https://www.zdf.de/nachrichten/heute/architekten-und-ingenieure-eugh-kippt-honorarordnung-100.html
und ersetzen es durch die Lizenz zum geld drucken: "Die Mindestsätze seien ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern." Gleich mal meinen Stundensatzangabe auf gulp verdoppeln.
Bursa synovialis schrieb: > Gleich mal meinen Stundensatzangabe auf gulp verdoppeln. Bringt das was? Ich meine Inserate/Profile auf Gulp.
da steht
> Die Mindestsätze seien ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den
Verbraucherschutz zu sichern.
ich übersetze das so das ein Archi mind x € bekommt egal welche Qualität
er abliefert (oder wieviel Zeit er benötigt), da er sich darauf
verlassen kann mind. x zu verlangen, er ist also nicht angehalten gute
Qualität(was Zeit kostet) abzuliefern sondern einfach die schnellste
Arbeit abliefert um den Gewinn zu maximieren.
Thomas O. schrieb: > ich übersetze das so das ein Archi mind x € bekommt egal welche Qualität > er abliefert "Während des Verfahrens vertrat die EU-Kommission die Ansicht, dass die HOAI Marktteilnehmern aus anderen EU-Staaten durch die Mindest- und Höchstpreise den Zugang zum Markt erschwere. " https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/07/04/eugh-kippt-deutsche-honorarordnung-fuer-architekten Es geht um Baudienstleistungen (und vermutlich Bauingenieure) und deren Honorarverordnung.
Ich bin mir noch unsicher was das bedeutet: a) Wenn VdL die EU schon vor die Wand fährt, soll die Wand wenigstens von günstigen Bauingenieuren aus Osteuropa sein. b) Angebot und Nachfrage treiben die Preise für's Bauen weiter nach oben.
Baumeister Bob schrieb: > Angebot und Nachfrage treiben die Preise für's Bauen weiter nach oben. Fürs Bauen als Eigenheimnutzer braucht es keinen Bauingenieur.
Tobi P. schrieb: > Bursa synovialis schrieb: >> Gleich mal meinen Stundensatzangabe auf gulp verdoppeln. > > Bringt das was? Ich meine Inserate/Profile auf Gulp. In den letzten jahren kaum, da ich meinem Einsatzradius aus familiären Gründen sehr eng um meinen Wohnort gezogen habe. Gulp und somit Freiberufler-/projektgeschäft ist für mich ohnehin Plan B, wenn es mit dem Angestelltenbusiness nicht mehr läuft.
Hein schrieb: > Fürs Bauen als Eigenheimnutzer braucht es keinen Bauingenieur. Ach, ist die statische Berechnung nicht mehr gefordert? Das Bauamt wird dir dann was husten.
Hein schrieb: > Baumeister Bob schrieb: >> Angebot und Nachfrage treiben die Preise für's Bauen weiter nach oben. > > Fürs Bauen als Eigenheimnutzer braucht es keinen Bauingenieur. Hmm, aber der kennt halt diejenigen Handwerker die man gebrauchen kann. Als im Bekanntenkreis wär so ein Bauingenieur ned schlecht!
Dr.Who schrieb: > Hein schrieb: >> Fürs Bauen als Eigenheimnutzer braucht es keinen Bauingenieur. > > Ach, ist die statische Berechnung nicht mehr gefordert? > > Das Bauamt wird dir dann was husten. Sehe ich auch so... Allerdings ist jetzt zu vermuten das durch dieses Urteil dem Begriff "Musterhaus" von findigen Architekten (BI) vielleicht eine ganz neue Bedeutung gegeben werden kann. Als Bauplan zum Download. Mehrere "übliche" Varianten, fertig durchgerechnet usw. für eine Fixgebühr weit unterhalb der üblichen Honorare. GGf. noch mit im Preis inbegriffener Berücksichtigung der tatsächlichen Bodenverhältnisse (ggf. durch in räumlicher Nähe befindlichen Vertragspartner als Unterauftragnehmer) Wenn der Architekt (oder BI) dann für eine einmalige Arbeit nur noch 1/10 des Honorars vom Einzelkunden bekommt, diese aber 100x verkauft, dann hat er trotz eines Bruchteils des Preises gleich das 10fache eingenommen. Und der Privat-Bauherr spart sich für Verzicht auf etwas Individualität gleich 90% der Honorarkosten! Im Moment steht diese Option ja nur Großkunden oder Behörden offen, die dann einen Gebäudetyp als "Serienbauten" in Auftrag geben. Wobei da für die erste bis vierste Wiederholung der schon beim ersten mal voll Bezhalten Arbeit immer noch 50% der Planungskosten wie für eine Individuelle Berechnung gefordert werden MUSSTEN! (Dann eine gestaffelte größere Reduzierung) Und die Bauten mussten bei der derzeit gültigen HOAI dann noch in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang stehen. Es war nicht zulässig das ein Bauinvestor der eine neue Wohnsiedlung in Stadt B genau identisch wie die sehr gut angenommene in Stadt A aufbauen will beim Architekten anruft und abmacht das der ihm einfach noch mal 10% der Summe vom Auftrag aus Stadt A überweist und dann die Pläne nochmals verwendet, nein, es musste ein ganz neuer Auftrag vergeben und als Neuauftrag abgerechnet werden. (Gut für den ursprünglichen Architekten wenn er wieder der AN wurde, schlecht für ihn wenn der Unternehmer entscheidet das aufgrund der nicht vorhandenen Preisreduzierung auch ein beliebiger anderer Architekt den Auftrag bekommen kann.) Natürlich würde das zwangsläufig zu deutlich weniger Individualismus beim Bauen führen. Denn wenn man wie bis jetzt eh eine Neuplanung bezahlen muss, dann kommt das Fenster genau da hin wo man möchte und nicht 2cm weiter links oder rechts... DAs würden sich viele bei der Frage nach "unverändert oder massiv draufzahlen" dann sehr gut überlegen. Aber wenn erst einmal genug verschiedene Optionen für Privatkunden zur Auswahl ständen wäre die vielfalt in einem Gebiet mit frei an Einzelpersonen vergebenen Baugrundstücken immer noch ERHEBLICH größer als dort wo ein Investor eine Siedlung zum Verkauf der schlüsselfertigen Häuser hochzieht. Gruß Carsten
Was ist denn dagegen, den Markt flexibler zu gestalten ? Wenn mehr Dreck & Abfall gefordert wird, sollen sie mehr Dreck & Abfall bekommen, Wenn sie mehr Qualität haben wollen, sollen sie mehr Qualität bekommen.
Interessant wird, wie sich das auf andere Berufe mit gesetzlicher Honorarordnung auswirkt, wie z.B. Juristen, Steuerberater oder Ärzte. Geht es denen als nächste an den Kragen?
Megatroll schrieb: > Was ist denn dagegen, den Markt flexibler zu gestalten ? Wenn mehr > Dreck > & Abfall gefordert wird, sollen sie mehr Dreck & Abfall bekommen, Wenn > sie mehr Qualität haben wollen, sollen sie mehr Qualität bekommen. Wenn du nachher in dem Dreck zur Miete wohnst hast du nichts dagegen? Vor allem wenn sich jemand an die Ausschreibungsordnung halten muß (der billigste bekommt den Zuschlag). foobar schrieb: > Interessant wird, wie sich das auf andere Berufe mit gesetzlicher > Honorarordnung auswirkt, wie z.B. Juristen, Steuerberater oder Ärzte. > Geht es denen als nächste an den Kragen? Es gibt einige Berufe, die sollen nicht umsonst gerade NICHT über den billigsten Preis in Konkurrenz treten. Außer du hast kein Problem damit wenn die Krankenkasse dir nur noch den billigsten Arzt bezahlt der aufzutreiben ist. Wie kurzsichtig/dämlich kann man eigentlich sein...
> Wie kurzsichtig/dämlich kann man eigentlich sein...
Nun, ja, das ist die Welt hier herum. Bei Ausschreibungen muss die
oeffentliche Hand den Billigsten nehmen. Bedeutet, wir sollten die
Autobahnen und die oeffentliche Infrastuktur umgehend privatisieren.
Denn zuhanden der oeffentlichen Hand wird nur noch auf Sand gebaut.
Megatroll schrieb: > Bei Ausschreibungen muss die > oeffentliche Hand den Billigsten nehmen. Das ist bei Privaten auch nicht so viel anders. Ab gewissen Summen müssen diese auch ausschreiben und können nicht beauftragen wen sie wollen. Da gibt man sich nur mehr Mühe, prüft Angebote genauer und evt. nach anderen Kriterien. Und nimmt evt. auch etwas Geld in die Hand für jemanden, der sich auskennt während sich die öffentliche Hand gleich über den Tisch ziehen läßt. Grundsätzlich billiger als die ö.D. Hand können Private es aber auch nicht-wie auch? Im Gegensatz zur öffentlichen Hand wollen die auch noch Gewinn machen. Ok, dafür gibt es heute in der Politik ein Netzwerk korrupter Kollegahs, die sich auch noch die Taschen vollstopfen wollen, im Gegensatz zu denen geben Investoren im Vorfeld eine Leistung. Aber sonst kochen die alle nur mit Wasser bzw. beauftragen Fachfirmen.
foobar schrieb: > Interessant wird, wie sich das auf andere Berufe mit gesetzlicher > Honorarordnung auswirkt, wie z.B. Juristen, Steuerberater oder Ärzte. > Geht es denen als nächste an den Kragen? Mit Juristen kannst du bereits ein Honorar aushandeln, aber die zwingt keiner, wenn die genug zu tun haben. Außerdem müsste das Honorar höher sein, als das, was die Gebührenordnung her gäbe. Wo bliebe dann die Ersparnis für den Rechtssuchenden? Hier fehlen für gewöhnlich Leistungsanreize. Kassiert wird z.Zt. hier immer, egal obs gut läuft oder der Anwalt einen richtigen Bock schießt.
foobar schrieb: > Interessant wird, wie sich das auf andere Berufe mit gesetzlicher > Honorarordnung auswirkt, wie z.B. Juristen, Steuerberater oder Ärzte. > Geht es denen als nächste an den Kragen? Klar. Sobald Juristen, Steuerberater und Ärzte sich grenzüberschreitend Konkurrenz machen können, weil es ein einheitliches europäisches Rechtssystem, Steuersystem und Gesundheitssystem gibt.
Jetzt ruiniert die EU die freiberuflichen Bauings und die Nachrichten verkaufen das als tolle Sache.
Wühlhase schrieb: > Außer du hast kein Problem damit wenn die Krankenkasse dir nur noch den > billigsten Arzt bezahlt der aufzutreiben ist. Bei den Kosten von Medikamenten geht es in diese Richtung, nur nicht grenzüberschreitend. Bei Produkten, die vergleichbar von mehreren Herstellern angeboten werden, wird nicht erstattet, was der Hersteller haben will, sondern ein Betrag, der sich ungefähr nach dem Markt richtet. Dazu kommen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und bestimmten Herstellern, wodurch sich die Zuzahlung reduziert oder entfällt. Auch Patienten richten sich bisweilen nach dem Preis. Beispielsweise indem Zahnersatz mit einem Abstecher ins östliche Ausland verbunden wird.
Faust schrieb: > Jetzt ruiniert die EU die freiberuflichen Bauings und die Nachrichten > verkaufen das als tolle Sache. Konkurrenz belebt das Geschäft, heisst es. ;-) Der EuGH hat nichts gegen bestimmten Branchenschutz, wenn solide begründet. Die rechtliche Grundlage dafür existiert. Nur fehlte hier eine Begründung, die den EuGH überzeugt hätte.
:
Bearbeitet durch User
Hein schrieb: > Fürs Bauen als Eigenheimnutzer braucht es keinen Bauingenieur. aber einen Architekten, der die Bauanträge stellt. So jedenfalls in Thüringen.
Der EuGH hat die Regelung vor allem deshalb gekippt weil sie nicht gründlich genug angelegt war und damit ihrem eigenem Anspruch nicht gerecht wurde. Es wurde u.a. mit Fassadenbauern argumentiert, die trotz HOAI Bauleistungen hätten entwerfen dürfen. Ich würde nicht ausschließen, dass jetzt eine neue umfassendere Regelung kommt, wenn die Lobby dafür stark genug ist.
Beitrag #5900096 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5900110 wurde von einem Moderator gelöscht.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.