Forum: Ausbildung, Studium & Beruf defekter FI - Anlage dennoch in Betrieb


von Anonymer (Gast)


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Guten Tag,

ich muss mich an Euch wenden um zu erfahren ob folgendes zulässig ist.

Bei einer routinemäßig elektrischen Überprüfung einer Maschine wurde 
festgestellt das mehrere FI's außerhalb ihres zulässigen Fehlerstromes 
auslösen. Es wurde daraufhin von jemanden entschieden die Maschine nach 
der Prüfung dennoch wieder in regulären Betrieb zunehmen. Jetzt 
wissentlich das die Maschine elektrisch nicht sicher ist. Laut meiner 
Auffassung ist das unzulässig. Personenschutz geht vor Produktion.

Meine Frage an die Fachleute. Darf die Maschine im Gesamten mit defekten 
FI regulär wieder in Betrieb genommen werden? Oder müssen nur die 
betroffenen Maschinenkomponenten außer Betrieb genommen werden? Die 
Komponenten die vom defekten FI versorgt werden. Was in dem Zuge auch 
nicht passiert ist.
Darf man bis zur Klärung die Arbeiten an dieser Maschine verweigern?
Mein Verstand und Selbstschutz sagt mir erstmal ja.

Beitrag #5786110 wurde von einem Moderator gelöscht.
von otta (Gast)


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Du möchtest doch nur nicht arbeiten ;) ...
Ernsthaft einen FI auszutauschen dauert <10 Minuten. Das sollte auch 
dein cheff verkraften.

von Anonymer (Gast)


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Guten Tag,

ich habe dabei nichts zu entscheiden. Bin nur einer der im Störungsfall 
solche Maschinen repariert. Klassische Instandhaltung.

Technisch zuständig ist der Maschinenverantwortliche.
Bei Kenntnis über diese elektrische Unzulänglichkeit hätte jedoch auch 
mein Vorgesetzter sofort handeln müssen. Hat er jedoch nicht. Er hätte 
die Maschine also wieder außer Betrieb nehmen müssen. Egal ob der 
Maschinenverantwortliche dabei im Kreis springt.

Selbst wenn ich mir das schriftlich geben lasse habe ich nichts davon 
wenn ich durch einen Stromschlag verunglücke. Das sagt mir mein gesunder 
Verstand. Ein Schriftstück hilft mir hier nicht weiter.

Warum der FI nicht sofort getauscht wurde kann ich nicht sagen. 
Vermutlich ist keiner am Lager. Hätte man den gleich bestellt hätte man 
beide schon längst wechseln können.

Gibt es irgendwo in einer VDE o.ä. was geschrieben das 
Anlagen/Anlagenteile mit defekten Personenschutz nicht in Betrieb gehen 
dürfen?

von oszi40 (Gast)


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Deine Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Berufsgenossenschaft, 
deren Anschrift sichtbar in der Firma aushängen sollte könnten nützlich 
sein.

von Anonymer (Gast)


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Guten Tag,

nochmal anders gefragt. Ist eine elektrische Prüfung nach BGV-A3 wie 
eine Art TÜV Siegel anzusehen? Oder ist das nur eine Art informative 
Prüfung? Wenn der Prüfer die Betriebserlaubnis nicht erteilt und der 
Maschinenverantwortliche sich darüberhinweg setzt und die Maschine damit 
unerlaubterweise wieder in Betrieb nimmt, dann verletzt er doch 
Vorschriften. Oder nicht? Er kann doch die Verantwortung bei Arbeiten an 
der "defekten Maschiene" nicht einfach weiter delegieren?

von Jens M. (schuchkleisser)


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Der, der die BGVA3 macht (die jetzt glaub ich VDE0701/0702 ist) hat die 
MAschine außer Betrieb zu nehmen, wenn sie nicht sicher ist.
Wenn jemand anders das Schloß am Hauptschalter abknipst, ist der 
verantwortlich.

von Auch anonym (Gast)


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Jens M. schrieb:
> Der, der die BGVA3 macht (die jetzt glaub ich VDE0701/0702 ist) hat die
> MAschine außer Betrieb zu nehmen, wenn sie nicht sicher ist.

Naja, in vielen Firmen wird die Prüfung der Elektrogeräte halt gemacht 
weil es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Das bei dieser Prüfung Defekte 
oder Unregelmäßigkeiten auftreten ist nicht vorgesehen. Ich habe selbst 
schon erleben dürfen, wie der Prüfer vom GF rund gemacht wurde und wegen 
Sachbeschädigung fast gefeuert wurde, weil er sich erdreistet hat, zwei 
unsichere Geräte von recht geringem Wert dauerhaft außer Betrieb zu 
nehmen.

Von daher wundert es mich nicht, wenn solche Prüfergebnisse ignoriert 
werden. Man sieht nur die Stunde Produktionsausfall. Das durch die 
defekte Maschine einer drauf gehen kann, wird durch unsere 
Wirtschaftseliten ausgeblendet. Solange es den GF nicht selbst 
betrifft...

Bei solchen Bedingungen kann man eigentlich nur den Tipp geben, so 
schnell wie möglich da zu verschwinden. Dass das nicht immer möglich 
ist, weiß ich auch.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Wenn jemand auch nur zum Arzt geht, weil er einen geschossen bekommen 
hat und jetzt die Pumpe nervös ist, wird sich die BG mal ganz gepflegt 
die Aufkleber und Formulare ansehen. Und tschüss Betriebselektriker.
Das müsste ich mir nicht antun.
Wenn der Alte will das ich prüfe, dann tu ich das. Wenn er das nicht 
will, lass ich es.
Da gibt mir jedes Gericht recht.

von Oliver S. (oliverso)


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Was für eine Maschine ist das denn, daß da ein FI drin ist?

Oliver

von ZF (Gast)


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Die Maschine ist klar als unsicher identifiziert worden. Die Reparatur 
ist Pillepalle. Da sollte man nicht diskutieren müssen.

In dem Bereich auf der Arbeit den ich überblicke, vielleicht 50 RCDs, 
ist gefühlt jedes Jahr im Mittel einer (ohne dass ich Statistik darüber 
betreibe), der durch die Zeit-Strom-Prüfung fällt. Wird von den Jungs 
die messen sofort gewechselt, ist doch echt kein Thema. Ist schnell 
gemacht und das Ersatzteil wird Deine Firma nicht in die Insolvenz 
treiben.

von Rainer Z. (mrpeak)


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Anonymer schrieb:
> Ist eine elektrische Prüfung nach BGV-A3 wie
> eine Art TÜV Siegel anzusehen? Oder ist das nur eine Art informative
> Prüfung? Wenn der Prüfer die Betriebserlaubnis nicht erteilt und der
> Maschinenverantwortliche sich darüberhinweg setzt und die Maschine damit
> unerlaubterweise wieder in Betrieb nimmt, dann verletzt er doch
> Vorschriften. Oder nicht? Er kann doch die Verantwortung bei Arbeiten an
> der "defekten Maschiene" nicht einfach weiter delegieren?

Der Aufkleber dient lediglich als INFORMATION darüber, wann die letzte 
Prüfung erfolgreich durchgeführt wurde. Wenn die Prüfung gestern 
erfolgreich durchgeführt wurde, dann kann das Gerät heute trotzdem 
potentiell todbringend sein. KANN!

Jens M. schrieb:
> Der, der die BGVA3 macht (die jetzt glaub ich VDE0701/0702 ist) hat die
> MAschine außer Betrieb zu nehmen, wenn sie nicht sicher ist.

Richtig. Heißt jetzt übrigens DGUV-V3.

Anonymer schrieb:
> Meine Frage an die Fachleute. Darf die Maschine im Gesamten mit defekten
> FI regulär wieder in Betrieb genommen werden? Oder müssen nur die
> betroffenen Maschinenkomponenten außer Betrieb genommen werden?

Eine RCD-Pflicht besteht nur dort wo Menschen arbeiten. Innerhalb von 
Roboterzellen sind z.B. keine RCDs vorgeschrieben. Wenn ein RCD 
vorhanden ist und dieser defekt ist, dann ist davon auszugehen dass 
dieser vorgeschrieben ist und es ist daher naheliegend, die Maschine zu 
sperren.

Anonymer schrieb:
> Darf man bis zur Klärung die Arbeiten an dieser Maschine verweigern?

Der Anlagenverantwortliche oder die VEFK MUSS die Maschine sperren.

von Wühlhase (Gast)


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Im schlimmsten Fall: Lass dir die Anweisung deines Chefs entgegen deiner 
Bedenken schriftlich geben. Setz einen Schriebs auf, aus dem alle 
relevanten Namen hervorgehen, daß du deinem Chef klargemacht hast was 
kaputt ist und welche Folgen das haben kann, und daß er deine Einwände 
verstanden hat. Und du unter diesen Vorraussetzungen der Anweisung 
deines Chefs Folge leistest und er die Verantwortung für alle Folgen 
trägt.
Den Chef läßt du natürlich unterschreiben bevor du da was freigibst.

Sollte der Drop schon gelutscht sein und die Maschine jetzt unsicher 
laufen: Schreib eine Email (Zusammenfassung des Sachverhalts zu ihrer 
Kenntnisname oder so ähnlich) an deinen Chef und schicke sie mit der 
Option "Sendebericht vom Server anfordern". Nicht (oder allenfalls auch) 
die Empfangsbestätigung vom Empfänger, denn die kann man ablehnen, 
Server sind da in der Regel freundlicher.
Beides, die gesendete Email und die Serverbestätigung sowie die gesamte 
weitere Korrespondenz (sofern es eine gibt) druckst du dir aus und 
nimmst das mit nach Hause. Die Email so ausdrucken daß daraus hervorgeht 
wann sie abgesendet wurde. Und idealerweise noch irgendwo ein Backup.

Das sollte eigentlich reichen um deinen Arsch juristisch zu retten. 
Nicht schön daß es soweit kommt, aber du bist halt nur die Exekutive. 
Mehr sehe ich nicht, was du tun kannst.

von Dr.Who (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Den Chef läßt du natürlich unterschreiben bevor du da was freigibst.

Und was ist, wenn der das Spiel nicht mit macht?

> Schreib eine Email (Zusammenfassung des Sachverhalts zu ihrer
> Kenntnisname oder so ähnlich) an deinen Chef und schicke sie mit der
> Option "Sendebericht vom Server anfordern". Nicht (oder allenfalls auch)
> die Empfangsbestätigung vom Empfänger, denn die kann man ablehnen,
> Server sind da in der Regel freundlicher.

Eine Email, auch mit Empfangsbestätigung, ist schon wegen der
fehlenden Unterschrift nicht Prozessfest. Das sollte man per
Fax machen, dass man auch unterschreiben kann. Das ausgedruckte
Journal hat dann Beweiskraft.

Wenn da Vorschriften ignoriert werden, wird das nicht nur die
BG interessieren, sondern auch die Betriebshaftpflicht, die
ungern im Schadenfall bezahlen will. Evtl. sollte man den Chef
mal dann daran erinnern, wenn er meint, Menschenleben sind ihm egal.
Kann schnell zu seinem Ruin führen, aber auch den Verantwortlichen
kann eine Mitschuld treffen. Die Verantwortlichkeit sollte schriftlich
fixiert sein. Nur nach weitreichendem Weisungsrecht des Arbeitgebers
solche Arbeiten auszuführen ist zu gefährlich.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Ich glaube kaum, das bei einer fahrlässigen Tötung ein einfacher Schrieb 
hilft, unterschrieben vom Chef oder nicht.
Sonst hätten die ganzen Nazis ja auch alle sagen können "Hitler hats 
befohlen".

Bei einer Kündigung der Firma dagegen hätte der Richter sicherlich 
Verständnis, wenn man Missstände aufdeckt die Leben gefährden.

von Wühlhase (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Eine Email, auch mit Empfangsbestätigung, ist schon wegen der
> fehlenden Unterschrift nicht Prozessfest. Das sollte man per
> Fax machen, dass man auch unterschreiben kann. Das ausgedruckte
> Journal hat dann Beweiskraft.

Warum sollte irgendeine Unterschrift irgendetwas "prozessfest" (was 
heißt das eigentlich) machen?

Es geht darum, nachvollziehbar darzulegen, daß der TO seiner 
Informationspflicht nachgekommen ist und seinen Chef über die Folgen 
aufgeklärt hat. Und das er auf Weisung wider seiner Einschätzung 
gehandelt hat. Einem Richter wird wohl ohne größere Probleme 
klarzumachen sein, daß er eine Unterschrift nicht aus seinem Chef 
herausprügeln kann.

Eine solche Email wäre mindestens ein Indiz für die Vorgeschichte, das 
ist weitaus besser als ein ausgedrucktes Fax ohne Unterschrift des Chefs 
oder eine reine Aussage. Der Chef kann sich vielleicht noch darauf 
herausreden, die Email nicht erhalten zu haben (dann kann man sich immer 
noch die Serverlogs ansehen, falls vorhanden). Aber selbst dann kann 
diese Email noch als Indiz dienen da es doch unsinnig ist, eine Email 
"Zusammenfassung des Gesprächs vom xx.yy. ..." ohne Anlass zu schreiben 
da aus der Reaktion hervorgehen würde, wieviel an dieser Email dran ist.

Wenn es eine Rückantwort gibt - selbst wenn diese lautet "Ich weiß von 
nix" - ist das ein Nachweis dafür daß der Chef Kenntnis vom Inhalt der 
ersten Email hatte und darauf hätte reagieren müssen.


Auch Richter schreiben heutzutage Emails, zumindest sicherlich die 
meisten. Und die werden das schon entsprechend einzuordnen wissen. Eine 
Email sollte mindestens ausreichen, um gewisse Fragen aufzuwerfen-und 
die wollen erstmal schlüssig beantwortet werden.

von Oliver S. (oliverso)


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Ich wiederhole meine Frage von oben: was ist das denn für eine Maschine?

Und ansonsten zieht der Thread hier nur wieder die alte Wahrheit, daß 
Sicherheit ein Gefühl, und kein Zustand ist.

Oliver

von A. S. (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Ich wiederhole meine Frage von oben: was ist das denn für eine Maschine?

Und konkret: Welche Aufgaben haben die RCDs dort.

Wenn sie rein funktional für was auch immer sind um was auch immer zu 
tun und eben nicht in irgend ein Sicherheitskonzept eingehen, dann 
können doch Erfahrungen aus typischen Hausinstallationen genau keine 
Analogie herbeizaubern.

Und was heisst in diesem Fall "außerhalb"?

Außerhalb der typischen Daten im Datenblatt? Außerhalb der VDE? 
Außerhalb der Mindestanforderung nach Sicherheitsbetrachtung?

heißt außerhalb vielleicht sogar "zu früh"?

von Oliver S. (oliverso)


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So isses.

Wenn der RCD da eine Steckdose schützt, die für den normalen Betrieb 
nicht benötigt wird, dann schaltest du die halt einfach ab, und fertig. 
Das hat für die Sicherheit der Maschine keinerlei Bedeutung.

Wenn es sich allerdings um eine Herz-Lungenmaschine auf der 
Intensivstation handelt, sieht das anders aus.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Anonymer (Gast)


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Guten Tag,

ich habe es so sachlich wie möglich gemeldet. Die RCD schützen die an 
der Maschine arbeitenden Menschen. Ich verstehe die Frage nicht. Ob das 
der Anlagenbediener, der Instandhalter oder die manchmal vorbeikommende 
Putzfrau ist spielt doch keine Rolle. Für bestimmte Komponenten hängen 
Stromkabel rum die bewegt werden, die können aufscheuern usw.

Übrigens sind die RCD bestellt wurden, allerdings aus Übersee beim 
Anlagenhersteller. Sind ABB F364 63A 4polige 30mA. Ob das exotische 
Typen sind kann ich nicht beurteilen.

von Nochmal zum Teufel (Gast)


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Jetzt rück bitte mal ganz konkret die Fakten auf den Tisch. Das kann 
doch nicht so schwierig sein.


Was für eine Maschine und was für welche FIs?

Wer ist der Herstellerr?

Wer hat sie installiert?

Nach welchen Vorgaben?

von Ansgar K. (malefiz)


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Oliver S. schrieb:
> So isses.
>
> Wenn der RCD da eine Steckdose schützt, die für den normalen Betrieb
> nicht benötigt wird, dann schaltest du die halt einfach ab, und fertig.
> Das hat für die Sicherheit der Maschine keinerlei Bedeutung.
>
> Wenn es sich allerdings um eine Herz-Lungenmaschine auf der
> Intensivstation handelt, sieht das anders aus.
>
> Oliver

Da wird es doch interessant welcher Fehler häufiger Auftritt und was 
wichtiger ist.
Wird der Stromschlag den Patienten schädigen oder töten oder wird durch 
Stillstand des FI der Patient sterben.

von Marx W. (Gast)


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Anonymer schrieb:
> Darf man bis zur Klärung die Arbeiten an dieser Maschine verweigern?
> Mein Verstand und Selbstschutz sagt mir erstmal ja.

Ja, aber ob Cheffe so einfach das hinnimmt?

von A. S. (Gast)


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Dann nenn doch bitte mal die Größenordnung, und wer die Kennwerte 
festlegt.

z.B. soll abschalten bei >25mA in weniger als 300ms, schaltet aber erst 
bei 28mA in dieser Zeit. Oder schaltet auch bei 100mA erst nach 5s ab.

Wird das Datenblatt des Herstellers (garantiert <x bei >y) oder eine 
(ggf. gar nicht reklamierte) Norm verletzt?

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