Forum: Offtopic Mietrecht: Nachweisen dass eine IP-Kamera nichts veröffentlicht?


von David H. (tuxpilot)


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Hallo, bitte Nase zu, jetzt wirds eklig. Leider eine wahre akute 
Geschichte.

Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher 
neutral zu Datenschutz eingestellt sind. Bevor ich in die WG gekommen 
bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf eine Videoüberwachung in der 
Küche geeinigt, damit sie sich diszipliniert fühlen, diese sauber zu 
halten.

Laut Mietvertrag ist der Vermieter also berechtigt, eine 
Videoüberwachung durchzuführen, solange die Daten nicht übertragen 
werden und nach 24 Stunden gelöscht werden. Ein Zugriff auf die Daten 
ist nur erlaubt, wenn „Vorkommnisse“ dies nötig machen. Eine 
Audioüberwachung wird nicht erwähnt.

Also ungefähr so wie in der Bahn, und zur Disziplinierung sicherlich 
ausreichend.

Jetzt hat der Vermieter eine IP-Kamera mit W-LAN-Antenne montiert, 
welche dem Besitzer ein Livebild (inklusive Ton und Rücksprech-Funktion) 
auf das Smartphone senden soll. Ich habe vom Vermieter einen Nachweis 
gewünscht, dass sein System die Vorgaben aus dem Mietvertrag erfüllt. Er 
beteuert, den Vertrag genau einzuhalten. Bezüglich des Nachweises stellt 
er sich jedoch absolut quer, und reimte bloß zweifelhafte Behauptungen 
zusammen. Nun ist er überhaupt nicht mehr zum Gespräch bereit, und ich 
habe auch langsam keine Lust mehr.

Frage: Ist ein solcher Nachweis überhaupt möglich? (Ich schätze die 
Technikkentnisse des Vermieters eher niedrig ein, aber mal abgesehen 
davon.)

Die Kamera ist eine NX-4490 von 7Links.

: Verschoben durch User
von polygon (Gast)


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Red keinen Stuss! Du bist selbst Vermieter, willst deine Mieter 
überwachen, denkst dir dafür ein Märchen aus und hast keine Ahnung von 
Datenschutz.
Was du vorhast, darfst du nicht.

von Christian M. (Gast)


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Uiuiui, das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit so eine Kamera, die die 
Verbindung für den "weltweiten Zugriff"* über einen chinesischen Server 
macht. Wie sucher das ist, kann man sich ja denken...

*kurz in der Pearl-Beschreibung gekuckt.

Gruss Chregu

von Lothar M. (Gast)


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Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal.

Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig!

von (prx) A. K. (prx)


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Nichtexistenz zu beweisen ist generell nicht gerade einfach. Bei 
potentieller Aufzeichnung bedeutet es, das zur Aufzeichnung verwendbare 
Gerät vom Fachmann genau unter die Lupe nehmen zu lassen. Hier ist das 
wohl sein Smartphone. Viel Spass beim Versuch.

Und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einen 
unterschriebenen Vertrag einzuhalten gedenkt, macht auch weder Freunde 
noch ergibt es Sinn.

von polygon (Gast)


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David H. schrieb:
> Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher
> neutral zu Datenschutz eingestellt sind.

Dann hast du vermutlich einen Mietvertrag? Und dort hast du der 
Videoüberwachung zugestimmt? Wenn ja, warum jammerst du jetzt? Wenn 
nein, wo ist das Problem?

> Laut Mietvertrag ist der Vermieter also berechtigt, eine
> Videoüberwachung durchzuführen, solange die Daten nicht übertragen
> werden und nach 24 Stunden gelöscht werden.
>
> Jetzt hat der Vermieter eine IP-Kamera mit W-LAN-Antenne montiert,
> welche dem Besitzer ein Livebild (inklusive Ton und Rücksprech-Funktion)
> auf das Smartphone senden soll.

Das widerspricht doch eindeutig den angeblichen Vertragsbedingungen 
("keine Übertragung"). Hammer nehmen, auf die IP-Kamera einschlagen. 
Geht schneller als sich ein Märchen auszudenken, das dir hier sowieso 
keiner glaubt.

von hmmmm (Gast)


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Ein ESP32, eine Akkubank und eine Deauther Firmware würde wahre Wunder 
bewirken. Auf jeden Fall aber keine Aufzeichnung mehr.

von Susi Sorglos (Gast)


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David H. schrieb:
> Die Kamera ist eine NX-4490

Überwacht selbstständig Räume in HD: folgt automatisch Bewegungen
Automatischer Aufnahmestart bei Bewegung
Verfolgt Bewegungen von Personen
Nachtsicht dank Infrarot-LED
Weltweiter Fernzugriff via App für Android und iOS
Lautsprecher und Mikrofon für 2-Wege-Kommunikation

1.Wahrscheinlich hat der Betreiber nach 3 Tagen die Nase voll von 
diversen Meldungen auf dem Handy?
2.Optik in der Küche, wo viele Bratkartoffeln (mit Musik) auf dem Herd 
gebraten werden, wird bald eine recht trübe Linse haben? :-)
3.Ein Weihnachtsmann-Projektor erzeugt auch sehr schöne bewegte Bilder: 
Tag und Nacht?

von Klaus R. (klaus2)


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...kleb sie doch zu und warte bis er sich ohne akuten Vorfall meldet? ;)

Klaus.

von Martin (Gast)


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Ihr habt auch sicherlich nie Gäste in der Küche, die ihr über die 
durchgeführte Überwachung in Kenntnis setzt und ihnen eine 
Widerspruchsmöglichkeit einräumt?

Garantie, dass keine Audioaufzeichnung gemacht wird: Mikrofon auslöten.

David H. schrieb:
> Jetzt hat der Vermieter eine IP-Kamera mit W-LAN-Antenne montiert,

Antenne abschrauben.

von Matthias F. (atarist)


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Als Mieter würde ich dem Vermieter eine Vorstellung bieten, die man 
nicht oft sieht: Die Funktionsweise einer Mikrowelle von innen bei 
geschlossener Tür. Nur nicht zu lange, sonst meldet sich der 
vorschriftsmäßig installierte Rauchwarnmelder ;-)

von Susi Sorglos (Gast)


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Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. 1s Mikrowelle?

von Mach (Gast)


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Erstatte Strafanzeige gegen den Vermieter. Wegen "Verletzung des 
höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (SGB 201a).
Vorher noch einen Widerspruch gegen die Vertragsklausel einreichen und 
einen Tag Zeit zum Abbauen geben.

von tanzverbot (Gast)


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einfach ein Foto von der sauberen Küche machen und direkt vor die Kamera 
hängen... ;)

von Hans (Gast)


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David H. schrieb:
> Laut Mietvertrag ist der Vermieter also berechtigt, eine
> Videoüberwachung durchzuführen, solange die Daten nicht übertragen
> werden und nach 24 Stunden gelöscht werden. Ein Zugriff auf die Daten
> ist nur erlaubt, wenn „Vorkommnisse“ dies nötig machen.

Ist der Vermieter denn früher alle 24h vorbeigekommen, um die Küche auf 
"Vorkommnisse" zu prüfen und ggf. das Videomaterial zu sichern?

von Hans (Gast)


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Also konkret: Welche Funktion hatte die aufzeichnende Kamera, denn das 
einer der Bewohner für ein "Vorkommniss" verantwortlich sein muss, wäre 
ja auch ohne Kamera klar gewesen.

von 848484 (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal.
>
> Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig!

Wow, große Worte, echt cool! Hast Du das auch schon den Herstellern 
aktueller Smart-TVs mitgeteilt?

von A. S. (Gast)


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Welches Konstrukt fahrt ihr denn überhaupt?

Hat die WG eine komplette Wohnung gemietet?

Oder sind die Zimmer einzeln vergeben und der Vermieter vielleicht sogar 
noch teil der Gemeinschaft, die Küche quasi "Gemeinschaftsraum" und die 
Kamera in der Dusche teil der Mietfinanzierung?

Am Ende kommt wie selbstverständlich raus, dass es ein Studentenwohnheim 
ist und die Küche Teil des Gemeindezentrums nebenan.

von Lothar M. (Gast)


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848484 schrieb:
> Wow, große Worte, echt cool! Hast Du das auch schon den Herstellern
> aktueller Smart-TVs mitgeteilt?

Lass dich gegen Paranoia behandeln!

...und lass die Finger von Schlauphones, Tablets, Schlauwatches und 
ähnlichem Getier, die verfolgen dich auf Schritt und Tritt.

von Msd (Gast)


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848484 schrieb:
> Wow, große Worte, echt cool! Hast Du das auch schon den Herstellern
> aktueller Smart-TVs mitgeteilt?

Was hat ein Vertrag mit einem Gerät, dass du dir selber in die Wohnung 
stellst, zu tun? Richtig, garnix.

David H. schrieb:
> Hallo, bitte Nase zu, jetzt wirds eklig. Leider eine wahre akute
> Geschichte

Die Story enthällt doch logische Fehler!

Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern 
wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu 
halten?

Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu 
interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht.

Weiterhin kann man sowas nicht in einen Vertrag aufnehmen, da 
unzulässig. kein Vermieter würde sich sowas ans Bein binden.

Warum wird eine WLAN-Kamera die eigentlich irgendwie dem Vermieter 
gehören soll im WLAN der Mieter betrieben?

Sollte die Kamera "verschwinden", "zufällig herunterfallen" oder mal 
eben eine "dauerhafte Funktionsstörung" im WLAN vorliegen, hat der 
Vermieter sowieso keine Handlungsspielraum. Er würde es nie durchgesetzt 
bekommen, die Wohnung betreten zu dürfen um sich um die Kamera zu 
kümmern.

von jemand (Gast)


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David H. schrieb:
> Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher
> neutral zu Datenschutz eingestellt sind. Bevor ich in die WG gekommen
> bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf eine Videoüberwachung in der
> Küche geeinigt, damit sie sich diszipliniert fühlen, diese sauber zu
> halten.

Wow, Disziplinierung in der Küche. Mit Kameraüberwachung.

Das Wort Nazi wird heute überstrapaziert, aber hier ist es wirklich 
angebracht. Ich finde das ziemlich krank, um es vorsichtig auszudrücken.

Wenn das Vertrauen in die Mitbewohner der WG so gering ist, dass DAS 
nötig ist, dann ist die WG sowieso gescheitetrt. Und wer Mieter hat, die 
man mit Karmera disziplinieren muss, der sollte sie herauswerfen.

von Noah (Gast)


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David H. schrieb:
> Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher
> neutral zu Datenschutz eingestellt sind.

Das hat mit Datenschutz nichts zu tun.

Siehe Artikel 13 Grundgesetz oder Artikel 8 EU-Menschenrechtskonvention.

Was in eurer Küche passiert geht den Vermieter nichts an. Wenn es zu 
Beschädigungen kommt, kann er bei Auszug Schadensersatz verlangen, nicht 
mehr.

von Ich mag Enten (Gast)


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schalt sie einfach ab, wenn dann eine Rückmeldung kommt - weisst du er 
hat sich NICHT an denn zweifelhaften Vertrag gehalten. ende.

von Lothar M. (Gast)


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Msd schrieb:
> Warum wird eine WLAN-Kamera die eigentlich irgendwie dem Vermieter
> gehören soll im WLAN der Mieter betrieben?

Nichtnur das, wahrscheinlich wird auch die Stromversorgung auf Kosten 
der Mieter bezogen.

Das ganze Unterfangen ist im höchsten Maße illegal.
Ein Seitenschneider wäre das geeignete Mittel das Ganze zu unterbinden.

von Noah (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Msd schrieb:
>> Warum wird eine WLAN-Kamera die eigentlich irgendwie dem Vermieter
>> gehören soll im WLAN der Mieter betrieben?
>
> Nichtnur das, wahrscheinlich wird auch die Stromversorgung auf Kosten
> der Mieter bezogen.

Wahrscheinlich ist der "Vermieter" selbst bewohner der WG.

von meckerziege (Gast)


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9/10 Trollpunkten! Bilder oder es ist nichts passiert.

von Ich (Gast)


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Na danke, jetzt dachte ich glatt für einen kurzen Moment wir hätten 
schon Freitag...

von Ich mag Enten (Gast)


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Mach ne Gang-bang Party mit Videotag in der Küche und schau bei yo*p*rn 
ob du das Tag findest...

von Hannes W. (7nrn3ap3)


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Ich mag Enten schrieb:
> Mach ne Gang-bang Party mit Videotag in der Küche und schau bei yo*p*rn
> ob du das Tag findest...

Und dann den Vermieter auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz 
verklagen ?

von Kranke Welt (Gast)


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Also keine Ahnung ob das wahr ist. Falls ja, wird die Welt immer 
geisteskranker, was schon lange eine Theorie von mir ist.

In diesem Fall seid nicht so unkreativ: Selbstverständlich wäre eine 
solche Klausel im Mietvertrag rechtlich kaum haltbar und absolut krank. 
Jedoch steht sie erstmal so drin. Was aber sicher nicht drin steht ist, 
dass ihr den Strom für die Kamera bereitstellen und bezahlen müßt oder? 
Strom zur Kamera kappen, fertig. Vermieter darf gerne seine vertraglich 
vereinbarte Kamera haben. Kann ja gerne täglich die Akkus wechseln, ihr 
müßt ihn dazu nur nicht reinlassen, weil auch das steht nicht im Vertrag 
oder? Darf auch gerne auf seine Kosten einen separaten Zähler für die 
Kamera installieren. Oder von der Nachbar Wohnung Strom legen, wobei das 
ihm kein Elektriker abnehmen wird und da das nicht sicher ist, könnt ihr 
das untersagen (Wohnung in vertragsgemäßen Zustand heißt sichere 
E-Installation).

Beitrag #5887302 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ich mag Enten (Gast)


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>Und dann den Vermieter auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz
>verklagen ?

Endlich einer der mit denkt :D

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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David H. schrieb:
> Bevor ich in die WG gekommen bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf
> eine Videoüberwachung in der Küche geeinigt, damit sie sich
> diszipliniert fühlen, diese sauber zu halten.


Das klingt nach grobem Unfug. Auch wenn das eine WG ist, hat ein 
Vermieter keinerlei Rechte, dort irgendwelche Überwachungstechnik zu 
betreiben, und der Vermieter ist auch in einer WG nicht dafür zuständig, 
die Bewohner zur "Disziplin" anzuhalten.

So etwas ist bereits dann ausgemacht fragwürdig, wenn es nur die 
WG-Bewohner untereinander veranstalten, aber daß da der Vermieter 
mitmischt, den es absolut gar nichts angeht, was seine Mieter in der 
Wohnung machen, ist mit ziemlicher Sicherheit justiziabel.

von Curby23523 N. (Gast)


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So einen Blödsinn habe ich lange nicht mehr gelesen. Wer unterschreibt 
sowas? Wie verzweifelt muss man sein? Kamera abbauen und zwar fix.

PS: Auch ich vermute Troll.

von Cyblord -. (cyblord)


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Also Kamera in der Küche bekommt von mir ne solide 7/10 auf der 
Trollskala. Immerhin hat der Troll widerstanden die Kamera im 
Schlafzimmer zu platzieren. Das hätte eine mickrige 2/10 nach sich 
gezogen. Aber so? Respekt, das war mal was neues.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Lothar M. schrieb:
> Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal.
>
> Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig!

Genau so ist es. Dieser Vermieter ist kriminell, man sollte schleunigst 
Anzeige erstatten.

von Uhu U. (uhu)


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Msd schrieb:
> Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu
> interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht.

Das ist die Theorie…

> Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern
> wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu
> halten?

In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst 
geschäftstüchtig sind.

Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist?

von David H. (tuxpilot)


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Wow, krasse Resonanz selbst für einen Trollbeitrag in diesem Forum. ;) 
Es ist wohl sinnlos, aber ich werde mal darauf eingehen.

Zunächst mal gab es tatsächlich Antworten zum Thema: dem Nachweis, dass 
die Regelungen trotz dieser Kamera eingehalten werden. Anscheinend wird 
meine Ansicht geteilt, dass ein solcher Nachweis nicht möglich ist, und 
der Realität widersprechen würde.

polygon schrieb:
> Du bist selbst Vermieter, willst deine Mieter
> überwachen, denkst dir dafür ein Märchen aus und hast keine Ahnung von
> Datenschutz.

Ich bin froh, dass du dies durchschaut hast. :) In diesem Fall liegst du 
leider falsch, ich bin leider Mieter.

Lothar M. schrieb:
> Eine Viedeoüberwachung von Privaträumen ist völlig illegal.
>
> Vertragliche Abmachungen diesbezüglich sind Null und Nichtig!

Das werde ich sofort mit einem Anwalt besprechen, aber nach meinem 
Wissen hast du recht.

polygon schrieb:
> David H. schrieb:
>> Ich lebe zur Zeit in einer WG mit ein paar Mitbewohnern, die eher
>> neutral zu Datenschutz eingestellt sind.
>
> Dann hast du vermutlich einen Mietvertrag? Und dort hast du der
> Videoüberwachung zugestimmt? Wenn ja, warum jammerst du jetzt? Wenn
> nein, wo ist das Problem?

Problem ist, Wohnraum zu finden. Schon mal versucht? Ich habe mich 
leider für die falsche Region entschieden, aber das wird korrigiert 
sobald ich diese Geschichte los bin.
Nein, ich habe nicht dieser Videoüberwachung zugestimmt. Gegen eine 
Überwachung nach Vorbild Bahn (mit sichergestellter Sicherheit) habe ich 
tatsächlich nichts.

A. K. schrieb:
> Und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einen
> unterschriebenen Vertrag einzuhalten gedenkt, macht auch weder Freunde
> noch ergibt es Sinn.

Um mich als Gesprächspartner loszuwerden hat er tatsächlich sowas 
ähnliches getan, unaufgefordert! Krass, ja...
Er hätte nicht vor, die Daten zu veröffentlichen. Problem ist, dass es 
nicht darum ging, ob ER die Daten veröffentlicht, und das er genau das 
vermutlich doch tut.

Klaus R. schrieb:
> ...kleb sie doch zu und warte bis er sich ohne akuten Vorfall meldet? ;)

Mach ich, nach Absprache mit dem Anwalt.

Hans schrieb:
> Ist der Vermieter denn früher alle 24h vorbeigekommen, um die Küche auf
> "Vorkommnisse" zu prüfen und ggf. das Videomaterial zu sichern?

Ja. (Videomaterial gab es da noch nicht.) Wenn er die Nutzung der Küche 
auf verschiedenste Weisen einschränkt, ist das wohl erforderlich, um 
Sauberkeit zu motivieren. Meine Mitbewohner sind durchaus fähig sauber 
zu machen, wenn sie die Küche selbstständig nutzen würden. Aber die ist 
halt kaum zu gebrauchen, wenn man keinen Stress mit dem Vermieter 
riskieren will.

Hans schrieb:
> Also konkret: Welche Funktion hatte die aufzeichnende Kamera, denn
> das
> einer der Bewohner für ein "Vorkommniss" verantwortlich sein muss, wäre
> ja auch ohne Kamera klar gewesen.

Aber nicht welcher Bewohner genau. Das möchte er gerne genau wissen.

A. S. schrieb:
> Welches Konstrukt fahrt ihr denn überhaupt?
>
> Hat die WG eine komplette Wohnung gemietet?
>
> Oder sind die Zimmer einzeln vergeben und der Vermieter vielleicht sogar
> noch teil der Gemeinschaft, die Küche quasi "Gemeinschaftsraum" und die
> Kamera in der Dusche teil der Mietfinanzierung?

Der Vermieter wohnt in einer anderen Wohnung im gleichen Haus, und 
vermietet die Zimmer unserer Wohnung einzeln. Die Gemeinschaftsräume 
werden als solche vermietet. Glaubt mir, dieses Modell werde ich 
garantiert nie wieder nutzen!

Uhu U. schrieb:
> Msd schrieb:
>> Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu
>> interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht.
>
> Das ist die Theorie…

Es wird dort tatsächlich nichts zerstört, aber der Vermieter scheint 
davor große Angst zu haben. Angeblich geht es jedoch blos um den Wunsch 
nach Disziplinierung.

>> Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern
>> wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu
>> halten?
>
> In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst
> geschäftstüchtig sind.
>
> Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist?

Ich denke, das kann ich schon mal nicht ausschließen.

Ich möchte hier gerne erstmal sachlich bleiben, doch selbst die 
herablassensten Äusserrungen in einigen Beiträgen kann ich völlig 
nachvollziehen.

Bilder lade ich erstmal nicht hoch, wenn mein Anwalt sagt, das ist OK, 
dann mache ich das auf jeden Fall (vorrausgesetzt ich kriege meine 
Kamera in Gang.)

von Uhu U. (uhu)


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David H. schrieb:
> Gegen eine
> Überwachung nach Vorbild Bahn (mit sichergestellter Sicherheit) habe ich
> tatsächlich nichts.

Du gibst ohne Not das Recht auf, in deiner Wohnung unbeobachtet zu 
sein. Eine Wohnung ist kein öffentliches Verkehrsmittel.

Im Übrigen: unter einer WG verstehe ich was völlig anderes - von 
"Gemeinschaft" kann doch wohl in diesem Fall nicht die Rede sein.

Das was dieser Perverse da treibt, ist schlichte Zimmerviermietung und 
das zu völlig indiskutablen Bedingungen. Sowas als WG zu bezeichnen, ist 
ein plumper Etikettenschwindel.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Cyblord -. schrieb:
> Immerhin hat der Troll widerstanden die Kamera im
> Schlafzimmer zu platzieren.

Sag doch sowas nicht, es gibt genug die so ihr Geld verdienen :D

von Percy N. (vox_bovi)


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Hannes W. schrieb:
> Ich mag Enten schrieb:
>> Mach ne Gang-bang Party mit Videotag in der Küche und schau bei yo*p*rn
>> ob du das Tag findest...
>
> Und dann den Vermieter auf Urheberrechtsverletzung und Schadenersatz
> verklagen ?

Das wird eher nicht so viel werden ...

von Percy N. (vox_bovi)


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Rufus Τ. F. schrieb:
> David H. schrieb:
>> Bevor ich in die WG gekommen bin, haben sie sich mit dem Vermieter auf
>> eine Videoüberwachung in der Küche geeinigt, damit sie sich
>> diszipliniert fühlen, diese sauber zu halten.
>
>
> Das klingt nach grobem Unfug. Auch wenn das eine WG ist, hat ein
> Vermieter keinerlei Rechte, dort irgendwelche Überwachungstechnik zu
> betreiben, und der Vermieter ist auch in einer WG nicht dafür zuständig,
> die Bewohner zur "Disziplin" anzuhalten.
>
> So etwas ist bereits dann ausgemacht fragwürdig, wenn es nur die
> WG-Bewohner untereinander veranstalten, aber daß da der Vermieter
> mitmischt, den es absolut gar nichts angeht, was seine Mieter in der
> Wohnung machen, ist mit ziemlicher Sicherheit justiziabel.

Wobei es auf Letzteres noch nicht einmal ankommt. Kamera demontieren und 
fertig!

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
>
> In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst
> geschäftstüchtig sind.
>
> Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist?

Ein Kumpel von mir ist mal an einen Vermieter geraten, der ihm 
vorschreiben wollte, was für Bilder er an die Wand hängen darf.
Leider war das Weichei zu bräsig, einfach die gewünschten Bilder  zu 
hängen und gepfefferten Mietzins für fas Hängen zu nehmen - ich hätte da 
so an 150 % des Nettokaltmietzinses der Wohnung gedacht ...

von Percy N. (vox_bovi)


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David H. schrieb:





> Nein, ich habe nicht dieser Videoüberwachung zugestimmt. Gegen eine
> Überwachung nach Vorbild Bahn (mit sichergestellter Sicherheit) habe ich
> tatsächlich nichts.
>
Hier liegt die Sache aber anders!

> A. K. schrieb:
>> Und sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass man einen
>> unterschriebenen Vertrag einzuhalten gedenkt, macht auch weder Freunde
>> noch ergibt es Sinn.
>
> Um mich als Gesprächspartner loszuwerden hat er tatsächlich sowas
> ähnliches getan, unaufgefordert! Krass, ja...
> Er hätte nicht vor, die Daten zu veröffentlichen. Problem ist, dass es
> nicht darum ging, ob ER die Daten veröffentlicht, und das er genau das
> vermutlich doch tut.
>
Um genau zu sein: er dürfte sich vor Eintritt eines Schadens noch nicht 
einmal selbst die Aufzeichnung an!sehen; darauf wurde oben schon 
angespielt. Und selbst dafür müsste diese Vereinbarung wirksam sein, was 
derzeit zweifelhaft erscheint.




> Hans schrieb:
>> Ist der Vermieter denn früher alle 24h vorbeigekommen, um die Küche auf
>> "Vorkommnisse" zu prüfen und ggf. das Videomaterial zu sichern?
>
> Ja. (Videomaterial gab es da noch nicht.)

Das dürfte unzulässig sein. Oder reden wir über ein Wohnheim mit 
Gemeinschaftsküche?

>  Wenn er die Nutzung der Küche
> auf verschiedenste Weisen einschränkt, ist das wohl erforderlich, um
> Sauberkeit zu motivieren. Meine Mitbewohner sind durchaus fähig sauber
> zu machen, wenn sie die Küche selbstständig nutzen würden. Aber die ist
> halt kaum zu gebrauchen, wenn man keinen Stress mit dem Vermieter
> riskieren will.
>
Dunkel ist der Sinn Deiner Worte ...

> Hans schrieb:
>> Also konkret: Welche Funktion hatte die aufzeichnende Kamera, denn
>> das
>> einer der Bewohner für ein "Vorkommniss" verantwortlich sein muss, wäre
>> ja auch ohne Kamera klar gewesen.
>
> Aber nicht welcher Bewohner genau. Das möchte er gerne genau wissen.
>
Sofern er alle Mieter als Gesamtschuldner für den Schaden in der Haftung 
hat, kann ihm das herzlich egal sein.
Interessant wird es, wenn er die Informationen verwenden möchte, um 
einzelnen Mietern außerordentlich zu kündigen.

> A. S. schrieb:
>> Welches Konstrukt fahrt ihr denn überhaupt?
>>
>> Hat die WG eine komplette Wohnung gemietet?
>>
>> Oder sind die Zimmer einzeln vergeben und der Vermieter vielleicht sogar
>> noch teil der Gemeinschaft, die Küche quasi "Gemeinschaftsraum" und die
>> Kamera in der Dusche teil der Mietfinanzierung?
>
> Der Vermieter wohnt in einer anderen Wohnung im gleichen Haus, und
> vermietet die Zimmer unserer Wohnung einzeln. Die Gemeinschaftsräume
> werden als solche vermietet. Glaubt mir, dieses Modell werde ich
> garantiert nie wieder nutzen!
>
Ok, das klärt meine obige Frage ...
Dann bleibt gleichwohl Dein Interesse unberührt, das die Aufzeichnung 
lediglich lokal gespeichert und nicht übertragen wird.

> Uhu U. schrieb:
>> Msd schrieb:
>>> Den Vermieter hat die Sauberkeit der Küche einen Scheiß zu
>>> interessieren, solange es nicht um Zerstörung seines Eigentums geht.
>>
>> Das ist die Theorie…
>
> Es wird dort tatsächlich nichts zerstört, aber der Vermieter scheint
> davor große Angst zu haben. Angeblich geht es jedoch blos um den Wunsch
> nach Disziplinierung.
>
Vermutlich ist er (und das wohl zu Recht) der Auffassung, er selbst 
schulde allen Mietern hinreichende Bemühungen, eine saubere und 
funktionsfähige Küche zur Verfügung zu stellen.

>>> Warum sollte sich der Vermieter um die Überwachung der Küche kümmern
>>> wollen, damit die Mieter sich selbst züchtigen die Küche ordentlich zu
>>> halten?
>>
>> In der Praxis gibts leider auch Perverse, die dazu auch noch äußerst
>> geschäftstüchtig sind.
>>
>> Kannst du ausschließen, dass tuxpilot an so ein Exemplar geraten ist?
>
> Ich denke, das kann ich schon mal nicht ausschließen.
>
Vgl sogleich oben

> Ich möchte hier gerne erstmal sachlich bleiben, doch selbst die
> herablassensten Äusserrungen in einigen Beiträgen kann ich völlig
> nachvollziehen.
>
> Bilder lade ich erstmal nicht hoch, wenn mein Anwalt sagt, das ist OK,
> dann mache ich das auf jeden Fall (vorrausgesetzt ich kriege meine
> Kamera in Gang.)

Mich würde mal eines interessieren: Wieso nennst Du das WG? Für mich 
sieht das so aus, als habest Du ein Zimmer gemietet mit 
gemeinschaftlicher Nutzung  einer Küche  - wie im Studentenwohnheim 
halt.
Fas ganze dürfte nicht einem gewöhnlichen Mietverhältnis über Wohnraum 
entsprechen.

von Hans R. (rosenkohl)


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Percy N. schrieb:
> Für mich
> sieht das so aus, als habest Du ein Zimmer gemietet mit
> gemeinschaftlicher Nutzung  einer Küche  - wie im Studentenwohnheim
> halt.

So sehe ich das auch - quasi ein Hotel. Es gibt auf Vermieterseite 
leider genau so viele Pfeifen wie auf Mieterseite. Ich bin auch mal an 
so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten 
vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei 
mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich 
hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim 
Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche 
Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Ich sollte z.B. 
unangekündigte Vermieter-Besuche dulden, etliche Versicherungen auf 
eigenen Kosten abschließen und bei Auszug nicht selber renovieren 
dürfen, sondern einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb bezahlen. Die 
Pfeife kam dann hinterher noch mit lächerlichen Schadenersatzforderungen 
an, weil der Vertrag so natürlich nicht zu Stande kam. Man sollte in 
Bezug auf den Vermieter auf sein Bauchgefühl hören und bei Warnsignalen 
am besten nach einer Alternative suchen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Hans R. schrieb:
>
> So sehe ich das auch - quasi ein Hotel. Es gibt auf Vermieterseite
> leider genau so viele Pfeifen wie auf Mieterseite. Ich bin auch mal an
> so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten
> vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei
> mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich
> hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim
> Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche
> Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Ich sollte z.B.
> unangekündigte Vermieter-Besuche dulden, etliche Versicherungen auf
> eigenen Kosten abschließen und bei Auszug nicht selber renovieren
> dürfen, sondern einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb bezahlen.

Das hätte ich wahrscheinlich unterzeichnet und mich schon auf den ersten 
unangemeldeten Besuch gefreut ...

> Die
> Pfeife kam dann hinterher noch mit lächerlichen Schadenersatzforderungen
> an, weil der Vertrag so natürlich nicht zu Stande kam. Man sollte in
> Bezug auf den Vermieter auf sein Bauchgefühl hören und bei Warnsignalen
> am besten nach einer Alternative suchen.

Reine Nervensache. Falls der Vermieter zu sehr nervt, dann hindert das 
den Mieter am vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung => abmahnen und 
Mietminderung verlangen!

von Lothar M. (Gast)


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Hans R. schrieb:
> Ich bin auch mal an
> so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten
> vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei
> mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich
> hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim
> Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche
> Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte.

Den Vertrag hätte ich sofort unterschrieben.

von Axel L. (axel_5)


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Percy N. schrieb:
> Hans R. schrieb:
>>
>> So sehe ich das auch - quasi ein Hotel. Es gibt auf Vermieterseite
>> leider genau so viele Pfeifen wie auf Mieterseite. Ich bin auch mal an
>> so einen geisteskranken Vermieter geraten, der mir am liebsten
>> vorschreiben wollte wo ich Löcher bohren und wie oft meine Freundin bei
>> mir übernachten darf. Die Wohnung war leider wirklich klasse und ich
>> hätte die sogar genommen, wenn dieser Vollpfosten nicht beim
>> Unterzeichnungstermin überraschend jede Menge handschriftliche
>> Zusatz-Klauseln in den Mietvertrag geschrieben hätte. Ich sollte z.B.
>> unangekündigte Vermieter-Besuche dulden, etliche Versicherungen auf
>> eigenen Kosten abschließen und bei Auszug nicht selber renovieren
>> dürfen, sondern einen vom Vermieter gewählten Fachbetrieb bezahlen.
>
> Das hätte ich wahrscheinlich unterzeichnet und mich schon auf den ersten
> unangemeldeten Besuch gefreut ...
>
>> Die
>> Pfeife kam dann hinterher noch mit lächerlichen Schadenersatzforderungen
>> an, weil der Vertrag so natürlich nicht zu Stande kam. Man sollte in
>> Bezug auf den Vermieter auf sein Bauchgefühl hören und bei Warnsignalen
>> am besten nach einer Alternative suchen.
>
> Reine Nervensache. Falls der Vermieter zu sehr nervt, dann hindert das
> den Mieter am vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung => abmahnen und
> Mietminderung verlangen!

Ich hatte sowas schon, das steht man nicht wirklich durch. Das Problem 
ist, dass man nicht immer zu Hause ist. Man findet dann nachher raus, 
das der drin war. Unrechtsbewusstsein war komplett Null, er musste ja 
nur kurz rein, weil die Wohnung darüber renoviert wurde, und die 
Leitungen durch mein Gästeklo gingen.  Gab dann eine unschöne Szene beim 
Vermieter in der Wohnung, leider hatte ich keine Zeugen.

Natürlich kann man den anzeigen. Mit allem, was da dran hängt.

Denn was der tut, trifft Dich in Deinem elementaren Umfeld, deine 
Reaktionen sind bei solchen Leuten lediglich renditemindernd.

Gruß
Axel

von Lothar M. (Gast)


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Axel L. schrieb:
> Ich hatte sowas schon, das steht man nicht wirklich durch. Das Problem
> ist, dass man nicht immer zu Hause ist. Man findet dann nachher raus,
> das der drin war.

Der hat in der Wohnung nichts zu suchen! Er darf auch keinen Schlüssel 
dazu haben.

Den hätte ich wegen Hausfriedensbruch angezeigt.

von Percy N. (vox_bovi)


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Axel L. schrieb:
>
> Ich hatte sowas schon, das steht man nicht wirklich durch.

Wie gesagt: Nervensache. Es sond nicht die schlechtesten Menschen, die 
das nicht durchstehen.

> Das Problem
> ist, dass man nicht immer zu Hause ist. Man findet dann nachher raus,
> das der drin war.

Warum hatte die Wohnung ein Schloss, zu dem sein Schlüssel passte?

> ... leider hatte ich keine Zeugen.
> Natürlich kann man den anzeigen. Mit allem, was da dran hängt.

Ohne Zeugen kann das nach hinten losgehen.

> Denn was der tut, trifft Dich in Deinem elementaren Umfeld,


wohl wahr!

> deine
> Reaktionen sind bei solchen Leuten lediglich renditemindernd.

Kommt darauf an. Die Leute, denen bereits die Vorstellung, dass sich 
fremde Leute in ihrer vermieteten Wohnung aufhalten, den Schlaf raubt 
(ja, solche Neurotiker gibt es,  und niemand weiß, warum die vermieten), 
reagieren extrem empfindlich auf Widerstand. Die erleben das als 
Gefährdung ihres eigenen Hausfriedens, und das ähnlich stark wie Du.

von Uhu U. (uhu)


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Axel L. schrieb:
> Man findet dann nachher raus, das der drin war.

Probates Mittel dagegen: ein anderes Schloss einbauen.

Vermutlich wird so ein Psychopath dann erst richtig frech, aber dann hat 
man ihn gleich ganz gründlich am Kanthaken…

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Man findet dann nachher raus, das der drin war.
>
> Probates Mittel dagegen: ein anderes Schloss einbauen.
>
> Vermutlich wird so ein Psychopath dann erst richtig frech, aber dann hat
> man ihn gleich ganz gründlich am Kanthaken…

Denkst du. Grade erst so einen Fall bei einer Gewerbe Immo. Vermieter 
latscht dauernd rein. Schloss ausgetauscht. Er macht Zettel dran, dass 
er das Schloss aufbrechen wird. Ignoriert.Er bricht das Schloss wirklich 
auf. Anzeige wegen Sachbeschädigung uns Hausfriedensbruch gestellt. 
Ergebniss: Eingestellt wegen mangeldem öffentlichen Interesse.
Dankeschön.

Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt 
nicht.

von Troll A. (trollator)


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Wahnsinn, was es für kranke Vermieter gibt...

Axel L. schrieb:
> Man findet dann nachher raus,
> das der drin war.

Wie ist das eigtl. rechtlich, wenn in meiner Abwesenheit hinter der Tür 
Schmierseife ausläuft? Oder ich Schränke so dämlich eingeräumt habe, 
dass beim Öffnen oben was rausfällt? Das wären halt saudumme Zufälle...

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:

> Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt
> nicht.

Falscher Ansatz.

Erstmal Schadensersatz wg Schloss einklagen, Kosten werden überwälzt.

Dann kräftig strafbewehrten Unterlassungstitel fordern, notfalls 
erstreiten, dann sollte Ruhe sein.

Es kommt natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn von 
den Räumen eine Gefahr ausgeht (Rohrbruch, Kurzschluss, Gasleck, ...), 
dann darf aufgebrochen werden.  Und das ist auch richtig so.

von Uhu U. (uhu)


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Cyblord -. schrieb:
> Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt
> nicht.

Wenn dir deine Privatsphäre so wenig wert ist, dann lohnt sich das 
wirklich nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Troll A. schrieb:

> Wie ist das eigtl. rechtlich, wenn in meiner Abwesenheit hinter der Tür
> Schmierseife ausläuft?

Ohne Kenntnis der näheren Umstände würde ich davon ausgehen, dass Du sie 
zunächst behalten darfst.

von Cyblord -. (cyblord)


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Uhu U. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Zivilklage möglich, aber Kosten belaufen sich auf ca. 100 Euro. Lohnt
>> nicht.
>
> Wenn dir deine Privatsphäre so wenig wert ist, dann lohnt sich das
> wirklich nicht.

War eine Gewerbe Immobilie, daher jetzt nicht so das 
Privatsphäreproblem. Und Schadenersatz gibts nun mal nur für 
nachweisbaren Schaden. Und das war das Schloss.

Was ich damit nur sagen will: Rechnet nicht damit dass bei so was die 
Strafverfolgung gnadenlos zuschlägt. Die klappt eigentlich in D nur in 
zwei Fällen so einigermaßen: Kapitalverbrechen und Routinesachen (wie 
Verkehrsdelikte oder Steuern z.B.)
Alles dazwischen ist dem Staatsanwalt meinst zu viel Arbeit.

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Überwachung in der Küche - wer's glaubt...

Wenn das mit der Wohnungsknappheit stimmt,
und ein Vermieter Angst hat, dass die Küche verhurt wird...

Es gibt bestimmt genug Einzelmieter,
die sich nicht gerade wie Jugendliche verhalten
und die die gesamte Bude mieten würden.

Ich würde vor solch eine Kamera einen alten Video-Player klemmen
und darauf was "nettes" abspielen lassen. Im Loop.

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Überwachung in der Küche - wer's glaubt...
>

Es wurde ja leider verschwiegen, um was für eine "WG" es sich handeln 
soll:

Studentenwohnheim
Übergangsunterkunft für Wohnungslose
Entlassungsvorbereitungsstation in JVA
...

Denk Dir selbst was aus ...

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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darf man selbst in einer Knastzelle per Kamera überwacht werden?

da hat doch in diesem Land selbst der schlimmste Kinderfresser
oder Massenmörder noch rechte, aber lassen wir das.

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> darf man selbst in einer Knastzelle per Kamera überwacht werden?
>
Kommt darauf an. In der Beruhigungszelle ist es typischer Weise 
vorgeschrieben.
Im eigentlichen individuellen Haftraum ("Zelle") geht es nicht.

> da hat doch in diesem Land selbst der schlimmste Kinderfresser
> oder Massenmörder noch rechte, aber lassen wir das.

Ja. Und sogar die Schwarzfahrer, Steuerhinterzieher und Volksverhetzer.

Aber lassen wir das.

("Was ist des Freiesten Freiheit? Recht zu tun!" - Schiller)

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> Im eigentlichen individuellen Haftraum ("Zelle") geht es nicht.

was per sé mit der Küche vergleichbar wäre.
Individueller Raum.

von Percy N. (vox_bovi)


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● J-A V. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Im eigentlichen individuellen Haftraum ("Zelle") geht es nicht.
>
> was per sé mit der Küche vergleichbar wäre.
> Individueller Raum.

Soweit ich das verstanden habe, soll es sich um eine Gemeinschaftsküche 
handeln.

Daher gehe ich auch nicht davon aus, dass eine Wohnung vermietet wurde, 
denn die jeweils individuell vermieteten Räume enthalten keine 
Kochstelle. Damit aber müsste eine Wohnung ausgestattet sein.

Bei einem gemeinsamen Duschraum oder Klo wären weitere Gesichtspunkte zu 
berücksichtigen, bei einem gemeinsamen Fahrradkeller oder 
Wäschetrockenraum eher nicht ...

: Bearbeitet durch User
von Joe F. (easylife)


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Auch eine Gemeinschaftsküche gehört zum Wohnbereich der Mieter und hier 
hat eine Videoüberwachung durch den Vermieter überhaupt nichts zu 
suchen.
Das Interesse des Vermieters an einer sauberen Küche rechtfertigt in 
keiner Weise einen so gravierenden Eingriff in das Privatleben der 
Mieter.

@David H.:
Egal was im Mietvertrag vereinbart wurde, ihr habt die Kamera nicht 
hinzunehmen. Teile dem Vermieter schriftlich mit (am besten alle Mieter 
gemeinsam), dass die rechtswidrige Videoüberwachung nicht weiter 
geduldet wird, und die Kamera(s) unverzüglich abgebaut werden 
muss/müssen. Mit angemessener Fristsetzung. Wenn er dem nicht nachkommt, 
nimm einen Anwalt.
Er kann dich dabei beraten, ob du (evtl. nach entsprechenden 
Abmahnungen) berechtigt bis, die Kamera abzukleben oder selbst 
abzubauen.

Evtl. sind auch gar keine Abmahnungen nötig. Vor kurzem habe ich 
gelesen, dass das Abschießen (incl. Zerstörung) einer Kameradrohne über 
dem eigenen Grundstück mit einem Luftgewehr vom Gericht als 
Gefahrenabwehr gewertet wurde und damit rechtens war.

Und ganz ehrlich: wenn mir ein Vermieter sowas bringen würde, ich hätte 
die Kamera mit dem Hammer sofort in kleine Teile zerlegt und dem 
Vermieter im gepolsterten Briefumschlag zugeschickt.
Sachen gibt's.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Joe F. schrieb:

> Und ganz ehrlich: wenn mir ein Vermieter sowas bringen würde, ich hätte
> die Kamera mit dem Hammer sofort in kleine Teile zerlegt und dem
> Vermieter im gepolsterten Briefumschlag zugeschickt.

Damit wären wir vermutlich bei Deiner Kernkompetenz.

Abee warum hast Du all den anderen Kram geschrieben?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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sehe ich hier also eine gewisse Akzeptanz?

von (prx) A. K. (prx)


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Nicht von vorsätzlich destruktiven Ideen, wie dem zertrümmern der Cam. 
Es besteht nämlich auch bei illegaler Platzierung einer Cam die Pflicht 
zur Schadensminimierung. Zertrümmern ist also keine Option, wenn es 
einfache Wege gibt, die ohne Schaden für die Cam auskommen. Wie die 
Sicht zu versperren, oder sie in intaktem Zustand zu entfernen.

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Percy N. schrieb:
> Erstmal Schadensersatz wg Schloss einklagen, Kosten werden überwälzt.
>
> Dann kräftig strafbewehrten Unterlassungstitel fordern, notfalls
> erstreiten, dann sollte Ruhe sein.
>
> Es kommt natürlich auch auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn von
> den Räumen eine Gefahr ausgeht (Rohrbruch, Kurzschluss, Gasleck, ...),
> dann darf aufgebrochen werden.  Und das ist auch richtig so.

Wie hoch darf die Strafe sein? Kannst du mal eine strafbewehrte 
Unterlassungserklärung für diesen Zweck formulieren?

von Percy N. (vox_bovi)


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Uhu U. schrieb:
>
> Wie hoch darf die Strafe sein? Kannst du mal eine strafbewehrte
> Unterlassungserklärung für diesen Zweck formulieren?

Das hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Zum Einen soll die 
angedrohte Strafe abschrecken, zum Anderen aber nicht gleich ruinöse 
Höhe erreichen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es sich jeweils 
auch um eine Leistungsstörung handelt. Bei unerlaubtem Betreten in 
Abwesenheit des Mieters könnte ich mir vorstellen, dass eine 
Nettokaltmiete nicht überzogen ist, zumal das Sicherheitsgefühl des 
Mieters über den Augenblick hinaus beeinträchtigt ist.

Zu bedenken ist zugleich, dass im Zweifel die verwirkte Vertragsstrafe 
durchgeklagt werden muss, so dass man die Festsetzung auch gleich dem 
Gericht überlassen kann. Nachteil: Hier landet die Strafzahlung in der 
Staatskasse, kann dafür aber erstaunliche Höhen erreichen, auch Haft ist 
möglich.
Abgeraten werden muss davon, einfach die Mietzahlung zu kürzen,; das 
geht fürchterlich nach hinten los.

Textvorschlag? Wenn Du sonst nichts findest, kannst Du Folgendes 
versuchen: "V verpflichtet sich, für jedem Fall des Betretens der xyz 
belegenen Wohnung des M ohne dessen Willen eine Vertragsstrafe von nnn 
Euro zu zahlen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt unberührt , 
ebenso weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder 
Schmerzensgeld."
Dies kann nur ein grober Vorschlag sein; je nach Tatsachen- und 
Interessenlage können andere Gestaltungen sinnvoll sein.

Die sattsam bekannten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen können auch als 
Beispiel dienen. Wichtig ist in jedem Fall, das zu unterlassende 
Verhalten hinreichend genau, aber nicht unnötig eng, zu beschreiben.
In pathologischen Fällen wird man vermutlich gleich die nächste 
Unterwerfung formulieren dürfen, um zu verhindern, dass der Vermieter 
alle drei Tage an der Tür klingelt und die Abstimmung eines zeitnahen 
Besichtigungstermins zu erbitten (nach Kündigung seitens des Mieters 
darf er das natürlich ...).

von Sven L. (sven_rvbg)


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Percy N. schrieb:
> alle drei Tage an der Tür klingelt und die Abstimmung eines zeitnahen
> Besichtigungstermins zu erbitten (nach Kündigung seitens des Mieters
> darf er das natürlich ...).

Solange es im Rahmen des zumutbaren bleibt...

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