Forum: Markt [M] Oszilloskop zu verleihen


von Heiko P. (yustbeyourself)


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Hallo zusammen,

Gibt es bedarf für ein solches Gerät ich wäre bereit mich zumindest 
zeitweise davon zu trennen.

TDS 320

Wer hätte Interesse es zu LEIHEN.
Gegen kleines Geld.

Auch wer aktuell keinen bedarf hat den bitte ich ein feedback zu geben 
falls es für ihn in frage kommt und was es euch wert wäre?

Pro Tag/Woche/Monat?
Kaution?

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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Wenn du ein MDO3034 mit allen Optionen reinstellst, hast vllt. ne Chance 
:-)

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Heiko P. schrieb:
> Auch wer aktuell keinen bedarf hat den bitte ich ein feedback zu geben
> falls es für ihn in frage kommt und was es euch wert wäre?

Bei dem ollen Scope hättest Du hier sogar Schwierigkeiten, es für 
kleines Geld zu verkaufen... Zu groß, zu schwer, zu wenig Bandbreite zu 
wenige Kanäle, zu schwarz-weiß, zu wenig USB für einen Screenshot.

von Harald W. (wilhelms)


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Heiko P. schrieb:

> Gibt es bedarf für ein solches Gerät ich wäre bereit mich zumindest
> zeitweise davon zu trennen.
> Wer hätte Interesse es zu LEIHEN.

Dann solltest Du zumindest einen PLZ-Bereich angeben.
Ich denke hin und her schicken macht bei solchen
Geräten keinen Sinn.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Mir geht diese Verleih-Scheiße auf den Wecker, mir ist es daher gar 
nichts wert. Da denke ich nicht mal eine Sekunde drüber nach, bei so 
altem Kram schon gar nicht. Außerdem - solche Messtechnik einmal oder 
zweimal bidirektional mit der Post... da kannst Du das Ding auch gleich 
so wie es ist in die Tonne kloppen, spart das Porto.

von Rudi L. (rudi235)


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Stells in Ebay rein und freu dich, wenn du noch 50€ bekommst. Leihen 
macht doch keinen Sinn, wenn man schon 20€ für Hin- und Rückversand 
zahlt.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Heiko P. schrieb:
> Wer hätte Interesse es zu LEIHEN.
> Gegen kleines Geld.

Ha! eine Gute Idee! Da spring ich doch gleich mal drauf auf..

Ich vermiete/verleihe mein altes PHILIPS PM3210.  Kostet nur 10 Cent pro 
Tag Leih-Gebühr. Nur Abholen und wieder zurück bringen.

Ich hätte auch noch Schraubendreher, und Omas altes Gebiss zu verleihen. 
Über den Preis wird man sich bestimmt einig.

von Heiko P. (yustbeyourself)


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Mein Hintergedanken war das es doch noch leute gibt ohne...

PLZ: 88250

Danke für eure offene und ehrliche meinung.

Wem der Verleih schieß auf den wecker geht dem empfehle ich treads zu 
diesem thema zu ignorieren.

@Ben B.
Danke das du dir die zeit genommen hast zu antworten obwohl das Angebot 
nicht mal ne sekunde zum nachdenken wert ist.

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Nein, ich will das Ding auch nicht haben...

Wollte aber mal darauf hinweisen, dass dieses tolle Angebot an sich 
schon widersprüchlich ist, denn "verleihen" und "kleines Geld" 
schliessen sich aus!

Das (Ver-) Leihen ist etwas Unentgeldliches, das was du meinst wäre 
vermieten.

Gruss
Frank

von Sinus T. (micha_micha)


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Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Das (Ver-) Leihen ist etwas Unentgeldliches

Hast du noch nie irgendwo Leihgebühren bezahlt, in der Bibliothek z.B.?

von Wolfgang N. (reparatur-wolfgang)


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Sinus T. schrieb:
> Leihgebühren bezahlt, in der Bibliothek

Ich jedenfalls nicht, höchstens Verspätungskosten oder sowas. Das 
Bücherausleihen kenne ich nur kostenlos in öffentlichen Büchereien.

von Klaus R. (klaus2)


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Hallo Heiko,

ich möchte es bitte auch nicht leihen!

Danke.

von Sinus T. (micha_micha)


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Wolfgang N. schrieb:
> Ich jedenfalls nicht, höchstens Verspätungskosten oder sowas.

Na dann wohne ich hier in einer komischen Gegend: hier zahlt man 
Leihgebuhren
in der Bibliothek wenn man z.B. CD oder DVDs ausleiht und in der 
Videothek sowieso.

von René F. (Gast)


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Naja die Kiste selbst ist für viele Aufgaben durchaus noch brauchbar, 
vor einigen Jahren als Anfänger wäre ich durchaus glücklich gewesen wenn 
ich so ein Teil gehabt hätte.

Ich sehe es aber durchaus so wie einige andere hier dass das Verleihen 
des Gerätes wenig Sinn macht, Versand ist zu teuer um den Nutzen zu 
rechtfertigen und für wenig Geld gibt es bereits Geräte zu erwerben 
welche dem TDS in den technischen Daten weit voraus sind.

Ich denke 50€ für das Gerät sind locker noch drin, auch wenn einige 
Verkäufer auf Ebay deutlich mehr Geld sehen wollen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Danke das du dir die zeit genommen hast zu antworten obwohl
> das Angebot nicht mal ne sekunde zum nachdenken wert ist.
Bitteschön. Allerdings wolltest Du ein Feedback bzw. unsere persönliche 
Meinung dazu wissen. Also wieso krähst Du jetzt rum, wenn Du genau die 
bekommst? Entsprach eben leider nicht ganz Deinem Wunschdenken, wirst 
Dir leider ein anderes Geschäftsfeld suchen müssen um ganz schnell 
Milliardär zu werden. Ja so ein Pech aber auch... hab leider keine Tüte 
Mitleid mehr da, die hätte ich Dir sonst geschenkt.

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Sinus T. schrieb:
> Leihgebühren

Immer diese Besserwisser. ?

Nur gibt es korrekterweise soetwas (Leihgebühren etc.) gar nicht.

Schau dir hierzu doch einmal § 598 BGB und § 535 BGB an und dann wirst 
auch du den Unterschied zwischen Leihe und Miete verstehen.
Etwas Falsches wird nun einmal nicht richtig nur weil es vielfach falsch 
angewendet wird, z.B. Autoverleih.

Gruss
Frank

von Heiko P. (yustbeyourself)


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Ben B. schrieb:
>> Danke das du dir die zeit genommen hast zu antworten obwohl
>> das Angebot nicht mal ne sekunde zum nachdenken wert ist.
> Bitteschön. Allerdings wolltest Du ein Feedback bzw. unsere persönliche
> Meinung dazu wissen. Also wieso krähst Du jetzt rum, wenn Du genau die
> bekommst? Entsprach eben leider nicht ganz Deinem Wunschdenken, wirst
> Dir leider ein anderes Geschäftsfeld suchen müssen um ganz schnell
> Milliardär zu werden. Ja so ein Pech aber auch... hab leider keine Tüte
> Mitleid mehr da, die hätte ich Dir sonst geschenkt.

Hallo Ben,
Ich muss mich bei dir für meine Äusserung entschuldigen. Du hast recht 
ich wollte es wissen also muss ich auch mit der antwort klar kommen.

Danke für deine Offenheit

von Fpgakuechle K. (Gast)


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Ich finde die Idee gut, auch ich habe neben dem digitalen Arbeitsscope 
2 alte Analogscopes die ich selten benutze aber auch nicht für immer 
weggeben will. Und ich nehme an, das es im Umkreis von 10 km sicher 
einen gibt, der mit einem Scope aus Neugier experimentieren möchte. Also 
warum sollen die Liebhaberstücke bei mir ungenutzt verstauben?

Nur wird man diese Neugierigen über microcontroller.net eher nicht 
finden. Eher über Pinwände (Schule, Jugendzentrum, ebay Kleinanzeige).
MfG,

von N. A. (bigeasy)


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Random .. schrieb:
> Wenn du ein MDO3034 mit allen Optionen reinstellst, hast vllt. ne Chance
> :-)

Warum ausgerechnet ein MDO3034? Daraus ein MDO3054 mit allen Optionen zu 
machen erfordert einen Handgriff (okay, mittlerweile zwei Handgriffe - 
bei den neueren Firmwaren muss man ein bisschen zurückflashen).

https://www.eevblog.com/forum/testgear/mdo3000-hacking/msg485114/#msg485114

von Random .. (thorstendb) Benutzerseite


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N. A. schrieb:
> Random .. schrieb:
>> Wenn du ein MDO3034 mit allen Optionen reinstellst, hast vllt. ne Chance
>> :-)
>
> Warum ausgerechnet ein MDO3034? Daraus ein MDO3054 mit allen Optionen zu
> machen erfordert einen Handgriff (okay, mittlerweile zwei Handgriffe -
> bei den neueren Firmwaren muss man ein bisschen zurückflashen).
>
> https://www.eevblog.com/forum/testgear/mdo3000-hacking/msg485114/#msg485114

Das muss ich mal ausprobieren :-)
Habs bisher nicht gemacht, weil die Gefahr bestand, bisherige gekaufte 
Lizenzen zu zerschießen. Und ich hab eh alles freigeschaltet, die 350MHz 
reichen mir bisher :-)

: Bearbeitet durch User
von N. A. (bigeasy)


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Random .. schrieb:
> Das muss ich mal ausprobieren :-)
> Habs bisher nicht gemacht, weil die Gefahr bestand, bisherige gekaufte
> Lizenzen zu zerschießen. Und ich hab eh alles freigeschaltet, die 350MHz
> reichen mir bisher :-)

2015 habe ich mir ein MDO3014 ohne alles gekauft und recht zeitnahe ein 
3054 mit allen Optionen gemacht. Das funktionierte problemlos :-) Der 
Logiktastkopf wurde anschließend dazugekauft.

Beschissenes Bedienkonzept hin oder her (ja, das ist schon Rückschritt 
selbst im Vergleich zu einem TDS30xx - da konnte man noch die einzelnen 
Optionen durch mehrmaliges Drücken der Soft-Buttons wählen, während beim 
MDO ein umständlicher Wechsel zwischen Button und Drehgeber notwendig 
ist) mit der einfachen und v.a. reversiblen (!) Freischaltung der vollen 
Bandbreite und aller Optionen durch einen einfachen Freischaltcode war 
die Kaufentscheidung nicht allzu schwer (most bang for the buck in der 
Mittelklasse).

von Sinus T. (micha_micha)


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Frank Norbert Stein S. schrieb:
> Immer diese Besserwisser.

Immer diese Leute, die im Markt-Forum sich zwar überhaupt nicht für den 
angebotenen Artikel interessieren, aber tausend Gründe suchen, um ihn 
schlecht zu machen

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Für mich käme das Leihen oder Mieten des angebotenen Geräts aus dem 
folgenden Gründen nicht infrage:

1. Das Gerät sieht so dreckig aus, dass ich keine Lust habe, mir bei 
jeder Bedienung Gummihandschuhe anziehen zu müssen.

2. Das Gerät ist so alt, dass die Gefahr besteht, dass es meiner Obhut 
ausfallen könnte. Und dann wäre das Geschrei groß.

Aus Deiner Sicht käme hinzu:

2a. Das Gerät ist so alt, dass die Gefahr besteht, dass es in der Obhut 
des Mieters ausfallen könnte, zumal nicht einzuschätzen ist, ob der 
Mieter mit dem Gerät hinreichend sorgsam umgegangen ist. Daraus kann ein 
handfester und teurer Rechtstreit mit Kosten entstehen, die in keinem 
Verhältnis zum materiellen Restwert des Geräts stehen.

3. Mittlerweile gibt es sogar ein Gerichtsurteil, in dem festgestellt 
wird, dass der Vermieter keinen Anspruch auf Rückgabe, Wiederbeschaffung 
oder Schadensersatz hat, wenn dem Mieter das Mietobjekt abhandenkommt. 
Selbst entsprechende Formulierungen im Mietvertrag seien überraschend 
und unwirksam. Die Sorgfaltspflicht des Mieters wird sehr, sehr niedrig 
angesetzt.

Dementsprechend ist es heutzutage viel zu riskant, Gegenstände zu 
vermieten, sofern man den Mietgegenstand nicht versichert und das 
Versicherungsunternehmen bzw. das beaufragte Inkassounternehmen 
Möglichkeiten findet, dem Mieter nahezulegen, den Gegenstand doch noch 
aufzufinden oder "freiwillig" Schadenersatz zu leisten.

4. Alleine die Gestaltung eines entsprechenden Vertragstextes ist so 
aufwändig und teuer, dass es den Wert des Geräts und der Miete selbst um 
mehrere Größenordnungen übersteigt.

5. Kommerzielle Messgeräteverleiher führen vor jedem Mietvorgang eine 
vollständige Prüfung der elektrischen Sicherheit und eine Kalibrierung 
durch und dokumentieren dies revisionssicher. Die Haftungsrisiken wären 
sonst einfach zu hoch. Und wenn Du das Oszilloskop auch nur für einen 
Cent vermietest, bist Du ggf. auch voll in der Haftung, wenn irgendetwas 
in der Nähe des Geräts passiert.

von Korax K. (korax)


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Wolfgang N. schrieb:
> Sinus T. schrieb:
>> Leihgebühren bezahlt, in der Bibliothek
>
> Ich jedenfalls nicht, höchstens Verspätungskosten oder sowas. Das
> Bücherausleihen kenne ich nur kostenlos in öffentlichen Büchereien.

Sorry, für's OT:
https://www.bibo-dresden.de/de/benutzung/gebuehren-und-partnerrabatte.php

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Fra N. schrieb:
> Sorry, für's OT:

Gebühren ist aber was anderes als eine Miete.

Normal bezahlst du eben für die Ausleihe erstmal nichts, damit ist es 
wirklich eine Leihgabe. Die Jahresgebühr ist unabhängig davon, ob du 
tatsächlich etwas ausleihst, die Säumnisgebühren werden nur bei 
entsprechendem Ereignis fällig etc. pp.

Beitrag #5975761 wurde vom Autor gelöscht.
von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:
> Gebühren ist aber was anderes als eine Miete.

Der Begriff Gebühr wird häufig falsch verwendet und bezeichnet 
ausschließlich  eine öffentlich-rechtliche erhobene Geldleistung auf 
Grund einer besonderen Inanspruchnahme der Verwaltung. Diese Leistungen 
müssen dem Gebührenschuldner konkret zuzuordnen sein. Wenn also jemand 
einen Gegenstand bei einer öffentlich-rechtlichen Institution 
kostenpflichtig ausleiht, schuldet er höchstwahrscheinlich eine Gebühr, 
genauer gesagt eine Benutzungsgebühr. Ansonsten handelt es sich einfach 
nicht um Gebühren.

Mir ist nicht bekannt, ob der für die Gebrauchsüberlassung einer im 
öffentlich-rechlichen Eigentum befindlichen Immobilie fällige Mietzins 
streng gesehen auch eine Gebühr darstellt.

Bei der Gebrauchsüberlassung des Oszilloskops kann es sich um eine 
Mobiliarmiete oder Pacht handeln, je nachdem ob die Fruchtziehung 
ebenfalls übertragen wird oder nicht. Der Mietzins oder Pachtzins stellt 
in diesem Fall keine Gebühr dar.

von Harald W. (wilhelms)


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Andreas S. schrieb:

> je nachdem ob die Fruchtziehung
> ebenfalls übertragen wird oder nicht.

Welche Früchtchen zieht man denn aus einem Oszilloskop?

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