Forum: Offtopic CE - Wer ist Hersteller, wer ist Inverkehrbringer


von FritzBrause (Gast)


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Hallo zusammen,
Die Begriffe sind soweit schon klar.

Aber bin ich auch Hersteller (im Sinne der CE Bestimmungen) wenn ich ein 
Gerät ausschließlich für einen Industriekunden im Auftrag fertige ?

Es geht darum, wer auf dem Typenschlid als Hersteller genannt wird.

Beispiel: Bei Bosch steht Bosch drauf und nicht der 
Zulieferer/Herstellungsbetrieb "FritzBrause".

Das was ich im Netz gefunden habe ist nicht so eindeutig.

: Verschoben durch User
von MaWin (Gast)


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Doch, ist eindeutig.
Als OEM lieferst du nicht an Endkunden.
Das CE stammt also nicht von dir, aber du musst dem Inverkehrbringer die 
Unterlagen liefern, aus denen er schlussfolgern kann, ob das Ding CE 
genügt, also beispielsweise ob deine Materialoen RoHS erfüllen und ob 
die Leiterbahnabstände für CAT II oder CAT III reichen bis zu welcher 
Höhe über NN

von Oliver S. (oliverso)


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MaWin schrieb:
> Als OEM lieferst du nicht an Endkunden.

Was völlig egal ist, denn CE ist eine Voraussetzung für das „in Verkehr 
bringen“. Dabei ist es völlig egal, ob der Kunde End- oder sonstwas ist.
Eine Lieferung auf Basis eines Auftrags ist aber eventuell noch kein „in 
Verkehr bringen“.

Hersteller ist letztendlich derjenige, der vorgibt, der Hersteller zu 
sein.

Oliver

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von Ralph B. (rberres)


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Oliver S. schrieb:
> Was völlig egal ist, denn CE ist eine Voraussetzung für das „in Verkehr
> bringen“. Dabei ist es völlig egal, ob der Kunde End- oder sonstwas ist.

wenn die Fa. welches ein Produkt an eine andere Firma liefert keine 
Konformitätserkläerung abgegeben hat, so muss die Fa, welches das 
Produkt erworben hat und an den Endverbraucher weiterverkäuft die 
Konformitätserklärung erstellen.

Das sieht man z.B. an Importeure ausländischer Ware.

Es gibt Firmen welche Geräte sehr preisgünstig importieren, weil sie 
keine europäische Konformitätserklärung haben. Sie erstellen sie dann 
selbst, samt den dafür erforderlichen Prüfungen. Ab einer gewissen Menge 
lohnt sich das auch.

Bei OEM Produkte die Bestandteil eines Gerätes sind, für welche eine 
Konformitätserklärung erstellt worden ist, muss nicht zwingend eine 
Konformitätserklärung vorgelegt werden. Doch erleichtert es dem 
Hersteller des Gerätes in welcher das OEM Produkt mit 
Konformitätserklärung eingebaut wird seinerseits die 
Konformitätserklärung zu erstellen, weil eventuell ein Teil der 
Prüfungen entfallen können.

Ralph Berres

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralph B. schrieb:

> wenn die Fa. welches ein Produkt an eine andere Firma liefert keine
> Konformitätserkläerung abgegeben hat, so muss die Fa, welches das
> Produkt erworben hat und an den Endverbraucher weiterverkäuft die
> Konformitätserklärung erstellen.
>
> Das sieht man z.B. an Importeure ausländischer Ware.
>
Das liest sich bald so,  als würde die Konformitätserklärung eines 
koreanischen Herstellers ausreichen ...

von Ralph B. (rberres)


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Percy N. schrieb:
> Das liest sich bald so,  als würde die Konformitätserklärung eines
> koreanischen Herstellers ausreichen ...

Wenn der koreanische Hersteller die Konformität nach den entsprechenden 
EU-Normen erklärt und das auch mit Messergebnisse belegen kann. Dann ja.

Das findet man ja auch bei manchen chinesischen und japanischen 
Herstellern

Ralph Berres

von Heinz R. (heijz)


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Ralph B. schrieb:
> Wenn der koreanische Hersteller die Konformität nach den entsprechenden
> EU-Normen erklärt und das auch mit Messergebnisse belegen kann. Dann ja.
>
> Das findet man ja auch bei manchen chinesischen und japanischen
> Herstellern

Sorry, totaler Quatsch

Man muss unterscheiden zwischen der Konformitätserklärung und der 
Konformität bzgl. irgendwelcher EU-Normen

Der Inverkehrbringer in der EU muss die Konformität erklären, d.h. die 
Konformitätserklärung erstellen  Dazu muss er / sein Repräsentant - 
letztendlich der der unterschreibt auch Bürger / Institut der EU sein

Wenn der Chinese / Koreaner,... sagt, sein Produkt erfüllt die 
Richtlinien, Du kannst es ihm glauben, oder auch nicht

Schau mal in die Konformitätserklärungen von Sony, Panasonic, Samsung 
usw, die wurden jeweils von einem Europäer unterschrieben, u.a. deshalb 
unterhalten diese Konzerne auch Europaniederlassungen

Eine in China ausgestellte Konformitätserklärung ist genau nichts wert

: Bearbeitet durch User
von Thomas E. (thomase)


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Heinz R. schrieb:
> Eine in China ausgestellte Konformitätserklärung ist genau nichts wert

Aber immerhin ist sie so gut gemacht, daß sie total echt aussieht.

von Ralph B. (rberres)


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Heinz R. schrieb:
> er Inverkehrbringer in der EU muss die Konformität erklären, d.h. die
> Konformitätserklärung erstellen  Dazu muss er / sein Repräsentant -
> letztendlich der der unterschreibt auch Bürger / Institut der EU sein

wo steht das geschrieben?

Im Amtsblatt der EU vom 31.12.2004 Anhang 2 steht unter anderem 
folgendes

7. Sind weder Hersteller  noch seine Bevollmächtigten in der Gemeinde 
ansässig so fällt die Verpflichtung zur Bereitstellung  der technischen 
Unterlagen und der Konformitätserklärung der Person zu, die das Gerät 
auf dem Gemeindschaftsmarkt in Verkehr bringt.


Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die 
Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen?

Ralph Berres

: Bearbeitet durch User
von Heinz R. (heijz)


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Ralph B. schrieb:
> wo steht das geschrieben?

Na Du hast es doch gerade selbst zitiert?

Ralph B. schrieb:
> Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die
> Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen?

Wie kommst Du jetzt darauf?

Natürlich darfst Du auch ein Gerät,für das es eine Konformitätserklärung 
gibt, ausserhalb der EU kaufen

von Robert L. (lrlr)


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CE betrifft nur Endkunden?
wusst ich garnicht

d.h. B2B (Firma kauft ein Gerät)
muss das Gerät keine CE haben??
auch wenn die Firma das nicht weiter verkauft (sondern selber einsetzt?)

das wäre a komische Regelung

: Bearbeitet durch User
von Ralph B. (rberres)


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Heinz R. schrieb:
> Wie kommst Du jetzt darauf?

weil das Gerät welches ich im nichteuropäischen Ausdland kaufen würde 
nach deiner Aussage zuvor nach Europa importiert worden sein müsste, 
dann die Konformität erklärt wurde und dann wieder exportiert worden 
sein müsste.

Ralph Berres

von Heinz R. (heijz)


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Robert L. schrieb:
> auch wenn die Firma das nicht weiter verkauft (sondern selber einsetzt?)

Ja, hatten das mal lange mit der Bundesnetzagentur diskutiert

Genausowenig muss eine Firma eine Konformitätserklärung für was selbst 
gebautes für eigene Zwecke erstellen (zB. Prüfstand)
Sie muss aber natürlich trotzdem die Grenzwerte einhalten

Ralph B. schrieb:
> weil das Gerät welches ich im nichteuropäischen Ausdland kaufen würde
> nach deiner Aussage zuvor nach Europa importiert worden sein müsste,
> dann die Konformität erklärt wurde und dann wieder exportiert worden
> sein müsste.

Das habe ich so nicht geschrieben
Wenn Sony 10.000 Fernseher für die EU herstellt, dafür eine 
Konformitätserklärung durch ihre Europa-Niederlassung erstellt,
Du dann aber eines dieser Geräte bereits in Japan im Werksverkauf 
mitnimmst, ist das natürlich zulässig

Mit dem CE-Wahnsinn werden übrigens auch die so gehassten Laserpointer 
aus China bei der Einreise einbehalten - es gibt kein Gesetz das den 
Besitz eines 100mW-Lasers verbietet, also wird argumentiert "keine 
CE-Erklärung"

von Ralph B. (rberres)


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Heinz R. schrieb:
> Wenn Sony 10.000 Fernseher für die EU herstellt, dafür eine
> Konformitätserklärung durch ihre Europa-Niederlassung erstellt,

was ist wenn die japanische Fa. keine europäische Niederlassung 
unterhält?

Darf sie dann nicht von Japan aus die Konformität erklären, und ich 
somit in Japan das Gerät erwerben?

Es muss ja kein Massenprodukt sein für die es sich lohnt eine 
europäische Niederlassung zu gründen.

Amerikanische Hersteller machen das oft ja auch so das die die 
Konformität nicht nur fürs eigene Land erklären, sondern möglichst 
weltweit viele Normen abdecken.

von Michael B. (laberkopp)


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Ralph B. schrieb:
> Darf ich demzufolge als privater Bürger kein Gerät ,für welches die
> Konformität erklärt wurde, auserhalb der EU kaufen?

Jein.

Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn 
ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder 
bevollmächtigten Person drinsteht.

ABER:

Sollte der Zoll ein privat importiertes Ding wegen fehlender CE 
Kennzeichnung abweisen, ist zu verweisen auf "für den Eigenbedarf 
hergestellte oder importierte Elektro- und Elektronikgeräte gelten nicht 
als in den Verkehr gebracht, soweit die Geräte tatsächlich selbst 
genutzt und nicht gewerbsmäßig  für den Vertrieb oder die Benutzung 
bereitgestellt werden sollen" sagt die Stiftung EAR.

Der Zoll sagt:
Auszug aus der deutschen Zollverordnung für Importe und CE Kennzeichnung 
aus Drittländern (Art. 27 Abs. 3 Buchstabe b) bzw. c) VO (EG) Nr 
765/2008 i.V.m. § 4 und 5 SpielzSiV).
"wenn auf seiner Verpackung die CE-Kennzeichnung
angebracht ist und Anschrift des Herstellers oder seines 
Bevollmächtigten in der Gemeinschaft angegeben sind.
Die Angaben sind nicht erforderlich bei:
- privaten Einfuhren"

So lange es dir also nicht von einem Gewerbetreibenden zugeschicklt 
wird, sondern du es selbst mitgebracht hast oder von Privat (als 
Weihnachtsgeschenk oder so) zu dir geschickt wird.

Allerdings weiss das nicht jeder Zollbeamte, und die behördlichen 
Originaldokumente sind versteckt worden.

von Ralph B. (rberres)


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Michael B. schrieb:
> Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn
> ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder
> bevollmächtigten Person drinsteht.

Das nenne ich Protektionismus in Reinstform.

Da braucht es ja nicht mal mehr Zollgebühren um kleinen ausländischen 
Anbietern daran zu hindern etwas in die EU an den Endverbraucher zu 
verkaufen.

Wie macht Alibaba und Konsorten denn das?

Ralph Berres

von Michael B. (laberkopp)


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Ralph B. schrieb:
> Das nenne ich Protektionismus in Reinstform.

Dachtest du, grosskotzerngeschmierte Politiker würden etwas anderes 
beschliessen ?

Schon der Verkauf von WEEE betroffenen Gütern innerhalb der EU ist als 
strikte Blockade aller Klein- und Mittelständler gestaltet, perfekter 
ausformuliert als selbst zu Fürstentümers Kleinstaaterei-Zeiten.

Aber denke nicht, daß andere besser sind: Für die CCC Zulassung 
elektronischer Geräte in China möchten sie Quelltexte und 
Schaltungsunterlagen offengelegt bekommen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael B. schrieb:

> Aber denke nicht, daß andere besser sind: Für die CCC Zulassung
> elektronischer Geräte in China möchten sie Quelltexte und
> Schaltungsunterlagen offengelegt bekommen.

Nur so kommt man zu was ...

;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralph B. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Die Gesetze sind klar, die Konformitätserklärung ist nur gültig, wenn
>> ein Name einer in Europa befindlichen Niederlassung oder
>> bevollmächtigten Person drinsteht.
>
> Das nenne ich Protektionismus in Reinstform.

Meinst du ernsthaft, es könnte jemand Da Nang Electronics Ltd in 
Hangzhou juristisch zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die in ihrer 
Erklärung versprochene Konformität dann doch nicht einhalten? Bei einer 
Körperschaft innerhalb des EU-Gebiets dürfte das schon anders aussehen, 
gegen die kann man auch Ordnungsgelder tatsächlich durchsetzen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:

> Meinst du ernsthaft, es könnte jemand Da Nang Electronics Ltd in
> Hangzhou juristisch zur Rechenschaft ziehen, wenn sie die in ihrer
> Erklärung versprochene Konformität dann doch nicht einhalten? Bei einer
> Körperschaft innerhalb des EU-Gebiets dürfte das schon anders aussehen,
> gegen die kann man auch Ordnungsgelder tatsächlich durchsetzen.

Das dürfte bei westlichen Herstellern auch nicht viel anders aussehen, 
in USA möchte ich nichts beitreiben müssen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> in USA möchte ich nichts beitreiben müssen.

Yep, daher müssen auch diese Firmen ja einen Bevollmächtigten in der EU 
haben.

von Winne Z. (rugbywinne)


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MaWin schrieb:
> Doch, ist eindeutig.
> Als OEM lieferst du nicht an Endkunden.
> Das CE stammt also nicht von dir, aber du musst dem Inverkehrbringer die
> Unterlagen liefern,...

Ist jetzt etwas spitzfindig gefragt:

Was ist wenn der OEM vom Inverkehrbringer beauftragt wird direkt an den 
Endkunden zu liefern ? Auch wenn die Rechnungsstellung an Endkunden beim 
Auftraggeber bleibt.

Ändert sich was für den OEM ?
Wird er dadurch vielleicht zum Inverkehrbringer ?

von Percy N. (vox_bovi)


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Winne Z. schrieb:

> Was ist wenn der OEM vom Inverkehrbringer beauftragt wird direkt an den
> Endkunden zu liefern ? Auch wenn die Rechnungsstellung an Endkunden beim
> Auftraggeber bleibt.
>
> Ändert sich was für den OEM ?
> Wird er dadurch vielleicht zum Inverkehrbringer ?

In dieser Lage sollte der OEM darauf achten, dass die mitzuliefernde 
Konformitätserklärung vom Inverkehrbringer stammt.

Falks es ihn reizt, kann er dies nebst der damit verbundenen Haftung 
auch selbst übernehmen; möglicherweise ist es dem Anderen ganz recht.

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