Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?


von GS (chromosoma)


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Hallo.

Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit 
dem Auto pendeln.  Monatlich macht es ca. 250 Euro.

Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück?
Hier gibt es bestimmt Menschen die damit schon echte Erfahrungen gemacht 
haben.

von Marek N. (Gast)


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Du kannst pauschal 30 Cent pro km einfache Fahrt bei der Steuererklärung 
geltend machen.
Sollten sich die tatsächlichen Kosten höher belaufen (Wartung, Fähre, 
Maut etc.) kannst du diese Kosten mit Nachweis einbringen.
Jeder Steuerberater oder Programm wird dich auf diese Option hinweisen. 
Alles halb so wild.

von Denis (Gast)


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Geld zurück bekommen wäre schön.
Du kannst für den einfachen Weg die Kilometerpauschale ansetzen und 
diese am Ende des Jahres gegen die Einnahmen rechnen.

Aber frag einen Steuerberater, das ist Ihr Job...

von DümmerGehtImmer (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Absteuerung

Was soll das sein?

von joerjen (Gast)


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Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du 
kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen!

von Thorsten H. (teeage)


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The Cheese of truth sagt "Nej!" ;-)

Von dem Finanzamt bekommt man GRUNDSÄTZLICH kein Geld zurück sonder nur 
zuviel gezahlte Steuern...
Aber Du kannst gegebenenfalls Deine Steuerlast mindern.
Das soll heißen, daß Du unter bestimmten Voraussetzungen Dein zu 
versteuerndes Einkommen um den Betrag verringern kannst, und hierduch in 
Summe etwas weniger Steuern zahlst.
Solltest Du tatsächlich ein Finanzamt finden, welches Dir am Jahresende 
12x250€ cash auf Kralle zurückgibt, dann melde Dich bitte hier noch 
einmal. Darauf warten alle Berufspendler.... ;-)

von GS (chromosoma)


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joerjen schrieb:
> Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du
> kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen!

OK. Wenn ich das richtig verstanden habe, nehmen wir an ich bekomme 5000 
Brutto/Monat. Davon sind ca. 850 €
Lohnsteuer.


Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme 
zurück bekommen? Richtig?

von Kindergärtner (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit
> dem Auto pendeln.  Monatlich macht es ca. 250 Euro.
>
> Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück?

Was, bitteschön soll Absteuerung sein?!

Und rechnen mir mal 50km * 22 macht 1100 km, bei 6l Benzin auf 100 km 
und 1.50€ auf den Liter also 99€ und nicht 250€.

Steuerpauschale sind 30 cent auf 1 km einfach also Erlass der 
steuerschuld um 165€. So pi mal daumen sagt man 3€ Erlass steuer macht 
1€ mehr in der Tasche, also ca. 55€. Du musst also einen Kollegen 
mitnehmen und Benzinkosten teilen, damit du quasi umsonst aka auf Kosten 
der anderen Steuerzahler tanken kannst.

https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

von IchWeißVonNichts (Gast)


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Nicht den eigenen Spitzensteuersatz vergessen.
Bei uns liegt das Auto mit allen kosten etwa bei 36 Cent je km 
(Reperaturen Abschreibung, Wartung TÜV, Versicherung, ...).

Das heißt bei angenommen 15 km einfache Fahrt: 2*15*0,36€=10,80 € je 
Fahrt.
Von der Steuer zurück gibt es: 15*0,3€*0,35(Spitzensteuersatz)=1,575€

-> Frau arbeitet aktuell nicht und Kinder vorhanden, daher der niedrige 
Spitzensteuersatz.

Final lässt sich festhalten, dass Fahrrad kostet mich durch zusätzliche 
Nahrungsmittelaufnahme und seine kleinen Reperaturen schon so viel wie 
ich von der Steuer wiederbekomme.

Final muss ich noch sagen, Richtig so!

Beitrag #5953251 wurde von einem Moderator gelöscht.
von svensson (Gast)


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> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme
> zurück bekommen? Richtig?

Nein. Das zu versteuernde Einkommen sinkt um 250 auf 4750. Das bedeutet, 
selbst beim Spitzensteuersatz von 42% "erhält" man nur 105 Euro.

von Kindergärtner (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme
> zurück bekommen? Richtig?

Nein!

Begründung: wurde gelöscht

von Le X. (lex_91)


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Böser K. schrieb:
> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme
> zurück bekommen? Richtig?

Schwer zu sagen wieviel du genau zurückkriegst, aber 250€/Monat werdens 
nicht sein.

Wenn du 50km einfache Fahrt hast kannst du dein zu versteuerndes 
Einkommen um 0,30€ . 50 . 250 = 3750€ drücken. (Angenommen du arbeitest 
250 Tage im Jahr).
Das heißt aber nicht dass du 3750€ zurückkriegst sondern dass du 
besteuert wirst als hättest du anstatt 60000€ nur 56250€ verdient.

Wie sich das genau auf deine Rückerstattung auswirkt hängt noch an 
weiteren individuellen Faktoren.
Pi mal Daumen würd ich so mit 1000-1500€ rechnen.

: Bearbeitet durch User
von GS (chromosoma)


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Ok Leute, Danke.
Ich habe es verstanden.

PS.

Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag

von Le X. (lex_91)


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Böser K. schrieb:
> Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag

Du darfst nur die einfache Strecke angeben.

von Kindergärtner (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag

Dann schreibt man richtig:
... werde ca. 50 km hin und 50 km zurück ... pendeln.

Die entfernungspauschale wird auf die einfache Entfernung angesetzt. Zur 
ermittlung der entfernung nimmt das Finanzamt die Strassenverbindung an.
Wenn du also statt mit dem Auto 50km Kurven gurkst Dich direkt mit dem 
Heli 25 km transportiern lässt, werden trotzdem 50 km angesetzt. Ebenso 
wenn du 75 km ÖPNV unterwegs wärest.

https://www.steuern.de/entfernungspauschale.html

von Danilo (Gast)


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Kindergärtner schrieb:
> Böser K. schrieb:
>> Die angegebene 50km sind in eine Richtung, also 100 km pro Tag
>
> Dann schreibt man richtig:
> ... werde ca. 50 km hin und 50 km zurück ... pendeln.
>
> Die entfernungspauschale wird auf die einfache Entfernung angesetzt. Zur
> ermittlung der entfernung nimmt das Finanzamt die Strassenverbindung an.
> Wenn du also statt mit dem Auto 50km Kurven gurkst Dich direkt mit dem
> Heli 25 km transportiern lässt, werden trotzdem 50 km angesetzt. Ebenso
> wenn du 75 km ÖPNV unterwegs wärest.
>
> https://www.steuern.de/entfernungspauschale.html

Radio Eriw** sagt. Im Prinzip stimmt es.

Es kommt aber auch darauf an, was als erste Tätigkeitsstätte gilt.
Für Projekteinsätze können ggf. Fahrtkosten wie bei einer Dienstreise 
angesetzt werden.

Aber traurig ist sowieso, dass man nur max. sein Spritgeld zurückbekommt 
(beim Gasauto kann es klappen). Der Verschleiß ist wieder privat zu 
bezahlen.
Wann ist denn die Kilometerpauschale das letzte Mal erhöht worden? 1998 
noch unterm Kohl???

Beitrag #5953275 wurde von einem Moderator gelöscht.
von MeierKurt (Gast)


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Böser K. schrieb:
> joerjen schrieb:
>> Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du
>> kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen!
>
> OK. Wenn ich das richtig verstanden habe, nehmen wir an ich bekomme 5000
> Brutto/Monat. Davon sind ca. 850 €
> Lohnsteuer.
>
>
> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme
> zurück bekommen? Richtig?

Nein. Natürlich nicht. Alles was "von der Steuer abgesetzt" werden kann, 
vermindert dein zu versteuerndes Einkommen, du zahlst dann also weniger 
Steuern - und genau die Differenz bekommst du heraus.
Bei deinen Zahlen hättest du eine Steuerquote von 17%. Pro km einfache 
Strecke (also nix hin+her) kannst du 0,30€ steuerlich absetzen, also 
geltend machen.
Bei 50km Entfernung wären das 15€ pro Arbeitstag. Davon bekommst du 17% 
zurück - also 2,55€ pro Arbeitstag (das ist jetzt ne 
Überschlagsrechnung).
Pro Arbeitstag deshalb, weil du in deiner Steuererklärung natürlich 
nicht nur die einfache Entfernung, sondern auch die Anzahl der 
Arbeitstage (also richtige Arbeitstage, Urlaub und Krankheit zählen 
nicht dazu) angeben musst.
Bei der Entfernungsangabe prüft das FA ggf. auf Plausibilität.
Der Vollständigkeit halber: Die Entfernung kann nicht unendlich groß 
werden und andererseits bekommst du nichts wieder, wenn du in Summe 
übers Jahr unter dem Pauschbetrag kommst (ca. vierfuffzig, pro Tag, bzw. 
15km Entfernung, wenn man mal 220 Arbeitstage ansetzt).
Zahlenangaben aus dem Gedächtnis (daher ohne Gewähr).
Ich mach meine Steuererklärung mit Elster, dort drin kann man 
verschiedene Fälle durchspielen, ausserdem gibts etliches an 
Hilfestellung.

btw: Sag bloß, das ist dir alles neu? Warum weiß man sowas nicht? Man 
muss doch fit sein in Gelddingen? Man muss doch wenigstens eine kleine 
Ahnung davon haben wie Steuern funktionieren...
Noch nie war es so einfach wie heute, sich im Netz zu informieren. Warum 
tut man das nicht? Was ist daran so kompliziert?
btw2: Mir müsste ein Fuss fehlen, jeden Tag 100km im Auto zubringen zu 
müssen.
Mann! Das ist deine Lebenszeit - und Lebenszeit ist eines der wenigen 
unersetzbaren dinge. Wenn weg dann weg. Es ist ein jugendlicher 
Trugschluß, dass man unendlich viel Zeit hat und dass das Leben 
unendlich währt.
Aber jeder wie er mag.

von MeierKurt (Gast)


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Danilo schrieb:

> Wann ist denn die Kilometerpauschale das letzte Mal erhöht worden? 1998
> noch unterm Kohl???

https://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale#Entwicklung_der_Pauschale

von yfasfaasdg (Gast)


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Danilo schrieb:
> Aber traurig ist sowieso, dass man nur max. sein Spritgeld zurückbekommt
> (beim Gasauto kann es klappen). Der Verschleiß ist wieder privat zu
> bezahlen.

Das wäre ja auch noch schöner, wenn diese blödsinnige Kutscherei noch 
stärker subventioniert würde.

yfasfaasdg

von MeierKurt (Gast)


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Le X. schrieb:
>
> Wenn du 50km einfache Fahrt hast kannst du dein zu versteuerndes
> Einkommen um 0,30€ . 50 . 250 = 3750€ drücken. (Angenommen du arbeitest
> 250 Tage im Jahr).

Er wird kaum 250 Tage im Jahr arbeiten. Da geht der Urlaub und 
Kankheitstage ab - und natürlich zählen nur die Tage, an denen er 
wirklich fährt, also dann auch noch abzgl. Homeoffice-Tage.

Man weckt schlafende Hunde beim FA, wenn man in seiner Steuererklärung 
bei der Anzahl der Arbeitstage allzu großzügig rechnet. Und das muss ja 
nicht sein.

von IchWeißVonNichts (Gast)


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Rechnen wir mal mit 40 Cent, einem Steuersatz von 42% und 230 
Arbeitstagen ... -> jeder zusätzliche km (einfache) Arbeitsweg kostet 
dann im Jahr gerundet 155,- €.

-> Eine Gehaltserhöhung von 5000,- € Jahresbrutto durch Jobwechsel 
würden bei zusätzlichen 32 km Wegstrecke quasi komplett weggefressen.

Deshalb wechsel ich im Januar den Job!
8 km weniger, 35h statt 40h und etwas mehr als 1000,- € Brutto weniger 
-> Ich habe am Ende genau das gleiche Geld in der Tasche bei 12,5% 
weniger Arbeitszeit :D

von MeierKurt (Gast)


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svensson schrieb:
>> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme
>> zurück bekommen? Richtig?
>
> Nein. Das zu versteuernde Einkommen sinkt um 250 auf 4750. Das bedeutet,
> selbst beim Spitzensteuersatz von 42% "erhält" man nur 105 Euro.

Seit wann sind denn die Spritkosten für den Arbeitsweg eines abhängig 
Beschäftigten absetzbar? So ein Quatsch.

von Kindergärtner (Gast)


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MeierKurt schrieb:
> Seit wann sind denn die Spritkosten für den Arbeitsweg eines abhängig
> Beschäftigten absetzbar? So ein Quatsch.

Selig sind die geistig Armen, den ihrer ist das Himmelreich .. Mt5,3

von MeierKurt (Gast)


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Kindergärtner schrieb:
> Böser K. schrieb:
>> Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit
>> dem Auto pendeln.  Monatlich macht es ca. 250 Euro.
>>
>> Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück?
>
> Was, bitteschön soll Absteuerung sein?!
>
> Und rechnen mir mal 50km * 22 macht 1100 km, bei 6l Benzin auf 100 km
> und 1.50€ auf den Liter also 99€ und nicht 250€.
>
> Steuerpauschale sind 30 cent auf 1 km einfach also Erlass der
> steuerschuld um 165€. So pi mal daumen sagt man 3€ Erlass steuer macht

Das ist doch Unsinn. Erstmal ist "Steuerschuld" die Steuer, die zu 
zahlen ist. Die Höhe der Steuer (oder Steuerschuld) berechnet sich aus 
dem zu versteuernden Einkommen. Von der zu zahlenden Steuer wird NIEMALS 
etwas abgezogen, sondern immer von den zu versteuernden Einkommen.
Das ist doch nicht wirklich schwer - und war schon immer so.

Also: geringeres zu versteuerndes Einkommen heißt, du musst auch weniger 
Steuern dafür zahlen.
Da du aber bereits (via Lohnsteuerabzug) für den vollen Betrag des zu 
versteuernden Einkommens im Jahresverlauf Steuern entrichtet hast, 
bekommst du die zu viel gezahlten Steueren erstattet. Natürlich nur, 
wenn du eine Steuererklärung abgegeben hast.

von MaWin (Gast)


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Böser K. schrieb:

> Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit
> dem Auto pendeln.  Monatlich macht es ca. 250 Euro.
> Kriege ich das Geld am Ende des Jahren mit der Absteuerung zurück?

Nein, natürlich nicht.

Erstens gibt es keine Absteuerung (ausser vielleicht in Österreich, von 
dem du aber NATRLICH nichts schreibst), zweitens wird sich der Staat 
hüten dir irgendwelches Geld zu zahlen - der will nur Geld, 
Benzinsteuern.

Das einzige, was die Einkommensteuererklörung bringt, ist daß du die 250 
EUR die du von deinem Arbeitgeber erhältst aber direkt wieder ausgeben 
musst um überhaupt zum viel zu weit entfernten Arbeitsplatz (wie wäre 
home office?) zu kommen, wenistens nicht noch mit deinen (wasauchimmer, 
sagen wir 30%) EKSt besteuert wird.

Sonst müsste dir dein Arbeitgeber nämlich 375 EUR zahlen damit du für 
250 EUR zu ihm fahren kannst.

Mein Tip: Verlange mindestens 1000 EUR mehr, denn ein Auto kostet nicht 
nur Benzin, es wird vor allem teuer wenn es kaputt geht.

von MeierKurt (Gast)


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joerjen schrieb:
> Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du
> kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen!

Niemanden ist mit solchen Unsinn geholfen.
"Ausgaben gegen gezahlte Steuern setzen" - was ist das denn für 
blödsinniger Kauderwelsch.
Kann man nicht einfach mal die Finger still halten, wenn nur eine ganz 
vage Ahnung von der Materie hat?
Kann man sich nicht vorher wenigstens ein bisschen belesen, wenn man den 
Zwang zum Posten nicht wirderstehen kann?

von MeierKurt (Gast)


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MaWin schrieb:

> dem du aber NATRLICH nichts schreibst), zweitens wird sich der Staat
> hüten dir irgendwelches Geld zu zahlen - der will nur Geld,
> Benzinsteuern.
>
Warum nicht den korrekten Begriff Mineralölsteuern verwenden? Außerdem 
fällt noch Mehrwertsteuer an.
>
> Sonst müsste dir dein Arbeitgeber nämlich 375 EUR zahlen damit du für
> 250 EUR zu ihm fahren kannst.
>
Auf welcher Grundlage? Wieso muß der AG Werbungskosten (darunter fallen 
Wegekosten) des AN übernehmen müssen?
Es ist eine rein private Angelegenheit des AN, wie er zu dem im 
Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort kommt. Der deutsche Gesetzgeber 
hat mit der km-Pauschale halt nur ein kleines Einsehen, was aber nicht 
weit genug reicht, die gezahlten Mineralölsteuern wieder heraus zu 
bekommen.

> Mein Tip: Verlange mindestens 1000 EUR mehr, denn ein Auto kostet nicht
> nur Benzin, es wird vor allem teuer wenn es kaputt geht.

Nimm gleich einen Firmenwagen. Aber Vorsicht, persönlicher Firmenwagen 
mit privater Nutzung muss natürlich versteuert werden (geldwerter 
Vorteil).
Mein Tipp: Versuche den Arbeitsweg zu verkürzen. Mit 50km biste zwei 
Stunden am Tag unterwegs. Das sind ca. 460h im Jahr -  2,7 Wochen 
Lebenszeit.

von Oli (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Heißt das, ich werde meine 250 € Spritkosten pro Monat ohne Probleme
> zurück bekommen? Richtig?

Google kaputt?

https://www.arbeitsrechte.de/fahrtkostenerstattung-arbeitnehmer/

Mehr, als 30 Cent gibt es nur bei Bahnfahrten, egal wir teuer es 
wirklich war. Man kann nicht wie oben behauptet, auch mehr 
zurückholen, wenn das Auto mehr gekostet hat, weil es eine 
ENTFERNUNGSPAUSCHALE ist.

Du darst also auch Fliegen oder mit dem Rad fahren.

Regelmäßig hat mein FA 225 Tage akzeptiert.  Ich war aber nie über dem 
Höchstsatz von 4k im Jahr.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Je nachdem ist die guenstigste Loesung : Denn guenstigsten Wagen kaufen 
und vor dem Haus kostenfrei stehenlassen. Und mit dem Bus zur Arbeit 
gehen. Du musst allerdings gegenueber dem Steueramt begruenden koennen, 
weshalb du mit dem Auto gehen musst. zB Arbeitszeiten ausserhalb des 
oeffentlichen Verkehr. zBbis nach Mitternacht. Falls das nicht klappt 
wird nur der Bus pauschal verguetet. Bei uns muss das Auto mehr als 2 
Stunden Fahrzeit schneller sein, wie der oeffentliche Verkehr.

von Maxe (Gast)


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MeierKurt schrieb:
> Warum nicht den korrekten Begriff Mineralölsteuern verwenden?
Die Dinger heißen seit 2006 "Energiesteuer".

https://de.wikipedia.org/wiki/Energiesteuergesetz_(Deutschland)

von Oliver S. (oliverso)


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Böser K. schrieb:
> Absteuerung

Um die nicht ganz unwesentliche Frage zu wiederholen: welches Land?
In D gibt es "Absteuer zum Ende des Jahres" nicht.

Wenns trotzdem D ist, dann wirst du durch den im Folgejahr erfolgenden 
Steuerjahresausgleich irgendwas zwischen gar nichts (wenn du gar keine 
Steuer zahlst) und ca. 1500.- Euro (30 cent je Entfernungskilometer/ 
Tag, zusätzliche höhere Werbunsgkosten als die Pauschale, bei maximalem 
Grenzsteuersatz von 42%) zurückbekommen.

Your milage may vary...

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Oli (Gast)


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Bonzo N. schrieb:
> Je nachdem ist die guenstigste Loesung : Denn guenstigsten Wagen kaufen
> und vor dem Haus kostenfrei stehenlassen. Und mit dem Bus zur Arbeit
> gehen. Du musst allerdings gegenueber dem Steueramt begruenden koennen,
> weshalb du mit dem Auto gehen musst. zB Arbeitszeiten ausserhalb des
> oeffentlichen Verkehr. zBbis nach Mitternacht. Falls das nicht klappt
> wird nur der Bus pauschal verguetet. Bei uns muss das Auto mehr als 2
> Stunden Fahrzeit schneller sein, wie der oeffentliche Verkehr.

Was soll das denn???

Wir haben Entfernungspauschale. Egal ob Bus oder Bahn. Wenn man die in 
Anspruch nimmt, ist fertig.

Kann sein, dass man die Bahn in Abzug bringen kann und sollte, wenn das 
teuer ist und es nicht anders geht. Dann wird man aber eher die Bahn 
oder den Bus begründen müssen.

Flugreisen kann man z.B. nicht begründen, es sei denn Inseln oder 
Ausland, wenn man dort keine Zweitwohnung hat. In der Regel macht aber 
auch das keinen Sinn, weil die 30 Cent lukrativer sind.

Ich hatte mal ein Dienstverhältnis im Ausland: Mehrere Monate lang immer 
30 Cent für die wöchentliche Anfahrt und Rückfahrt gerechnet (650km x 2 
x 0,30) = 400,- die Woche. Der Flug war da mit drin, da billiger.

von MeierKurt (Gast)


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Maxe schrieb:
> MeierKurt schrieb:
>> Warum nicht den korrekten Begriff Mineralölsteuern verwenden?
> Die Dinger heißen seit 2006 "Energiesteuer".
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Energiesteuergesetz_(Deutschland)

Aber erst seit 2006. Also praktisch gestern.
Oha, guck an: so schnell vergeht die Zeit.
Danke für den Hinweis.
"Energiesteuer" klingt doof (ok, der Name sieht wieder aus wie so eine 
meinungsmanipulierende Framingkiste aus Politik und Gesellschaft), 
vielleicht war das der Grund, dass ich den Begriff bisher ausgeblendet 
und nicht ernst genaommen habe.

von Ich schon wieder (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück
> mit dem Auto pendeln.  Monatlich macht es ca. 250 Euro.

50km einfache Strecke macht ca 220x 50km =11000km einfache Strecke zur 
Arbeit/Jahr

Du kannst bei einem Job (keien Zeitarbeit) um 3.300€ dein zu 
versteuerndes Einkommen reduzieren.

Was das bringt - siehe Brutto netto Rechner.

von Dr.Who (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Absteuerung

Wird wohl eher als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet.

von Ingenieur (Gast)


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Böser K. schrieb:
> Ich werde bald die Firma wechseln und werde ca. 50 km hin und zurück mit
> dem Auto pendeln

Normalerweise ziehen Leute um, damit sie weniger pendeln müssen und 
nicht mehr. Du solltest also schon gewichtige Gründe haben, und dir 
sicher sein, dass es das wert ist!

Sofern es nur ein paar Kröten mehr sind im Bruttojahresgehalt, dann 
überlege dir das noch mal genau, die Rechnung kann nämlich am Ende nach 
hinten los gehen. Also gehe in dich und denk nochmal nach; für mich 
persönlich hören sich 50 km einfache Strecke schon recht grenzwertig an, 
wobei es da natürlich auch noch auf das Streckenprofil und die benötigte 
Fahrzeit zu den verkehrstechnischen Stoßzeiten ankommt.

von MaWin (Gast)


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Marek N. schrieb:
> geltend machen

Was ja nicht heisst, dass man 30ct zurück bekommt, auch für ihn hier:

Oli schrieb:
> Mehr, als 30 Cent gibt es nur bei Bahnfahrten, egal wir teuer es
> wirklich war. Man kann nicht wie oben behauptet, auch mehr zurückholen

Es werden nur auf die 30ct keine Steuern verlangt....

Verdienen musst du das Geld schon selber.

von Ratzinger (Gast)


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Dr.Who schrieb:
> Böser K. schrieb:
> Absteuerung
>
> Wird wohl eher als Lohnsteuerjahresausgleich bezeichnet.

Ne das ist so ein Kirchending aus Bayern. Hat 2016 den Zehnt abgelöst da 
dieser nicht mehr zeitgemäß war. Der Süden ist da noch etwas speziell.

Beitrag #5954423 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ingenieur (Gast)


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Schüler schrieb im Beitrag #5954423:
> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des
> Girokontos Steuern zahlen?
> Wie heißt diese Steuer? Hat die Bank das direkt ans Finanzamt überwiesen
> als Quellensteuer?

Du meinst die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer. Ja, die wird 
auch auf Zinsen fällig, sofern du bei deiner Bank keinen 
Freistellungsauftrag hinterlegt hast. Dir allein steht nämlich ein 
Freibetrag von 801 € an Kapitalerträgen pro Jahr zu. Wenn du darunter 
bleibst, musst du keine Steuer auf Kapitalerträge zahlen.

von Ingenieur (Gast)


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Ingenieur schrieb:
> Du meinst die Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer.

Ach ja, der Solidaritätszuschlag wird aktuell auch noch fällig, sowie 
ggf. Kirchensteuer.

von Arno (Gast)


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Schüler schrieb im Beitrag #5954423:
> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des
> Girokontos Steuern zahlen?

Ja. Seit 2009 als Kapitalertragssteuer, davor mit dem persönlichen 
Steuersatz.

> Wie heißt diese Steuer? Hat die Bank das direkt ans Finanzamt überwiesen
> als Quellensteuer?

Seit 2009 bei deutschen Banken im Normalfall ja, ausländische Banken 
evtl. nicht. Vor 2009 haben deutsche Banken laut meiner google-Suche 
meist 30% an das Finanzamt abgeführt, "der Rest" kam mit der 
Einkommenssteuererklärung.

MfG, Arno

von Niemand (Gast)


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MeierKurt schrieb:
> Seit wann sind denn die Spritkosten für den Arbeitsweg eines abhängig
> Beschäftigten absetzbar? So ein Quatsch.

Nicht nur die Sprit-Kosten, sondern alle Kosten die bedingt durch die 
Sklaven-Tätigkeit anfallen .. wissen nur die Wenigsten, funktioniert 
ähnlich wie bei gewerblichen UN, und macht noch mehr Arbeit mit 
Nachweisführung ...

von Oliver S. (oliverso)


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Niemand schrieb:
> Nicht nur die Sprit-Kosten,

Für den Weg zur regelmässigen Arbeitsstätte nicht.

Schüler schrieb im Beitrag #5954423:
> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des
> Girokontos Steuern zahlen?

Das musste man, und muß man noch immer.

Oliver

von Udo S. (urschmitt)


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Oliver S. schrieb:
> Schüler schrieb:
>> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des
>> Girokontos Steuern zahlen?
>
> Das musste man, und muß man noch immer.

Wie ist das dann bei negativ Zinsen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Udo S. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Schüler schrieb:
>>> Musste man früher als es noch Zinsen gab, auch auf die Zinsen des
>>> Girokontos Steuern zahlen?
>>
>> Das musste man, und muß man noch immer.
>
> Wie ist das dann bei negativ Zinsen?

Erstattet das FA natürlich zurück. Genau so wie bei negativen Gewinnen 
;-) Ist doch wohl klar.
Stell dir vor das FA würde Steuern auf Gewinne abgreifen und dir dann 
bei Verlusten nichts erstatten. Wär ja unverschämt oder?

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Pech gehabt.

Oliver

von Ingenieur (Gast)


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Wenn ich viel Einkommensteuer zahle, dann habe ich auch hohe Einnahmen, 
also bleibt für mich netto auch noch viel übrig (auf jeden Fall mehr als 
wenn ich weniger zahle). So gesehen zahle ich gerne viel 
Einkommensteuer. :-)

von Oli (Gast)


Angehängte Dateien:

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Niemand schrieb:
> Nicht nur die Sprit-Kosten, sondern alle Kosten die bedingt durch die
> Sklaven-Tätigkeit anfallen .. wissen nur die Wenigsten, funktioniert
> ähnlich wie bei gewerblichen UN, und macht noch mehr Arbeit mit
> Nachweisführung ...

Wo hast du denn das her?

Nur Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit können als "Aussergewöhnliche" 
abgesetzt werden und auch da meckert das FA.

>Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?
Im Prinzip ja, weil die Benzinkosten erheblich geringer sind, als die 30 
Cent.

Die eigentliche Frage aber wäre:

"Werden bei der Absteuerung alle Kosten erstattet?"

und diese Antwort lautet meistens Nein, denn die "Erstattung" beläuft 
sich ja maximal auf knapp die Hälfte der 30 Cent und da ist wenig Raum.

Nur bei sehr billigen Autos unter 20.000 und mindestens 10km 
Fahrleistung privat lohnt ein Auto man kriegt von der Steuer wenigstens 
die Hälfte zurück.

Anbei eine Kalkulation für ein billiges und teures Auto mit 
entspreuchenden Folgekosten bei nur 5000km Privater Nutzung, einmal 
kurzer Berufsweg mit 5000km und einmal langer mit 15000km.

von svensson (Gast)


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Wenn ich 50% und 75% Anteile zusammenzähle, dann kommt aber mehr als 
100% heraus. Könnte sein, daß das FA sich da aber kaputt lacht...

von Oli (Gast)


Angehängte Dateien:

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Ingenieur schrieb:
> Wenn ich viel Einkommensteuer zahle, dann habe ich auch hohe Einnahmen,

oder du hast studiert und dein Einkommen konzentriert sich auch weniger 
Jahre, was dann schlimm ist, wenn du mit 50 nicht mehr gefragt bist und 
beim Amt landest.

Ein Bekannter war IT-Ingenieur, hat bis Mitte 50 gearbeitet, zum Schluss 
130.000 Euro jährlich bekommen, astronomische Steuern, dann mehrere 
Jahre arbeitslos, später beim Zeitarbeiter etwas gejobbt und dann mit 63 
in die Rente.

Der hat im Vergleich fast 40% mehr an Steuern gezahlt, wie jemand, der 
dasselbe ohne Studium über 45 Jahre eingenommen hat.

Schon, wenn du als Studierter normal arbeitest und mit 27 in den Job 
gekommen bist, rennst du bis mindestens 40 einem normalen Lehrling 
hinterher.

Auch gut verdienende Ingenieure laufen ihren nichtstudierten 
Technikerkollegen bis zum Alter von 45 Jahren und darüber hinaus 
hinterher.

Das hat sehr viel mit der Steuerprogression zu tun.

von Oli (Gast)


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svensson schrieb:
> Wenn ich 50% und 75% Anteile zusammenzähle,

Da lacht eher dein Mathelehrer, weil das zwei unterschiedliche 
Rechnungen sind:

1: private km + berufliche = 5000 +  5000 -> 50% Rechnung
2: private km + berufliche = 5000 + 15000 -> 75% Rechnung

von Ingenieur (Gast)


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Oli schrieb:
> oder du hast studiert und dein Einkommen konzentriert sich auch weniger
> Jahre, was dann schlimm ist, wenn du mit 50 nicht mehr gefragt bist und
> beim Amt landest.

Bis dahin sollte man eh seine Schäfchen im Trockenen haben, bis Mitte 50 
ist das als Gutverdiener auch realistisch.

Oli schrieb:
> Schon, wenn du als Studierter normal arbeitest und mit 27 in den Job
> gekommen bist, rennst du bis mindestens 40 einem normalen Lehrling
> hinterher.

Deiner Milchmädchenrechnung nach, aber das ist ja auch klar, wenn man 
lächerliche 36k zum Berufseinstieg mit 27 Jahren annimmt und so weiter.

von Cyblord -. (cyblord)


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Oli schrieb:
> Auch gut verdienende Ingenieure laufen ihren nichtstudierten
> Technikerkollegen bis zum Alter von 45 Jahren und darüber hinaus
> hinterher.

Nur was die gesetzliche Rente anbelangt. Und auch dort nur vielleicht.

Aber der Ing hat viel mehr Möglichkeiten selbst noch vorzusorgen.

von svensson (Gast)


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Oli schrieb:
> 1: private km + berufliche = 5000 +  5000 -> 50% Rechnung
> 2: private km + berufliche = 5000 + 15000 -> 75% Rechnung

Dann baue Deine Rechnung doch so auf, daß sie sofort verständlich ist. 
;-)

Der Mathelehrer sagt: Was ich nicht sofort nachvollziehen kann, wird als 
falsch gewertet...

von joerjen (Gast)


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MeierKurt schrieb:
> joerjen schrieb:
>> Du kannst diese Ausgaben gegen Deine gezahlten Steuern setzen, aber du
>> kannst max. deine gezahlten Steuern wieder heraus bekommen!
>
> Niemanden ist mit solchen Unsinn geholfen.
> "Ausgaben gegen gezahlte Steuern setzen" - was ist das denn für
> blödsinniger Kauderwelsch.
> Kann man nicht einfach mal die Finger still halten, wenn nur eine ganz
> vage Ahnung von der Materie hat?
> Kann man sich nicht vorher wenigstens ein bisschen belesen, wenn man den
> Zwang zum Posten nicht wirderstehen kann?

...Du hast natürlich recht. Es war evtl. doof formuliert...!

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Böser K. schrieb:
> und werde ca. 50 km hin und zurück mit
> dem Auto pendeln.  Monatlich macht es ca. 250 Euro.

mal gerechnet:

250 EUR pro Monat an Kraftstoff. bei derzeit ca. 1.40 EUR pro Liter 
Super-Benzin kann man sich also 180 Liter kaufen von 250 EUR. bei einem 
Verbrauch von 6 Liter/100 Km käme man also 3000 Km im Monat weit.

bei großzügig 240 Arbeitstagen im Jahr (oder 20 Arbeitstagen im Monat) 
komme ich auf eine monatliche Strecke von (50+50=100)* 20 = 2000 Km 
Strecke, die jeden Monat gefahren wird. Bei einem 6-Liter-Auto bräuchte 
man also 120 Liter Benzin pro Monat.

Nun passen 3000 Km gegenüber 2000 Km nicht zusammen.


--> Damit die Rechnung "aufgeht, müsste folgendes gelten:

a) entweder man fährt die 100 Km pro Tag, aber das Auto schluckt 9 Liter 
anstelle von 6 Liter (dann sollte man über einen Fahrzeugwechsel 
nachdenken)
b) oder man fährt die 100 Km pro Tag, und das Auto schluckt 6 Liter, 
aber der notwendige Kraftstoff kostet ca. 2,08 Eur pro Liter (dann 
sollte man die Tankstelle wechseln)
c) oder man braucht nur 6 l, und der l kostet nur 1,40 EUR. Dann fährt 
man aber 75 Km pro Strecke bzw. 150 Km hin und zurück. (dann sollte man 
über einen Stellenwechsel nachdenken)

: Bearbeitet durch User
von Ingenieur (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> a) entweder schluckt das Auto 9 Liter anstelle von 6 Liter (dann sollte
> man über einen Fahrzeugwechsel nachdenken)
> b) oder das Auto schluckt 6 Liter, aber der notwendige Kraftstoff kostet
> ca. 2,08 Eur pro Liter (dann sollte man die Tankstelle wechseln)
> c) Man braucht nur 6 l, und der l kostet nur 1,40 EUR. Dann fährt man
> aber 75 Km pro Strecke bzw. 150 Km hin und zurück. (dann sollte man über
> einen Stellenwechsel nachdenken)

Ich tippe auf a) bedingt durch viel Motorleistung bei hohem Gewicht.

von Udo S. (urschmitt)


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Wegstaben V. schrieb:
> bei einem
> Verbrauch von 6 Liter/100 Km

Mit einem Diesel ja, mit einem Benziner max. bis zur Polo Klasse oder 
einem Hybrid, ausser du hast 90% Landstraße, dann schaffst du das auch 
mit Golf oder A4.

von Oli (Gast)


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Ingenieur schrieb:
> Ich tippe auf a) bedingt durch viel Motorleistung bei hohem Gewicht.
oder viel Stadtverkehr. Mein alter (Baujahr 2013!) mit Normalbenzin 
hatte 1,8T und verbrutzelte >9/l bei der Fahrt jeden Morgen durch die 
Stadt (nachgerechnet), bei 6l im Durchschnitt auf der Autobahn. Leider 
habe ich 60& Stadtfahrten.

Meine neuer, ein Toyota-Hybrid, braucht nur 4,3l bei den Stadtfahrten 
(durch Tanken ermittelt) und 5,5l bei der Autobahn, obwohl etwas 
schwerer.


svensson schrieb:
> Dann baue Deine Rechnung doch so auf, daß sie sofort verständlich ist.
> ;-)
Mein erklärender Text war eindeutig und wies auf die 4 parallelen 
Rechnungen hin.

Cyblord -. schrieb:
> Nur was die gesetzliche Rente anbelangt. Und auch dort nur vielleicht.
Die Rente ist nicht berücksichtigt, weil sie letztlich auch durch das 
Brutto oder eigenen Invest verdient werden muss. Sie ginge / geht also 
komplett vom Verdienten ab.

Es ging mir allein um den Effekt der erhöhten Steuer, wenn man Geld in 
kürzeren Zeiträumen verdient. Man muss dazu mehr Brutto haben oder 
länger arbeiten, um Dasselbe über zu haben, bei Null mehr Leistung vom 
Staat. Für die Rente, die man investiert, bekommt man ja auch mehr.

Anders sieht es aus bei der Krankenkasse: Wenn man in einem bestimmten 
Fester mehr verdient, weil man konzentrierter Geld verdient, zahlt man 
auch mehr Beiträge, bei gleicher Leistung.

Ärgerlich ist das ALG: Man bekommt zwar mehr ALG, wenn man mehr Brutto 
hat, aber das ist auch ein Maxmimum limitiert und dies auch dann, wenn 
man nur kurz drüber liegt und damit genau so viel eingezahlt hat, wie 
einer, der weit drüber liegt (Deckelgrenze).

von Oli (Gast)


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Oli schrieb:
> Deckelgrenze

Bemessungsgrenze / Deckelsumme war gemeint.

MaWin schrieb:
> Es werden nur auf die 30ct keine Steuern verlangt....
> Verdienen musst du das Geld schon selber.

Oh Mann! Die 30 Cent wirken steuermindernd, daher bekommt man Steuern 
"zurück". Ist das so schwer?

von svensson (Gast)


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Okay, trotzdem hätte die Tabelle vielleicht etwas besser aufgebaut sein 
können.

Über die Zahlen kann man natürlich streiten, z.B. wieviele Ings mit 59 
tatsächlich 93k/a verdienen.

Nicht berücksichtigt hast Du hingegen noch den Zinseszinseffekt, denn 
der Nichtstudierte kann evtl. einen Teil der 150.000 Mehreinnahmen 
bereits anlegen (in welcher Form auch immer) und früher(TM) gab es sogar 
einmal Zinsen für Anlagen.

von svensson (Gast)


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Bereits mit 27 Jahren anlegen meinte ich. Die erbringen dann immerhin 
noch 22 Jahre evtl. Zinsen.

PS: Intern berechnen wir bereits 60 ct/km Fahrtkosten und selbst die 
sind noch nicht einmal kostendeckend, je nachdem wie man es berechnet. 
;-))

von MaWin (Gast)


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Oli schrieb:
> MaWin schrieb:
>> Es werden nur auf die 30ct keine Steuern verlangt....
>> Verdienen musst du das Geld schon selber.
>
> Oh Mann! Die 30 Cent wirken steuermindernd, daher bekommt man Steuern
> "zurück". Ist das so schwer?

Oh Mann, bist du wirklich noch Schüler und hast niemals eine 
EKSt-Erklärung mit Pendlerfahrtkosten erstellt ?

Oder nie nachgerechnet was dir das Finanzamt am Ende des Jahres als 
zuviel bezahlte Steuern zurückerstattet ?

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


Angehängte Dateien:

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Es gibt durchaus die Möglichkeit, mehr als nur die "einfache 
Fahrtkostenpauschale" geltend zu machen.

Wenn der Arbeitgeber eine passende Arbeitgeber-Bescheinigung beibringt, 
dass die gegebene Situation zutrifft, und wenn der FA-Sachbearbeiter das 
alles akzeptiert, wird jeder Arbeitstag FÜR DASS GESAMTE JAHR als 
Dienstreise akzeptiert. Im besten Falle also z.B:

240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km   Fehrtkosten
240 Tage x 12 EUR                    Verpflegungspauschale

: Bearbeitet durch User
von Msd (Gast)


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Niemand schrieb:
> Nicht nur die Sprit-Kosten, sondern alle Kosten die bedingt durch die
> Sklaven-Tätigkeit anfallen .. wissen nur die Wenigsten, funktioniert
> ähnlich wie bei gewerblichen UN, und macht noch mehr Arbeit mit
> Nachweisführung ...

Die Sprit-Kosten sind mit der Kilometerpauschale abgegolten. Du erzählst 
hier also blödsinn.

von R. M. (rmax)


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MeierKurt schrieb:

> Von der zu zahlenden Steuer wird NIEMALS etwas abgezogen,
> sondern immer von den zu versteuernden Einkommen.

Das war früher mal so, seit mehr als 10 Jahren gibt es aber sehr wohl 
auch Abzüge direkt von der Steurschuld:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung
https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Handwerkerleistung

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum 
ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe:
Beitrag "Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?"

Anscheinend hat der Negativ-Bewerter die Bedeutung des Beitrages nicht 
richtig erkannt.

Immerhin geht es um 3600 versus 10080 Euronen. Anstelle von
  240 Tage x 50 km x 0,30 EUR/km

gelten dann nämlich
  240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km
  240 Tage x 12 EUR

--

sind bei 40% Spitzensteuersatz locker mal +3900 EUR mehr für die 
persönliche Hosentasche. Btdt!

Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr.

von Axel L. (axel_5)


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Wegstaben V. schrieb:
> nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum
> ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe:
> Beitrag "Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?"
>
> Anscheinend hat der Negativ-Bewerter die Bedeutung des Beitrages nicht
> richtig erkannt.
>
> Immerhin geht es um 3600 versus 10080 Euronen. Anstelle von
>   240 Tage x 50 km x 0,30 EUR/km
>
> gelten dann nämlich
>   240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km
>   240 Tage x 12 EUR
>
> --
>
> sind bei 40% Spitzensteuersatz locker mal +3900 EUR mehr für die
> persönliche Hosentasche. Btdt!
>
> Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr.

Vielleicht, weil das die Frage des TE nicht beantwortet und am Thema 
vorbei geht.

Gruß
Axel

von Cyblord -. (cyblord)


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Wegstaben V. schrieb:
> Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr.

Ach du bist derjenige der sich für Bewertungen interessiert. Ich wusste 
doch es muss einen geben.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Axel L. schrieb:
> Vielleicht, weil das die Frage des TE nicht beantwortet und am Thema
> vorbei geht.

ich denke schon, das es in Richtung der Frage des TE geht. Er hatte ja 
ursprünglich gefragt ob "alle Benzinkosten" erstattet werden.

Und vielleicht gibt es ja hier "den einen oder den anderen", den das 
Thema (und mein "Lösungs-Ansatz") auch betrifft bzw. interessiert.

- Das es nicht nur Benzinkosten gibt, wurde ja in einigen Beiträgen 
erläutert.
- das steuerliche Erstattungen "anderes funktionieren" als der TE es 
anscheinend vermutet, wurde auch diskutiert.
- Das man "normalerweise" nur die "einfachen" Fahrtkosten zwischen 
Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kann, wurde auch 
beschrieben.

Beim PKW machen die "einfachen" Fahrtkostenerstattungen des TE  (bei 
angenommenen 40% Steuersatz) ca. 2160 EUR aus. Das entspricht nicht den 
Aufwänden von ca. 12 x 250 = 3000 EUR. Und nun kommt mein Beitrag und 
beschreibt, das man anstelle der "einfachen Fahrtkosten" halt ... mehr 
geltend machen kann, wenn man es geschickt anstellt. Plötzlich sind bei 
40% knappe 6050 EUR in der Hosentasche! Mehr als der TE sich erhofft 
hat.

Ausserdem schrieb der TE:

Böser K. schrieb:
> Hier gibt es bestimmt Menschen die damit schon echte Erfahrungen gemacht
> haben.

ja, btdt.

: Bearbeitet durch User
von Expat (Gast)


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Ich hänge mich an die Frage Mal Ran.

Ich musste den Standort wechseln und bekomme daher von meinem 
Arbeitgeber eine Fahrtkosten Unterstützung von der einfachen Strecke 
über 0.30 Cent pro km.

Kann ich die Fahrtkosten auch zusätzlich bei der Steuer angeben?

von Axel L. (axel_5)


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Wegstaben V. schrieb:
> Axel L. schrieb:
>> Vielleicht, weil das die Frage des TE nicht beantwortet und am Thema
>> vorbei geht.
>
> ich denke schon, das es in Richtung der Frage des TE geht. Er hatte ja
> ursprünglich gefragt ob "alle Benzinkosten" erstattet werden.
>
> Und vielleicht gibt es ja hier "den einen oder den anderen", den das
> Thema (und mein "Lösungs-Ansatz") auch betrifft bzw. interessiert.
>
> - Das es nicht nur Benzinkosten gibt, wurde ja in einigen Beiträgen
> erläutert.
> - das steuerliche Erstattungen "anderes funktionieren" als der TE es
> anscheinend vermutet, wurde auch diskutiert.
> - Das man "normalerweise" nur die "einfachen" Fahrtkosten zwischen
> Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich geltend machen kann, wurde auch
> beschrieben.
>
> Beim PKW machen die "einfachen" Fahrtkostenerstattungen des TE  (bei
> angenommenen 40% Steuersatz) ca. 2160 EUR aus. Das entspricht nicht den
> Aufwänden von ca. 12 x 250 = 3000 EUR. Und nun kommt mein Beitrag und
> beschreibt, das man anstelle der "einfachen Fahrtkosten" halt ... mehr
> geltend machen kann, wenn man es geschickt anstellt. Plötzlich sind bei
> 40% knappe 6050 EUR in der Hosentasche! Mehr als der TE sich erhofft
> hat.
>
> Ausserdem schrieb der TE:
>
> Böser K. schrieb:
>> Hier gibt es bestimmt Menschen die damit schon echte Erfahrungen gemacht
>> haben.
>
> ja, btdt.

Naja, wenn man die Frage so weit fasst, kann ich dazu aus meiner 
Erfahrung nur sagen, dass ich never ever 50km Fahrtstrecke jeden Tag zur 
Arbeit in Kauf nehmen würde. Die Kosten sind langfristig mit Abstand das 
kleinste Problem, mit meinem gebraucht gekauften Auto mit LPG komme ich 
auf unter 20 Cent/km.

Aber den Stress mit der Fahrerei kann man nicht kompensieren, das frisst 
einen auf Dauer auf. Denn die 50km fährt man ja z. B. auch im Winter bei 
Schnee und Eis und dann mit Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn. Es 
gibt Regen, Schnee, Baustellen, Unfälle, frühe Termine, usw. usf. Ist 
auf Dauer kein Spass.

Gruß
Axel

von Roland L. (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum
> ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe:
...
> Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr.

Um deinen Seelenfrieden wieder herzustellen habe ich dir eine +1 
gegeben.
Ist es jetzt besser?

von Le X. (lex_91)


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Roland L. schrieb:
> Um deinen Seelenfrieden wieder herzustellen habe ich dir eine +1
> gegeben.

Hätt ich jetzt nicht gemacht.
So erzieht man die Kinder nur dass sie ihren Willen kriegen wenn sie nur 
laut genug mit dem Fuß aufstampfen.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Le X. schrieb:
> Roland L. schrieb:
>> Um deinen Seelenfrieden wieder herzustellen habe ich dir eine +1
>> gegeben.
>
> Hätt ich jetzt nicht gemacht.
> So erzieht man die Kinder nur dass sie ihren Willen kriegen wenn sie nur
> laut genug mit dem Fuß aufstampfen.

Wie gesagt, mir bedeuten diese Bewertungs-Punkte nichts. Und auch 
Seelenfrieden bzw. "Willen kriegen" ist hier überhaupt nicht relevant.

Ich war der Meinung, das mein Beitrag recht nützlich sei: da beschreibe 
ich ein Verfahren, welches durchaus einige 1000 EUR "bringt", und hätte 
eigentlich eher eine "positive Reaktion" (z.B. in Form eines 
Textbeitrages) angenommen. Ich persönlich freue mich über Hinweise zum 
Geld verdienen oder Geld behalten.

Statt dessen gab es eine "Abwertung" des Beitrages. Es gab keinen 
Kommentar dazu, nur halt irgendjemanden ist der Klickfinger 
ausgerutscht. Hat derjenige eine Geld-Aversion, oder 
Aktenzeichen-Allergie, gönnt derjenige anderen kein Geld oder hat 
derjenige einfach nur einen schlechten Tag? Das wollte ich versuchen zu 
verstehen.

Egal, anscheinend sind solche Tips nicht gefragt, ich behalte sie also 
besser bei mir.

Vermutlich haben auch roland2 und lex_91 die Intention und/oder den 
Inhalt meines Beitrages überhaupt nicht gelesen und inhaltlich 
verstanden, sondern hampeln nur unsachlich auf der "Reaktion auf die 
Reaktion" herum.

: Bearbeitet durch User
von Oli (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> wird jeder Arbeitstag FÜR DASS GESAMTE JAHR als
> Dienstreise akzeptiert. Im besten Falle also z.B:
>
> 240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km   Fehrtkosten
> 240 Tage x 12 EUR                    Verpflegungspauschale

Nur, wenn man einen regelmäßigen Arbeitsplatz beim AG hat und den auch 
ab und zu anfährt. Ansonsten ist nach 3 Monaten das Dienstreiseziel die 
regelmäßige Arbeitsstätte und dann fällt nicht nur die doppelte Strecke 
sondern auch die Verpflegung weg.

Die fällt bei Wohnenden auch dann schon weg, wenn man den Fehler macht 
und vorort länger, als 3 Monate in derselben Bleibe ist.

Deshalb Dienstreisen maximal 4 Wochen mit 1 Wo Unterbrechung oder noch 
bessser : Dienstreisen vom eigentlichen AG aus.

Ich hatte vor Jahren die Situation 3 Monate Zeitarbeit zu machen:

Habe einen Monat in der Nähe das AG gewohnt und bin zum Kunden
einen Monat daheim und direkt zum Kunden
einen Monat wieder zum AG und unregelmäßig zum Kunden.

Alle Anfahrten und Heimfahrten angesetzt, zusätzlich doppelte Fahrten am 
Tag und die Ringfahrten. Dabei ist es am Besten, erst zum Kunden und 
dann zum AG zufahren. Dort wohnen und am letzten Tag nur noch zum Kunden 
und direkt heim. Diese Ringfahrten laufen als "an mehreren Standorten" 
und gehen voll ab.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Oli schrieb:
> Ansonsten ist nach 3 Monaten das Dienstreiseziel die
> regelmäßige Arbeitsstätte und dann fällt nicht nur die doppelte Strecke
> sondern auch die Verpflegung weg.

Das ist ja das was ich hier versuche "begreiflich" zu machen, das dem 
NICHT (zumindest nicht immer) so ist.

Lies einfach das oben von mir referenzierte/angehangene 
Amtsgerichts-Urteil durch. Unter den genannten Bedingungen ist die 
"regelmäßige Arbeitsstätte" Situation grade eben NICHT nach 3 Monaten 
"verfallen".

Oli schrieb:
> Diese Ringfahrten laufen als "an mehreren Standorten"
> und gehen voll ab.

klar, wenn man das so vom Projekt her einrichten kann, dann kann man das 
auch so ausschöpfen. Auch ein interessanter Ansatz.

: Bearbeitet durch User
von Steuervogel (Gast)


Angehängte Dateien:

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Msd schrieb:
> Die Sprit-Kosten sind mit der Kilometerpauschale abgegolten.

Mit dieser Pauschale ist noch mehr abgegolten und richtig lohnen tut es 
sich nicht. Immerhin kriegt man jetzt etwas mehr zurück, wegen der 5 
Cent. Für den Durchschnittsfahrer mit 50km einfach und 35% Steuersatz 
für den letzten Euro sind es um die 150,- im Jahr.

von Zocker_55 (Gast)


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> Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?

Absteuerung hört sich nach Österreich an.

von Danilo (Gast)


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Wegstaben V. schrieb:
> nicht das ich jetzt viel darum gebe, aber ich frage mich wirklich, warum
> ich da zu meinem Beitrag eine "negativ-Bewertung" erhalten habe:
> Beitrag "Re: Werden bei der Absteuerung alle Benzinkosten erstattet?"
>
> Anscheinend hat der Negativ-Bewerter die Bedeutung des Beitrages nicht
> richtig erkannt.
>
> Immerhin geht es um 3600 versus 10080 Euronen. Anstelle von
>   240 Tage x 50 km x 0,30 EUR/km
>
> gelten dann nämlich
>   240 Tage x 50 km x 2 x 0,30 EUR/km
>   240 Tage x 12 EUR
>
> --
>
> sind bei 40% Spitzensteuersatz locker mal +3900 EUR mehr für die
> persönliche Hosentasche. Btdt!
>
> Dafür gibts ne -1? Ich versteh die Welt nicht mehr.

So sieht es aus wenn der AN keine erste Tätigkeitsstätte hat 
(Amtsdeutsch).
Der Ansatz als Dienstreise geht wohl auch wenn die erste 
Tätigkeitsstätte wohl definiert ist, der AN aber z.B. beim Kunden (für 
<< 4 Jahre) beschäftigt ist. Das ist übrigends ne Regelung die für 
Leihbudeningenieure eine gewisse Kostenerstattung ermöglicht. Immerhin 
etwas.

von Der Sepp vom Amt (Gast)


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Danilo schrieb:
>>   240 Tage x 12 EUR

Oder auch nur 90 Tage x 24,- wenn du dort wohnst und sie dir die 
Dienstreise nicht anerkennen.

Besser ist es, nur maximal 4 Wochen anzureisen und dann zu pausieren.
Das sind dann 4/5  240  24,-

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