Forum: Offtopic Als Mieter die Wohnung kaufen, in der man wohnt - Nachteil?


von Frühaufsteher (Gast)


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Hallo Schwarmintelligenz,

mich würden mal eure Einschätzungen bzw. Erfahrungen interessieren:

Ein älteres Ehepaar wohnt seit ca. 30 Jahren in einer vermieteten 
Eigentumswohnung und beide haben sich in selbiger Wohnung nett 
eingerichtet. Haben unter anderem passgenaue Möbel anfertigen lassen, 
teure Teppichböden aus Schurwolle verlegen lasse usw. Nun möchten die 
Eigentümer die Wohnung verkaufen und haben selbige dem Ehepaar zum Kauf 
angeboten.

Man hört oft, dass in einem solchen Fall erst mal den Mietern ein 
Angebot unterbreitet wird. Man hört aber auch, das gerade in solchen 
Fällen deutlich überhöhte Preise aufgerufen werden. Allerdings nicht 
durchgehend. Man hört eben alles mögliche.

Ich könnte mir denken, dass man gerne darauf spekuliert, dass sich die 
Leute ja eine neue Mietwohnung suchen müssen und bei einer Neuvermietung 
mit einem satten Aufschlag rechnen müssen. Ob ältere Herrschaften im 
Mietwohnungsmarkt gerne gesehen sind, ist auch zweifelhaft. Dann kennt 
man bei einer langjährig bewohnten Wohnung die Bausubstanz, bei einer 
anderen Wohnung zeigen sich diese erst bei dem Einzug (Wände schief, 
kein Dübel hält in der Wand usw.)

Dann müssen die Leute die neue Wohnung erst mal durchrenovieren, dann in 
der alten Wohnung ihr ganzes Zeugs abbauen, ausziehen, umziehen, 
einziehen, das ganze Zeug wieder einbauen usw. Kostet eine Menge, macht 
eine Menge Arbeit und gibt man sich in höherem Alter sicher gerne.

Ist es nicht eher so, dass eine besenreine Wohnung einen deutlich 
anderen Wert darstellt als eine bewohnte und nett eingerichtete Wohnung? 
Ich habe mir selber schon einige besenreine Wohnungen angeschaut, da 
packt einen oft das nackte Grauen, denn man sieht, was zu tun ist:

- Teppichboden neu oder neuer Bodenbelag
- Decken und Wände neu streichen
- Bad/WC komplett neu
- Küche neu
- Hausinstallation auf erforderlichem Stand
- Heizung in Ordnung
- Schimmel an den Wänden
- usw.

Mir scheint, dass man als Käufer der langjährig bewohnten Wohnung eher 
schlechte Karten hat, was den Kaufpreis angeht. Wie ist eure 
Einschätzung?

Mir ist ein ziemlich identischer Fall bekannt, wo die Verkäufer auf 
einen deutlich überhöhten Preis bestanden und die Mieter dann schweren 
Herzens ausgezogen sind. Hinterher erfuhren sie, dass die Wohnung um 35% 
weniger angeboten wurde.

Bin gespannt auf eure Einschätzungen
Klaus Wilhelm

: Verschoben durch Moderator
von Sebastian (Gast)


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Ich kenne das von einem Kumpel mit seinen Eltern. In diesem Fall war es 
ein Haus. Es war zwar noch nicht so alt, trotzdem zu teuer. Sie haben 
sich ein neues Haus gebaut zum gleichen Preis und das nach ihren 
Wünschen. Nach einiger Zeit wurde das ehemals gemietete Haus auch 
günstiger angeboten. Für den Preis war es einfach viel zu teuer.

von Käufer (Gast)


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Frühaufsteher schrieb:
> Ich könnte mir denken, dass man gerne darauf spekuliert, dass sich die
> Leute ja eine neue Mietwohnung suchen müssen und bei einer Neuvermietung
> mit einem satten Aufschlag rechnen müssen.

Erstens hängt es davon ab, ob prinzipiell ein Vorkaufsrecht besteht oder 
nicht. Wenn eins besteht kauft man zu dem Preis, den ein anderer bereit 
gewesen zu bezahlen nach dem er seinen Servus unter den Notarvertrag 
gesetzt hat. Meines Wissens besteht ein Vorkaufsrecht, wenn ein 
Mehrfamilienmietshaus erstmals in ETWs umgewandelt wird.
Wenn keins besteht, kann man immer noch versuchen einen potenziellen 
Käufer auszustechen, wenn man ein paar Euros mehr drauf packt.
Davon abgesehen:

Frühaufsteher schrieb:
> Ein älteres Ehepaar wohnt seit ca. 30 Jahren in einer vermieteten
> Eigentumswohnung und beide haben sich in selbiger Wohnung nett
> eingerichtet. Haben unter anderem passgenaue Möbel anfertigen lassen,
> teure Teppichböden aus Schurwolle verlegen lasse usw. Nun möchten die
> Eigentümer die Wohnung verkaufen und haben selbige dem Ehepaar zum Kauf
> angeboten.

Wer macht denn so einen Bullshit ne Mietswohnung derartig aufzuwerten? 
Warum kauf ich mir nicht gleich ne Wohnung?

Frühaufsteher schrieb:
> Mir ist ein ziemlich identischer Fall bekannt, wo die Verkäufer auf
> einen deutlich überhöhten Preis bestanden und die Mieter dann schweren
> Herzens ausgezogen sind. Hinterher erfuhren sie, dass die Wohnung um 35%
> weniger angeboten wurde.

Wie dumm ist das denn? Ich hätte einem potenziellen Selbstnutzerkäufer 
klar gemacht, dass er erstmal 9 Monate Kündigungsfrist hat (Mietdauer 
länger 8 Jahre) und sich nochmal mindestens ein Jahr gerichtlich mit mir 
rumschlagen darf, bis seine Klage wegen Eigenbedarf abgehandelt ist.

von Hausnutzer (Gast)


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Hallo

ich sehe für mich (was nicht bedeutet das es auch für irgend jemand 
anderen zutreffen muss)bei einer Wohnung egal ob Eigentum oder als 
Mieter ganz subjektiv immer folgende Nachteile:

Nachbar neben, über, unter mir.
Alles was von außen sichtbar ist hat der Vermieter oder die 
Eigentümerversammlung zu bestimmen.
Es gibt einen festgelegt Reinigungsplan, bzw. ein externe Dienst muss 
bezahlt werden.
Die typischen Streitpunkte: Ist das Treppenhaus sauber und nach welchen 
Vorgaben - Superpingeliger Nachbar, oder entspannter Realist oder alles 
auf einmal...?
Fahrrad, Kinderwagen, "Zwischenlagerung" von sperrigen Sachen über ein 
oder zwei Tage im Hausflur.
Reparaturen, Renovierungen und generell Handwerkerarbeiten außerhalb der 
eigenen Wohnung (egal ob wirklich die eigene oder halt als Mietobjekt) 
müssen immer durch einen offiziellen Handwerksbetrieb durchgeführt 
werden - selbst machen dürfte nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (nur 
zwei Wohnungen, und oder der Hausbesitzer bewohnt selbst eine der zwei 
Wohnungen und ist der typ "Macher und Handwerker") möglich sein.
Dieses um sich greifende "Nach 22:00 Uhr auch Haustür verschließen 
müssen" wodurch ein großer Vorteil einer Wohnung ad absurdum geführt 
wird...

Alles für mich nur einige Gründe (weitere liegen aber im einen ähnlichen 
Bereich) wenn immer möglich auf eine Wohnung zu verzichten - wobei eine 
selbst bewohnte Eigentumswohnung eigentlich das negative von beiden 
Welten (Eigentum und Mietobjekt) vereinigt - auch wenn es rein 
finanziell vielleicht Gründe für ein Eigentum geben mag, für mich ist 
eine Wohnung (und erst recht ein Haus) der Platz in dem ich lebe, meine 
Hobby ausleben kann und mich wohl fühlen muss und möglichst viel selbst 
nach meinen eigenen Vorstellungen erledigen (und manchmal eben auch 
nicht oder viel später) darf und auch die Außen Fassade und das Dach 
soweit wie irgend möglich nach meinen Vorstellungen gestalten und vor 
allem nutzen will.
Das ist zumindest in Mitteleuropa in einer Wohnung nie umfassend 
möglich.

Ansonsten wenn Wohnung sein muss (es gibt ja leider vielerlei zwingende 
Gründe):

Möbliert ist natürlich eine feine Sache - vor allem wenn es sich um eine 
Eigentumswohnung handelt, und es nur noch dich interessiert wie die 
Möbel usw. nach einigen Jahren aussehen.
Als Mietobjekt: Würde ich mir sehr gut überlegen bzw. schauen das nicht 
jeder Kratzer der im Alltag nun mal entstehen wird (man bewohnt und lebt 
in einer Wohnung meist viele Jahre) in Rechnung gestellt werden kann, 
bzw. es abzocketricks gibt nach den Motto:
Du (Mieter) darfst nichts verändern oder musst nach 3, 5, 7, 10 ... 
Jahren alles auf deine Kosten erneuerern.

Hausnutzer

von tnzs (Gast)


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Wie im letzten Beitrag angesprochen.... Eigentumswohnung vereint die 
Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen vom Eigentum. Für mich 
persönlich hat ne Eigentumswohnung Mietbudencharakter, No Way.

Wenn man glücklich in der Wohnung/Wohngegend/Lage/Lage/Lage ist, das 
Geld hat. Dann kaufen. Wenn man die Wohnung bis ins hohe Alter 
abfinanzieren muss, würde ich mir das nochmal überlegen. Wobei man dann 
abwägen sollte, denn gerade im Alter wird man dann nicht mehr 
"entmietet", wenn der Vermieter freidreht.
Ansonsten steht dem Verkäufer frei die Wohnung jemanden anderes zu 
verkaufen. Hier in der Region werden alle Wunschpreise bezahlt, guter 
Zeitpunkt, wenn man Immobilen verkaufen möchte.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Frühaufsteher schrieb:
> Man hört aber auch,

Bla, bla, bla. Wenn man an der Wohnung interessiert ist verhandelt man 
über den Preis. Wenn der einem gefällt kauft man. Wenn nicht wohnt man 
weiterhin zur Miete.

> bei einer Neuvermietung
> mit einem satten Aufschlag rechnen müssen.

Was für eine Neuvermietung? Am Mietvertrag ändert sich durch den Verkauf 
an jemand anderen nichts, der alte Vertrag gilt weiter. Der neue 
Besitzer darf die Miete nur so erhöhen wie es der alte Besitzer auch 
durfte (auch wenn der alte es vielleicht nicht gemacht hat). Es gibt 
kein Sonderkündigungsrecht.

> Dann müssen die Leute die neue Wohnung erst mal durchrenovieren, dann in
> der alten Wohnung ihr ganzes Zeugs abbauen, ausziehen, umziehen,
> einziehen, das ganze Zeug wieder einbauen usw. Kostet eine Menge, macht
> eine Menge Arbeit und gibt man sich in höherem Alter sicher gerne.

Nur ist ein Umzug hier erst einmal nicht relevant. Wenn er es ist, so 
ist das nun mal, wenn man zur Miete wohnt. Das weiß man doch wenn man 
mietet.

> Ist es nicht eher so, dass eine besenreine Wohnung einen deutlich
> anderen Wert darstellt als eine bewohnte und nett eingerichtete Wohnung?

Die besenreine Wohnung stellt einen höheren Wert da. Die bewohnte 
Wohnung ist beim Kauf ein Problem. Käufer wollen nur ganz selten 
Wohnungen mit Mieter kaufen. Eben weil der alte Mietvertrag weiter gilt 
und es Ärger macht die Mieter los zu werden.

> Ich habe mir selber schon einige besenreine Wohnungen angeschaut, da
> packt einen oft das nackte Grauen, denn man sieht, was zu tun ist:

Ja und das ist gut. Wenn man sieht was zu tun ist kann man das als 
Käufer in sein Angebot mit einrechnen. Einer zugerümpelten Wohnung sieht 
man nur zum Teil an was zu tun ist. Das Kaufrisiko ist höher, also macht 
man ein niedrigeres Angebot wegen des Risikos und dazu noch mal einen 
Abschlag wegen der Mieter.

> Mir scheint, dass man als Käufer der langjährig bewohnten Wohnung eher
> schlechte Karten hat, was den Kaufpreis angeht. Wie ist eure
> Einschätzung?

Man bekommt keine bevorzugte Behandlung, wenn es das ist, was du meinst. 
Dem Verkäufer ist es scheiß-egal wer die Wohnung kauft. Das höchste 
Angebot gewinnt. Die jetzigen Bewohner dürfen mitspielen, müssen es aber 
nicht.

> Mir ist ein ziemlich identischer Fall bekannt, wo die Verkäufer auf
> einen deutlich überhöhten Preis bestanden und die Mieter dann schweren
> Herzens ausgezogen sind.

Oh, dir ist ein Fall bekannt? Warum sollten die Mieter schweren Herzens 
ausziehen? Ihr Mietvertrag gilt weiter. Hat der neue Besitzer eine 
Rockerbande zur Entmietung angeheuert?

> Bin gespannt auf eure Einschätzungen

Ok, meine Einschätzung: Erfundene Troll-Geschichte oder komplette 
Ahnungslosigkeit.

von Le X. (lex_91)


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tnzs schrieb:
> Eigentumswohnung vereint die
> Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen vom Eigentum.

So unterschiedlich ist das Gusto.
Für mich vereint eine ETW die Vorteile von Wohnung und Eigentum.

Ansonsten freut mich dass das Thema mal wieder aufploppt.
Das ist immer wieder ein Garant für gute Unterhaltung.

von Axel L. (axel_5)


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> Mir scheint, dass man als Käufer der langjährig bewohnten Wohnung eher
> schlechte Karten hat, was den Kaufpreis angeht. Wie ist eure
> Einschätzung?

Ganz im Gegenteil. Denn solchen Mietern ist fast unmöglich zu kündigen. 
Somit ist die Wohnung lediglich für Investoren attraktiv und das senkt 
den Preis,  wenn die Miete in den letzten 30 Jahren nicht angemessen 
erhöht wurde, drastisch. Da wird es sicher ein Angebot an die Mieter 
geben, denn denen dürfte die Wohnung deutlich mehr wert sein als einem 
Dritten.

Das muss dann halt verhandelt werden.

Natürlich wird man den Mietern da mächtig Angst machen, da müssen die 
halt cool bleiben.

Was schon eher ein Problem sein dürfte, ist die Finanzierung bei so 
alten Leuten. Aber wie die Mietexperten hier ja immer vorrechnen, spart 
man beim Mieten im Vergleich zum Eigentum so viel Geld, dass das Geld 
bar auf der Bank liegen dürfte.

Gruß
Axel

: Bearbeitet durch User
von Christian B. (luckyfu)


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wir haben auch einige Jahre zur Miete gelebt und jetzt ein Haus. Für 
mich wäre eine Eigentumswohnung nur als Spekulationsobjekt interessant. 
Darin selbst zu wohnen vereint tatsächlich die Nachteile aus Miete 
(eingeschränkte Rechte, möglicherweise nervige Nachbarn) mit denen des 
Eigentums in potenzierter Weise, da idR mehrere Eigentümer sich einige 
werden müssen wenn größere Investitionen anstehen.

@TO momentan sind die Immobilienpreise so hoch wie noch nie. Wie lange 
das noch so bleibt ist die große Preisfrage. Natürlich haben Mieter beim 
Kauf ein Interesse an der Sache. Das allein treibt den Preis bei der 
Verhandlung schon nach oben. Dagegen steht, was Hannes schrieb: Eine 
vermietete Wohnung kann man nur als Spekulationsobjekt kaufen ohne den 
Anreiz dort selbst einzuziehen.

: Bearbeitet durch User
von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Für alle die meinen dass man mit Wohnungen gutes Geld machen kann:

Eigentum im Mehrparteienhaus schützt auch nicht
vor unvorhergesehenen Kosten. Plötzlich sackt eine Fassadenseite ab,
aus Gründen der Gefahrenabwehr muss das also zeitnah angegangen werden.

meine Omma wohnte in einem solchen Haus.

In dem Sinne dankenswerter Weise:
Im Alter ist sie dann altersgerechter umgezogen.
kaum raus, purzelten einzelne Ziegel auf die Strasse.

schlussendlich wurden für das Gebäude mal eben 1,3 MegaEuro fällig
und je nach Wohnungsgrösse waren die Eigentümer dann mit 12k bis 24k 
dabei.

die Hütte hat 80 Wohnungen...

von Michael B. (laberkopp)


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Hannes J. schrieb:
> Ok, meine Einschätzung: Erfundene Troll-Geschichte oder komplette
> Ahnungslosigkeit.

Denke ich auch,

Die komplette Ahnungslosigkeit des TO spricht Bände.

Warum sollte man ausziehen, wenn die Mietwohnung den Eigentünmer 
wechselt ?

Warum sollte man eine 30 jahre alte, also zu 100% abgeschriebene, 
Wohnung jetzt kaufen, und nicht vor 30 Jahren. Man hat sie schon 
gekauft, mit den 30 Jahren Miete. Man soltle sie geschenkt bekommen.

Natürlich sind Wohnungen mit Mietern drin weniger wert beim Verkauf als 
leerstehende Wohnungen.

Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, muss 
man als Mieter gar kein (überhöhtes) Kaufangebot akzeptieren. Man kann 
zugreifen, wenn der Besitzer einen Käufer (für eine vermiete Wohnung, 
also niedrig) gefunden hat, und dann zu dessen Preis kaufen.

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm

von Reinhard S. (rezz)


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Le X. schrieb:
> tnzs schrieb:
>> Eigentumswohnung vereint die
>> Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen vom Eigentum.
>
> So unterschiedlich ist das Gusto.
> Für mich vereint eine ETW die Vorteile von Wohnung und Eigentum.

Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer 
mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann?

Wobei das Mieterleben soweit auch seine Reize haben kann, man ist halt 
flexibel.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ich muss voranschicken, dass ich den Thread nicht in Gänze gelesen habe, 
da er von einer unhaltbaren Prämisse auszugehen scheint.
Wie kommt ihr auf die Idee, die Mieter seien durch den Eigentümerwechsel 
gefährdet?
Auf die Frage, warum hier ein Vorkaufsrecht bestehen sollte, kommt es 
meines Erachtens dann auch nicht mehr an.

von Percy N. (vox_bovi)


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Michael B. laberte im Beitrag #5853909:
>
> Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, muss
> man als Mieter gar kein (überhöhtes) Kaufangebot akzeptieren. Man kann
> zugreifen, wenn der Besitzer einen Käufer (für eine vermiete Wohnung,
> also niedrig) gefunden hat, und dann zu dessen Preis kaufen.
>
> 
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm

Wie kommst Du auf die lustige Idee, dass der erstbeste Dir aufgefallene 
Artikel zu Eigentumswohnungen und Mietern auf den hiesigen Fall passt?
Hier wird überhaupt nichts umgewandelt, diese Whg ist seit 30 Jahten 
Eigentumswohnung.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Wie kommt ihr auf die Idee, die Mieter seien durch den Eigentümerwechsel
> gefährdet?

In Gegenden mit "heißem" Wohnungsmarkt ist die Eigenbedarfskündigung ein 
etabliertes Mittel, um lästige Mieter loszuwerden.

Der Mieterschutz bröckelt hier, auch die Härtefallregelung (die z.B. 
80-jährige Demenzkranke schützen soll) wird derzeit vor dem BGH 
verhandelt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/grenzen-des-eigenbedarfs-bgh-verlaengert-haengepartie/24370062.html

Ein Vorkaufsrecht für Mieter einer Wohnung gibt es übrigens nur 
einmalig, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohung umgewandelt wird.

Ist die Wohnung bereits eine vermietete Eigentumswohnung, gibt es i.d.R. 
kein Vorkaufsrecht.

Zur Preisgestaltung das folgende aufmerksam lesen:

https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm

Reinhard S. schrieb:
> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer
> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann?

Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich 
beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will - ich kann 
sie verkaufen, ich kann sie renovieren, ich kann sie vermieten oder auch 
einfach selbst drin wohnen.

Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum 
Einfamilienhaus erheblich geringer.

von Reinhard S. (rezz)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer
>> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann?
>
> Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen?

Gestaltung Treppenhaus, Fassade, Verkabelung im gemeinschaftlichen 
Bereich...

Gibt Beispiele, wo Kunden keinen FTTH-Anschluss bekommen, weil sich die 
Eigentümer der einzelnen Wohnungen nicht einigen konnten...

von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
>
> In Gegenden mit "heißem" Wohnungsmarkt ist die Eigenbedarfskündigung ein
> etabliertes Mittel, um lästige Mieter loszuwerden.
>
> Der Mieterschutz bröckelt hier, auch die Härtefallregelung (die z.B.
> 80-jährige Demenzkranke schützen soll) wird derzeit vor dem BGH
> verhandelt.
>
> 
https://www.tagesspiegel.de/berlin/grenzen-des-eigenbedarfs-bgh-verlaengert-haengepartie/24370062.html
>

Das ist sicherlich zutreffend dargestellt, nur ist es völlig unabhängig 
von einer vorangegangenen Veräußerung.

> Ein Vorkaufsrecht für Mieter einer Wohnung gibt es übrigens nur
> einmalig, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohung umgewandelt wird.
>
> Ist die Wohnung bereits eine vermietete Eigentumswohnung, gibt es i.d.R.
> kein Vorkaufsrecht.
>
So scheint es hier zu liegen. Dieses Thema sollte daher ausgespart 
werden, so interessant es auch sein mag.

> Zur Preisgestaltung das folgende aufmerksam lesen:
>
> 
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm
>
> Reinhard S. schrieb:
>> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer
>> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann?
>
> Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich
> beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will - ich kann
> sie verkaufen, ich kann sie renovieren, ich kann sie vermieten oder auch
> einfach selbst drin wohnen.
>
Ich vermute, Reinhard meint die Veräußerunsbeschränkungen in soziale 
Erhaltungsgebieten.

> Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum
> Einfamilienhaus erheblich geringer.

Nun, wir hatten das Thema schon mal: man muss aufpassen, dass man nicht 
durch den Mehrheitseigentümer ausgepresst wird.

Ergänzung:
§ 573 b schafft ein Novum: Man kann jetzt auch einzelne Räume kündigen
 Wie dieser Quatsch durch die Ausschüsse gekommen ist, verstehe ich 
nicht

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Percy N. schrieb:
>> Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum
>> Einfamilienhaus erheblich geringer.
>
> Nun, wir hatten das Thema schon mal: man muss aufpassen, dass man nicht
> durch den Mehrheitseigentümer ausgepresst wird.

Das geht nicht, denn der hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der 
Zahl der Wohneinheiten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Le X. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>>> Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum
>>> Einfamilienhaus erheblich geringer.
>>
>> Nun, wir hatten das Thema schon mal: man muss aufpassen, dass man nicht
>> durch den Mehrheitseigentümer ausgepresst wird.
>
> Das geht nicht, denn der hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der
> Zahl der Wohneinheiten.

Soweit die Theorie und § 25 II 1 WEG. Anders aber die Praxis nach § 10 
II 2 WEG und der Teilungserklärung, die der ursprüngliche 
Alleineigentümer verfasst hat.

Beitrag #5853988 wurde vom Autor gelöscht.
von Anja Zoe C. (zoe)


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Rufus Τ. F. schrieb:

>
> Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich
> beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will

Könntest Du auch eine Außeneinheit einer Klimaanlage an der Fassade 
anbringen?
Oder einfach so eine Ladestation für das Elektroauto in der Tiefgarage?

von Reinhard S. (rezz)


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Percy N. schrieb:
>> Reinhard S. schrieb:
>>> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer
>>> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann?
>>
>> Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich
>> beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will - ich kann
>> sie verkaufen, ich kann sie renovieren, ich kann sie vermieten oder auch
>> einfach selbst drin wohnen.
>>
> Ich vermute, Reinhard meint die Veräußerunsbeschränkungen in soziale
> Erhaltungsgebieten.

Nein, die meine ich nicht, da mir sowas auch unbekannt ist. Ich meine 
wie gesagt eher bauliche Veränderungen im Außen- und 
Gemeinschaftsbereich.

von Le X. (lex_91)


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Reinhard S. schrieb:
> Ich meine wie gesagt eher bauliche Veränderungen im Außen- und
> Gemeinschaftsbereich.

Wieso sollte ich das tun wollen?
Ich hab mir extra eine Wohnung gekauft weil ich eben nicht Lust habe, 
ständig am Haus oder im Garten herumzuwerkeln (müssen).

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Reinhard S. schrieb:
> Gestaltung Treppenhaus, Fassade, Verkabelung im gemeinschaftlichen
> Bereich...

Hmm. Vielleicht habe ich einfach nur Glück, und bin im richtigen Haus 
untergekommen. Die vor einiger Zeit neugestaltete Fassade beruht auf 
einem Entwurf von mir, für die Treppenhausgestaltung gab es eine 
tragfähige Konsenslösung, und Verkabelungsprobleme haben sich bislang 
nicht ergeben.

Kann ein Glücksfall sein, daß da keine analretentiven Pedanten im Haus 
wohnen und mitsprechen wollen. Kann aber auch an der schlichten Größe 
des Hauses liegen (ca. 25 Wohnungen) und der Tatsache, daß das Haus in 
der Innenstadt liegt, die Bewohner also etwas näher an der Realität dran 
sind.

Le X. schrieb:
> Das geht nicht, denn der hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der
> Zahl der Wohneinheiten.

Das kommt auf die Teilungserklärung an. Bei mir zählt die Anzahl der 
Wohnungen. Einen "Mehrheitseigentümer" gibt es nicht.

Man sollte sich a) die Teilungserklärung ansehen und b) vor sehr kleinen 
Eigentümergemeinschaften gebührende Vorsicht walten lassen. Häuser mit 
z.B. nur sechs Wohnungen können deutlich ungemütlicher als welche mit 30 
werden. Meins hat etwa 25, zwei davon sind meine. Eigentumsanteile habe 
ich etwa 5%.

Anja Zoe C. schrieb:
> Könntest Du auch eine Außeneinheit einer Klimaanlage an der Fassade
> anbringen?

Sofern ich die WEG davon überzeuge, dieser Veränderung des 
Gemeinschaftseigentums zuzustimmen, ja. Kommt auf die Fassade an, bei 
der des Innenhofes wird es wegen der Lärmbelästigung unwahrscheinlich, 
bei der Straßenfassade ist es natürlich ausgeschlossen.
Einfacher dürfte es sein, die außerhalb des Sichtbereichs aufs Dach zu 
stellen, was bei meiner Wohnung problemlos ginge.
Allerdings ist eine Klimaanlage in diesem Haus ziemlich überflüssig.

> Oder einfach so eine Ladestation für das Elektroauto in der
> Tiefgarage?

In Ermangelung einer Tiefgarage nicht. Welches Einfamilienhaus hat eine 
Tiefgarage?

von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
>
> In Ermangelung einer Tiefgarage nicht. Welches Einfamilienhaus hat eine
> Tiefgarage?

Das gibt es durchaus!

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Ich habe eine Eigentumswohnung und kann nicht klagen. Wenn ich einen 
E-Anschluß in der T-Garage haben will, kann ich nach Abstimmung der 
Eigentümer oder mit Genehmigung der Verwaltung, auf meine Kosten mit 
Zwischenzähler einen legen lassen. Meine Eigentumsgemeinschaft ist, 
solange es nicht auf Kosten aller geht, sehr locker drauf. Man kann sich 
auch auf den Stand der Technik berufen. E- Autos sind ja in kommen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hoffentlich bleibt das auch dann so, wenn zB Dein Energieversorger die 
Anschlüsse bzw Leistung kontingentiert.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> In Ermangelung einer Tiefgarage nicht. Welches Einfamilienhaus hat eine
> Tiefgarage?

Gerade in unser Nachbarstadt im "Angebot". Neubau. Provinz. Eher zweit- 
bis drittklassige Lage an Rand eines Industriegebiets. Moderne 
kastenförmige, architektonisch einfallslose, Einfamilienhäuser. 
Natürlich Flachdach. 250m² Grundstücke, 160m² Wohnfläche.

Jeweils 10 dieser Schuhkartons sind auf einer gemeinsamen Tiefgarage 
angeordnet. 60 insgesamt. Zwei Stellplätze unter jedem Haus mit direktem 
Zugang zum Haus (Luxus pur :)). Die Stellplätze sind zusätzlich und 
einzeln zu kaufen.

Gefordert werden 520000 € je Haus und 25000 € je Stellplatz. Macht 
570000 €. Dazu ca. 10% Kauf-Nebenkosten. Gepflegte 627000 €. Verkauf 
läuft, zu recht, eher schleppend, aber es wird gekauft. So etwas kauft 
man aus Verzweiflung, weil das (Schwarz)geld weg muss oder weil man 
nicht rechnen kann.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hannes J. schrieb:

> Jeweils 10 dieser Schuhkartons sind auf einer gemeinsamen Tiefgarage
> angeordnet. 60 insgesamt. Zwei Stellplätze unter jedem Haus mit direktem
> Zugang zum Haus (Luxus pur :)). Die Stellplätze sind zusätzlich und
> einzeln zu kaufen.
>

Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich also ein Haus kaufe , aber keinen 
Stellplatz, dann kauft ein anderer die Garage und latscht durch meinen 
Keller?
Und wenn ich nur einen Stellplatz kaufe (sind die wirklich im Grundbuch 
einzeln getrennt ausgewiesen?)?

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Percy N. schrieb:
> Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich also ein Haus kaufe , aber keinen
> Stellplatz, dann kauft ein anderer die Garage und latscht durch meinen
> Keller?

Er latscht hoffentlich durch seinen Keller nebenan oder durch den 
allgemeinen Ausgang. Das sind Tiefgaragen mit je 20 Stellplätzen. An den 
Seiten grenzen kleine Kellerräume der Häuser an. Pro zwei Stellplätzen 
gibt es eine Tür zu einem Keller, fünf Türen auf jeder Seite. Dazu an 
den Enden jeweils ein allgemeiner Ausgang / Fluchtweg aus den 
Tiefgaragen.

> (sind die wirklich im Grundbuch
> einzeln getrennt ausgewiesen?)?

Gute Frage, ich weiß es nicht. Laut Exposee werden sie einzeln verkauft. 
Wenn ich drüber nachdenke könnte die Tiefgarage eine 
Eigentümergemeinschaft sein. Dann hat man wirklich die Arschkarte 
gezogen. Dann steht man da mit einer Kombination aus überteuertem, 
hässlichen Einfamilienhaus und den Einschränkungen einer 
Eigentümergemeinschaft für die Tiefgarage.

: Bearbeitet durch User
von Jürgen E. (juergen1958)


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ja, eine Tiefgarage ist dann genau wie eine Wohnung. Mit entsprechend 
(wenig) 10 oder 100 Tausenstel.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Hannes J. schrieb:
> Gepflegte 627000 €. Verkauf läuft, zu recht, eher schleppend, aber es
> wird gekauft.

Muss eine uninteressante Gegend sein. In Berlin* würde so etwas 
ungesehen gekauft werden und wäre binnen weniger Tage nach Ausgabe des 
Verkaufsprospektes ausverkauft.

570000** EUR für 160 Quadratmeter mit TG-Stellplatz sind knapp 3600 EUR 
pro Quadratmeter. Das ist --für Berliner Verhältnisse-- spottbillig. Um 
so etwas dort nicht verkauft zu bekommen, müsste es unmittelbar neben 
einer Abdeckerei oder ohne jeden Schallschutz direkt in der 
Einflugschneise eines Flughafen liegen, und zwar dort, wo die Flughöhe 
unter 100m beträgt.

In etwas attraktiveren Lagen bezahlt man in Berlin für Bestands-Altbau 
knapp 5500 EUR pro Quadratmeter, wird in der Gegend neu gebaut, kostet 
der Quadratmeter je nach Gestaltung der Wohnung (Balkon? Dachterrasse?) 
zwischen 7000 und 12000 EUR pro Quadratmeter. In sog. "Spitzenlagen" 
kann das noch teurer werden. Um für Bestandsbauten nur 3600 EUR pro 
Quadratmeter zu zahlen, muss man schon in Randbezirke gehen, z.B. in die 
Plattenbauslums des fernen Ostens (die Stadtteile, die auch in 
Tscheljabinsk liegen könnten). Neubau im Erstbezug für 3600 EUR? Völlig 
undenkbar.

Wobei:
Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, sondern 
Reihenhäuser (anders kann man auf 270 Quadratmeterchen Grundstück keine 
160 Quadratmeter Wohnfläche unterbringen), und diese teilen sich 
Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, als Eigentümer eines "Hauses" aus 
solch einem Objekt hat man ähnliche Strukturen wie in einer WEG.

*) Von München, Hamburg, Frankfurt oder auch Stuttgart wollen wir besser 
schweigen, denengebenüber ist Berlin immer noch günstig.

**) Die Verkaufsnebenkosten rechnen wir, um vergleichen zu können, 
gleich mal wieder 'raus.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
>
> Wobei: Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser,
> sondern Reihenhäuser (anders kann man auf 270 Quadratmeterchen
> Grundstück keine 160 Quadratmeter Wohnfläche unterbringen), und diese
> teilen sich Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, als Eigentümer eines
> "Hauses" aus solch einem Objekt hat man ähnliche Strukturen wie in einer
> WEG.
>
Wir reden hier die ganze Zeit über Wohnungseigentum, vgl Titel.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Wir reden hier die ganze Zeit über Wohnungseigentum

Das Beispiel wurde als Antwort genannt auf meine Frage, ob es 
Einfamilienhäuser mit Tiefgarage gäbe:

Beitrag "Re: Als Mieter die Wohnung kaufen, in der man wohnt - Nachteil?"

von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wir reden hier die ganze Zeit über Wohnungseigentum
>
> Das Beispiel wurde als Antwort genannt auf meine Frage, ob es
> Einfamilienhäuser mit Tiefgarage gäbe:
>
> Beitrag "Re: Als Mieter die Wohnung kaufen, in der man wohnt - Nachteil?"

Gewiss. Die weitaus meisten Reihenhäuser, die ich bisher gesehen habe, 
waren solche.

YMMV

von Michael B. (laberkopp)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> 570000** EUR für 160 Quadratmeter mit TG-Stellplatz sind knapp 3600 EUR
> pro Quadratmeter. Das ist --für Berliner Verhältnisse-- spottbillig. Um
> so etwas dort nicht verkauft zu bekommen, müsste es unmittelbar neben
> einer Abdeckerei oder ohne jeden Schallschutz direkt in der
> Einflugschneise eines Flughafen liegen, und zwar dort, wo die Flughöhe
> unter 100m beträgt.
>
> In etwas attraktiveren Lagen bezahlt man in Berlin für Bestands-Altbau
> knapp 5500 EUR pro Quadratmeter, wird in der Gegend neu gebaut, kostet
> der Quadratmeter je nach Gestaltung der Wohnung (Balkon? Dachterrasse?)
> zwischen 7000 und 12000 EUR pro Quadratmeter.

Unsinn.

90% der Immobiliengeschäfte in Ballungsräumen finden zwischen 
Spekulanten statt, also Immobilienfonds und Gewerblichen.

Privatpersonen, die mit eigenem Geld bezahlen müssen, zahlen diese 
Traumpreise nicht.

Die bekommen nämlich ihr Geld - im Gegensatz zu Immobilienfonds - nicht 
geschenkt.

Vergiss die Preise, die in Werbebröschüren stehen.

Es gibt Fertighaushersteller, die deutschlandweit verkaufen. Du brauchst 
nur das Grundstück, daß am Potsdamer Platz sicher unerschwinglich, aber 
in Stadtteilen von Berlin liegen die bei 460 EUR/m2

https://www.immowelt.de/immobilienpreise/berlin/grundstueckspreise

Natürlich kostet damit ein Grundstück von 1000m2 satte 460000 EUR, aber 
das Haus drauf nur die ca. 2200 EUR/m2 die so ein fertiges (Massiv) Haus 
eben kostet. Und nicht jeder braucht 1000m2, manche begnügen sich mit 
500, andere bauen ein Reihenhaus auf 250.

Und wer etwas ins Umland von Berlin zieht (Nahverkehrsende) der zahlt, 
wie ein gerade stattgefundenes Beispiel mir belegt, unter 1000 EUR/m2 
für ein fast vollständig durchrenoviertes Haus (neues Dach, Fenster, 
Elektrik, Fussböden, eigentlich alles ausser Mauerwerk) inklusive 3000m2 
Grundstück.

Wer natürlich richtig dumm ist, der zahlt auch 12000 EUR/m2 an einer 
vielbefahrenen staubigen Innenstadtstrasse, also im Sony-Center als 
Firma für seine hergereisten temporären Vorstandsvorsitzenden.

Rufus Τ. F. schrieb:
> Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, sondern
> Reihenhäuser (anders kann man auf 270 Quadratmeterchen Grundstück keine
> 160 Quadratmeter Wohnfläche unterbringen), und diese teilen sich
> Gemeinschaftseigentum.

Nein, natürlich nicht, ich bin umzingelt von Reiehnhäusern und kein 
Einziger teilt sich da was mit dem Nachbarn, ausser dem Zaun.

Reihenhäuser mit gemeinsamr Tiefgarage sind selten.

: Bearbeitet durch User
von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Michael B. schrieb:
> Und wer etwas ins Umland von Berlin zieht (Nahverkehrsende) der zahlt,
> wie ein gerade stattgefundenes Beispiel mir belegt, unter 1000 EUR/m2

"Nahverkehrsende" ist eine schöne Umschreibung für "der nächste Bus 
fährt Freitags". Wie lange braucht man von dort z.B. in die westliche 
Innenstadt?

Die von mir genannten Quadratmeterpreise sind Preise von 
Eigentumswohnungen, nicht von Einfamilienhäusern. Einfamilienhäuser 
haben den Nachteil der höheren Betriebs- und vor allem 
Instandhaltungskosten. Außerdem sind sie i.d.R. sehr weit weg von da, wo 
man arbeitet, einkauft oder zum Arzt geht.

Das Haus, in dem ich wohne, hat großzügig aufgerundet vielleicht 600 
Quadratmeter Dachfläche. Muss das komplett erneuert werden, kostet es 
natürlich eine ziemlich fette Stange Geld, aber mit einer 
160-Quadratmeter-Wohnung hat man in meinem Haus nur etwa 5% 
Eigentumsanteil, muss also nur für die Kosten von 30 Quadratmetern Dach 
aufkommen.

Ein Einfamilienhaus mit 30 Quadratmetern Dachfläche aber gehört in die 
Kategorie "tiny house", und hat niemals 160 Quadratmeter Wohnfläche ...
Auch als "town house" (diesen schicken mehrstöckigen 
Reihenhausscheibletten) müsste es bei dieser Wohnfläche sechs Stockwerke 
haben, um mit 30 Quadratmetern Dachfläche auszukommen.

von Michael B. (laberkopp)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Die von mir genannten Quadratmeterpreise sind Preise von
> Eigentumswohnungen, nicht von Einfamilienhäusern.

Um so schlimmer (wusste ich, aber Arbeiterlagerregale kommen mir nicht 
in die Tüte).

Wie du in der Berechnung sehen konntest, macht in Ballungsräumen der 
Grundstückspreis die Hauptkosten aus, und der ist bei mehrstöckigen 
Gebäuden natürlich geringer.

Die dürfen daher nur weniger kosten, deutlich weniger. Mit dem Lärm der 
Nachbarn und umgekehrt deren Lärmschutz ist so eine Wohnung auch weniger 
lebenswert.

Rufus Τ. F. schrieb:
> "Nahverkehrsende" ist eine schöne Umschreibung für "der nächste Bus
> fährt Freitags".

Nahverkehrsende heisst: Man braucht kein Auto, um mobil zu sein. Z.B. im 
Alter relevant.

> Wie lange braucht man von dort z.B. in die westliche Innenstadt?

1h

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> Hannes J. schrieb:
>> Gepflegte 627000 €. Verkauf läuft, zu recht, eher schleppend, aber es
>> wird gekauft.
>
> Muss eine uninteressante Gegend sein. In Berlin*

Wie sage ich das jetzt höflich? Berlin ist nicht die ganze 
Bundesrepublik und nicht alles in der Republik dreht sich um Berlin. 79 
Millionen Einwohner der Republik wohnen nicht in Berlin.

> würde so etwas
> ungesehen gekauft werden und wäre binnen weniger Tage nach Ausgabe des
> Verkaufsprospektes ausverkauft.

Wie ich schrieb:
>> Provinz. Eher zweit-
>> bis drittklassige Lage an Rand eines Industriegebiets.

> Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, sondern
> Reihenhäuser

Reihenhäuser sind die häufigsten Einfamilienhäuser.

> und diese teilen sich
> Gemeinschaftseigentum.

Das ist wohl das wirkliche Problem. Über die Tiefgarage handelt man sich 
eine Eigentümergemeinschaft ein.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hannes J. schrieb:
>
> Das ist wohl das wirkliche Problem. Über die Tiefgarage handelt man sich
> eine Eigentümergemeinschaft ein.

Da dürftest Du falsch liegen. Richtig ist allerdings, dass durch die 
Sammelgarage zwangsläufig Gemeinschaftseigentum grriert wird. Dies ist 
allerdings auch bei der gemeinsamen Stellfläche für die Müllcontainer 
der Fall, ebenso bei der Zuwegung, soweit nicht auf öffentlichem Grund.

von Reinhard S. (rezz)


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Le X. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Ich meine wie gesagt eher bauliche Veränderungen im Außen- und
>> Gemeinschaftsbereich.
>
> Wieso sollte ich das tun wollen?
> Ich hab mir extra eine Wohnung gekauft weil ich eben nicht Lust habe,
> ständig am Haus oder im Garten herumzuwerkeln (müssen).

Darauf hat keiner Lust, aber ab und an muss es halt sein. Alternativ 
hättest du ja auch mieten können, dann müsstest du da auch nicht 
rumwerkeln.

Rufus Τ. F. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Gestaltung Treppenhaus, Fassade, Verkabelung im gemeinschaftlichen
>> Bereich...
>
> Hmm. Vielleicht habe ich einfach nur Glück, und bin im richtigen Haus
> untergekommen.

Das würde ich dann schon so nennen. Genieße es :) Wobei ich, aus 
theoretischer Überlegung ja bisher der Meinung war, das große 
Eigentümergemeinschaften da problematischer wären, weil man selten auf 
einen Nenner kommt.

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