Hallo, im Espacenet kann ich eine Erfindungsmeldung sehen, Status A1 aus dem Jahr 2014, im Inpadoc Legal-Status findet sich das Even(Code 163): + IDENTIFIED PUBLICATIONS NOTIFIED Seitdem ist nichts mehr passiert. In anderen Eintragungen wird irgendwann ein B-Status erreicht und das Event Granted wird erwähnt. Scheint ja in der von mir gefundenen Erfindungsmeldung nicht zum Patent gereicht zu haben... Ist das damit nun ein abgelaufener Patentantrag und die beschriebenen Verfahren / Bauweisen sind damit öffentlich zugänglich?
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Beitrag #5705527 wurde von einem Moderator gelöscht.
Frag die Erfinder... 2014 kann durchaus noch in der Verhandlung stecken. > Ist das damit nun ein abgelaufener Patentantrag und die beschriebenen > Verfahren / Bauweisen sind damit öffentlich zugänglich? Vorsicht, Vorsicht. Nur weil es kein Patent gab heißt nicht, dass Du alles was drin beschrieben wird machen darfst. Aus meiner Erfahrung sind 95% der Entgegenhaltungen prior Art aus dem Patentwesen! Sprich, vermutlich haben sie versucht etwas zu patentieren worauf andere ein Patent haben! Du kannst also mitnichten einfach klauen. Außerdem heißt auch ein Patent zu haben, nicht Freedom to Operate zu haben! Du kannst den tollsten Prozess patentiert haben, aber wenn jemand ein Patent auf eine Vorstufe hat, Pech gehabt! Vermutlich interessiert das aber eh alles keine Sau.
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Beitrag #5707056 wurde vom Autor gelöscht.
Patente schrieb: > Ist das damit nun ein abgelaufener Patentantrag und die beschriebenen > Verfahren / Bauweisen sind damit öffentlich zugänglich? Worin siehst Du den Sinn einer Offenlegunsschrift?
Ein Patentantrag, resp das Patent enthalten sowieso nur die Ansprueche. Ein paar dunne Skizzen, aber keine Bauanleitung. Sinnvollerweise bringt man die effektiven Geheimnisse eben genau nicht. Sondern nur ein Wischi-waschi, einen Vernebler, mit dem man wedeln kann wenn ein Konkurrent etwas aehnliches bringen will. Deshalb ist es wichtig, die Ansprueche moeglichst weit zu fassen. Also nochmals verwaessern. An Schluss bist du moeglichst weit von einer Produktionsvorschrift weg. Ah. Ja, dann gibt es noch kleine Details. In der Schweiz zB ist ein Patent erst nach einem Jahr oeffentlich. Der Schutz laeuft aber mit dem Einreichen los. Dieses Jahr Vorlaufszeit kann fuer ein Nachfolgeprodukt oder Verbesserung verwendet werden, oder fuer eine Ausdehnung auf die EU, resp rest der Welt. Der Schutz beginnt aber mit dem Einreichen. Ein Patent bedeutet nicht, das die Sache etwas taugt resp funktioniert, oder neu ist, sondern nur dass formale Kriterien bei der Eingabe eingehalten wurden. Bei den meisten Patenten ist es uebrigens so, dass wenn man 5 Minuten ueber das geloeste Problem nachgedacht haette auch drauf gekommen waere. Wenn nicht sogar schneller. Viele Digen werden nur als Paten pending markiert, weil der Prozess aus Spargruenden nicht vollstaendig durchlaufen wurde. Denn bei Erteilung heisst es Abdruecken. Je laenger das Patent laeuft, je mehr.
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