Hier tummeln sich doch bestimmt ein paar Leute, die sich mit Nutzungsrechten, Urheberrechten usw. auskennen. Wir suchen für die silberne Hochzeit meiner Eltern im Sommer einen Fotografen. Nun haben wir ein Angebot, das aber voraussetzt, dass wir dem Fotografen zusichern, dass er die Fotos zur eigenen Werbung auf seiner Webseite o.ä. öffentlich zeigen darf, und dass er sie an Dritte weitergeben darf. Dies ist für uns aus mehreren Gründen ein No-Go. Er sagt, das sei üblich, und nur gegen erheblichen Aufpreis würden wir jemanden finden, der uns das alleinige Nutzungsrecht bietet. Hat er damit recht? Die Sache ist, wir sind es, die den Fotografen beauftragen. Wir können doch nicht mit unserer Unterschrift die Erlaubnis geben, dass meine Eltern und andere Gäste, auch Kinder, auf seiner Webseite gezeigt werden, einerseits moralisch, andererseits nach der DSGVO? Mir kommt das ganze reichlich fishy vor. Wir zahlen einen fürstlichen Lohn dafür, dass der Fotograf seine Arbeit macht. Wenn wir das Ergebnis nicht mit Fremden teilen wollen, müssen wir noch mal draufzahlen? Aus meiner Sicht wird umgekehrt ein Schuh draus. Ausgewählte Fotos kann der Fotograf ja gerne für seine Werbung nutzen, wenn alle Abgebildeten dem zustimmen, von mir aus auch kostenlos. Wenn er sich aber vertraglich (fast) alle Möglichkeiten offen hält, muss er das Shooting meiner Meinung nach kostenlos anbieten oder sogar dafür zahlen. Oder wie seht ihr das?
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Könnt/wollt ihr das einschränken auf "Das Brautpaar"?
Falsches Forum. https://www.dslr-forum.de/ wird Dir vermutlich eher die Plattform bieten, auch die Meinung der Gegenseite zu erfahren.
Christian schrieb: > Oder wie seht ihr das? Anderen suchen. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Du möchtest die frei Weiterverwendbarkeit an allen Bildern die der professionelle Photograph (Urheber) an euerer Hochzeitsbildern hat.
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Wenn du das hier durch hast https://www.foto-schuhmacher.de/artikel/hochzeitsfotografie.html kannst du es selber ;-) Man kann den Mann auch Fragen stellen.
Christian schrieb: > Oder wie seht ihr das? Dass eine Reduzierung des Nutzwertes der Bilder für den Fotografen finanziell kompensiert werden soll ist nachvollziebar und logisch.
Es gibt Fotografen wie Sand am Meer, da wird sich einer finden, wer von einer solchen Forderung abrückt, zumal diese nicht wichtig für ihn ist. Zudem könnt ihr nicht für dritte die auf den Bildern abgebildet sind, die Persönlichkeitsrechte verkaufen. Einfach mit dem Fotografen reden. Christian schrieb: > Wir zahlen einen fürstlichen > Lohn dafür, dass der Fotograf seine Arbeit macht. Nö, dieser Berufszweif verdienst ausgesprochen schlecht, von daher halte ich das für ein Märchen.
SeverusSnäip schrieb: > Könnt/wollt ihr das einschränken auf "Das Brautpaar"? Wie meinst du das? Ob wir einschränken, dass der Fotograf einzig meine Eltern für seine Werbung zeigen darf? Nein, natürlich nicht! Wir überraschen meine Eltern damit, dass wir einen Fotografen mitbringen. Wir können natürlich nicht über ihr Köpfe hinweg entscheiden, dass ihre Bilder veröffentlicht werden und sind uns so gut wie sicher, dass sie damit nicht einverstanden wären. Ich könnte natürlich erlauben, dass Bilder von mir, ggf. auch von meiner Frau veröffentlicht werden, wenn wir den Vertrag gemeinsam unterschreiben. Aber erstens sollen meine Eltern und die gesamte Feier der Focus sein, nicht meine Frau und ich, und zweitens möchten wir das ebenfalls nicht gerne. Jemand schrieb: > Christian schrieb: >> Oder wie seht ihr das? > > Dass eine Reduzierung des Nutzwertes der Bilder für den Fotografen > finanziell kompensiert werden soll ist nachvollziebar und logisch. Ich mag da eine falsche Vorstellung haben, deshalb frage ich hier ja nach. Wenn ich einen Ingenieur beauftrage, mir eine Anlage zu bauen, ist doch in wahrscheinlich allen Fällen ausgeschlossen, dass er diese Anlage selbst vermarkten darf. Ok, er darf wohl ein Foto der Anlage als Referenz auf seiner Webseite zeigen, sofern diese Foto keine unerwünschten Details preisgibt. Die Anlage selbst darf er aber ohne mein Einverständnis nicht weitergeben. Die Anlage hat also einen Nutzwert für mich, nicht aber für den Ingenieur. Ich finde es nicht logisch, dass der Auftragnehmer implizit voraussetzt, dass er die Arbeit, für die ich bezahle, anderweitig nochmals finanziell ausschlachtet. Dass er es versucht, mag nachvollziehbar sein, aber würdest du einen Fotografen dafür bezahlen, dass er deine Eltern ungefragt als kostenlose Models für seine Webseite missbraucht??? Danke Christian
Christian schrieb: > Wir suchen für die silberne Hochzeit meiner Eltern im Sommer einen > Fotografen. Nun haben wir ein Angebot, das aber voraussetzt, dass wir > dem Fotografen zusichern, dass er die Fotos zur eigenen Werbung auf > seiner Webseite o.ä. öffentlich zeigen darf, und dass er sie an Dritte > weitergeben darf. Dies ist für uns aus mehreren Gründen ein No-Go. Er > sagt, das sei üblich, und nur gegen erheblichen Aufpreis würden wir > jemanden finden, der uns das alleinige Nutzungsrecht bietet. Hat er > damit recht? Üblich ist, dass sich professionelle Hochzeitsfotografen teuer bezahlen lassen. Warum? Weil es einer der wenigen Bereiche ist, in denen Fotografen heutzutage noch anständig Geld verdienen können. Durchaus üblich ist auch der Vorschlag, dass man einen reduzierten Preis bekommt, wenn man der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des Fotografen (und auf Social Media etc.) zustimmt. Aber das ist kein MUSS, sondern ein KANN.
Christian schrieb: > Wenn ich einen Ingenieur beauftrage, mir eine Anlage zu bauen, ist doch > in wahrscheinlich allen Fällen ausgeschlossen, dass er diese Anlage > selbst vermarkten darf. Kommt auf den Vertrag an. Christian schrieb: > Ich finde es nicht logisch, dass der Auftragnehmer implizit voraussetzt, > dass er die Arbeit, für die ich bezahle, anderweitig nochmals finanziell > ausschlachtet. Du bist hoffentlich nicht als Entwicklungsingenieur tätig.
Christian schrieb: > Ich finde es nicht logisch, dass der Auftragnehmer implizit voraussetzt, > dass er die Arbeit, für die ich bezahle, anderweitig nochmals finanziell > ausschlachtet. Wieso implizit? es steht doch explizit in dem Vertrag. Rechtlich geht es um zwei unterschiedliche Dinge: 1. Das Persönlichkeitsrecht der Gäste. Hier muss der Fotograf entweder alle Fotografierten fragen oder es muss allgemein darauf hingewiesen werden (z.B. in der Einladung), dass fotografiert wird, wozu die Bilder verwendet werden und wer damit nicht einverstanden ist bitte gehen möge 2. Das Urheberrecht des Fotografen. Wer die Bilder macht ist der Urheber und hat damit Urheberrechte - Punkt. Gegen einen Preis kannst du diese Rechte erwerben; der Rest ist Marktwirtschaft. Es ist nicht unbedingt intuitiv, aber wenn du von einem Architekten ein Haus entwerfen lässt, darfst du es nicht unbedingt umgestalten. siehe hier: https://www.wn.de/Muenster/2830668-Einstweilige-Verfuegung-Nach-heftiger-Kritik-Hafenkaeserei-muss-Malerei-entfernen
Mark B. schrieb: > Üblich ist, dass sich professionelle Hochzeitsfotografen teuer bezahlen > lassen. Nur mal zur Klarstellung, da hier einige von Hochzeitsfotografen ausgehen. Der betreffende Künstler nennt sich "Event-Fotograf", hat bisher anscheinend keine wesentlich Erfahrung mit Hochzeitsfotografie, worauf wir auch gar keinen Wert legen. Es geht einfach darum, die ganze Familienfeier festzuhalten und möglichst für jeden Gast ein paar besondere Erinnerungsfotos zu bekommen.
Christian schrieb: > Ich mag da eine falsche Vorstellung haben, deshalb frage ich hier ja > nach. Nein, das ist vollkommen legitim! Du bist der Auftraggeber! Alle Gäste haben das Recht auf das eigene Bild. Ihr könnt somit den Fotograf gar nicht zusagen dass er die Fotos benutzen darf. Er wird sich, wenn nur du unterschreibst, sich auf dich reduzieren müssen Der Fotograf würde ich aussortieren. Such dir unbedingt einen anderen denn dieser scheint sich einen Dreck um Persönlichkeitsrechte zu kümmern
Ähnliche Situation bei uns, aber der Fotograf hat von vornherein angeboten, entweder - Goldpaket: Wir bekommen Fotos plus Rohdaten, inklusive aller persönlichen Verwertungsrechte. D.h. Kopien für alle Familienmitglieder und beliebige Anwendung frei, außer Verkauf z.B. als Stock-Photo oder für Werbezwecke Eigene Bestellung physikalischer Abzüge möglich, da Daten als DVD/USB vorliegen. - Silberpaket: wie oben, nur das er selber ein beschränktes Nutzungsrecht auf (einen Teil der) Bilder hat. Also z.B. "das Brautpaar als Demobild öffentlich im Fenster ausstellen". Daten/Abzüge wahlweise bei ihm (billiger) oder als Datenträger, hier nur eingeschränkte Menge. - Bronzepaket: Wir bestellen unsere Abzüge bei ihm, alle Rechte bleiben bei ihm, wir bekommen nicht mal eine digitale Kopie. Der Umfang der "alle Rechte" war allerdings wählbar. Die Preise waren den Paketstufen angepasst. Meines Erachtens aber gerechtfertigt und auch angemessen. Es gibt also Fotografen am Markt, die deinen Wunsch bedienen. Du musst nur suchen. hehe! schrieb: > Du bist hoffentlich nicht als Entwicklungsingenieur tätig. Dazu sehe ich ein Verständnisproblem: Du (hehe) beziehst dich auf einen angestellten Ing. Der ist natürlich ganz unten in der Hierarchie der Nutzbarkeit. Christian meinte einen "externen MA", den man z.B. wie einen Architekten oder Immo-Makler beauftragt. Der hat dann einen Vertrag, der die Erledigung einer Aufgabe umfasst, und da sind üblicherweise keine weiteren Rechte außer der Entlohnung enthalten.
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Moin, Absolut üblich ist das natürlich nicht - üblich ist eher, dass er etwas Rabatt gibt, dafür dass er die dann benutzen darf. Als zahlender Auftraggeber kannst du entscheiden ob du dem Fotografen die Rechte geben willst oder nicht. Es ist sein Recht das von vornherein abzulehnen, aber dann werdet ihr euch halt nicht einig und du musst dir einen anderen suchen. Ob er alle Gesetze und Regeln einhält wenn er die Bilder veröffentlicht ist dann sein Problem. Wenn er gegen Persönlichkeitsrecht verstößt kannst du ja nix für, solange im Vertrag nicht stand "du hast dafür zu sorgen, dass dem alle Gäste zustimmen". Christian schrieb: > Wir zahlen einen fürstlichen > Lohn dafür, dass der Fotograf seine Arbeit macht. Du hast jetzt nicht gesagt, wie viel der verlangt. Hier in München sind 1500-2500€ für eine "simple" eintägige Hochzeit üblich, je nach Optionen (Gruppenbild mit Drohne, Vorschau mit Beamer, usw...). Zahlst du wesentlich weniger, hat er den Rabatt für das Nutzungsrecht evtl auch schon eingerechnet ;-). Ganz interessant der Vergleich zwischen Profi und Verwandtschaft auf der Hochzeit: https://tuellundspitze.wordpress.com/2014/03/16/professionelle-hochzeitsfotos-unnotig-und-uberteuert/ Warum schönen Gruß, Alex
JJ schrieb: > Wieso implizit? es steht doch explizit in dem Vertrag. Ja. Es ist bei ihm anscheinend nicht verhandelbar. Deshalb schrieb ich implizit, egal, du hast recht. > 2. Das Urheberrecht des Fotografen. > Wer die Bilder macht ist der Urheber und hat damit Urheberrechte - > Punkt. Richtig. Punkt. > Gegen einen Preis kannst du diese Rechte erwerben; der Rest ist > Marktwirtschaft. Nein. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Was du evtl. meinst, ist das Nutzungsrecht. Ich hatte hier aber nicht nach einer Rechtsberatung gefragt, vor allem nicht nach Rechtsberatung durch falsch informierte Laien. Meine Frage ist lediglich, ob es üblich ist, dass Event-Fotografen sich die Weiterverwertung wie oben beschrieben zusichern lassen. Wer sich damit auskennt oder einen früheren Vertrag herumliegen hat, möge sich bitte kurz äußern. Alles andere hilft mir nicht weiter. Ich muss entscheiden, ob es sich lohnt, 50 weitere Fotografen anzuschreiben in der Hoffnung, dass 5 von ihnen Zeit haben, von denen einer es vielleicht nicht nötig hat, unbezahlte Models auf seiner Webseite auszustellen.
Christian schrieb: > Er > sagt, das sei üblich, und nur gegen erheblichen Aufpreis würden wir > jemanden finden, der uns das alleinige Nutzungsrecht bietet. Hat er > damit recht? Wir leben ja, Gott sei Dank, in einer halbwegs freien Marktwirtschaft. Also frag doch mal jemand anderen. Oder zwei andere. Oder noch mehr andere. Es ist keine Schande einem potentiellen Dienstleister von vornherein klar zu machen daß man den Markt sondiert. Jedem Profi sollte klar sein, daß er nicht der Einzige seiner Zunft ist. (Oder wenn, dann sollte er sich wenigstens sicher sein, aber das dürfte auf Fotographen nicht zutreffen.) Schließlich kommst du mit einer Anfrage. Und nicht mit einem fertigen Auftrag. Wie immer, der Ton macht die Musik. Ich bin zwar nicht selbständig (vielleicht mal), aber so sieht es nunmal aus: Kunde hat Wunsch, Dienstleister erfüllt den Wunsch, Kunde bezahlt dafür. Oder Dienstleister will/kann Wunsch nicht erfüllen, Kunde sucht sich wen anders. Von meinem Vater hab ich folgende Weisheit mitbekommen: "Wenn der Kunde es bezahlt, lutschen wir ihm auch einen Zuckerwürfel rund." Für mich liest sich das so, daß ihr euch definitiv wen anderes suchen solltet, der Kerl will keine Aufträge oder hat keine Ahnung wie man mit Kunden umgeht. Dann ist er ein Anfänger, und mit einer deutlichen Absage kannst du ihm die Gelegenheit zum Lernen geben. Ich meine zwar auch daß er durchaus die Rechte an seinen Bildern hat, ich wüßte aber nicht warum man unverschämt viel dafür verlangen sollte, diese dem Kunden zu überlassen. Wenn er sein Fach beherrscht weiß er, daß es durchaus normal ist daß eben nicht alle Bilder gelingen, er deswegen viele macht und sollte auch kein Problem damit haben, dies zu kommunizieren. Wenn der Fotograph sooooo scharf darauf ist, ein paar schöne Hochzeitsbilder für seine Werbung zu haben, frag ich mich: Hat der so wenige daß es ihm so wichtig ist?
Christian schrieb: > Nein. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Was du > evtl. meinst, ist das Nutzungsrecht. Ich hatte hier aber nicht nach > einer Rechtsberatung gefragt, vor allem nicht nach Rechtsberatung durch > falsch informierte Laien. Das ist natürlich formal richtig; korrekt wäre eine Formulierung "exklusives und unbeschränktes Nutzungsrecht" (was aber effektiv aber dem Urheberrecht sehr nahe kommt) Zur Erfahrung: Ja, ich beauftrage regelmäßig Fotografen für Events und Portraits (MA-Fotos) und es ist absolut üblich unterschiedliche Angebote für exklusive und nicht-exklusive Bilder zu bekommen.
Jens M. schrieb: > Christian meinte einen "externen MA", den man z.B. wie einen Architekten > oder Immo-Makler beauftragt. > Der hat dann einen Vertrag, der die Erledigung einer Aufgabe umfasst, > und da sind üblicherweise keine weiteren Rechte außer der Entlohnung > enthalten. Doch und gerade bei Architekten ist es üblich, dass die Nutzungsrechte bestehen bleiben. Bei Entwicklungen macht man die Projekte auch teilweise deswegen, weil man das entwickelte für dritte nutzen möchte, was hier so abwertend als "ausschlachten" bezeichnet wurde. Bei allem was schöpferische Höhe hat sind die Nutzungsrechte von zentraler Bedeutung! Für einen Fotografen ist es allerdings nicht notwendig, ALLE Hochzeiten auf seiner HP als Referenz zu verwenden.
hehe! schrieb: > Für einen Fotografen ist es allerdings nicht > notwendig, ALLE Hochzeiten auf seiner HP als Referenz zu verwenden. Hängt davon ab, wie herausragend die Bilder und wie leer das Portfolio ist :)
Christian schrieb: > Meine Frage ist lediglich, ob es üblich ist, dass Event-Fotografen sich > die Weiterverwertung wie oben beschrieben zusichern lassen Nein! War bei uns auch nicht so! Überleg mal genauer: Du drückst deinem Nachbarn dein Handy in die Hand und sagst: mach mal Fotos von mir und der Braut. Christian schrieb: > Nein. Das Urheberrecht ist in Deutschland nicht übertragbar. Was du > evtl. meinst, ist das Nutzungsrecht. Dann müsstest du das Nutzungsrecht von deinem Nachbarn bekommen damit du die Fotos die mit deinem Handy gemacht wurden auch verwenden darfst.
hehe! schrieb: > Doch und gerade bei Architekten ist es üblich, dass die Nutzungsrechte > bestehen bleiben. Solche Gewohnheitsrechte gehören mit Einführung der DSGVO der Vergangenheit an. Das diese Gesetzesänderung vielen in die Suppe spuckt, habe ich auch schon fest gestellt. Grundsätzlich hat man das Recht auf sein eigenes Bild. Ob man das Nutzungsrecht auf so einer Grundlage jetzt noch abtreten kann, möchte mal bezweifeln, aber... Wenn der Fotograf da bockig ist und nicht nachgeben will, ist es wohl am Vernünftigsten einen anderen zu suchen, der davon Abstand nimmt. Wegen so was vor Gericht zu ziehen, hätte wahrscheinlich Erfolg, wenn man den Vertrag "unter Vorbehalt" unterschreibt, ansonsten könnte es auch passieren, dass das Gericht sagt: "Vertragsfreiheit" und weil man Informiert war, sowie die Wahl hatte. Unterschrieben ist Unterschrieben und Materiell wäre daran ja auch nichts auszusetzen. So was Anzufechten ist fast unmöglich.
Dass sich Fotographen Rechte sichern, dass man die Abzuege bei ihnen machen laesst, kann ich noch nachvollziehen, damit auch einen hoeheren Preis, wenn man die eigene Verwertung durchfuehren moechte. Wenn der Fotograf aber die Fotos fuer einen 10er in eine Cloud verkauft, halte ich das fuer hochgradig unserioes, geradezu sittenwidrig. Auch was ein Vorposter berichtet hat, dass selbst das Goldpacket eine eigene kommerzielle Vermarktung verbietet, dann seh ich das schon als Schickane.
Ich empfehle einen anderen Fotographen zu suchen, der die Wuensche erfuellt. Allenfalls macht ein Bekannter ja auch gute Fotos. Bei einem Profi kann man sich auf die technische Zuverlaessigkeit verlassen. Das waere : -Er hat eine Ersatzkamera dabei -Er hat ersatspeicher dabei und hat die auch in der Kamera -Die Belichtung ist richtig Ob die motivwahl passt is eine andere Sache
Das macht man heute selbst, jedes Handy hat ne eingebaute Kamera oder gleich mehrerem Hobbyknipser haben auch noch ne richtige Kamera. Was sog. "Photografen" abliefern ist meist eh nur Schund zum überteuerten Preis. Photobuch lässte dir online machen.
Auf https://www.ng-wedding-photography.de/recht-hochzeitsfotos-urheberrecht-nutzungsrecht/ steht zur Veröffentlichung der Hochzeitsfotos durch den Fotografen: ... das kann aber durchaus heißen, dass manche Kollegen den Preis erhöhen, andere den Auftrag nicht annehmen und wiederum andere einen Rabatt einräumen. Dort gibt es auch ein Anfrageformular. Möglicherweise findet sich ja dort ein Profi, der die Fotos zu den gewünschten Konditionen erstellt.
@TO Es ist ABSOLUT UNÜBLICH soetwas im professionellem Bereich zu verlangen...ganz davon abgesehen, dass IHR als Gastgeber nicht für die einzelen Gäste handlungsbevollmächtigt seid. Von daher -> direkt einen anderen Fotogafen suchen der EUCH von sich aus sämtliche Nutzung+Verwertungsrechte einräumt! Und ja ein Profi ist teuer...nur wenn man sich überlegt, dass man gerade bei Hochzeiten "mal eben" mit Equipment für 20k€ oder mehr ankommt + ggf. 1-2 Assistenten + 1-2 "Arbeitstage" + 1 Woche Nachbearbeitung versteht man wieso solche Summen verlangt werden. Wenn Ihr keinen Wert auf Profi Bilder legt reichen auch 1-2 Leute aus dem Bekanntenkreis die SPaß am Fotografieren haben.
TestX schrieb: > "mal eben" mit Equipment für 20k€ oder mehr ankommt Das dürfte wohl etwas übertrieben sein...
JJ schrieb: > > Zur Erfahrung: Ja, ich beauftrage regelmäßig Fotografen für Events und > Portraits (MA-Fotos) und es ist absolut üblich unterschiedliche Angebote > für exklusive und nicht-exklusive Bilder zu bekommen. Das könnte ein geeigneter Anlass sein, sich § 60 UrhG anzusehen. Das gilt nicht nur für Dich ...
Christian schrieb: > Wer sich > damit auskennt oder einen früheren Vertrag herumliegen hat, möge sich > bitte kurz äußern. Alles andere hilft mir nicht weiter. Ich muss > entscheiden, ob es sich lohnt, 50 weitere Fotografen anzuschreiben in > der Hoffnung, dass 5 von ihnen Zeit haben, von denen einer es vielleicht > nicht nötig hat, unbezahlte Models auf seiner Webseite auszustellen. Unsere Fotografin war damals herrlich problemlos. Die macht das allerdings nebenbei. Die hat sich erstmal selbst keine Nutzungsrechte an den Bildern gesichert und uns sämtliche Nutzungsrechte gegeben. Übrigens, u.U. bringt es dir was: LKR CHA.
Christian schrieb: > Nur mal zur Klarstellung, da hier einige von Hochzeitsfotografen > ausgehen. Der betreffende Künstler nennt sich "Event-Fotograf", hat > bisher anscheinend keine wesentlich Erfahrung mit Hochzeitsfotografie, > worauf wir auch gar keinen Wert legen. Das könnte dann der Grund sein wieso er relativ erpicht darauf scheint, die Verbreitungsrechte zu bekommen. Sowas macht sich natürlich gut auf der Homepage und er hat halt noch keine solchen Bilder. Gut Möglich dass es bei jemandem mit mehr Fotografien dieser Art in der Vergangenheit, leichter wird, das zu bekommen was ihr wollt. Womöglich aber nicht zum Selben Preis. Btw. hab selbst noch nie solch eine Hochzeit besucht aber hab gehört dass auf Hochzeitseinladungen manchmal Einverständniserklärungen stehen die man unterschreibt und dann auf der Hochzeit abgibt. Das ist eine vergleichsweise unkomplizierte Art und Weise Rechtssicherheit zu schaffen. Recht beknackt dass sowas hierzulande nötig ist, ist es natürlich schon, aber gibt sicher schlimmeres.
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Alex G. schrieb: > dass auf Hochzeitseinladungen manchmal Einverständniserklärungen stehen > die man unterschreibt und dann auf der Hochzeit abgibt. Das ist eine > vergleichsweise unkomplizierte Art und Weise Rechtssicherheit zu > schaffen. Ist ja pervers.
Thorsten M. schrieb: > Alex G. schrieb: >> dass auf Hochzeitseinladungen manchmal Einverständniserklärungen stehen >> die man unterschreibt und dann auf der Hochzeit abgibt. Das ist eine >> vergleichsweise unkomplizierte Art und Weise Rechtssicherheit zu >> schaffen. > Ist ja pervers. Fällt dir ne bessere Lösung ein? Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam) die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen! Und jetzt sag nicht "nicht auf Facebook posten". Früher zeigte man seine Hochzeitsbilder auch jedem ungefragt :D Soziale Medien haben das natürlich Verlangend es Menschens Teil von Gesellschaft zu sein, eifnach nur auf die nächste Stufe gehoben.
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Was passiert, wenn ich das nicht unterschreibe, weil ich nicht auf irgendwelchen Webseiten oder Prospekten auftauchen will, ohne mein Wissen? Werde ich dann höflich aber bestimmt gebeten zu gehen? Mag jetzt eingebildet klingen, aber jemand dessen Hauptaugenmerk drauf liegt meine Bilder (bzw. Bilder mit mir drauf) möglichst weit im Internet zu verbreiten, um tausende von nicht mal namentlich bekannten "Freunden" zu beeindrucken hat meine Freundschaft (in physikalischer Natur, mit Handgeben und mit-Name-ansprechen) nicht verdient und kann mir den Buckel runterrutschen. Mein Geschenk nehm ich dann auch wieder mit, und in Zukunft überleg ich mir wer auf meine Geburtstage kommt. Und nein, ich feier nicht alleine.
Nicht zwingend. Wenn das Brautpaar dich haben will, musst du natuerlich trotzdem gehen. Auf den Bildern wird dein Gesicht einfach ersetzt. Durch etwas nach Wahl.
Scheinbar reicht es doch nur auf der Einladung auf den Umstand hinzuweisen, da davon ausgegangen wird, dass man einverstanden ist, wenn man die Einladung annimt und da auftaucht. http://www.fueak.bayern.de/arbeitsfelder/145348/index.php Zitronen F. schrieb: > Nicht zwingend. Wenn das Brautpaar dich haben will, musst du natuerlich > trotzdem gehen. Auf den Bildern wird dein Gesicht einfach ersetzt. Durch > etwas nach Wahl. Im Prinzip ja, allerdings würde das bedeuten dass man dich wohl trotzdem explizit ablichten wird müssen damit der Fotograf ja weiss wen er im Zuge der Nachberarbeitung entfernen soll.
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Zitronen F. schrieb: > Nicht zwingend. Wenn das Brautpaar dich haben will, musst du natuerlich > trotzdem gehen. Auf den Bildern wird dein Gesicht einfach ersetzt. Durch > etwas nach Wahl. Und du hast dann keine Wahl womit, es könnte dann z.B. ein hübsches Katzengesicht dort sein ;-) O.T.: Da laut der DSGVO für eine Veröffentlichung von Menschen von jedem abgebildeten eine explizite, schriftliche Erlaubnis vorliegen muß, glaube ich kaum daß der Fotograf einfach so die Bilder ausstellen oder ins Internet setzen kann. Selbst wenn der Auftraggeber dem zugestimmt hat. Ich würde heute keinen Fotograf mehr beauftragen wenn er mir nicht die uneingeschränkten exklusiven Verwertungsrechte abtritt.
Alex G. schrieb: > Und jetzt sag nicht "nicht auf Facebook posten". Früher zeigte man seine > Hochzeitsbilder auch jedem ungefragt :D Soziale Medien haben das > natürlich Verlangend es Menschens Teil von Gesellschaft zu sein, eifnach > nur auf die nächste Stufe gehoben. Ich weiß nicht, was Du so mit Deinen Bildern angestellt hast, aber ich habe eher selten Negative dauerhaft aus der Hand gegeben.
Alex G. schrieb: > Fällt dir ne bessere Lösung ein? Nein. Aber ich wuerde keinem Fotograf die Verwertungsrechte von Aufnahmen einer privaten Feier einraeumen. Mit den Bildrechten ist es ja immer so ne Sache, da gibts die Pamoramafreiheit, gilt vielleicht vor der Kirche. Sogar in der Kirche, da oeffentlich zugaenglich? Muss halt auch die Kirche ernsthaft mit drauf sein. Aufnahmen von Ereignissen darf man auch machen. Ein Gast wird einem anderen Hochzeitsgast das Fotografieren auch nicht verbieten koennen, solange er nicht selbst Hauptbestandteil der Aufnahme ist. Wie auch immer, wuerde ich so eine Einladung bekommen, dann wuerde ich das definitiv thematisieren. > Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam) > die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen! Facebook ist natuerlich uebel. Die lassen sich die Bildrechte durch Upload uebertragen. Der Staat duldet es. Interessant, wenn der Uploader gar keine Rechte am Bild hatte, weil er z.B. dem Fotografen diese gelassen hat. Ja, es geht immer noch ne Stufe abartiger.
Alex G. schrieb: > Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam) > die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen! > Und jetzt sag nicht "nicht auf Facebook posten". Früher zeigte man seine > Hochzeitsbilder auch jedem ungefragt die Bilder jemandem zu zeigen ist nicht das selbe wie veröffentlichen. ich finde es auch völlig in Ordnung, dass man die Bilder nicht ungefragt auf Facebook teilen darf. Man kann den abgebildeten Leuten doch vorab die Bilder zeigen und sie um ihr Einverständnis bitten. eine pauschale Einverständniserklärung vorab würde ich nicht unterschreiben. Die Bilder wo ich betrunken unter dem Tisch liege, müssen nicht unbedingt ins Internet.
Wenn man unbedingt ein Gruppenfoto im Fratzenbuch veröffentlichen will, kann man ja immer noch zwei Fotos machen: Erst eines für den "internen Gebrauch", dann eines für die Veröffentlichung. Und Zweiteres können ja dann alle verlassen, die nicht mit veröffentlicht werden.
TestX schrieb: > Und ja ein Profi ist teuer...nur wenn man sich überlegt, dass man gerade > bei Hochzeiten "mal eben" mit Equipment für 20k€ oder mehr ankommt + > ggf. 1-2 Assistenten + 1-2 "Arbeitstage" + 1 Woche Nachbearbeitung > versteht man wieso solche Summen verlangt werden. Ein Fotograf der seine ganzen Bilder nachbearbeiten muss, ist in meinen Augen kein Profi mehr. Ja ich weiß, dass das in der Branche der "Profi"knipser üblich ist. Aber der wahre Könner fotografiert so gut, dass eine Nachbearbeitung nicht mehr nötig ist.
Ein Profi hat schon vor 40 Jahren seine Bilder in der Dunkelkammer nachbearbeitet. Und genauso nimmt jemand, der sich einigermaßen mit Fotografie beschäftigt, auch heute nicht das, was so aus der Kamerautomatik rausfällt, nur weil der Entwickler des Algorithmus bei Nikon/Canon/whatever sich das so einbildet, sondern legt in Sachen Farbabstimmung und Co. halt selbst Hand an. Aber bei "Könnern" wie dir übernimmt halt der Softwareentwickler vom Kamerahersteller die Arbeit. Passt eh, die sollen ja auch nicht Arbeitslos werden.
K. L. schrieb: > Ein Fotograf der seine ganzen Bilder nachbearbeiten muss, ist in meinen > Augen kein Profi mehr. Ja ich weiß, dass das in der Branche der > "Profi"knipser üblich ist. Aber der wahre Könner fotografiert so gut, > dass eine Nachbearbeitung nicht mehr nötig ist. Naja, so ganz pauschal stimmt diese Aussage nicht. Auch heute noch haben Digitalkameras Schwierigkeiten bei Fotos, die sowohl sehr helle als auch sehr dunkle Bereiche beinhalten. Da kommt man um eine Nachbearbeitung eher selten herum, wenn man ein vernünftiges Resultat haben will. Ich gebe Dir aber Recht, dass man als Fotograf schon bei der Aufnahme so viel wie möglich richtig machen sollte. Dann muss man auch nur wenig nachbearbeiten oder vielleicht auch gar nicht.
Alex G. schrieb: > Denn Sache ist theoretisch dürftest du (selbst als Braut oder Bräutigam) > die Bilder sonst ja nicht mal auf Facebook teilen! Das darfst Du sowieso nicht. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den Bildern, und ohne seine Einwilligung darfst Du seine von Dir bezahlten Bilder nicht ins Internet stellen - sprich öffentlich zugänglich machen -, also auch nicht bei Facebook oder auf Deiner eigenen Webseite. Fotografen gehören leider zu der Spezies, die gern und bei jeder Gelegenheit auf ihre eigenen Rechte pocht, sich aber einen Scheiss um die Rechte anderer schert. Wer Kinder in der Schule, die regelmäßig den "Schulfotograf" bestellt, weiss was ich meine.
Roland L. schrieb: > Die Bilder wo ich betrunken unter dem Tisch liege, müssen nicht unbedingt ins Internet. Zu spät...
Karl K. schrieb: > Das darfst Du sowieso nicht. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den > Bildern, und ohne seine Einwilligung darfst Du seine von Dir bezahlten > Bilder nicht ins Internet stellen - sprich öffentlich zugänglich machen > -, also auch nicht bei Facebook oder auf Deiner eigenen Webseite. Unglaublich, in was für einer Zeit wir leben.
Oliver P. schrieb: > Unglaublich, in was für einer Zeit wir leben. Das ist aber m.W. schon einige Jahrzehnte so. War wahrscheinlich auch viele Jahrzehnte kein großartiges Thema weil es sowas wie das Internet nicht gab...
Karl K. schrieb: > Das darfst Du sowieso nicht. Der Fotograf hat das Urheberrecht an den > Bildern, und ohne seine Einwilligung darfst Du seine von Dir bezahlten > Bilder nicht ins Internet stellen Hängt halt einfach vom Vertrag ab. Für einen SW-Entwickler gilt erst mal genau das gleiche. Aber niemand würde z.B. einen Freelancer engangieren um eine Software zu schreiben, ohne im Vertrag sämtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber zu übertragen.
Cyblord -. schrieb: > ohne im Vertrag sämtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber zu > übertragen. Also erstmal musst Du zwischen Nutzungsrechten und Urheberrecht unterscheiden. Das Urheberrecht ist in Dtland prinzipiell nicht "verlierbar", das kann Dir der Auftraggeber nicht abkaufen. Und ja, natürlich kann man das Nutzungsrecht entsprechend formulieren. Die meisten Leute wissen davon nur nichts. Sieht man ja auch an den ganzen Urheberrechts- und Softwarelizenzmissverständnissen. Die Leute versuchen halt ihre täglichen Vorstellungen von Eigentum und Besitz auf die immaterielle Welt zu übertragen. Ich hab die Fotos gekauft, also kann ich damit machen, was ich will. Ein Bekannter hat das Luftbild seines Hofes von einem Kalender auf seine Internetseite gebracht. Zu meinem Einwand, er solle das besser lassen kam, er hat den Kalender doch gekauft. Ein Rechtsverdreher hat im Auftrag des Fotografen das Bild gefunden und wollte 3000 Eur haben. Der Fotograf selbst hat aber nicht gefragt, ob er die Luftbildaufnahme machen darf. Das ist wie mit den Schulfotografen, da werden erstmal ungefragt Fotos gemacht, dann die Eltern mit ungefragt angefertigten Fotomappen erpresst, und dann hat man noch Rennereien, die Bilder bei den Fotografen löschen zu lassen, damit sie nicht als Werbung im Internet landen oder beim nächsten Leak "verloren gehen". Meine Passfotos waren unter meinem Namen ganz locker auf dem Windows PC gespeichert, die haben überhaupt keinen Plan von Datenschutz. Ich mein, das war ja vor Jahren kein Thema, aber anscheinend wissen die Leute nicht, was Firmen wie Facebook mit Gesichtserkennung alles machen können.
ganz ehrlich? Nimm' nen andere Fotograf! Wenn der schon so kommt, dann hast Du ja wohl keinerlei Kontrolle darüber, welche Bilder wann, wo landen! Irgendwann mal kommt Tante Inge und ist mit Euch sauer weil auf Facebook Bilder vom betrunken Onkel Gerhard gepostet sind... Richtig ist, dass Fotografen Pakete mit unterschiedlichen Nutzungsrechten anbietet. Das beginnt bei uneingeschränkten Nutzungsrechte der digitalen Bilder samt Rohmaterial bis zu günstigsten Paket mit 100 ausgedruckten Bildern und nichts weiter - Vervielfältigung verboten. Aber: Kein Fotograf würde von mir die Erlaubnis erhalten, irgendwelche Bilder irgendwo zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung ausgewählter Bilder als Referenz auf seiner webseite oder entsprechenden Vermittlungsportalen mit Genehmigung meinerseits wäre ja generell nichts einzuwenden, aber eine Zusicherung, dass er alle Bilder verwenden darf ist ein No-Go!
Karl K. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> ohne im Vertrag sämtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber zu >> übertragen. > > Also erstmal musst Du zwischen Nutzungsrechten und Urheberrecht > unterscheiden. Das Urheberrecht ist in Dtland prinzipiell nicht > "verlierbar", das kann Dir der Auftraggeber nicht abkaufen. Das weiß ich. Ich schrieb auch explizit von Nutzungsrechten. Wo liest du was anderes?
Mark B. schrieb: > Naja, so ganz pauschal stimmt diese Aussage nicht. Auch heute noch haben > Digitalkameras Schwierigkeiten bei Fotos, die sowohl sehr helle als auch > sehr dunkle Bereiche beinhalten. Da kommt man um eine Nachbearbeitung > eher selten herum, wenn man ein vernünftiges Resultat haben will. Seit HDR ist das Thema ja wohl durch, macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich.
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Aaalso...ich habe 2014 das letzte Mal geheiratet und die professionelle Fotografin war nicht nur deutlich schlauer als eine Andere (parallele Hochzeit in anderen Räumen der Gaststätte, das Brautpaar wurde durch die nasse Wiese gejagt, Brautkleid sah dementsprechend aus..) sondern auch preiswert und unkompliziert. Ich bekam alle Rechte an den Bildern, die Rohdaten und hochauflösende nachbearbeitete Fotos auf einer DVD. an der Qualität der Fotos ist auch überhaupt nichts auszusetzen. Als Auftraggeber und Zahler stelle ich mir das auch so vor. Hier geht es aber um einen "Eventfotograf", also Jemanden der es gewohnt ist z.B. bei Konzerten die Fotorechte zu erwerben und die Früchte seiner Arbeit nachträglich bestmöglich zu vermarkten. Wenn er also bei diesem Auftrag von seinem sonstigen Tätigkeitsbereich ausgegangen ist, so ist für mich sein "Fehlverhalten" hier nicht erstaunlich.. Sich Rechte an Fotos von privaten Familienfeiern sichern zu wollen halte ich für "fischig" ..teilweise sehen ja Gäste am späten Abend etwas unvorteilhaft aus, ein solches Foto in der Presse wäre ein absolutes Nogo. Ich würde den Mann agitieren, wenn er von seiner Ansicht nicht abrücken möchte, würde ich im Interesse der anwesenden Gäste einen anderen Auftragnehmer bemühen. Gruß, Holm
Michael B. schrieb: > Seit HDR ist das Thema ja wohl durch, > macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich. Womit wir wieder beim Thema wären: vn n. schrieb: > Und genauso nimmt jemand, der sich einigermaßen mit Fotografie > beschäftigt, auch heute nicht das, was so aus der Kamerautomatik > rausfällt, nur weil der Entwickler des Algorithmus bei > Nikon/Canon/whatever sich das so einbildet, sondern legt in Sachen > Farbabstimmung und Co. halt selbst Hand an. > > Aber bei "Könnern" wie dir übernimmt halt der Softwareentwickler vom > Kamerahersteller die Arbeit. Passt eh, die sollen ja auch nicht > Arbeitslos werden.
Holm T. schrieb: > Aaalso...ich habe 2014 das letzte Mal geheiratet und die professionelle > Fotografin war nicht nur deutlich schlauer als eine Andere (parallele > Hochzeit in anderen Räumen der Gaststätte, das Brautpaar wurde durch die > nasse Wiese gejagt, Brautkleid sah dementsprechend aus..) Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm.
Michael B. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Naja, so ganz pauschal stimmt diese Aussage nicht. Auch heute noch haben >> Digitalkameras Schwierigkeiten bei Fotos, die sowohl sehr helle als auch >> sehr dunkle Bereiche beinhalten. Da kommt man um eine Nachbearbeitung >> eher selten herum, wenn man ein vernünftiges Resultat haben will. > > Seit HDR ist das Thema ja wohl durch, > macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich. Wir reden aber schon von richtigen Digitalkameras, nicht von Handyknipsen ;-) Ja, es gibt heutzutage so einige Smartphones mit denen man in einem begrenzten Anwendungsbereich gute Fotos machen kann. Für richtig gute Portraits, Sport, Tierfotografie, Langzeitbelichtungen, Makros etc. sind die aber nach wie vor nicht oder nur begrenzt zu gebrauchen.
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Matthias S. schrieb: > Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da > ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das > Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten > dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm. Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake.
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Cyblord -. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da >> ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das >> Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten >> dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm. > > Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate > später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake. Am Ende sind es die selben Pixelwerte in einem zweidimensionalen Array ;) Michael B. schrieb: > Seit HDR ist das Thema ja wohl durch, > macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich. Versuch mal ein HDR Bild von einem bewegten Motiv...
Cyblord -. schrieb: > Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate > später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake. Finde ich trotzdem noch besser als die ganzen Gäste nach der Kirche erst einmal 3h warten zu lassen, weil das Brautpaar fürs Photoshooting erstmal an die einzigartige Lokalität gekarrt werden muss wo man dann unter absolutem Zeitdruck versucht halbwegs entspannt wirkende Bilder zu machen. Wir haben im übrigen die Fotos vor der Kirche am Morgen gemacht. Das bedeutete zwar, dass ich die Braut schon vor der Kirche gesehen habe, dafür entspannt und ohne Zeitdruck im richtigen Licht die schönsten Fotos gemacht. Und nach der Kirche dann direkt mit den Gästen zum feiern.
Cyblord -. schrieb: > Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate > später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake. Nö, ist es nicht. Das war ja das Brautpaarshooting. Die Trauung für sich wurde natürlich dann und dort wo sie stattfand fotodokumentiert.
Matthias S. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Aaalso...ich habe 2014 das letzte Mal geheiratet und die professionelle >> Fotografin war nicht nur deutlich schlauer als eine Andere (parallele >> Hochzeit in anderen Räumen der Gaststätte, das Brautpaar wurde durch die >> nasse Wiese gejagt, Brautkleid sah dementsprechend aus..) > > Wir haben das ganze Brautpaarshooting auf den nächsten Tag verlegt. Da > ist man entspannter, kann sich die Tageszeit aussuchen (Abends ist das > Licht schöner), kann mal die Location wechseln und wenn die Klamotten > dreckig werden, ist das auch nicht so schlimm. Dem steht aber entgegen das 1. das Envronment nicht stimmt (Gäste sind nicht mehr da) und sich die Braut ein 2. Mal aufdonnern müßte nur fürs Fotoshooting. Meistens hat man da nicht wirklich Lust drauf.. Gruß, Holm
Matthias S. schrieb: > Brautpaarshooting Paar. Das sind zwei Leute. Die Gäste waren wohl dort zugegen: Matthias S. schrieb: > dann und dort wo sie stattfand fotodokumentiert Das zweite Mal Aufbrezeln, ja, da musste sie dann wohl durch...
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Michael B. schrieb: > Seit HDR ist das Thema ja wohl durch, > macht eine HTC One ganz von alleine ordentlich. Ist halt nur so, dass du wie immer keine Ahnung hast und rumpalaberst. Weder weißt du wie ein HDR in Wirklichkeit ohne Tone Mapping aussieht, noch wie ein HDR in der Fotografie erzeugt wird. Ganz zu schweigen davon, ob man so ein HDR mal eben mit dem Auslöser für jedes x-beliebige Motiv erzeugen kann. Natürlich hast du dir dein tolles "HDR" im Handy noch nie auf einem größeren Screen als dem Handy angeschaut und weißt daher auch nicht, dass dein tolles "HDR" scheiße aussieht und für professionelle Ansprüche nicht ausreicht.
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Alex G. schrieb: >> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate >> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake. > Am Ende sind es die selben Pixelwerte in einem zweidimensionalen Array > ;) Vielleicht hat sich das die NASA bei den bemannten Mondlandungen auch gedacht.
Johnny B. schrieb: > Alex G. schrieb: >>> Ist dann halt Fake. Man könnte dann auch gleich die Hochzeit 2 Monate >>> später für Film und Fotos nachspielen. Genau so Fake. >> Am Ende sind es die selben Pixelwerte in einem zweidimensionalen Array >> ;) > > Vielleicht hat sich das die NASA bei den bemannten Mondlandungen auch > gedacht. Dort sollte man die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch viel mehr in den Vordergrund stellen als Bilder von ner Flagge. Blöderweise muss letzteres sein damit nicht-Wissenschaftler bereit sind, Geld für sowas locker zu machen.
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Holm T. schrieb: > (Gäste sind > nicht mehr da) Also ich kenne kein BrautPAARshooting, bei dem Gäste anwesend sind. Meistens wird das dann kurz vor der Kirche/dem Standesamt schnell da irgendwo in der Nähe durchgezogen... Und Matthias L. hats ja auch schon erwähnt, der zweite Satz erklärt das mit den Gästen: Matthias S. schrieb: > Die Trauung für sich wurde natürlich > dann und dort wo sie stattfand fotodokumentiert. Schon irgendwie Schade, wenn bei einem Dreizeilen-Beitrag nur 1,5 Zeilen gelesen werden... Holm T. schrieb: > Meistens hat man da nicht wirklich Lust drauf.. Darf ja auch jeder für sich selbst entscheiden. Wir hatten nicht die Lust auf den Stress.
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