es nicht von der
>> Arbeitszeit abgezogen wird.
>
> Unter derartigen Verhältnissen würde ich nicht arbeiten wollen. Der AG
> muß sich dann im Gegenzug nicht wundern wenn die AN keinen nicht
> detailliert vorgeschriebenen Handschlag mehr machen. Ich denke das ist
> für den Ertrag im Endeffekt kontraproduktiv.

Natürlich, aber es gibt so kleinliche Firmen. Es gab ja auch schon den 
Fall, dass der Arbeitnehmer im Supermarkt fristlos entlassen wurde, weil 
er eine danebengefallene Kirsche gegessen hat. Ist streng genommen 
Diebstahl, auch wenn die sonst weggeworfen worden wäre. In solchen 
Branchen kann man das wohl machen, weil man ja doch immer neue Leute 
findet. Kann natürlich auch als Ausrede dienen, wenn man jemanden 
sowieso loswerden wollte.

> IMHO unterliegt all das der Kalibrierpflicht.

Nicht Kalibrier-, sonderen Eich-. Gilt zwar für die Zapfsäule und die 
Waage, aber soweit ich weiß nicht für ein Zeiterfassungssystem, weil 
schon eine Zeiterfassung an sich nicht Pflicht ist. Wenn man einen 
Betriebsrat hat, muss der Arbeitgeber ihn aber bei allem mitbestimmen 
lassen, was Zeiterfassung angeht.
Was ich aber eigentlich sagen wollte: Meiner Meinung nach ist ein 
Herumreiten auf einzelnen Sekunden wenig sinnvoll, weil man sich eben 
vielleicht auch mal mit einem Kollegen kurz über was privates unterhält, 
andererseits auch vielleicht mal ein paar Minuten früher aus der 
Mittagspause kommt. Und wenn man auf Dienstreise seine Zeiten manuell 
erfasst, macht das sowieso keiner genauer als auf 5 Minuten. Und der 
Gang zur Stempeluhr, ist der jetzt streng genommen noch Arbeitszeit oder 
Privatvergnügen?
Ich hatte da auch vor einigen Jahren schon mal eine Diskussion mit 
meinem damaligen Chef wegen der 10-Stunden-Regel, die ich um eine Minute 
verfehlt hatte. Da hieß es: "Ein Verstoß ist ein Verstoß, egal ob eine 
Minute oder drei Stunden". Ich meinte dann, dass ich rechtzeitig 
ausgestempelt hätte, wenn die Stempeluhr nicht am gegenüberliegenden 
Ende der Halle gewesen wäre. Der Weg dorthin war mehr als eine Minute.

: Bearbeitet durch User
von Alex G. (dragongamer)


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Denke die Krux ist dann doch eher dass da Quatsch auf der Uhr steht und 
nach ein paar Monaten sieht es dann in den Büchern auch so aus als ob 
die Mitarbeiter nachts arbeiten würden ;)

von Holm T. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>>> Es gab den Fall wohl mal, aber gängig ist wohl, dass es nicht von der
>>> Arbeitszeit abgezogen wird.
>>
>> Unter derartigen Verhältnissen würde ich nicht arbeiten wollen. Der AG
>> muß sich dann im Gegenzug nicht wundern wenn die AN keinen nicht
>> detailliert vorgeschriebenen Handschlag mehr machen. Ich denke das ist
>> für den Ertrag im Endeffekt kontraproduktiv.
>
> Natürlich, aber es gibt so kleinliche Firmen. Es gab ja auch schon den
> Fall, dass der Arbeitnehmer im Supermarkt fristlos entlassen wurde, weil
> er eine danebengefallene Kirsche gegessen hat. Ist streng genommen
> Diebstahl, auch wenn die sonst weggeworfen worden wäre. In solchen
> Branchen kann man das wohl machen, weil man ja doch immer neue Leute
> findet. Kann natürlich auch als Ausrede dienen, wenn man jemanden
> sowieso loswerden wollte.

Hmm.. ist das nicht Mundraub der nicht bestraft werden kann?
Nach der Kündigung würde mir automatisch infallen Kosten zu erzeugen 
beim Ex-Arbeitgeber..soll sich ja lohnen schließlich. Ergo 
Arbeitsgericht und wenn es geht Berufung.

>
>> IMHO unterliegt all das der Kalibrierpflicht.
>
> Nicht Kalibrier-, sonderen Eich-. Gilt zwar für die Zapfsäule und die
> Waage, aber soweit ich weiß nicht für ein Zeiterfassungssystem, weil
> schon eine Zeiterfassung an sich nicht Pflicht ist.

Kalibrierung ist die Kontrolle des Meßgeräts auf einzuhaltende 
Toleranzen, das machen z.B. die Eichhörnchen vom DAkks.
Die Zeiterfassung ist an sich evtl. nicht Pflicht, aber in dem Moment in 
dem sie als Abrechnungsgrundlage für die Lohnberechnung gilt, wird das 
zu einer Pflicht. Wieviel ist "ein Bisschen falsch"..wenn die Uhr halb 
so schnell wie sonst läuft, ist das noch OK?

> Wenn man einen
> Betriebsrat hat, muss der Arbeitgeber ihn aber bei allem mitbestimmen
> lassen, was Zeiterfassung angeht.
> Was ich aber eigentlich sagen wollte: Meiner Meinung nach ist ein
> Herumreiten auf einzelnen Sekunden wenig sinnvoll, weil man sich eben
> vielleicht auch mal mit einem Kollegen kurz über was privates unterhält,
> andererseits auch vielleicht mal ein paar Minuten früher aus der
> Mittagspause kommt. Und wenn man auf Dienstreise seine Zeiten manuell
> erfasst, macht das sowieso keiner genauer als auf 5 Minuten. Und der
> Gang zur Stempeluhr, ist der jetzt streng genommen noch Arbeitszeit oder
> Privatvergnügen?

Kommt drauf an von wo Du kommst, von Innen oder von Außen :-)

Natürlich sollte es so sein wie Du oben schreibst, aber wenn der AG mir 
ds Kacken berechnen will, dann ist es eben nicht so.

> Ich hatte da auch vor einigen Jahren schon mal eine Diskussion mit
> meinem damaligen Chef wegen der 10-Stunden-Regel, die ich um eine Minute
> verfehlt hatte. Da hieß es: "Ein Verstoß ist ein Verstoß, egal ob eine
> Minute oder drei Stunden". Ich meinte dann, dass ich rechtzeitig
> ausgestempelt hätte, wenn die Stempeluhr nicht am gegenüberliegenden
> Ende der Halle gewesen wäre. Der Weg dorthin war mehr als eine Minute.

Aaach so ein Kohl. Ich bin selbstständig..da interessiert Keine Sau 
irgend eine 10 Stunden Regel..

Gruß,

Holm

von Joachim B. (jar)


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Rolf M. schrieb:
> Und der
> Gang zur Stempeluhr, ist der jetzt streng genommen noch Arbeitszeit oder
> Privatvergnügen?

jahrelang in einem IGM Betrieb "Privatvergnügen" die Arbeiter durften 
erst einstempeln wenn sie umgekleidet waren und ausstempeln mussten sie 
vor dem umkleiden!

Es hat gedauert bis das umgestellt wurde:
"Zu der vom Arbeitgeber zu entlohnenden Arbeitszeit gehört auch die 
Umkleidezeit. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 
6. September 2017 entschieden."

von Holm T. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> Und der
>> Gang zur Stempeluhr, ist der jetzt streng genommen noch Arbeitszeit oder
>> Privatvergnügen?
>
> jahrelang in einem IGM Betrieb "Privatvergnügen" die Arbeiter durften
> erst einstempeln wenn sie umgekleidet waren und ausstempeln mussten sie
> vor dem umkleiden!
>
> Es hat gedauert bis das umgestellt wurde:
> "Zu der vom Arbeitgeber zu entlohnenden Arbeitszeit gehört auch die
> Umkleidezeit. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom
> 6. September 2017 entschieden."

Man macht IMHO als AG klar das man seine AN nicht achtet, sondern auf 
maximierten Profit aus ist, wenn man solche Regeln einsetzt. Nichts ist 
aber schlechter für den AG als eine Belegschaft die das weiß und der im 
Zweifelsfalle das "wohl" des Betriebes deswegen völlig Wurscht ist..wie 
man sich bettet, so liegt man.

Gruß,

Holm

von Rolf M. (rmagnus)


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Holm T. schrieb:
> Hmm.. ist das nicht Mundraub der nicht bestraft werden kann?
> Nach der Kündigung würde mir automatisch infallen Kosten zu erzeugen
> beim Ex-Arbeitgeber..soll sich ja lohnen schließlich. Ergo
> Arbeitsgericht und wenn es geht Berufung.

Soweit ich mich erinnere, ist das vor Gericht gegangen, und der 
Arbeitgeber hat recht bekommen. Somit sind die ganzen Gerichtskosten 
nachher auch noch  beim Ex-Mitarbeiter hängen geblieben. Da sollte man 
also vorsichtig sein.
Speziell diesen Fall finde ich nicht mehr, aber es gibt genügend 
ähnliche im Internet, wo Gerichte auch bei solchen Kleinigkeiten 
entschieden haben, dass eine fristlose Kündigung dafür gerechtfertigt 
ist.

>>> IMHO unterliegt all das der Kalibrierpflicht.
>>
>> Nicht Kalibrier-, sonderen Eich-. Gilt zwar für die Zapfsäule und die
>> Waage, aber soweit ich weiß nicht für ein Zeiterfassungssystem, weil
>> schon eine Zeiterfassung an sich nicht Pflicht ist.
>
> Kalibrierung ist die Kontrolle des Meßgeräts auf einzuhaltende
> Toleranzen, das machen z.B. die Eichhörnchen vom DAkks.

Nein, Kalibrierung ist die Feststellung einer Messabweichung, um sie 
rausrechnen zu können. Das Ermitteln und ggf. Korrigieren, ob eine 
Messeinrichtung bestimmten gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist eine 
Eichung.

> Die Zeiterfassung ist an sich evtl. nicht Pflicht, aber in dem Moment in
> dem sie als Abrechnungsgrundlage für die Lohnberechnung gilt, wird das
> zu einer Pflicht.

Laut dem, was man sich so ergoogeln kann, ist es nicht so.

> Wieviel ist "ein Bisschen falsch"..wenn die Uhr halb so schnell wie sonst
> läuft, ist das noch OK?

Da wird man vermutlich durchaus klagen können, aber es gibt wohl 
trotzdem keine gesetzliche Grenze dafür, wie viel Abweichung bei einer 
Stempeluhr zulässig ist.

> Natürlich sollte es so sein wie Du oben schreibst, aber wenn der AG mir
> ds Kacken berechnen will, dann ist es eben nicht so.

Meiner will das nicht, und wenn er es versuchen würde, dürfte es am 
Betriebsrat scheitern oder spätestens daran, dass dann die halbe 
Belegschaft kündigen würde. In den USA gab's auch einen Fall, in dem der 
Arbeitgeber eine Grenze von 6 Minuten pro Tag für die Toilettengänge 
verhängt und auch akribisch kontrolliert hat.
http://www.spiegel.de/karriere/aufs-klo-gehen-bei-der-arbeit-us-firma-ueberwacht-zeit-auf-toilette-a-981637.html

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Hmm.. ist das nicht Mundraub der nicht bestraft werden kann?
>> Nach der Kündigung würde mir automatisch infallen Kosten zu erzeugen
>> beim Ex-Arbeitgeber..soll sich ja lohnen schließlich. Ergo
>> Arbeitsgericht und wenn es geht Berufung.
>
> Soweit ich mich erinnere, ist das vor Gericht gegangen, und der
> Arbeitgeber hat recht bekommen. Somit sind die ganzen Gerichtskosten
> nachher auch noch  beim Ex-Mitarbeiter hängen geblieben. Da sollte man
> also vorsichtig sein.

Nö. Arbeitsrechtsprozesse müsse nnicht von AN bezahlt werden.

> Speziell diesen Fall finde ich nicht mehr, aber es gibt genügend
> ähnliche im Internet, wo Gerichte auch bei solchen Kleinigkeiten
> entschieden haben, dass eine fristlose Kündigung dafür gerechtfertigt
> ist.

Wenn sie es schaffen ohne ein paar auf die 12 am Nachbarn vorbei zu 
kommen ist das ja für die Richter auch völlig ok. :-)

>
>>>> IMHO unterliegt all das der Kalibrierpflicht.
>>>
>>> Nicht Kalibrier-, sonderen Eich-. Gilt zwar für die Zapfsäule und die
>>> Waage, aber soweit ich weiß nicht für ein Zeiterfassungssystem, weil
>>> schon eine Zeiterfassung an sich nicht Pflicht ist.
>>
>> Kalibrierung ist die Kontrolle des Meßgeräts auf einzuhaltende
>> Toleranzen, das machen z.B. die Eichhörnchen vom DAkks.
>
> Nein, Kalibrierung ist die Feststellung einer Messabweichung, um sie
> rausrechnen zu können. Das Ermitteln und ggf. Korrigieren, ob eine
> Messeinrichtung bestimmten gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist eine
> Eichung.

Da stimmt was nicht. Ich bin zu Faul jetzt zu googlen, mach das mal 
bitte, aber ich denke das ist so nicht richtig.
Ein Kunde stellte mechanische Meßmittel her, die eingesetzen Meßuhren 
unterschiedlicher Fabrikate mußten regelmäßig zu einem Kalibrierservice 
und erhielten ein Kalibrierzertifikat in dem die Datenhaltigkeit 
bestätigt, aber am Gerät selbst nichts verändert (justiert) wurde.
>
>> Die Zeiterfassung ist an sich evtl. nicht Pflicht, aber in dem Moment in
>> dem sie als Abrechnungsgrundlage für die Lohnberechnung gilt, wird das
>> zu einer Pflicht.
>
> Laut dem, was man sich so ergoogeln kann, ist es nicht so.
>
>> Wieviel ist "ein Bisschen falsch"..wenn die Uhr halb so schnell wie sonst
>> läuft, ist das noch OK?
>
> Da wird man vermutlich durchaus klagen können, aber es gibt wohl
> trotzdem keine gesetzliche Grenze dafür, wie viel Abweichung bei einer
> Stempeluhr zulässig ist.

Das würde mich sehr stark wundern, ich wäre als Hersteller von 
Zeiterfassungssystem die an sich zu langsam laufen sicherlich 
Marktführer.
>
>> Natürlich sollte es so sein wie Du oben schreibst, aber wenn der AG mir
>> ds Kacken berechnen will, dann ist es eben nicht so.
>
> Meiner will das nicht, und wenn er es versuchen würde, dürfte es am
> Betriebsrat scheitern oder spätestens daran, dass dann die halbe
> Belegschaft kündigen würde. In den USA gab's auch einen Fall, in dem der
> Arbeitgeber eine Grenze von 6 Minuten pro Tag für die Toilettengänge
> verhängt und auch akribisch kontrolliert hat.
> 
http://www.spiegel.de/karriere/aufs-klo-gehen-bei-der-arbeit-us-firma-ueberwacht-zeit-auf-toilette-a-981637.html

USA ist was Anderes. Dort gilt "hire and fire", hier wohl zu recht nicht 
so ohne Weiteres durchsetzbar..aber man hat ja einen Umweg gefunden, 
Leiharbeit.

Gruß,

Holm

von Rolf M. (rmagnus)


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Holm T. schrieb:
> Nö. Arbeitsrechtsprozesse müsse nnicht von AN bezahlt werden.

Ah, ok. Wußte ich nicht.

> Da stimmt was nicht. Ich bin zu Faul jetzt zu googlen, mach das mal
> bitte, aber ich denke das ist so nicht richtig.
> Ein Kunde stellte mechanische Meßmittel her, die eingesetzen Meßuhren
> unterschiedlicher Fabrikate mußten regelmäßig zu einem Kalibrierservice
> und erhielten ein Kalibrierzertifikat in dem die Datenhaltigkeit
> bestätigt, aber am Gerät selbst nichts verändert (justiert) wurde.

Ok, scheint's auch zu geben. Hier findet man wohl den Unterschied:
https://waagen-kurz.com/kern_dkd_kalibrierung.htm

>> Da wird man vermutlich durchaus klagen können, aber es gibt wohl
>> trotzdem keine gesetzliche Grenze dafür, wie viel Abweichung bei einer
>> Stempeluhr zulässig ist.
>
> Das würde mich sehr stark wundern, ich wäre als Hersteller von
> Zeiterfassungssystem die an sich zu langsam laufen sicherlich
> Marktführer.

Interessante Geschäftsidee ;-)

> USA ist was Anderes. Dort gilt "hire and fire", hier wohl zu recht nicht
> so ohne Weiteres durchsetzbar..aber man hat ja einen Umweg gefunden,
> Leiharbeit.

So entstehen ja diese undurchsichtigen Gesetzesjungel. Findige Leute 
denken sich einen Weg aus, um ein Gesetz zu umgehen, bis das auch wieder 
gesetzlich unterbunden wird und dann das Spiel von vorne losgeht.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> Es hat gedauert bis das umgestellt wurde:
> "Zu der vom Arbeitgeber zu entlohnenden Arbeitszeit gehört auch die
> Umkleidezeit. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom
> 6. September 2017 entschieden."

Hierbei muss man aber schon den genauen Sachverhalt betrachten. Die 
Umkleidezeit muss nur dann zur Arbeitszeit gezählt werden, wenn hierbei 
spezielle Arbeitskleidung angezogen werden muss, die man üblicherweise 
nicht schon auf dem Weg von und zur Arbeit tragen würde.

Beispiele hierfür:
- sterile Kleidung, insbesondere in Verbindung mit einer Desinfektion 
von
  Körperteilen
- Schutzkleidung gegen Hitze, Strahlung, Verunreinigungen

Wenn jemand jedoch eine normale Bürotätigkeit ausübt, befindet sich die 
entsprechende Kleidung in seinem privaten Besitz. Mit solcher Kleidung 
kann man grundsätzlich auch den Weg zur Arbeit zurücklegen. Falls die 
Witterung z.B. andere Schuhe oder eine Jacke erfordert, ist das das 
Risiko des AN.

Natürlich gibt es auch Grenzfälle, z.B. wenn es sich eigentlich um 
Alltagskleidung mit Aufdruck des Arbeitgebers o.ä. handelt; dann wird es 
sicherlich davon abhängen, wer für die Reinigung dieser 
alltagstauglichen Arbeitskleidung zuständig ist.

Und wenn die Mitarbeiter auf einer Polarstation ihre besonders isolierte 
Winterkleidung für die Reise von und zur Station an- oder ausziehen, ist 
das sicherlich auch Arbeitszeit.

von Joachim B. (jar)


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Andreas S. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Es hat gedauert bis das umgestellt wurde:
>> "Zu der vom Arbeitgeber zu entlohnenden Arbeitszeit gehört auch die
>> Umkleidezeit. Dies hat nun das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom
>> 6. September 2017 entschieden."
>
> Hierbei muss man aber schon den genauen Sachverhalt betrachten. Die
> Umkleidezeit muss nur dann zur Arbeitszeit gezählt werden, wenn hierbei
> spezielle Arbeitskleidung angezogen werden muss

klar davon schrieb ich ja, IGM Betrieb Fertigung ESD Kittel, Haube und 
Schuhe.
Die ArbeiterInnen hatten jedesmal Stress bekommen wenn falsch gestempelt 
wurde, zu früh morgens (vor dem umkleiden), zu spät abends(nach dem 
umkleiden).

Interessant dabei, die 35h/Woche gab es schon, IGM war auch im Betrieb, 
aber derlei Ungerechtigkeit wurde ja erst Jahrzehnte später beseitigt.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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georg schrieb:
> Da sind die Anführungszeichen um "betrogen" doch schon rotzfrech.
> Selbst für den sich allmächtig fühlenden Moderator Lothar, der wohl nur
> seine eigene Arbeit für wertvoll hält. Und der wahrscheinlich umgehend
> diesen Post löscht.
Hach. Da ist noch Nachhilfe in Wahrscheinlichkeitsrechung nötig. Ich 
hoffe und wünsche dir übrigens sehr, dass deine Gesprächspartner 
normalerweise ebenso mit dir interagieren, wie du es mit anderen tust.

> Also sind es im Monat doch mehrere Minuten. Da sind die
> Anführungszeichen um "betrogen" doch schon rotzfrech.
Könnte ja mit 50% Wahrscheinlichkeit sein, dass der Arbeitgeber sich 
selbst um diese Zeit "betrügt". Aber auch das hatte ich in dem teilweise 
zitierten Post geschrieben.

Aber wir werden das nicht herausfinden, ohne dass sich der TO nochmal 
meldet...

von Manfred (Gast)


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Lothar M. schrieb:
>> Da sind die Anführungszeichen um "betrogen" doch schon rotzfrech.
> Hach. Da ist noch Nachhilfe in Wahrscheinlichkeitsrechung nötig.

Rechnen wir mal:
Max M. schrieb:
> alle zwei Wochen um 10 Minuten nach,

10 Minuten = 600 Sekunden durch 14 Tage ergibt 43 Sekunden pro Tag.
Unter der Annahme, dass der Arbeitnehmer 10 Stunden pro Tag anwesend 
ist, versetzt die Zeit um 18 Sekunden.

Die Auflösung der Systeme beträgt eine Minute - ob ich also 08:29:00 
oder 08:29:59 einstempele, ergibt den gleichen Zeitstempel in der 
Abrechnung.

Es bleibt also das Ärgernis, dass die Uhrzeitanzeige falsch ist, aber es 
entsteht kein relevanter Fehler in der Zeiterfassung.

von georg (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Könnte ja mit 50% Wahrscheinlichkeit sein, dass der Arbeitgeber sich
> selbst um diese Zeit "betrügt"

Das wurde schon im Eröffnungspost geklärt. Aber das kannst du als Mod 
natürlich nicht zugeben. Da du per definitionem recht hast ist jede 
Diskussion mit dir sinnlos.

Georg

von Rolf M. (rmagnus)


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Manfred schrieb:
> Die Auflösung der Systeme beträgt eine Minute

Worauf basiert diese Behauptung? Bei uns beträgt sie eine Sekunde.

von Alex G. (dragongamer)


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Und bei uns 1/10 Stunde (etwas blöde). Laut Protokoll hat man dann "7,8 
Stunden" gearbeitet.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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Alex G. schrieb:
> Und bei uns 1/10 Stunde (etwas blöde). Laut Protokoll hat man dann "7,8
> Stunden" gearbeitet.

Besser noch, als die Zeiterfassung in Sunden:Minuten:Sekunden und 
Projektstunden in Hundertstel Stunden (so genannten 
"Indrustrieminuten"), so dass man immer umrechnen muss.

von icke (Gast)


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Holm T. schrieb:

> Arbeitsrechtsprozesse müsse nnicht von AN bezahlt werden.

Fake news! Das sollte hier nicht unwidersprochen stehen bleiben.

Einzig richtig ist wohl, daß der AN nie die Kosten des gegnerischen 
Anwalts tragen muß. Aber auch das ohne Gewähr.

von Manfred (Gast)


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Rolf M. schrieb:
> Manfred schrieb:
>> Die Auflösung der Systeme beträgt eine Minute
> Worauf basiert diese Behauptung?

Auf jenen, unter denen ich bislang gearbeitet habe.

> Bei uns beträgt sie eine Sekunde.

Etwas übertrieben, aber wer's braucht, gerne.

Alex G. schrieb:
> Und bei uns 1/10 Stunde (etwas blöde). Laut Protokoll hat man dann "7,8 Stunden" 
gearbeitet.

Dezimal kenne ich auch, das war dann aber 1/100 Stunde. Ob die Uhr 
wirklich so genau aufgelöst hat oder es einfach nur nach Dezimal 
umgerechnet wurde, weiß ich nicht.

-----

Sei es so oder so, wenn ich mich um ein paar Sekunden einkäckere und 
nicht erkennen kann, dass sich die Abweichungen im statistischen Mittel 
aufheben, habe ich ein ganz anderes Problem.

von Rolf M. (rmagnus)


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Manfred schrieb:
>> Bei uns beträgt sie eine Sekunde.
>
> Etwas übertrieben, aber wer's braucht, gerne.

Gebraucht wird's nicht, aber die Zeiterfassung liefert es eben so.

> Alex G. schrieb:
>> Und bei uns 1/10 Stunde (etwas blöde). Laut Protokoll hat man dann "7,8 
Stunden"
> gearbeitet.
>
> Dezimal kenne ich auch, das war dann aber 1/100 Stunde.

Die so genannte "Industrieminute". Besonders hübsch, wenn die 
Zeiterfassung in Stunden:Minuten:Sekunden ist und man zusätzlich seine 
Zeit auf Projekte verteilen muss, aber dann in 100stel-Stunden. Dann 
darf man immer hin und her rechnen.

von Zeiterfasser (Gast)


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Ähmmmm...

Schade, das ich das erst jetzt hier lese.

Aber schießt Ihr nicht mehrerererere Kilometer am Ziel vorbei?

Fakten:
- Zeiterfassung ~20 Jahre alt
- Hersteller mag nicht mehr die Zeit aktualisieren
- Hersteller würde lieber ein neues System verkaufen
- Arbeitgeber will kein neues System, weil zu teuer

Wo ist jetzt der Fehler?

Was wird wohl im 20 Jahre alten System verbaut sein?

CPU = Z80?
sonstige Hardware = Trafo, Längsregler 7805, THT Komponenten
Kommunikation = unverschlüsselt, seriell
Firmware = Assembler?
Konfig/Service-Tools = DOS oder max. WinXP (auf aktuellen Schlepptops 
nicht mehr lauffähig)
Schnittstelle zur Buchhaltung = Txt-File?
Programmierer = in Rente, anderer Arbeitgeber oder verstorben
normaler Service-Techniker = kennt dieses uralt System nicht mehr
Service-Techniker mit Uhu auf der Schulter = hat besseres zu tun
Ersatzteile = längst aufgebraucht und verbaute Komponenten nicht mehr 
lieferbar

Der Hersteller der "Stempeluhr" ist hier definitiv nicht der böse Bube!

Wird "nur" die Arbeitszeit erfasst, oder werden mit dem System auch 
Türen geöffnet (Zugangskontrolle)?

Welches Identmedium wurde vor 20 Jahren verwendet?
EM4102 (RFID mit 125kHz und ohne jegliche Sicherheit)
Magnetstreifen  (voll sicher, da es in den verunreinigenten Staaten 
heute noch verwendet wird)
Induktiv-Karten (mir heller Taschenlampe mal durch leuchten)

Beim verwendetem Identifikationsmedium, der Datenkommunikation und beim 
AuswerteProgramm (incl. Datenbank) kann also von keinerlei Sicherheit 
ausgegangen werden.

Ein Zeiterfassungssystem ist ein Betriebsmittel, wie jedes andere auch.

Wie häufig wurde in der Zwischenzeit der Rechnerpark ausgetauscht?
Wie oft hat sich der Chef ein neues Auto gekauft?

Aber es ist natürlich eine absolute Frechheit, das der Hersteller da ein 
aktuelles System aufzwängen will.

Denkt mal drüber nach...


Frohes Fest!

von Holm T. (Gast)


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Zeiterfasser schrieb:
> Ähmmmm...
[..]
>
> Denkt mal drüber nach...
>
>
> Frohes Fest!

Darüber muß man nicht nachdenken. Ich habe Schraubendreher die älter als 
20 Jahre sind und immer noch funktionieren wie sie sollen.
Kapitalismus braucht Wachstum, unser Geldsystem Zinsen, also neue 
Stempeluhren..das ist schon die gesamte Begründung warum das Ding 
obsolet sein soll. Selbst wenn das Teil eine Z80 enthält, ist nicht 
einzusehen wozu man da heute einen Programmierer braucht wenn an der 
Funktion nichts geändert werden muß.

Denke darüber mal nach.

Gruß,

Holm

von Zeiterfasser (Gast)


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Na weil die Tools für dieses Gerät nicht mehr funktionieren, es ein 
Alptraum für jeden IT-Sicherheits-Menschen darstellt und und und.

Ein 20 Jahre altes Zeiterfassungssystem, da waren ein großer Teil der 
Nutzer hier nocht Quark im Schaufenster!

Bei so alter Hard&Soft-Ware ist der Wartungs-Aufwand emorm groß.
Die Service-Techner, die das betreuen sollen, können meist nur von 
historischen Erzählungen z.B. auf der Weihnachtsfeier, irgendwelche 
Informationen erhalten. Warum? Es gibt einfach keine Übungsgeräte mehr.

Also was soll da die Diskussion über Kapitalismus und Ex&Hopp oder 
Änliches?

Es ist einfach extrem unwirtschaftlich die notwendige Software für 
aktuelle Systeme anzupassen. Womit soll man diese Software auch Testen, 
wenn es höchstwahrscheinlich nur noch diesen einen Kunden gibt?

Der Kunde darf aber gerne selber einen Softwareentwickler beauftragen, 
um das System am Leben zu erhalten.

Trotzdem würde mich der Name des Herstellers interessieren.
Vor dem kann man nur den Hut ziehen, das er erst nach 20 Jahren den 
Support eingestellt hat.

Nimm irgendein elektronisches Gerät Deiner Wahl mit ähnlichem 
Herstellungsdatum und versuche vom Hersteller noch Service zu bekommen.
Viel Spass dabei.

von Holm T. (Gast)


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Zeiterfasser schrieb:
> Na weil die Tools für dieses Gerät nicht mehr funktionieren, es ein
> Alptraum für jeden IT-Sicherheits-Menschen darstellt und und und.
>
> Ein 20 Jahre altes Zeiterfassungssystem, da waren ein großer Teil der
> Nutzer hier nocht Quark im Schaufenster!

Du bist ein Bisschen schräg drauf wenn Du hier zum größten Teil unter 20 
jährige erwartest. Vor 20 Jahren war ich 35.

>
> Bei so alter Hard&Soft-Ware ist der Wartungs-Aufwand emorm groß.

..Lötzinn.
Was gibts denn da für Wartungsaufwand?

> Die Service-Techner, die das betreuen sollen, können meist nur von
> historischen Erzählungen z.B. auf der Weihnachtsfeier, irgendwelche
> Informationen erhalten. Warum? Es gibt einfach keine Übungsgeräte mehr.

Achwo. Ich werde oft zur Hilfe gerufen weil alte Anlagen nicht mehr 
funktionieren. Die Gründe dafür sind meißt recht profan, sterbende 
Netzteile mit tauben Elkos z.B., aber meißtens instand zu setzen. Die 
Software dieser Maschinen und Anlagen hat über Jahrzehnte keine Wartung 
irgend einer Art erfahren und es ist erstaunlich das der größte Teil der 
Eproms immer noch datenhaltig ist. Werkzeugmaschinen sind mit 20 Jahren 
zwar auch schon alt, aber für viele Betriebe nach wie vor produktiv und 
effizient. Diese Maschinen würden nicht mehr arbeiten wenn sie ohne 
Weiteres ersetzbar währen.

>
> Also was soll da die Diskussion über Kapitalismus und Ex&Hopp oder
> Änliches?

Weil Du wahrscheinlich zu jung bist um zu verstehen das es eine Welt 
außerhalb von Windows samt ihrer Schweinezyklen der Inkompatibilitäten 
und Abkündigungen gibt.
>
> Es ist einfach extrem unwirtschaftlich die notwendige Software für
> aktuelle Systeme anzupassen. Womit soll man diese Software auch Testen,
> wenn es höchstwahrscheinlich nur noch diesen einen Kunden gibt?

Diese Anpassungen sind simpel nicht notwendig. Seit über 20 Jahren 
fallen aus solchen Abrechnungssystemen CSV Dateien raus die heute jeder 
bessere Kühlschrank einlesen und auswerten kann.
>
> Der Kunde darf aber gerne selber einen Softwareentwickler beauftragen,
> um das System am Leben zu erhalten.
>

Auch wenn Du immer wieder den selben Nonsense wiederholst wird er 
dadurch kein Stückchen wahrer.

> Trotzdem würde mich der Name des Herstellers interessieren.
> Vor dem kann man nur den Hut ziehen, das er erst nach 20 Jahren den
> Support eingestellt hat.
>
> Nimm irgendein elektronisches Gerät Deiner Wahl mit ähnlichem
> Herstellungsdatum und versuche vom Hersteller noch Service zu bekommen.
> Viel Spass dabei.

Vielleicht nicht beim Hersteller aber anderswo. Mit genau solchen 
Problemen verdiene ich mein Geld und die Leute finden mich, teilweise 
über die Hersteller..Hörensagen etc..

Gruß,

Holm

von BitSchupser (Gast)


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Hallo Holm,

> Du bist ein Bisschen schräg drauf wenn Du hier zum größten Teil unter 20
> jährige erwartest. Vor 20 Jahren war ich 35.

Ich schräg drauf?

Das wäre jetzt der Zeitpunkt, wo normalerweise hier die Hölle losbricht.

Aber ich gebe Dir Recht!
Ja, ich bin schräng drauf und eventuell nicht nur ein Bisschen.


> Weil Du wahrscheinlich zu jung bist um zu verstehen das es eine Welt
> außerhalb von Windows samt ihrer Schweinezyklen der Inkompatibilitäten
> und Abkündigungen gibt.
Hey, nur weil Du blos 10 Jahre älter bist, muss ich nicht in Richtung 
Redmond beten.

Ich mag alte Elektronik hobbymäßig sehr, aber das passt leider nicht in 
aktuelle Firmenportfolios.

Wonach gelüstet es denn den Leuten heute?
- Bedienung per Touch
- Verknüpfung mit irgendeiner Wolke
- für die Leute mit etwas mehr Sicherheitssinn AES, SSH, etc.

Das klappt leider nicht mit der alten Hardware.

Das, was heute aus den Universitäten kommt, hat von Z80 & Co keinen 
Schimmer mehr.

Zum Glück gibt es noch Leute wie Dich, die sich darum kümmern können.

Also ich gratuliere zu einem neuem Kunden (also das hoffe ich jetzt mal 
für Dich).

von Holm T. (Gast)


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BitSchupser schrieb:
> Hallo Holm,
>
>> Du bist ein Bisschen schräg drauf wenn Du hier zum größten Teil unter 20
>> jährige erwartest. Vor 20 Jahren war ich 35.
>
> Ich schräg drauf?
>

Interessant. Hast Du eine Identitätskrise?
Ich habe das "schräg drauf" Jemandem geantwortet der nicht Bischubser 
hieß.

> Das wäre jetzt der Zeitpunkt, wo normalerweise hier die Hölle losbricht.
>
> Aber ich gebe Dir Recht!
> Ja, ich bin schräng drauf und eventuell nicht nur ein Bisschen.
>
>
>> Weil Du wahrscheinlich zu jung bist um zu verstehen das es eine Welt
>> außerhalb von Windows samt ihrer Schweinezyklen der Inkompatibilitäten
>> und Abkündigungen gibt.
> Hey, nur weil Du blos 10 Jahre älter bist, muss ich nicht in Richtung
> Redmond beten.

Bist Du identisch mit "Zeiterfasser"?
>
> Ich mag alte Elektronik hobbymäßig sehr, aber das passt leider nicht in
> aktuelle Firmenportfolios.
>
> Wonach gelüstet es denn den Leuten heute?
> - Bedienung per Touch
> - Verknüpfung mit irgendeiner Wolke
> - für die Leute mit etwas mehr Sicherheitssinn AES, SSH, etc.
>
> Das klappt leider nicht mit der alten Hardware.
>
> Das, was heute aus den Universitäten kommt, hat von Z80 & Co keinen
> Schimmer mehr.
>
> Zum Glück gibt es noch Leute wie Dich, die sich darum kümmern können.
>
> Also ich gratuliere zu einem neuem Kunden (also das hoffe ich jetzt mal
> für Dich).

Achwas. Der TO soll erst mal mit TCPdump gucken was das Ding auf dem 
Netzwerk tut eher er in  der Elektronik nach Fehlern sucht.

Gruß,
Holm

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