Gibt es eine lizenzrechtliche Möglichkeit (technisch geht es sowieso nicht) zu verhindern, dass jemand sich den freien Quellcode eine App nimmt, eventuell mit diversen Trackern "anreichert" und dann in den Playstore stellt? Die GPL kann ja meiner Meinung nach so etwas nicht verhindern. Im Moment sehe ich die einzige Möglichkeit darin, nur die apk über meine Webseite anzubieten. Denn wenn ich sie auf F-Droid veröffentliche kann ja jeder den Quellcode nehmen, die App bauen und im PS veröffentlichen. Oder? Jörg
So eine Einschränkung geht nicht mit irgendeiner Open-Source™-Lizenz, weil das gegen Punkt 6 verstoßen würde: https://opensource.org/osd#fields-of-endeavor Du musst dir schon deine eigene JöL schreiben, die genau das verbietet.
Ueblicherweise gibt man den Quellcode frei, wenn es einem egal ist, was andere damit machen...
:
Bearbeitet durch User
Zunächst: Ich bin kein Anwalt. Ich sehe keinen Grund, warum man eine derartige Bedingung nicht in eine Lizenz aufnehmen könnte. Man kann jenachdem auch bestehende Lizenzen erweitern. Das Problem ist halt, wenn dagegen jemand verstösst, will man das dann wirklich verfolgen, mit den ganzen Prozessen und womöglich auch Kossten, die damit verbunden wären? "freien Quellcode" ist etwas unspezifisch. Man unterscheidet in der Regel: - Freie Software -> uneingeschränkt nutzbar, veränderbar, etc. aber nicht zwangsläufig gratis. Kann mit oder ohne Copyleft kommen. - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig gratis oder anderweitig nutzbar. - Freeware -> Die Software ist gratis, muss aber nicht zwangsläufig öffentlich usw. sein. Im falle der GPL gibt es anscheinend Firmen, die einem bei der Durchsetzung seiner Rechte helfen. Die GPL kann man meiner Meinung nach nicht direkt verändern, obwohl es das wohl auch schon gab, und hat eine Klausel gegen weitere Einschränkungen. In dem Fall würde ich aber nicht auf deren Unterstützung hoffen. Viele Entwickler sind ziemlich unflexibel, wenn es um Lizenzen geht. Oft wird nur geschaut, ob es sich um eine wohlbekannte und/oder von der FSF anerkannte Lizenz handelt, beliebt sind z.B. MIT, BSD, GPL und co., Apache, etc. Wenn es um Freie Software geht, sind viele läute sehr heikel. In der regel ist es so, das wenn man irgendeine Einschränkung macht, sei es der Verkauf, das aufnehmen in einen Appstore, oder, so nehme ich an, keine Werbung, wird es in der regel von vielen, inklusive der FSF, nicht mehr als freie Software anerkannt, und Distributionen wie Debian nehmen derartige Software nicht mehr auf, ausser vielleicht in non-free.[1] Selbst das Vorhandensein des fundamentalen Copyleft aber auch dessen Absenz in Lizenzen hat eine gemischte Rezeption. 1) Beispiel "Commons Clause": https://commonsclause.com/ https://www.fsf.org/blogs/licensing/recent-licensing-updates https://www.gnu.org/licenses/license-list.html.en#comclause https://www.linuxjournal.com/content/redis-labs-and-common-clause
Name H. schrieb: > Ueblicherweise gibt man den Quellcode frei, wenn es einem egal > ist, was > andere damit machen... Nicht so pauschal. Manchen ist es egal was andere machen, solange die Software frei und offen bleibt. Manchen ist es egal ob es offen bleibt, aber sie bestehen darauf daß wenigstens ihr Name nicht entfernt wird. Manchen ist es egal wer es benutzt, es sei denn es handelt sich um eine Regierung von der "Achse des Bösen". Und ein kleiner Teil sagt tatsächlich "macht doch was ihr wollt".
DPA schrieb: > - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig > gratis oder anderweitig nutzbar. Nach GNU-Definition ja, die OSI hingegen definiert das im Wesen komplett anders.
Eventuell eignet sich ja die NPOSL-3.0 https://opensource.org/licenses/NPOSL-3.0 Damit hätte man zumindest eine gewisse Handhabe, falls ein verseuchter Klon im Playstore auftaucht (ich selbst habe kein Google Konto und werde da auch sicherlich nichts veröffentlichen). Denn ein Klon mit Werbung wäre ja nicht mehr Non-Profit. Das werde ich mir auf jeden Fall noch näher anschauen. Jörg
Jemand schrieb: > DPA schrieb: >> - Open Source -> Der Quellcode ist öffentlich, aber nicht zwangsläufig >> gratis oder anderweitig nutzbar. > > Nach GNU-Definition ja, die OSI hingegen definiert das im Wesen komplett > anders. Open Source war vor der OSI aber eher so verstanden. Mir gefällt das nicht, dass das so umdefiniert wurde. Natürlich lässt sich der Begriff "Open Source" besser vermarkten als "Freie Software", und klar, beide Begriffe sind auf ihre eigene Weise schlecht gewählt, aber wenn ich irgendwo "Open Source" höre, dann gehe ich nicht gleich davon aus, dass nach OSI Standards vorgegangen wird, und selbst wenn, reflektiert FSFs Freie Software viel eher meine Interessen als OSIs Open Source. Wie auch immer, legen wir für die nachfolgende Diskussion "Open Source" als die OSI Version fest, das andere können wir ja erstmal "Public Source" oder so nennen. Joerg W. schrieb: > Eventuell eignet sich ja die NPOSL-3.0 Nö, die ist ungeeignet. Siehe: https://opensource.stackexchange.com/questions/5776/why-is-the-non-profit-open-software-license-nposl-osi-approved#answer-5777
So nebenbei, hier noch eine grosse Liste bekannter Lizenzen, und ob die FSF und/oder die OSI diese anerkennt: https://spdx.org/licenses/ Und hier noch License-exceptions: https://spdx.org/licenses/exceptions-index.html PS: Eine geeignete ist, soweit ich gesehen habe nicht darunter.
Ich habe schon öfter Lizenzen gelesen, die besagten, dass man damit machen kann was man will ausser sie für militärische Zwecke zu nutzen. Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung wohl nicht standhalten. Ausserdem würde ich bezweifeln dass das irgendeine militärische Einrichtung beeindrucken würde. In USA kann man sogar die Software beschlagnahmen (und NUR militärisch nutzen), wenn angeblich die nationale Sicherheit davon abhängt - passiert z.B. bei Verschlüsselungssoftware. Georg
georg schrieb: > Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung > wohl nicht standhalten. Warum nicht? Was willst du daran juristisch prüfen? Als Urheber (in D) kannst du in eine Lizenz reinschreiben, was immer du willst. Das eigentliche Problem wurde weiter oben schon genannt: solange du nicht willens und in der Lage bist, Lizenzverstöße aufzudecken und zu verfolgen, kannst du dir das auch sparen. Oliver
Oliver S. schrieb: > georg schrieb: >> Die waren aber selbstgestrickt und würden einer juristischen Prüfung >> wohl nicht standhalten. > > Warum nicht? Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und wasserdicht zu formulieren. > Was willst du daran juristisch prüfen? Als Urheber (in D) > kannst du in eine Lizenz reinschreiben, was immer du willst. Klar, aber wenn man jemanden wegen Lizenzverstoß verklagen will, dann wird sie ganz offensichtlich juristisch geprüft, um zu sehen, ob die Klage überhaupt Bestand hat. Eine Lizenz soll schließlich eigentlich ein rechtlich bindender Vertrag sein.
Joerg W. schrieb: > Gibt es eine lizenzrechtliche Möglichkeit (technisch geht es sowieso > nicht) zu verhindern, dass jemand sich den freien Quellcode eine App > nimmt, eventuell mit diversen Trackern "anreichert" und dann in den > Playstore stellt? Wie sollte das gehen? Eine Lizenz ist ein Dokument. Quasi ein Stück Papier. Ein Dokument kann nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass man es bricht.
Rolf M. schrieb: > Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und > wasserdicht zu formulieren. Nö. Überhaupt nicht. Man kann die so formulieren, wie man das möchte. Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht. Ob es dann mit juristischen oder sonstigen Winkelzügen möglich wäre, die Linzenz zu umgehen, ist eine andere Frage. Die wird erst relevant, wenn tatsächlich mal ein Richter darüber zu entscheiden hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist allerdings sehr klein. Oliver
Mark B. schrieb: > Ein Dokument kann > nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass > man es bricht. Es kann aber verhindern daß diese Tat jemals rechtmäßig geschehen kann. Und es befestigt einen juristischen Haken an dem man es im Einzelfall eventuell noch greifen und stoppen kann.
Bernd K. schrieb: > Mark B. schrieb: >> Ein Dokument kann >> nichts verhindern. Genau so wenig wie ein Gesetz verhindern kann, dass >> man es bricht. > > Es kann aber verhindern daß diese Tat jemals rechtmäßig geschehen kann. > Und es befestigt einen juristischen Haken an dem man es im Einzelfall > eventuell noch greifen und stoppen kann. Das ist richtig. Bedeutet aber dann, dass man im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt damit beauftragt, Lizenzverstöße zu verfolgen. Und Anwälte arbeiten bekanntlich nicht für umsonst.
Eigentlich hast du 2 Möglichkeiten: 1) Einen anwalt fragen 2) Eine bestehende Lizenz selbst anpassen, und auf das Beste hoffen. Ich würde es auf der MIT Lizenz aufbauen: https://opensource.org/licenses/MIT Ich Versuchs mal, Verwendung auf eigene Gefahr ;)
1 | The be nice License |
2 | |
3 | Copyright <YEAR> <COPYRIGHT HOLDER> |
4 | |
5 | Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the "Software"), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions: |
6 | |
7 | 1) This software mustn't be modified, combined or distributed with other |
8 | software in a way which: |
9 | 1.a) makes it display, open or redirect to advertisements, or serve in any other way to advertise something |
10 | 1.b) makes it track the user and/or send private information about the user to a 3rd-party, except to the extent necessary for the software to fulfill its purpose |
11 | 1.c) adds DRM restrictions and/or any kind of online activation |
12 | 1.d) adds any kind of activation which in some way or at some point requires the disclosure of personal informations other than such necessary for fulfilling a payment for buying the software |
13 | 1.e) requires a connection to a server in such a way that shutting down the server would make the software unusable or remove a majority of it's functionality |
14 | 1.f) requires or incentives the purchase of additional content or parts of the software from within the software, directly or indirectly, not even implicitly (by intentionally including an anoyance or impare the usabillity of the software for example). But the sale of the software itself is allowed. Providing a demo version of the software too, provided everyone is clearly and consisely informed that it is a demo an what that means. |
15 | |
16 | 2) If the software is not provided free of charge, it must be sold as a whole and without recurring fees. Subscription models are not allowed. |
17 | |
18 | The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies or substantial portions of the Software. |
19 | |
20 | THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE. |
Die Lizenz verbietet den Weiterverkauf oder nicht Wiederveröffentlichung aber nicht. (PS: Das ist natürlich dann technisch gesehen keine Freie Software und auch keine Open Source mehr, und vermutlich auch inkompatibel mit der GPL. Ich bin mir nicht sicher, ob es auch zu einer regulären MIT Lizenz inkompatibel wäre.)
Oliver S. schrieb: > Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht. Klar kannst du reinschreiben was du möchtest, es kann dann aber im Zweifelsfall sein dass sich Anwälte und Richter erstmal drüber totlachen. Und das ist nicht wirklich der Sinn einer Lizenz. Georg
Oliver S. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> Weil man schon etwas Ahnung von Juristerei braucht, um die korrekt und >> wasserdicht zu formulieren. > > Nö. Überhaupt nicht. Man kann die so formulieren, wie man das möchte. > Ganz ohne juristischen Beistand. Es gilt dann, was da steht. > > Ob es dann mit juristischen oder sonstigen Winkelzügen möglich wäre, die > Linzenz zu umgehen, ist eine andere Frage. > > Die wird erst relevant, wenn tatsächlich mal ein Richter darüber zu > entscheiden hat. Ja, genau das hab ich ja auch geschrieben, in dem Teil, den du nicht zitiert hast.
Ich habe inzwischen beschlossen, doch bei der GPLv3 zu bleiben und das Ganze etwas spezieller und für die Mehrheit einfach uninteressant zu machen. Wenn es das nicht sowieso schon ist... Aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise und Anregungen. Jörg
georg schrieb: > Klar kannst du reinschreiben was du möchtest, es kann dann aber im > Zweifelsfall sein dass sich Anwälte und Richter erstmal drüber > totlachen. Und das ist nicht wirklich der Sinn einer Lizenz. In D wird das nicht passieren. Prinzipiell herrscht hier Vertragsfreiheit, du darfst in die Lizenz schreiben, was du willst. Im Zweifelsfall wird das sogar ein Richter für dich durchsetzen. Aber der Fall, um den es hier geht, spielt nicht in D. Da wird jemand aus Ru von einem Server in CN Software auf den playstore in USA hochladen (oder auch beliebig anders, das ist nur ein Beispiel). Und in dem Fall ist es wirklich völlig egal, wie viele Anwälte da an dem Text gefeilt haben. Einen Richter wird der Fall niemals zu sehen bekommen, der sich dann totlachen könnte. Oliver
:
Bearbeitet durch User
Oliver S. schrieb: > In D wird das nicht passieren. Prinzipiell herrscht hier > Vertragsfreiheit, du darfst in die Lizenz schreiben, was du willst. Im > Zweifelsfall wird das sogar ein Richter für dich durchsetzen. Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen ist sie dennoch unwirksam, auch wenn der Lizenznehmer der Klausel explizit zustimmt (z.B. per "Ich stimme zu"-Button). Gut, vorher muss natürlich erfolgreich geklagt werden...
Le X. schrieb: > Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht > verstoßen ist sie dennoch unwirksam Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. Wer nicht weiss was das ist sollte sowieso die Finger vom Selberformulieren lassen. Es ist halt doch nicht so einfach wie sich Kleinfritzchen das vorstellt. Georg
georg schrieb: > Le X. schrieb: >> Wenn eine Lizenz Klauseln enthält die gegen geltendes deutsches Recht >> verstoßen ist sie dennoch unwirksam Oder es kann auch passieren, dass man eine Formulierung ungünstig gewählt hat und diese dann nicht den gewünschten Effekt hat, weil ein Jurist sie anders auslegen kann als gemeint. > Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. > Wer nicht weiss was das ist sollte sowieso die Finger vom > Selberformulieren lassen. Es ist halt doch nicht so einfach wie sich > Kleinfritzchen das vorstellt. Und genau das war die ursprüngliche Aussage: Man sollte von Juristerei etwas Ahnung haben.
georg schrieb: > Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. Unglaublich, wie in DE das alles überverkompliziert wird. In der Schweiz ist das der Default, OR Art. 20 Abs. 2: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#a20 Wie funktioniert das eigentlich, wenn jemand aus einem anderen Land dagegen verstösst, muss man sich dann wieder mit deren Rechtsunsinn von deren Jurisdiktion usw. herumschlagen? Oder kann man festlegen, wo die Verfahren sind und welches recht angewendet werden soll? Normalerweise ist das rein innerhalb der Schweiz sehr simpel mit den Verträgen. Es ist so extrem simpel, jedesmal wenn ich was einkaufe hab ich wieder einen Abgeschlossen. Und auch die Richter hier versuchen noch, die Intention der Beteiligten zu verstehen. georg schrieb: > Ja, die Lizenz - es sei denn sie enthält eine salvatorische Klausel. Von einem anderen Blickwinkel betrachtet, sollte die Lizenz tatsächlich ungültig werden, würde das doch Heissen, dass eigentlich alle die Rechte verlieren, die ich ihnen gab. Solange ich noch der alleinige Urheber aller Quellen usw. bin, kann ich einfach eine neue Lizenz ausstellen. Ein Lizenznehmer der gegen die Lizenzbedingungen verstossen hat, wäre hingegen trotzdem noch ziemlich am Arsch, denn er hätte die Software ja dann gar nicht erst verwenden dürfen (Ausser eventuell jenachdem rein Privat).
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.