Hallo Schwarmintelligenz, mich würden mal eure Einschätzungen bzw. Erfahrungen interessieren: Ein älteres Ehepaar wohnt seit ca. 30 Jahren in einer vermieteten Eigentumswohnung und beide haben sich in selbiger Wohnung nett eingerichtet. Haben unter anderem passgenaue Möbel anfertigen lassen, teure Teppichböden aus Schurwolle verlegen lasse usw. Nun möchten die Eigentümer die Wohnung verkaufen und haben selbige dem Ehepaar zum Kauf angeboten. Man hört oft, dass in einem solchen Fall erst mal den Mietern ein Angebot unterbreitet wird. Man hört aber auch, das gerade in solchen Fällen deutlich überhöhte Preise aufgerufen werden. Allerdings nicht durchgehend. Man hört eben alles mögliche. Ich könnte mir denken, dass man gerne darauf spekuliert, dass sich die Leute ja eine neue Mietwohnung suchen müssen und bei einer Neuvermietung mit einem satten Aufschlag rechnen müssen. Ob ältere Herrschaften im Mietwohnungsmarkt gerne gesehen sind, ist auch zweifelhaft. Dann kennt man bei einer langjährig bewohnten Wohnung die Bausubstanz, bei einer anderen Wohnung zeigen sich diese erst bei dem Einzug (Wände schief, kein Dübel hält in der Wand usw.) Dann müssen die Leute die neue Wohnung erst mal durchrenovieren, dann in der alten Wohnung ihr ganzes Zeugs abbauen, ausziehen, umziehen, einziehen, das ganze Zeug wieder einbauen usw. Kostet eine Menge, macht eine Menge Arbeit und gibt man sich in höherem Alter sicher gerne. Ist es nicht eher so, dass eine besenreine Wohnung einen deutlich anderen Wert darstellt als eine bewohnte und nett eingerichtete Wohnung? Ich habe mir selber schon einige besenreine Wohnungen angeschaut, da packt einen oft das nackte Grauen, denn man sieht, was zu tun ist: - Teppichboden neu oder neuer Bodenbelag - Decken und Wände neu streichen - Bad/WC komplett neu - Küche neu - Hausinstallation auf erforderlichem Stand - Heizung in Ordnung - Schimmel an den Wänden - usw. Mir scheint, dass man als Käufer der langjährig bewohnten Wohnung eher schlechte Karten hat, was den Kaufpreis angeht. Wie ist eure Einschätzung? Mir ist ein ziemlich identischer Fall bekannt, wo die Verkäufer auf einen deutlich überhöhten Preis bestanden und die Mieter dann schweren Herzens ausgezogen sind. Hinterher erfuhren sie, dass die Wohnung um 35% weniger angeboten wurde. Bin gespannt auf eure Einschätzungen Klaus Wilhelm
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Ich kenne das von einem Kumpel mit seinen Eltern. In diesem Fall war es ein Haus. Es war zwar noch nicht so alt, trotzdem zu teuer. Sie haben sich ein neues Haus gebaut zum gleichen Preis und das nach ihren Wünschen. Nach einiger Zeit wurde das ehemals gemietete Haus auch günstiger angeboten. Für den Preis war es einfach viel zu teuer.
Frühaufsteher schrieb: > Ich könnte mir denken, dass man gerne darauf spekuliert, dass sich die > Leute ja eine neue Mietwohnung suchen müssen und bei einer Neuvermietung > mit einem satten Aufschlag rechnen müssen. Erstens hängt es davon ab, ob prinzipiell ein Vorkaufsrecht besteht oder nicht. Wenn eins besteht kauft man zu dem Preis, den ein anderer bereit gewesen zu bezahlen nach dem er seinen Servus unter den Notarvertrag gesetzt hat. Meines Wissens besteht ein Vorkaufsrecht, wenn ein Mehrfamilienmietshaus erstmals in ETWs umgewandelt wird. Wenn keins besteht, kann man immer noch versuchen einen potenziellen Käufer auszustechen, wenn man ein paar Euros mehr drauf packt. Davon abgesehen: Frühaufsteher schrieb: > Ein älteres Ehepaar wohnt seit ca. 30 Jahren in einer vermieteten > Eigentumswohnung und beide haben sich in selbiger Wohnung nett > eingerichtet. Haben unter anderem passgenaue Möbel anfertigen lassen, > teure Teppichböden aus Schurwolle verlegen lasse usw. Nun möchten die > Eigentümer die Wohnung verkaufen und haben selbige dem Ehepaar zum Kauf > angeboten. Wer macht denn so einen Bullshit ne Mietswohnung derartig aufzuwerten? Warum kauf ich mir nicht gleich ne Wohnung? Frühaufsteher schrieb: > Mir ist ein ziemlich identischer Fall bekannt, wo die Verkäufer auf > einen deutlich überhöhten Preis bestanden und die Mieter dann schweren > Herzens ausgezogen sind. Hinterher erfuhren sie, dass die Wohnung um 35% > weniger angeboten wurde. Wie dumm ist das denn? Ich hätte einem potenziellen Selbstnutzerkäufer klar gemacht, dass er erstmal 9 Monate Kündigungsfrist hat (Mietdauer länger 8 Jahre) und sich nochmal mindestens ein Jahr gerichtlich mit mir rumschlagen darf, bis seine Klage wegen Eigenbedarf abgehandelt ist.
Hallo ich sehe für mich (was nicht bedeutet das es auch für irgend jemand anderen zutreffen muss)bei einer Wohnung egal ob Eigentum oder als Mieter ganz subjektiv immer folgende Nachteile: Nachbar neben, über, unter mir. Alles was von außen sichtbar ist hat der Vermieter oder die Eigentümerversammlung zu bestimmen. Es gibt einen festgelegt Reinigungsplan, bzw. ein externe Dienst muss bezahlt werden. Die typischen Streitpunkte: Ist das Treppenhaus sauber und nach welchen Vorgaben - Superpingeliger Nachbar, oder entspannter Realist oder alles auf einmal...? Fahrrad, Kinderwagen, "Zwischenlagerung" von sperrigen Sachen über ein oder zwei Tage im Hausflur. Reparaturen, Renovierungen und generell Handwerkerarbeiten außerhalb der eigenen Wohnung (egal ob wirklich die eigene oder halt als Mietobjekt) müssen immer durch einen offiziellen Handwerksbetrieb durchgeführt werden - selbst machen dürfte nur in sehr seltenen Ausnahmefällen (nur zwei Wohnungen, und oder der Hausbesitzer bewohnt selbst eine der zwei Wohnungen und ist der typ "Macher und Handwerker") möglich sein. Dieses um sich greifende "Nach 22:00 Uhr auch Haustür verschließen müssen" wodurch ein großer Vorteil einer Wohnung ad absurdum geführt wird... Alles für mich nur einige Gründe (weitere liegen aber im einen ähnlichen Bereich) wenn immer möglich auf eine Wohnung zu verzichten - wobei eine selbst bewohnte Eigentumswohnung eigentlich das negative von beiden Welten (Eigentum und Mietobjekt) vereinigt - auch wenn es rein finanziell vielleicht Gründe für ein Eigentum geben mag, für mich ist eine Wohnung (und erst recht ein Haus) der Platz in dem ich lebe, meine Hobby ausleben kann und mich wohl fühlen muss und möglichst viel selbst nach meinen eigenen Vorstellungen erledigen (und manchmal eben auch nicht oder viel später) darf und auch die Außen Fassade und das Dach soweit wie irgend möglich nach meinen Vorstellungen gestalten und vor allem nutzen will. Das ist zumindest in Mitteleuropa in einer Wohnung nie umfassend möglich. Ansonsten wenn Wohnung sein muss (es gibt ja leider vielerlei zwingende Gründe): Möbliert ist natürlich eine feine Sache - vor allem wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, und es nur noch dich interessiert wie die Möbel usw. nach einigen Jahren aussehen. Als Mietobjekt: Würde ich mir sehr gut überlegen bzw. schauen das nicht jeder Kratzer der im Alltag nun mal entstehen wird (man bewohnt und lebt in einer Wohnung meist viele Jahre) in Rechnung gestellt werden kann, bzw. es abzocketricks gibt nach den Motto: Du (Mieter) darfst nichts verändern oder musst nach 3, 5, 7, 10 ... Jahren alles auf deine Kosten erneuerern. Hausnutzer
Wie im letzten Beitrag angesprochen.... Eigentumswohnung vereint die Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen vom Eigentum. Für mich persönlich hat ne Eigentumswohnung Mietbudencharakter, No Way. Wenn man glücklich in der Wohnung/Wohngegend/Lage/Lage/Lage ist, das Geld hat. Dann kaufen. Wenn man die Wohnung bis ins hohe Alter abfinanzieren muss, würde ich mir das nochmal überlegen. Wobei man dann abwägen sollte, denn gerade im Alter wird man dann nicht mehr "entmietet", wenn der Vermieter freidreht. Ansonsten steht dem Verkäufer frei die Wohnung jemanden anderes zu verkaufen. Hier in der Region werden alle Wunschpreise bezahlt, guter Zeitpunkt, wenn man Immobilen verkaufen möchte.
Frühaufsteher schrieb: > Man hört aber auch, Bla, bla, bla. Wenn man an der Wohnung interessiert ist verhandelt man über den Preis. Wenn der einem gefällt kauft man. Wenn nicht wohnt man weiterhin zur Miete. > bei einer Neuvermietung > mit einem satten Aufschlag rechnen müssen. Was für eine Neuvermietung? Am Mietvertrag ändert sich durch den Verkauf an jemand anderen nichts, der alte Vertrag gilt weiter. Der neue Besitzer darf die Miete nur so erhöhen wie es der alte Besitzer auch durfte (auch wenn der alte es vielleicht nicht gemacht hat). Es gibt kein Sonderkündigungsrecht. > Dann müssen die Leute die neue Wohnung erst mal durchrenovieren, dann in > der alten Wohnung ihr ganzes Zeugs abbauen, ausziehen, umziehen, > einziehen, das ganze Zeug wieder einbauen usw. Kostet eine Menge, macht > eine Menge Arbeit und gibt man sich in höherem Alter sicher gerne. Nur ist ein Umzug hier erst einmal nicht relevant. Wenn er es ist, so ist das nun mal, wenn man zur Miete wohnt. Das weiß man doch wenn man mietet. > Ist es nicht eher so, dass eine besenreine Wohnung einen deutlich > anderen Wert darstellt als eine bewohnte und nett eingerichtete Wohnung? Die besenreine Wohnung stellt einen höheren Wert da. Die bewohnte Wohnung ist beim Kauf ein Problem. Käufer wollen nur ganz selten Wohnungen mit Mieter kaufen. Eben weil der alte Mietvertrag weiter gilt und es Ärger macht die Mieter los zu werden. > Ich habe mir selber schon einige besenreine Wohnungen angeschaut, da > packt einen oft das nackte Grauen, denn man sieht, was zu tun ist: Ja und das ist gut. Wenn man sieht was zu tun ist kann man das als Käufer in sein Angebot mit einrechnen. Einer zugerümpelten Wohnung sieht man nur zum Teil an was zu tun ist. Das Kaufrisiko ist höher, also macht man ein niedrigeres Angebot wegen des Risikos und dazu noch mal einen Abschlag wegen der Mieter. > Mir scheint, dass man als Käufer der langjährig bewohnten Wohnung eher > schlechte Karten hat, was den Kaufpreis angeht. Wie ist eure > Einschätzung? Man bekommt keine bevorzugte Behandlung, wenn es das ist, was du meinst. Dem Verkäufer ist es scheiß-egal wer die Wohnung kauft. Das höchste Angebot gewinnt. Die jetzigen Bewohner dürfen mitspielen, müssen es aber nicht. > Mir ist ein ziemlich identischer Fall bekannt, wo die Verkäufer auf > einen deutlich überhöhten Preis bestanden und die Mieter dann schweren > Herzens ausgezogen sind. Oh, dir ist ein Fall bekannt? Warum sollten die Mieter schweren Herzens ausziehen? Ihr Mietvertrag gilt weiter. Hat der neue Besitzer eine Rockerbande zur Entmietung angeheuert? > Bin gespannt auf eure Einschätzungen Ok, meine Einschätzung: Erfundene Troll-Geschichte oder komplette Ahnungslosigkeit.
tnzs schrieb: > Eigentumswohnung vereint die > Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen vom Eigentum. So unterschiedlich ist das Gusto. Für mich vereint eine ETW die Vorteile von Wohnung und Eigentum. Ansonsten freut mich dass das Thema mal wieder aufploppt. Das ist immer wieder ein Garant für gute Unterhaltung.
> Mir scheint, dass man als Käufer der langjährig bewohnten Wohnung eher > schlechte Karten hat, was den Kaufpreis angeht. Wie ist eure > Einschätzung? Ganz im Gegenteil. Denn solchen Mietern ist fast unmöglich zu kündigen. Somit ist die Wohnung lediglich für Investoren attraktiv und das senkt den Preis, wenn die Miete in den letzten 30 Jahren nicht angemessen erhöht wurde, drastisch. Da wird es sicher ein Angebot an die Mieter geben, denn denen dürfte die Wohnung deutlich mehr wert sein als einem Dritten. Das muss dann halt verhandelt werden. Natürlich wird man den Mietern da mächtig Angst machen, da müssen die halt cool bleiben. Was schon eher ein Problem sein dürfte, ist die Finanzierung bei so alten Leuten. Aber wie die Mietexperten hier ja immer vorrechnen, spart man beim Mieten im Vergleich zum Eigentum so viel Geld, dass das Geld bar auf der Bank liegen dürfte. Gruß Axel
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wir haben auch einige Jahre zur Miete gelebt und jetzt ein Haus. Für mich wäre eine Eigentumswohnung nur als Spekulationsobjekt interessant. Darin selbst zu wohnen vereint tatsächlich die Nachteile aus Miete (eingeschränkte Rechte, möglicherweise nervige Nachbarn) mit denen des Eigentums in potenzierter Weise, da idR mehrere Eigentümer sich einige werden müssen wenn größere Investitionen anstehen. @TO momentan sind die Immobilienpreise so hoch wie noch nie. Wie lange das noch so bleibt ist die große Preisfrage. Natürlich haben Mieter beim Kauf ein Interesse an der Sache. Das allein treibt den Preis bei der Verhandlung schon nach oben. Dagegen steht, was Hannes schrieb: Eine vermietete Wohnung kann man nur als Spekulationsobjekt kaufen ohne den Anreiz dort selbst einzuziehen.
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Für alle die meinen dass man mit Wohnungen gutes Geld machen kann: Eigentum im Mehrparteienhaus schützt auch nicht vor unvorhergesehenen Kosten. Plötzlich sackt eine Fassadenseite ab, aus Gründen der Gefahrenabwehr muss das also zeitnah angegangen werden. meine Omma wohnte in einem solchen Haus. In dem Sinne dankenswerter Weise: Im Alter ist sie dann altersgerechter umgezogen. kaum raus, purzelten einzelne Ziegel auf die Strasse. schlussendlich wurden für das Gebäude mal eben 1,3 MegaEuro fällig und je nach Wohnungsgrösse waren die Eigentümer dann mit 12k bis 24k dabei. die Hütte hat 80 Wohnungen...
Hannes J. schrieb: > Ok, meine Einschätzung: Erfundene Troll-Geschichte oder komplette > Ahnungslosigkeit. Denke ich auch, Die komplette Ahnungslosigkeit des TO spricht Bände. Warum sollte man ausziehen, wenn die Mietwohnung den Eigentünmer wechselt ? Warum sollte man eine 30 jahre alte, also zu 100% abgeschriebene, Wohnung jetzt kaufen, und nicht vor 30 Jahren. Man hat sie schon gekauft, mit den 30 Jahren Miete. Man soltle sie geschenkt bekommen. Natürlich sind Wohnungen mit Mietern drin weniger wert beim Verkauf als leerstehende Wohnungen. Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, muss man als Mieter gar kein (überhöhtes) Kaufangebot akzeptieren. Man kann zugreifen, wenn der Besitzer einen Käufer (für eine vermiete Wohnung, also niedrig) gefunden hat, und dann zu dessen Preis kaufen. https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm
Le X. schrieb: > tnzs schrieb: >> Eigentumswohnung vereint die >> Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen vom Eigentum. > > So unterschiedlich ist das Gusto. > Für mich vereint eine ETW die Vorteile von Wohnung und Eigentum. Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann? Wobei das Mieterleben soweit auch seine Reize haben kann, man ist halt flexibel.
Ich muss voranschicken, dass ich den Thread nicht in Gänze gelesen habe, da er von einer unhaltbaren Prämisse auszugehen scheint. Wie kommt ihr auf die Idee, die Mieter seien durch den Eigentümerwechsel gefährdet? Auf die Frage, warum hier ein Vorkaufsrecht bestehen sollte, kommt es meines Erachtens dann auch nicht mehr an.
Michael B. laberte im Beitrag #5853909: > > Wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, muss > man als Mieter gar kein (überhöhtes) Kaufangebot akzeptieren. Man kann > zugreifen, wenn der Besitzer einen Käufer (für eine vermiete Wohnung, > also niedrig) gefunden hat, und dann zu dessen Preis kaufen. > > https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm Wie kommst Du auf die lustige Idee, dass der erstbeste Dir aufgefallene Artikel zu Eigentumswohnungen und Mietern auf den hiesigen Fall passt? Hier wird überhaupt nichts umgewandelt, diese Whg ist seit 30 Jahten Eigentumswohnung.
Percy N. schrieb: > Wie kommt ihr auf die Idee, die Mieter seien durch den Eigentümerwechsel > gefährdet? In Gegenden mit "heißem" Wohnungsmarkt ist die Eigenbedarfskündigung ein etabliertes Mittel, um lästige Mieter loszuwerden. Der Mieterschutz bröckelt hier, auch die Härtefallregelung (die z.B. 80-jährige Demenzkranke schützen soll) wird derzeit vor dem BGH verhandelt. https://www.tagesspiegel.de/berlin/grenzen-des-eigenbedarfs-bgh-verlaengert-haengepartie/24370062.html Ein Vorkaufsrecht für Mieter einer Wohnung gibt es übrigens nur einmalig, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohung umgewandelt wird. Ist die Wohnung bereits eine vermietete Eigentumswohnung, gibt es i.d.R. kein Vorkaufsrecht. Zur Preisgestaltung das folgende aufmerksam lesen: https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm Reinhard S. schrieb: > Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer > mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann? Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will - ich kann sie verkaufen, ich kann sie renovieren, ich kann sie vermieten oder auch einfach selbst drin wohnen. Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum Einfamilienhaus erheblich geringer.
Rufus Τ. F. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer >> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann? > > Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Gestaltung Treppenhaus, Fassade, Verkabelung im gemeinschaftlichen Bereich... Gibt Beispiele, wo Kunden keinen FTTH-Anschluss bekommen, weil sich die Eigentümer der einzelnen Wohnungen nicht einigen konnten...
Rufus Τ. F. schrieb: > > In Gegenden mit "heißem" Wohnungsmarkt ist die Eigenbedarfskündigung ein > etabliertes Mittel, um lästige Mieter loszuwerden. > > Der Mieterschutz bröckelt hier, auch die Härtefallregelung (die z.B. > 80-jährige Demenzkranke schützen soll) wird derzeit vor dem BGH > verhandelt. > > https://www.tagesspiegel.de/berlin/grenzen-des-eigenbedarfs-bgh-verlaengert-haengepartie/24370062.html > Das ist sicherlich zutreffend dargestellt, nur ist es völlig unabhängig von einer vorangegangenen Veräußerung. > Ein Vorkaufsrecht für Mieter einer Wohnung gibt es übrigens nur > einmalig, wenn die Wohnung in eine Eigentumswohung umgewandelt wird. > > Ist die Wohnung bereits eine vermietete Eigentumswohnung, gibt es i.d.R. > kein Vorkaufsrecht. > So scheint es hier zu liegen. Dieses Thema sollte daher ausgespart werden, so interessant es auch sein mag. > Zur Preisgestaltung das folgende aufmerksam lesen: > > https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1008/vorkaufsrecht-nur-nicht-aushebeln-lassen-100828.htm > > Reinhard S. schrieb: >> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer >> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann? > > Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich > beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will - ich kann > sie verkaufen, ich kann sie renovieren, ich kann sie vermieten oder auch > einfach selbst drin wohnen. > Ich vermute, Reinhard meint die Veräußerunsbeschränkungen in soziale Erhaltungsgebieten. > Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum > Einfamilienhaus erheblich geringer. Nun, wir hatten das Thema schon mal: man muss aufpassen, dass man nicht durch den Mehrheitseigentümer ausgepresst wird. Ergänzung: § 573 b schafft ein Novum: Man kann jetzt auch einzelne Räume kündigen Wie dieser Quatsch durch die Ausschüsse gekommen ist, verstehe ich nicht
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Percy N. schrieb: >> Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum >> Einfamilienhaus erheblich geringer. > > Nun, wir hatten das Thema schon mal: man muss aufpassen, dass man nicht > durch den Mehrheitseigentümer ausgepresst wird. Das geht nicht, denn der hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten.
Le X. schrieb: > Percy N. schrieb: >>> Die Betriebskosten und der Instandhaltungsaufwand sind im Vergleich zum >>> Einfamilienhaus erheblich geringer. >> >> Nun, wir hatten das Thema schon mal: man muss aufpassen, dass man nicht >> durch den Mehrheitseigentümer ausgepresst wird. > > Das geht nicht, denn der hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der > Zahl der Wohneinheiten. Soweit die Theorie und § 25 II 1 WEG. Anders aber die Praxis nach § 10 II 2 WEG und der Teilungserklärung, die der ursprüngliche Alleineigentümer verfasst hat.
Beitrag #5853988 wurde vom Autor gelöscht.
Rufus Τ. F. schrieb: > > Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich > beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will Könntest Du auch eine Außeneinheit einer Klimaanlage an der Fassade anbringen? Oder einfach so eine Ladestation für das Elektroauto in der Tiefgarage?
Percy N. schrieb: >> Reinhard S. schrieb: >>> Die in Angesichts der Nachteile aber eben eher gering erscheinen. Wer >>> mag schon Eigentum, über das er nicht frei verfügen kann? >> >> Inwiefern darf man über eine Eigentumswohnung nicht frei verfügen? Ich >> beistze und nutze eine, und kann damit machen, was ich will - ich kann >> sie verkaufen, ich kann sie renovieren, ich kann sie vermieten oder auch >> einfach selbst drin wohnen. >> > Ich vermute, Reinhard meint die Veräußerunsbeschränkungen in soziale > Erhaltungsgebieten. Nein, die meine ich nicht, da mir sowas auch unbekannt ist. Ich meine wie gesagt eher bauliche Veränderungen im Außen- und Gemeinschaftsbereich.
Reinhard S. schrieb: > Ich meine wie gesagt eher bauliche Veränderungen im Außen- und > Gemeinschaftsbereich. Wieso sollte ich das tun wollen? Ich hab mir extra eine Wohnung gekauft weil ich eben nicht Lust habe, ständig am Haus oder im Garten herumzuwerkeln (müssen).
Reinhard S. schrieb: > Gestaltung Treppenhaus, Fassade, Verkabelung im gemeinschaftlichen > Bereich... Hmm. Vielleicht habe ich einfach nur Glück, und bin im richtigen Haus untergekommen. Die vor einiger Zeit neugestaltete Fassade beruht auf einem Entwurf von mir, für die Treppenhausgestaltung gab es eine tragfähige Konsenslösung, und Verkabelungsprobleme haben sich bislang nicht ergeben. Kann ein Glücksfall sein, daß da keine analretentiven Pedanten im Haus wohnen und mitsprechen wollen. Kann aber auch an der schlichten Größe des Hauses liegen (ca. 25 Wohnungen) und der Tatsache, daß das Haus in der Innenstadt liegt, die Bewohner also etwas näher an der Realität dran sind. Le X. schrieb: > Das geht nicht, denn der hat auch nur eine Stimme, unabhängig von der > Zahl der Wohneinheiten. Das kommt auf die Teilungserklärung an. Bei mir zählt die Anzahl der Wohnungen. Einen "Mehrheitseigentümer" gibt es nicht. Man sollte sich a) die Teilungserklärung ansehen und b) vor sehr kleinen Eigentümergemeinschaften gebührende Vorsicht walten lassen. Häuser mit z.B. nur sechs Wohnungen können deutlich ungemütlicher als welche mit 30 werden. Meins hat etwa 25, zwei davon sind meine. Eigentumsanteile habe ich etwa 5%. Anja Zoe C. schrieb: > Könntest Du auch eine Außeneinheit einer Klimaanlage an der Fassade > anbringen? Sofern ich die WEG davon überzeuge, dieser Veränderung des Gemeinschaftseigentums zuzustimmen, ja. Kommt auf die Fassade an, bei der des Innenhofes wird es wegen der Lärmbelästigung unwahrscheinlich, bei der Straßenfassade ist es natürlich ausgeschlossen. Einfacher dürfte es sein, die außerhalb des Sichtbereichs aufs Dach zu stellen, was bei meiner Wohnung problemlos ginge. Allerdings ist eine Klimaanlage in diesem Haus ziemlich überflüssig. > Oder einfach so eine Ladestation für das Elektroauto in der > Tiefgarage? In Ermangelung einer Tiefgarage nicht. Welches Einfamilienhaus hat eine Tiefgarage?
Rufus Τ. F. schrieb: > > In Ermangelung einer Tiefgarage nicht. Welches Einfamilienhaus hat eine > Tiefgarage? Das gibt es durchaus!
Ich habe eine Eigentumswohnung und kann nicht klagen. Wenn ich einen E-Anschluß in der T-Garage haben will, kann ich nach Abstimmung der Eigentümer oder mit Genehmigung der Verwaltung, auf meine Kosten mit Zwischenzähler einen legen lassen. Meine Eigentumsgemeinschaft ist, solange es nicht auf Kosten aller geht, sehr locker drauf. Man kann sich auch auf den Stand der Technik berufen. E- Autos sind ja in kommen.
Hoffentlich bleibt das auch dann so, wenn zB Dein Energieversorger die Anschlüsse bzw Leistung kontingentiert.
Rufus Τ. F. schrieb: > In Ermangelung einer Tiefgarage nicht. Welches Einfamilienhaus hat eine > Tiefgarage? Gerade in unser Nachbarstadt im "Angebot". Neubau. Provinz. Eher zweit- bis drittklassige Lage an Rand eines Industriegebiets. Moderne kastenförmige, architektonisch einfallslose, Einfamilienhäuser. Natürlich Flachdach. 250m² Grundstücke, 160m² Wohnfläche. Jeweils 10 dieser Schuhkartons sind auf einer gemeinsamen Tiefgarage angeordnet. 60 insgesamt. Zwei Stellplätze unter jedem Haus mit direktem Zugang zum Haus (Luxus pur :)). Die Stellplätze sind zusätzlich und einzeln zu kaufen. Gefordert werden 520000 € je Haus und 25000 € je Stellplatz. Macht 570000 €. Dazu ca. 10% Kauf-Nebenkosten. Gepflegte 627000 €. Verkauf läuft, zu recht, eher schleppend, aber es wird gekauft. So etwas kauft man aus Verzweiflung, weil das (Schwarz)geld weg muss oder weil man nicht rechnen kann.
Hannes J. schrieb: > Jeweils 10 dieser Schuhkartons sind auf einer gemeinsamen Tiefgarage > angeordnet. 60 insgesamt. Zwei Stellplätze unter jedem Haus mit direktem > Zugang zum Haus (Luxus pur :)). Die Stellplätze sind zusätzlich und > einzeln zu kaufen. > Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich also ein Haus kaufe , aber keinen Stellplatz, dann kauft ein anderer die Garage und latscht durch meinen Keller? Und wenn ich nur einen Stellplatz kaufe (sind die wirklich im Grundbuch einzeln getrennt ausgewiesen?)?
Percy N. schrieb: > Das verstehe ich nicht ganz. Wenn ich also ein Haus kaufe , aber keinen > Stellplatz, dann kauft ein anderer die Garage und latscht durch meinen > Keller? Er latscht hoffentlich durch seinen Keller nebenan oder durch den allgemeinen Ausgang. Das sind Tiefgaragen mit je 20 Stellplätzen. An den Seiten grenzen kleine Kellerräume der Häuser an. Pro zwei Stellplätzen gibt es eine Tür zu einem Keller, fünf Türen auf jeder Seite. Dazu an den Enden jeweils ein allgemeiner Ausgang / Fluchtweg aus den Tiefgaragen. > (sind die wirklich im Grundbuch > einzeln getrennt ausgewiesen?)? Gute Frage, ich weiß es nicht. Laut Exposee werden sie einzeln verkauft. Wenn ich drüber nachdenke könnte die Tiefgarage eine Eigentümergemeinschaft sein. Dann hat man wirklich die Arschkarte gezogen. Dann steht man da mit einer Kombination aus überteuertem, hässlichen Einfamilienhaus und den Einschränkungen einer Eigentümergemeinschaft für die Tiefgarage.
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ja, eine Tiefgarage ist dann genau wie eine Wohnung. Mit entsprechend (wenig) 10 oder 100 Tausenstel.
Hannes J. schrieb: > Gepflegte 627000 €. Verkauf läuft, zu recht, eher schleppend, aber es > wird gekauft. Muss eine uninteressante Gegend sein. In Berlin* würde so etwas ungesehen gekauft werden und wäre binnen weniger Tage nach Ausgabe des Verkaufsprospektes ausverkauft. 570000** EUR für 160 Quadratmeter mit TG-Stellplatz sind knapp 3600 EUR pro Quadratmeter. Das ist --für Berliner Verhältnisse-- spottbillig. Um so etwas dort nicht verkauft zu bekommen, müsste es unmittelbar neben einer Abdeckerei oder ohne jeden Schallschutz direkt in der Einflugschneise eines Flughafen liegen, und zwar dort, wo die Flughöhe unter 100m beträgt. In etwas attraktiveren Lagen bezahlt man in Berlin für Bestands-Altbau knapp 5500 EUR pro Quadratmeter, wird in der Gegend neu gebaut, kostet der Quadratmeter je nach Gestaltung der Wohnung (Balkon? Dachterrasse?) zwischen 7000 und 12000 EUR pro Quadratmeter. In sog. "Spitzenlagen" kann das noch teurer werden. Um für Bestandsbauten nur 3600 EUR pro Quadratmeter zu zahlen, muss man schon in Randbezirke gehen, z.B. in die Plattenbauslums des fernen Ostens (die Stadtteile, die auch in Tscheljabinsk liegen könnten). Neubau im Erstbezug für 3600 EUR? Völlig undenkbar. Wobei: Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, sondern Reihenhäuser (anders kann man auf 270 Quadratmeterchen Grundstück keine 160 Quadratmeter Wohnfläche unterbringen), und diese teilen sich Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, als Eigentümer eines "Hauses" aus solch einem Objekt hat man ähnliche Strukturen wie in einer WEG. *) Von München, Hamburg, Frankfurt oder auch Stuttgart wollen wir besser schweigen, denengebenüber ist Berlin immer noch günstig. **) Die Verkaufsnebenkosten rechnen wir, um vergleichen zu können, gleich mal wieder 'raus.
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Rufus Τ. F. schrieb: > > Wobei: Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, > sondern Reihenhäuser (anders kann man auf 270 Quadratmeterchen > Grundstück keine 160 Quadratmeter Wohnfläche unterbringen), und diese > teilen sich Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, als Eigentümer eines > "Hauses" aus solch einem Objekt hat man ähnliche Strukturen wie in einer > WEG. > Wir reden hier die ganze Zeit über Wohnungseigentum, vgl Titel.
Percy N. schrieb: > Wir reden hier die ganze Zeit über Wohnungseigentum Das Beispiel wurde als Antwort genannt auf meine Frage, ob es Einfamilienhäuser mit Tiefgarage gäbe: Beitrag "Re: Als Mieter die Wohnung kaufen, in der man wohnt - Nachteil?"
Rufus Τ. F. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wir reden hier die ganze Zeit über Wohnungseigentum > > Das Beispiel wurde als Antwort genannt auf meine Frage, ob es > Einfamilienhäuser mit Tiefgarage gäbe: > > Beitrag "Re: Als Mieter die Wohnung kaufen, in der man wohnt - Nachteil?" Gewiss. Die weitaus meisten Reihenhäuser, die ich bisher gesehen habe, waren solche. YMMV
Rufus Τ. F. schrieb: > 570000** EUR für 160 Quadratmeter mit TG-Stellplatz sind knapp 3600 EUR > pro Quadratmeter. Das ist --für Berliner Verhältnisse-- spottbillig. Um > so etwas dort nicht verkauft zu bekommen, müsste es unmittelbar neben > einer Abdeckerei oder ohne jeden Schallschutz direkt in der > Einflugschneise eines Flughafen liegen, und zwar dort, wo die Flughöhe > unter 100m beträgt. > > In etwas attraktiveren Lagen bezahlt man in Berlin für Bestands-Altbau > knapp 5500 EUR pro Quadratmeter, wird in der Gegend neu gebaut, kostet > der Quadratmeter je nach Gestaltung der Wohnung (Balkon? Dachterrasse?) > zwischen 7000 und 12000 EUR pro Quadratmeter. Unsinn. 90% der Immobiliengeschäfte in Ballungsräumen finden zwischen Spekulanten statt, also Immobilienfonds und Gewerblichen. Privatpersonen, die mit eigenem Geld bezahlen müssen, zahlen diese Traumpreise nicht. Die bekommen nämlich ihr Geld - im Gegensatz zu Immobilienfonds - nicht geschenkt. Vergiss die Preise, die in Werbebröschüren stehen. Es gibt Fertighaushersteller, die deutschlandweit verkaufen. Du brauchst nur das Grundstück, daß am Potsdamer Platz sicher unerschwinglich, aber in Stadtteilen von Berlin liegen die bei 460 EUR/m2 https://www.immowelt.de/immobilienpreise/berlin/grundstueckspreise Natürlich kostet damit ein Grundstück von 1000m2 satte 460000 EUR, aber das Haus drauf nur die ca. 2200 EUR/m2 die so ein fertiges (Massiv) Haus eben kostet. Und nicht jeder braucht 1000m2, manche begnügen sich mit 500, andere bauen ein Reihenhaus auf 250. Und wer etwas ins Umland von Berlin zieht (Nahverkehrsende) der zahlt, wie ein gerade stattgefundenes Beispiel mir belegt, unter 1000 EUR/m2 für ein fast vollständig durchrenoviertes Haus (neues Dach, Fenster, Elektrik, Fussböden, eigentlich alles ausser Mauerwerk) inklusive 3000m2 Grundstück. Wer natürlich richtig dumm ist, der zahlt auch 12000 EUR/m2 an einer vielbefahrenen staubigen Innenstadtstrasse, also im Sony-Center als Firma für seine hergereisten temporären Vorstandsvorsitzenden. Rufus Τ. F. schrieb: > Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, sondern > Reihenhäuser (anders kann man auf 270 Quadratmeterchen Grundstück keine > 160 Quadratmeter Wohnfläche unterbringen), und diese teilen sich > Gemeinschaftseigentum. Nein, natürlich nicht, ich bin umzingelt von Reiehnhäusern und kein Einziger teilt sich da was mit dem Nachbarn, ausser dem Zaun. Reihenhäuser mit gemeinsamr Tiefgarage sind selten.
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Michael B. schrieb: > Und wer etwas ins Umland von Berlin zieht (Nahverkehrsende) der zahlt, > wie ein gerade stattgefundenes Beispiel mir belegt, unter 1000 EUR/m2 "Nahverkehrsende" ist eine schöne Umschreibung für "der nächste Bus fährt Freitags". Wie lange braucht man von dort z.B. in die westliche Innenstadt? Die von mir genannten Quadratmeterpreise sind Preise von Eigentumswohnungen, nicht von Einfamilienhäusern. Einfamilienhäuser haben den Nachteil der höheren Betriebs- und vor allem Instandhaltungskosten. Außerdem sind sie i.d.R. sehr weit weg von da, wo man arbeitet, einkauft oder zum Arzt geht. Das Haus, in dem ich wohne, hat großzügig aufgerundet vielleicht 600 Quadratmeter Dachfläche. Muss das komplett erneuert werden, kostet es natürlich eine ziemlich fette Stange Geld, aber mit einer 160-Quadratmeter-Wohnung hat man in meinem Haus nur etwa 5% Eigentumsanteil, muss also nur für die Kosten von 30 Quadratmetern Dach aufkommen. Ein Einfamilienhaus mit 30 Quadratmetern Dachfläche aber gehört in die Kategorie "tiny house", und hat niemals 160 Quadratmeter Wohnfläche ... Auch als "town house" (diesen schicken mehrstöckigen Reihenhausscheibletten) müsste es bei dieser Wohnfläche sechs Stockwerke haben, um mit 30 Quadratmetern Dachfläche auszukommen.
Rufus Τ. F. schrieb: > Die von mir genannten Quadratmeterpreise sind Preise von > Eigentumswohnungen, nicht von Einfamilienhäusern. Um so schlimmer (wusste ich, aber Arbeiterlagerregale kommen mir nicht in die Tüte). Wie du in der Berechnung sehen konntest, macht in Ballungsräumen der Grundstückspreis die Hauptkosten aus, und der ist bei mehrstöckigen Gebäuden natürlich geringer. Die dürfen daher nur weniger kosten, deutlich weniger. Mit dem Lärm der Nachbarn und umgekehrt deren Lärmschutz ist so eine Wohnung auch weniger lebenswert. Rufus Τ. F. schrieb: > "Nahverkehrsende" ist eine schöne Umschreibung für "der nächste Bus > fährt Freitags". Nahverkehrsende heisst: Man braucht kein Auto, um mobil zu sein. Z.B. im Alter relevant. > Wie lange braucht man von dort z.B. in die westliche Innenstadt? 1h
Rufus Τ. F. schrieb: > Hannes J. schrieb: >> Gepflegte 627000 €. Verkauf läuft, zu recht, eher schleppend, aber es >> wird gekauft. > > Muss eine uninteressante Gegend sein. In Berlin* Wie sage ich das jetzt höflich? Berlin ist nicht die ganze Bundesrepublik und nicht alles in der Republik dreht sich um Berlin. 79 Millionen Einwohner der Republik wohnen nicht in Berlin. > würde so etwas > ungesehen gekauft werden und wäre binnen weniger Tage nach Ausgabe des > Verkaufsprospektes ausverkauft. Wie ich schrieb: >> Provinz. Eher zweit- >> bis drittklassige Lage an Rand eines Industriegebiets. > Was Du da beschreibst, sind keine richtigen Einfamilienhäuser, sondern > Reihenhäuser Reihenhäuser sind die häufigsten Einfamilienhäuser. > und diese teilen sich > Gemeinschaftseigentum. Das ist wohl das wirkliche Problem. Über die Tiefgarage handelt man sich eine Eigentümergemeinschaft ein.
Hannes J. schrieb: > > Das ist wohl das wirkliche Problem. Über die Tiefgarage handelt man sich > eine Eigentümergemeinschaft ein. Da dürftest Du falsch liegen. Richtig ist allerdings, dass durch die Sammelgarage zwangsläufig Gemeinschaftseigentum grriert wird. Dies ist allerdings auch bei der gemeinsamen Stellfläche für die Müllcontainer der Fall, ebenso bei der Zuwegung, soweit nicht auf öffentlichem Grund.
Le X. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Ich meine wie gesagt eher bauliche Veränderungen im Außen- und >> Gemeinschaftsbereich. > > Wieso sollte ich das tun wollen? > Ich hab mir extra eine Wohnung gekauft weil ich eben nicht Lust habe, > ständig am Haus oder im Garten herumzuwerkeln (müssen). Darauf hat keiner Lust, aber ab und an muss es halt sein. Alternativ hättest du ja auch mieten können, dann müsstest du da auch nicht rumwerkeln. Rufus Τ. F. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Gestaltung Treppenhaus, Fassade, Verkabelung im gemeinschaftlichen >> Bereich... > > Hmm. Vielleicht habe ich einfach nur Glück, und bin im richtigen Haus > untergekommen. Das würde ich dann schon so nennen. Genieße es :) Wobei ich, aus theoretischer Überlegung ja bisher der Meinung war, das große Eigentümergemeinschaften da problematischer wären, weil man selten auf einen Nenner kommt.
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