Forum: /dev/null Versteckte Spion-Kameras legal? [Endet 20. 8.]


von Tom M. (Gast)


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Hi,

Habe auf folgender Seite einen sehr interessanten Artikel zum Thema 
Spionagekameras gefunden. Doch ich frage mich, ob man alles einfach so 
aufnehmen muss? Darf ich auch den öffentlichen Raum filmen (z.B. vor 
einem Restaurant?) Und muss ich zuhause jemand darauf hinweisen?

Was haltet ihr von versteckten Kameras? Lohnt sich ein Kauf bzw. würdet 
ihr sie kaufen?

[Edit Mod: Link gelöscht]

: Gesperrt durch Moderator
von Hans (Gast)


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Einmal Werbung löschen bitte

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Maxim S. schrieb:
> och ich frage mich, ob man alles einfach so
> aufnehmen muss? Darf ich auch den öffentlichen Raum filmen (z.B. vor
> einem Restaurant?) Und muss ich zuhause jemand darauf hinweisen?

3 x Ja. Das machen Spione halt auch so, für die diese Spion-Kameras 
etwickelt wurden.

von Tom M. (Gast)


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Verstehe aber dann nicht genau, warum manche sagen, dass ich nicht den 
öffentlichen Raum filmen darf? Habe nämlich auch mal an einigen 
Geschäften Hinweise bezüglich Videoaufnahme gelesen. Müssen die die 
Kunden darauf hinweisen?

von Röhrender Rudolf (Gast)


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Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam.

von Tom M. (Gast)


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Hans schrieb:
> Einmal Werbung löschen bitte

Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte 
informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne.

von Röhrender Rudolf (Gast)


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von Tom M. (Gast)


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Röhrender Rudolf schrieb:
> Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam.

Krass, wusste ich nicht. Warum dürfen die dann überhaupt noch verkauft 
werden?

von Hans (Gast)


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Maxim S. schrieb:
> Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte
> informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne.

Komisch, du kennst dich überhaupt nicht damit aus, aber ein Maxim (du 
heißt genauso) hat den "großen Testbericht" verfasst. Ein Zufall? Ich 
glaube nicht!

von Röhrender Rudolf (Gast)


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Maxim S. schrieb:
> Hans schrieb:
>> Einmal Werbung löschen bitte
>
> Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte
> informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne.

Klar und als nächste kommt Produktinformationen zum Sportrepetiergewehr 
und Tetrahydrocannabinol weil Du Dich auch damit nicht auskennst aber 
informieren willst ...

Beitrag #5938239 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Röhrender Rudolf (Gast)


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Maxim S. schrieb:
> Röhrender Rudolf schrieb:
>> Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam.
>
> Krass, wusste ich nicht. Warum dürfen die dann überhaupt noch verkauft
> werden?

Darf man dass? Wart mal bis die Herrn in Blau bei dir klingeln ...

von Hmm. (Gast)


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Tom M. schrieb:
> Röhrender Rudolf schrieb:
>> Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam.
>
> Krass, wusste ich nicht. Warum dürfen die dann überhaupt noch verkauft
> werden?

Mit einem Mistgabeln kann man Leute abstechen. Krass, dass die noch 
verkauft werden dürfen.

Der Vergleich hinkt weniger als man denkt. Im Gesetz steht nicht drin, 
wie eine Kamera aussehen muss. Und es gibt generell für Kameras ganz 
legale Anwendungen.

Willst du die Kameras verbieten, musst du festlegen, was eine 
Spionagekamera ist. Was unterscheidet eine Spionagekamera von einer 
anderen Minikamera? Da wird es untrivial.

von A. F. (artur-f) Benutzerseite


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Maxim S. schrieb:
> Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte
> informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne.

Doch hat es, sonst hättest du einen Ebay Link gepostet, wo der Schrott 
10x billiger angeboten wird.

von Jemand (Gast)


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Hmm. schrieb:
> Und es gibt generell für Kameras ganz
> legale Anwendungen.

Was meinst du wie viele legal verwendbare Sachen verboten sind, nur weil 
sie eine bestimmte Montagevorrichtung haben?

von Sebastian S. (amateur)


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Welche Kamera Du verwendest ist im Grunde genommen Egal.
Das Schlüsselwort ist "versteckt".

von Hans (Gast)


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Udo S. schrieb im Beitrag #5938239:
> Maxim S. schrieb:
>> Hans schrieb:
>>> Einmal Werbung löschen bitte
>>
>> Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte
>> informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne.
>
> Klar, deshalb steht in dem link ja auch ganz oben:
> "posted by Maxim"
>
> Das ist ganz klar Schleichwerbung, also bitte @Mods: weg mit dem Scheiß!

Jetzt hat er auch noch seinen Namen hier im Forum geändert, um sich zu 
tarnen. Jetzt wird es wirklich mal Zeit das hier zu entsorgen!

von Alex (Gast)


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Du darfst nicht einfach Menschen fotografieren. Schon gar nicht im 
öffentlichen Raum oder auf fremden Grundstücken. Stichwort: Recht am 
eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen. Das hat nichts mit 
neuen Datenschutzgesetzen zu tun. Das war schon immer so. Bei 
Landschafts- oder Stadtaufnahmen wo zufällig mal ein Mensch zu sehen ist 
und dieser nicht das Hauptmotiv ist, so ist das OK. Da zählt der 
abgebildete Mensch  als Beiwerk. Aber da fangen schon die 
Interpretationsspielräume an.
Deshalb sind Dash-Cams auch nur bedingt erlaubt (nämlich dann wenn man 
sie nicht zur systematischen Überwachung einsetzt) aber bei einem Unfall 
z.B. als Beweismittel zulässig.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dashcam-Video-als-Beweismittel-zugelassen-Autofahrer-wegen-Noetigung-verurteilt-4480720.html
https://www.youtube.com/watch?v=mcU3YmODAXc

von Gut nun Gudrun! (Gast)


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Alex schrieb:
> Du darfst nicht einfach Menschen fotografieren. Schon gar nicht im
> öffentlichen Raum oder auf fremden Grundstücken. Stichwort: Recht am
> eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen.

Nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben sind in der Anlage Kameras 
installiert worden. Weißt Du was? Scheiß auf den Schutz der Diebe und 
Vandalen!

von Sebastian S. (amateur)


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>Nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben sind in der Anlage Kameras
>installiert worden. Weißt Du was? Scheiß auf den Schutz der Diebe und
>Vandalen!

Auf jeden Fall sind Attrappen erlaubt!

Der Dieb, der während eines Einbruchs sein Gesicht zeigt, sitzt bereits 
im Knast. Und zwar als Vorzeigeobjekt dafür wohin maximale Intelligenz 
führt.
Der könnte aber von der Kamera erst angelockt werden, nach dem Motto: 
„Da muss ja wohl was zu holen sein“ – und wenn es nur eine Kamera ist;-)

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Gut nun Gudrun! schrieb:
> Alex schrieb:
>> Du darfst nicht einfach Menschen fotografieren. Schon gar nicht im
>> öffentlichen Raum oder auf fremden Grundstücken. Stichwort: Recht am
>> eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen.
>
> Nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben sind in der Anlage Kameras
> installiert worden. Weißt Du was? Scheiß auf den Schutz der Diebe und
> Vandalen!

Nix verstanden. Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den 
meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden. Im 
Garten oder der eigenen Gartenlaube sind die Kameras hingegen erlaubt, 
weil Privatgrundstück, egal ob Eigentum oder verpachtet. Also was deine 
unpassende Wortwahl soll, weiß ich auch nicht.

von Gut nun Gudrun! (Gast)


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:

> Nix verstanden.
Glaub ich Dir. Hast Du ja schon bei anderen Gelegenheiten bewiesen, daß 
massive Verständnisprobleme vorliegen.

> Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den
> meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden.

Glaubst Du, jemand, dem in 2 Jahren 3x die Laube verwüstet wurde, wertet 
die Kamerabilder nicht selbst aus?

> Im
> Garten oder der eigenen Gartenlaube sind die Kameras hingegen erlaubt,
> weil Privatgrundstück, egal ob Eigentum oder verpachtet. Also was deine
> unpassende Wortwahl soll, weiß ich auch nicht.

Du weiß so manches nicht. Deshalb schlage ich Dir vor, die Pfoten bei 
Themen, die Du nicht überblickst von der Tastatur zu lassen!

von Harald W. (wilhelms)


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Alex schrieb:

> Stichwort: Recht am
> eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen. Das hat nichts mit
> neuen Datenschutzgesetzen zu tun. Das war schon immer so.

In einem Artikel in unserer Tageszeitung wurde neulich darauf
hingewiesen, das man auch keine Polizisten im Einsatz fotogra-
fieren darf. Auch die haben "Ein Recht am eigenen Bild".

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Hans schrieb:
> Einmal Werbung löschen bitte

@Moderatoren:

Vielleicht könnte man den Thread jetzt noch nach "Off Topic" 
verschieben... mit dem Unterforum "www.mikrocontroller.net" hat der 
Quatsch vermutlich nix zu tun.

PS: eine Teleportation nach "dev/null" wäre wahrscheinlich noch 
passender.

: Bearbeitet durch User
von Atmega8 A. (atmega8) Benutzerseite


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:
> Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den
> meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden. Im
> Garten oder der eigenen Gartenlaube sind die Kameras hingegen erlaubt,
> weil Privatgrundstück, egal ob Eigentum oder verpachtet.

Also es gibt doch auf öffentlichem Grund recht viele Kameras, man kann 
sich nicht durch eine größere Stadt bewegen ohne von dutzenden Kameras 
erfasst zu werden.
Auch die Automaten der Sparkasse haben solche Kameras und sie nehmen 
nicht nur die Person am Automaten auf, sondern auch den Hintergrund ... 
permanent.

Harald W. schrieb:
> In einem Artikel in unserer Tageszeitung wurde neulich darauf
> hingewiesen, das man auch keine Polizisten im Einsatz fotogra-
> fieren darf.

Es wird aber trotzdem gemacht.


Aber mal eine andere Frage, wenn jemand von der Straße her vergiftete 
Würstchen auf das Grundstück wirft um den Hund umzubringen, dann muss 
man natürlich die Kamera auf die Straße richten. Jedenfalls wenn man 
gewillt ist das Problem zu lösen.

Wenn man die Aufnahmen dann sichtet und den Typen auf einer Aufnahme 
erwischt hat, dann muss man ja nicht unbedingt sagen dass man das weiß 
weil man es mit einer Kamera aufgenommen hat ... man kann ja auch 
einfach sagen dass man ihn gesehen hat und zwar höchst persönlich. Diese 
Aussage ist dann mehr wert als so ein Video. Man kann das Video auch den 
Rest der Familie zeigen und die sagen dann auch alle dass sie ihn 
gesehen haben, so hat man dann massig viele Zeugen die das bestätigen.


Ich sehe nicht ein dass die eigene Privatsphäre in unserer heutigen Zeit 
ganz massiv durchdrungen wird und wenn man selbst mal den einen kleinen 
Vorteil nutzen möchten den die Technik mit sich bringt, dann wird man 
verknackt weil man die Privatsphäre von Verbrechern verletzt hat.

Dipl Ing ( FH ) schrieb:
> Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den
> meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden.

Seit wann sind denn Fotos illegal?
Viele Menschen schauen US-Krimi-Serien und glauben dann dass diese 
Gesetze dann auch für ihr Land gelten.

So etwas wie: "Wir haben ganz viele Beweise gegen den Verbrecher 
gesammelt, aber können sie nicht nutzen weil wir vergessen haben ihm 
seine Rechte vorzulesen." gibt es in Deutschland und allen anderen 
Ländern einfach nicht ... wie so vieles anderes.

von Lauscher (Gast)


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Grundsätzlich sollte man Dritten gegenüber niemals erwähnen,
dass man heimlich überwacht (lauscht, abhört, fotografiert,
filmt, usw.).

Die Ergebnisse solcher Aktivitäten müssen sorgfältig verwahrt
werden und dürfen natürlich unter keinen Umständen jemandem
zugänglich gemacht werden.

Bei der Verwertung des Materials sollte man immer sehr vorsichtig
vorgehen, um sich nicht selbst zu kompromittieren. So ist man
stets auf der sicheren Seite und kann juristisch kaum belangt
werden.

von Bla (Gast)


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Ohne einen gewissen Grad an Anonymität würde es drunter und drüber gehen 
... wenn jeder gleich wüsste wie man heisst und wo man wohnt wirds 
gefährlich zB. nach einem Streit.

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Atmega8 A. schrieb:
> Also es gibt doch auf öffentlichem Grund recht viele Kameras, man kann
> sich nicht durch eine größere Stadt bewegen ohne von dutzenden Kameras
> erfasst zu werden.

Wie oben schon erwähnt, zählen die Personen als Beiwerk wenn ein großer 
Platz fotografiert/gefilmt wird und die abgelichtete Person(en) nicht 
Hauptmotiv ist/sind.

Atmega8 A. schrieb:
> Auch die Automaten der Sparkasse haben solche Kameras und sie nehmen
> nicht nur die Person am Automaten auf, sondern auch den Hintergrund ...
> permanent.

Für die Personen im Hintergrund gilt oben genanntes. Ansonsten wird an 
den Automaten und den Gebäuden der Banken mit Schildern auf Kameras 
hingewiesen. Außerdem haben Banken ohnehin Sonderrechte. Die dürfen 
sogar Personalausweise fotografieren. Das dürfen sonst nur dafür befugte 
Behörden, Polizei, Zoll.

Erschreckendes Unwissen hier im Forum. Aber hier wundert mich ja nichts 
mehr, wenn sogar gefragt wird wie man ein Radkreuz, einen 
Schwingschleifer benutzt und wie man eine Fritzbox an die Wand hängt.

von Atmega8 A. (atmega8) Benutzerseite


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:
> Wie oben schon erwähnt, zählen die Personen als Beiwerk wenn ein großer
> Platz fotografiert/gefilmt wird und die abgelichtete Person(en) nicht
> Hauptmotiv ist/sind.

Also wenn man einen großen Platz filmt und die Gesichter nicht erkennen 
kann, dann ist die Technik doch eher nutzlos oder?

Das mit den Fotos und den Personen im Hintergrund ist schon bekannt, ich 
habe mich natürlich auch mit dem Recht beim fotografieren beschäftigt.

Beispiel:
Was ist mit dem LKA-Mann der bei Pegida mitgelaufen ist, der wollte auch 
nicht dass er gefilmt wird oder Bilder von ihm veröffentlicht werden ... 
aber wie man sieht gibt es massenhaft Fotos von ihm im Internet.

Die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzen scheinbar 
andere Regeln.


Beispiel 2:
Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in 
Ordnung, aber ich darf als Privatperson den öffentlichen Grund vor 
meinem Grundstück nicht filmen.

Also wenn jemand deine Hauswand regelmäßig mit Graffiti beschmiert und 
du dieses Zeug dann weg machen musst (*), dann entsteht dir ein Schaden 
den du nicht ahnden kannst. Du musst mit dem Schaden leben, ganz egal 
wie oft es passiert.

* Bei meinem Onkel wurden von Linken (die extra dafür angereist sind) 
Hakenkreuze an die Hauswand geschmiert, nicht weil er rechts wäre, 
sondern weil das Dorf im Internet als eher rechts gebrandmarkt wurde.
Jetzt muss er das Zeug weg machen, ansonsten droht ihm eine Strafe.



Die Polizei kann da auch nichts tu oder extra dafür Leute abstellen die 
das beobachten. Es gibt im Osten generell so wenige Polizisten dass bei 
einem Unfall in Sachsen aus dem südlichen Brandenburg notwendige 
Polizisten genutzt werden müssen. Dann sind dann so wenige Polizisten 
da, so dass dort alle Läden von Dieben geplündert werden könnten.

Diese Privatsphären-Gesetze nehmen einem die Möglichkeit Schaden 
abzuwenden oder wenigstens der Polizei mit den Aufnahmen zu helfen das 
Verbrechen aufzuklären.


Jetzt gehe ich aber meinetwegen mal durch Berlin und bin dann sofort auf 
100 Überwachungskameras drauf. Das ist für mich irgend wie nicht 
nachvollziehbar. Die einen dürfen es und die anderen nichts.

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Atmega8 A. schrieb:
> Dipl Ing ( FH ) schrieb:
>> Wie oben schon erwähnt, zählen die Personen als Beiwerk wenn ein großer
>> Platz fotografiert/gefilmt wird und die abgelichtete Person(en) nicht
>> Hauptmotiv ist/sind.
>
> Also wenn man einen großen Platz filmt und die Gesichter nicht erkennen
> kann, dann ist die Technik doch eher nutzlos oder?

Personen im Hintergrund (als Beiwerk) dürfen auf Fotos freilich 
erkennbar sein. Man sollte es aber vermeiden wenns möglich ist. 
Natürlich gibts da rechtlichen Spielraum was zulässig ist. Wurde ja 
jetzt hier auch schon x-mal erklärt.

Atmega8 A. schrieb:
> Das mit den Fotos und den Personen im Hintergrund ist schon bekannt, ich
> habe mich natürlich auch mit dem Recht beim fotografieren beschäftigt.

Sieht aber nicht so aus, dass du dich damit beschäftigt hast.

Atmega8 A. schrieb:
> Was ist mit dem LKA-Mann der bei Pegida mitgelaufen ist, der wollte auch
> nicht dass er gefilmt wird oder Bilder von ihm veröffentlicht werden ...
> aber wie man sieht gibt es massenhaft Fotos von ihm im Internet.
>
> Die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzen scheinbar
> andere Regeln.

Stichwort Presserecht und Person des öffentlichen Lebens
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/persoenlichkeitsrecht-journalismus-kamera-aufnahmen-recht-presse#wann-duerfen-journalisten-andere-personen-filmen-und-fotografieren

Atmega8 A. schrieb:
> Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in
> Ordnung, aber ich darf als Privatperson den öffentlichen Grund vor
> meinem Grundstück nicht filmen.

Nein dann ist das nicht in Ordnung was die Firma macht. Es sei denn es 
gibt irgendwelche Sonderfälle oder Bedingungen, die du hier 
großzügigerweise nicht nennst.

Atmega8 A. schrieb:
> Diese Privatsphären-Gesetze nehmen einem die Möglichkeit Schaden
> abzuwenden oder wenigstens der Polizei mit den Aufnahmen zu helfen das
> Verbrechen aufzuklären.

Natürlich schränken alle Vorschriften Möglichkeiten ein.

von Atmega8 A. (atmega8) Benutzerseite


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Dipl Ing ( FH ) schrieb:
> Stichwort Presserecht und Person des öffentlichen Lebens
Der Typ war ja eben keine Person des öffentlichen Lebens, nur ein Typ 
der bei einer Demonstration mitgelaufen ist.

> Atmega8 A. schrieb:
>> Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in
>> Ordnung, aber ich darf als Privatperson den öffentlichen Grund vor
>> meinem Grundstück nicht filmen.
>
> Nein dann ist das nicht in Ordnung was die Firma macht. Es sei denn es
> gibt irgendwelche Sonderfälle oder Bedingungen, die du hier
> großzügigerweise nicht nennst.
Man weiß ja nicht welche Gründe es da geben könnte, man läuft da nur 
lang und wird gefilmt. Woher sollte ich denn diese anderen Informationen 
bekommen?

> Atmega8 A. schrieb:
>> Diese Privatsphären-Gesetze nehmen einem die Möglichkeit Schaden
>> abzuwenden oder wenigstens der Polizei mit den Aufnahmen zu helfen das
>> Verbrechen aufzuklären.
>
> Natürlich schränken alle Vorschriften Möglichkeiten ein.

Äh ... ja, das ist logisch. Es geht mir um die Sinnhaftigkeit der 
Einschränkungen.

Es heißt ja auch dass man bei kleineren Diebstählen nicht berechtigt ist 
eine Kamera anzubringen, erst wenn es Diebstähle sind die "groß genug" 
sind.

Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist?
Darf man dann den Bereich der Straße überwachen? Bei einem mehrfach 
beschädigten Auto darf man das scheinbar.

Wie lange darf man den Bereich dann überwachen? Es kann sein dass der 
Täter erst irgend wann nach zwei Jahren wieder mal vorbei kommt um den 
neuen Hund zu vergiften. Man weiß ja nicht wie diese Leute ticken.

von Karl K. (karl2go)


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Atmega8 A. schrieb:
> Die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzen scheinbar
> andere Regeln.

Wenn Du bei einer Demo mitläufst, musst Du wohl damit rechnen, dass Du 
ins Fernsehen kommst. Nein warte, Du willst ja Aufmerksamkeit, sonst 
würdest Du nicht demonstrieren.

Atmega8 A. schrieb:
> Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in
> Ordnung

Nein, ist es nicht, wenn es eine öffentliche Straße ist, und ein Hinweis 
an den Datenschutzbeauftragten spätestens des zuständigen Bundeslandes 
dürfte für Abhilfe sorgen.

Was anderes sind Kameras auf Betriebsgelände, und dazu zählen leider 
auch Bahnhöfe und Einkaufspassagen. Aber es muss darauf hingewiesen 
werden.

Atmega8 A. schrieb:
> Also wenn jemand deine Hauswand regelmäßig mit Graffiti beschmiert und
> du dieses Zeug dann weg machen musst...

Und Du glaubst einen Nazi mit Motorradhelm hält eine Kamera davon ab, 
seine Reviermarkierungen zu hinterlassen?

von Dipl Ing ( FH ) (Gast)


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Atmega8 A. schrieb:
> Dipl Ing ( FH ) schrieb:
>> Stichwort Presserecht und Person des öffentlichen Lebens
> Der Typ war ja eben keine Person des öffentlichen Lebens, nur ein Typ
> der bei einer Demonstration mitgelaufen ist.

Das ist in diesem Fall auch nicht notwendig. Meine Bemerkung zu "Person 
des öffentlichen Lebens" war nur ein Zusatz. Generell hat die Presse 
diesbezüglich mehr Rechte als beliebige Privatpersonen, was eigentlich 
jedem bekannt ist. Personen des öffentlichen Lebens dürfen im 
öffentlichen Raum auch von Privatpersonen fotografiert werden. Und 
Teilnehmer eines Umzuges oder solche die bei einer Demonstration 
auffällig sind müssen es wohl auch hinnehmen. Ich kenne den von dir 
genannten Fall nicht genau. Den von mir genannten Link habe ich in unter 
einer Minute Googlesuche gefunden. Anhand deiner Antwort gehe ich davon 
aus, dass du selbst das nicht gelesen hast und hier nur an Getrolle 
Interesse hast.

Atmega8 A. schrieb:
> Es heißt ja auch dass man bei kleineren Diebstählen nicht berechtigt ist
> eine Kamera anzubringen, erst wenn es Diebstähle sind die "groß genug"
> sind.
>
> Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist?
> Darf man dann den Bereich der Straße überwachen? Bei einem mehrfach
> beschädigten Auto darf man das scheinbar.
>
> Wie lange darf man den Bereich dann überwachen? Es kann sein dass der
> Täter erst irgend wann nach zwei Jahren wieder mal vorbei kommt um den
> neuen Hund zu vergiften. Man weiß ja nicht wie diese Leute ticken.

Diese Rechtsberatung wird dir hier im Forum niemand leisten. Pauschale 
Antworten wird es hierzu nicht geben.

von Harald W. (wilhelms)


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Atmega8 A. schrieb:

> Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist?

Diese Gesetze gelten nur für Menschen. Das heisst, das Hunde solche
Kameras aufstellen dürfen, wenn sie sie selbst auswerten.

von Gummibär (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Atmega8 A. schrieb:
>
>> Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist?
>
> Diese Gesetze gelten nur für Menschen. Das heisst, das Hunde solche
> Kameras aufstellen dürfen, wenn sie sie selbst auswerten.

Warum denn nicht? Es gibt schließlich Hunde, die dazu durchaus in der 
Lage wären. Man denke nur an Dogbert, Wum oder den Hund aus "Family Guy"

von Dr.Who (Gast)


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Meine Meinung:
Fotografieren und Filmen darf man auf öffentlichen Grund MOBIL alles
und jeden, sofern das Fotografieren nicht durch Verbotsbeschilderung 
untersagt ist(Beispiel: Firmenanlagen o. Behörden usw.).
Das Recht am eigenen Bild gebietet, dass man die Bilder nicht
veröffentlichen darf, ohne die Zustimmung des Rechteinhabers.
Bei unkenntlich gemachten Gesichtern ist die Weitergabe gemeinhin
kein Problem.
Auf fremden Grundstücken kann der Eigentümer das Fotografieren bedingt
verbieten. Ansonsten kann ein Mieter z.B. Schäden im Haus fotografieren,
z.B. bei Einzug, damit der Vermieter später nicht behauptet, man wäre
der Schädiger. Das Hausrecht(Nutzungsrecht) hat ja dann ohnehin der
Mieter.
Kameras, die auf Privatgrundstücken permanent aufzeichnen, bedürfen der
Beschilderung zur Vorwarnung. Der öffentliche Raum darf dabei nicht
permanent gefilmt werden.
Zum privaten Gebrauch ohne Veröffentlichung kann man alles ablichten
was einem beliebt.
Will man die Bilder rechtlich, z.B. in einem Prozess verwenden,
wird das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob es die Bilder als
Beweis zulässt.
Die Presse und Privatdetektive werden vermutlich Sonderprivilegien
haben. Ich glaube kaum, dass hier jeder Passant im Bild seine
Zustimmung gegeben hat.

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