Guten Tag allerseits, Ich bin neulich in einer temporären 80 Zone auf einer 2-spurigen Straße geblitzt worden. Im Onlineformular habe ich den Verstoß zugegeben und keine weiteren Angaben gemacht, was ich mir zunächst noch überlegt habe, dann aber doch nicht tat. Jetzt bekam ich heute den Bußgeldbescheid und staunte über die Höhe des Bußgeldes, weil ich laut Katalog mit genau der Hälfte dessen rechnete. Der Grund liegt wohl im Vorwurf des Vorsatzes, der eine Verdopplung des Bußgeldes erlaubt. Der Vorsatz wird mir also pauschal vorgeworfen, was ich nicht gerechtfertigt finde, weil es nicht so war. Ich war einfach total kaputt und müde, weshalb ich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht rechtzeitig wahrgenommen habe. Kann man dagegend rückwirkend Einspruch erheben und den Vorsatz irgendwie umgehen? Gruß Alex
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Alexander N. schrieb: > Kann man dagegend rückwirkend Einspruch erheben und den Vorsatz > irgendwie umgehen? > Magst Du vielleicht die Rechtsmittelbelehrung lesen? Ja, man darf innerhalb offener Rechtsmittelfrist Rechtsmittel einlegen. Ob man das auch kann, ist eine Frage der persönlichen Fähigkeiten.
Ok, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Die Frage sollte eher lauten, ob jemand weiß, oder die Erfahrung gemacht hat, dass so ein Widerspruch funktionieren kann. Nicht dass mir am Ende noch eine MPU verordnet wird...
Alexander N. schrieb: > Ich bin neulich in einer temporären 80 Zone auf einer 2-spurigen Straße > geblitzt worden. Im Onlineformular habe ich den Verstoß zugegeben und > keine weiteren Angaben gemacht, was ich mir zunächst noch überlegt habe, > dann aber doch nicht tat. Daraus solltest du lernen. Niemals Angaben zur Sache bei der Polizei machen, auch nicht via Formular. NIEMALS. Die drei Grundregeln: 1.) Klappe halten 2.) Klappe halten 3.) Klappe halten Es ist nicht verwunderlich wenn ein fröhliches gut gelauntes Einräumen des Tatbestandes als Vorsatz gewertet wird. Hält einer rechtlichen Überprüfung eh nicht stand, aber die meisten zahlen einfach. > Nicht dass mir am Ende noch eine MPU verordnet wird... Na dir hat man ja gehörig Angst gemacht. Natürlich führt ein Widerspruch nicht zu einer MPU. Meine Güte. Mündiger Bürger und so, wie wärs mal? Oder willst du Duckmäuser bleiben?
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Alexander N. schrieb: Ich war einfach > total kaputt und müde, weshalb ich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht > rechtzeitig wahrgenommen habe. Also vorsätzlich verkehrsuntüchtig gefahren? Vielleicht bespricht man so etwas besser nicht in einem öffentlichen Forum. Holger
Holger D. schrieb: > Alexander N. schrieb: > Ich war einfach >> total kaputt und müde, weshalb ich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht >> rechtzeitig wahrgenommen habe. > > Also vorsätzlich verkehrsuntüchtig gefahren? Vielleicht bespricht man so > etwas besser nicht in einem öffentlichen Forum. Das Forum ist egal, aber wahrscheinlich hat er so eine Quatsch noch auf den Bogen geschrieben oder labert so was gleich persönlich mit der Polizei. Unglaublich!
wenn du schon soetwas gesagt hat wie, ich war spät dran, hatte es eilig usw. was willst du da noch wiedersprechen, da hast du den Vorsatz schon zugegeben und wenn du sagst du warst müde, könnte vielleicht noch was anderes auf dich zukommen. Verstehe auch nicht warum du zur Sache Angaben gemacht hast. Hast du LED Scheinwerfer und waren die an? Durch das gepulste Licht hat man gute Chancen wenn es "kein" Blitzer mit Radartechnik oder Induktionsschleife war.
Alexander N. schrieb: > Der Vorsatz wird mir also pauschal vorgeworfen, was ich nicht > gerechtfertigt finde Nun, wie schnell bist Du denn gefahren?
Die Strafen für zu schnelles Fahren sind in Schland eh zu niedrig, die gehörten sowieso drastisch erhöht. Als zahle und fahre zukünftig langsamer.
Cyblord -. schrieb: > Es ist nicht verwunderlich wenn ein fröhliches gut gelauntes Einräumen > des Tatbestandes als Vorsatz gewertet wird. > Hält einer rechtlichen Überprüfung eh nicht stand, aber die meisten > zahlen einfach. Naja, zugegeben habe ich den Verstoß, weil ich es ja war, der den Wagen geführt hat. Und zu schnell war ich eben auch. Also grundsätzlich habe ich den Fehler ja begangen und gehe davon aus, dass ein "Nichtzugeben" des Verstoßes der Behauptung gleichkäme, ich hätte das Fahrzeug nicht gesteuert. Aber zu den restlichen Fragen habe ich keine Angaben gemacht. Ich sehe nur den Vorwurf des Vorsatzes nicht ein. Holger D. schrieb: > Also vorsätzlich verkehrsuntüchtig gefahren? Vielleicht bespricht man so > etwas besser nicht in einem öffentlichen Forum. Ok, danke für deine Meinung. Ich war also Verkehrsuntüchtig? Interessant. Und ich dachte es sei menschlich, mal kaputt und etwas unkonzentriert zu sein. Dazu kommt, dass ein Tempolimit-Schild ja nocht leuchtet und neben dem Auto her wandert, was nebenbei bemerkt wahrscheinlich sehr effizient, aber technisch schwer umzusetzen wäre. Ich denke nicht, dass es einen Menschen gibt, der beim Autofahren noch nie ein Tempolimit übersehen hat. Die einzigen Menschen, die Tempolimits niemals überschreiten sind meienr Meinung nach solche, die sich grundsätzlich weit unterhalb des Limits bewegen. Brauchen wir wirklich noch mehr von denen? Wenn man Verkehrsuntüchtig ist, weil man mal ein Tempolimit übersieht, dann ist meiner Ansicht nach jeder Mensch, zu jeder Zeit potentiell Verkehrsuntüchtig, insbesondere dann, wenn er sich auf alltäglichen Fahrstrecken befindet, auf denen das Gehirn unausweichlich gerne mal in einen Routinemodus geht. Auch das ist allzu menschlich und kann nicht vermieden werden. Cyblord -. schrieb: > Das Forum ist egal, aber wahrscheinlich hat er so eine Quatsch noch auf > den Bogen geschrieben oder labert so was gleich persönlich mit der > Polizei. Unglaublich! Wie bereits im Ausgangspost erwähnt, habe ich gar nichts auf irgendeinen Fragebogen geschrieben. Den Bogen habe ich zudem online ausgefüllt. Willkommen im 21. Jahrhundert. Zukünftig empfehle ich dir, in Onlineforen Fragen zu beantworten, die gestellt wurden und nicht völlig sinnlose und nutzlose Fantasien herbeizuschwurbeln, für deren Inhalt sich nun wirklich kein Mensch interessiert. Danke!
Alexander N. schrieb: > Wie bereits im Ausgangspost erwähnt, habe ich gar nichts auf irgendeinen > Fragebogen geschrieben. Den Bogen habe ich zudem online ausgefüllt. > Willkommen im 21. Jahrhundert. Und was ändert das? Man kann einen Bogen auf Papier ausfüllen oder online. Ich habe nichts von Papier geschrieben. > Zukünftig empfehle ich dir, in > Onlineforen Fragen zu beantworten, die gestellt wurden und nicht völlig > sinnlose und nutzlose Fantasien herbeizuschwurbeln, für deren Inhalt > sich nun wirklich kein Mensch interessiert. Danke! Nun du HAST Angaben zur Sache gemacht. Was genau wissen wir nicht. Also rücke doch mal raus WAS du GENAU geschrieben hast. DU hast absolut dumm gehandelt, also mach mich jetzt dafür nicht blöd von der Seite an. > Und ich dachte es sei menschlich, mal kaputt und etwas > unkonzentriert zu sein. Du bist genau die Sorte Mandant denen der Anwalt vor Gericht nicht einen Piepton zu sagen erlauben würde. Natürlich ist das alles menschlich aber NATÜRLICH erzählt man sowas nicht Polizei oder Richter. Mensch wo kommst du bloß her?
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Thomas O. schrieb: > wenn du schon soetwas gesagt hat wie, ich war spät dran, hatte es > eilig > usw. was willst du da noch wiedersprechen, da hast du den Vorsatz schon > zugegeben und wenn du sagst du warst müde, könnte vielleicht noch was > anderes auf dich zukommen. > > Verstehe auch nicht warum du zur Sache Angaben gemacht hast. > > Hast du LED Scheinwerfer und waren die an? Durch das gepulste Licht hat > man gute Chancen wenn es "kein" Blitzer mit Radartechnik oder > Induktionsschleife war. Ich habe leider keine LED Scheinwerfer und ich kann beim besten Wille nicht verstehen, warum mir jetzt zum widerholten Male vorgeworfen wird, Angaben gemacht zu haben, obwohl ich ausdrücklich schrieb, eben keine Angaben gemacht zu haben. Rufus Τ. F. schrieb: > Nun, wie schnell bist Du denn gefahren? Die Straße ist normal auf 120 limitiert. Ich wurde nach Abzug der Toleranz mit 129km/h geblitzt. Lothar M. schrieb: > Die Strafen für zu schnelles Fahren sind in Schland eh zu niedrig, die > gehörten sowieso drastisch erhöht. > > Als zahle und fahre zukünftig langsamer. Oh, dass die Strafen zu niedrig sind wusste ich noch gar nicht. Woran genau erkennt man das? Dass ich jetzt für einen nicht existenten Vorsatz das doppelte blechen soll, weil du das für richtig hälst, finde ich schlichtweg gesagt super!
Alexander N. schrieb: > ich kann beim besten Wille > nicht verstehen, warum mir jetzt zum widerholten Male vorgeworfen wird, > Angaben gemacht zu haben, obwohl ich ausdrücklich schrieb, eben keine > Angaben gemacht zu haben. Vielleicht weil du am Anfangs schriebst: "Im Onlineformular habe ich den Verstoß zugegeben" Das ist eine Angabe zur Sache. Das ist ein scheiß Geständnis du Genie.
fur den unterstellten Vorsatz kann es verschiedene Gründe geben: - viel zu schnell (zB 120 in der 80er Zone wo auch ohne Beschränkung nur 100 erlaubt ist) - im letzten Jahr schon mal geblitzt worden. - ordskundig weil du z.B aus der Gegend stammst. - Fehler in der Busgeldstelle und sicher noch ein paar mehr. Such dir was raus und überlege ob der Einspruch sich wirklich lohnt. Thomas
Cyblord -. schrieb: > Nun du HAST Angaben zur Sache gemacht. Was genau wissen wir nicht. Also > rücke doch mal raus WAS du GENAU geschrieben hast. > DU hast absolut dumm gehandelt, also mach mich jetzt dafür nicht blöd > von der Seite an. Alexander N. schrieb: > Im Onlineformular habe ich den Verstoß zugegeben und > keine weiteren Angaben gemacht, was ich mir zunächst noch überlegt habe, > dann aber doch nicht tat. Würdest du mir bitte kurz erlätern, an welcher Stelle ich behaupte, Angaben dazu gemacht zu haben?
Alexander N. schrieb: > Würdest du mir bitte kurz erlätern, an welcher Stelle ich behaupte, > Angaben dazu gemacht zu haben? Hier bereits erläutert: Beitrag "Re: Bußgeldbescheid für Geschwindigkeitsübertretung verdoppelt wegen "Vorsatz""
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Du kannst ja einfach Widerspruch einlegen. Entwerder es klappt, oder nicht. Günstig wäre es halt, wenn du eine Verkehrsrechtschutz hättest.
Cyblord -. schrieb: > Vielleicht weil du am Anfangs schriebst: > > "Im Onlineformular habe ich den Verstoß zugegeben" > > Das ist eine Angabe zur Sache. Das ist ein scheiß Geständnis du Genie. Ich habe zugegeben, der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein. Nicht mehr und nicht weniger. Dass ich zu schnell war ist einen Tatsache. In dem Fragebogen habe ich keinerlei Angaben gemacht, die darauf schließen lassen, dass es Vorsatz gewesen sein könnte. Wenn ich den Haken in der Checkbox nicht gesetzt hätte, mit dem ich den Verstoß zugebe, hätte ich angeben müssen, wer stattdessen das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt führte. Was ich denn daran so schwer zu verstehen? Habe ich angekreuzt "Ja, ich bin zu schnell gefahren, obwohl ich das 80er tempolimit gesehen habe, es aber vorsätzlich ignoriert habe"? Nein, das habe ich nicht. Also frage ich mich, wie die jetzt darauf kommen, daraus einen Vorsatz zu machen.
es spielt halt eine Rolle um wie viel % Du die Geschwindigkeit überschritten hast. Nur mal so ein Auszug: Ein wichtiges Indiz ist auch die Örtlichkeit des Verstoßes und die dort gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit, also 50 km/h innerorts oder 100 km/h außerorts. So hat das OLG (Oberlandesgericht) Bamberg am 27.03.2006 (DAR 2006, 464) ausgeführt, jeder Kraftfahrer wisse, dass innerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Daher rechtfertige schon eine Überschreitung von 31 km/h (62 %) die Verurteilung wegen Vorsatzes. Auch der Bundesgerichtshof hatte bereits am 11.09.1997 (NZV 1997, 529) entschieden, dass sich bei einer erheblichen Überschreitung der allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerorts um 50 km/h (50 %) die Verurteilung wegen Vorsatzes aufdränge. Im konkreten Fall hatte sich der Betroffene dahingehend eingelassen, den Tempomat auf 120 km/h eingestellt zu haben.
Werner P. schrieb: > es spielt halt eine Rolle um wie viel % Du die Geschwindigkeit > überschritten hast. > > Nur mal so ein Auszug: > > Ein wichtiges Indiz ist auch die Örtlichkeit des Verstoßes und die dort > gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit, also 50 km/h innerorts > oder 100 km/h außerorts. So hat das OLG (Oberlandesgericht) Bamberg am > 27.03.2006 (DAR 2006, 464) ausgeführt, jeder Kraftfahrer wisse, dass > innerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. Daher > rechtfertige schon eine Überschreitung von 31 km/h (62 %) die > Verurteilung wegen Vorsatzes. Auch der Bundesgerichtshof hatte bereits > am 11.09.1997 (NZV 1997, 529) entschieden, dass sich bei einer > ... Ja, auf der Straße ist ja normalerweise 120 und das Tempolimit 80 ist wie gesagt temporär. Ich fühle mich allenfalls des Vorwurfes schuldig, vorsätzlich rund 10 km/h schneller gefahren zu sein. Mehr mache ich auch in der Regel nicht. Ich bin allerdings nicht vorsätzlich 129 Gefahren, obwohl ich wusste, dass dort neuerdings 80 ist. Deshalb finde ich den pauschalen Vorwurf des Vorsatzes in dem Fall auch nicht gerechtfertigt. Wäre da regulär 100 und ich wär 130 gefahren, dann wäre das etwas anderes. Aber ich bin grundsätzlich alles andere als ein notorischer Raser und als negau solcher werde ich jetzt aber pauschal dargestellt und "verurteilt".
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Alexander N. schrieb: > Ich bin neulich in einer temporären 80 Zone auf einer 2-spurigen Straße > geblitzt worden. Alexander N. schrieb: > Die Straße ist normal auf 120 limitiert. Ich wurde nach Abzug der > Toleranz mit 129km/h geblitzt. --> Einspruch erheben mit der Begründung, dass Du die temporäre 80er Zone nicht kanntest und das Schild übersehen hattest, und davon ausgingst das an der Stelle 120 gefahren werden dürfen (Kraftfahrstraße?) und Du damit nicht vorsätzlich zu schnell warst - was ja auch gut mit der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit korreliert. Noch ein bisschen freundlicher formuliert. Solltest du hinbekommen. Btw: Wurde das Fahrverbot ebenfalls verdoppelt?
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Hans F. schrieb: > --> Einspruch erheben mit der Begründung, dass Du die temporäre 80er > Zone nicht kanntest und das Schild übersehen hattest, und davon > ausgingst das an der Stelle 120 gefahren werden dürfen > (Kraftfahrstraße?) und Du damit nicht vorsätzlich zu schnell warst - was > ja auch gut mit der tatsächlich gemessenen Geschwindigkeit korreliert. > Noch ein bisschen freundlicher formuliert. > > Solltest du hinbekommen. Danke, dann werde ich das mal so versuchen. Hans F. schrieb: > Btw: Wurde das Fahrverbot ebenfalls verdoppelt? nein, nur die Geldstrafe.
Alexander N. schrieb: > Wenn ich den Haken in der > Checkbox nicht gesetzt hätte, mit dem ich den Verstoß zugebe, hätte ich > angeben müssen, wer stattdessen das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt führte. Blödsinn! Hätte man Dich etwa sonst ausgepeitscht? Du wirkst insgesamt etwas unbeholfen: Du gibst freiwillig Erklärungen zur Sache im Rahmen einer Anhörung ab, willst dann aber wissen, ob Du Einspruch einlegen kannst, obwohl genau das ausführlich in der Rechtsmittelbelehrung zum Bußgeldbescheid ausführlich erläutert ist. Zu Deiner Eingangsfrage: Nein, Du kannst nicht rückwirkend Einspruch einlegen. Du kannst aber auch so lange warten, bis die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist und dann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und gleichzeitig Einspruch einlegen. Da das aber vermutlich in die Hose gehen dürfte, rate ich davon ab. Wenn Du jetzt Einspruch einlegst, bekommst Du in ein paar Wochen eine Ladung vom zuständigen Amtsgericht. Wenn Du willst, kannst Du hingehen. Wenn Du nicht hingehst, wird Dein Einspruch verworfen, was die Sache geringfügig teuerer macht. Ich würde hingehen. Dann kannst Du dem Richter Deine Geschichte erzählen. Die mir bekannten Verkehrsrichter erzählen dien Betroffenen regelmäßig rechtzeitig, wenn ich es sinnvoll ist, den Einspruch zwecks Kostenschonung zurück zu nehmen. Manche, weil sie nett sind, manche, weil es weniger Arbeit macht. Falls der Richter der Auffassung ist, er müsste Dich noch härter herannehmen, dann wird er es Dir auch rechtzeitig sagen. Zur Überprüfung Deiner Rechtsauffassung solltest Du § 1 StVO lesen. Und mit der Bedeutung einer Geschwindigkeitsbeschränkung solltest Du Dich besser auch vertraut machen.
Alexander N. schrieb: > Die Straße ist normal auf 120 limitiert. Ich wurde nach Abzug der > Toleranz mit 129km/h geblitzt. Wodurch? Landstrassen sind normalerweise mit 100km/h begrenzt und von einer Autobahn hast du auch nichts geschrieben, sondern von einer zweispurigen Strasse. Zweispurige Strassen dürfen nur dann schneller befahren werden, wenn die beiden Fahrbahnen durch eine bauliche Massnahme getrennt sind. Also, wie kommst du auf die 120km/h? Ist eh egal, wenn temporär auf 80km/h limitiert war und du 129km/h gefahren bist, ist bei dieser grossen Differenz tatsächlich von einem Vorsatz auszugehen. Mal eben ein paar km/h zuviel kann mal unabsichtlich passieren, aber gleich 49km/h drüber, das ist schon heftig.
Lothar M. schrieb: > Wodurch? Landstrassen sind normalerweise mit 100km/h begrenzt und von > einer Autobahn hast du auch nichts geschrieben, sondern von einer > zweispurigen Strasse. > Zweispurige Strassen dürfen nur dann schneller befahren werden, wenn die > beiden Fahrbahnen durch eine bauliche Massnahme getrennt sind. > > Also, wie kommst du auf die 120km/h? https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe
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Hans F. schrieb: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstra%C3%9Fe Aha. Und möglicher Weise hatte Deine Uroma rote Haare. Aber: was hat das alles mit der Frage zu tun?
Zahle, freu dich wie billig du hierzulande davonkommst, mach was Sinnvolles mit deiner Zeit.
Getz ma Butter bei die Fische. Auch wenn häufig von Willkür die Rede ist - normalerweise wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einfach so herabgesetzt. Bist Du mit 130 durch eine Baustelle geknallt?
Alexander N. schrieb: > Die Straße ist normal auf 120 limitiert. Ich wurde nach Abzug der > Toleranz mit 129km/h geblitzt. Das ist wahrscheinlich der Grund für den Vorsatz. Wärst du mit 115 km/h geblitzt worden, hättest du argumentieren können, dass du dich eh an die 120-Beschränkung gehalten hast, aber den 80er übersehen hast. Kann ja passieren. Aber da du schon die 120 mit Tacho über 140 ignoriert hast ("ist eh noch in der Toleranz"), kann man schon von Vorsatz sprechen.
Alexander N. schrieb: > Ich war also Verkehrsuntüchtig? Ja. Überleg' doch mal logisch, und lass alle Emotionen und die persönlichen Konsequenzen und den ganzen Ärger weg: Du sagst doch selbst, dass Du unkonzentriert und kaputt warst, und deshalb das Schild übersehen hast. Und diese Aussage ist von der Form: Körperlicher Zustand führt zu Fehler. Und genau das ist eben Fahruntüchtigkeit. Es spielt keine Rolle, dass das millionen Autofahrern jeden Tag im Berufsverkehr auch so geht. Es geht in diesem Fall nur um Dein Verhalten. Aber egal. Das 80er-Schild auf der 120er-Strecke: Dieses 80er Schild stand mit Sicherheit nicht einfach so, ohne Grund, in der Pampa rum. Wir sind doch alle Autofahrer und wissen warum solche temporären Schilder aufgestellt werden: Wegen Baustellen, Fahrbahn-Arbeiten etc. Und die Stufe 120 auf 80 ist auch nicht häufig. Kommt doch eigentlich immer erstmal 100, und dann das 80er. Der Verkehr wird langsam runter gebremst, aus Sicherheitsgründen. Meine Unterstellung: Zweispurig, 120er normal, kommt ein 100er Schild, ein 80er Schild, vielleicht noch ein Achtung Baustelle, womöglich sieht man schon Baustellen-Baken usw. Und Du bretterst da mit 129 nach Abzug von Toleranzen durch. Das ist halt Mist, da stehst Du nicht vorteilhaft da. Da drängt sich der Vorsatz doch auf. Zugegeben hast Du den Verstoß auch noch. Zu Deinem Glück hast Du den Blödsinn mit "kaputt" und "unkonzentriert" nicht angegeben... Wenn Du jetzt noch was reissen musst oder willst, würde ich das nicht mehr alleine machen sondern 250,- für ein Erstberatungsgespräch beim gierigen Anwalt einplanen.
"Wer nichts sagt, macht jedenfalls nichts falsch" https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/07/24/wer-nichts-sagt-macht-jedenfalls-nichts-falsch/
A. K. schrieb: > "Wer nichts sagt, macht jedenfalls nichts falsch" > https://www.lawblog.de/index.php/archives/2019/07/24/wer-nichts-sagt-macht-jedenfalls-nichts-falsch/ Vorsicht! Die Absicht, Einspruch einlegen zu wollen, sollte man besser nicht verheimlichen.
Beachtlich ist die Fähigkeit, sich bei über 2 Promille noch so unter Kontrolle zu haben. Das spricht für viel einschlägige Übung. An sich enthemmt Alkohol, macht redseliger.
Ärgerlich ist es wenn man einem Idioten hinterherfährt (der das Tempolimit selber nicht kennt) und dann geblitzt wird :-)
Lothar M. schrieb: > Die Strafen für zu schnelles Fahren sind in Schland eh zu niedrig, die > gehörten sowieso drastisch erhöht. > > Als zahle und fahre zukünftig langsamer. Dir ist schon bewusst, dass in DE viele Verkehrsschilder sinnlos aufgestellt sind? Da muss man teilweise zu schnell fahren! Mein bestes Beispiel dafür war immer die A61 vor 4 Jahren. Die Autobahn hatte damals noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung und es gab zwei Baustellen, die gerade eingerichtet waren (noch ohne Arbeiter und Maschinen, nur Warnbarken). Einspurig befahrbar. In der ersten Baustelle gab es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, die Autobahn war innerhalb der Baustelle kompletten offen. Ein paar Kilometer später kam die zweite Baustelle (identische Situation), allerdings waren dort nur 60 km/h laut Beschilderung. Ein Streckenverbot ohne Zusatz. Nach geltendem Recht muss ich diese 60 km/h fahren, bis diese aufgehoben werden. Dieses winzige Detail fehlte aber... Da ich dienstlich unterwegs war und meinen Führerschein brauche, bin ich die auch brav gefahren. 15km weit. Sehr zur Freude der LKW-Fahrer! Und nein, das hebt sich nicht von alleine auf. Auch nicht bei einer Auffahrt. Ich hatte mich daraufhin nämlich bei der Polizei beschwert, welche mir bestätigten, dass die 60 km/h bis zum nächsten (fehlenden) Schild gelten. Hier auch zum Nachlesen: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben/#unterwegs_auf_der_autobahn_wann_ist_hier_eine_geschwindigkeitsbegrenzung_aufgehoben Soetwas empfinde ich als eine Frechheit! Und dann soll man am besten noch den Lappen abgeben weil so ein Volldepp die Schilder nicht korrekt aufstellen kann? Also bitte :)
Oliver P. schrieb: > Dir ist schon bewusst, dass in DE viele Verkehrsschilder sinnlos > aufgestellt sind? Da muss man teilweise zu schnell fahren! Dir ist nicht bewusst, dass du die Sinnhaftigkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht am Schild ablesen kannst! Es ist auch nicht zumutbar, an jedem Schild die Begründung der Massnahme anzuzeigen. Leuten wie dir sollte man den FS nur auf Probe geben.
Lothar M. schrieb: > Leuten wie dir sollte man den FS nur auf Probe geben. Warum? Weil ich lesen kann und die Verkehrsregeln kenne und entsprechend beachte? Lothar M. schrieb: > Es ist auch nicht zumutbar, an jedem Schild die Begründung der Massnahme > anzuzeigen. Das leuchtet ein und ist ja auch klar, aber das nach der Baustelle auffahrende Autos schneller als ich fahren dürfen findest du dennoch sinnvoll? Lothar M. schrieb: > Dir ist nicht bewusst, dass du die Sinnhaftigkeit von > Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht am Schild ablesen kannst! Und noch ein schöner Fall dafür, das die Aufsteller der Schilder keine Ahnung haben: Was bedeutet denn ein Schild: "Achtung Eisglätte und darunter 70 km/h", wenn dieses innerorts in einer 50 km/h Zone steht? Kann dir gerne ein Foto machen, das steht so auf einer Brücke in Bad Kreuznach. Auf dessen Sinn bin ich ja mal gespannt, wenn ja alles so sinnhaftig ist. Und wenn man den Sinn nicht in Frage stellst, dann schreibt das Schild vor das ich bei Eisglätte noch schneller fahren soll/darf?! Na ganz toll ;) Die haben einfach vergessen, die beiden Schilder zu tauschen. Die 70 km/h kommen oben hin, die Eisglätte darunter. Dann passt es.
Oliver P. schrieb: > > Was bedeutet denn ein Schild: "Achtung Eisglätte und darunter 70 km/h", > wenn dieses innerorts in einer 50 km/h Zone steht? Kann dir gerne ein > Foto machen, das steht so auf einer Brücke in Bad Kreuznach. > Ich bezweifele, dass irgendwo im Geltungsbereich der deutschen StVO innerorts eine "50 km/h-Zone" existiert. Falls doch, wäre das gröbster Unfug. Soll heißen: das ginge sogar über die von Dir referierte Unachtsamkeit bei der Montage der Schilder hinaus.
Es wird Zeit, daß für zu niedrige Geschwindigkeitsbeschränkungen ebenfalls Strafen eingeführt werden. Multipliziert mit der Anzahl der dadurch unzulässig behinderten Autofahrer natürlich. (Eigentlich müßte man noch die Insassen dazurechnen.) Hat schonmal jemand erlebt, daß ein Gesetz aufgehoben wurde? Irgendeins, seit dem Krieg? (Ich glaube die einzige modernere Ausnahme ging mal ausführlich durch die Presse, irgendein befristetes Gesetz) Und hat irgendjemand schonmal erlebt, daß eine Geschwindigkeitsbegrenzung erhöht wurde, z.B. weil an der Stelle keine Unfälle (mehr) stattfanden? Das berühmte Händeklatschen gegen Elefanten. (Natürlich macht man nie nicht Angaben zum Fahrer, gerade bei Geschwindigkeitsverstößen. Die sollen mal schön selber in der Paßbilderkartei blättern und überlegen, ob das verrauschte Foto einen Richter überzeugen würde.)
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Wollvieh W. schrieb: > Hat schonmal jemand erlebt, daß ein Gesetz aufgehoben wurde? Irgendeins, > seit dem Krieg? Nur Verkehrsrecht, nur Strafrecht, oder ganz allgemein? Wobei die häufigere aber unauffälligere Form in Umformulierungen und Streichungen von Absätzen statt ganzer Paragraphen bestehen dürfte, durch die bisher betroffene Sachverhalte eingeschränkt oder gestrichen wurden. Generell: Nicht alles, was man persönlich nicht wahrnimmt, existiert deshalb auch nicht.
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Oliver P. schrieb: > Und nein, das hebt sich nicht von alleine auf. Auch nicht bei einer > Auffahrt. Jein. Wenn sich ein Streckenverbot auf eine konkrete Gefahr bezieht (Gefahrzeichen und Verbotsschild sind gemeinsam angebracht), dann ist die Beschränkung beendet, nachdem man die Gefahrstelle zweifelsfrei hinter sich gelassen hat. Das ist bei Autobahnbaustellen oft der Fall.
@Alexander Du siehst, was beim Erörtern eines solchen Themas hier herauskommt... Willst Du Dich wirklich mit solchen Leuten besprechen?
Minimalist schrieb: > Oliver P. schrieb: >> Und nein, das hebt sich nicht von alleine auf. Auch nicht bei einer >> Auffahrt. > > Jein. > Wenn sich ein Streckenverbot auf eine konkrete Gefahr bezieht > (Gefahrzeichen und Verbotsschild sind gemeinsam angebracht), dann ist > die Beschränkung beendet, nachdem man die Gefahrstelle zweifelsfrei > hinter sich gelassen hat. mit dieser Auffassung könnte man aber vor Gericht prächtig scheitern, oder mit Glück gewinnen. Nach einem Autobahnkreuz mit verständlicher 120er Begrenzung war 3,5km weder Aufhebung noch ein Folgeschild. Man zweifelt mittlerweile ob die 120 noch gilt, also wird man schneller und geblitzt, Begründung in 1,5 km kommt das nächste Autobahnkreuz, um Stuttgart. Richtung dresden gab es mal ein Autobahnkreuz mit Begrenzung, verständlich, dann 6,5 km schnurgerade keine Aufhebung, kein Wiederholschild und 500m vor dem Begrenzungsschildende der Blitzer, aber da kam nie was, ich denke da haben sich genügend gewehrt. Ich halte das für Wegelagerei.
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H-G S. schrieb: > Ärgerlich ist es wenn man einem Idioten hinterherfährt (der das > Tempolimit selber nicht kennt) und dann geblitzt wird :-) Wenn Du siehst daß der vor Dir geblitzt wird kannst Du noch bremsen. Also immer Augen auf den Vordermann und ausreichend Abstand halten.
Oliver P. schrieb: > Und nein, das hebt sich nicht von alleine auf. Auch nicht bei einer > Auffahrt. Es steht aber geschrieben daß die an Auffahrten wiederholt werden müssen(!). Im Umkehrschluss werden sie bei Nichtwiederholung ungültig. Jede andere Interpretation wäre inkonsequent. Ein guter Anwalt müsste das stichhaltig darlegen können.
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Zurück zum Thema... ich in deinem Fall würde den normalen Betrag in zwei Hälften unter Vorbehalt. Dann gegen den Bescheid Einspruch einlegen und den erhöhten Betrag zurückfordern, mit einer angemessenen Frist! 18 Werktage. Das muß dann bearbeitet werden! Weiterhin würde ich in dem Einspruch einfach feststellen, daß eine Vorsätzlichkeit nicht vorlag! Keine Begründung!! Dann schreibst du noch, daß du bereit bist, alle erforderlichen Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid einzusetzen. Klar, das Risiko des Rechtsstreites bleibt, aber wenn du das in aller Deutlichkeit und aller Kürze!! sauber auf den Punkt bringst, werden die Aufwand, Nutzen und Risiko gegeneinander abwägen. Die Chancen halte ich für gut! Kurz, klar, deutlich! Das ist dabei essentiell! Viel Erfolg! Gut daß du es wenigstens einsiehst! Und ja, Müde und abgespannt kann durchaus als Vorsatz angenommen werden. Du weist ja, daß du müde bist, also ist die Fahrerei schlicht Vorsatz! Ich weis, das sieht man ungerne ein, ist aber richtig, wenn man drüber nachdenkt. Das Amt hat halt das Problem der Beweislast, daß lässt dir eine Möglichkeit, auch wenn sie in diesem Fall ungerechtfertigt erscheint. Wenn dich jemand fragt, hast du die Geschwindigkeitsbegrenzung einfach nicht wahrgenommen. Fertig!
Wollvieh W. schrieb: > Hat schonmal jemand erlebt, daß ein Gesetz aufgehoben wurde? Irgendeins, > seit dem Krieg? §175 StGB.
Bernd K. schrieb: > Oliver P. schrieb: >> Und nein, das hebt sich nicht von alleine auf. Auch nicht bei einer >> Auffahrt. > > Es steht aber geschrieben daß die an Auffahrten wiederholt werden > müssen(!). Im Umkehrschluss werden sie bei Nichtwiederholung ungültig. > Jede andere Interpretation wäre inkonsequent. Ein guter Anwalt müsste > das stichhaltig darlegen können. Damit haben sich die Gerichte schon beschäftigt. >Zwar verlangt der Sichtbarkeitsgrundsatz die Wiederholung aller Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung oder Einmündung auf der Straßenseite, für die das Gebot oder Verbot besteht; dies gilt jedoch nur für den Einbiegeverkehr. 2 Ss OWi 524/01 OLG Hamm https://www.burhoff.de/rspr/texte/ab_00028.htm
Bernd K. schrieb: > Es steht aber geschrieben daß die an Auffahrten wiederholt werden > müssen(!). steht da auch wo? ich fuhr auf der AB auf den Rastplatz, vorher war eine 120er Begrenzung. also dachte ich ich könne ab Rastplatz auf 120 beschleunigen, Pustekuchen als ich das 80er Schild sah wurde ich schon geblitzt noch bevor ich abbremsen konnte. Ich fuhr noch mal eine Runde und fand das ERSTE 80er Schild hinter Zweigen auf der Ausfahrt vom Rastplatz, nicht wie ich etwa erwartet hatte bei der Einfädelung. Ja im Schilderaufstellen oder nicht sind wir in D schon pfiffig. Ich denke immer noch Wegelagerei!
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Wenn man diesen und ähnliche Threads verfolgt kann der Eindruck entstehen die StVO wär mit die spannendste Lektüre die wir so haben. Ich hab auch Arbeitskollegen, die kennen praktisch kein anderes Thema. Irgendwie finde ich aber keinen rechten Zugang zu diesem Werk.
Joachim B. schrieb: >... und fand das ERSTE 80er Schild hinter > Zweigen auf der Ausfahrt vom Rastplatz, nicht wie ich etwa erwartet > hatte bei der Einfädelung. > > Ja im Schilderaufstellen oder nicht sind wir in D schon pfiffig. > > Ich denke immer noch Wegelagerei! Da sind wir schon 2. Ortschaft im Harz. Blitz!! Angehalten, gefragt. Tja, mein Guter, hier ist 30 -nicht 50! Wir ALLE hatten das in einer Trauerweide versteckte Schild nicht sehen können Zu Fuß zurück, Baum mit unsichtbarem Schild darin fotografiert. Hat nichts geholfen.
Le X. schrieb: > Ich hab auch Arbeitskollegen, die kennen praktisch kein anderes Thema. Kein Schrifttum kitzelt den persönlichen Freiheitsbegriff mancher stärker als ebendieses. ;-)
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Benutzer von Kraftfahrstraßen schrieb: > Zu Fuß zurück, Baum mit unsichtbarem Schild darin fotografiert. Hat > nichts geholfen. "Müssen Verkehrsschilder sichtbar sein?" https://www.wbs-law.de/allgemein/muessen-verkehrsschilder-sichtbar-sein-20821/ "Nicht erkennbares Verkehrszeichen aus dem Verkehrsrecht entfaltet keine Rechtswirkungen" http://www.ra-hartmann.de/nicht-erkennbares-verkehrszeichen-aus-dem-verkehrsrecht-entfaltet-keine-rechtswirkungen-dr.-hartmann-partner.html
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Nop schrieb: > Wollvieh W. schrieb: > >> Hat schonmal jemand erlebt, daß ein Gesetz aufgehoben wurde? Irgendeins, >> seit dem Krieg? > > §175 StGB. Oder mehr für Spezialisten: § 1300 BGB
Le X. schrieb: > Wenn man diesen und ähnliche Threads verfolgt kann der Eindruck > entstehen die StVO wär mit die spannendste Lektüre die wir so haben. > Ich hab auch Arbeitskollegen, die kennen praktisch kein anderes Thema. > Irgendwie finde ich aber keinen rechten Zugang zu diesem Werk. Eigentlich braucht man nur § 1 StVO und ein bisschen gesunden Menschenverstand (abgesehen von der einem oder anderen willkürlichen Festsetzung wie etwa Rechtsverkehr). Für Deppen gibt es dann in §§ 2 ff ein paar Erläuterungen zu der Frage, durch welche Verhaltensweisen man anderen ganz bestimmt keinen Schaden zufügen darf. Inkonsequent ist allerdings der Umstand, dass, anders als in anderen Ländern, diejenigen, die zu doof oder zu dreist sind, sich auch nur danach zu richten, nach Zahlung eines geringen Bußgeldes einfach weiter machen dürfen.
Benutzer von Kraftfahrstraßen schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Ich denke immer noch Wegelagerei! > > Da sind wir schon 2. > > Ortschaft im Harz. Blitz!! Angehalten, gefragt. Tja, mein Guter, hier > ist 30 > -nicht 50! Wir ALLE hatten das in einer Trauerweide versteckte Schild > nicht sehen /können/ > > Zu Fuß zurück, Baum mit unsichtbarem Schild darin fotografiert. Hat > nichts geholfen. Wen hast Du denn nicht überzeugen können? Den Wegelagerer oder den Richter? Ersteres würde mich nicht wundern ...
Percy N. schrieb: > Benutzer von Kraftfahrstraßen schrieb: >> Zu Fuß zurück, Baum mit unsichtbarem Schild darin fotografiert. Hat >> nichts geholfen. > > Wen hast Du denn nicht überzeugen können? > Den Wegelagerer oder den Richter? > > Ersteres würde mich nicht wundern ... "Strenge mal Deine kleinen, grauen Zellen an!", würde Hercule Poirot jetzt sagen. Dann kommst Du drauf, wen ich nicht überzeugen konnte.
Benutzer von Kraftfahrstraßen schrieb: > Percy N. schrieb: >> Benutzer von Kraftfahrstraßen schrieb: > >>> Zu Fuß zurück, Baum mit unsichtbarem Schild darin fotografiert. Hat >>> nichts geholfen. >> >> Wen hast Du denn nicht überzeugen können? >> Den Wegelagerer oder den Richter? >> >> Ersteres würde mich nicht wundern ... > > "Strenge mal Deine kleinen, grauen Zellen an!", würde Hercule Poirot > jetzt sagen. Dann kommst Du drauf, wen ich nicht überzeugen konnte. Wenn Du immer so auftreten solltest, würde es mich wundern, wenn Du überhaupt jemals wen auch immer zu überzeugen vermocht hättest. Manchmal sind es winzige Details, die eine Kommunikation scheitern lassen.
Percy N. schrieb: > Wen hast Du denn nicht überzeugen können? > Den Wegelagerer oder den Richter? auch Richter sind auch nur Menschen, manchmal leben sie nur ihre Macht aus, einfach weil sie es können oder weil der Beschuldigte unsympatisch ist, manchmal sind sie auch nur besoffen (Kollegenaussage), alles schon vorgekommen. Für weitere Instanzen fehlt es oft an der Höhe die es zulässt.
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Wen hast Du denn nicht überzeugen können? >> Den Wegelagerer oder den Richter? > > auch Richter sind auch nur Menschen, manchmal leben sie nur ihre Macht > aus, einfach weil sie es können oder weil der Beschuldigte unsympatisch oder unangepasst auftritt ... > ist, manchmal sind sie auch nur besoffen (Kollegenaussage), alles schon > vorgekommen. Oder sie haben schlicht Frust, weil sie seit sechs Jahren in dieser dämlichen Verkehrsabteilung festhängen, obwohl man ihnen in Aussicht gestellt hatte, nach zwei Jahren eine eigene Zivilkammer beim LG bekommen zu können. > Für weitere Instanzen fehlt es oft an der Höhe die es zulässt. Das trifft insbesondere für die bei OWien ausschließlich statthafte Rechtsbeschwerde zu, bei der es ohnehin eher nicht um Tatfragen geht.