Hallo an Alle. Ich habe IIayama Monitor E2475HDS. Vier Jahre ist er ohne Probleme gelaufen und seit 4 Wochn habe ich folgendes Problem: Nach eine Stunde ist der Monotor plötzlich schwarz und PC läuft weiter. Dann muss ich PC ausmachen und erst nach 20 Minuten ist der Monitor wieder da und läuft bis der wieder ausgeht. Es liegt bestimmt am Monitor, weil mein Ersatzmonitor läuft stundenlang ohne Probleme. Ich habe den IIayama Monitor aufgemacht und die Elkos angeschaut, aber ich kann keine sichtbare Veränderung erkennen. Bild der Platine habe ich beigefügt. Was kann da kaputt sein? Kann mir bitte jemand helfen? Gruß Jana
Schau mal mit einer Taschenlampe, ob das Bild noch da ist und nur die Beleuchtung fehlt. Dann ist evtl. der Spannungswandler heiß, weil die CCFLs so langsam am Ende sind.
Jana schrieb: > Nach eine Stunde ist der Monotor plötzlich schwarz Hat der noch irgendwelche LEDs, die leuchten müssten? Tun die das weitehin? > Was kann da kaputt sein? Kann mir bitte jemand helfen? Schau mal, ob die Wartezeit mit Kältespray auf bestimmten Bauteile verkürzen kannst.
Jana schrieb: > Ich habe IIayama Monitor E2475HDS. Vier Jahre ist er ohne Probleme > gelaufen und seit 4 Wochn habe ich folgendes Problem: > > Nach eine Stunde ist der Monotor plötzlich schwarz und PC läuft weiter. Ich hatte ein ähnliches Problem mit dem Iiyama Prolite B2274HDS. Nach gut zwei Jahren täglichen Betriebs fing er an sich sporadisch auszuschalten. Ein paar Wochen später schaltete er sich dann in schöner Regelmäßigkeit nach ziemlich genau 15 Minuten Betrieb ab. Nachdem ich so ziemlich alle bekannten Maßnahmen erfolglos ausprobierte, ersetzte ich das Firmware-Flash. In das Flash wurde das Image des originalen kopiert, wobei ich einen kleinen Bereich hinter dem vermuteten Firmware-Image mit 0xFF überschrieb. Die ganze Story findet sich auf meiner Homepage: https://www.dr-bosch.com/volker/reparatur/index.html#LcdMonitor Ob das Flash defekt war oder nur der gelöschte Bereich, habe ich nicht weiter verfolgt. Da die Reparatur nun zwei Jahre zurückliegt, wird sich bald zeigen, ob die Aussetzer Zufall waren... Grüßle Volker
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Jana schrieb: > Danke. > > Ich muss Kaltspray besorgen und dann werde testen. Aber bitte nicht auf das LCD-Glas sprühen, es könnte durch den Kälteschock einen Riss bekommen.
Hallo zusammen, ich habe den Monitor an Laptop angeschlossen und der ist ohne Probleme 3 Stunden gelaufen. Danach habe ich ihn ausgeschaltet. Dann habe ich ihn weidr an PC angeschlossen und nach 80 Minuten war er wieder schwarz und erst wieder nach 15 Minuten Abkühlung ist wieder normal gelaufen. Mir ist aufgefallen, dass LED für ON leuchtet nach Absturz nicht. Hängt es vielleicht mit dem Netzteil zusammen?
Wenn die LED Ausgeht dann ist es das Netzteil. https://www.bilder-upload.eu/bild-3d7324-1550687364.jpg.html Habe ich auf Dem bild mal markiert wo ich mal Auslöten und nach Messen würde.
Hast Du Dir dir Platine schonmal von unten angesehen? Ich hatte ein änhliches Phänomen an einem iiyama prolite E481S und es lag im Endeffekt an kalten Lötstellen besonders bei den 'dicken' Anschlüssen (Kaltgerätestecker, Elkos, Dioden). Ich meine auch, dass es an einer der kalten Lötstellen aufgrund der schlechte Verbindung schwarze Kokelflecken gab.
Danke für das Bild. Ich schaue mir die Platine von unten noch genauer an.
A) Hatte auch mal einen Samsung vom Sperrmüll, der war auch immer schwarz, kaum (meist keine) Reaktion auf Tasten - da hab ich auch als letzte Verzweiflungstat die <Firmware via VGA geflasht>, funktioniert seither problemlos . B) Wenn ein LCD schwarz wird liegt das meist bloß an der <Hintergrundbeleuchtung>. Die LED müssen ja von hinten beleuchtet werden damit sie 'sichtbar' werden. Hatte einen LG vom Sperrmüll da waren die CCFL an den Kontakten abgebrochen (vielleicht nur durchs Hineinwerfen in den Container) bzw. auch 'durchgebrannt?' . Hab von einem anderen Monitor das CCFL-Netzteil drangehängt - blieb tot . Da hab ich dann einfach mit U-Regler (Helligkeitsregelung) zwei LED-Stripes (60 LED/m kaltweiß) hineingebaut - funktioniert bombig auf 10,2V. > LÖSUNG : Da dein Monitor funktioniert, kann a) bloß das Netzteil der (oder die) Hintergrundbeleuchtung defekt sein oder b) das Netzteil des gesamten Monitors. A) Dreh alles (H-K-F)auf NULL und dreh dann langsam so auf , bis du ein möglichst schwaches Bild siehst. Dann lass den Monitor laufen. Schaltet er sich trotzdem aus, liegts am Netzteil. Da sind nicht nur Kondensatoren, sondern auch noch eine Menge Spannungsregler... B) Wenn du den Monitor komplett entkleidest, findest du oben und unten das Hintergrundlicht (CCFL od. LED-Stripes), ganz hinten einen weißen Licht-Reflektor, darauf einen Lichtverteiler (Plexiglasscheibe), darüber einen Licht-Diffusor (gerippte Klarsichtfolie) und darauf liegt das LSD-Panel. Baust du dieses aus und hältst es gegen irgendein Licht, dann siehst du, ob das Panel funktioniert. Das Wiedereinbauen ist recht kritisch, du brauchst jedenfalls einen <neuen Kosmetik-Pinsel> zum Entstauben, sonst wird der Monitor staubfleckig. Nimmst du aber nur die Verkleidung stückweise ab , kannst du jedenfalls schnell sehen, ob das Backlight aussetzt - also defekt ist - oder doch 'mehr' hin is.. Monitore sind meist nur gesteckt - das ist aber trotzdem eine knifflige Sache. Jeder ist anders. Scheixx dir einfach nix, dein hinicher Monitor is sowieso nix mehr wert. Kannst also nnur gewinnen !!
Hallo Jana, kann es sein, dass Dein Fehler, kein Fehler ist, sondern nur der Bilschirmschoner aktiv, bzw Der PC den Monitor ausschaltet, wegen Inaktivität?
Nachtrag : Ich hab einen Aldi-Monitor 'Q' , der läuft seit rund 12 Jahren fast Tag-und-Nacht, weil ich H-K-F seit Beginn auf das absolut notwendige Minumum heruntergedreht habe. Ich habe auch einen Hisense-55", da braucht allein das grelle Backlight rund 100% des Gesamtstromes. Der läuft deshalb auf bloß 50 Watt - statt 180W. So halten Netzteile ewig. >> Überprüfe: -> Steckverbindungen!! --> (Externes Netzteil) ? --> >> Netzteil überlastet --> Backlight defekt --> Panel defekt --> >> LCD-Controller defekt --> (Software-Fehler) --> >> Netzteilplatine defekt! --> Elektroschrott-Container überfüllt? Erst dann kannste eine Lösung finden .
Rudi Ratlos schrieb: > da braucht allein das grelle Backlight rund 100% des Gesamtstromes. Bleibt nur noch die Frage, wo die restlichen knapp 0% verschwinden.
DAVID -. schrieb: > Habe ich auf Dem bild mal markiert wo ich mal Auslöten und nach Messen > würde. Wie wärs, wenn man 'statt erstmal Auslöten' erstmal die Spannungen am Steckverbinder messen würde ?
ich schrieb: > Bleibt nur noch die Frage, wo die restlichen knapp 0% verschwinden. .. die verschwinden in der Fernbedienung beim Runterdrehen ! No Joke: 55 Watt für 55 Zoll - also 1W/Zoll
Lass dich nicht beunruhigen, liebe JANA Auch ich bin an diesem ''Netzteil'' völlig verzweifelt : an CCFL-Röhren liegen übrigens -- über 800 (!) Volt -- Spannung an. Bauteile-tester her ..später.. schnell noch einen Monitor zerlegt und Netzteile umgebaut ! Vielleicht sieht man dann irgend was ... is sicher: nur das Panel! Warum geht das Ding nicht an?? -> war zu faul zum Auseinanderbauen! Bild 1 - LED-Stripe (übrigens 120 LED/m) mit 'Papier-kanal' einbaufertig Bild 2 - Stripetest (mit Reflektor + Verteiler , ohne Diffusor und Panel) Bild 3 - Lichthomogenität--> komplett mit Panel im geschlossenen Gehäuse Bild 4 - erster Videotest Bild 5 - Ready Bloß 2 defekte CCFL-Röhren. Stripes 1,80 , U-Regler 2,10
Rudi Ratlos, hast du kein eindeutigeres Testbild als ein Video von PRIVATE.COM (LG-Umbau-4b.jpg) gehabt? Naja. Trotzdem gute Umsetzung mit den Stripes!
PRIVATE erkennst du gut ? Nein. Projektfotos sind für mich keine 'Dokumentation', sondern 'schöne Erinnerung mit Zeitstempel' und sollen das Innenleben zeigen (für später). Hier: (Stripe mit PU-Schaumkleber) auf (Plakatpapier mit Non-Permanent-Klebestreifen) in (CCFL-Slot mit Reflektor) mithilfe Holzleiste(Anpreß). Lerneffekt: CCFL austauschen?? kannste vergessen, das sind jeweils zwei hauchfeine 3mm*520mm-Glasröhrchen die im Slot eingepresst werden müssen!! Kosten wirklich ein Heidengeld - passen nur vielleicht - und ein ext. Hochspannungsnetzteil bestellst meistens auch gleich dazu? Man kann ja nie wissen. Deine Frage: Du kannst ein Monitorbild ohne Spezialequipment nur schwer fotografieren. Jedenfalls: Der Monitor ist nach Umbau 'quasi neu'. CCFL hat eine weiße Farbe und LED haben noch viel mehr weiße Farben. So fucking what? Machs einfach. Alleine die CCFL-Stromkosten spielen die LED-Kosten in wenigen Monaten herein. undDie schönsten Monitore gibts an der E-Sammelstelle gratis. ----------- WEIL : Das ursächliche Problem der 'JANA' liegt übrigens im PC selbst begründet. Und läßt sich in den 'Anzeigeeinstellungen' bzw. durch simplen 'Reset' des >>Grafikkarten-anSteuerungsprogramms<< (also dem sichtbaren Teil des Grafik-Treibers) soweit beheben, daß das bereits schwächelnde Netzteil 'erstmal hält'. Begründung: Weil sonst würde er auch am Laptop ausfallen. Anzeigeeinstellungen gelten leider meist für jeden Bildschirm gesondert. Irgendwann wechselt oder tauscht man Monitore wie PC's wahllos gegeneinander aus, dreht mal am PC herum, oder auch mal am Monitor, bis keiner mehr weiß, warum das Bild laufend grausiger wird. Offensichtlich! ABHILFE -- 1. Monitor jeweils am Gerät und in allen PC´s 'resetten' 2. Bild neu einstellen - Einstellungen aufschreiben 3. Monitor - wöchentlich immer weiter herunterdrehen. 4. Einstellungen ausdrucken und archivieren ---------------------------------- Ein kostenloser Rudi-Ratlos -TIP ! ----------------------------------
Rudi Ratlos schrieb: > Die schönsten Monitore gibts an der E-Sammelstelle gratis. Ist halt Diebstahl.
Wieso Diebstahl ? Du gehst zur Sammelstelle , bringst was hin , und fragst 'so nebenbei' ob du da nur n´paar Eisenteile mitnehmen darfst. Du hast nämlich ein neues Schweißgerät gekauft ... Oder Glaubst, geht der Monitor noch? Nur Saustall solltest dort keinen machen. Hast eine Ahnung wieviel Geld die Entsorgung unseres Wohlstandsmülls kostet? 'Das' wäre nicht mal: Dauernde Sachentziehung. Die Sammelstelle ist nämlich weder Eigentümer der übereigneten Sache, noch erleidete sie durch die dauernde Entziehung einen nachweislichen Schaden. Auch nicht der Entsorger. Wo kein Schaden - da kein Richter. Du eignest dir die -aufbewahrte Sache- (klar) auch nicht wie ein Eigentümer zu, sondern entziehst die Sache , meist defekter verschmutzter virenverseuchter Müll!?, nur zu: Übungszwecken. Wenn die 'Übung' abgeschlossen ist, bringst du sie ja wieder zurück. Aus freien Stücken. Zur 'Entnahme'stelle (zur weiterenAufbewahrung) zurück. Warum gleich Rechtswissenschaften studieren ? Fragen kost´ nix. Andernfalls wirds der Bügermeister (noch vor der Wahl) schon richten ! Siehe Lebensmittel-Abfallcontainer-Wühlerei.
Rudi Ratlos schrieb: > Warum gleich Rechtswissenschaften studieren ? Weil man dann nicht so ein Mist wie du erzählt.
Rudi Ratlos schrieb: > Wo kein Schaden - da kein Richter. Es muß -zwingend- immer ein -nachweisbarer Schaden- entstanden sein, bevor ein Gericht einschreiten kann. Schade kann materiell (finanziell..) oder immateriell (rechtlich..) entstehen. Wenn du jemand ermordest? dann entstehen oft gar vielerlei Schäden. Wenn du aber jemand kurz die Freie Meinungsäußerung verbietest, entsteht (meist) nur ein reiner Rechts-Schaden, denn du schädigst den Geschädigten -in seinem Recht- auf ...(??). Wenn du aber einen Lebensmittelcontainer ausräumst, ist das Diebstahl, weil die 'aufbewahrte' Sache (klar) Eigentum des Lebensmitteldiskonters ist. Deshalb will man EU-weit das sehr beliebte Wegwerfen von Lebensmitteln durch Handelsketten verbieten. > Wo kein Schaden - da kein Richter. Gehört auch nicht hierher, aber es ist ja kein Schaden entstanden. Bestenfalls ein Nutzen .
hinz schrieb: > Rudi Ratlos schrieb: >> Die schönsten Monitore gibts an der E-Sammelstelle gratis. > > Ist halt Diebstahl. Das kann durchaus unterschiedlich sein. Die Sammelstelle der Berliner BSR behandelt Warenentnahme als Diebstahl, aber im schönen Vorort Falkensee kann man mitnehmen, was man möchte, du bringst aber am besten eine Eintrittskarte in Form alter Elektronik mit. Da muss man auch keine Komplettgeräte abgeben, sondern kann zerlegte LG Fernseher, alte Tektronix Messgeräte oder sonst was abgeben. So gerade gemacht. Seitdem habe ich einen Digital 8 Camcorder, ein Wouxung 70cm Funkgerät und einen 2,4 Ghz Frequenzzähler, alles mit Zustimmung des Recycling Betreibers.
Matthias S. schrieb: > sonst was abgeben. So gerade > gemacht. Seitdem habe ich Wird ein beständiges Geben und Nehmen Gib, dann wird dir gegeben ...
Matthias S. schrieb: > aber im schönen Vorort > Falkensee kann man mitnehmen, was man möchte Bis ein hübscher Brief von der EAR kommt...
hinz schrieb: > Bis ein hübscher Brief von der EAR kommt... Und der https://www.stiftung-ear.de/de/oere/abholkoordination ist dann sicher an Familie 'Hunz von Kunz in Schlunz' adressiert . Die STIFTUNG elektro-altgeräte register (stiftung ear) >registriert< die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und >koordiniert< die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Ihr gehören also weder die Behälter in der Rücknahmestelle, noch deren Inhalt, noch sind sie für gewerbliche Entsorgung (oder gar Wertstoffe) zuständig. Darum kriegt man von dort Briefe ohne Ende. Von der Wiege bis zur Bahre ... nur Müll ist das wirklich Wahre! Ist eben ein beständiges Geben und Nehmen . Lieber Hinz aus Kinz- du ohne Furcht wie Tadel.
https://www.stiftung-ear.de/de/entsorgungspflichtige-besitzer Das ElektroG(-esetz) dient den Zielen - Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen und - Abfallmengen durch <<< Wiederverwendung >>> oder Verwertung (Recycling) zu verringern. AHA. <<< Wiederverwendung >>> durch baldige Entnahme gesetzlich vorgeschrieben! >> ->EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) Das anzufügen wollte ich mir (abschließend) nicht nehmen lassen. Bin einÖsi.
Die am meisten ökologische Verwendung von Elektroschrott ist doch die, das Zeug weiter zu verwenden. Und genau das passiert doch, wenn man sich den voll funktionsfähigen Kram holt und dann genau das tut. Warum und wieso manche Leute den Kram entsorgen, haben wir uns auch schon öfter gefragt. Denn z.B. das Wouxung Funkgerät (inkl. Ladegerät!) leidet nur an einem schrecklichen Firmennamen, ulkiger Bedienung des Menüs und einem nicht mehr taufrischen Akku.
Matthias S. schrieb: > Die am meisten ökologische Verwendung von Elektroschrott ist doch die, > das Zeug weiter zu verwenden. Und genau das passiert doch, wenn man sich > den voll funktionsfähigen Kram holt und dann genau das tut. Daran haben aber Handel und Industrie kein Interesse. Ganz im Gegenteil, die wollen, dass du was neues kaufst. Und wessen Lobby sich durchgesetzt hat ist ja wohl offensichtlich.
hinz schrieb: > Und wessen Lobby sich durchgesetzt > hat ist ja wohl offensichtlich. Nicht bei mir - wenn sich andere damit zufrieden geben, solls mir wurscht sein. Aber deine pauschale Aussage, das 'Recyceln vom Recycling' Diebstahl sei, trifft eben nicht zu. Das hat auch nichts mit irgendwelchen Lobbies zu tun, sondern liegt anscheinend im Ermessen der Hofbetreiber.
Matthias S. schrieb: > sondern liegt anscheinend im Ermessen der Hofbetreiber. Es liegt auch in deinem Ermessen ob du an einer roten Ampel hältst.
Rudi Ratlos schrieb: > undDie schönsten Monitore gibts an der E-Sammelstelle gratis. wenn man einen überhaupt ran lässt... -Nachhaltigkeit :-)
Matthias S. schrieb: > Die am meisten ökologische Verwendung von Elektroschrott ist doch die, > das Zeug weiter zu verwenden. Darum gibts solche EU-Richtlinien, die dann in Nationale Gesetze gegossen werden. Also alle Gesetze zur 'Abfallbewirtschaftung'. In der 'alten' Richtlinie aus 2008 kannst in Art.4 lesen: ABFALLHIERARCHIE : Prioritätenfolge : a)Vermeidung b)Vorbereitung zur Wiederverwendung, c)Recycling, d)sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung, e)Beseitigung. und in Art.3 -- Begriffsbestimmungen: 16. „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die zu Abfällen geworden sind, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wiederverwendet werden können; 12. „Vermeidung“ Maßnahmen, die ergriffen werden, bevor ein Stoff, ein Material oder ein Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und die Folgendes v e r r i n g e r n: a)die Abfall-m e n g e, auch durch die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer; 17. „Recycling“ jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfallmaterialien zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. (Anm.: Früher nur Rückführung in den Stoff-erzeugungs-kreislauf. Heute aufgrund neuer Technologien umfassender) --- Die Mitnahme von Altgeräten (meist bloß voll funktionsfähige: Gebraucht-Geräte) oder Wertstoffen (keine Sonderabfälle) -durch Privatpersonen, nicht konz.GewerbeBetrieben- entspräche in der 'Abfallhierarchie' sowohl der -Vermeidung-, als auch der -Wiederverwendung-. Und in gewissen Grenzen auch dem -Recycling-. Darauf kann man pochen. Wie also eine reine 'Sammelstelle' eine, so hoffen wir, deutliche Verringerung der Abfallmenge rechtlich begründet verweigern will, erschiene mir stark aufklärungsbedürftig: DARUM wohl tuns die meisten auch nicht. Dies hat andere Gründe, die oft in der akuten Störung des 'Betriebsablaufs' begründet liegen. Bei uns sind 'seinerzeit' pünktlich am Wochenende kolonnenweise HU/CZ- Trabis-mit-Anhänger eingefallen und haben die Sammelstellenzufahrten verstopft. Haben wahllos Zeug aufgeladen, auf der Rückfahrt 'umsortiert' und die Hälfte in die Straßengräben gekippt. Die Beseitigung hat Millionen gekostet. Nun wurde das wartende Herumstehen und das wohlwollende 'Übergeben von Müll' vor den Sammelstellen verboten. Daraufhin: sind sie von Haus zu Haus gezogen und haben Klinken geputzt. Drum wurde -auch das bloße Herausgeben von 'Müll' an Sammler mit Verordnung verboten. Betrachtet man sich die Abläufe an einer Sammelstelle, wird verständlich warum außen überall das Schild "Entnahme verboten!" hängt. Würde das nicht hängen, würden riesige Menschentrauben (meist FREMDE) auf dem Gelände herumstehen, alles durchwühlen.. etc. Darum schrieb ich: Fragen kost´nix. --- Mit dem RECHT ist es wie mit der Elektronik auch wenn man nicht alles auf Anhieb versteht, so hilft es einem doch enorm weiter. Auch der studierte Elektroniker versteht auf Anhieb nicht alles, was auf einer Platine 'abgebildet' ist, genausowenig wie ein zugelassener Rechtsanwalt alles versteht, worauf der Gegner hinaus will. BEIDE kommen nicht (niemals) umhin, sich mit dem vorliegenden 'Problem-Fall' ausführlicher zu beschäftigen. Die Guten kommen ins Töpfchen, Hinz ! https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32012L0019 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32008L0098 ...die Schlechten ins Kriminal Von mir aus kannst ruhig über Österreich schimpfen, bei uns kannst sämtliche Gesetze, Verordnungen und sämtliche Entscheidungen höherer Gerichte seit vielen vielen Jahren im 'RIS-JUSTIZ' anschauen und herunterladen. So betrachtet seids ihr noch weit weit im tiefsten Urwald angesiedelt..
Ich komme nur immer wieder zu dem Schluss, dass Nachhaltigkeit für unsere angeblich so gänzlich alternativlose Wirtschaftsform nicht geeignet ist Rudi Ratlos schrieb: > Die Mitnahme von Altgeräten (meist bloß voll funktionsfähige: > Gebraucht-Geräte) oder Wertstoffen (keine Sonderabfälle) -durch > Privatpersonen, nicht konz.GewerbeBetrieben- entspräche in der > 'Abfallhierarchie' sowohl der -Vermeidung wenn man einem kommunalen Unternehmen damit nicht Konkurrenz machen würde. Du darfst mit einem Business in Deutschland 2 Dinge nicht machen: Kommunalunternehmen stören UND den "Zusammenhalt" einer Innenstadt gefährden. bei letzterem muss zumindest das Backschisch stimmen. DAS ist mit dem sozialen Part im Terminus "freie und soziale Marktwirtschaft" gemeint :-)
hinz schrieb: > Matthias S. schrieb: >> sondern liegt anscheinend im Ermessen der Hofbetreiber. > > Es liegt auch in deinem Ermessen ob du an einer roten Ampel hältst. Natürlich, geht zwar an der Thematik vorbei, aber ich habe die Freiheit, an einer roten Ampel nicht zu halten, aber verboten ist es trotzdem. Es liegt also zwar in meinem Ermessen, aber ich begehe eine Ordnungswidrigkeit - aus nachvollziehbaren Gründen ist das Überfahren einer roten Ampel verboten. Beim Hofbetreiber liegt es in seinem Ermessen, ob die Entnahme von Material seine Betriebsabläufe stört und handelt dann entsprechend. Verbietet er es, dann bewegt er sich zumindest in einer Grauzone, denn die o.a. WEEE Richtline befürwortet ja ausdrücklich die Wiederverwendung. Das klappt ja auch prima bei dem oben erwähnten Wertstoffhof - und der Bursche hat anscheinend die Erfahrung gemacht, das die Entnahme durch Kunden und sein Profit nicht in Konflikt kommen. Schrottgeier kommen nicht auf den Hof, denn er kennt seine Pappenheimer und möchte ja auch eine Eintrittskarte in Form von neuem Elektrokrams. hinz, ich schätze sonst deine Beiträge sehr, aber hier bist du nicht produktiv und recht sinnfrei unterwegs. hinz schrieb: > Was für ein Spinner. hinz schrieb: > Auch dort ist Dummheit keine Tugend. hinz schrieb: > Bis ein hübscher Brief von der EAR kommt... Man könnte fast den Eindruck bekommen, das du bei der Berliner BSR arbeitest :-P
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Matthias S. schrieb: > Man könnte fast den Eindruck bekommen, das du bei der Berliner BSR > arbeitest :-P Nö, ich hab nur live mitbekommen was dem hiesigen kommunalen Entsorger passiert ist. Wer zur Entsorgung angenommene Geräte wieder in den Verkehr bringt hat die gleichen Pflichten (und damit auch Kosten) wie jeder andere Inverkehrbringer.
hinz schrieb: > Nö, ich hab nur live mitbekommen was dem hiesigen kommunalen Entsorger > passiert ist. > Wer zur Entsorgung angenommene Geräte wieder in den > Verkehr bringt hat die gleichen Pflichten (und damit auch Kosten) wie > jeder andere Inverkehrbringer. LIVE ? Na dann öle mal deine Finger etwas beweglicher und E R Z Ä H L E uns was du da denn 'Fürchterliches' erlebt hättest damit wir aufhören können zu träumen . - - - Zwischenzeitlich, bis zur Klärung der Frage "PRIVAT vs. Gewerbe" WEEE 2012 - ANHANG VI - MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE VERBRINGUNG 1.Um in Fällen, in denen der Besitzer eines Gegenstands behauptet, >gebrauchte< Elektro- und Elektronikgeräte und nicht >Altgeräte< verbringen zu wollen oder zu verbringen, gebrauchte Geräte von Altgeräten :: unterscheiden :: zu können, verlangen die Mitgliedstaaten von dem B e s i t z e r , folgende Belege zum Nachweis dieser Behauptung zur Verfügung zu halten: Kurz:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Hallo Jana, falls du noch Mitließt hier im Hobby Juristen OT Thread, ein tolles Bild, mit dem Apple I-Phone Aufgenommen und in den EXIF Daten auch noch die GPS Koordinaten drin (Dietzenbach). Besser du wandelst die Bilder vor dem Upload in png, geht auch mit dem Apple. ;)
Ui, ein streunender Hobbyfotograf ... leider ohne Bild? JANA ist eine Erfindung des rastlosen 'Bastler-David', wie sein verlinktes Bild beweist. Sinnlos hier jemandem helfen zu wollen. Da oben steht die Lösung. .. interessiert? Lieber ein schönes Gespräch: ● J-A V. schrieb: > wenn man einem kommunalen Unternehmen damit > nicht Konkurrenz machen würde. Was für Konkurrenz? Du bist eine private Person die für rein private Zwecke Sachen entnimmt. Würdest du auch nur 3 Geräte reinigen, 'reparieren' und verkaufen, läßt dich die Gewerbebehörde !!! unmittelbar mit der Finanzpolizei !!! ggfs. unter Mithilfe des Arbeitsinspektorats, evtl. des H-IV-Amts, aus deinem großzügig angelegten 'Firmensitz' entführen. Dann hast den Scherb´m auf. Letztendlich, ich war einer der Ersten 17 Abfallberater in AT (ist schon 33 Jahre her), haben sich damals die Schrotthändler mit wedelnden Geldbündeln um die Abfuhr gebalgt, heute verlangen sie dafür nicht nur eine Menge Geld, sondern man muß sie darum richtig anflehen. Stößt manchem Verantwortlichen schön sauer auf. Nur das beständige Geben und Nehmen ist uns noch geblieben. Wir sollen beständig geben - und die Andern dürfen´s sogar annehmen. Und für uns? bleibt nichmal Abfall. Falls, überhaupt.. übrig.
Rudi Ratlos schrieb: > JANA ist eine Erfindung des rastlosen 'Bastler-David', wie sein :-) Ich Lese hier Tag für Tag Einiges an Müll. Aber das ist mal Echt Was neues! Hab Zwar Überhaupt keine Ahnung wie du zu dem Unsinn kommst. Aber wenn es dir dann besser geht. Für alle Anden Wäre ICH das hätte ich nicht erst gefragt Sondern Gleich alles Abgelötet und nach gemessen! Und wieso ? "WEIL ICHS KANN" :-) Aber ich Glaube das Hilft Hier Keinen.
Rudi Ratlos schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> wenn man einem kommunalen Unternehmen damit >> nicht Konkurrenz machen würde. > > Was für Konkurrenz? > Du bist eine private Person (...) Ich schon. Nur wenns halt gewerblich wird, dann wird in diesem Land lächerlich. ich durfte es bei einem befreundeten Landwirt sehen, der Kompost für weit weniger Entgelt angenommen hat, als auf dem 18Km(!) entfernten WSH. Zwangsgelder wurden angedroht etcpp. kostenlos annehmen darf er kurioserweise aber. So geht es wenn man für einen ganzen Landkreis nur eine zentrale Stelle zur Abgabe von WERT-Stoffen hat. Später gabs dann eine zweite...
● J-A V. schrieb: > Nur wenns halt gewerblich wird, Du hast es eh schon verstanden. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn --wiederholt-- dieselbe Tätigkeit ausgeübt wird --> um ein Einkommen zu erzielen. Wiederholt: bloß 2-mal ist -gesetzlich- ausreichend. Einkommen = alles was als 'Entschädigung' zugewendet wird. Also wenn du deiner Schwester beim Hausbauen hilfst und dafür Jause oder gar was zu Trinken bekommst, ist das steuerpflichtiges Einkommen! ! Und für die Ausübung irgendeines Gewerbes (auch freie G.) sind immer Gewerbeberechtigungen erforderlich. Steuernummern, etc. --------------------------- Unsere SAMMELSTELLE ist also kein paradisiescher Selbstbedienungssladen für 'Schattenwirtschaftler'. Und auch nicht für Betrüger, wie den vom 'hinz' zitierten, der glaubte, er könne beigebrachten ->Abfall als 'Gebrauchtware' deklarieren und dann teuer am 'eBuy-Graumarkt' verkaufen oder gar ins Ausland 'verbringen'. --------------------------- Leute wie ich, Matze und viele viele andere FREUEN sich tierisch, wenn sie was Brauchbares - von meist sehr geringem realen Wert, aber hohem persönlichen! Wert - in die Finger kriegen. Und viele Menschen, die 'Abfälle' 'entsorgen', wünschen sich sogar die Weitergabe ihres voll funktionstüchtigen 'Abfalls', weshalb oft eigene Plätze auf den Sammelstellen dafür 'eingerichtet' sind. Dies wirft eben die Frage des --Eigentumsübergangs-- auf. Und genau hier müßte man nachbohren! WEM GEHÖRT DAS ZEUG ? Was ich noch zu oben anmerken wollte: Zum Erschrecken eines Sammelstellenleiters ist es aber meist ausreichend. Eine EU-Richtlinie allein (zB. WEEE) hat natürlich keine gesetzliche Relevanz. Rechtliche Relevanz hat nur das nationale Gesetz, das aus mehreren Gesetzen zur Abfallbewirtschaftung besteht. Will man eine landesweite 'Herausgabe' erzwingen, muß man dort punktuell nachbohren. Privat zB. mithilfe des Rechtsinformationssystems (RIS-JUSTIZ) Und ---> hinz, alter mundfauler Querulant warum erzählst uns nicht einfach die Wahrheit über diesen Betrüger? So ist --uns-- das EINFACH ZUWENIG, hinz: "Der hat mir erzählt, er hätte vom Maxi gehört, daß dessen Schwager dabeigestanden sein soll, als dort ..." der kassiert(e) einfach unrechtmäßig in seine eigene Tasche?!
DAVID -. schrieb: > hätte ich nicht erst gefragt Sondern Gleich > alles Abgelötet und nach gemessen! > > Und wieso ? "WEIL ICHS KANN" :-) Und WARUM willst 'das' KONKRET tun ? Eine Platine komplett entlöten, nachmessen und wieder auflöten Völlig Sinnlos. Erstmal nachdenken... Selbst wenn man´s kann. Rudi Ratlos schrieb: > ----------- > WEIL : ----------- WEIL : Das ursächliche Problem der 'JANA' liegt übrigens im PC selbst begründet. Und läßt sich in den 'Anzeigeeinstellungen' bzw. durch simplen 'Reset' des >>Grafikkarten-anSteuerungsprogramms<< (also dem sichtbaren Teil des Grafik-Treibers) soweit beheben, daß das bereits schwächelnde Netzteil 'erstmal hält'. Begründung: Weil sonst würde er auch am Laptop ausfallen. Anzeigeeinstellungen gelten leider meist für jeden Bildschirm gesondert. Irgendwann wechselt oder tauscht man Monitore wie PC's wahllos gegeneinander aus, dreht mal am PC herum, oder auch mal am Monitor, bis keiner mehr weiß, warum das Bild laufend grausiger wird. Offensichtlich! ABHILFE -- 1. Monitor jeweils am Gerät und in allen PC´s 'resetten' 2. Bild neu einstellen - Einstellungen aufschreiben 3. Monitor - wöchentlich immer weiter herunterdrehen. 4. Einstellungen ausdrucken und archivieren ---------------------------------- Ein kostenloser Rudi-Ratlos -TIP ! ----------------------------------
Rudi Ratlos schrieb: > Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn --wiederholt-- > dieselbe Tätigkeit ausgeübt wird --> um ein Einkommen zu erzielen. > Wiederholt: bloß 2-mal ist -gesetzlich- ausreichend. > Einkommen = alles was als 'Entschädigung' zugewendet wird. > Also wenn du deiner Schwester beim Hausbauen hilfst und dafür Jause oder > gar was zu Trinken bekommst, ist das steuerpflichtiges Einkommen! ! > > Und für die Ausübung irgendeines Gewerbes (auch freie G.) sind immer > Gewerbeberechtigungen erforderlich. Steuernummern, etc. oha ein Jurist
DAVID -. schrieb: > :-) Ich Lese hier Tag für Tag Einiges an Müll. > Aber das ist mal Echt Was neues! Ich auch. Eine Frage: Ich habe 1 PC + 1 Laptop + 1 Monitor + 1 Ersatz-Monitor. Immer NUR (!) wenn ich den Monitor am PC anschließe, fällt er -regelmäßig- nach ~60 Minuten aus. -->ALLE anderen Kombinationen funktionieren: einwandfrei. Liegt die -Ursache- dieser Dysfunktion am Netzteil ? Antwort:
● J-A V. schrieb: > oha ein Jurist Ich bin weder Elektroniker, noch Jurist. Aber ausreichende Kenntnisse in beiden Disziplinen schützen dich massiv! Solltest du jemals in die Fänge von Vertretern gelangt sein, dann weißt du wohl was ich meine. Alles hat Löcher... bloß die Wurst hat zwei
Rudi Ratlos schrieb: > Rudi Ratlos schrieb: >> Wo kein Schaden - da kein Richter. > > Es muß -zwingend- immer ein -nachweisbarer Schaden- entstanden sein, > bevor ein Gericht einschreiten kann. Schade kann materiell > (finanziell..) oder immateriell (rechtlich..) entstehen. > Ein Gericht "schreitet ein" - also wird aktiv, wenn eine Klage eingereicht wird (Zivilprozeß). Oder aber es liegt ein mutmasslicher Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch vor - dort ist es dann eine Frage der Deliktart - also entweder entscheidet der Geschädigte (per Anzeige) über die Verfolgung, oder aber die Tat muss von amtswegen verfolgt werden. Das Klauen aufm Wertstoffhof wird der Entsorger, bzw. Betreiber anzeigen. Die Eigentumsverhältnisse dürften dabei klar sein - der Kunde gibt Wertsstoffe dem Entsorger ab, ist es ein Eigentumsübergang per konkludenten Handelns. Der Wertstoffhof ist andererseits mE verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die dort einmal abgegebenen Wertstoffe nicht wieder auf kurzem Wege und einzeln den Hof verlassen (oder einfacher: diese dem offiziellen Receycling zuzuführen) . Die Angestellten dort - jedenfalls nach meiner Erfahrung - achten da auch penibel drauf. Weil: wenn ein Mitarbeiter erwischt wird, ist der seinen Job los. Ist bei uns in der Gegend jedenfalls so. Wenn das Zeuchs einmal im Container, dann ist es weg. Deshalb kann es sein, dass schonmal die Zufahrtsstraße von interessierten "Sammlern" bevölkert ist. > >> Wo kein Schaden - da kein Richter. > Blödsinn. Der Spruch lautet: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ist so natürlich richtig. > Gehört auch nicht hierher, aber es ist ja kein Schaden entstanden. > Bestenfalls ein Nutzen . Das ist der Rechtssprechung ziemlich egal. Wenn du etwas in deinen Besitz bringst, ohne dazu berechtigt zu sein, ist das wenigstens unbefugte Entnahme - nach Lage der Dinge Diebstahl, wenn du damit das Gelände verlassen willst. Und das ist auch gut so: Kann sich halt nicht jeder ungestraft zusammenfabulieren was er darf und was nicht. Obs nun gefällt oder nicht. Und lass den Schmarrn mit dem Nutzen: Das erkennbare primäre Ziel beim Klauen ist sich zu bereichern und nicht irgendwie der Umwelt zu nutzen oder Lebensmittelverschwendung einzudämmen. Das ist eine ausgesprochen dämliche Schutzbehauptung. Ich habe jedenfalls noch niemand gesehen, der den Wert der "geretteten" Güter in Geld gespendet hätte.
● J-A V. schrieb: > Rudi Ratlos schrieb: >> Eine gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn --wiederholt-- >> dieselbe Tätigkeit ausgeübt wird --> um ein Einkommen zu erzielen. >> Wiederholt: bloß 2-mal ist -gesetzlich- ausreichend. >> Einkommen = alles was als 'Entschädigung' zugewendet wird. >> Also wenn du deiner Schwester beim Hausbauen hilfst und dafür Jause oder >> gar was zu Trinken bekommst, ist das steuerpflichtiges Einkommen! ! >> >> Und für die Ausübung irgendeines Gewerbes (auch freie G.) sind immer >> Gewerbeberechtigungen erforderlich. Steuernummern, etc. > > oha ein Jurist Und was für einer!
● J-A V. schrieb: > kostenlos annehmen darf er kurioserweise aber. Ich aber: würde 1,- pro Tonne zahlen, wenn ich K Ö N I G von Deutschland wääääääääääär´. Oder darf man in DE auch keinen Dünger mehr kaufen?
MeierKurt schrieb: > ist es ein Eigentumsübergang per > konkludenten Handelns. Aus einer bloßen stillschweigenden 'Vereinbarung', die - mangels einer wichtigen unterlassenen Frage - 'konkludent abgeleitet' wird - kann man noch keinen Eigentumsübergang ableiten. MeierKurt schrieb: > Wenn das Zeuchs einmal im Container, dann ist es weg. Auch das bloße Hineinlegen in einen Container bedingt noch keinen Eigentumsübergang. Wenn aber der Schrotthändler das Zeug auf seinen LKW lädt, sollte(!) dabei ein Eigentumsübergang stattfinden. Muß aber nicht. Weil er nämlich für die Abfuhr bezahlt wird. Früher mußte er für die Wertstoffe bezahlen, also -kaufte- etwas, was per definitionem schon einen Eigentumsübergang bedingt. Und haftete danach für sein Eigentum. Das ist eben die Frage aller Fragen: wann und wodurch findet rechtlich ein Eigentumsübergang auf der Sammelstelle statt? In der ganzen Kette. Solange der nicht stattgefunden hat, ist es herrenloses Gut oder weiter im Besitz des 'Spenders'. >> Wo kein Schaden, da kein Richter ... Was willst ohne Schaden denn einklagen? Ohne -materiellen oder immateriellen- Schaden.. Der 'Staatsanwalt' ist vor Gericht nur ein Rechtsanwalt, der den Staat rechtsfreundlich vertritt. Der kann nämlich nicht für sich selbst sprechen... Lesen wir mal zur Gaudi alle zusammen das ElektroG. Und dann noch schnell das KrWG auf der Suche nach dem EIGENTUMSübergang. Wurscht : Der Rechtsweg ist keine Kinder-Jaus´n.
Jana schrieb: > Hallo an Alle. > > Ich habe IIayama Monitor E2475HDS. Vier Jahre ist er ohne Probleme > gelaufen und seit 4 Wochn habe ich folgendes Problem: > > Nach eine Stunde ist der Monotor plötzlich schwarz und PC läuft weiter. > Dann muss ich PC ausmachen und erst nach 20 Minuten ist der Monitor > wieder da und läuft bis der wieder ausgeht. > > > Was kann da kaputt sein? Kann mir bitte jemand helfen? > > Gruß > Jana kauf dir nen neuen. und Ahnung von dieser Mterie scheinste auch keine zu haben, von deher - frag nen Fachtechniker im Laden um die Ecke, niemals hier oder irgendwo im Internet - da sitzen nur Spinner und Möchtegern-allesbesserwisser! Das sollteste mal bedenken, wenn was von Menschen und nicht von irgendwelchen Internetspinnern geholfen haben willst! Dieses Forum hier ist der größte Dreck, was Inhalte, Unfug, Vollblödsinn und sonstiges aus selbiger Kategorie hier betrifftt! Das sind keine ach so schlauen Leute, wie sie hier tun, sondern alles nur Spinner! Sollteste Geist und Anstand besitzen, gehste lieber in nen Technikerladen, denn die verstehen ihr Handwerk, im Gegensatz zu diesen Spinnern im Internet! Denk mal drüber nach! Aber wo kein Hirnschmalz überblieb, nun denn...
KrWG : § 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen Zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen besteht ein Wahlrecht des Erzeugers oder --Besitzers-- von Abfällen. Bei der Ausgestaltung der nach Satz 1 oder 2 durchzuführenden Verwertungsmaßnahme ist eine den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende, hochwertige Verwertung anzustreben. Wurde schon von Euch mal jemand nach der gewünschten Verwertungsmaßnahme gefragt?
jshrdgt schrieb: > Dieses Forum hier ist der größte Dreck, was Inhalte, Unfug, > Vollblödsinn und sonstiges aus selbiger Kategorie hier betrifftt! Hast wohl niemanden mehr zum Reden. Oder Beschimpfen. Oder noch schlimmer... auch keine RubbelKraft.. für den vielen Saft Tip: gar viele schöne Damen suchen auch Kunden . §3 KrWG, Begriffsbestimmungen: (10) -SAMMLER von Abfällen- im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die --gewerbsmäßig-- oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen, das heißt, aus Anlass einer anderweitigen gewerblichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit, die nicht auf die Sammlung von Abfällen gerichtet ist, Abfälle sammelt. (19) Kreislaufwirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. (20) Vermeidung im Sinne dieses Gesetzes ist jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist, und dazu dient, die Abfallmenge..zu verringern. Hierzu zählen insbesondere..die Wiederverwendung von Erzeugnissen oder die Verlängerung ihrer Lebensdauer..gerichtet ist. (21) Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verfahren, bei dem Erzeugnisse, oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren. Frage: Wann wird mein (funktionierender) DVD-Player zu 'Abfall'? (24) Vorbereitung zur Wiederverwendung im Sinne dieses Gesetzes ist jedes Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile von Erzeugnissen, die (bereits) zu Abfällen --geworden sind--, so vorbereitet werden, dass sie ohne weitere Vorbehandlung wieder für denselben Zweck verwendet werden können, für den sie ursprünglich bestimmt waren. Wie gesagt, Richtlinien werden in Gesetze gegeossen. Übrigens, ● J-A V : übermittle Deinem Landwirt meinen EinkaufsTip. Beste Grüße
§5 KrWG , Das Ende der Abfalleigenschaft: (1) Die Abfalleigenschaft eines (Stoffes oder) Gegenstandes endet, wenn dieser ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass 1. er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, 2. ein Markt für ihn oder eine Nachfrage nach ihm besteht, 3. er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt sowie 4. seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt. Die bloße Prüfung (Funktionstest) von 'angeblichem' Abfall zur sicheren -Unterscheidung zwischen Altgerät und Gebrauchtgerät- ist aber kein Verwertungs-Verfahren im Sinne dieses Gesetzes. Aus den Abfällen herausgepickte Gebrauchtgeräte werden üblicherweise auch nicht erst nach gewerbsmäßiger Vorbereitung 'wiederverwendet', sondern (ganz einfach) weiterverwendet. Eine gewerbliche Tätigkeit (Abfallverwertung) liegt bei 'häufigerer' rein privater Funktionsprüfung erst dann vor, wenn dadurch nachweislich auch ein Einkommen erzielt werden s o l l. Oder durch Verkauf bereits erzielt worden ist. . Und Tschüss >Die Geldgier ist eine bekannte Zier, >von jedem korrupten Tier!
Rudi Ratlos schrieb: > Oder darf man in DE auch keinen Dünger mehr kaufen? wie geschrieben. in einer freien Marktwirtschaft darfst Du auf kommunaler Ebene keine Konkurrenz sein
● J-A V. schrieb: > in einer freien Marktwirtschaft darfst Du > auf kommunaler Ebene keine Konkurrenz sein Denk mit: als Bauer, als Unternehmer, als Steuerzahler. Kommunalebene: unterste räumlich-administrative Staatsgliederung Kommunal-Verwaltung: Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung sowie Zweckverband in ihrer Eigenschaft als Behörde, bzw. als Verwaltungsträger die kommunale Hoheitsgewalt als grundrechtsähnliches Recht ausübt. a) BSR : Blutsenkungsreaktion b) Die Berliner Stadtreinigung (BSR) des: Landes Berlin : ist nur 1es > -- von mehreren hundert oder tausend Dienstleistungsunternehmen -- im gewerbl.Bereich der Müllabfuhr und Abfallbehandlung. ----- Rudi Ratlos aber schrieb: > Alles hat Löcher... bloß die Wurst hat zwei ----- Du behauptetest, dein Freund 'Bauer' hätte für (übrigens kostenlos angelieferten) KOMPOST aus Überproduktion ein freiwiliig angebotenes geringes Entgelt angenommen, statt -saftig- dafür zu bezahlen. Daraufhin hätte 'mann' ihn unmittelbar gefährlich zu bedrohen begonnen : ihm unmißverständlich mit der Vernichtung seiner -ohnehin tristen- wirtschaftlichen Existenz gedroht (§§ StGB), weil der -von niederen Beweggründen getriebene- Täter sich um seine Gewinne sorgte -? >ANZEIGE!! 1. Der Bedrohte ist ein einfacher Landwirt mit geringer Bildung und sehr geringem Einkommen.. Was der Täter geschickt zu nutzen wußte. 2. war aus wirtschaftlichen Überlegungen jedoch hochmotiviert, seinen quasi mittellosen Betrieb vollständig auf >gütesiegel-garantierten 'biologischen Landbau' umzustellen. 3. Er hat für dieses sein hohes Ziel bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt. 4. Durch Zufall, ohne sein weiteres Zutun, wurde ihm nun kostenloser Bio-Dünger (vgl.Kompost) angeboten, den er froh annahm. Aus Zeitdruck (Platzmangel) wurde ihm -darüberhinaus gar- eine kleine Apanage für eine möglichst rasche Anliefermöglichkeit in Aussicht gestellt. Die er auch erhielt. 5. Der Bedrohte wie in seinem wirtschaftlichen Fortkommen Geschädigte fürchtet um seine nackte Existenz. Sein somatisches und psychisches Wohlbefinden ist bereits jetzt so stark beeinträchtigt, daß er seinen Pflichten als Landwirt wohl bald nicht mehr nachkommen wird können. Das Corpus-Delicti - 6. -KOMPOST- ist bekanntlich ein durch Verrottung erzeugtes Produkt, welches nicht nur von betuchten Hobbygärntnern (teure 'Schwarze' Wurmerde) eingesetzt wird, sondern großflächig auch von Bio-Landwirten, die hochwertige natürliche Bodendüngung für ihre bekannt (sehr) hochwertige Qualität ihrer Produkte benötigen. 7. Kompostmaterialien eignen sich zur Verbesserung der Bodeneigenschaften in der Garten- und Landwirtschaft, zur Rekultivierung von Flächen, aber auch für die (beachte)--Herstellung von Bodensubstraten oder teurer schwarzer Blumenerde-- . Ausgereifter Kompost ist ein vollwertiger Dünger und macht den Einsatz zusätzlicher Düngemittel überflüssig. Ist aber -leider- durch seine Herstellungsdauer (Die Reifezeit) teuer. Wie auch guter Wein. Hast noch Fragen ● J-A V , oder verstehst jetzt den Unterschied zwischen 'dummer' Drohung und Schaden macht klug ? >Das 'Strafgesetzbuch' am Klo ist das Beste Abführmittel >wie auch das Erfolgreichste .-
Rudi Ratlos schrieb:
>>Das 'Strafgesetzbuch' am Klo ist das Beste Abführmittel
:) Gefährliche Drohung aber das zweitbeste Abführ(en)mittel .
Erpressung: das Schnellste.
Rudi Ratlos schrieb: > Die Berliner Stadtreinigung (BSR) des: Landes Berlin : ist nur 1es >> -- von mehreren hundert oder tausend Dienstleistungsunternehmen -- > im gewerbl.Bereich der Müllabfuhr und Abfallbehandlung. äh... mehrere hundert oder tausend? es gibt also mehrere tausend Firmen in Berlin als Stadtreinigungs-Unternehmen? Arbeiten die einzelnen orange-Kittel Träger als Subunternehmer?
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