Hi, Habe auf folgender Seite einen sehr interessanten Artikel zum Thema Spionagekameras gefunden. Doch ich frage mich, ob man alles einfach so aufnehmen muss? Darf ich auch den öffentlichen Raum filmen (z.B. vor einem Restaurant?) Und muss ich zuhause jemand darauf hinweisen? Was haltet ihr von versteckten Kameras? Lohnt sich ein Kauf bzw. würdet ihr sie kaufen? [Edit Mod: Link gelöscht]
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Maxim S. schrieb: > och ich frage mich, ob man alles einfach so > aufnehmen muss? Darf ich auch den öffentlichen Raum filmen (z.B. vor > einem Restaurant?) Und muss ich zuhause jemand darauf hinweisen? 3 x Ja. Das machen Spione halt auch so, für die diese Spion-Kameras etwickelt wurden.
Verstehe aber dann nicht genau, warum manche sagen, dass ich nicht den öffentlichen Raum filmen darf? Habe nämlich auch mal an einigen Geschäften Hinweise bezüglich Videoaufnahme gelesen. Müssen die die Kunden darauf hinweisen?
Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam.
Hans schrieb: > Einmal Werbung löschen bitte Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne.
Maxim S. schrieb: > Müssen die die > Kunden darauf hinweisen? Ja, Du Blitzmerker! https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/kurzpapier-zur-videoueberwachung-informationspflichten-nach-der-dsgvo/
Röhrender Rudolf schrieb: > Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam. Krass, wusste ich nicht. Warum dürfen die dann überhaupt noch verkauft werden?
Maxim S. schrieb: > Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte > informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne. Komisch, du kennst dich überhaupt nicht damit aus, aber ein Maxim (du heißt genauso) hat den "großen Testbericht" verfasst. Ein Zufall? Ich glaube nicht!
Maxim S. schrieb: > Hans schrieb: >> Einmal Werbung löschen bitte > > Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte > informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne. Klar und als nächste kommt Produktinformationen zum Sportrepetiergewehr und Tetrahydrocannabinol weil Du Dich auch damit nicht auskennst aber informieren willst ...
Beitrag #5938239 wurde von einem Moderator gelöscht.
Maxim S. schrieb: > Röhrender Rudolf schrieb: >> Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam. > > Krass, wusste ich nicht. Warum dürfen die dann überhaupt noch verkauft > werden? Darf man dass? Wart mal bis die Herrn in Blau bei dir klingeln ...
Tom M. schrieb: > Röhrender Rudolf schrieb: >> Nein, da nicht mal unverdeckte Kameras legal sind - Stichwort Dash-Cam. > > Krass, wusste ich nicht. Warum dürfen die dann überhaupt noch verkauft > werden? Mit einem Mistgabeln kann man Leute abstechen. Krass, dass die noch verkauft werden dürfen. Der Vergleich hinkt weniger als man denkt. Im Gesetz steht nicht drin, wie eine Kamera aussehen muss. Und es gibt generell für Kameras ganz legale Anwendungen. Willst du die Kameras verbieten, musst du festlegen, was eine Spionagekamera ist. Was unterscheidet eine Spionagekamera von einer anderen Minikamera? Da wird es untrivial.
Maxim S. schrieb: > Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte > informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne. Doch hat es, sonst hättest du einen Ebay Link gepostet, wo der Schrott 10x billiger angeboten wird.
Hmm. schrieb: > Und es gibt generell für Kameras ganz > legale Anwendungen. Was meinst du wie viele legal verwendbare Sachen verboten sind, nur weil sie eine bestimmte Montagevorrichtung haben?
Welche Kamera Du verwendest ist im Grunde genommen Egal. Das Schlüsselwort ist "versteckt".
Udo S. schrieb im Beitrag #5938239: > Maxim S. schrieb: >> Hans schrieb: >>> Einmal Werbung löschen bitte >> >> Hat nichts mit Werbung zu tun... Möchte mich lediglich über die Produkte >> informieren, da ich mich absolut nicht damit auskenne. > > Klar, deshalb steht in dem link ja auch ganz oben: > "posted by Maxim" > > Das ist ganz klar Schleichwerbung, also bitte @Mods: weg mit dem Scheiß! Jetzt hat er auch noch seinen Namen hier im Forum geändert, um sich zu tarnen. Jetzt wird es wirklich mal Zeit das hier zu entsorgen!
Du darfst nicht einfach Menschen fotografieren. Schon gar nicht im öffentlichen Raum oder auf fremden Grundstücken. Stichwort: Recht am eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen. Das hat nichts mit neuen Datenschutzgesetzen zu tun. Das war schon immer so. Bei Landschafts- oder Stadtaufnahmen wo zufällig mal ein Mensch zu sehen ist und dieser nicht das Hauptmotiv ist, so ist das OK. Da zählt der abgebildete Mensch als Beiwerk. Aber da fangen schon die Interpretationsspielräume an. Deshalb sind Dash-Cams auch nur bedingt erlaubt (nämlich dann wenn man sie nicht zur systematischen Überwachung einsetzt) aber bei einem Unfall z.B. als Beweismittel zulässig. https://www.heise.de/newsticker/meldung/Dashcam-Video-als-Beweismittel-zugelassen-Autofahrer-wegen-Noetigung-verurteilt-4480720.html https://www.youtube.com/watch?v=mcU3YmODAXc
Alex schrieb: > Du darfst nicht einfach Menschen fotografieren. Schon gar nicht im > öffentlichen Raum oder auf fremden Grundstücken. Stichwort: Recht am > eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen. Nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben sind in der Anlage Kameras installiert worden. Weißt Du was? Scheiß auf den Schutz der Diebe und Vandalen!
>Nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben sind in der Anlage Kameras >installiert worden. Weißt Du was? Scheiß auf den Schutz der Diebe und >Vandalen! Auf jeden Fall sind Attrappen erlaubt! Der Dieb, der während eines Einbruchs sein Gesicht zeigt, sitzt bereits im Knast. Und zwar als Vorzeigeobjekt dafür wohin maximale Intelligenz führt. Der könnte aber von der Kamera erst angelockt werden, nach dem Motto: „Da muss ja wohl was zu holen sein“ – und wenn es nur eine Kamera ist;-)
Gut nun Gudrun! schrieb: > Alex schrieb: >> Du darfst nicht einfach Menschen fotografieren. Schon gar nicht im >> öffentlichen Raum oder auf fremden Grundstücken. Stichwort: Recht am >> eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen. > > Nach mehreren Aufbrüchen von Gartenlauben sind in der Anlage Kameras > installiert worden. Weißt Du was? Scheiß auf den Schutz der Diebe und > Vandalen! Nix verstanden. Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden. Im Garten oder der eigenen Gartenlaube sind die Kameras hingegen erlaubt, weil Privatgrundstück, egal ob Eigentum oder verpachtet. Also was deine unpassende Wortwahl soll, weiß ich auch nicht.
Dipl Ing ( FH ) schrieb: > Nix verstanden. Glaub ich Dir. Hast Du ja schon bei anderen Gelegenheiten bewiesen, daß massive Verständnisprobleme vorliegen. > Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den > meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden. Glaubst Du, jemand, dem in 2 Jahren 3x die Laube verwüstet wurde, wertet die Kamerabilder nicht selbst aus? > Im > Garten oder der eigenen Gartenlaube sind die Kameras hingegen erlaubt, > weil Privatgrundstück, egal ob Eigentum oder verpachtet. Also was deine > unpassende Wortwahl soll, weiß ich auch nicht. Du weiß so manches nicht. Deshalb schlage ich Dir vor, die Pfoten bei Themen, die Du nicht überblickst von der Tastatur zu lassen!
Alex schrieb: > Stichwort: Recht am > eigenen Bild. Der Abgelichtete muss immer zustimmen. Das hat nichts mit > neuen Datenschutzgesetzen zu tun. Das war schon immer so. In einem Artikel in unserer Tageszeitung wurde neulich darauf hingewiesen, das man auch keine Polizisten im Einsatz fotogra- fieren darf. Auch die haben "Ein Recht am eigenen Bild".
Hans schrieb: > Einmal Werbung löschen bitte @Moderatoren: Vielleicht könnte man den Thread jetzt noch nach "Off Topic" verschieben... mit dem Unterforum "www.mikrocontroller.net" hat der Quatsch vermutlich nix zu tun. PS: eine Teleportation nach "dev/null" wäre wahrscheinlich noch passender.
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Dipl Ing ( FH ) schrieb: > Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den > meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden. Im > Garten oder der eigenen Gartenlaube sind die Kameras hingegen erlaubt, > weil Privatgrundstück, egal ob Eigentum oder verpachtet. Also es gibt doch auf öffentlichem Grund recht viele Kameras, man kann sich nicht durch eine größere Stadt bewegen ohne von dutzenden Kameras erfasst zu werden. Auch die Automaten der Sparkasse haben solche Kameras und sie nehmen nicht nur die Person am Automaten auf, sondern auch den Hintergrund ... permanent. Harald W. schrieb: > In einem Artikel in unserer Tageszeitung wurde neulich darauf > hingewiesen, das man auch keine Polizisten im Einsatz fotogra- > fieren darf. Es wird aber trotzdem gemacht. Aber mal eine andere Frage, wenn jemand von der Straße her vergiftete Würstchen auf das Grundstück wirft um den Hund umzubringen, dann muss man natürlich die Kamera auf die Straße richten. Jedenfalls wenn man gewillt ist das Problem zu lösen. Wenn man die Aufnahmen dann sichtet und den Typen auf einer Aufnahme erwischt hat, dann muss man ja nicht unbedingt sagen dass man das weiß weil man es mit einer Kamera aufgenommen hat ... man kann ja auch einfach sagen dass man ihn gesehen hat und zwar höchst persönlich. Diese Aussage ist dann mehr wert als so ein Video. Man kann das Video auch den Rest der Familie zeigen und die sagen dann auch alle dass sie ihn gesehen haben, so hat man dann massig viele Zeugen die das bestätigen. Ich sehe nicht ein dass die eigene Privatsphäre in unserer heutigen Zeit ganz massiv durchdrungen wird und wenn man selbst mal den einen kleinen Vorteil nutzen möchten den die Technik mit sich bringt, dann wird man verknackt weil man die Privatsphäre von Verbrechern verletzt hat. Dipl Ing ( FH ) schrieb: > Illegale Fotos nutzen dir nichts, denn die dürfen in den > meisten Fällen nicht zur Aufklärung der Straftat verwendet werden. Seit wann sind denn Fotos illegal? Viele Menschen schauen US-Krimi-Serien und glauben dann dass diese Gesetze dann auch für ihr Land gelten. So etwas wie: "Wir haben ganz viele Beweise gegen den Verbrecher gesammelt, aber können sie nicht nutzen weil wir vergessen haben ihm seine Rechte vorzulesen." gibt es in Deutschland und allen anderen Ländern einfach nicht ... wie so vieles anderes.
Grundsätzlich sollte man Dritten gegenüber niemals erwähnen, dass man heimlich überwacht (lauscht, abhört, fotografiert, filmt, usw.). Die Ergebnisse solcher Aktivitäten müssen sorgfältig verwahrt werden und dürfen natürlich unter keinen Umständen jemandem zugänglich gemacht werden. Bei der Verwertung des Materials sollte man immer sehr vorsichtig vorgehen, um sich nicht selbst zu kompromittieren. So ist man stets auf der sicheren Seite und kann juristisch kaum belangt werden.
Ohne einen gewissen Grad an Anonymität würde es drunter und drüber gehen ... wenn jeder gleich wüsste wie man heisst und wo man wohnt wirds gefährlich zB. nach einem Streit.
Atmega8 A. schrieb: > Also es gibt doch auf öffentlichem Grund recht viele Kameras, man kann > sich nicht durch eine größere Stadt bewegen ohne von dutzenden Kameras > erfasst zu werden. Wie oben schon erwähnt, zählen die Personen als Beiwerk wenn ein großer Platz fotografiert/gefilmt wird und die abgelichtete Person(en) nicht Hauptmotiv ist/sind. Atmega8 A. schrieb: > Auch die Automaten der Sparkasse haben solche Kameras und sie nehmen > nicht nur die Person am Automaten auf, sondern auch den Hintergrund ... > permanent. Für die Personen im Hintergrund gilt oben genanntes. Ansonsten wird an den Automaten und den Gebäuden der Banken mit Schildern auf Kameras hingewiesen. Außerdem haben Banken ohnehin Sonderrechte. Die dürfen sogar Personalausweise fotografieren. Das dürfen sonst nur dafür befugte Behörden, Polizei, Zoll. Erschreckendes Unwissen hier im Forum. Aber hier wundert mich ja nichts mehr, wenn sogar gefragt wird wie man ein Radkreuz, einen Schwingschleifer benutzt und wie man eine Fritzbox an die Wand hängt.
Dipl Ing ( FH ) schrieb: > Wie oben schon erwähnt, zählen die Personen als Beiwerk wenn ein großer > Platz fotografiert/gefilmt wird und die abgelichtete Person(en) nicht > Hauptmotiv ist/sind. Also wenn man einen großen Platz filmt und die Gesichter nicht erkennen kann, dann ist die Technik doch eher nutzlos oder? Das mit den Fotos und den Personen im Hintergrund ist schon bekannt, ich habe mich natürlich auch mit dem Recht beim fotografieren beschäftigt. Beispiel: Was ist mit dem LKA-Mann der bei Pegida mitgelaufen ist, der wollte auch nicht dass er gefilmt wird oder Bilder von ihm veröffentlicht werden ... aber wie man sieht gibt es massenhaft Fotos von ihm im Internet. Die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzen scheinbar andere Regeln. Beispiel 2: Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in Ordnung, aber ich darf als Privatperson den öffentlichen Grund vor meinem Grundstück nicht filmen. Also wenn jemand deine Hauswand regelmäßig mit Graffiti beschmiert und du dieses Zeug dann weg machen musst (*), dann entsteht dir ein Schaden den du nicht ahnden kannst. Du musst mit dem Schaden leben, ganz egal wie oft es passiert. * Bei meinem Onkel wurden von Linken (die extra dafür angereist sind) Hakenkreuze an die Hauswand geschmiert, nicht weil er rechts wäre, sondern weil das Dorf im Internet als eher rechts gebrandmarkt wurde. Jetzt muss er das Zeug weg machen, ansonsten droht ihm eine Strafe. Die Polizei kann da auch nichts tu oder extra dafür Leute abstellen die das beobachten. Es gibt im Osten generell so wenige Polizisten dass bei einem Unfall in Sachsen aus dem südlichen Brandenburg notwendige Polizisten genutzt werden müssen. Dann sind dann so wenige Polizisten da, so dass dort alle Läden von Dieben geplündert werden könnten. Diese Privatsphären-Gesetze nehmen einem die Möglichkeit Schaden abzuwenden oder wenigstens der Polizei mit den Aufnahmen zu helfen das Verbrechen aufzuklären. Jetzt gehe ich aber meinetwegen mal durch Berlin und bin dann sofort auf 100 Überwachungskameras drauf. Das ist für mich irgend wie nicht nachvollziehbar. Die einen dürfen es und die anderen nichts.
Atmega8 A. schrieb: > Dipl Ing ( FH ) schrieb: >> Wie oben schon erwähnt, zählen die Personen als Beiwerk wenn ein großer >> Platz fotografiert/gefilmt wird und die abgelichtete Person(en) nicht >> Hauptmotiv ist/sind. > > Also wenn man einen großen Platz filmt und die Gesichter nicht erkennen > kann, dann ist die Technik doch eher nutzlos oder? Personen im Hintergrund (als Beiwerk) dürfen auf Fotos freilich erkennbar sein. Man sollte es aber vermeiden wenns möglich ist. Natürlich gibts da rechtlichen Spielraum was zulässig ist. Wurde ja jetzt hier auch schon x-mal erklärt. Atmega8 A. schrieb: > Das mit den Fotos und den Personen im Hintergrund ist schon bekannt, ich > habe mich natürlich auch mit dem Recht beim fotografieren beschäftigt. Sieht aber nicht so aus, dass du dich damit beschäftigt hast. Atmega8 A. schrieb: > Was ist mit dem LKA-Mann der bei Pegida mitgelaufen ist, der wollte auch > nicht dass er gefilmt wird oder Bilder von ihm veröffentlicht werden ... > aber wie man sieht gibt es massenhaft Fotos von ihm im Internet. > > Die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzen scheinbar > andere Regeln. Stichwort Presserecht und Person des öffentlichen Lebens https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/persoenlichkeitsrecht-journalismus-kamera-aufnahmen-recht-presse#wann-duerfen-journalisten-andere-personen-filmen-und-fotografieren Atmega8 A. schrieb: > Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in > Ordnung, aber ich darf als Privatperson den öffentlichen Grund vor > meinem Grundstück nicht filmen. Nein dann ist das nicht in Ordnung was die Firma macht. Es sei denn es gibt irgendwelche Sonderfälle oder Bedingungen, die du hier großzügigerweise nicht nennst. Atmega8 A. schrieb: > Diese Privatsphären-Gesetze nehmen einem die Möglichkeit Schaden > abzuwenden oder wenigstens der Polizei mit den Aufnahmen zu helfen das > Verbrechen aufzuklären. Natürlich schränken alle Vorschriften Möglichkeiten ein.
Dipl Ing ( FH ) schrieb: > Stichwort Presserecht und Person des öffentlichen Lebens Der Typ war ja eben keine Person des öffentlichen Lebens, nur ein Typ der bei einer Demonstration mitgelaufen ist. > Atmega8 A. schrieb: >> Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in >> Ordnung, aber ich darf als Privatperson den öffentlichen Grund vor >> meinem Grundstück nicht filmen. > > Nein dann ist das nicht in Ordnung was die Firma macht. Es sei denn es > gibt irgendwelche Sonderfälle oder Bedingungen, die du hier > großzügigerweise nicht nennst. Man weiß ja nicht welche Gründe es da geben könnte, man läuft da nur lang und wird gefilmt. Woher sollte ich denn diese anderen Informationen bekommen? > Atmega8 A. schrieb: >> Diese Privatsphären-Gesetze nehmen einem die Möglichkeit Schaden >> abzuwenden oder wenigstens der Polizei mit den Aufnahmen zu helfen das >> Verbrechen aufzuklären. > > Natürlich schränken alle Vorschriften Möglichkeiten ein. Äh ... ja, das ist logisch. Es geht mir um die Sinnhaftigkeit der Einschränkungen. Es heißt ja auch dass man bei kleineren Diebstählen nicht berechtigt ist eine Kamera anzubringen, erst wenn es Diebstähle sind die "groß genug" sind. Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist? Darf man dann den Bereich der Straße überwachen? Bei einem mehrfach beschädigten Auto darf man das scheinbar. Wie lange darf man den Bereich dann überwachen? Es kann sein dass der Täter erst irgend wann nach zwei Jahren wieder mal vorbei kommt um den neuen Hund zu vergiften. Man weiß ja nicht wie diese Leute ticken.
Atmega8 A. schrieb: > Die Mitarbeiter des öffentlich rechtlichen Rundfunks nutzen scheinbar > andere Regeln. Wenn Du bei einer Demo mitläufst, musst Du wohl damit rechnen, dass Du ins Fernsehen kommst. Nein warte, Du willst ja Aufmerksamkeit, sonst würdest Du nicht demonstrieren. Atmega8 A. schrieb: > Wenn eine Firma die Straße vor ihrem Gebäude filmt, dann ist das in > Ordnung Nein, ist es nicht, wenn es eine öffentliche Straße ist, und ein Hinweis an den Datenschutzbeauftragten spätestens des zuständigen Bundeslandes dürfte für Abhilfe sorgen. Was anderes sind Kameras auf Betriebsgelände, und dazu zählen leider auch Bahnhöfe und Einkaufspassagen. Aber es muss darauf hingewiesen werden. Atmega8 A. schrieb: > Also wenn jemand deine Hauswand regelmäßig mit Graffiti beschmiert und > du dieses Zeug dann weg machen musst... Und Du glaubst einen Nazi mit Motorradhelm hält eine Kamera davon ab, seine Reviermarkierungen zu hinterlassen?
Atmega8 A. schrieb: > Dipl Ing ( FH ) schrieb: >> Stichwort Presserecht und Person des öffentlichen Lebens > Der Typ war ja eben keine Person des öffentlichen Lebens, nur ein Typ > der bei einer Demonstration mitgelaufen ist. Das ist in diesem Fall auch nicht notwendig. Meine Bemerkung zu "Person des öffentlichen Lebens" war nur ein Zusatz. Generell hat die Presse diesbezüglich mehr Rechte als beliebige Privatpersonen, was eigentlich jedem bekannt ist. Personen des öffentlichen Lebens dürfen im öffentlichen Raum auch von Privatpersonen fotografiert werden. Und Teilnehmer eines Umzuges oder solche die bei einer Demonstration auffällig sind müssen es wohl auch hinnehmen. Ich kenne den von dir genannten Fall nicht genau. Den von mir genannten Link habe ich in unter einer Minute Googlesuche gefunden. Anhand deiner Antwort gehe ich davon aus, dass du selbst das nicht gelesen hast und hier nur an Getrolle Interesse hast. Atmega8 A. schrieb: > Es heißt ja auch dass man bei kleineren Diebstählen nicht berechtigt ist > eine Kamera anzubringen, erst wenn es Diebstähle sind die "groß genug" > sind. > > Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist? > Darf man dann den Bereich der Straße überwachen? Bei einem mehrfach > beschädigten Auto darf man das scheinbar. > > Wie lange darf man den Bereich dann überwachen? Es kann sein dass der > Täter erst irgend wann nach zwei Jahren wieder mal vorbei kommt um den > neuen Hund zu vergiften. Man weiß ja nicht wie diese Leute ticken. Diese Rechtsberatung wird dir hier im Forum niemand leisten. Pauschale Antworten wird es hierzu nicht geben.
Atmega8 A. schrieb: > Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist? Diese Gesetze gelten nur für Menschen. Das heisst, das Hunde solche Kameras aufstellen dürfen, wenn sie sie selbst auswerten.
Harald W. schrieb: > Atmega8 A. schrieb: > >> Was ist mit dem Hund der durch vergiftete Wurst umgebracht worden ist? > > Diese Gesetze gelten nur für Menschen. Das heisst, das Hunde solche > Kameras aufstellen dürfen, wenn sie sie selbst auswerten. Warum denn nicht? Es gibt schließlich Hunde, die dazu durchaus in der Lage wären. Man denke nur an Dogbert, Wum oder den Hund aus "Family Guy"
Meine Meinung: Fotografieren und Filmen darf man auf öffentlichen Grund MOBIL alles und jeden, sofern das Fotografieren nicht durch Verbotsbeschilderung untersagt ist(Beispiel: Firmenanlagen o. Behörden usw.). Das Recht am eigenen Bild gebietet, dass man die Bilder nicht veröffentlichen darf, ohne die Zustimmung des Rechteinhabers. Bei unkenntlich gemachten Gesichtern ist die Weitergabe gemeinhin kein Problem. Auf fremden Grundstücken kann der Eigentümer das Fotografieren bedingt verbieten. Ansonsten kann ein Mieter z.B. Schäden im Haus fotografieren, z.B. bei Einzug, damit der Vermieter später nicht behauptet, man wäre der Schädiger. Das Hausrecht(Nutzungsrecht) hat ja dann ohnehin der Mieter. Kameras, die auf Privatgrundstücken permanent aufzeichnen, bedürfen der Beschilderung zur Vorwarnung. Der öffentliche Raum darf dabei nicht permanent gefilmt werden. Zum privaten Gebrauch ohne Veröffentlichung kann man alles ablichten was einem beliebt. Will man die Bilder rechtlich, z.B. in einem Prozess verwenden, wird das Gericht im Einzelfall entscheiden, ob es die Bilder als Beweis zulässt. Die Presse und Privatdetektive werden vermutlich Sonderprivilegien haben. Ich glaube kaum, dass hier jeder Passant im Bild seine Zustimmung gegeben hat.