Forum: HF, Funk und Felder 15KV 3.7V High Voltage Inverter Generator


von Franz Weber (Gast)


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Hallo,

ich habe mir einen 15KV 3.7V High Voltage Inverter Generator gekauft.
https://www.ebay.de/itm/15KV-3-7V-High-Voltage-Inverter-Generator-arc-Cigarette-Lighter-Coil-Module-New/162968392363?hash=item25f1ac52ab:g:H9wAAOSwVQ5Z5Cc7

Stört so ein Teil Handy, Radio oder ähnliches?
Gilt eigendlich die Störerhaftung noch?
Muss man hierbei immer noch diese 1000Euro zahlen?

Grüße
Franz

:
Beitrag #5964161 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Franz Weber schrieb:

> Stört so ein Teil Handy, Radio oder ähnliches?

Schon möglich.

Nach einer Konformitätserklärung des Importeurs zu fragen, lohnt sich 
sicher nicht …

> Gilt eigendlich die Störerhaftung noch?

Selbstverständlich, oder was dachtest du, wer sonst im Störungsfall 
haften soll? Der Hausmeister? Der Bundeswirtschaftsminister? Der nicht 
zu belangende chinesiche Hersteller?

> Muss man hierbei immer noch diese 1000Euro zahlen?

Oder andere, oder was ganz anderes. Die möglichen Ordnungsstrafen sind 
recht heftig, vor allem, um zu verhindern, dass jemand ein paar 
läppische Strafen in Kauf nehmend Geschäfte mit nicht konformen Geräten 
machen kann. Wie viel du als sich dumm stellende Privatperson blechen 
musst, lässt sich davon allein nicht sagen. Selbst, wenn du ohne 
Ordnungsgeld wegkommst und "nur" die Kosten für den Messeinsatz der 
BNetzA auf dich umgelegt werden im Falle einer Störung, dürften diese 
nicht ganz aus der Portokasse zu bestreiten sein.

Beitrag #5964180 wurde von einem Moderator gelöscht.
von nachtmix (Gast)


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Franz Weber schrieb:
> Stört so ein Teil Handy, Radio oder ähnliches?

Damit musst du rechnen.
Besonders wenn  der Funke springt entstehen sehr hohe Frequenzen, die 
gut abgestrahlt werden.

Franz Weber schrieb:
> Gilt eigendlich die Störerhaftung noch?

Das ist etwas ganz anderes als du glaubst:
https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung

Franz Weber schrieb:
> Muss man hierbei immer noch diese 1000Euro zahlen?

Ich weiss nicht, woher du diesen Betrag hast.
Wenn du tatsächlich jemanden  störst und geortet wirst, kommt evtl. ein 
Bußgeld auf dich zu, aber richtig teuer kann die Abrechnung der 
Arbeitszeit werden, die erforderlich ist um deinen  Störsender zu 
lokalisieren.
Das kann dann auch mal deutlich mehr sein.

Beitrag #5964194 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5964228 wurde von einem Moderator gelöscht.
von ~Mercedes~ (Gast)


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Quatsch, Franz, die Leistung Deines Gerätes
ist viel zu klein, um weit zu wirken.

Wenn Du Deine Funkenexperimente dazu im Kellergang
machst, passiert nix.

Was anderes ist es, zum Beispiel an das
Resonanzmeter RM2 ne Außenantenne anzukoppeln.
Damit kommt man schon ein Stück weiter. ;-O

mfg

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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~Mercedes~ schrieb:
> Quatsch, Franz, die Leistung Deines Gerätes ist viel zu klein, um weit
> zu wirken.

"Wie weit?" hat er allerdings nicht gefragt.

Ein Funkensender ist erst einmal ein breitbandiger Störer, und wir 
wissen nicht, ob vielleicht in seinem Nachbarhaus eine Rettungswache 
ist, die er dann stört.

Insofern ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich über das Störungspotenzial 
Gedanken zu machen.

Ich fürchte allerdings, dass der TE sowieso über alle Berge ist und 
unsere Meinungen nicht weiter mitliest.

von Franz Weber (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> ~Mercedes~ schrieb:
>> Quatsch, Franz, die Leistung Deines Gerätes ist viel zu klein, um weit
>> zu wirken.
>
> "Wie weit?" hat er allerdings nicht gefragt.

Bis zum nächsten Haus sind es so um die 6 bis 10m.

>
> Ein Funkensender ist erst einmal ein breitbandiger Störer, und wir
> wissen nicht, ob vielleicht in seinem Nachbarhaus eine Rettungswache
> ist, die er dann stört.

Rettungswache gibt es hier keine.
Nur Privatleute mit Wlan vielleicht.

> Insofern ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich über das Störungspotenzial
> Gedanken zu machen.
>
> Ich fürchte allerdings, dass der TE sowieso über alle Berge ist und
> unsere Meinungen nicht weiter mitliest.

Nein, ich bin schon noch da.
Bin nur so einer von diesen altmodischen Computer Typen der noch an 
seinem altmodischen Heimcomputer rumschreibt ;-)

Grundsätzlich frag ich mich wie man angescihts dessen überhaupst noch 
experimente mit hochspannung durchführen soll.

Gab es da nichtmal so einen Experimentierpragraphen?
Der es erlaubte sowas zu machen solange es zu Lern/Lehrzwecken ist?

Grüße
Franz

von Franz Weber (Gast)


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~Mercedes~ schrieb:
> Quatsch, Franz, die Leistung Deines Gerätes
> ist viel zu klein, um weit zu wirken.
>
> Wenn Du Deine Funkenexperimente dazu im Kellergang
> machst, passiert nix.
>
> Was anderes ist es, zum Beispiel an das
> Resonanzmeter RM2 ne Außenantenne anzukoppeln.
> Damit kommt man schon ein Stück weiter. ;-O

Cool und danke!
Beruhigt mich ungemein.
Hab immer Angst das ich Geld zahlen muss.

Nachdem ich das ding nach einigen malen
(gerösteter Transistor) wieder zum laufen
bekam war ich so erfreut das ich mir darüber
überhaupst keine Gedanken machte und das ding
Stundenlang laufen ließ um die Temperatur-
entwicklung am neuen, größeren, Kühlkörper
zu messen.

Grüße
Franz

von Franz Weber (Gast)


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nachtmix schrieb:
> Franz Weber schrieb:
>> Gilt eigendlich die Störerhaftung noch?
>
> Das ist etwas ganz anderes als du glaubst:
> https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%B6rerhaftung

Man oh man, Angesichts der ganzen Gesetze ist es schon
überraschend das man überhaupst noch etwas darf.

>
> Franz Weber schrieb:
>> Muss man hierbei immer noch diese 1000Euro zahlen?
>
> Ich weiss nicht, woher du diesen Betrag hast.
> Wenn du tatsächlich jemanden  störst und geortet wirst, kommt evtl. ein
> Bußgeld auf dich zu, aber richtig teuer kann die Abrechnung der
> Arbeitszeit werden, die erforderlich ist um deinen  Störsender zu
> lokalisieren.
> Das kann dann auch mal deutlich mehr sein.

War das nicht immer eine Gebühr mit festem Satz?

Grüße
Franz

von nachtmix (Gast)


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Franz Weber schrieb:
> War das nicht immer eine Gebühr mit festem Satz?

Du meinst, wie an der Parkuhr 15 Minuten Schwarzsenden für 10 Euro?

Das wäre neu.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Franz Weber schrieb:
> Gab es da nichtmal so einen Experimentierpragraphen?

Du darfst auf den ISM-Bändern bei deinen Experimenten beliebig 
abstrahlen.

Aber das wird deinen Funken nicht weiter interessieren. ;-)

Es wäre also zumindest sinnvoll, dass du bei einem längeren Experiment 
einfach auch mal selbst mit einem Empfänger austestest, welche Störungen 
du damit in welcher Entfernung produzierst. Dann bekommst du auch ein 
besseres Gefühl dafür.

Ansonsten könntest du dir für einen Dauerversuch natürlich auch einen 
Faradayschen Käfig bauen.

: Bearbeitet durch Moderator
Beitrag #5964600 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5964664 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lotta  . (mercedes)


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Richtig gefährich wird der Kram erst, wenn man
mit der Hochspannung nen Kondensator, eine
"Leydener Flasche" auflädt.

Dann kommt zur hohen Spannung noch hoher
Strom dazu, das ergibt dann hohe Leistung.

Mein Opa hat so ein auf dem Tisch liegendes,
etwa 2 Meter von der Funkenstrecke entferntes
Modem zerschossen.
das riecht schon nach EMP. ;-P

Da muß Du dann aber einen richtigen Funkeninduktor
haben, primär 150 wdg, sekundär 35000 wdg mit
15 cm Funkenüberschlag.

mfg

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg W. schrieb:

> Selbst, wenn du ohne
> Ordnungsgeld wegkommst und "nur" die Kosten für den Messeinsatz der
> BNetzA auf dich umgelegt werden im Falle einer Störung, dürften diese
> nicht ganz aus der Portokasse zu bestreiten sein.

Ich glaube, im Zweifelsfall sind diese Meßgebühren höher als das
Ordnungsgeld. Wenn dann noch die Bundeswehr in Kompaniestärke
ausrückt, weil Du deren Funk gestört hast, wirds noch teurer.
:-)

von Hp M. (nachtmix)


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Harald W. schrieb:
> Wenn dann noch die Bundeswehr in Kompaniestärke
> ausrückt, weil Du deren Funk gestört hast, wirds noch teurer.
> :-)

Wird kaum passieren, denn die sind es gewohnt, dass ihr Material nicht 
funktioniert ;-)

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