Hallo zusammen, Die Begriffe sind soweit schon klar. Aber bin ich auch Hersteller (im Sinne der CE Bestimmungen) wenn ich ein Gerät ausschließlich für einen Industriekunden im Auftrag fertige ? Es geht darum, wer auf dem Typenschlid als Hersteller genannt wird. Beispiel: Bei Bosch steht Bosch drauf und nicht der Zulieferer/Herstellungsbetrieb "FritzBrause". Das was ich im Netz gefunden habe ist nicht so eindeutig.
:
Verschoben durch User
Doch, ist eindeutig. Als OEM lieferst du nicht an Endkunden. Das CE stammt also nicht von dir, aber du musst dem Inverkehrbringer die Unterlagen liefern, aus denen er schlussfolgern kann, ob das Ding CE genügt, also beispielsweise ob deine Materialoen RoHS erfüllen und ob die Leiterbahnabstände für CAT II oder CAT III reichen bis zu welcher Höhe über NN
MaWin schrieb: > Als OEM lieferst du nicht an Endkunden. Was völlig egal ist, denn CE ist eine Voraussetzung für das „in Verkehr bringen“. Dabei ist es völlig egal, ob der Kunde End- oder sonstwas ist. Eine Lieferung auf Basis eines Auftrags ist aber eventuell noch kein „in Verkehr bringen“. Hersteller ist letztendlich derjenige, der vorgibt, der Hersteller zu sein. Oliver
:
Bearbeitet durch User
Oliver S. schrieb: > Was völlig egal ist, denn CE ist eine Voraussetzung für das „in Verkehr > bringen“. Dabei ist es völlig egal, ob der Kunde End- oder sonstwas ist. wenn die Fa. welches ein Produkt an eine andere Firma liefert keine Konformitätserkläerung abgegeben hat, so muss die Fa, welches das Produkt erworben hat und an den Endverbraucher weiterverkäuft die Konformitätserklärung erstellen. Das sieht man z.B. an Importeure ausländischer Ware. Es gibt Firmen welche Geräte sehr preisgünstig importieren, weil sie keine europäische Konformitätserklärung haben. Sie erstellen sie dann selbst, samt den dafür erforderlichen Prüfungen. Ab einer gewissen Menge lohnt sich das auch. Bei OEM Produkte die Bestandteil eines Gerätes sind, für welche eine Konformitätserklärung erstellt worden ist, muss nicht zwingend eine Konformitätserklärung vorgelegt werden. Doch erleichtert es dem Hersteller des Gerätes in welcher das OEM Produkt mit Konformitätserklärung eingebaut wird seinerseits die Konformitätserklärung zu erstellen, weil eventuell ein Teil der Prüfungen entfallen können. Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > wenn die Fa. welches ein Produkt an eine andere Firma liefert keine > Konformitätserkläerung abgegeben hat, so muss die Fa, welches das > Produkt erworben hat und an den Endverbraucher weiterverkäuft die > Konformitätserklärung erstellen. > > Das sieht man z.B. an Importeure ausländischer Ware. > Das liest sich bald so, als würde die Konformitätserklärung eines koreanischen Herstellers ausreichen ...
Percy N. schrieb: > Das liest sich bald so, als würde die Konformitätserklärung eines > koreanischen Herstellers ausreichen ... Wenn der koreanische Hersteller die Konformität nach den entsprechenden EU-Normen erklärt und das auch mit Messergebnisse belegen kann. Dann ja. Das findet man ja auch bei manchen chinesischen und japanischen Herstellern Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Wenn der koreanische Hersteller die Konformität nach den entsprechenden > EU-Normen erklärt und das auch mit Messergebnisse belegen kann. Dann ja. > > Das findet man ja auch bei manchen chinesischen und japanischen > Herstellern Sorry, totaler Quatsch Man muss unterscheiden zwischen der Konformitätserklärung und der Konformität bzgl. irgendwelcher EU-Normen Der Inverkehrbringer in der EU muss die Konformität erklären, d.h. die Konformitätserklärung erstellen Dazu muss er / sein Repräsentant - letztendlich der der unterschreibt auch Bürger / Institut der EU sein Wenn der Chinese / Koreaner,... sagt, sein Produkt erfüllt die Richtlinien, Du kannst es ihm glauben, oder auch nicht Schau mal in die Konformitätserklärungen von Sony, Panasonic, Samsung usw, die wurden jeweils von einem Europäer unterschrieben, u.a. deshalb unterhalten diese Konzerne auch Europaniederlassungen Eine in China ausgestellte Konformitätserklärung ist genau nichts wert
:
Bearbeitet durch User
Heinz R. schrieb: > Eine in China ausgestellte Konformitätserklärung ist genau nichts wert Aber immerhin ist sie so gut gemacht, daß sie total echt aussieht.
Heinz R. schrieb: > er Inverkehrbringer in der EU muss die Konformität erklären, d.h. die > Konformitätserklärung erstellen Dazu muss er / sein Repräsentant - > letztendlich der der unterschreibt auch Bürger / Institut der EU sein wo steht das geschrieben? Im Amtsblatt der EU vom 31.12.2004 Anhang 2 steht unter anderem folgendes 7. Sind weder Hersteller noch seine Bevollmächtigten in der Gemeinde ansässig so fällt die Verpflichtung zur Bereitstellung der technischen Unterlagen und der Konformitätserklärung der Person zu, die das Gerät auf dem Gemeindschaftsmarkt in Verkehr bringt. Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen? Ralph Berres
:
Bearbeitet durch User
Ralph B. schrieb: > wo steht das geschrieben? Na Du hast es doch gerade selbst zitiert? Ralph B. schrieb: > Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die > Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen? Wie kommst Du jetzt darauf? Natürlich darfst Du auch ein Gerät,für das es eine Konformitätserklärung gibt, ausserhalb der EU kaufen
CE betrifft nur Endkunden? wusst ich garnicht d.h. B2B (Firma kauft ein Gerät) muss das Gerät keine CE haben?? auch wenn die Firma das nicht weiter verkauft (sondern selber einsetzt?) das wäre a komische Regelung
:
Bearbeitet durch User
Heinz R. schrieb: > Wie kommst Du jetzt darauf? weil das Gerät welches ich im nichteuropäischen Ausdland kaufen würde nach deiner Aussage zuvor nach Europa importiert worden sein müsste, dann die Konformität erklärt wurde und dann wieder exportiert worden sein müsste. Ralph Berres
Robert L. schrieb: > auch wenn die Firma das nicht weiter verkauft (sondern selber einsetzt?) Ja, hatten das mal lange mit der Bundesnetzagentur diskutiert Genausowenig muss eine Firma eine Konformitätserklärung für was selbst gebautes für eigene Zwecke erstellen (zB. Prüfstand) Sie muss aber natürlich trotzdem die Grenzwerte einhalten Ralph B. schrieb: > weil das Gerät welches ich im nichteuropäischen Ausdland kaufen würde > nach deiner Aussage zuvor nach Europa importiert worden sein müsste, > dann die Konformität erklärt wurde und dann wieder exportiert worden > sein müsste. Das habe ich so nicht geschrieben Wenn Sony 10.000 Fernseher für die EU herstellt, dafür eine Konformitätserklärung durch ihre Europa-Niederlassung erstellt, Du dann aber eines dieser Geräte bereits in Japan im Werksverkauf mitnimmst, ist das natürlich zulässig Mit dem CE-Wahnsinn werden übrigens auch die so gehassten Laserpointer aus China bei der Einreise einbehalten - es gibt kein Gesetz das den Besitz eines 100mW-Lasers verbietet, also wird argumentiert "keine CE-Erklärung"
Heinz R. schrieb: > Wenn Sony 10.000 Fernseher für die EU herstellt, dafür eine > Konformitätserklärung durch ihre Europa-Niederlassung erstellt, was ist wenn die japanische Fa. keine europäische Niederlassung unterhält? Darf sie dann nicht von Japan aus die Konformität erklären, und ich somit in Japan das Gerät erwerben? Es muss ja kein Massenprodukt sein für die es sich lohnt eine europäische Niederlassung zu gründen. Amerikanische Hersteller machen das oft ja auch so das die die Konformität nicht nur fürs eigene Land erklären, sondern möglichst weltweit viele Normen abdecken.
Ralph B. schrieb: > Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die > Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen? Jein. Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder bevollmächtigten Person drinsteht. ABER: Sollte der Zoll ein privat importiertes Ding wegen fehlender CE Kennzeichnung abweisen, ist zu verweisen auf "für den Eigenbedarf hergestellte oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte gelten nicht als in den Verkehr gebracht, soweit die Geräte tatsächlich selbst genutzt und nicht gewerbsmäßig für den Vertrieb oder die Benutzung bereitgestellt werden sollen" sagt die Stiftung EAR. Der Zoll sagt: Auszug aus der deutschen Zollverordnung für Importe und CE Kennzeichnung aus Drittländern (Art. 27 Abs. 3 Buchstabe b) bzw. c) VO (EG) Nr 765/2008 i.V.m. § 4 und 5 SpielzSiV). "wenn auf seiner Verpackung die CE-Kennzeichnung angebracht ist und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten in der Gemeinschaft angegeben sind. Die Angaben sind nicht erforderlich bei: - privaten Einfuhren" So lange es dir also nicht von einem Gewerbetreibenden zugeschicklt wird, sondern du es selbst mitgebracht hast oder von Privat (als Weihnachtsgeschenk oder so) zu dir geschickt wird. Allerdings weiss das nicht jeder Zollbeamte, und die behördlichen Originaldokumente sind versteckt worden.
Michael B. schrieb: > Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn > ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder > bevollmächtigten Person drinsteht. Das nenne ich Protektionismus in Reinstform. Da braucht es ja nicht mal mehr Zollgebühren um kleinen ausländischen Anbietern daran zu hindern etwas in die EU an den Endverbraucher zu verkaufen. Wie macht Alibaba und Konsorten denn das? Ralph Berres
Ralph B. schrieb: > Das nenne ich Protektionismus in Reinstform. Dachtest du, grosskotzerngeschmierte Politiker würden etwas anderes beschliessen ? Schon der Verkauf von WEEE betroffenen Gütern innerhalb der EU ist als strikte Blockade aller Klein- und Mittelständler gestaltet, perfekter ausformuliert als selbst zu Fürstentümers Kleinstaaterei-Zeiten. Aber denke nicht, daß andere besser sind: Für die CCC Zulassung elektronischer Geräte in China möchten sie Quelltexte und Schaltungsunterlagen offengelegt bekommen.
Michael B. schrieb: > Aber denke nicht, daß andere besser sind: Für die CCC Zulassung > elektronischer Geräte in China möchten sie Quelltexte und > Schaltungsunterlagen offengelegt bekommen. Nur so kommt man zu was ... ;-)
Ralph B. schrieb: > Michael B. schrieb: >> Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn >> ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder >> bevollmächtigten Person drinsteht. > > Das nenne ich Protektionismus in Reinstform. Meinst du ernsthaft, es könnte jemand Da Nang Electronics Ltd in Hangzhou juristisch zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die in ihrer Erklärung versprochene Konformität dann doch nicht einhalten? Bei einer Körperschaft innerhalb des EU-Gebiets dürfte das schon anders aussehen, gegen die kann man auch Ordnungsgelder tatsächlich durchsetzen.
Jörg W. schrieb: > Meinst du ernsthaft, es könnte jemand Da Nang Electronics Ltd in > Hangzhou juristisch zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die in ihrer > Erklärung versprochene Konformität dann doch nicht einhalten? Bei einer > Körperschaft innerhalb des EU-Gebiets dürfte das schon anders aussehen, > gegen die kann man auch Ordnungsgelder tatsächlich durchsetzen. Das dürfte bei westlichen Herstellern auch nicht viel anders aussehen, in USA möchte ich nichts beitreiben müssen.
Percy N. schrieb: > in USA möchte ich nichts beitreiben müssen. Yep, daher müssen auch diese Firmen ja einen Bevollmächtigten in der EU haben.
MaWin schrieb: > Doch, ist eindeutig. > Als OEM lieferst du nicht an Endkunden. > Das CE stammt also nicht von dir, aber du musst dem Inverkehrbringer die > Unterlagen liefern,... Ist jetzt etwas spitzfindig gefragt: Was ist wenn der OEM vom Inverkehrbringer beauftragt wird direkt an den Endkunden zu liefern ? Auch wenn die Rechnungsstellung an Endkunden beim Auftraggeber bleibt. Ändert sich was für den OEM ? Wird er dadurch vielleicht zum Inverkehrbringer ?
Winne Z. schrieb: > Was ist wenn der OEM vom Inverkehrbringer beauftragt wird direkt an den > Endkunden zu liefern ? Auch wenn die Rechnungsstellung an Endkunden beim > Auftraggeber bleibt. > > Ändert sich was für den OEM ? > Wird er dadurch vielleicht zum Inverkehrbringer ? In dieser Lage sollte der OEM darauf achten, dass die mitzuliefernde Konformitätserklärung vom Inverkehrbringer stammt. Falks es ihn reizt, kann er dies nebst der damit verbundenen Haftung auch selbst übernehmen; möglicherweise ist es dem Anderen ganz recht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.