Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Welche Unternehmensform für Geräteentwicklung?


von Physiker (Gast)


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Hallo zusammen,

ich habe ein Gerät für die Forschung im akademischen Umfeld entwickelt, 
welches ich nun gerne anderen Forschungsinstituten zur Verfügung stellen 
möchte (vielleicht ein paar Stück pro Jahr). Die Zielgruppe ist nicht 
sehr groß, und reich werden will ich damit auch nicht, aber ich würde 
gerne mal etwas über den Tellerrand schauen und ein kleines Unternehmen 
gründen wollen.

Jetzt ist die Frage, welche Unternehmensform ist da die richtige für 
mich? Vor allem wegen der Haftungsbeschränkung tendiere ich sehr stark 
zu einer GmbH bzw. UG, weil ich Angst habe als noch-Laie in dem 
Paragrafendschungel (CE, Webseite, Patente usw.) trotz ausgiebiger 
Recherche etwas zu übersehen, was mir mit Sicherheit passieren wird, und 
z.B. von Wettbewerbern verklagt oder abgemahnt zu werden. Schon alleine 
die Tatsache, dass Anwaltskanzleien sich darauf spezialisieren nach 
irgendwelchen Formfehlern auf Webseiten zu suchen und abzumahnen, machen 
mir da etwas Angst. Ich bin noch einigermaßen jung, und will mir nicht 
mein restliches Leben durch irgendwelche Schadensersatzforderungen oder 
so ruinieren. Auf der anderen Seite sind die Kosten und der Mehraufwand 
zum Gründen und Betreiben einer UG deutlich größer als bei einer KG, und 
würden schon einen spürbaren Teil des Umsatzes ausmachen.

Im Prinzip steht und fällt meine Entscheidung mit der Frage, ob meine 
Sorge vor Folgeschäden von Klagen usw. begründet sind oder nicht. Ich 
nehme mal an, dass hier viele andere sind, die mal in einer ähnlichen 
Situation waren wie ich es jetzt bin. Habt ihr Erfahrung damit wie 
klage-/abmahnfreudig die Wirtschaft so ist? Seid ihr schon mal in so 
eine Lage gekommen? Wie würdet ihr euch in meiner Situation entscheiden?

Schöne Grüße
Max

von Bonzz (Gast)


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Es ist uebrigens nicht so, dass man mit einer GmbH der Haftung 
entfliehen kann. Dh du musst dir sowieso genau anschauen, was, wo zu 
sein hat. Seien das nun Produktehaftung, EMV, Copyright, ..

Produktehaftung bedeutet, vereinfacht, du hast alles getan, um Sach- und 
Personenschaeden zu verhindern, resp zu vermeiden. Da musst du dich 
einfach einarbeiten. Je nach Zielgruppe (Medizin, Aero, Space) sind die 
Anforderungen dann hoeher wie anderswo. Dazu gibt es auch Normen, die 
musst du dir reinziehen. Gegen Bares.
Zb muessen Stecker beruehrungsgeschuetzt sein, also bei der 
Steckverbindung wo die Spannung anliegt, muss ein Weibchen sein.
Zu jedem Bauteil muss du wissen wie es ueblicherweise ausfaellt, und was 
in diesem Fall mit dem System geschieht.
Bei einem Fehler muss das System in einem sicheren Zustand gehen. Die 
Fehler musst du dann eben detektieren koennen.


EMV bedeutet, vereinfacht, dein Geraet stoert keine Anderen und wird 
auch nicht von Stoerungen beeinflusst. Da musst du dich einfach 
einarbeiten. Je nach Zielgruppe (Medizin, Aero, Space) sind die 
Anforderungen dann hoeher wie anderswo. Dazu gibt es auch Normen, die 
musst du dir reinziehen. Gegen Bares.

Die Zielgruppe Haushalt darf mehr stoeren wie die Zielgruppe Industrie, 
bei der Empfindlichkeit ist es umgekehrt. Oder umgekehrt.
Die Zielgruppe Haushalt hat in der Regel isolierte Plastikgehaeuse, 
waehrend die Industrie geerdete Metallgehaeuse hat.

Die Webseite ist eine eher einfache Sache. Moeglichst wenig Details zu 
Produkten drauf. Sicher keine Aussagen wie 10'000 verkauft. Impressum 
nicht vergessen. Und natuerlich nur eigene Inhalte, keine Fotos von 
Anderswo.

von Bonzz (Gast)


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Ah. Ja, bei uns in der Schweiz gibt es keine Abmahnungen. Da darf dir 
ein Anwalt schreiben, dass etwas nicht gut ist, du machst das, bedankst 
dich, und gut ist. Eine Unterlassungserklaeung schickt man natuerlich 
nicht zurueck.

von $$$ (Gast)


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> reich werden will ich damit auch nicht

Dir fehlt zu einer Unternehmensgruendung das wesentliche Merkmal:
Die Gewinnerzielungsabsicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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$$$ schrieb:
>> reich werden will ich damit auch nicht
>
> Dir fehlt zu einer Unternehmensgruendung das wesentliche Merkmal:
> Die Gewinnerzielungsabsicht.

Korrekt. Denn ohne Gewinn wird das FA nach kurzer Zeit bockig und wenns 
doof läuft darf man dann z.B. alle MwSt. der letzten Jahre  nachzahlen, 
weil es als Hobby eingestuft wird.

von Mach (Gast)


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Mach eine UG. Wenns gut läuft kannst (musst) du das in eine GmbH 
überführen. Der Aufwand ist größer, aber lohnt sich wegen den 
Haftungsfragen.

Steuern gelten immer nur auf Gewinn, die Frage ob es rentabel ist, hängt 
also weniger davon ab. Deinen Zeitaufwand kannst du dir als Gehalt 
auszahlen, da ist die Steuer dann wie bei einer Personengesellschaft.

Gewinnerzielungsabsicht besteht natürlich schon ab dem ersten Euro, den 
du dir erhoffst.

von MaWin (Gast)


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UG klingt vernünftig, aber geht es jetzt um die Schweiz oder haben wir 
hier nur einen Schwätzer.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Habt ihr Erfahrung damit wie klage-/abmahnfreudig die Wirtschaft so ist?

Ja. Deine Klitsche interessiert keine Sau. In den verflossenen 16 Jahren 
meiner GmbH-Existenz hat mich noch niemand mit solchem Quatsch 
belästigt.

von Dr.Who (Gast)


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UG ist die 1-Euro Variante der englischen Limited, die dadurch
ja mittlerweile Geschichte ist. Machen kann man die auch heute
noch, aber Bilanz in Englisch machen? In Anbetracht des kommenden
Brexit dürfte das ganze keinen Sinn mehr machen.

GmbH/UG sind Bilanzpflichtig bei doppelter Buchführung.
Die Kosten für einen Buchhalter/Steuerberater dürften den Gewinn
ganz schön drücken und wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht,
bzw. vom FA fest gestellt wird, geht schnell in die Miesen.

Grundsätzlich kann man selbst für die simpelste Gewerbeanmeldung
eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Was die alles
abdeckt, muss man mit dem Versicherer klären. Das Geschäftsrisiko
ist gewöhnlich nicht versicherbar.

Bei einer UG ist der Gewinn vorrangig für den Grundkapitalaufbau
zur GmbH zu verwenden. Also ewig UG bleiben ist nicht.

Der Sinn oder Unsinn einer GmbH/UG ist einfach Firmenvermögen und
Privatvermögen haftungsrechtlich getrennt zu halten, ansonsten
haftet man vollständig mit seinem ganzen Vermögen, mit Titel eines 
Gläubigers 30 Jahre.
Man haftet also nur beschränkt, wie der Name schon sagt, zumindest
mit dem Firmenvermögen, dass aber auch aus Privatvermögen als
Investition sein kann. Also alles nicht so einfach.

Wenn man so was schon vor hat und das mehr als ein Kleingewerbe
ist, sollte man mal eine Existenzgründungskurs bei der lokalen
IHK machen. Dann hat man schon mal ein paar Basics und fährt
die Kiste nicht am Anfang gleich gegen die Wand.
Das Forum kann das natürlich in dieser Ausführlichkeit nicht
leisten.

Bei vielen Vorschriften kann man das Risiko auf einen Händler
abwälzen, der das Produkt in den Verkehr bringt, denn darauf
kommt es nämlich an. Nicht wer der Hersteller ist.

Bei Privatverkauf kann man die Haftung durch rechtswirksame Erklärung
ausschließen. Bei nur wenigen Artikeln, die Rechtsprechung ist
Länderseits da nicht einheitlich, sollen Dreißig Artikel pro Jahr
noch unkritisch sein, aber das ist natürlich nicht verbindlich.
(Hab ich mal vor Jahren gelesen, kann also überholt sein).

Dann ist da noch das Patentproblem, sofern der Artikel die dafür
nötige Schöpfungshöhe erreicht, also was Neues ist.
Wenn man es als Neuheit in einer Fachzeitschrift erläutert, aber
die Feinheiten, wie es realisiert wurde bedeckt hält, ist es durch
die Veröffentlichung nicht mehr Neu und man kann auch nicht wegen
Patentverletzung verklagt werden. Andere, insbesondere kapitalstarke
Konzerne zu verklagen ist so ein Kampf wie zwischen David und Goliath,
selbst wenn David ausnahmsweise mal gewonnen hat.
Das gelingt normalerweise eher selten.

von Physiker (Gast)


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Danke an alle für die teils sehr ausführlichen Hinweise!


$$$ schrieb:
>> reich werden will ich damit auch nicht
>
> Dir fehlt zu einer Unternehmensgruendung das wesentliche Merkmal:
> Die Gewinnerzielungsabsicht.

Eine Gewinnabsicht ist schon da. Ich habe einiges an Arbeitszeit und 
Geld in die Entwicklung gesteckt, und würde dafür schon gerne ein wenig 
entlohnt werden. Mit "nicht reich werden" meinte ich, dass ich das nicht 
Hauptberuflich im großen Stil machen möchte.

MaWin schrieb:
> UG klingt vernünftig, aber geht es jetzt um die Schweiz oder haben wir
> hier nur einen Schwätzer.

Nene, geht nicht um die Schweiz. Es geht um Deutschland.

Dr.Who schrieb:
> GmbH/UG sind Bilanzpflichtig bei doppelter Buchführung.
> Die Kosten für einen Buchhalter/Steuerberater dürften den Gewinn
> ganz schön drücken und wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht,
> bzw. vom FA fest gestellt wird, geht schnell in die Miesen.

Da ich im ersten Jahr vrsl. nur ein paar Geräte verkaufe und Rechnungen 
zahlen muss, würde ich das gerne selber machen. Ich habe 
glücklicherweise einen Finanzberater in der Familie, der mich da 
unterstützt.

Dr.Who schrieb:
> Bei einer UG ist der Gewinn vorrangig für den Grundkapitalaufbau
> zur GmbH zu verwenden. Also ewig UG bleiben ist nicht.

Vorrangig sind 25% des Gewinns. Soweit ich weiß gibt es keine zeitliche 
Beschränkung, oder? Der Vorteil der UG ist, dass ich nicht direkt 12.5k€ 
einzahlen muss, und erst mal schauen kann wie das Gerät angenommen wird. 
Wenn es wirklich so gut laufen sollte, hätte ich jedenfalls nichts 
dagegen die UG in eine GmbH umzuwandeln.

Bürovorsteher schrieb:
>> Habt ihr Erfahrung damit wie klage-/abmahnfreudig die Wirtschaft so ist?
>
> Ja. Deine Klitsche interessiert keine Sau. In den verflossenen 16 Jahren
> meiner GmbH-Existenz hat mich noch niemand mit solchem Quatsch
> belästigt.

Es gibt ein paar Wettbewerber, sehr große und sehr kleine, die sich 
schon dafür interessieren könnten. Die großen wohl weniger, aber die 
haben sicherlich auch so viel Geld, dass es ihnen leichter von der Hand 
gehen könnte einen Anwalt vorbei zu schicken. Die kleinen, etablierten, 
könnten eventuell auch was dagegen haben, wenn ein neuer Spieler aufs 
Feld kommt. Ob das wirklich so ist kann ich halt leider nicht 
einschätzen :-/


Insgesamt glaube ich die UG ist für mich die bessere Wahl. Auch wenn es 
mehr Geld, Nerven und Zeit kostet, letztendlich lerne ich umso mehr 
dabei. Vielen Dank für eure Einschätzung!

von Bürovorsteher (Gast)


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> aber die haben sicherlich auch so viel Geld, dass es ihnen leichter von der > 
Hand gehen könnte einen Anwalt vorbei zu schicken.
Warum sollten die das tun? Hast du die Idee oder die Realisierung 
geklaut?

> Die kleinen, etablierten,
> könnten eventuell auch was dagegen haben, wenn ein neuer Spieler aufs
> Feld kommt.

Ja und? Du überschätzt dich da maßlos. Die werden ab und an mal auf 
deine Webseite schauen und warten, bis du dich von alleine totgezappelt 
hast. Mehr passiert da nicht. Wenn du ganz was tolles hast, machen sie 
dir vllt ein wie auch immer geartetes Angebot.

> Ob das wirklich so ist kann ich halt leider nicht einschätzen.

Geschäftrisiko, weiter nichts.

von Klaus (Gast)


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Physiker schrieb:
> Es gibt ein paar Wettbewerber, sehr große und sehr kleine, die sich
> schon dafür interessieren könnten. Die großen wohl weniger, aber die
> haben sicherlich auch so viel Geld, dass es ihnen leichter von der Hand
> gehen könnte einen Anwalt vorbei zu schicken.

Aus eigener Erfahrung: die Bundesnetzagentur hat angekündigt, ein paar 
Geräte zur Überprüfung abzuholen. Der sofort kontaktierte Anwalt fragte 
als erstes: Wer von den Mitbewerbern hat euch da angeschwärzt?

Am Ende zum Glück eine piekefeines kostenloses Messprotokoll aus dem 
anerkannt besten Labor in DE.

MfG Klaus

von Cyblord -. (cyblord)


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Klaus schrieb:
> Aus eigener Erfahrung: die Bundesnetzagentur hat angekündigt, ein paar
> Geräte zur Überprüfung abzuholen. Der sofort kontaktierte Anwalt fragte
> als erstes: Wer von den Mitbewerbern hat euch da angeschwärzt?

Abholen? D.h. du hast denen also freiwillig extra welche gegeben damit 
sie dich überprüfen können?

von Bürovorsteher (Gast)


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Hoffmanns Erzählungen.

von Klaus (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Abholen? D.h. du hast denen also freiwillig extra welche gegeben damit
> sie dich überprüfen können?

Die BNAG hat da so einige Gemeinheiten im Köcher, wie Verkaufsverbot 
oder Rückruf aller verkauften Teile. Da denkt man dann zweimal nach.

MfG Klaus

von Klaus (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Hoffmanns Erzählungen.

Du brauchst ja nicht zu glauben, ich weiß, was ich erlebt habe.

MfG Klaus

von hauspapa (Gast)


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Die Zustimmung deines Arbeitgerbers hast Du?

von Werner S. (wernertrp)


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Bürovorsteher schrieb:
> Hoffmanns Erzählungen.

...  da fehlt noch klein Zack.

von Cyblord -. (cyblord)


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Klaus schrieb:

> Die BNAG hat da so einige Gemeinheiten im Köcher, wie Verkaufsverbot
> oder Rückruf aller verkauften Teile. Da denkt man dann zweimal nach.

Na sicher, Verkaufsverbot oder Rückruf weil du denen keine Testexemplare 
schickst.

Das nächste mal dann: Mordverdacht. Bitte bringen sie die Leiche und die 
Tatwaffe morgen um 10:00 Uhr auf die Polizeistation, sonst droht ihnen 
Knast.
Und Klausi rennt los.

: Bearbeitet durch User
von Puzzybörger (Gast)


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Klaus schrieb:
> Aus eigener Erfahrung: die Bundesnetzagentur hat angekündigt, ein paar
> Geräte zur Überprüfung abzuholen. Der sofort kontaktierte Anwalt fragte
> als erstes: Wer von den Mitbewerbern hat euch da angeschwärzt?
>
> Am Ende zum Glück eine piekefeines kostenloses Messprotokoll aus dem
> anerkannt besten Labor in DE.

Dummes geschreibe!

Die BNetzA kann von dir ein Protokoll verlangen und es mit bereits 
getesteter Hardware vergleichen. Wäre doch schön blöd! Man legt für die 
BNetzA ein paar Perfekte Exemplare aufs Lager und den Rest verkauft man 
dann ohne Filter etc...

Quatsch! Dummlall...

von Bürovorsteher (Gast)


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Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
> Jetzt ist die Frage, welche Unternehmensform ist da die richtige für
> mich?

Die AG kannst du sofort ausschließen, da dein Geld nicht reicht und 
weitere notwendige Voraussetzungen nicht aus dem Stand heraus erfüllbar 
sind.

Keine der verbleibenden Unternehmensformen garantiert, dass du 
geschäftlich nicht vor die Bombe läufst. Also: völlig egal.
Es bleibt somit eine müßige Diskussion, um sich vor irgendeiner 
Entscheidung zu drücken.

von Dr.Who (Gast)


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Physiker schrieb:
> Es gibt ein paar Wettbewerber, sehr große und sehr kleine, die sich
> schon dafür interessieren könnten. Die großen wohl weniger, aber die
> haben sicherlich auch so viel Geld, dass es ihnen leichter von der Hand
> gehen könnte einen Anwalt vorbei zu schicken. Die kleinen, etablierten,
> könnten eventuell auch was dagegen haben, wenn ein neuer Spieler aufs
> Feld kommt. Ob das wirklich so ist kann ich halt leider nicht
> einschätzen :-/

Mach dein Produkte einfach "Teurer", dann können die Mitbewerber mit
"Günstiger" ihre Kunden fangen. Wirst du zu "Billig" wirst du eher
als ernsthafter Konkurrent betrachtet. Ist natürlich nur eine
Binsenweisheit, sollte aber funktionieren. Runter setzen kann man
seine Preise von Fall zu Fall immer, als die herauf zu setzen.
Hauptsache man zahlt nicht drauf und leistet sich sinnlose
Kapitalschlachten, die man nicht gewinnen kann. Manchmal zählen bei
Kunden andere Qualitäten.

von Klaus (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Die AG kannst du sofort ausschließen, da dein Geld nicht reicht und
> weitere notwendige Voraussetzungen nicht aus dem Stand heraus erfüllbar
> sind.

Das ist Quatsch. Eine "kleine AG" (schau mal ins Gesetz) ist genauso 
teuer und aufwändig wie eine GmbH. Und glaub mir, ich bin in einer 
"kleinen" AG "Groß"-Aktionär und hatte vom Geschäftsführer (GmbH), 
Vorstand (AG), Aufsichtsrat (AG) und Liquidator (GmbH) schon alle 
Funktionen inne. Die Handelsregisterauszüge hab ich in den Akten, werd 
sie aber hier nicht zeigen.

Puzzybörger schrieb:
> Die BNetzA kann von dir ein Protokoll verlangen und es mit bereits
> getesteter Hardware vergleichen.

Die wollten kein Protokoll, die wollten nur selbst messen (die trauen 
keinem fremden Labor). Eigentlich wollten die ins Lager gehen und sich 
fünf Exemplare mitnehmen. Am liebsten wären sie zum Zwischenhändler 
gegangen und hätten dort einige Exemplare genommen. Den gab es aber 
nicht. Ich hab gesagt, wir produzieren nur auf Bestellung (gelogen). Sie 
haben dann angedeutet, sie könnten auch ein Gerät verdeckt kaufen.

MfG Klaus

von Bürovorsteher (Gast)


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> Das ist Quatsch. Eine "kleine AG" (schau mal ins Gesetz) ist genauso
> teuer und aufwändig wie eine GmbH.

Ich sehe da durchaus einen Unterschied beim Stamm- bzw. 
Gründungskapital.
25 k€ bei der GmbH und 50 k€ bei der AG.
Na gut, wer es braucht - der Größenwahn lässt grüßen.

von Klaus (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> Ich sehe da durchaus einen Unterschied beim Stamm- bzw.
> Gründungskapital.
> 25 k€ bei der GmbH und 50 k€ bei der AG.

Das spielt doch keine wirkliche Rolle. Das Geld braucht man doch 
sowieso: Büro, Labor, Firmenwagen. Da steckt in jeder Zahnarztpraxis 
mehr Geld. Und Aktionäre sammelt man in der Familie ein, auf der 
Sparkasse gibts eh nix. Die macht man dann zu Aufsichträten, natürlich 
ohne Vergütung, gibt aber einmal im Jahr zur Hauptversammlung ein feines 
Essen auf Kosten der AG aus. Die Hauptversammlung kann schon mal zeitnah 
zu eigenen Geburtstag liegen.

Bürovorsteher schrieb:
> Na gut, wer es braucht - der Größenwahn lässt grüßen.

Das hat mit Größenwahn nichts zu tun. Nur mal zwei Gründe: ein Vorstand 
ist immer Unternehmer, also von der Sozialversicherung befreit. Und 
der Verkauf von Anteilen einer AG (Aktien) braucht keinen Notar, im 
Gegensatz zu Gesellschateranteilen, und kost damit auch keine Gebühren. 
Nur so ist z.B. eine kleinteilige Mitarbeiterbeteiligung sinnvoll. Und 
zu guter letzt, es gibt Länder, die kennen keine GmbH. Denen muß man 
jedesmal erklären, was das ist. Die verstehen einfach die AG leichter 
und das fördert das Geschäft.

An die Börse zu wollen wäre tatsächlich Größenwahn, die meisten AGs sind 
aber nicht an der Börse.

MfG Klaus

von Bürovorsteher (Gast)


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> Das spielt doch keine wirkliche Rolle.
Ich war eine arme Sau, genau wie der TO und habe diese Summe damals 
nicht gehabt.

> Nur mal zwei Gründe: ein Vorstand
> ist immer Unternehmer, also von der Sozialversicherung befreit.

Ich bin Unternehmer, da Einzel-GF/Gesellschafter und somit von der 
Sozialversicherung etc befreit. Der Rest deiner Ausführungen klingt 
plausibel.

> Und zu guter letzt, es gibt Länder, die kennen keine GmbH.

Und? Die Chinesen müssen es trotzdem bei mir kaufen, weil es niemanden 
anderen gibt außer meinen Zwischenhändlern (mit GmbH-Firmierung) oder 
mir.

von Mach (Gast)


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Klaus schrieb:
> Und
> zu guter letzt, es gibt Länder, die kennen keine GmbH.
Wo denn zum Beispiel (ernsthaft)?

Obs jetzt Limited, S.r.l, 有限gong司 usw. oder eben GmbH heisst, aendert 
doch nichts.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Mach schrieb:
>> zu guter letzt, es gibt Länder, die kennen keine GmbH.
> Wo denn zum Beispiel (ernsthaft)?

Vatikan?

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