https://news.google.com/articles/CBMifmh0dHBzOi8vd3d3LnN0ZXJuLmRlL2F1dG8vc2VydmljZS9kYXNoY2FtLXZpZGVvLXVlYmVyZnVlaHJ0LWF1dG9mYWhyZXItLS11bmQtd2FyLWFscy1iZXdlaXMtdm9yLWdlcmljaHQtenVsYWVzc2lnLTg4MjMxMTYuaHRtbNIBAA?hl=de&gl=DE&ceid=DE%3Ade Wie in der Überschrift, ich halte diesen ganzen Pseudodatenschutz eh nur für hergeholt. Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn Fernsehsender eine Aussenreportage machen?
Ohne Google-Tracking, dafür mit direkt erkennbarem Ziel und sogar noch sprechender URL: https://www.stern.de/auto/service/dashcam-video-ueberfuehrt-autofahrer---und-war-als-beweis-vor-gericht-zulaessig-8823116.html Bitte.
Wir reden von Deutschland... Solange das aufgezeichnete Delikt schlimmer ist wie die Aufnahme waere ein Gericht unglaubwuerdig, die Aufnahme nich auszuwerten. Bei Trivialstvorfaellen, wie Rauchen in einer Nichtraucherzone allerdings...
Thomas G. schrieb: > Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn > Fernsehsender eine Aussenreportage machen? Das ist genau geregelt und die Filmteams achten genau drauf es richtig zu machen. Sonst wird es nämlich teuer. Thomas G. schrieb: > ich halte diesen ganzen Pseudodatenschutz eh nur für hergeholt. Sieh Dich bei Youtube um, was da alles an Dashcam-Aufnahmen zu finden ist. Einen besseren Grund die Dinger komplett zu verbieten braucht man nicht.
Won K. schrieb: > Thomas G. schrieb: >> Wie sieht die Rechtslage eigentlich aus, wenn >> Fernsehsender eine Aussenreportage machen? > > Das ist genau geregelt und die Filmteams achten genau drauf es richtig > zu machen. Sonst wird es nämlich teuer. > Ist mir jetzt so konkret noch nicht aufgefallen. OK, wenn einer sagt mich bitte nicht filmen kann ich das verstehen. Aber irgendeine x-beliebige Fußgängerzone oder Fußballstadion oder Kirmes oder oder oder. Werden da die Leute auch explizit gefragt? > Sieh Dich bei Youtube um, was da alles an Dashcam-Aufnahmen zu finden > ist. > Einen besseren Grund die Dinger komplett zu verbieten braucht man nicht. Hauptsächlich Russen-DC. Hab die auch des Öfteren gesehen, mir ist eigentlich nichts aufgefallen, was ich nicht auch mit eigenen Augen hätte sehen können. Die Rede ist hier vom öffentlichen Raum und nicht Privatgrundstücken oder Wohnungen. Ich hatte es schon mal geschrieben, nach meiner Meinung ist hauptsächlich die Anwaltschaft gegen diese Cams, weil sie ihre Fälle nicht mehr zurechtbiegen können. "Es hätte ja auch gaaanz anders sein können." Oder wenn sich Zeugen absprechen... So eine Kamera ist eben unbestechlich.
Was man auf UToob so von Dashcam videos sieht ist genau das was so eine Maschine rechtfertigt. Das ist derart unglaublich, dass man sich als Zeuge oder Betroffener selbst mit einer Aussage diskreditiert. Ich hab mir eine zugelegt, als die Videos von diesem Kometen die Welt ueberschwemten.
Joggel E. schrieb: > Ich hab mir eine zugelegt, als die Videos von diesem Kometen die Welt > ueberschwemten. Die Russen waren uns da wieder voraus. Jetzt wollen schon die Versicherungen Dashcams. Was ja auch verständlich ist. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Die-Bayerische-startet-ersten-Dashcam-Versicherungstarif-in-Deutschland-4543328.html
Thomas G. schrieb: > Ist mir jetzt so konkret noch nicht aufgefallen. OK, wenn einer sagt > mich bitte nicht filmen kann ich das verstehen. Aber irgendeine > x-beliebige Fußgängerzone oder Fußballstadion oder Kirmes oder oder > oder. Werden da die Leute auch explizit gefragt? Erstens haben Journalisten diesbezüglich Sonderrechte. Und zweitens muss man als Teilnehmer einer Großveranstaltungen damit rechnen fotografiert zu werden. Dazu gabs schon mehrfache Urteile. Einfach mal google benutzen.
Thomas G. schrieb: > Die Rede ist hier vom öffentlichen Raum Es ist ein Unterschied, ob 10 Leute sehen, wie dir die Hose runterrutscht, oder ob das im Netz steht.
Thomas G. schrieb: > OK, wenn einer sagt > mich bitte nicht filmen kann ich das verstehen. "Sie haben misch ins Gesischt gefilmt. Sie begehen eine Stratat." (© Hutbürger)
A. S. schrieb: > Thomas G. schrieb: >> Die Rede ist hier vom öffentlichen Raum > > Es ist ein Unterschied, ob 10 Leute sehen, wie dir > die Hose runterrutscht, oder ob das im Netz steht. Richtig. Deswegen wäre es sinnvoll, die VERÖFFENTLICHUNG zu verfolgen und zu bestrafen, nicht aber das (versehentliche) Aufzeichnen.
Das Auto steht am Zebrastreifen ein Fußgänger kommt angelaufen und wirft sich auf die Motorhaube des stehenden Fahrzeugs und behauptet anschließend, das er angefahren wurde. Das ist eine Frechheit! Deshalb begrüße ich die Dashcampflicht in jedem Fahrzeug!
Michael M. schrieb: > Fußgänger kommt angelaufen und wirft > sich auf die Motorhaube des stehenden Fahrzeugs Zuviel russische Dashcam Videos geguckt :) Das waren auch mit die Gründe, warum so schnell der "Registrator" in Russland in Mode kam. Dieses "Hobby" nahm dort nämlich überhand, erzählten mir russische Bekannte.
Michael M. schrieb: > Das Auto steht am Zebrastreifen ein Fußgänger kommt angelaufen und wirft > sich auf die Motorhaube des stehenden Fahrzeugs und behauptet > anschließend, das er angefahren wurde. Autos haben i.d.R. Fahrwerke. Diese geben beim fahren/beschleunigen/bremsen nach. Damit ist der "Einschlagspunkt" bei einem sich bewegenden Fahrzeug ein anderer, als bei einem stehenden. Dann kommt noch dazu, dass ein Fußgänger meist AUF dem Zebrastreifen angefahren wird, der Unfall aber DAVOR passiert ist. Da können Gutachter und Richter dann schon einiges rauslesen... Z.B. bei einem MX-5 ND z.B. hättest du noch weniger Chancen: Wenn das Auto steht, löst die aktive Motorhaube nicht aus.
Michael M. schrieb: > Das ist eine Frechheit! Deshalb begrüße ich die Dashcampflicht in jedem > Fahrzeug! Ist der Mauerfall schon wieder zu lange her, daß sich die Spinner hier einen Überwachungsstaat wünschen? Jeder überwacht jeden - auf Schritt und Tritt? Was soll der Scheiss? Ich fasse es nicht!
Am schönsten fände ich ja tatsächlich vernünftige Regeln für Dashcams. Ich bin entschieden gegen allgemeine Überwachung, allerdings hatte ich auch schon einen Unfall, bei dem eine solche Einrichtung dafür gesorgt hätte, dass derjenige sich für sein Fehlverhalten zu verantworten gehabt hätte (und ich nicht auf meinem Schaden sitzengeblieben wäre). Vorstellen könnte ich mir als Diskussionsvorlage etwa: • verbindlich festgelegte Schleife, etwa 3min, bis der Anfang mit den neuen Daten überschrieben wird. • Anhalten des Aufzeichnungsvorgangs durch Beschleunigungssensor oder Taste nach 10s (wodurch sich dann 2m50s vor dem Unfall auf dem Medium befänden – das sollte in den meisten Fällen reichen. Die Zeiten könnten aber noch praxisgerechter festgelegt werden). • Zugriff auf das Video nur durch Öffnen des Gehäuses möglich, wobei dieses entweder zerstört, oder ein Siegel gebrochen wird – dadurch würde verhindert, dass Leute einfach „lustige Situationen“ aufnehmen und online stellen. • Ferner sollte die Cam mit dem Bordnetz verbunden sein, und die Aufzeichnung starten, sobald der Wagen gestartet wird, so dass keine Bedienelemente erforderlich sind. • für die Zulassung wäre ein auf die o.g. Eigenschaften hin geprüftes Modell zwingend notwendig. Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die Aufnahmen zur Verfügung zu stellen (wäre durch geltendes Recht abgedeckt, nach dem man sich nicht selbst belasten muss, glaube ich). Damit könnte zumindest ich leben, denke ich. Es gäbe keine anlasslose Überwachung und man liefe kaum Gefahr, sich auf veröffentlichten Videos von einer solchen Cam wiederzufinden. Auf der anderen Seite würde es den bislang anzutreffenden Cams, die nämlich auf eine entnehmbare Speicherkarte schreiben und dauerhaft aufnehmen, und so potentiell missbrauchbares Material erzeugen, den Rang ablaufen. Zumindest bei Leuten, denen es tatsächlich darum geht, im Falle eines Unfalls belastbares Material zum Unfallhergang vorzeigen zu können.
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Jack V. schrieb: > Am schönsten fände ich ja tatsächlich vernünftige Regeln für Dashcams. > > • verbindlich festgelegte Schleife, etwa 3min, bis der Anfang mit den > neuen Daten überschrieben wird. > > • Anhalten des Aufzeichnungsvorgangs durch Beschleunigungssensor oder > Taste nach 10s (wodurch sich dann 2m50s vor dem Unfall auf dem Medium > befänden – das sollte in den meisten Fällen reichen. Die Zeiten könnten > aber noch praxisgerechter festgelegt werden). Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras. > • Zugriff auf das Video nur durch Öffnen des Gehäuses möglich, wobei > dieses entweder zerstört, oder ein Siegel gebrochen wird – dadurch würde > verhindert, dass Leute einfach „lustige Situationen“ aufnehmen und > online stellen. Das halte ich für übertrieben. Das eindeutige Verbot, Aufnahmen von fremden Menschen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, sollte reichen. Dieses Verbot gab es auch schon lange vor der "Erfindung" der Dashcameras. > • Ferner sollte die Cam mit dem Bordnetz verbunden sein, und die > Aufzeichnung starten, sobald der Wagen gestartet wird, so dass keine > Bedienelemente erforderlich sind. Auch das ist Standard.
Harald W. schrieb: > Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras. Mir ist nicht bekannt, dass es zugelassene Kameras gibt. Die Suchmaschine meines geringsten Misstrauens gibt da auch nichts her – dort sind die vorherrschenden Themen noch, ob die Dinger überhaupt zulässig sind. Hättest du da mal einen konkreten Link für mich? Harald W. schrieb: > Das eindeutige Verbot, Aufnahmen > von fremden Menschen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, > sollte reichen. Dieses Verbot gab es auch schon lange vor der > "Erfindung" der Dashcameras. Besser ist’s, die Leute auch durch entsprechende Konstruktionsmerkmale davon abzuhalten. Ich meine: das Klauen von Autos ist auch verboten, dennoch sehen die Hersteller zu, dass die Fahrzeuge nur mit Schlüssel und so zu starten sind, und nicht nur ’nen Knopf haben, mit dem jeder sie starten könnte – weil: würde ja keiner mit wegfahren, ist ja verboten.
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Jack V. schrieb: > Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die > Aufnahmen zur Verfügung zu stellen Darum geht es den crash-cam Leuten doch garnicht. Es geht doch immer nur darum, zum eigenen Vorteil mit dem Finger auf Andere zu zeigen. Die objektive Perspektive (aus Sicht eines Fahrers) gibt es doch garnicht. Darum müssen alle Straßen andauernd und überall überwacht werden: auf nach China! Jack V. schrieb: > Vorstellen könnte ich mir als Diskussionsvorlage etwa: Daß die Gesetzgebung einheitliche Grundlagen schafft, und - wenn überhaupt - zulässige Zusatzelektronik bereits vom Hersteller fest im Fahrzeug verbaut ist. Wenn jeder Kleinhirnige je nach finanziellen Möglichkeiten mit eigenem Aufrüstungswahn agiert, gibt es kein gleiches Recht für alle. Das ist für Technikgläubige natürlich nicht nachvollziehbar.
Mi N. schrieb: > Wenn jeder Kleinhirnige je nach finanziellen Möglichkeiten mit eigenem > Aufrüstungswahn agiert, gibt es kein gleiches Recht für alle. Wenn die Versicherungen die Anschaffung eines der oben von mir skizzierten Geräte übernehmen, oder es sich durch geringere Prämienzahlungen innerhalb eines Jahres oder früher selbst bezahlt, sind die finanziellen Möglichkeiten der Leute kein Argument mehr, und man muss auch nicht nach China und Totalüberwachung schreien (warum eigentlich so weit in die Ferne schauen? Einfach mal für ein WE nach London fahren, und sich im Anschluss einen Zusammenschnitt der CCTV-Aufnahmen bestellen …).
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Jens K. schrieb: > > Erstens haben Journalisten diesbezüglich Sonderrechte. Welche denn so? Und wo genau sind die geregelt? Bitte keine Quelle aus dem kicker oder der Bäckerblume, sondern am Besten eine Fundstelle im Gesetz!
Jack V. schrieb: > > Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die > Aufnahmen zur Verfügung zu stellen (wäre durch geltendes Recht > abgedeckt, nach dem man sich nicht selbst belasten muss, glaube ich). > Da glaubst Du etwas Falsches. Denk mal an die Fahrtenschreiber. Oder, wenn Dir das näher sein sollte, an die Atemalkoholkontrolle: Du brauchst nicht zu pusten; Du musst den netten Beamten noch nicht einmal anhauchen. Notfalls kommt halt der Onkel Doktor, und Du musst so lange warten.
Jack V. schrieb: >> Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras. > > Mir ist nicht bekannt, dass es zugelassene Kameras gibt. Was zulässig ist und was nicht wird Dir die Polizei sagen, wenn sie Deine Kamera bei einer Fahrzeugkontrolle beschlagnahmt. Die Zulässigkeit ist z.Z. noch durch allgemeine Gesetze und Gerichtsurteile festgelegt.
Percy N. schrieb: > Da glaubst Du etwas Falsches. > Denk mal an die Fahrtenschreiber. Da gibt allerdings eine Verordnung oder Vergleichbares, wo das geregelt wird. Da es sowas derzeit nicht für Dashcams gibt, kann man aus der Regelung für Fahrtenschreiber nichts dafür ableiten. Der Vergleich mit der Alkoholkontrolle passt hier nicht. Harald W. schrieb: > Was zulässig ist und was nicht wird Dir die Polizei sagen, > wenn sie Deine Kamera bei einer Fahrzeugkontrolle beschlagnahmt. > Die Zulässigkeit ist z.Z. noch durch allgemeine Gesetze und > Gerichtsurteile festgelegt. Du schriebst das so, als würde es zugelassene Kameras geben („Diese Vorschrift gibt es m.W. bereits für in D zugelassene Kameras.“), deiner jetzigen Aussage nach ist das aber nicht der Fall?
Jack V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Da glaubst Du etwas Falsches. >> Denk mal an die Fahrtenschreiber. > > Da gibt allerdings eine Verordnung oder Vergleichbares, wo das geregelt > wird. Da es sowas derzeit nicht für Dashcams gibt, kann man aus der > Regelung für Fahrtenschreiber nichts dafür ableiten. > Du irrst erneut, oder beharrlich. Du hattest eine Reihe hypothetischer Regelungen in den Raum gestellt. Die Kritik derselben kann notwendig nicht de lege lata, sondern muss zwingend de lege ferenda erfolgen. Soweit Deine hypothetische Rechtslage die Installation von Aufzeichnungsgeräten zur Pflicht macht, ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass diese auch der Beschlagnahne unterliegen. Dein Argument (nemo se accusare tenetur) passt allenfalls zu der Frage, ob und inwieweit nicht vorgeschriebene Kontrollaufzeichnungen verheimlicht werden dürfen. Darum ging es aber gerade nicht. > Der Vergleich mit der Alkoholkontrolle passt hier nicht. > Genauer: er passt Dir nicht. Klingt fast genau so ...
Percy N. schrieb: > Die Kritik derselben kann notwendig nicht de lege lata, sondern muss > zwingend de lege ferenda erfolgen. Könntest du das bitte in deutsch schreiben? Ich spreche kein Ferengi. Percy N. schrieb: > Soweit Deine hypothetische Rechtslage die Installation von > Aufzeichnungsgeräten zur Pflicht macht, ist ohne Weiteres davon > auszugehen, dass diese auch der Beschlagnahne unterliegen. Meine hypothetische Rechtslage steckt nur die Rahmenbedingungen ab, unter denen ein solches Gerät betrieben werden dürfte, und die Aufzeichnungen eines solchen Gerätes verwertbar wären, ohne dass das Gerät selbst mit anderen Datenschutzbestimmungen kollidiert, wie’s derzeit mit den Dash- und Actioncams der Fall zu sein scheint. Percy N. schrieb: > nemo se accusare tenetur Hör mal bitte auf, mich zu beleidigen :/ Percy N. schrieb: > Genauer: er passt Dir nicht. > Klingt fast genau so ... Nein, er passt nicht. Es geht weder um ein Gerät, noch um Daten, die dieses Gerät aufgezeichnet hätte. Der Fall mit dem Fahrtenschreiber hingegen passt. Und bei dem ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt zu werden haben. Angenommen, deine hypothetische Rechtslage würde Dashcams zwingend vorschreiben, müsste sie diesen Punkt ebenso regeln (situs vilat einis et ab ernet). Hätte ich hingegen einen GPS-Logger auf dem Armaturenbrett liegen, und sie würden mich in einer Verkehrskontrolle auffordern, die Daten darauf auszuhändigen um zu schauen, ob ich auch immer mit der erlaubten Geschwindigkeit gefahren bin, würde ich das höflich verweigern.
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Jack V. schrieb: > Allerdings darf der Fahrer des Fahrzeugs nicht gezwungen werden, die > Aufnahmen zur Verfügung zu stellen (wäre durch geltendes Recht > abgedeckt, nach dem man sich nicht selbst belasten muss, glaube ich). Hmmm, bezweifle ich jetzt auch mal. Guck mal, was ein Gutachter aus den ganzen Fahrzeugdaten auslesen kann, und auch darf: https://www.heise.de/amp/meldung/Die-versteckte-Blackbox-im-Auto-4190076.html https://m.heise.de/autos/artikel/Daten-unter-der-Haube-1012221.html
Matthias S. schrieb: > Guck mal, was ein Gutachter aus den ganzen Fahrzeugdaten auslesen kann, > und auch darf: Im ersten Link steht’s ja auch drin: „Es sollte deshalb eindeutige Regeln geben, welche Daten die Steuergeräte erfassen, wer sie auslesen kann und was mit ihnen gemacht werden darf.“ – das wäre halt eine der Forderungen, die ich zur Diskussion gestellt habe (wobei „welche Daten“ ja bereits vorgegeben wäre). Klar kann man stumpf sagen „ihr musst das jetzt alle einbauen, und auf die Daten hat jeder Zugriff, dem wir es erlauben werden – und du kannst gar nix dagegen machen“. Aber das widerspräche (nicht nur) meinem Verständnis von Datenhoheit und würde nicht unbedingt zur Akzeptanz beitragen. Derzeit wär’s nur ein Zusatzgerät, das zufällig im Auto ist und Daten aufgezeichnet hat. Die Frage ist: darf die Herausgabe der Daten eines sich zufällig im Auto befindlichen Telephones, GPS-Loggers, Diktiergerätes, etc. verlangt, oder gar erzwungen werden? Wenn nein, behaupte ich: logisch gesehen dürfte das dann ebenfalls nicht mit den Daten einer solchen Kamera geschehen.
Jack V. schrieb: > Derzeit wär’s nur ein Zusatzgerät, das zufällig im Auto ist und Daten > aufgezeichnet hat. Die Frage ist: darf die Herausgabe der Daten eines > sich zufällig im Auto befindlichen Telephones, Da könnte das Fernmeldegeheimnis tangiert sein. Insofern wäre § 100 a StPO zu beachten. > GPS-Loggers, > Diktiergerätes, etc. verlangt, oder gar erzwungen werden? Die Antwort darauf findest Du in §§ 94 ff StPO. > Wenn nein, > behaupte ich: logisch gesehen dürfte das dann ebenfalls nicht mit den > Daten einer solchen Kamera geschehen. Zu Recht: ex falso quodlibet. Du könntest also genau so berechtigt argumentieren, dass es dann erst recht geschehen dürfen müsste.
Percy N. schrieb: > Die Antwort darauf findest Du in §§ 94 ff StPO. Ein Unfall oder eine Verkehrskontrolle ist in der Regel erstmal keine Straftat.
Jack V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Die Kritik derselben kann notwendig nicht de lege lata, sondern muss >> zwingend de lege ferenda erfolgen. > > Könntest du das bitte in deutsch schreiben? Ich spreche kein Ferengi. > Könntest Du bitte google bemühen? Ich gebe keinen kostenlosen Nachhilfeunterricht mehr. > Percy N. schrieb: >> Soweit Deine hypothetische Rechtslage die Installation von >> Aufzeichnungsgeräten zur Pflicht macht, ist ohne Weiteres davon >> auszugehen, dass diese auch der Beschlagnahne unterliegen. > > Meine hypothetische Rechtslage steckt nur die Rahmenbedingungen ab, > unter denen ein solches Gerät betrieben werden dürfte, und die > Aufzeichnungen eines solchen Gerätes verwertbar wären, ohne dass das > Gerät selbst mit anderen Datenschutzbestimmungen kollidiert, wie’s > derzeit mit den Dash- und Actioncams der Fall zu sein scheint. > Das ändert auch wenig. Eine anlasslose Kontrolle wäre freilich rechtswidrig. > Percy N. schrieb: >> nemo se accusare tenetur > > Hör mal bitte auf, mich zu beleidigen :/ > > Percy N. schrieb: >> Genauer: er passt Dir nicht. >> Klingt fast genau so ... > > Nein, er passt nicht. Es geht weder um ein Gerät, noch um Daten, die > dieses Gerät aufgezeichnet hätte. Der Fall mit dem Fahrtenschreiber > hingegen passt. Es ging um die Frage, ob Dein Recht, die Mitwirkung an der eigenen Strafverfolgung zu verweigern, die Polizei daran hindert, Beweismittel gegen Deinen Willen sicherzustellen. Die Nummer mit dem Fahrtenschreiber geht darüber tatsächlich hinaus, insofern Du gezwungen wirst, ständig potentielle Beweismittel gegen Dich herzustellen und bei anlasslosen Kontrollen herauszugeben. > Und bei den Dashcams ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt > zu werden haben. Wo? > Angenommen, deine hypothetische Rechtslage würde > Dashcams zwingend vorschreiben, müsste sie diesen Punkt ebenso regeln Für anlasslose Kontrollen ja. > (situs vilat einis et ab ernet). > Wenn das Punjabi sein sollte, könnte es als Konjunktiv durchgehen. > Hätte ich hingegen einen GPS-Logger auf dem Armaturenbrett liegen, und > sie würden mich in einer Verkehrskontrolle auffordern, die Daten darauf > auszuhändigen um zu schauen, ob ich auch immer mit der erlaubten > Geschwindigkeit gefahren bin, würde ich das höflich verweigern. Zu Recht. Der GPS-Logger wäre zudem vermutlich als Beweismittel insoweit wenig geeignet. Falls die netten Herren aber mal schauen möchten, wo Du die Leiche Deiner Ex gelassen haben könntest, sähe die Sache uU anders aus.
Jack V. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Die Antwort darauf findest Du in §§ 94 ff StPO. > > Ein Unfall oder eine Verkehrskontrolle ist in der Regel erstmal keine > Straftat. Das wäre schön, wenn es es bei Unfällen regelmäßig keine Verletzten gäbe. Ansonsten lies bitte § 46 OWiG.
Percy N. schrieb: > Könntest Du bitte google bemühen? Ich gebe keinen kostenlosen > Nachhilfeunterricht mehr. Hörmal, wenn du in ’nem Elektronikforum mit juristischem Fachgebrabbel ankommst, solltest *du*’s auch erläutern, oder, erheblich besser, gleich allgemeinverständliche Sprache verwenden. Abgesehen davon geht es nicht von vorneherein um Straftaten, und auch Unfälle mit Verletzten sind erstmal keine solche. Percy N. schrieb: >> Und bei den Dashcams ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt >> zu werden haben. > > Wo? Du manipulierst Zitate sinnentstellend, um kluk dazustehen? Geschrieben wurde: Jack V. schrieb: > Der Fall mit dem Fahrtenschreiber > hingegen passt. Und bei dem ist explizit geregelt, wie die Daten genutzt > zu werden haben. Das ist dann doch ziemlich arm. Ansonsten bin ich hier raus. Auf solche Schlammschlachten, und dann noch mit solchen Mitteln, habe ich mal gar keine Lust.
Jack V. schrieb: > muss auch nicht nach China und Totalüberwachung schreien (warum > eigentlich so weit in die Ferne schauen? Einfach mal für ein WE nach > London fahren, und sich im Anschluss einen Zusammenschnitt der > CCTV-Aufnahmen bestellen …). Und in Hong Kong wird gerade über ein Vermummungsverbot nachgedacht. Himmelschreiendes Unrecht! Inbegriff der Unterdrückung! Die Antithese des freiheitlichen Rechtsstaates! Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste sofort von Blauhelmen besetzt werden!
Percy labert schonwieder Müll? Is ja mal ganz was neues! Lernt es doch endlich mal diesen Troll zu ignorieren ;)
Percy N. schrieb: > Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste sofort von > Blauhelmen besetzt werden! Warum in die Ferne schweifen? In DE, AU und CH kannst du gleich anfangen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot
Kara B. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste sofort von >> Blauhelmen besetzt werden! > > Warum in die Ferne schweifen? In DE, AU und CH kannst du gleich > anfangen: > > https://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot Das hat aber lange gedauert, bis das einer kapiert! Aber es kommt noch schlimmer: In HK soll auch das Verbot von "Schutzbewaffnung" kommen. Ja, wo gibt's denn sowas? Schweinerei! Die Freiheitsrechte werden dort mit Füßen getreten! Hongkong ist sowieso eine menschenrechtswidrige Diktatur, da müssen doch glatt Demonstrationen con mehr als 30 Teilnehmern vorher abgemeldet werden. Und dann kann die Polizei auch noch Auflagen erteilen! Kann man sich so etwas in einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat vorstellen?
Percy N. schrieb: > Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste sofort von > Blauhelmen besetzt werden! ... Um damit bitte was durchzusetzen? Friedhofsruhe? Mh käme das nicht auf das hinaus was gewisse Kreise... Das tönt für mie nach,“Das machen wir schon immer so, mach was dir gesagt wird und halt die Schnorre.“ Namaste
Winfried J. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Jedes Land, in dem so etwas auch nur angedacht wird, müsste sofort von >> Blauhelmen besetzt werden! > > ... Um damit bitte was durchzusetzen? Friedhofsruhe? > > Mh käme das nicht auf das hinaus was gewisse Kreise... > Das käme darauf an. Was zur Zeit in Hong Kong abläuft, scheint darauf abzuzielen, Zustände wie in Deutschland herbeizuführen. Falls Frau Lam Ratschläge benötigen sollte, wie man Unmut im Volk so lange anheizt, bis die Unzufriedenen sich teilweise "von allein" so aufführen, dass man sie in toto kriminalisieren kann, mag sie sich an Merkel und Scholz halten; die haben sich zuletzt 2017 als hervorragend qualifiziert erwiesen. > Das tönt für mie nach,“Das machen wir schon immer so, mach was dir > gesagt wird und halt die Schnorre.“ > Nein, für HK ist es neu, dass die Angelegenheit über Wochen so schön eskaliert wird. Bald werden die dort Verhältnisse haben wie wir hier. Immerhin hat unsere Justiz aus der Vergangenheit gelernt: Im Reichstagsbrandprozess gab es 80 % Freisprüche; vier Monate später wurde der Volksgerichtshof etabliert. In SSchen G 20 Hamburg 2017 hab es jede Menge Verurteilungen, teilweise für bloßes Zuschauen. Um Glück für die potentiellen Beschuldigten hat Scholz dekretiert, dass es keine Polizeigewalt gegeben habe, und siehe da: bis jetzt ist nicht eine einzige Anklage erfolgt Nein, ich glaube, unsere Regierung kommt ohne Volksgerichtshof aus; insoweit dürfte auf unsere Justiz Verlass sein.
Mir drängt sich da seit gerade eben eine weitere Frage auf: Das Verbot auf das sich hier oft berufen wird, ist doch eher ein allgemeines Filmverbot. Also Recht am eigenen Bild, blablabla,... entsprechende Aufnahmen bei "Massenszenen" erlaubt,.. usw. usf. Das hat doch m.W. gar nichts mit aufzeichnen zu tun, sondern dass ich nicht einfach filmen darf. Wie stehen den Rückfahrkameras dazu?
Matthias S. schrieb: > > Das hat doch m.W. gar nichts mit aufzeichnen zu tun, sondern dass ich > nicht einfach filmen darf. > Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen. Was also willst Du eigentlich? > Wie stehen den Rückfahrkameras dazu? Wie soll denen was stehen, und wozu?
Percy N. schrieb: > Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen. Nein. Filmen ist für mich "sachgedanklich" dass da eine Kamera steht. Ob das ganze aufgezeichnet wird, oder nur 1:1 auf einen Monitor weitergegeben wird, macht m.E. keinen Unterschied. Videoüberwachung ist Videoüberwachung. Percy N. schrieb: >> Wie stehen den Rückfahrkameras dazu? > > Wie soll denen was stehen, und wozu? Ok. Formulieren wir anders: wie stehen die Gesetze, die einem vor ungewollter Videoüberwachung schützen (sollen), zu Rückfahrkameras?
Matthias S. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen. > > Nein. > Filmen ist für mich "sachgedanklich" dass da eine Kamera steht. Ob das > ganze aufgezeichnet wird, oder nur 1:1 auf einen Monitor weitergegeben > wird, macht m.E. keinen Unterschied. Videoüberwachung ist > Videoüberwachung. > Aha. Und wozu benötigt man dabei den namensgebenden Film? > Percy N. schrieb: >>> Wie stehen den Rückfahrkameras dazu? >> >> Wie soll denen was stehen, und wozu? > > Ok. Formulieren wir anders: wie stehen die Gesetze, die einem vor > ungewollter Videoüberwachung schützen (sollen), zu Rückfahrkameras? Wo wird denn da etwas aufgezeichnet?
Thomas G. schrieb: > Werden da die Leute auch explizit gefragt? Nein, Panoramaaufnahmen sind gestattet, ebenso das Veröffentlichen dieser. Führt man aber EInzelinterviews oder Einzelaufnahmen, muss man die Personen um ihre Erlaubnis bitten, das zu veröffentlichen. Filmen oder Fotografieren darf man aber alles, was nicht die Privatsphäre verletzt. Und diese ist das eigene zu Hause. In der Öffentlichkeit darf man sogar Frauen unterm Rock fotografieren und es ist in Deutschland noch keine Straftat. Selbst die Veröffentlichung von solchen Bildern ist nicht strafbar, solange das fotografierte Objekt nicht identifizierbar ist
Percy N. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Percy N. schrieb: >>> Sachgedanklich beinhaltet "filmen" zwangsläufig aufzeichnen. >> >> Nein. >> Filmen ist für mich "sachgedanklich" dass da eine Kamera steht. Ob das >> ganze aufgezeichnet wird, oder nur 1:1 auf einen Monitor weitergegeben >> wird, macht m.E. keinen Unterschied. Videoüberwachung ist >> Videoüberwachung. >> > Aha. Und wozu benötigt man dabei den namensgebenden Film? Ok. Ersetze "filmen" entsprechend Sinngemäß durch Videoüberwachung. Die Texte kannst du dir ja sicherlich im Kopf selbst entsprechend umformulieren. Damit sollte deine weitere Frage auch beantwortet sein: Percy N. schrieb: >> Ok. Formulieren wir anders: wie stehen die Gesetze, die einem vor >> ungewollter Videoüberwachung schützen (sollen), zu Rückfahrkameras? > > Wo wird denn da etwas aufgezeichnet? Ich bin mir sicher, du bist intelligent genug um zu verstehen, was ich mit meinen doofen Texten meine. Für mich ist 7 Uhr einfach noch zu früh,... Wir können uns natürlich noch stundenlang mit Wortklauberei beschäftigen, ob das Zielführend ist, wage ich gerade zu bezweifeln.
Was willst Du eigentlich? Nix Aufzeichnung, nix Ärger, ganz einfach. Welches Problem hättest Du jetzt gerne?
Ich darf sogar eine Kamera auf die Gefängnismauer stellen und über einen Monitor die Gefangenen beobachten, oder als Fitnessstudiobesitzer die Damen in der Damensauna beobachten. Ich darf das alles nur nicht aufzeichnen! Anders ist es im Kaufhaus, da darf wegen Ladendiebstahl auch aufgezeichnet werden.
Also ist der Knackpunkt tatsächlich die Aufzeichnung und nicht das da eine Kamera hängt? Danke, war mir so tatsächlich nicht bewusst.
Ganz so einfach ist es nicht. Lest einfach die Wortklaubereien in § 4 BDSG.
Harald W. schrieb: > Was zulässig ist und was nicht wird Dir die Polizei sagen, > wenn sie Deine Kamera bei einer Fahrzeugkontrolle beschlagnahmt. Ich kenne 2 Polizisten, einen in Bayern, einen in BW. Ich habe beide gefragt wie sie zu dem Thema stehen. Beiden ist es völlig Wurst ob man eine DashCam im Auto hat. Reifen. Lichter, Alkohol und Führerschein, mehr interessiert bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht. Nur wenn sie jemand beim "Autorennen" erwischen würden, würden sie die DashCam als Beweismittel eingesacken. Vor ein paar Wochen bin ich als Beifahrer mit meinem Kollegen in Hessen in eine Verkehrskontrolle gekommen. Seine gute sichtbare DashCam hat die Beamten nicht im geringsten interessiert. Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern anders aus.
Bernd T. schrieb: > Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern anders aus. Wieso? Die sind seit May in Deutschland erlaubt, solange die alten Aufnahmen überschrieben werden. Ich habe mir sofort eine zugelegt (braucht man in Berlin). Seit May habe ich beinah 2 unverschuldete Unfälle gehabt. Bei 1 davor wäre der Nachweis meiner Unschuld ohne Dashcam schwierig (wenn Zeugen weiterfahren würden).
A. F. schrieb: > Bernd T. schrieb: >> Vielleicht sieht es in anderen Bundesländern anders aus. > > Wieso? Die sind seit May in Deutschland erlaubt, solange die alten > Aufnahmen überschrieben werden. Ah OK, wusste ich nicht. Überschreiben machen ja praktisch alle.
Matthias S. schrieb: > Mir drängt sich da seit gerade eben eine weitere Frage auf: > > Das Verbot auf das sich hier oft berufen wird, ist doch eher ein > allgemeines Filmverbot. Also Recht am eigenen Bild, blablabla,... > entsprechende Aufnahmen bei "Massenszenen" erlaubt,.. usw. usf. > > Das hat doch m.W. gar nichts mit aufzeichnen zu tun, sondern dass ich > nicht einfach filmen darf. > > Wie stehen den Rückfahrkameras dazu? Es geht nicht um das Recht am eigenen Bild, sondern um die Persönlichkeitsrechte nicht überwacht zu werden. Letztlich geht es auch darum, dass eine Aufnahme nicht des Überwachens wegen geschieht, sondern einen konkreten (anderen) Zweck hat. Bei Rückfahrkameras ist das der Fall. Auch beim Drohnensport gilt das. Wenn einer aber regelmäßig sein Haus mit seiner autonomen Drohne umkreisen lässt und eine Kamera mitführt, dann handelt es sich um einen Überwachung und ist nicht zulässig. Motorradfahrer haben öfters Helmkamaras und wenn es sich um Spaßausfahrten handelt, können die Aufnahmen erlaubt sein. D.h. wenn der Fahrer seine Fahrt dokumentieren, sogar ggf. ins Internet stellen möchte, ist das erlaubt, nicht jedoch das 'vorsorgliche' Mitschneiden des Verkehrs im Sinne einer Dashcam. Ja, ist verrückt... Seit einem Richterspruch im Mai 2018 sind die Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel vor Gericht zugelassen, das heißt aber nicht, dass die Aufnahme erlaubt wäre.
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