Hallo, bitte Nase zu, jetzt wirds eklig. Leider eine wahre akute Geschichte. Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher neutral zu Datenschutz eingestellt sind. Bevor ich in die WG gekommen bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf eine Videoüberwachung in der Küche geeinigt, damit sie sich diszipliniert fühlen, diese sauber zu halten. Laut Mietvertrag ist der Vermieter also berechtigt, eine Videoüberwachung durchzuführen, solange die Daten nicht übertragen werden und nach 24 Stunden gelöscht werden. Ein Zugriff auf die Daten ist nur erlaubt, wenn „Vorkommnisse“ dies nötig machen. Eine Audioüberwachung wird nicht erwähnt. Also ungefähr so wie in der Bahn, und zur Disziplinierung sicherlich ausreichend. Jetzt hat der Vermieter eine IP-Kamera mit W-LAN-Antenne montiert, welche dem Besitzer ein Livebild (inklusive Ton und Rücksprech-Funktion) auf das Smartphone senden soll. Ich habe vom Vermieter einen Nachweis gewünscht, dass sein System die Vorgaben aus dem Mietvertrag erfüllt. Er beteuert, den Vertrag genau einzuhalten. Bezüglich des Nachweises stellt er sich jedoch absolut quer, und reimte bloß zweifelhafte Behauptungen zusammen. Nun ist er überhaupt nicht mehr zum Gespräch bereit, und ich habe auch langsam keine Lust mehr. Frage: Ist ein solcher Nachweis überhaupt möglich? (Ich schätze die Technikkentnisse des Vermieters eher niedrig ein, aber mal abgesehen davon.) Die Kamera ist eine NX-4490 von 7Links.
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Red keinen Stuss! Du bist selbst Vermieter, willst deine Mieter überwachen, denkst dir dafür ein Märchen aus und hast keine Ahnung von Datenschutz. Was du vorhast, darfst du nicht.
Uiuiui, das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit so eine Kamera, die die Verbindung für den "weltweiten Zugriff"* über einen chinesischen Server macht. Wie sucher das ist, kann man sich ja denken... *kurz in der Pearl-Beschreibung gekuckt. Gruss Chregu
Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal. Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig!
Nichtexistenz zu beweisen ist generell nicht gerade einfach. Bei potentieller Aufzeichnung bedeutet es, das zur Aufzeichnung verwendbare Gerät vom Fachmann genau unter die Lupe nehmen zu lassen. Hier ist das wohl sein Smartphone. Viel Spass beim Versuch. Und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einen unterschriebenen Vertrag einzuhalten gedenkt, macht auch weder Freunde noch ergibt es Sinn.
David H. schrieb: > Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher > neutral zu Datenschutz eingestellt sind. Dann hast du vermutlich einen Mietvertrag? Und dort hast du der Videoüberwachung zugestimmt? Wenn ja, warum jammerst du jetzt? Wenn nein, wo ist das Problem? > Laut Mietvertrag ist der Vermieter also berechtigt, eine > Videoüberwachung durchzuführen, solange die Daten nicht übertragen > werden und nach 24 Stunden gelöscht werden. > > Jetzt hat der Vermieter eine IP-Kamera mit W-LAN-Antenne montiert, > welche dem Besitzer ein Livebild (inklusive Ton und Rücksprech-Funktion) > auf das Smartphone senden soll. Das widerspricht doch eindeutig den angeblichen Vertragsbedingungen ("keine Übertragung"). Hammer nehmen, auf die IP-Kamera einschlagen. Geht schneller als sich ein Märchen auszudenken, das dir hier sowieso keiner glaubt.
Ein ESP32, eine Akkubank und eine Deauther Firmware würde wahre Wunder bewirken. Auf jeden Fall aber keine Aufzeichnung mehr.
David H. schrieb: > Die Kamera ist eine NX-4490 Überwacht selbstständig Räume in HD: folgt automatisch Bewegungen Automatischer Aufnahmestart bei Bewegung Verfolgt Bewegungen von Personen Nachtsicht dank Infrarot-LED Weltweiter Fernzugriff via App für Android und iOS Lautsprecher und Mikrofon für 2-Wege-Kommunikation 1.Wahrscheinlich hat der Betreiber nach 3 Tagen die Nase voll von diversen Meldungen auf dem Handy? 2.Optik in der Küche, wo viele Bratkartoffeln (mit Musik) auf dem Herd gebraten werden, wird bald eine recht trübe Linse haben? :-) 3.Ein Weihnachtsmann-Projektor erzeugt auch sehr schöne bewegte Bilder: Tag und Nacht?
...kleb sie doch zu und warte bis er sich ohne akuten Vorfall meldet? ;) Klaus.
Ihr habt auch sicherlich nie Gäste in der Küche, die ihr über die durchgeführte Überwachung in Kenntnis setzt und ihnen eine Widerspruchsmöglichkeit einräumt? Garantie, dass keine Audioaufzeichnung gemacht wird: Mikrofon auslöten. David H. schrieb: > Jetzt hat der Vermieter eine IP-Kamera mit W-LAN-Antenne montiert, Antenne abschrauben.
Als Mieter würde ich dem Vermieter eine Vorstellung bieten, die man nicht oft sieht: Die Funktionsweise einer Mikrowelle von innen bei geschlossener Tür. Nur nicht zu lange, sonst meldet sich der vorschriftsmäßig installierte Rauchwarnmelder ;-)
Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. 1s Mikrowelle?
Erstatte Strafanzeige gegen den Vermieter. Wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (SGB 201a). Vorher noch einen Widerspruch gegen die Vertragsklausel einreichen und einen Tag Zeit zum Abbauen geben.
einfach ein Foto von der sauberen Küche machen und direkt vor die Kamera hängen... ;)
David H. schrieb: > Laut Mietvertrag ist der Vermieter also berechtigt, eine > Videoüberwachung durchzuführen, solange die Daten nicht übertragen > werden und nach 24 Stunden gelöscht werden. Ein Zugriff auf die Daten > ist nur erlaubt, wenn „Vorkommnisse“ dies nötig machen. Ist der Vermieter denn früher alle 24h vorbeigekommen, um die Küche auf "Vorkommnisse" zu prüfen und ggf. das Videomaterial zu sichern?
Also konkret: Welche Funktion hatte die aufzeichnende Kamera, denn das einer der Bewohner für ein "Vorkommniss" verantwortlich sein muss, wäre ja auch ohne Kamera klar gewesen.
Lothar M. schrieb: > Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal. > > Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig! Wow, große Worte, echt cool! Hast Du das auch schon den Herstellern aktueller Smart-TVs mitgeteilt?
Welches Konstrukt fahrt ihr denn überhaupt? Hat die WG eine komplette Wohnung gemietet? Oder sind die Zimmer einzeln vergeben und der Vermieter vielleicht sogar noch teil der Gemeinschaft, die Küche quasi "Gemeinschaftsraum" und die Kamera in der Dusche teil der Mietfinanzierung? Am Ende kommt wie selbstverständlich raus, dass es ein Studentenwohnheim ist und die Küche Teil des Gemeindezentrums nebenan.
848484 schrieb: > Wow, große Worte, echt cool! Hast Du das auch schon den Herstellern > aktueller Smart-TVs mitgeteilt? Lass dich gegen Paranoia behandeln! ...und lass die Finger von Schlauphones, Tablets, Schlauwatches und ähnlichem Getier, die verfolgen dich auf Schritt und Tritt.
848484 schrieb: > Wow, große Worte, echt cool! Hast Du das auch schon den Herstellern > aktueller Smart-TVs mitgeteilt? Was hat ein Vertrag mit einem Gerät, dass du dir selber in die Wohnung stellst, zu tun? Richtig, garnix. David H. schrieb: > Hallo, bitte Nase zu, jetzt wirds eklig. Leider eine wahre akute > Geschichte Die Story enthällt doch logische Fehler! Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu halten? Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht. Weiterhin kann man sowas nicht in einen Vertrag aufnehmen, da unzulässig. kein Vermieter würde sich sowas ans Bein binden. Warum wird eine WLAN-Kamera die eigentlich irgendwie dem Vermieter gehören soll im WLAN der Mieter betrieben? Sollte die Kamera "verschwinden", "zufällig herunterfallen" oder mal eben eine "dauerhafte Funktionsstörung" im WLAN vorliegen, hat der Vermieter sowieso keine Handlungsspielraum. Er würde es nie durchgesetzt bekommen, die Wohnung betreten zu dürfen um sich um die Kamera zu kümmern.
David H. schrieb: > Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher > neutral zu Datenschutz eingestellt sind. Bevor ich in die WG gekommen > bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf eine Videoüberwachung in der > Küche geeinigt, damit sie sich diszipliniert fühlen, diese sauber zu > halten. Wow, Disziplinierung in der Küche. Mit Kameraüberwachung. Das Wort Nazi wird heute überstrapaziert, aber hier ist es wirklich angebracht. Ich finde das ziemlich krank, um es vorsichtig auszudrücken. Wenn das Vertrauen in die Mitbewohner der WG so gering ist, dass DAS nötig ist, dann ist die WG sowieso gescheitetrt. Und wer Mieter hat, die man mit Karmera disziplinieren muss, der sollte sie herauswerfen.
David H. schrieb: > Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher > neutral zu Datenschutz eingestellt sind. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun. Siehe Artikel 13 Grundgesetz oder Artikel 8 EU-Menschenrechtskonvention. Was in eurer Küche passiert geht den Vermieter nichts an. Wenn es zu Beschädigungen kommt, kann er bei Auszug Schadensersatz verlangen, nicht mehr.
schalt sie einfach ab, wenn dann eine Rückmeldung kommt - weisst du er hat sich NICHT an denn zweifelhaften Vertrag gehalten. ende.
Msd schrieb: > Warum wird eine WLAN-Kamera die eigentlich irgendwie dem Vermieter > gehören soll im WLAN der Mieter betrieben? Nichtnur das, wahrscheinlich wird auch die Stromversorgung auf Kosten der Mieter bezogen. Das ganze Unterfangen ist im höchsten Maße illegal. Ein Seitenschneider wäre das geeignete Mittel das Ganze zu unterbinden.
Lothar M. schrieb: > Msd schrieb: >> Warum wird eine WLAN-Kamera die eigentlich irgendwie dem Vermieter >> gehören soll im WLAN der Mieter betrieben? > > Nichtnur das, wahrscheinlich wird auch die Stromversorgung auf Kosten > der Mieter bezogen. Wahrscheinlich ist der "Vermieter" selbst bewohner der WG.
9/10 Trollpunkten! Bilder oder es ist nichts passiert.
Na danke, jetzt dachte ich glatt für einen kurzen Moment wir hätten schon Freitag...
Mach ne Gang-bang Party mit Videotag in der Küche und schau bei yo*p*rn ob du das Tag findest...
Ich mag Enten schrieb: > Mach ne Gang-bang Party mit Videotag in der Küche und schau bei yo*p*rn > ob du das Tag findest... Und dann den Vermieter auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz verklagen ?
Also keine Ahnung ob das wahr ist. Falls ja, wird die Welt immer geisteskranker, was schon lange eine Theorie von mir ist. In diesem Fall seid nicht so unkreativ: Selbstverständlich wäre eine solche Klausel im Mietvertrag rechtlich kaum haltbar und absolut krank. Jedoch steht sie erstmal so drin. Was aber sicher nicht drin steht ist, dass ihr den Strom für die Kamera bereitstellen und bezahlen müßt oder? Strom zur Kamera kappen, fertig. Vermieter darf gerne seine vertraglich vereinbarte Kamera haben. Kann ja gerne täglich die Akkus wechseln, ihr müßt ihn dazu nur nicht reinlassen, weil auch das steht nicht im Vertrag oder? Darf auch gerne auf seine Kosten einen separaten Zähler für die Kamera installieren. Oder von der Nachbar Wohnung Strom legen, wobei das ihm kein Elektriker abnehmen wird und da das nicht sicher ist, könnt ihr das untersagen (Wohnung in vertragsgemäßen Zustand heißt sichere E-Installation).
Beitrag #5887302 wurde von einem Moderator gelöscht.
>Und dann den Vermieter auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz >verklagen ? Endlich einer der mit denkt :D
David H. schrieb: > Bevor ich in die WG gekommen bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf > eine Videoüberwachung in der Küche geeinigt, damit sie sich > diszipliniert fühlen, diese sauber zu halten. Das klingt nach grobem Unfug. Auch wenn das eine WG ist, hat ein Vermieter keinerlei Rechte, dort irgendwelche Überwachungstechnik zu betreiben, und der Vermieter ist auch in einer WG nicht dafür zuständig, die Bewohner zur "Disziplin" anzuhalten. So etwas ist bereits dann ausgemacht fragwürdig, wenn es nur die WG-Bewohner untereinander veranstalten, aber daß da der Vermieter mitmischt, den es absolut gar nichts angeht, was seine Mieter in der Wohnung machen, ist mit ziemlicher Sicherheit justiziabel.
So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Wer unterschreibt sowas? Wie verzweifelt muss man sein? Kamera abbauen und zwar fix. PS: Auch ich vermute Troll.
Also Kamera in der Küche bekommt von mir ne solide 7/10 auf der Trollskala. Immerhin hat der Troll widerstanden die Kamera im Schlafzimmer zu platzieren. Das hätte eine mickrige 2/10 nach sich gezogen. Aber so? Respekt, das war mal was neues.
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Lothar M. schrieb: > Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal. > > Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig! Genau so ist es. Dieser Vermieter ist kriminell, man sollte schleunigst Anzeige erstatten.
Msd schrieb: > Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu > interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht. Das ist die Theorie… > Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern > wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu > halten? In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst geschäftstüchtig sind. Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist?
Wow, krasse Resonanz selbst für einen Trollbeitrag in diesem Forum. ;) Es ist wohl sinnlos, aber ich werde mal darauf eingehen. Zunächst mal gab es tatsächlich Antworten zum Thema: dem Nachweis, dass die Regelungen trotz dieser Kamera eingehalten werden. Anscheinend wird meine Ansicht geteilt, dass ein solcher Nachweis nicht möglich ist, und der Realität widersprechen würde. polygon schrieb: > Du bist selbst Vermieter, willst deine Mieter > überwachen, denkst dir dafür ein Märchen aus und hast keine Ahnung von > Datenschutz. Ich bin froh, dass du dies durchschaut hast. :) In diesem Fall liegst du leider falsch, ich bin leider Mieter. Lothar M. schrieb: > Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal. > > Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig! Das werde ich sofort mit einem Anwalt besprechen, aber nach meinem Wissen hast du recht. polygon schrieb: > David H. schrieb: >> Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher >> neutral zu Datenschutz eingestellt sind. > > Dann hast du vermutlich einen Mietvertrag? Und dort hast du der > Videoüberwachung zugestimmt? Wenn ja, warum jammerst du jetzt? Wenn > nein, wo ist das Problem? Problem ist, Wohnraum zu finden. Schon mal versucht? Ich habe mich leider für die falsche Region entschieden, aber das wird korrigiert sobald ich diese Geschichte los bin. Nein, ich habe nicht dieser Videoüberwachung zugestimmt. Gegen eine Überwachung nach Vorbild Bahn (mit sichergestellter Sicherheit) habe ich tatsächlich nichts. A. K. schrieb: > Und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einen > unterschriebenen Vertrag einzuhalten gedenkt, macht auch weder Freunde > noch ergibt es Sinn. Um mich als Gesprächspartner loszuwerden hat er tatsächlich sowas ähnliches getan, unaufgefordert! Krass, ja... Er hätte nicht vor, die Daten zu veröffentlichen. Problem ist, dass es nicht darum ging, ob ER die Daten veröffentlicht, und das er genau das vermutlich doch tut. Klaus R. schrieb: > ...kleb sie doch zu und warte bis er sich ohne akuten Vorfall meldet? ;) Mach ich, nach Absprache mit dem Anwalt. Hans schrieb: > Ist der Vermieter denn früher alle 24h vorbeigekommen, um die Küche auf > "Vorkommnisse" zu prüfen und ggf. das Videomaterial zu sichern? Ja. (Videomaterial gab es da noch nicht.) Wenn er die Nutzung der Küche auf verschiedenste Weisen einschränkt, ist das wohl erforderlich, um Sauberkeit zu motivieren. Meine Mitbewohner sind durchaus fähig sauber zu machen, wenn sie die Küche selbstständig nutzen würden. Aber die ist halt kaum zu gebrauchen, wenn man keinen Stress mit dem Vermieter riskieren will. Hans schrieb: > Also konkret: Welche Funktion hatte die aufzeichnende Kamera, denn > das > einer der Bewohner für ein "Vorkommniss" verantwortlich sein muss, wäre > ja auch ohne Kamera klar gewesen. Aber nicht welcher Bewohner genau. Das möchte er gerne genau wissen. A. S. schrieb: > Welches Konstrukt fahrt ihr denn überhaupt? > > Hat die WG eine komplette Wohnung gemietet? > > Oder sind die Zimmer einzeln vergeben und der Vermieter vielleicht sogar > noch teil der Gemeinschaft, die Küche quasi "Gemeinschaftsraum" und die > Kamera in der Dusche teil der Mietfinanzierung? Der Vermieter wohnt in einer anderen Wohnung im gleichen Haus, und vermietet die Zimmer unserer Wohnung einzeln. Die Gemeinschaftsräume werden als solche vermietet. Glaubt mir, dieses Modell werde ich garantiert nie wieder nutzen! Uhu U. schrieb: > Msd schrieb: >> Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu >> interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht. > > Das ist die Theorie… Es wird dort tatsächlich nichts zerstört, aber der Vermieter scheint davor große Angst zu haben. Angeblich geht es jedoch blos um den Wunsch nach Disziplinierung. >> Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern >> wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu >> halten? > > In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst > geschäftstüchtig sind. > > Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist? Ich denke, das kann ich schon mal nicht ausschließen. Ich möchte hier gerne erstmal sachlich bleiben, doch selbst die herablassensten Äusserrungen in einigen Beiträgen kann ich völlig nachvollziehen. Bilder lade ich erstmal nicht hoch, wenn mein Anwalt sagt, das ist OK, dann mache ich das auf jeden Fall (vorrausgesetzt ich kriege meine Kamera in Gang.)
David H. schrieb: > Gegen eine > Überwachung nach Vorbild Bahn (mit sichergestellter Sicherheit) habe ich > tatsächlich nichts. Du gibst ohne Not das Recht auf, in deiner Wohnung unbeobachtet zu sein. Eine Wohnung ist kein öffentliches Verkehrsmittel. Im Übrigen: unter einer WG verstehe ich was völlig anderes - von "Gemeinschaft" kann doch wohl in diesem Fall nicht die Rede sein. Das was dieser Perverse da treibt, ist schlichte Zimmerviermietung und das zu völlig indiskutablen Bedingungen. Sowas als WG zu bezeichnen, ist ein plumper Etikettenschwindel.
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Cyblord -. schrieb: > Immerhin hat der Troll widerstanden die Kamera im > Schlafzimmer zu platzieren. Sag doch sowas nicht, es gibt genug die so ihr Geld verdienen :D
Hannes W. schrieb: > Ich mag Enten schrieb: >> Mach ne Gang-bang Party mit Videotag in der Küche und schau bei yo*p*rn >> ob du das Tag findest... > > Und dann den Vermieter auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz > verklagen ? Das wird eher nicht so viel werden ...
Rufus Τ. F. schrieb: > David H. schrieb: >> Bevor ich in die WG gekommen bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf >> eine Videoüberwachung in der Küche geeinigt, damit sie sich >> diszipliniert fühlen, diese sauber zu halten. > > > Das klingt nach grobem Unfug. Auch wenn das eine WG ist, hat ein > Vermieter keinerlei Rechte, dort irgendwelche Überwachungstechnik zu > betreiben, und der Vermieter ist auch in einer WG nicht dafür zuständig, > die Bewohner zur "Disziplin" anzuhalten. > > So etwas ist bereits dann ausgemacht fragwürdig, wenn es nur die > WG-Bewohner untereinander veranstalten, aber daß da der Vermieter > mitmischt, den es absolut gar nichts angeht, was seine Mieter in der > Wohnung machen, ist mit ziemlicher Sicherheit justiziabel. Wobei es auf Letzteres noch nicht einmal ankommt. Kamera demontieren und fertig!
Uhu U. schrieb: > > In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst > geschäftstüchtig sind. > > Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist? Ein Kumpel von mir ist mal an einen Vermieter geraten, der ihm vorschreiben wollte, was für Bilder er an die Wand hängen darf. Leider war das Weichei zu bräsig, einfach die gewünschten Bilder zu hängen und gepfefferten Mietzins für fas Hängen zu nehmen - ich hätte da so an 150 % des Nettokaltmietzinses der Wohnung gedacht ...
David H. schrieb: > Nein, ich habe nicht dieser Videoüberwachung zugestimmt. Gegen eine > Überwachung nach Vorbild Bahn (mit sichergestellter Sicherheit) habe ich > tatsächlich nichts. > Hier liegt die Sache aber anders! > A. K. schrieb: >> Und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einen >> unterschriebenen Vertrag einzuhalten gedenkt, macht auch weder Freunde >> noch ergibt es Sinn. > > Um mich als Gesprächspartner loszuwerden hat er tatsächlich sowas > ähnliches getan, unaufgefordert! Krass, ja... > Er hätte nicht vor, die Daten zu veröffentlichen. Problem ist, dass es > nicht darum ging, ob ER die Daten veröffentlicht, und das er genau das > vermutlich doch tut. > Um genau zu sein: er dürfte sich vor Eintritt eines Schadens noch nicht einmal selbst die Aufzeichnung an!sehen; darauf wurde oben schon angespielt. Und selbst dafür müsste diese Vereinbarung wirksam sein, was derzeit zweifelhaft erscheint. > Hans schrieb: >> Ist der Vermieter denn früher alle 24h vorbeigekommen, um die Küche auf >> "Vorkommnisse" zu prüfen und ggf. das Videomaterial zu sichern? > > Ja. (Videomaterial gab es da noch nicht.) Das dürfte unzulässig sein. Oder reden wir über ein Wohnheim mit Gemeinschaftsküche? > Wenn er die Nutzung der Küche > auf verschiedenste Weisen einschränkt, ist das wohl erforderlich, um > Sauberkeit zu motivieren. Meine Mitbewohner sind durchaus fähig sauber > zu machen, wenn sie die Küche selbstständig nutzen würden. Aber die ist > halt kaum zu gebrauchen, wenn man keinen Stress mit dem Vermieter > riskieren will. > Dunkel ist der Sinn Deiner Worte ... > Hans schrieb: >> Also konkret: Welche Funktion hatte die aufzeichnende Kamera, denn >> das >> einer der Bewohner für ein "Vorkommniss" verantwortlich sein muss, wäre >> ja auch ohne Kamera klar gewesen. > > Aber nicht welcher Bewohner genau. Das möchte er gerne genau wissen. > Sofern er alle Mieter als Gesamtschuldner für den Schaden in der Haftung hat, kann ihm das herzlich egal sein. Interessant wird es, wenn er die Informationen verwenden möchte, um einzelnen Mietern außerordentlich zu kündigen. > A. S. schrieb: >> Welches Konstrukt fahrt ihr denn überhaupt? >> >> Hat die WG eine komplette Wohnung gemietet? >> >> Oder sind die Zimmer einzeln vergeben und der Vermieter vielleicht sogar >> noch teil der Gemeinschaft, die Küche quasi "Gemeinschaftsraum" und die >> Kamera in der Dusche teil der Mietfinanzierung? > > Der Vermieter wohnt in einer anderen Wohnung im gleichen Haus, und > vermietet die Zimmer unserer Wohnung einzeln. Die Gemeinschaftsräume > werden als solche vermietet. Glaubt mir, dieses Modell werde ich > garantiert nie wieder nutzen! > Ok, das klärt meine obige Frage ... Dann bleibt gleichwohl Dein Interesse unberührt, das die Aufzeichnung lediglich lokal gespeichert und nicht übertragen wird. > Uhu U. schrieb: >> Msd schrieb: >>> Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu >>> interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht. >> >> Das ist die Theorie… > > Es wird dort tatsächlich nichts zerstört, aber der Vermieter scheint > davor große Angst zu haben. Angeblich geht es jedoch blos um den Wunsch > nach Disziplinierung. > Vermutlich ist er (und das wohl zu Recht) der Auffassung, er selbst schulde allen Mietern hinreichende Bemühungen, eine saubere und funktionsfähige Küche zur Verfügung zu stellen. >>> Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern >>> wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu >>> halten? >> >> In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst >> geschäftstüchtig sind. >> >> Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist? > > Ich denke, das kann ich schon mal nicht ausschließen. > Vgl sogleich oben > Ich möchte hier gerne erstmal sachlich bleiben, doch selbst die > herablassensten Äusserrungen in einigen Beiträgen kann ich völlig > nachvollziehen. > > Bilder lade ich erstmal nicht hoch, wenn mein Anwalt sagt, das ist OK, > dann mache ich das auf jeden Fall (vorrausgesetzt ich kriege meine > Kamera in Gang.) Mich würde mal eines interessieren: Wieso nennst Du das WG? Für mich sieht das so aus, als habest Du ein Zimmer gemietet mit gemeinschaftlicher Nutzung einer Küche - wie im Studentenwohnheim halt. Fas ganze dürfte nicht einem gewöhnlichen Mietverhältnis über Wohnraum entsprechen.
Percy N. schrieb: > Für mich > sieht das so aus, als habest Du ein Zimmer gemietet mit > gemeinschaftlicher Nutzung einer Küche - wie im Studentenwohnheim > halt. So sehe ich das auch - quasi ein Hotel. Es gibt auf Vermieterseite leider genau so viele Pfeifen wie auf Mieterseite. Ich bin auch mal an so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Ich sollte z.B. unangekündigte Vermieter-Besuche dulden, etliche Versicherungen auf eigenen Kosten abschließen und bei Auszug nicht selber renovieren dürfen, sondern einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb bezahlen. Die Pfeife kam dann hinterher noch mit lächerlichen Schadenersatzforderungen an, weil der Vertrag so natürlich nicht zu Stande kam. Man sollte in Bezug auf den Vermieter auf sein Bauchgefühl hören und bei Warnsignalen am besten nach einer Alternative suchen.
Hans R. schrieb: > > So sehe ich das auch - quasi ein Hotel. Es gibt auf Vermieterseite > leider genau so viele Pfeifen wie auf Mieterseite. Ich bin auch mal an > so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten > vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei > mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich > hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim > Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche > Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Ich sollte z.B. > unangekündigte Vermieter-Besuche dulden, etliche Versicherungen auf > eigenen Kosten abschließen und bei Auszug nicht selber renovieren > dürfen, sondern einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb bezahlen. Das hätte ich wahrscheinlich unterzeichnet und mich schon auf den ersten unangemeldeten Besuch gefreut ... > Die > Pfeife kam dann hinterher noch mit lächerlichen Schadenersatzforderungen > an, weil der Vertrag so natürlich nicht zu Stande kam. Man sollte in > Bezug auf den Vermieter auf sein Bauchgefühl hören und bei Warnsignalen > am besten nach einer Alternative suchen. Reine Nervensache. Falls der Vermieter zu sehr nervt, dann hindert das den Mieter am vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung => abmahnen und Mietminderung verlangen!
Hans R. schrieb: > Ich bin auch mal an > so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten > vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei > mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich > hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim > Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche > Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Den Vertrag hätte ich sofort unterschrieben.
Percy N. schrieb: > Hans R. schrieb: >> >> So sehe ich das auch - quasi ein Hotel. Es gibt auf Vermieterseite >> leider genau so viele Pfeifen wie auf Mieterseite. Ich bin auch mal an >> so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten >> vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei >> mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich >> hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim >> Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche >> Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Ich sollte z.B. >> unangekündigte Vermieter-Besuche dulden, etliche Versicherungen auf >> eigenen Kosten abschließen und bei Auszug nicht selber renovieren >> dürfen, sondern einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb bezahlen. > > Das hätte ich wahrscheinlich unterzeichnet und mich schon auf den ersten > unangemeldeten Besuch gefreut ... > >> Die >> Pfeife kam dann hinterher noch mit lächerlichen Schadenersatzforderungen >> an, weil der Vertrag so natürlich nicht zu Stande kam. Man sollte in >> Bezug auf den Vermieter auf sein Bauchgefühl hören und bei Warnsignalen >> am besten nach einer Alternative suchen. > > Reine Nervensache. Falls der Vermieter zu sehr nervt, dann hindert das > den Mieter am vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung => abmahnen und > Mietminderung verlangen! Ich hatte sowas schon, das steht man nicht wirklich durch. Das Problem ist, dass man nicht immer zu Hause ist. Man findet dann nachher raus, das der drin war. Unrechtsbewusstsein war komplett Null, er musste ja nur kurz rein, weil die Wohnung darüber renoviert wurde, und die Leitungen durch mein Gästeklo gingen. Gab dann eine unschöne Szene beim Vermieter in der Wohnung, leider hatte ich keine Zeugen. Natürlich kann man den anzeigen. Mit allem, was da dran hängt. Denn was der tut, trifft Dich in Deinem elementaren Umfeld, deine Reaktionen sind bei solchen Leuten lediglich renditemindernd. Gruß Axel
Axel L. schrieb: > Ich hatte sowas schon, das steht man nicht wirklich durch. Das Problem > ist, dass man nicht immer zu Hause ist. Man findet dann nachher raus, > das der drin war. Der hat in der Wohnung nichts zu suchen! Er darf auch keinen Schlüssel dazu haben. Den hätte ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt.
Axel L. schrieb: > > Ich hatte sowas schon, das steht man nicht wirklich durch. Wie gesagt: Nervensache. Es sond nicht die schlechtesten Menschen, die das nicht durchstehen. > Das Problem > ist, dass man nicht immer zu Hause ist. Man findet dann nachher raus, > das der drin war. Warum hatte die Wohnung ein Schloss, zu dem sein Schlüssel passte? > ... leider hatte ich keine Zeugen. > Natürlich kann man den anzeigen. Mit allem, was da dran hängt. Ohne Zeugen kann das nach hinten losgehen. > Denn was der tut, trifft Dich in Deinem elementaren Umfeld, wohl wahr! > deine > Reaktionen sind bei solchen Leuten lediglich renditemindernd. Kommt darauf an. Die Leute, denen bereits die Vorstellung, dass sich fremde Leute in ihrer vermieteten Wohnung aufhalten, den Schlaf raubt (ja, solche Neurotiker gibt es, und niemand weiß, warum die vermieten), reagieren extrem empfindlich auf Widerstand. Die erleben das als Gefährdung ihres eigenen Hausfriedens, und das ähnlich stark wie Du.
Axel L. schrieb: > Man findet dann nachher raus, das der drin war. Probates Mittel dagegen: ein anderes Schloss einbauen. Vermutlich wird so ein Psychopath dann erst richtig frech, aber dann hat man ihn gleich ganz gründlich am Kanthaken…
Uhu U. schrieb: > Axel L. schrieb: >> Man findet dann nachher raus, das der drin war. > > Probates Mittel dagegen: ein anderes Schloss einbauen. > > Vermutlich wird so ein Psychopath dann erst richtig frech, aber dann hat > man ihn gleich ganz gründlich am Kanthaken… Denkst du. Grade erst so einen Fall bei einer Gewerbe Immo. Vermieter latscht dauernd rein. Schloss ausgetauscht. Er macht Zettel dran, dass er das Schloss aufbrechen wird. Ignoriert.Er bricht das Schloss wirklich auf. Anzeige wegen Sachbeschädigung uns Hausfriedensbruch gestellt. Ergebniss: Eingestellt wegen mangeldem öffentlichen Interesse. Dankeschön. Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt nicht.
Wahnsinn, was es für kranke Vermieter gibt... Axel L. schrieb: > Man findet dann nachher raus, > das der drin war. Wie ist das eigtl. rechtlich, wenn in meiner Abwesenheit hinter der Tür Schmierseife ausläuft? Oder ich Schränke so dämlich eingeräumt habe, dass beim Öffnen oben was rausfällt? Das wären halt saudumme Zufälle...
Cyblord -. schrieb: > Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt > nicht. Falscher Ansatz. Erstmal Schadensersatz wg Schloss einklagen, Kosten werden überwälzt. Dann kräftig strafbewehrten Unterlassungstitel fordern, notfalls erstreiten, dann sollte Ruhe sein. Es kommt natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn von den Räumen eine Gefahr ausgeht (Rohrbruch, Kurzschluss, Gasleck, ...), dann darf aufgebrochen werden. Und das ist auch richtig so.
Cyblord -. schrieb: > Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt > nicht. Wenn dir deine Privatsphäre so wenig wert ist, dann lohnt sich das wirklich nicht.
Troll A. schrieb: > Wie ist das eigtl. rechtlich, wenn in meiner Abwesenheit hinter der Tür > Schmierseife ausläuft? Ohne Kenntnis der näheren Umstände würde ich davon ausgehen, dass Du sie zunächst behalten darfst.
Uhu U. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt >> nicht. > > Wenn dir deine Privatsphäre so wenig wert ist, dann lohnt sich das > wirklich nicht. War eine Gewerbe Immobilie, daher jetzt nicht so das Privatsphäreproblem. Und Schadenersatz gibts nun mal nur für nachweisbaren Schaden. Und das war das Schloss. Was ich damit nur sagen will: Rechnet nicht damit dass bei so was die Strafverfolgung gnadenlos zuschlägt. Die klappt eigentlich in D nur in zwei Fällen so einigermaßen: Kapitalverbrechen und Routinesachen (wie Verkehrsdelikte oder Steuern z.B.) Alles dazwischen ist dem Staatsanwalt meinst zu viel Arbeit.
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Überwachung in der Küche - wer's glaubt... Wenn das mit der Wohnungsknappheit stimmt, und ein Vermieter Angst hat, dass die Küche verhurt wird... Es gibt bestimmt genug Einzelmieter, die sich nicht gerade wie Jugendliche verhalten und die die gesamte Bude mieten würden. Ich würde vor solch eine Kamera einen alten Video-Player klemmen und darauf was "nettes" abspielen lassen. Im Loop.
● J-A V. schrieb: > Überwachung in der Küche - wer's glaubt... > Es wurde ja leider verschwiegen, um was für eine "WG" es sich handeln soll: Studentenwohnheim Übergangsunterkunft für Wohnungslose Entlassungsvorbereitungsstation in JVA ... Denk Dir selbst was aus ...
darf man selbst in einer Knastzelle per Kamera überwacht werden? da hat doch in diesem Land selbst der schlimmste Kinderfresser oder Massenmörder noch rechte, aber lassen wir das.
● J-A V. schrieb: > darf man selbst in einer Knastzelle per Kamera überwacht werden? > Kommt darauf an. In der Beruhigungszelle ist es typischer Weise vorgeschrieben. Im eigentlichen individuellen Haftraum ("Zelle") geht es nicht. > da hat doch in diesem Land selbst der schlimmste Kinderfresser > oder Massenmörder noch rechte, aber lassen wir das. Ja. Und sogar die Schwarzfahrer, Steuerhinterzieher und Volksverhetzer. Aber lassen wir das. ("Was ist des Freiesten Freiheit? Recht zu tun!" - Schiller)
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Percy N. schrieb: > Im eigentlichen individuellen Haftraum ("Zelle") geht es nicht. was per sé mit der Küche vergleichbar wäre. Individueller Raum.
● J-A V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Im eigentlichen individuellen Haftraum ("Zelle") geht es nicht. > > was per sé mit der Küche vergleichbar wäre. > Individueller Raum. Soweit ich das verstanden habe, soll es sich um eine Gemeinschaftsküche handeln. Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass eine Wohnung vermietet wurde, denn die jeweils individuell vermieteten Räume enthalten keine Kochstelle. Damit aber müsste eine Wohnung ausgestattet sein. Bei einem gemeinsamen Duschraum oder Klo wären weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen, bei einem gemeinsamen Fahrradkeller oder Wäschetrockenraum eher nicht ...
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Auch eine Gemeinschaftsküche gehört zum Wohnbereich der Mieter und hier hat eine Videoüberwachung durch den Vermieter überhaupt nichts zu suchen. Das Interesse des Vermieters an einer sauberen Küche rechtfertigt in keiner Weise einen so gravierenden Eingriff in das Privatleben der Mieter. @David H.: Egal was im Mietvertrag vereinbart wurde, ihr habt die Kamera nicht hinzunehmen. Teile dem Vermieter schriftlich mit (am besten alle Mieter gemeinsam), dass die rechtswidrige Videoüberwachung nicht weiter geduldet wird, und die Kamera(s) unverzüglich abgebaut werden muss/müssen. Mit angemessener Fristsetzung. Wenn er dem nicht nachkommt, nimm einen Anwalt. Er kann dich dabei beraten, ob du (evtl. nach entsprechenden Abmahnungen) berechtigt bis, die Kamera abzukleben oder selbst abzubauen. Evtl. sind auch gar keine Abmahnungen nötig. Vor kurzem habe ich gelesen, dass das Abschießen (incl. Zerstörung) einer Kameradrohne über dem eigenen Grundstück mit einem Luftgewehr vom Gericht als Gefahrenabwehr gewertet wurde und damit rechtens war. Und ganz ehrlich: wenn mir ein Vermieter sowas bringen würde, ich hätte die Kamera mit dem Hammer sofort in kleine Teile zerlegt und dem Vermieter im gepolsterten Briefumschlag zugeschickt. Sachen gibt's.
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Joe F. schrieb: > Und ganz ehrlich: wenn mir ein Vermieter sowas bringen würde, ich hätte > die Kamera mit dem Hammer sofort in kleine Teile zerlegt und dem > Vermieter im gepolsterten Briefumschlag zugeschickt. Damit wären wir vermutlich bei Deiner Kernkompetenz. Abee warum hast Du all den anderen Kram geschrieben?
sehe ich hier also eine gewisse Akzeptanz?
Nicht von vorsätzlich destruktiven Ideen, wie dem zertrümmern der Cam. Es besteht nämlich auch bei illegaler Platzierung einer Cam die Pflicht zur Schadensminimierung. Zertrümmern ist also keine Option, wenn es einfache Wege gibt, die ohne Schaden für die Cam auskommen. Wie die Sicht zu versperren, oder sie in intaktem Zustand zu entfernen.
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Percy N. schrieb: > Erstmal Schadensersatz wg Schloss einklagen, Kosten werden überwälzt. > > Dann kräftig strafbewehrten Unterlassungstitel fordern, notfalls > erstreiten, dann sollte Ruhe sein. > > Es kommt natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn von > den Räumen eine Gefahr ausgeht (Rohrbruch, Kurzschluss, Gasleck, ...), > dann darf aufgebrochen werden. Und das ist auch richtig so. Wie hoch darf die Strafe sein? Kannst du mal eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für diesen Zweck formulieren?
Uhu U. schrieb: > > Wie hoch darf die Strafe sein? Kannst du mal eine strafbewehrte > Unterlassungserklärung für diesen Zweck formulieren? Das hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Zum Einen soll die angedrohte Strafe abschrecken, zum Anderen aber nicht gleich ruinöse Höhe erreichen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils auch um eine Leistungsstörung handelt. Bei unerlaubtem Betreten in Abwesenheit des Mieters könnte ich mir vorstellen, dass eine Nettokaltmiete nicht überzogen ist, zumal das Sicherheitsgefühl des Mieters über den Augenblick hinaus beeinträchtigt ist. Zu bedenken ist zugleich, dass im Zweifel die verwirkte Vertragsstrafe durchgeklagt werden muss, so dass man die Festsetzung auch gleich dem Gericht überlassen kann. Nachteil: Hier landet die Strafzahlung in der Staatskasse, kann dafür aber erstaunliche Höhen erreichen, auch Haft ist möglich. Abgeraten werden muss davon, einfach die Mietzahlung zu kürzen,; das geht fürchterlich nach hinten los. Textvorschlag? Wenn Du sonst nichts findest, kannst Du Folgendes versuchen: "V verpflichtet sich, für jedem Fall des Betretens der xyz belegenen Wohnung des M ohne dessen Willen eine Vertragsstrafe von nnn Euro zu zahlen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt unberührt , ebenso weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld." Dies kann nur ein grober Vorschlag sein; je nach Tatsachen- und Interessenlage können andere Gestaltungen sinnvoll sein. Die sattsam bekannten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen können auch als Beispiel dienen. Wichtig ist in jedem Fall, das zu unterlassende Verhalten hinreichend genau, aber nicht unnötig eng, zu beschreiben. In pathologischen Fällen wird man vermutlich gleich die nächste Unterwerfung formulieren dürfen, um zu verhindern, dass der Vermieter alle drei Tage an der Tür klingelt und die Abstimmung eines zeitnahen Besichtigungstermins zu erbitten (nach Kündigung seitens des Mieters darf er das natürlich ...).
Percy N. schrieb: > alle drei Tage an der Tür klingelt und die Abstimmung eines zeitnahen > Besichtigungstermins zu erbitten (nach Kündigung seitens des Mieters > darf er das natürlich ...). Solange es im Rahmen des zumutbaren bleibt...
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